Kundeninformation Trink- und Abwasserzweckverband Luckau Beilage der MÄRKISCHEN WASSER ZEITUNG • Juli 2015 Ein langer Weg zur Gleichbehandlung Die flächendeckende Beitragsneubescheidung: Der TAZV Luckau gibt die wichtigsten Antworten Seit Jahren sorgt die Beitragserhebung im Land Brandenburg für Schlagzeilen – verärgert und verunsichert Bürger. Anlass waren im Wesentlichen die sogenannten Altanschließer, also die bereits vor 1990 an das zentrale Abwassernetz angeschlossenen Grundstücke, die bisher keiner Beitragserhebung unterlagen, jedoch von den nach 1990 geschaffenen Anlagen profitieren. mit niedrigeren Beitragssätzen veranlagten Grundstückseigentümern teilweise erhebliche Nachzahlungen drohten, hat die Verbandsversammlung am 22. April 2015 eine neue Beitragssatzung beschlossen. Darin wurde der Beitragssatz von bisher 3,32 Euro auf 2,30 Euro gesenkt. Somit kann nun der Mehrzahl der bereits beschiedenen Grundstückseigentümer ein Teil der Beiträge erstattet werden. Mit der Bescheidung aller Grundstücke auf der gleichen Satzungsgrundlage wird die Ungleichbehandlung nun beendet. 1 N ach unterschiedlichen Rechtsprechungen der Gerichte und Gesetzesänderungen besteht nun insoweit Rechtsklarheit: Wenn sich ein Verband für die Erhebung von Beiträgen entschieden hat, dann sind diese auch von allen Bevorteilten gleich zu erheben. Die Verjährung der Beitragsforderungen tritt zum 31. Dezember 2015 ein. Beim TAZV Luckau kommt noch die Problematik hinzu, dass durch unterschiedliche Satzungsregelungen in der Vergangenheit, teilweise auch durch spätere Verbandsbeitritte bedingt sowie aus heutiger Sicht teilweise unzulässiger Umsetzung des Satzungsrechtes, eine sehr unterschiedliche Beitragserhebung erfolgte. Da jedoch für alle die gleichen Gebührensätze gelten und auch in Zukunft gelten sollen, ergibt sich durch die unterschiedliche Beitragserhebung eine unzulässige Ungleichbehandlung. Ein Grundstückseigentümer, der in der Vergangenheit einen Beitrag von 2,30 Euro (4,50 DM) pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche bezahlt hat, zahlt heute die gleiche Mengengebühr von 4,52 Euro pro m³ wie der Grundstückseigentümer, der 3,32 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche gezahlt hat. Da den in der Vergangenheit 2 3 4 Erläuterungen zum Beitragsbescheid: ➊ Bescheidnummer (Bitte bei jedem Schriftverkehr angeben) ➋ Bezeichnung des Grundstücks ➌ Aktuelle Bescheidung ➍ Bereits erfolgte Bescheidung ➎ Differenz und Ausweisung von Guthaben bzw. Forderung Welche Grundstücke werden beschieden? Beitragspflichtig sind alle Grundstücke, die an die zentrale Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind oder anschließbar sind. Dies betrifft somit ca. 60 % der Einwohner im Verbandsgebiet. Im Gebiet des ehemaligen TAZV Crinitz ist die Beitragserhebung bereits abgeschlossen. Aufgrund der privatrechtlichen Organisation der Trinkwasserversorgung ist eine Erhebung von Beiträgen für die Trinkwasserversorgung ausgeschlossen. Es werden alle Bescheide der Vergangenheit überprüft. Alle Besitzer der seit 2012 beschiedenen Grundstücke bekommen durch den reduzierten Beitragssatz ein Guthaben ausgezahlt. Auch die vor 2012 beschiedenen Grundstücke (ca. 60 %) erhalten Geld zurück. 5 Wann wird beschieden? Ab Juni 2015 erfolgt die ortsweise Nachbescheidung – beginnend mit der Stadt Luckau, anschließend die Gemeinde Heideblick, das Amt Dahme und das Amt Unterspreewald. Durch die am 31. Dezember 2015 eintretende Verjährung werden alle Nachberechnungen bis dahin erfolgen. Reine Guthabenerstattungen werden anschließend (entsprechend der Verwaltungskapazität) erst 2016 vorgenommen. Wer wird beschieden? Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bescheidung Grundstückseigentümer ist. Hierbei zählt nur die Eintragung in die Abteilung I im Grundbuch. Fortsetzung auf der Rückseite KUNDENINFORMATION Wer ist beitragspflichtig in einer Eigentümergemeinschaft? Bei gemeinschaftlichem Eigentum einer Eigentümergemeinschaft besteht an einem Grundstück eine gesamtschuldnerische Haftung der Eigentümergemeinschaft. Das bedeutet, dass Forderungen, die sich aus diesem Eigentum ergeben gegenüber jedem Eigentümer in voller Höhe, insgesamt jedoch nur einmal erhoben werden dürfen. Die Auseinandersetzung über die durch einzelne Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu übernehmende Anteile ist private Angelegenheit und berührt die Beitragspflicht des einzelnen Eigentümers nicht. Auch ist der Bescheid nicht fehlerhaft, weil in ihm weder auf die anderen Beitragspflichtigen hingewiesen wird, noch diese durch gesonderte Bescheide herangezogen worden sind. Wie