allgemeiner Elternbrief Sept. 2015 - Hildegardis

HILDEGARDIS-GYMNASIUM KEMPTEN
Lindauer Straße 22, 87439 Kempten (Allgäu) Tel.: 0831/54014-0  Fax: 0831/54014-22
E-Mail: [email protected] Internet: www.hildegardis-gymnasium.de
02. Oktober 2015
Elternbrief
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
zu Beginn des neuen Schuljahres darf ich Sie sehr herzlich begrüßen. Ein besonderer Gruß
gilt den Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, die neu in unsere
Schulgemeinschaft eingetreten sind.
In diesem Brief möchte ich Sie über einige Regelungen informieren, die für Sie und Ihre
Kinder von Bedeutung sind. Deshalb bitte ich Sie den Brief sorgfältig zu lesen.
Bei den folgenden Hinweisen schließt das Wort „Schüler“ auch „Schülerinnen“ mit ein.
1. Personalsituation an der Schule
Wir freuen uns zu Beginn des Schuljahres wieder viele neue Lehrkräfte an der Schule
begrüßen zu dürfen:
Frau StRin Barbara Hofer
Englisch, Sport weiblich, Ethik
Frau StRin Maria Scheibner
Englisch, Evangelische Religionslehre
Herr StR Daniel Gruber
Englisch, Sozialkunde, Ethik
Nach der Elternzeit ist an die Schule zurückgekehrt:
Frau StRin Daniela Elsenberger
Mathematik, Schulpsychologin
Das Kollegium wird ferner unterstützt durch Lehrkräfte mit befristetem bzw.
Abstellungsvertrag:
Frau LAssin Bernadette Weiß
Englisch, Italienisch
Herr Dekan Benedikt Huber
Katholische Religionslehre
Für ein halbes oder ein ganzes Jahr wurden der Schule 6 Referendar/innen zugewiesen:
Frau StRefin Birgit Arnold
Deutsch, Sozialkunde
Herr StRef Tobias David
Biologie, Chemie
Herr StRef Sebastian Lipp
Chemie, Erdkunde
Herr StRef Michal Moskal
Mathematik, Sport männlich
Frau StRefin Isabelle Netter
Englisch, Sport weiblich
Frau StRefin Claudia Sand
Englisch, Spanisch
Als Lotsin von der Grundschule kümmert sich
Frau VLin Kaija Klug
um die besonderen Belange der Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe.
Der Unterrichtsbedarf kann vollständig abgedeckt werden. Lediglich das Angebot an
Wahlunterricht bzw. flexiblen Intensivierungsstunden kann nicht voll umfänglich angeboten
werden. Mit diesen kleinen Einschränkungen sehen wir dem Schuljahr 2015/16 sehr
zuversichtlich entgegen und das Lehrerkollegium hat sich freudig und voller Tatendrang in
das neue Schuljahr gestürzt.
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2. Intensivierungsstunden
In den Jahrgangsstufen 5 bis 8 und ab diesem Schuljahr auch in Jahrgangsstufe 10 ist je
eine zusätzliche Intensivierungsstunde fest im Stundenplan verankert. Das bisher
notwendige Zählen von Intensivierungs- und Wahlunterrichtsstunden wird damit
erfreulicherweise überflüssig.
Im Rahmen der individuellen Lernzeit bieten wir verschiedene Fördermodule für die
Mittelstufe an, über die wir auf unserer Homepage informieren.
3. Verhinderung am Unterrichtsbesuch / Beurlaubung von Schülern
Die Absenzenregelung haben Sie mit separatem Schreiben vom 15. September 2015 bereits
erhalten. Formulare können Sie auf der Homepage unter:
 Service – Formulare
herunterladen.
4. Schulwegsicherheit
Im Interesse der Gesundheit und Unversehrtheit Ihrer Kinder bitten wir um Beachtung
folgender Punkte:
a)
Weisen Sie bitte Ihre Töchter und Söhne darauf hin, dass sie auf dem Schulweg bei
Überquerung der Straßen nur die ausgewiesenen Fußgängerübergänge benutzen sollen!
b)
Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, bitten wir Sie dringend, nicht
den Schulparkplatz anzufahren, sondern Ihr Kind in der Feilbergstraße/Eschenweg
oder in der Reichlinstraße aussteigen zu lassen. Von dort ist ein gefahrloser Zugang
zum Schulgelände möglich. Außerdem helfen Sie mit, die Sicherheit auf dem Schulparkplatz zu erhöhen.
