Verlängerung der Absicherungsmaßnahmen für Milch

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Verlängerung der Absicherungsmaßnahmen für Milch und Milcherzeugnisse,
Obst und Gemüse
Brüssel, 30. Juli 2015
Die Europäische Kommission wird die Absicherungsmaßnahmen in den Sektoren Milch und
Milcherzeugnisse, Obst und Gemüse verlängern.
Die Absicherungsmaßnahmen in den europäischen Sektoren für Milch und Milcherzeugnisse, Obst und
Gemüse werden bis 2016 verlängert. Derzeit arbeitet die Europäische Kommission an der Fertigstellung
der letzten Details, um in den kommenden Wochen die entsprechenden rechtlichen Beschlüsse förmlich
verabschieden zu können.
Die Europäische Kommission ist sich der Herausforderungen bewusst, vor denen die europäischen
Erzeuger stehen, und möchte sie unterstützen. Im Obst- und Gemüsesektor können die vorgesehenen
Maßnahmen ab der kommenden Woche in Kraft treten, für Milch und Milcherzeugnisse werden sie ab
dem 1. Oktober gelten. Das für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige
Kommissionsmitglied, Phil Hogan, kündigte auf der jüngsten Tagung des Rats der
Landwirtschaftsminister vom 13. Juli erstmals an, dass einige der bestehenden Maßnahmen verlängert
werden sollten. Heute erklärte Kommissar Hogan:
„Die bislang von der Europäischen Union ergriffenen umfangreichen Maßnahmen zeigen die Solidarität
der EU mit den vom russischen Einfuhrverbot am stärksten betroffenen Landwirten. Darüber hinaus
haben diese Maßnahmen auch erheblich dazu beigetragen, die Auswirkungen des Einfuhrverbots
abzumildern. Nun, beinahe ein Jahr später, müssen wir angesichts der Verlängerung des
Einfuhrverbots weiterhin für ein Sicherheitsnetz sorgen, damit die Erzeuger, die sich aufgrund des
Einfuhrverbots nach wie vor in einer schwierigen Situation befinden, abgesichert sind."
Die Maßnahmen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse umfassen öffentliche Ankäufe (Interventionen)
und Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver. Diese Maßnahmen sind
derzeit in Kraft und würden ohne eine Verlängerung am 30. September 2015 auslaufen.
Die Interventionen werden für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 29. Februar 2016
verlängert, um die Kontinuität zu gewährleisten (für Milcherzeugnisse sind Interventionsankäufe
grundsätzlich jedes Jahr vom 1. März bis zum 30. September möglich). Die private Lagerhaltung (für
die kein solches automatisches Zeitfenster gilt) wird ebenfalls bis zum 29. Februar 2016 verlängert.
Für Obst und Gemüse schlägt die Kommission vor, die Maßnahmen, die am 30. Juni 2015 ausliefen und
die wichtigsten von dem russischen Einfuhrverbot betroffenen Gruppen von Obst und Gemüse
(einschließlich Pfirsiche und Nektarinen) abdeckten, bis zum 30. Juni 2016 zu verlängern. Bei diesen
Maßnahmen handelt es sich um Rücknahmen für die kostenlose Verteilung von Obst und Gemüse an
Wohltätigkeitsorganisationen und Rücknahmen zu anderen Zwecken (wie Futtermittel, Kompostierung,
Destillation) sowie um sogenannte „Nichternte“ und „Ernte vor der Reife“.
Die Mengen werden den Mitgliedstaaten zugeteilt, die in den vergangenen drei Jahren erhebliche
Mengen nach Russland ausgeführt haben. Darüber hinaus kann in allen Mitgliedstaaten eine zusätzliche
Menge von 3000 Tonnen vom Markt genommen werden, um den Markt weiter zu stabilisieren.
Die weltweite Nachfrage nach Milch und Milcherzeugnissen ist im Verlauf des Jahres 2014 und im
ersten Halbjahr 2015 gesunken, was hauptsächlich auf den Rückgang der chinesischen Einfuhren
zurückzuführen ist. Darüber hinaus kündigte die russische Regierung an, das ungerechtfertigte und
illegale Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Europäischen Union um ein weiteres
Jahr bis August 2016 zu verlängern. Folglich wird der vorhandene Preisdruck bei Milch und
Milcherzeugnissen in den kommenden Monaten voraussichtlich weiter bestehen. Für Obst und Gemüse
bedeutet die Verlängerung des russischen Einfuhrverbots, dass weiterhin ein wichtiger Exportmarkt für
die europäischen Erzeuger nicht zur Verfügung steht, was zu erheblichen Preiseinbrüchen führen
könnte.
Hintergrund
Milch und Milcherzeugnisse
Bei Interventionsankäufen kaufen die Behörden die von privaten Wirtschaftsbeteiligten angebotenen
Mengen zu einem festen Preis, und zwar bis zu einer Höchstmenge von 109 000 Tonnen
Magermilchpulver und 50 000 Tonnen Butter, solange die angebotenen Erzeugnisse bestimmten
Qualitätsanforderungen genügen. Sind diese Mengen ausgeschöpft, werden die Interventionen im
Wege von Ausschreibungen fortgesetzt. Butter und Magermilchpulver aus den Ankäufen werden von
den Behörden zu einem späteren Zeitpunkt auf dem freien Markt verkauft, wenn sich die Preise erholt
haben.
Bei der privaten Lagerhaltung bleiben die Erzeugnisse Eigentum des privaten Wirtschaftsbeteiligten,
der sich vertraglich dazu verpflichtet, die Erzeugnisse für einen bestimmten Zeitraum vom Markt zu
nehmen. Im Gegenzug wird eine Beihilfe zur teilweisen Deckung der Lagerkosten gewährt.
Die Kommission und Vertreter der Mitgliedstaaten haben bereits über die Legislativvorschläge zur
Verlängerung dieser Instrumente gesprochen. Die entsprechenden Rechtstexte dürften vor Ende
September veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Seit der Einführung der Regelung wurden rund 108 652 Tonnen Butter und 40 045 Tonnen
Magermilchpulver zur privaten Lagerhaltung angeboten. 1176 Tonnen Magermilchpulver wurden zur
Intervention angeboten.
Obst und Gemüse
Die Legislativvorschläge für die Verlängerung dieser Instrumente wurden von der Kommission bereits
mit einer Gruppe von (von den Mitgliedstaaten benannten) Sachverständigen für die Verlängerung der
außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen erörtert. Diese Maßnahme wird voraussichtlich Ende der
kommenden Woche veröffentlicht und in Kraft treten.
Im Rahmen dieser bis zum 30. Juni 2015 durchgeführten außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen
wurden rund 770 000 Tonnen vom Markt genommen, wofür eine Unterstützung in Höhe von rund
155 Mio. EUR gezahlt wurde.
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