HILDEGARDIS-GYMNASIUM KEMPTEN Lindauer Straße 22, 87439 Kempten (Allgäu) Tel.: 0831/54014-0 Fax: 0831/54014-22 E-Mail: [email protected] Internet: www.hildegardis-gymnasium.de 02. Oktober 2015 Elternbrief Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, zu Beginn des neuen Schuljahres darf ich Sie sehr herzlich begrüßen. Ein besonderer Gruß gilt den Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, die neu in unsere Schulgemeinschaft eingetreten sind. In diesem Brief möchte ich Sie über einige Regelungen informieren, die für Sie und Ihre Kinder von Bedeutung sind. Deshalb bitte ich Sie den Brief sorgfältig zu lesen. Bei den folgenden Hinweisen schließt das Wort „Schüler“ auch „Schülerinnen“ mit ein. 1. Personalsituation an der Schule Wir freuen uns zu Beginn des Schuljahres wieder viele neue Lehrkräfte an der Schule begrüßen zu dürfen: Frau StRin Barbara Hofer Englisch, Sport weiblich, Ethik Frau StRin Maria Scheibner Englisch, Evangelische Religionslehre Herr StR Daniel Gruber Englisch, Sozialkunde, Ethik Nach der Elternzeit ist an die Schule zurückgekehrt: Frau StRin Daniela Elsenberger Mathematik, Schulpsychologin Das Kollegium wird ferner unterstützt durch Lehrkräfte mit befristetem bzw. Abstellungsvertrag: Frau LAssin Bernadette Weiß Englisch, Italienisch Herr Dekan Benedikt Huber Katholische Religionslehre Für ein halbes oder ein ganzes Jahr wurden der Schule 6 Referendar/innen zugewiesen: Frau StRefin Birgit Arnold Deutsch, Sozialkunde Herr StRef Tobias David Biologie, Chemie Herr StRef Sebastian Lipp Chemie, Erdkunde Herr StRef Michal Moskal Mathematik, Sport männlich Frau StRefin Isabelle Netter Englisch, Sport weiblich Frau StRefin Claudia Sand Englisch, Spanisch Als Lotsin von der Grundschule kümmert sich Frau VLin Kaija Klug um die besonderen Belange der Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe. Der Unterrichtsbedarf kann vollständig abgedeckt werden. Lediglich das Angebot an Wahlunterricht bzw. flexiblen Intensivierungsstunden kann nicht voll umfänglich angeboten werden. Mit diesen kleinen Einschränkungen sehen wir dem Schuljahr 2015/16 sehr zuversichtlich entgegen und das Lehrerkollegium hat sich freudig und voller Tatendrang in das neue Schuljahr gestürzt. Seite 1 von 6 2. Intensivierungsstunden In den Jahrgangsstufen 5 bis 8 und ab diesem Schuljahr auch in Jahrgangsstufe 10 ist je eine zusätzliche Intensivierungsstunde fest im Stundenplan verankert. Das bisher notwendige Zählen von Intensivierungs- und Wahlunterrichtsstunden wird damit erfreulicherweise überflüssig. Im Rahmen der individuellen Lernzeit bieten wir verschiedene Fördermodule für die Mittelstufe an, über die wir auf unserer Homepage informieren. 3. Verhinderung am Unterrichtsbesuch / Beurlaubung von Schülern Die Absenzenregelung haben Sie mit separatem Schreiben vom 15. September 2015 bereits erhalten. Formulare können Sie auf der Homepage unter: Service – Formulare herunterladen. 4. Schulwegsicherheit Im Interesse der Gesundheit und Unversehrtheit Ihrer Kinder bitten wir um Beachtung folgender Punkte: a) Weisen Sie bitte Ihre Töchter und Söhne darauf hin, dass sie auf dem Schulweg bei Überquerung der Straßen nur die ausgewiesenen Fußgängerübergänge benutzen sollen! b) Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, bitten wir Sie dringend, nicht den Schulparkplatz anzufahren, sondern Ihr Kind in der Feilbergstraße/Eschenweg oder in der Reichlinstraße aussteigen zu lassen. Von dort ist ein gefahrloser Zugang zum Schulgelände möglich. Außerdem helfen Sie mit, die Sicherheit auf dem Schulparkplatz zu erhöhen. c) Schülern, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wird dringend empfohlen, einen Fahrradhelm zu tragen. Fahrräder sollten am überdachten Abstellplatz auf der Südseite beim Ersatzbau untergestellt werden. d) Schüler, die mit einem Motorrad oder Motorroller zur Schule kommen, können ebenfalls ihr Fahrzeug auf der Südseite beim Ersatzbau abstellen. Dabei ist die Feuerwehrzufahrt zum Schulgebäude unbedingt frei zu halten. e) Wenn Ihr Kind mit dem Zug nach Kempten kommt, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass es sich an Bahnsteigen vorsichtig verhält und die Sicherheitslinie nicht überschreitet. Die Bundesbahn berichtet leider immer wieder von gefährlichen Verhaltensweisen (Mutproben, Drängeleien) auf Bahnhöfen. 