Trink- und Abwasser- zweckverband Luckau

Kundeninformation
Trink- und Abwasserzweckverband Luckau
Beilage der MÄRKISCHEN WASSER ZEITUNG • Juli 2015
Ein langer Weg zur Gleichbehandlung
Die flächendeckende Beitragsneubescheidung: Der TAZV Luckau gibt die wichtigsten Antworten
Seit Jahren sorgt die Beitragserhebung im Land Brandenburg für
Schlagzeilen – verärgert und verunsichert Bürger. Anlass waren im
Wesentlichen die sogenannten Altanschließer, also die bereits vor
1990 an das zentrale Abwassernetz
angeschlossenen Grundstücke, die
bisher keiner Beitragserhebung unterlagen, jedoch von den nach 1990
geschaffenen Anlagen profitieren.
mit niedrigeren Beitragssätzen veranlagten Grundstückseigentümern teilweise erhebliche Nachzahlungen drohten, hat die
Verbandsversammlung am 22. April 2015
eine neue Beitragssatzung beschlossen.
Darin wurde der Beitragssatz von bisher
3,32 Euro auf 2,30 Euro gesenkt. Somit
kann nun der Mehrzahl der bereits beschiedenen Grundstückseigentümer ein
Teil der Beiträge erstattet werden. Mit
der Bescheidung aller Grundstücke auf
der gleichen Satzungsgrundlage wird die
Ungleichbehandlung nun beendet.
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N
ach unterschiedlichen Rechtsprechungen der Gerichte und Gesetzesänderungen besteht nun insoweit Rechtsklarheit: Wenn sich ein Verband für die Erhebung von Beiträgen entschieden hat, dann sind diese auch von
allen Bevorteilten gleich zu erheben. Die
Verjährung der Beitragsforderungen tritt
zum 31. Dezember 2015 ein. Beim TAZV
Luckau kommt noch die Problematik hinzu,
dass durch unterschiedliche Satzungsregelungen in der Vergangenheit, teilweise
auch durch spätere Verbandsbeitritte bedingt sowie aus heutiger Sicht teilweise
unzulässiger Umsetzung des Satzungsrechtes, eine sehr unterschiedliche Beitragserhebung erfolgte. Da jedoch für
alle die gleichen Gebührensätze gelten
und auch in Zukunft gelten sollen, ergibt
sich durch die unterschiedliche Beitragserhebung eine unzulässige Ungleichbehandlung. Ein Grundstückseigentümer,
der in der Vergangenheit einen Beitrag
von 2,30 Euro (4,50 DM) pro Quadratmeter
anrechenbarer Grundstücksfläche bezahlt
hat, zahlt heute die gleiche Mengengebühr
von 4,52 Euro pro m³ wie der Grundstückseigentümer, der 3,32 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche gezahlt hat. Da den in der Vergangenheit
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Erläuterungen
zum Beitragsbescheid:
➊ Bescheidnummer (Bitte bei
jedem Schriftverkehr angeben)
➋ Bezeichnung des Grundstücks
➌ Aktuelle Bescheidung
➍ Bereits erfolgte Bescheidung
➎ Differenz und Ausweisung
von Guthaben bzw. Forderung
Welche Grundstücke
werden beschieden?
Beitragspflichtig sind alle Grundstücke,
die an die zentrale Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind oder anschließbar sind. Dies betrifft somit ca.
60 % der Einwohner im Verbandsgebiet.
Im Gebiet des ehemaligen TAZV Crinitz
ist die Beitragserhebung bereits abgeschlossen. Aufgrund der privatrechtlichen Organisation der Trinkwasserversorgung ist eine Erhebung von Beiträgen für die Trinkwasserversorgung ausgeschlossen. Es werden alle Bescheide
der Vergangenheit überprüft. Alle Besitzer der seit 2012 beschiedenen Grundstücke bekommen durch den reduzierten Beitragssatz ein Guthaben ausgezahlt. Auch
die vor 2012 beschiedenen Grundstücke
(ca. 60 %) erhalten Geld zurück.
