12 / 2015 Post AG e h c s t u e D Schutz und Sicherheit durchgesetzt! ver.di und die Deutsche Post AG haben sich am 5. Juli auf ein umfassendes Paket aus Schutz- und Entgeltregelungen geeinigt. Das wäre ohne den Druck der 32.000 Streikenden nicht gelungen. Für die Beschäftigten der Deutschen Post AG gibt es nun für vier weitere Jahre Sicherheit. Das Erreichte auf einen Blick Schutz vor Kündigung und Änderungskündigung für alle Beschäftigten um vier Jahre bis Ende 2019 verlängert. Die rund 7.600 Paketzusteller der Post AG sind abgesichert. Die Delivery GmbH bleibt allerdings bestehen. Fremdvergabeschutz für die Brief- und Verbundzustellung und Regelungen zum Erhalt des Fahrdienstes um drei Jahre bis Ende 2018 verlängert. Es gibt keinen Eingriff in das bestehende Entgeltsystem. Im Oktober 2015 Einmalzahlung von 400 Euro, im Oktober 2016 zwei Prozent mehr Geld und im Oktober 2017 gibt es 1,7 Prozent mehr Geld. Postzulage für Beamte wird verlängert. Übernahme von Azubis und rund 4.500 Entfristungen. Das ist der Erfolg von 32.000 Streikenden! Eine Frage an Andrea Kocsis Mehr als 32.000 Beschäftigte haben sich zuletzt an dem Arbeitskampf beteiligt. Was hat der Streik gebracht und wie ist das Tarifergebnis zu bewerten? Wir sind überzeugt, dass es ohne den unbefristeten Arbeitskampf dieses umfassende Schutzpaket nicht geben würde. Es sind Regelungen vereinbart worden, an die vorher nicht zu denken war. Über die ersten sechs Runden hinweg war der Arbeitgeber nicht bereit, über eine Fortschreibung des Schutzes vor Fremdvergabe zu verhandeln. Auch die Schutzregelungen für die Paketzusteller hätten wir ohne diesen immensen Druck nie hinbekommen. Viele werden sich erinnern, dass die Deutsche In dem Tarifkonflikt um Arbeitszeit und Entgelt konnte in der 7. Verhandlungsrunde nach dreitägigen Verhandlungen am Abend des 5. Juli 2015 ein Ergebnis erzielt werden. „Wir sind mit dem Abschluss sehr zufrieden. Er trägt der Erwartung der Beschäftigten nach Sicherheit in hohem Maße Rechnung. Dieses Ergebnis wäre ohne den Einsatz von zuletzt mehr als 32.000 Streikenden nicht möglich gewesen“, sagte die Verhandlungsführerin und stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Alle Beschäftigten sind bis Ende 2019 und damit für vier weitere Jahre vor betriebsbedingten Kündigungen und Änderungs- Post AG seit 2013 über ihre vermeintlich zu hohen Löhne geklagt hat. Man könne es sich nicht mehr leisten, die Auszubildenden in das eigene Entgeltsystem zu übernehmen, weil dieses zu teuer sei. Wir konnten einen Eingriff in die bestehende Entgeltstruktur verhindern und unsere Einigung mit der Deutschen Post AG umfasst, dass Auszubildende und rund 4.500 bislang befristet Beschäftigte in das bestehende Entgeltsystem übernommen werden. Das sind die Erfolge der Streikenden. kündigungen geschützt. Die Fremdvergabe in der Brief- und Verbundzustellung ist bis zum 31. Dezember 2018 ausgeschlossen. Auch bleibt der Fahrdienst mindestens bis zu diesem Datum erhalten. Es ist nicht gelungen, die Deutsche Post AG zu einer Rücknahme der DHL Delivery GmbHs zu bewegen. Es konnte aber ein weitreichender Schutz für die bei der Deutschen Post AG verbliebenen Paketzusteller vereinbart werden. Damit ist der Aufbau der DHL Delivery GmbHs auf den Zuwachs begrenzt. Es wurden Entgelterhöhungen vereinbart und ein Eingriff in die bestehende Entgeltstruktur verhindert. Im Einzelnen wurde vereinbart: Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und Änderungskündigungen bis Ende 2019 Betriebsbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen sind bis 31. Dezember 2019 tarifvertraglich ausgeschlossen. Damit konnten diese wichtigen Schutzregelungen über den 31. Dezember 2015 hinaus um weitere vier Jahre (48 Monate) verlängert werden. Im Gegenzug für diesen Schutz bleibt es ebenfalls