c)
Schülern, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wird dringend empfohlen, einen
Fahrradhelm zu tragen. Fahrräder sollten am überdachten Abstellplatz auf der Südseite beim Ersatzbau untergestellt werden.
d)
Schüler, die mit einem Motorrad oder Motorroller zur Schule kommen, können
ebenfalls ihr Fahrzeug auf der Südseite beim Ersatzbau abstellen. Dabei ist die
Feuerwehrzufahrt zum Schulgebäude unbedingt frei zu halten.
e)
Wenn Ihr Kind mit dem Zug nach Kempten kommt, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass
es sich an Bahnsteigen vorsichtig verhält und die Sicherheitslinie nicht überschreitet.
Die Bundesbahn berichtet leider immer wieder von gefährlichen Verhaltensweisen
(Mutproben, Drängeleien) auf Bahnhöfen.
5. Maßnahmen im Falle von Schülerunfällen / Unfallverhütung im Sportunterricht
Sollte Ihrer Tochter/Ihrem Sohn in der Schule oder auf dem Schulweg ein Unfall zustoßen,
bitten wir Sie, eine Unfallanzeige auszufüllen und möglichst umgehend im Sekretariat
abzugeben. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter Service-FormulareUnfallanzeige als PDF-Datei zum Download, oder Sie erhalten es im Sekretariat.
In der Regel kommt die zuständige Versicherung (Kommunale Unfallversicherung Bayern KUVB -) für die im Zusammenhang mit dem Unfall anfallenden Kosten (Arztkosten etc.) auf.
Dies setzt aber voraus, dass Sie den behandelnden Arzt oder das in Anspruch genommene
Krankenhaus deutlich darauf hinweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt und eine
privatärztliche Behandlung nicht gewünscht wird. Sollte dennoch vom Arzt oder vom
Krankenhaus eine Privatrechnung an Sie gesandt werden, so verweisen Sie bitte auf den
Träger der Unfallversicherung. Der Träger hat die Kosten zu begleichen.
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Zur Verhütung von Unfällen im Sportunterricht ist das Tragen von Schmuckgegenständen
während des Sportunterrichts nicht erlaubt. Diese Gegenstände sind aus Sicherheitsgründen
vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen.
6. Aufenthalt im Schulhaus / Mittagspause
Die Aufsichtspflicht der Lehrer beginnt laut Schulordnung fünfzehn Minuten vor
Unterrichtsbeginn, also um 7.30 Uhr. In der Zeit vor 7.30 Uhr dürfen nur solche Schüler das
Schulhaus betreten, denen ein späteres Eintreffen aus verkehrstechnischen Gründen (frühe
Ankunftszeiten von Bahn und Bus) nicht zugemutet werden kann. Diese Schüler dürfen sich
im Pavillon und im Untergeschoss aufhalten. Um 7.30 Uhr werden die Klassenzimmer
aufgesperrt. In der ersten Pause sollen die Schüler das Klassenzimmer verlassen und sich im
Pausenhof oder im Haus bewegen. Sowohl in der ersten Pause als auch in der Mittagspause
(7. Stunde) werden die Klassenzimmer verschlossen. In der zweiten Pause, oder wenn die
Mittagspause in die 6. Stunde fällt, dürfen die Schüler im Klassenzimmer bleiben.
Das Bistro für Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 ist ab sofort zwischen 12.00 und 13.30
Uhr im SPunkt geöffnet, damit sich die Schüler während der Mittagspause dort aufhalten
können. Dort werden nach der 6. Stunde auch kleine Snacks und Getränke verkauft.
7. Diebstähle / Sachbeschädigungen
Geben Sie Ihren Kindern keine größeren Geldbeträge und keine Wertgegenstände (teuren
Schmuck, wertvolle Kleidungsstücke, etc.) mit in die Schule. Auf keinen Fall sollen in den
Pausen oder während des Unterrichts in anderen Räumen irgendwelche Geldbeträge oder
Wertsachen unbeaufsichtigt in der Schultasche oder im Klassenzimmer oder in den
Garderoben verbleiben.
Beim Sportunterricht können Wertsachen im Geräteraum oder in der abgeschlossenen
Umkleide aufbewahrt werden. Es kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
Wenn Ihr Kind unabsichtlich schulisches Inventar beschädigt, erwarten wir, dass es sich bei
uns meldet. In der Regel trägt den Schaden Ihre private Haftpflichtversicherung. Angst vor
Ordnungsmaßnahmen ist unbegründet, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder mutwillig
verursacht wurde.