5. Maßnahmen im Falle von Schülerunfällen / Unfallverhütung im Sportunterricht Sollte Ihrer Tochter/Ihrem Sohn in der Schule oder auf dem Schulweg ein Unfall zustoßen, bitten wir Sie, eine Unfallanzeige auszufüllen und möglichst umgehend im Sekretariat abzugeben. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter Service-FormulareUnfallanzeige als PDF-Datei zum Download, oder Sie erhalten es im Sekretariat. In der Regel kommt die zuständige Versicherung (Kommunale Unfallversicherung Bayern KUVB -) für die im Zusammenhang mit dem Unfall anfallenden Kosten (Arztkosten etc.) auf. Dies setzt aber voraus, dass Sie den behandelnden Arzt oder das in Anspruch genommene Krankenhaus deutlich darauf hinweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt und eine privatärztliche Behandlung nicht gewünscht wird. Sollte dennoch vom Arzt oder vom Krankenhaus eine Privatrechnung an Sie gesandt werden, so verweisen Sie bitte auf den Träger der Unfallversicherung. Der Träger hat die Kosten zu begleichen. Seite 2 von 6 Zur Verhütung von Unfällen im Sportunterricht ist das Tragen von Schmuckgegenständen während des Sportunterrichts nicht erlaubt. Diese Gegenstände sind aus Sicherheitsgründen vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen. 6. Aufenthalt im Schulhaus / Mittagspause Die Aufsichtspflicht der Lehrer beginnt laut Schulordnung fünfzehn Minuten vor Unterrichtsbeginn, also um 7.30 Uhr. In der Zeit vor 7.30 Uhr dürfen nur solche Schüler das Schulhaus betreten, denen ein späteres Eintreffen aus verkehrstechnischen Gründen (frühe Ankunftszeiten von Bahn und Bus) nicht zugemutet werden kann. Diese Schüler dürfen sich im Pavillon und im Untergeschoss aufhalten. Um 7.30 Uhr werden die Klassenzimmer aufgesperrt. In der ersten Pause sollen die Schüler das Klassenzimmer verlassen und sich im Pausenhof oder im Haus bewegen. Sowohl in der ersten Pause als auch in der Mittagspause (7. Stunde) werden die Klassenzimmer verschlossen. In der zweiten Pause, oder wenn die Mittagspause in die 6. Stunde fällt, dürfen die Schüler im Klassenzimmer bleiben. Das Bistro für Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 ist ab sofort zwischen 12.00 und 13.30 Uhr im SPunkt geöffnet, damit sich die Schüler während der Mittagspause dort aufhalten können. Dort werden nach der 6. Stunde auch kleine Snacks und Getränke verkauft. 7. Diebstähle / Sachbeschädigungen Geben Sie Ihren Kindern keine größeren Geldbeträge und keine Wertgegenstände (teuren Schmuck, wertvolle Kleidungsstücke, etc.) mit in die Schule. Auf keinen Fall sollen in den Pausen oder während des Unterrichts in anderen Räumen irgendwelche Geldbeträge oder Wertsachen unbeaufsichtigt in der Schultasche oder im Klassenzimmer oder in den Garderoben verbleiben. Beim Sportunterricht können Wertsachen im Geräteraum oder in der abgeschlossenen Umkleide aufbewahrt werden. Es kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Wenn Ihr Kind unabsichtlich schulisches Inventar beschädigt, erwarten wir, dass es sich bei uns meldet. In der Regel trägt den Schaden Ihre private Haftpflichtversicherung. Angst vor Ordnungsmaßnahmen ist unbegründet, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder mutwillig verursacht wurde. 