bis zum 31. Dezember 2019 bei einer Verringerung der Kurzpausen, die Arbeitsbefreiung für Heiligabend und Silvester bleibt ausgesetzt, ebenso die Überzeitzuschläge, der Zeitzuschlag für die besondere Schicht sowie die Rundungsbestimmungen zur Überzeitarbeit. Für die Paketabholung und die Zustellung von Katalogen (DHL Infopost) bleibt es bei einer Stücklohnvergütung. Die Gruppenstufe 0 wird bis 31. Dezember 2018 fortgeschrieben. DHL Delivery GmbHs bleiben bestehen – Schutz für die Paketzusteller der Post AG Die Deutsche Post AG war nicht bereit, über die Rückführung der 49 DHL Delivery GmbHs unter das Dach der Deutschen Post AG zu verhandeln. Damit bleiben die DHL Delivery GmbHs bestehen. Es ist aber gelungen, die dort beschäftigten Paketzusteller bei der Deutschen Post AG abzusichern. Für die derzeit 7.634 Paketzusteller der Deutschen Post AG konnte erreicht werden, dass sie Paketzusteller der Deutschen Post AG bleiben. Diese Zusage wird individualrechtlich umgesetzt und ist ein dauerhafter Schutz. In diesem Zusammenhang wurde auch vereinbart, dass Paketzusteller, die vorübergehend in anderen Zustellbasen eingesetzt sind, bis spätestens 15. September in ihre bisherige Zustellbasis zurückkehren. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang vereinbart, dass Versetzungen aus den Paketzustellbasen nicht stattfinden, um den Bezirk des Paketzustellers fremd zu vergeben. Diese Absicherung bedeutet für den Betrieb zugleich, dass es auch weiterhin reine Paketzustellung bei der Deutschen Post AG gibt und diese nicht in Gänze in die Delivery GmbHs übergeht. Durch diese Regelung bleibt der Ausbau der Delivery GmbHs auf den Zuwachs beschränkt. Für die 3.750 Paketzusteller in den 49 DHL Delivery GmbHs, die zuvor ein befristetes Beschäftigungsverhältnis bei der Deutschen Post AG hatten, gibt es für den Fall betriebsbedingter Beendigungskündigungen oder einer Insolvenz der DHL DeliveryGmbHs ein einzelvertraglich geregeltes Rückkehrrecht zur Deutschen Post AG. Dabei werden die bei den DHL Delivery GmbHs erbachten Beschäftigungszeiten anerkannt. Schutz vor Fremdvergabe Brief- und Verbundzustellung, Erhalt des Fahrdienstes Die Fremdvergabe von Zustellbezirken in der Briefund Verbundzustellung (gemeinsame Zustellung von Briefen und Paketen) vom Unternehmen Deutsche Post AG an ein anderes Unternehmen (auch innerhalb des Konzerns) ist bis zum 31. Dezember 2018 ausgeschlossen. Damit werden bis zum 31. Dezember 2018 alle Zustellbezirke der Brief- und Verbundzustellung im Unternehmensbereich Post – eCommerce – Parcel (PeP) ausschließlich von der Deutschen Post AG betrieben. Von dieser Schutzregelung sind auch die so genannten Inselbezirke erfasst. Dass es gelungen ist, den Ausschluss der Fremdvergabe für die Brief- und Verbundzustellung zu vereinbaren ist ein großer Erfolg, denn die Deutsche Post AG war bis zur 7. Verhandlungsrunde nicht bereit, hier zu neuen Regelungen zu kommen. Die Regelungen zum sozialverträglichen Umbau des Verkehrs und der Frage künftiger Transporte in Eigenleistung durch die Deutsche Post AG wird ebenfalls bis zum 31. Dezember 2018 fortgeschrieben. E E D B Übernahme Auszubildende Alle geeigneten Auszubildenden des Prüfungsjahrganges 2015 erhalten nach erfolgreich absolvierter Prüfung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit im Unternehmensbereich Post – eCommerce – Parcel. Geeignete FKEP des Prüfungsjahrganges 2015 erhalten das Wahlrecht, ein unbefristetes Arbeitsplatzangebot in Vollzeit bei der DHL Delivery GmbH oder der Deutschen Post AG anzunehmen. Entfristungen Beschäftigte, die zum 1. Juli 2015 länger als 24 Monate ununterbrochen befristet beschäftigt waren, erhalten bei entsprechender Eignung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Post AG. Entgelterhöhungen, Ausbildungsvergütungen Es gibt