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Wann wird beschieden?
Ab Juni 2015 erfolgt die ortsweise Nachbescheidung – beginnend mit der Stadt
Luckau, anschließend die Gemeinde Heideblick, das Amt Dahme und das Amt Unterspreewald. Durch die am 31. Dezember
2015 eintretende Verjährung werden alle
Nachberechnungen bis dahin erfolgen.
Reine Guthabenerstattungen werden
anschließend (entsprechend der Verwaltungskapazität) erst 2016 vorgenommen.
Wer wird beschieden?
Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt
der Bescheidung Grundstückseigentümer
ist. Hierbei zählt nur die Eintragung in die
Abteilung I im Grundbuch.
Fortsetzung auf der Rückseite
KUNDENINFORMATION
Wer ist beitragspflichtig
in einer Eigentümergemeinschaft?
Bei gemeinschaftlichem Eigentum einer
Eigentümergemeinschaft besteht an einem
Grundstück eine gesamtschuldnerische Haftung der Eigentümergemeinschaft. Das bedeutet, dass Forderungen, die sich aus diesem Eigentum ergeben gegenüber jedem Eigentümer in voller Höhe, insgesamt jedoch
nur einmal erhoben werden dürfen. Die Auseinandersetzung über die durch einzelne
Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu
übernehmende Anteile ist private Angelegenheit und berührt die Beitragspflicht des
einzelnen Eigentümers nicht. Auch ist der
Bescheid nicht fehlerhaft, weil in ihm weder
auf die anderen Beitragspflichtigen hingewiesen wird, noch diese durch gesonderte
Bescheide herangezogen worden sind.
Wie erfolgt die Guthabenauszahlung?
Ein Anspruch auf Guthabenerstattung entsteht erst mit Erhalt des entsprechenden
Bescheides. Um das Guthaben überweisen
zu können, bittet der Verband um Übermittlung der Bankverbindung. Dazu liegt dem
Bescheid ein entsprechendes Formblatt
bei. Eine bereits hinterlegte Lastschriftermächtigung (z. B. für den Gebühreneinzug)
kann nicht für die Guthabenauszahlung verwendet werden. Es erfolgt keine Barauszahlung oder Abrechnung per Scheck.
Wie sieht’s mit der Erstattung abgabenrechtlicher Nebenforderungen aus?
Im Rahmen der Guthabenauszahlung weist
der TAZV darauf hin, dass es aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben keine Verzinsung
der Rückzahlungsbeträge gibt. Ebenfalls
wird keine Erstattung von entrichteten abgabenrechtlichen Nebenforderungen wie
Zinsen, Mahngebühren, Säumniszuschlägen u. ä. durchgeführt.
Weitere Fragen?
Wenden Sie sich bitte an die mit der Bearbeitung beauftragte Betriebsführungsgesellschaft DNWAB unter der Telefon-Nr.:
03375 2568-236 oder -750.
Wer gehört zum TAZV Luckau?
Die Mitglieder des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau bilden den Zweckverband und haben ihm
die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung, der
Schmutzwasserbeseitigung sowie der Beseitigung
des Klärschlammes aus Kleinkläranlagen übertragen. Verbandsmitglieder sind die Städte Luckau,
Dahme, Golßen sowie die Gemeinden Heideblick,
Crinitz, Dahmetal, Ihlow, Drahnsdorf, Kasel-Golzig,
Steinreich, Bersteland und Schönwald. Die Vertreter der Verbandsmitglieder bilden die Verbandsversammlung als höchstes Organ des Zweckverbandes.
Verbandssitz
Wasserwerk
Die Verbandsversammlung beschließt über alle wesentlichen Angelegenheiten des Zweckverbandes.