8. Schriftliche Leistungsnachweise / Teilnahme bei angeschlagener Gesundheit / Einsichtnahme Nachdem Handys bei Leistungsnachweisen missbräuchlich genutzt wurden, sind die Schüler gehalten, diese vor einem großen Leistungsnachweis unaufgefordert bei der Lehrkraft abzugeben. Laut GSO können „Nach Beginn der Leistungserhebung [...] gesundheitliche Gründe der Schülerin oder des Schülers, denen zufolge der Leistungsnachweis nicht gewertet werden soll, in der Regel nicht mehr anerkannt werden.“ Schriftliche Leistungsnachweise werden den Schülern zur Kenntnisnahme für die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. Diese schriftlichen Leistungsnachweise sind innerhalb einer Woche unverändert an die Schule zurückzugeben; anderenfalls kann die Herausgabe weiterer Leistungsnachweise des Schülers unterbleiben. Sollte ein schriftlicher Leistungsnachweis verloren gehen oder aus anderen Gründen nicht mehr auffindbar sein, so ist an dessen Stelle eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten erforderlich, in der die Kenntnisnahme der Note bestätigt wird. Seite 3 von 6 9. Wechsel des Wohnortes / Umzug / Abmeldung Im Falle eines Wohnortwechsels ist die Schule umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Außerdem müssen vorhandene Fahrberechtigungsausweise abgegeben und gegebenenfalls neu beantragt werden. Ausgeliehene Bücher sind der Schule zurückzugeben. Abmeldungen zum Schuljahresende müssen spätestens 15. Juli 2016 dem Sekretariat schriftlich vorliegen. 10. Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geschiedenen Eltern bzw. Nicht-Verheirateten. Der Schule im Scheidungsfall eine Kopie des Scheidungsurteils einzureichen. In Fällen eines gemeinsamen Sorgerechts gibt die Schule alle schriftlichen Informationen (Elternbriefe, Hin- und Verweise etc..) nur an denjenigen Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes zugesprochen bekommen hat. Nur auf schriftlichen Antrag werden solche Informationen auch dem anderen Elternteil zugeschickt. Bei Nicht-Verheirateten besteht ein alleiniges Sorgerecht der Mutter, es sei denn sie hat zusammen mit dem Vater beim Jugendamt oder beim Notar eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben. Nicht-Verheiratete müssen also der Schule gegenüber nicht das gemeinsame Sorgerecht, sondern das alleinige Sorgerecht nachweisen. Das geschieht durch eine „Negativbescheinigung“ oder einem „Negativtest“ des Jugendamtes, in dessen Bezirk das betroffene Kind geboren wurde. Bitte verständigen Sie die Schule umgehend bei Änderungen. Ich bitte Sie auch gegebenenfalls nachzuprüfen, ob die Schule über die korrekten Informationen verfügt. 11. Sprechstunden Die wöchentlichen Sprechstunden der einzelnen Lehrer finden Sie nach Einrichtung des Elternportals unter: Buchungen – Sprechstunde Bei unterrichtlichen Problemen suchen Sie bitte immer zuerst das Gespräch mit der Lehrkraft, bevor Sie sich an das Direktorat wenden. 12. Ferienordnung Für das Schuljahr 2015/16 gilt folgende Ferienordnung: erster Ferientag Allerheiligenferien: Montag, 02.11.2015 bis Buß- und Bettag: Mittwoch, 18.11.2015 Weihnachtsferien: Donnerstag, 24.12.2015 bis Frühjahrsferien: Montag, 08.02.2016 bis Osterferien: Montag, 21.03.2016 bis Pfingstferien: Dienstag, 17.05.2016 bis Sommerferien: Montag, 01.08.2016 bis letzter Ferientag Freitag, 06.11.2015 Mittwoch, 06.01.2016 Freitag, 12.02.2016 Freitag, 01.04.2016 Freitag, 27.05.2016 Montag, 12.09.2016 Bitte beachten Sie die neuen Termine und berücksichtigen Sie diese bei Ihrer Urlaubsplanung. Es muss in diesem Zusammenhang immer wieder daran erinnert werden, dass Unterrichtsbefreiungen für Reise- und Urlaubstermine außerhalb der Ferienzeiten grundsätzlich nicht gewährt werden können. Seite 4 von 6 13. Leistungsnachweise, prüfungsfreie Zeiten, Mindestanzahl der Schulaufgaben Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Homepage