für das laufende Jahr im Oktober 2015 eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro, Teilzeitbeschäftigte erhalten diese anteilig. Zum 1. Oktober 2016 werden die Entgelte um zwei Prozent und zum 1. Oktober 2017 um weitere 1,7 Prozent angehoben. Die Auszubildenden und Studierenden an Berufsakademien erhalten im Oktober 2015 eine Einmal- zahlung von 200 Euro. Davon ausgenommen ist der Einstellungsjahrgang 2015. Auch ihre Vergütungen werden zum 1. Oktober 2016 um zwei Prozent und zum 1. Oktober 2017 um weitere 1,7 Prozent erhöht. Die Laufzeit des Abschlusses beträgt 30 Monate bis zum 31. Januar 2018. Kein Eingriff in das Entgeltsystem Es gibt keinen systematischen oder dauerhaften Eingriff in das bestehende Entgeltsystem bei der Deutschen Post AG. Ebenso wurde einer möglichen Bedrohung des Besitzstandes kein Raum gegeben. Beamtinnen und Beamte Die Postzulage wird bis zum 31. Januar 2018 verlängert. Wochenarbeitszeit Die von ver.di gekündigte Bestimmung zur Wochenarbeitszeit aus dem Manteltarifvertrag wird rückwirkend zum 1. April 2015 wieder in Kraft gesetzt und ist frühestens zum 31. Dezember 2019 kündbar. Die Konzerntarifkommission hat dem Tarifergebnis am 5. Juli 2015 zugestimmt. Damit ist der schwerste Tarifkonflikt in der Geschichte der Deutschen Post AG beendet. In einer ausgesprochen schwierigen Situation ist es gelungen, ein wirklich gutes Ergebnis zu erreichen. Dieser Erfolg ist allein dem Mut, der Entschlossenheit und dem Stehvermögen der zuletzt über 32.000 Streikenden zu verdanken! Chronologie des Konfliktes 2014: Die Deutsche Post AG erhöht im Jahresverlauf die Zahl der befristet Beschäftigten auf zuletzt 26.000. 2015: 22. Januar: Die Post AG gründet 49 Regionalgesellschaften für die Paketzustellung. Sie kündigt an, befristet Beschäftigte der Post AG künftig in den Regionalgesellschaften beschäftigten zu wollen. Damit bricht sie den Vertrag zum Ausschluss der Fremdvergabe und flieht aus dem bestehenden Haustarifvertrag. ver.di kritisiert diesen Schritt als breit angelegte Tarif- und Mitbestimmungsflucht. 10. Februar: ver.di reagiert auf den Vertragsbruch mit der Kündigung der tarifvertraglichen Bestimmung der Arbeitszeit. 12. März: ver.di erhebt die Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit um zwei Stunden bei vollem Lohnausgleich, da dem Preis, den die Beschäftigten für den Schutz vor Fremdvergabe bezahlt haben, mit dem Vertragsbruch keine ausreichende Sicherheit mehr gegenüber steht. ver.di fordert die Post AG zu Tarifverhandlungen auf. 19. März: Die 1. Verhandlungsrunde zur Arbeitszeit endet ergebnislos. 1. - 2. April: Über 10.000 Zustellerinnen und Zusteller machen mit einem ersten Warnstreik Druck. 14. April: Auch die 2. Verhandlungsrunde bringt keinen Fortschritt.16. - 17. April: Mit Schwerpunkt in den Paketzentren macht ver.di mit erneuten Warnstreiks Druck. 27. - 28. April: Die 3. Verhandlungsrunde endet ohne Ergebnis. 29. April 2. Mai: ver.di macht mit weiteren Warnstreiks im Internationalen Postzentrum und in der Zustellung Druck. 4. Mai: ver.di beschließt für die bevorstehende Entgeltrunde eine Forderung von 5,5 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten 8. - 9. Mai: In der 4. Verhandlungsrunde bringt ver.di die Lohnforderung von 5,5 Prozent mehr Geld ein. Die Post AG legt zur Frage des Vertragsbruches ein Angebot vor, dass keinerlei Schutz vor Fremdvergabe umfasst. 11. Mai: Die Konzerntarifkommission lehnt das von der Post AG vorgelegte Angebot ab. 12. - 19. Mai: Mit Warnstreiks in allen 83 Briefzentren, der Zustellung, dem Fahrdienst und weiteren Bereichen hält ver.di den Druck für eine Lösung am Verhandlungstisch aufrecht. 21. Mai: In der 5. Verhandlungsrunde gibt es keinen Fortschritt. 