8. Schriftliche Leistungsnachweise / Teilnahme bei angeschlagener Gesundheit /
Einsichtnahme
Nachdem Handys bei Leistungsnachweisen missbräuchlich genutzt wurden, sind die Schüler
gehalten, diese vor einem großen Leistungsnachweis unaufgefordert bei der Lehrkraft
abzugeben.
Laut GSO können „Nach Beginn der Leistungserhebung [...] gesundheitliche Gründe der
Schülerin oder des Schülers, denen zufolge der Leistungsnachweis nicht gewertet werden
soll, in der Regel nicht mehr anerkannt werden.“
Schriftliche Leistungsnachweise werden den Schülern zur Kenntnisnahme für die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. Diese schriftlichen Leistungsnachweise sind innerhalb
einer Woche unverändert an die Schule zurückzugeben; anderenfalls kann die Herausgabe
weiterer Leistungsnachweise des Schülers unterbleiben. Sollte ein schriftlicher
Leistungsnachweis verloren gehen oder aus anderen Gründen nicht mehr auffindbar sein, so
ist an dessen Stelle eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten erforderlich,
in der die Kenntnisnahme der Note bestätigt wird.
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9. Wechsel des Wohnortes / Umzug / Abmeldung
Im Falle eines Wohnortwechsels ist die Schule umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Außerdem müssen vorhandene Fahrberechtigungsausweise abgegeben und gegebenenfalls neu
beantragt werden. Ausgeliehene Bücher sind der Schule zurückzugeben. Abmeldungen zum
Schuljahresende müssen spätestens 15. Juli 2016 dem Sekretariat schriftlich vorliegen.
10. Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geschiedenen Eltern bzw.
Nicht-Verheirateten.
Der Schule im Scheidungsfall eine Kopie des Scheidungsurteils einzureichen.
In Fällen eines gemeinsamen Sorgerechts gibt die Schule alle schriftlichen Informationen
(Elternbriefe, Hin- und Verweise etc..) nur an denjenigen Elternteil, der das
Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes zugesprochen bekommen hat. Nur auf schriftlichen
Antrag werden solche Informationen auch dem anderen Elternteil zugeschickt.
Bei Nicht-Verheirateten besteht ein alleiniges Sorgerecht der Mutter, es sei denn sie hat
zusammen mit dem Vater beim Jugendamt oder beim Notar eine gemeinsame
Sorgerechtserklärung abgegeben. Nicht-Verheiratete müssen also der Schule gegenüber
nicht das gemeinsame Sorgerecht, sondern das alleinige Sorgerecht nachweisen. Das
geschieht durch eine „Negativbescheinigung“ oder einem „Negativtest“ des Jugendamtes, in
dessen Bezirk das betroffene Kind geboren wurde.
Bitte verständigen Sie die Schule umgehend bei Änderungen. Ich bitte Sie auch
gegebenenfalls nachzuprüfen, ob die Schule über die korrekten Informationen verfügt.
11. Sprechstunden
Die wöchentlichen Sprechstunden der einzelnen Lehrer finden Sie nach Einrichtung des
Elternportals unter:
 Buchungen – Sprechstunde
Bei unterrichtlichen Problemen suchen Sie bitte immer zuerst das Gespräch mit der
Lehrkraft, bevor Sie sich an das Direktorat wenden.
12. Ferienordnung
Für das Schuljahr 2015/16 gilt folgende Ferienordnung:
erster Ferientag
Allerheiligenferien:
Montag, 02.11.2015
bis
Buß- und Bettag:
Mittwoch, 18.11.2015
Weihnachtsferien:
Donnerstag, 24.12.2015
bis
Frühjahrsferien:
Montag, 08.02.2016
bis
Osterferien:
Montag, 21.03.2016
bis
Pfingstferien:
Dienstag, 17.05.2016
bis
Sommerferien:
Montag, 01.08.2016
bis
letzter Ferientag
Freitag, 06.11.2015
Mittwoch, 06.01.2016
Freitag, 12.02.2016
Freitag, 01.04.2016
Freitag, 27.05.2016
Montag, 12.09.2016
Bitte beachten Sie die neuen Termine und berücksichtigen Sie diese bei Ihrer
Urlaubsplanung. Es muss in diesem Zusammenhang immer wieder daran erinnert werden,
dass Unterrichtsbefreiungen für Reise- und Urlaubstermine außerhalb der Ferienzeiten
grundsätzlich nicht gewährt werden können.