erfolgt die Guthabenauszahlung? Ein Anspruch auf Guthabenerstattung entsteht erst mit Erhalt des entsprechenden Bescheides. Um das Guthaben überweisen zu können, bittet der Verband um Übermittlung der Bankverbindung. Dazu liegt dem Bescheid ein entsprechendes Formblatt bei. Eine bereits hinterlegte Lastschriftermächtigung (z. B. für den Gebühreneinzug) kann nicht für die Guthabenauszahlung verwendet werden. Es erfolgt keine Barauszahlung oder Abrechnung per Scheck. Wie sieht’s mit der Erstattung abgabenrechtlicher Nebenforderungen aus? Im Rahmen der Guthabenauszahlung weist der TAZV darauf hin, dass es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keine Verzinsung der Rückzahlungsbeträge gibt. Ebenfalls wird keine Erstattung von entrichteten abgabenrechtlichen Nebenforderungen wie Zinsen, Mahngebühren, Säumniszuschlägen u. ä. durchgeführt. Weitere Fragen? Wenden Sie sich bitte an die mit der Bearbeitung beauftragte Betriebsführungsgesellschaft DNWAB unter der Telefon-Nr.: 03375 2568-236 oder -750. Wer gehört zum TAZV Luckau? Die Mitglieder des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau bilden den Zweckverband und haben ihm die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung, der Schmutzwasserbeseitigung sowie der Beseitigung des Klärschlammes aus Kleinkläranlagen übertragen. Verbandsmitglieder sind die Städte Luckau, Dahme, Golßen sowie die Gemeinden Heideblick, Crinitz, Dahmetal, Ihlow, Drahnsdorf, Kasel-Golzig, Steinreich, Bersteland und Schönwald. Die Vertreter der Verbandsmitglieder bilden die Verbandsversammlung als höchstes Organ des Zweckverbandes. Verbandssitz Wasserwerk Die Verbandsversammlung beschließt über alle wesentlichen Angelegenheiten des Zweckverbandes. Die Entscheidungen der Verbandsversammlung erfolgen auf Grundlage und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Aufgabenerfüllung obliegt dem Zweckverband. Für die Trinkwasserversorgung werden 5 Wasserwerke, 8 Druckerhöhungsstationen sowie 575,2 Kilometer Trinkwasserleitungen und für die Schmutzwasserbeseitigung 9 Kläranlagen, 252 Abwasserpumpwerke sowie 262,1 Kilometer Abwasserleitungen betrieben. Klärwerk Schönwalde Mahlsdorf Golßen Landkreisgrenze Freiwalde Glienig Buckow Wahlsdorf Schönwald Golßen Dahme-Mark Zützen Sellendorf Steinreich Falkenhain Gebersdorf Prensdorf Rietdorf WildauWentdorf Kreblitz Kümmritz Zieckau PitschenPickel Rosenthal Dahme/Mark Luckau Freesdorf Waltersdorf Egsdorf Goßmar Beesdau Walddrehna Bornsdorf Schwarzenburg Bergen Weißack Das Verbandsgebiet des TAZV Luckau ist 750 km2 groß. Der Weg vom Gesetz zum Beitragsbescheid EU / Bundestag und Landtag Stöbritz Görlsdorf Gehren Schlabendorf Fürstlich Drehna Crinitz Gahro Crinitz Tugam KURZER DRAHT Trink- und Abwasserzweckverband Luckau Am Bahnhof 2 15926 Luckau Telefon: 03544 5024-0 E-Mail: info@tazv-luckau Internet: www.tazv-luckau.de Gesetze Gemeinden Mandate Verbandsversammlung des Zweckverbandes Satzungen Zweckverband CahnsdorfWillmersdorf Heideblick Wüstermarke Terpt Luckau Schollen Langengrassau Bollensdorf Duben Karche-Zaacko Grießmannsdorf Zöllmersdorf Uckrow Falkenberg Kemlitz Die Lage des Verbandes in Brandenburg Bersteland Niewitz Jetsch Görsdorf Mehlsdorf Schiebsdorf Drahnsdorf Dahme Ihlow Kasel-Golzig Drahnsdorf Dahmetal Reichwalde Kasel-Golzig Copyright: SPREE-PR / Juli 2015 Fortsetzung von Seite 1 Eine Auflassungsvormerkung ist hierfür noch nicht ausreichend. Ein Notarvertrag, auch wenn dieser Regelungen zur Übernahme von öffentlichen Lasten und Pflichten beinhaltet, ist ebenfalls nicht ausreichend, um einen neuen Beitragspflichtigen im Sinne des Kommunalabgabengesetzes bzw. der Satzung des TAZV zu definieren. Der Notarvertrag regelt nur privatrechtliche Interessen und berührt die Beitragspflicht gegenüber dem Verband nicht. Dies bedeutet, dass der Bescheidempfänger gegenüber dem Zweckverband Zahlungspflichtiger bzw. Zahlungsempfänger ist, seine Interessen aber bei entsprechender Regelung im Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer / Erwerber geltend machen kann. Wahlen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung als hoheitliche Aufgabe Bescheide Bürger Der Zweckverband wird von den Gemeinden als Teil ihrer Selbstverwaltungsaufgabe gebildet. Jedes Handeln kann jedoch nur auf Grundlage und im Rahmen von Gesetzen erfolgen. Über diesen QR-Code gelangen Sie direkt zur Website des Verbandes: Bereitschaftsdienst der DNWABBetriebsführungsgesellschaft: Telefon: 0800 8807088 Bei Fragen zur Beitragsbescheidung wählen Sie bitte die Telefon-Nummern: 03375 2568-236 oder -750
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