27. Mai: Bei einer bundesweiten Kundgebung anlässlich der Hauptversammlung der Post AG in Frankfurt am Main fordern über 4.500 Streikende die Post AG zum Einlenken auf. Die Warnstreiks in der Zustellung, der stationären Bearbeitung, im Fahrdienst, dem Kundentelefon und weiteren Bereichen werden bis 30. Mai fortgesetzt. 1. - 2. Juni: Nachdem sich die Post AG in der 6. Verhandlungsrunde nicht bewegt, unterbreitet ver.di ein umfassendes Angebot, das in der Lage wäre, den schweren Konflikt zu befrieden. Das Angebot ist mit einer Erklärungsfrist bis 4. Juni versehen, welche die Post AG verstreichen lässt. Damit sind die Verhandlungen gescheitert. 8. Juni: ver.di beginnt, die Mitglieder schrittweise in den unbefristeten Arbeitskampf zu führen. Zunächst treten die Beschäftigten der 83 Briefzentren und erste Bereiche der Zustellung in den Ausstand. Am 10. Juni befinden sich bereits 14.500 Beschäftigte im Dauerstreik. Tag für Tag ruft ver.di weitere Bereiche mit Schwerpunkt in der Paket- und Verbundzustellung in den Ausstand, am 15. Juni sind bereits rund 19.000 Beschäftigte im Dauerstreik. Es finden während der Ausweitung des Austandes bundesweit Demonstrationen und Kundgebungen sowohl in Großstädten wie auch in kleineren Orten statt. Am 17. Juni sind mehr als 20.000 Beschäftigte im Arbeitskampf. Am 19. Juni sind es 25.000 Streikende. Auch Bereiche der Briefzustellung und die Paketzentren werden nun verstärkt in den Ausstand einbezogen. Am 20. Juni erklärt sich der SPD-Parteikonvent solidarisch mit den Streikenden und fordert die Post AG zum Einlenken auf. Am 22. Juni sind mehr als 30.000 Beschäftigte im Ausstand. Am 24. Juni wird auch das Internationale Postzentrum in den Ausstand einbezogen. Es sind nun mehr als 32.000 Beschäftigte im Ausstand. Der politische Druck auf die Post AG wächst. Nach der SPD fordern auch die Arbeitnehmerflügel der CDU und der CSU den Postvorstand zum Einlenken auf. 29. Juni: ver.di fordert die Post AG zu einer weiteren Verhandlungsrunde auf, um eine Lösung für den schweren Tarifkonflikt zu finden. Der Ausstand von mehr als 32.000 Beschäftigten wird bis zu einer Lösung fortgesetzt. 3. - 5. Juli: In der 7. Verhandlungsrunde gelingt es, nach zähem Ringen und von einem ernsthaften Willen auf Einigung geprägter Verhandlung, zu einem umfassenden Ergebnis zu kommen. 5. Juli: Die Konzerntarifkommission stimmt dem Verhandlungsergebnis einstimmig zu. 7. Juli: Nach 46 Tagen Streik ist der schwerste Konflikt in der Geschichte der Deutschen Post AG beendet. Beitrittserklärung Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Ich möchte Mitglied werden ab Titel/Vorname/Name 0 1 Straße Hausnummer PLZ Wohnort Geschlecht Telefon E-Mail V.i.S.d.P.: ver.di-Bundesvorstand, Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Andrea Kocsis, FB101506051 Fotos: Kay Herschelmann, Christian von Polentz, ver.di Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in FB101401005 2 0 Geburtsdatum weiblich männlich Staatsangehörigkeit Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Straße PLZ Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis Schüler/in-Student/in bis Praktikant/in bis Hausnummer Ort Branche ausgeübte Tätigkeit bis regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst in Euro ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Sonstiges: monatlicher Bruttoverdienst Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe € Ich war Mitglied in der Gewerkschaft Ich wurde geworben durch: Name Werber/in von Mitgliedsnummer bis Monatsbeitrag in Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. IBAN BIC Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz zur Monatsmitte zum Monatsende Straße und Hausnummer PLZ Ort Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Ort, Datum und Unterschrift Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. 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