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13. Leistungsnachweise, prüfungsfreie Zeiten, Mindestanzahl der Schulaufgaben
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Homepage unter:
 Unterricht – Leistungserhebung – Grundsätze zur Leistungserhebung
 Unterricht - Stundentafel
14. Ersetzung des Zwischenzeugnisses in den Jahrgangsstufe 5-10
durch zwei Zwischenberichte und eine formlose Mitteilung über das Notenbild
Die Zwischenberichte werden den Schülerinnen und Schülern am 02.12.2015 und am
15.04.2016, die formlose Mitteilung über das Notenbild am 19.02.2016, also zum Termin des
Zwischenzeugnisses mitgegeben und müssen von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet
werden. Damit haben Sie eine bessere Möglichkeit, sich über den Fortschritt der Leistungen
Ihres Kindes zu informieren. Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe erhalten auf Antrag ein
Zwischenzeugnis.
15. Sauberkeit im Klassenzimmer und im Schulhaus
Wir achten auf Sauberkeit im Schulhaus und insbesondere auch in den Klassenzimmern und
werden uns nicht scheuen, stark verschmutzte Klassenzimmer wenn nötig von Schülern
reinigen zu lassen, insbesondere dann, wenn die Verschmutzung auf Nachlässigkeit,
Gleichgültigkeit, Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zurückzuführen ist.
Jedes Jahr werden weitere Klassenzimmer mit neuen Tischen und Stühlen ausgestattet. Es
ist bedauerlich und unverständlich, wenn das Mobiliar nicht mit der nötigen Sorgfalt
behandelt wird.
16. Verabreichung von Medikamenten durch Lehrkräfte
Falls dauerhaft oder zeitlich begrenzt auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind,
sollten Sie dies der Schulleitung unbedingt mitteilen, damit – falls erforderlich – auch die Ihr
Kind unterrichtenden Lehrkräften sicherheitshalber davon in Kenntnis gesetzt werden
können. Dies trifft z. B. bei Zuckerkrankheit oder Epilepsie zu. Die Informationen werden
selbstverständlich soweit als möglich vertraulich behandelt.
17. Rauchfreie Schule / Handynutzungsverbot
Seit Schuljahr 2006/2007 gilt an öffentlichen Schulen in Bayern ein striktes gesetzliches
Rauchverbot. Es erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände.
Neben dem Rauchverbot ist auch durch Gesetz festgelegt, dass sowohl im Schulgebäude als
auch auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien
ausgeschaltet sein müssen, sofern sie nicht Unterrichtszwecken dienen.
Jede Lehrkraft hat die Möglichkeit, bei Zuwiderhandlung ein Handy vorübergehend
einzubehalten. Bei begründetem Verdacht, dass über Handys Gewaltvideos, pornographische
oder menschenverachtende Darstellungen ausgetauscht oder angeschaut werden, ist die
Polizei zu verständigen.
18. Schreiben der Schule an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Ich bitte Sie, ihre Kinder davon zu überzeugen, dass schulische Schreiben mit der gebotenen
Sorgfalt behandelt werden und Empfangsbestätigungen pünktlich und vollständig an die
Schule zurückgegeben werden. Im Einvernehmen mit dem Elternbeirat haben wir uns
entschlossen, für verschlampte Schreiben, wie z. B. Einladungen zu Veranstaltungen oder
Rückmeldungen an die Schule, bei Nachforderung eines weiteren Exemplars 30 Cent
Unkostenbeitrag zu verlangen.
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19. Homepage
Unsere Homepage wird regelmäßig aktualisiert. Sie sind immer auf dem aktuellen Stand, wenn
Sie diese regelmäßig besuchen.
Auf unserer Homepage finden Sie noch zusätzlich:
 Service - Informationsschreiben – Hausordnung
 Service - Informationsschreiben – Nutzerordnung für Intranet und Internet
 Service – Informationsschreiben - Schulberatung
 Service – Informationsschreiben - Absenzenregelung
Ich wünsche Ihren Kindern ein gutes, erfolgreiches Schuljahr.
Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieses Elternbriefes auf dem ausgeteilten
Informationsbrief vom 02.10.2015 und geben Sie die Empfangsbestätigung umgehend an
die Schule zurück!
Mit freundlichen Grüßen
gez.
R. Börner
Schulleiterin
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