Die Entscheidungen der Verbandsversammlung erfolgen auf Grundlage und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Aufgabenerfüllung obliegt dem
Zweckverband. Für die Trinkwasserversorgung werden 5 Wasserwerke, 8 Druckerhöhungsstationen
sowie 575,2 Kilometer Trinkwasserleitungen und für
die Schmutzwasserbeseitigung 9 Kläranlagen, 252
Abwasserpumpwerke sowie 262,1 Kilometer Abwasserleitungen betrieben.
Klärwerk
Schönwalde
Mahlsdorf
Golßen
Landkreisgrenze
Freiwalde
Glienig
Buckow
Wahlsdorf
Schönwald
Golßen
Dahme-Mark
Zützen
Sellendorf
Steinreich
Falkenhain
Gebersdorf
Prensdorf
Rietdorf
WildauWentdorf
Kreblitz
Kümmritz
Zieckau
PitschenPickel
Rosenthal
Dahme/Mark
Luckau
Freesdorf
Waltersdorf
Egsdorf
Goßmar
Beesdau
Walddrehna
Bornsdorf
Schwarzenburg
Bergen
Weißack
Das Verbandsgebiet des
TAZV Luckau ist 750 km2 groß.
Der Weg vom Gesetz zum Beitragsbescheid
EU / Bundestag und Landtag
Stöbritz
Görlsdorf
Gehren
Schlabendorf
Fürstlich
Drehna
Crinitz
Gahro
Crinitz
Tugam
KURZER DRAHT
Trink- und Abwasserzweckverband Luckau
Am Bahnhof 2
15926 Luckau
Telefon: 03544 5024-0
E-Mail: info@tazv-luckau
Internet: www.tazv-luckau.de
Gesetze
Gemeinden
Mandate
Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Satzungen
Zweckverband
CahnsdorfWillmersdorf
Heideblick
Wüstermarke
Terpt
Luckau
Schollen
Langengrassau
Bollensdorf
Duben
Karche-Zaacko
Grießmannsdorf
Zöllmersdorf
Uckrow
Falkenberg
Kemlitz
Die Lage
des Verbandes
in Brandenburg
Bersteland
Niewitz
Jetsch
Görsdorf
Mehlsdorf
Schiebsdorf
Drahnsdorf
Dahme
Ihlow
Kasel-Golzig
Drahnsdorf
Dahmetal
Reichwalde
Kasel-Golzig
Copyright: SPREE-PR / Juli 2015
Fortsetzung von Seite 1
Eine Auflassungsvormerkung ist hierfür
noch nicht ausreichend. Ein Notarvertrag,
auch wenn dieser Regelungen zur Übernahme von öffentlichen Lasten und Pflichten beinhaltet, ist ebenfalls nicht ausreichend, um einen neuen Beitragspflichtigen
im Sinne des Kommunalabgabengesetzes
bzw. der Satzung des TAZV zu definieren.
Der Notarvertrag regelt nur privatrechtliche Interessen und berührt die Beitragspflicht gegenüber dem Verband nicht. Dies
bedeutet, dass der Bescheidempfänger
gegenüber dem Zweckverband Zahlungspflichtiger bzw. Zahlungsempfänger ist,
seine Interessen aber bei entsprechender
Regelung im Kaufvertrag gegenüber dem
Verkäufer / Erwerber geltend machen kann.
Wahlen
Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung als hoheitliche Aufgabe
Bescheide
Bürger
Der Zweckverband wird von den Gemeinden als Teil ihrer
Selbstverwaltungsaufgabe gebildet. Jedes Handeln kann jedoch nur
auf Grundlage und im Rahmen von Gesetzen erfolgen.
Über diesen QR-Code
gelangen Sie direkt zur
Website des Verbandes:
Bereitschaftsdienst der DNWABBetriebsführungsgesellschaft:
Telefon: 0800 8807088
Bei Fragen zur Beitragsbescheidung wählen Sie
bitte die Telefon-Nummern:
03375 2568-236 oder -750