Europäische Kommission - Pressemitteilung Verlängerung der Absicherungsmaßnahmen für Milch und Milcherzeugnisse, Obst und Gemüse Brüssel, 30. Juli 2015 Die Europäische Kommission wird die Absicherungsmaßnahmen in den Sektoren Milch und Milcherzeugnisse, Obst und Gemüse verlängern. Die Absicherungsmaßnahmen in den europäischen Sektoren für Milch und Milcherzeugnisse, Obst und Gemüse werden bis 2016 verlängert. Derzeit arbeitet die Europäische Kommission an der Fertigstellung der letzten Details, um in den kommenden Wochen die entsprechenden rechtlichen Beschlüsse förmlich verabschieden zu können. Die Europäische Kommission ist sich der Herausforderungen bewusst, vor denen die europäischen Erzeuger stehen, und möchte sie unterstützen. Im Obst- und Gemüsesektor können die vorgesehenen Maßnahmen ab der kommenden Woche in Kraft treten, für Milch und Milcherzeugnisse werden sie ab dem 1. Oktober gelten. Das für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissionsmitglied, Phil Hogan, kündigte auf der jüngsten Tagung des Rats der Landwirtschaftsminister vom 13. Juli erstmals an, dass einige der bestehenden Maßnahmen verlängert werden sollten. Heute erklärte Kommissar Hogan: „Die bislang von der Europäischen Union ergriffenen umfangreichen Maßnahmen zeigen die Solidarität der EU mit den vom russischen Einfuhrverbot am stärksten betroffenen Landwirten. Darüber hinaus haben diese Maßnahmen auch erheblich dazu beigetragen, die Auswirkungen des Einfuhrverbots abzumildern. Nun, beinahe ein Jahr später, müssen wir angesichts der Verlängerung des Einfuhrverbots weiterhin für ein Sicherheitsnetz sorgen, damit die Erzeuger, die sich aufgrund des Einfuhrverbots nach wie vor in einer schwierigen Situation befinden, abgesichert sind." Die Maßnahmen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse umfassen öffentliche Ankäufe (Interventionen) und Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver. Diese Maßnahmen sind derzeit in Kraft und würden ohne eine Verlängerung am 30. September 2015 auslaufen. Die Interventionen werden für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 29. Februar 2016 verlängert, um die Kontinuität zu gewährleisten (für Milcherzeugnisse sind Interventionsankäufe grundsätzlich jedes Jahr vom 1. März bis zum 30. September möglich). Die private Lagerhaltung (für die kein solches automatisches Zeitfenster gilt) wird ebenfalls bis zum 29. Februar 2016 verlängert. Für Obst und Gemüse schlägt die Kommission vor, die Maßnahmen, die am 30. Juni 2015 ausliefen und die wichtigsten von dem russischen Einfuhrverbot betroffenen Gruppen von Obst und Gemüse (einschließlich Pfirsiche und Nektarinen) abdeckten, bis zum 30. Juni 2016 zu verlängern. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Rücknahmen für die kostenlose Verteilung von Obst und Gemüse an Wohltätigkeitsorganisationen und Rücknahmen zu anderen Zwecken (wie Futtermittel, Kompostierung, Destillation) sowie um sogenannte „Nichternte“ und „Ernte vor der Reife“. Die Mengen werden den Mitgliedstaaten zugeteilt, die in den vergangenen drei Jahren erhebliche Mengen nach Russland ausgeführt haben. Darüber hinaus kann in allen Mitgliedstaaten eine zusätzliche Menge von 3000 Tonnen vom Markt genommen werden, um den Markt weiter zu stabilisieren. Die weltweite Nachfrage nach Milch und Milcherzeugnissen ist im Verlauf des Jahres 2014 und im ersten Halbjahr 2015 gesunken, was hauptsächlich auf den Rückgang der chinesischen Einfuhren zurückzuführen ist. Darüber hinaus kündigte die russische Regierung an, das ungerechtfertigte und illegale Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Europäischen Union um ein weiteres Jahr bis August 2016 zu verlängern. Folglich wird der vorhandene Preisdruck bei Milch und Milcherzeugnissen in den kommenden Monaten voraussichtlich weiter bestehen. Für Obst und Gemüse bedeutet die Verlängerung des russischen Einfuhrverbots, dass weiterhin ein wichtiger Exportmarkt für die europäischen Erzeuger nicht zur Verfügung steht, was zu erheblichen Preiseinbrüchen führen könnte. Hintergrund Milch und Milcherzeugnisse Bei Interventionsankäufen kaufen die Behörden die von privaten Wirtschaftsbeteiligten angebotenen Mengen zu einem festen Preis, und zwar bis zu einer Höchstmenge von 109 000 Tonnen Magermilchpulver und 50 000 Tonnen Butter, solange die angebotenen Erzeugnisse bestimmten Qualitätsanforderungen genügen. Sind diese Mengen ausgeschöpft, werden die Interventionen im Wege von Ausschreibungen fortgesetzt. Butter und Magermilchpulver aus den Ankäufen werden von den Behörden zu einem späteren Zeitpunkt auf dem freien Markt verkauft, wenn sich die Preise erholt haben. Bei der privaten Lagerhaltung bleiben die Erzeugnisse Eigentum des privaten Wirtschaftsbeteiligten, der sich vertraglich dazu verpflichtet, die Erzeugnisse für einen bestimmten Zeitraum vom Markt zu nehmen. Im Gegenzug wird eine Beihilfe zur teilweisen Deckung der Lagerkosten gewährt. Die Kommission und Vertreter der Mitgliedstaaten haben bereits über die Legislativvorschläge zur Verlängerung dieser Instrumente gesprochen. Die entsprechenden Rechtstexte dürften vor Ende September veröffentlicht werden und in Kraft treten. Seit der Einführung der Regelung wurden rund 108 652 Tonnen Butter und 40 045 Tonnen Magermilchpulver zur privaten Lagerhaltung angeboten. 1176 Tonnen Magermilchpulver wurden zur Intervention angeboten. Obst und Gemüse Die Legislativvorschläge für die Verlängerung dieser Instrumente wurden von der Kommission bereits mit einer Gruppe von (von den Mitgliedstaaten benannten) Sachverständigen für die Verlängerung der außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen erörtert. Diese Maßnahme wird voraussichtlich Ende der kommenden Woche veröffentlicht und in Kraft treten. Im Rahmen dieser bis zum 30. Juni 2015 durchgeführten außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen wurden rund 770 000 Tonnen vom Markt genommen, wofür eine Unterstützung in Höhe von rund 155 Mio. EUR gezahlt wurde. IP/15/5454 Kontakt für die Medien: Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85) Joseph WALDSTEIN (+ 32 2 29 56184) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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