unter: Unterricht – Leistungserhebung – Grundsätze zur Leistungserhebung Unterricht - Stundentafel 14. Ersetzung des Zwischenzeugnisses in den Jahrgangsstufe 5-10 durch zwei Zwischenberichte und eine formlose Mitteilung über das Notenbild Die Zwischenberichte werden den Schülerinnen und Schülern am 02.12.2015 und am 15.04.2016, die formlose Mitteilung über das Notenbild am 19.02.2016, also zum Termin des Zwischenzeugnisses mitgegeben und müssen von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Damit haben Sie eine bessere Möglichkeit, sich über den Fortschritt der Leistungen Ihres Kindes zu informieren. Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe erhalten auf Antrag ein Zwischenzeugnis. 15. Sauberkeit im Klassenzimmer und im Schulhaus Wir achten auf Sauberkeit im Schulhaus und insbesondere auch in den Klassenzimmern und werden uns nicht scheuen, stark verschmutzte Klassenzimmer wenn nötig von Schülern reinigen zu lassen, insbesondere dann, wenn die Verschmutzung auf Nachlässigkeit, Gleichgültigkeit, Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zurückzuführen ist. Jedes Jahr werden weitere Klassenzimmer mit neuen Tischen und Stühlen ausgestattet. Es ist bedauerlich und unverständlich, wenn das Mobiliar nicht mit der nötigen Sorgfalt behandelt wird. 16. Verabreichung von Medikamenten durch Lehrkräfte Falls dauerhaft oder zeitlich begrenzt auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, sollten Sie dies der Schulleitung unbedingt mitteilen, damit – falls erforderlich – auch die Ihr Kind unterrichtenden Lehrkräften sicherheitshalber davon in Kenntnis gesetzt werden können. Dies trifft z. B. bei Zuckerkrankheit oder Epilepsie zu. Die Informationen werden selbstverständlich soweit als möglich vertraulich behandelt. 17. Rauchfreie Schule / Handynutzungsverbot Seit Schuljahr 2006/2007 gilt an öffentlichen Schulen in Bayern ein striktes gesetzliches Rauchverbot. Es erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände. Neben dem Rauchverbot ist auch durch Gesetz festgelegt, dass sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien ausgeschaltet sein müssen, sofern sie nicht Unterrichtszwecken dienen. Jede Lehrkraft hat die Möglichkeit, bei Zuwiderhandlung ein Handy vorübergehend einzubehalten. Bei begründetem Verdacht, dass über Handys Gewaltvideos, pornographische oder menschenverachtende Darstellungen ausgetauscht oder angeschaut werden, ist die Polizei zu verständigen. 18. Schreiben der Schule an die Eltern und Erziehungsberechtigten Ich bitte Sie, ihre Kinder davon zu überzeugen, dass schulische Schreiben mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden und Empfangsbestätigungen pünktlich und vollständig an die Schule zurückgegeben werden. Im Einvernehmen mit dem Elternbeirat haben wir uns entschlossen, für verschlampte Schreiben, wie z. B. Einladungen zu Veranstaltungen oder Rückmeldungen an die Schule, bei Nachforderung eines weiteren Exemplars 30 Cent Unkostenbeitrag zu verlangen. Seite 5 von 6 19. Homepage Unsere Homepage wird regelmäßig aktualisiert. Sie sind immer auf dem aktuellen Stand, wenn Sie diese regelmäßig besuchen. Auf unserer Homepage finden Sie noch zusätzlich: Service - Informationsschreiben – Hausordnung Service - Informationsschreiben – Nutzerordnung für Intranet und Internet Service – Informationsschreiben - Schulberatung Service – Informationsschreiben - Absenzenregelung Ich wünsche Ihren Kindern ein gutes, erfolgreiches Schuljahr. Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieses Elternbriefes auf dem ausgeteilten Informationsbrief vom 02.10.2015 und geben Sie die Empfangsbestätigung umgehend an die Schule zurück! Mit freundlichen Grüßen gez. R. Börner Schulleiterin Seite 6 von 6
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