Gemeindeblatt Foto: Pascal Büsser Ausgabe 6 Dezember 2015 | www.schmerikon.ch Wer Verkehrsmittel kombiniert, schont Nerven und Umwelt Projektleiter Silvan Manhart (l.) und Hans-Peter Kobler, Geschäftsführer der Region ZürichseeLinth (r.) stellen den Mobilitätsplan vor. Dieser Tage erhalten alle Haushalte der Region Post – und zwar in Form einer Karte. Was auf den ersten Blick aussieht wie eine gewöhnliche Strassenkarte, ist der neue Mobilitätsplan für das Linthgebiet. Die Region Zürichsee-Linth hat ihn entwickelt, um aufzuzeigen, wie man sich umweltschonend fortbewegen kann. Wer in der Region wohnt oder arbeitet, kennt die Probleme: Auf der Hauptverkehrsachse von Rapperswil-Jona ist eine flüssige Durchfahrt kaum je möglich. Sind in Uznach die Barrieren geschlossen, kommt es rasch zu Stau im Städtli. Und die A53 als wichtige Verkehrsader erreicht zeitweise ihre Kapazitätsgrenzen, um nur einige der Probleme zu nennen, mit welchen die regionale Verkehrsplanung zu kämpfen hat. Ein Problem lösen, das alle betrifft Die Region Zürichsee-Linth (RZL) hat das Problem erkannt und gehandelt: Der Verein der Gemeinden des Linthgebiets hat einen Mobilitätsplan entwickelt. Er soll aufzeigen, wie man sich ressourcensparend und umweltschonend fortbewegen kann. Und damit zu weniger Individualverkehr beiträgt. Das Hauptaugenmerk wird auf die Kombination verschiedener Transportmittel gelegt. Die «Südostschweiz» stellt den Mobili- tätsplan exklusiv vor. Der Plan ist gestaltet wie eine Karte, von der es sechs verschiedene Varianten gibt. Die Vorderseite sieht bei allen Versionen gleich aus: Luftaufnahmen der ganzen Region, gespickt mit Piktogrammen, Routen und Hinweisen auf Mobilitätsangebote. Der Mobilitätsplan erinnert an eine Strassenkarte, nur dass keine Autobahnanschlüsse und Tankstellen eingezeichnet sind, sondern Velowege, Carsharing-Angebote, Elektrotankstellen und weitere umweltfreundliche Mobilitätslösungen. Daneben finden sich aber auch Ortsangaben für Kirchen, Gemeindeverwaltungen, Schulen oder Spitäler. Ein ökologischer «Fahrplan» «Die Idee ist, dass anstelle eines herkömmlichen Fahrplans künftig unser Mobilitätsplan zur Routenplanung verwendet wird», erklärt Hans-Peter Kobler, Geschäftsführer des Zentrums für Regionalmanagement Obersee-Linth, einer Dachorganisation verschiedener regionaler Vereine und Organisationen. Wer in der Region von A nach B will, der soll in Zukunft alle Möglichkeiten, dies umweltschonend und verkehrsentlastend zu tun, auf einen Blick zur Hand haben – dies die Idee, die dem Mobilitätsplan zugrunde liegt. Neben diesen Angaben finden sich auf allen Karten kurze, allgemeine Infotexte. Dort wird darauf hingewiesen, dass mit dem durchschnittlichen Lebensstil hierzulande zu viele Ressourcen verbraucht und zu viel CO2 produziert wird. «Mit der Wahl des Verkehrsmittels können wir aber entscheiden, wie viele Ressourcen unsere Mobilität verbraucht», schreibt der Verein. Er wirbt auch für die Vorteile der kombinierten Mobilität und rät, sich nicht für ein Verkehrsmittel zu entscheiden, sondern für die richtige Kombination. Die verschiedenen Möglichkeiten, Verkehrsmittel umweltschonend zu kombinieren, sind ebenfalls aufgelistet (siehe Box). Lizenzen und Druck sind teuer Auf der Rückseite findet man jeweils die Detailansicht eines Teils der Region. Die sechs Karten sind unterteilt in die Gebiete Benken und Kaltbrunn – Eschenbach und Schmerikon – Rapperswil-Jona – Schänis und Weesen – Uznach, Gommiswald, Kaltbrunn sowie Amden und Weesen. «Die Einteilung haben wir im Rahmen der Mitgliederversammlung mit den Gemeinden und dem beratenden Ingenieurbüro diskutiert», er- Impressum Herausgeberin Gemeinde Schmerikon Redaktion Claudio De Cambio Gestaltung und Druck ERNi Druck und Media AG www.ernidruck.ch 2 Gemeindeblatt klärt Hans-Peter Kobler. «Die geografische Lage der Gemeinden war Grundlage dafür, da wir nicht die ganze Region in einem lesbaren Massstab abbilden konnten.» In jeden Haushalt wird heute ein Exemplar des Mobilitätsplans des jeweiligen Gebiets verteilt. Ausserdem hat jede Gemeinde ein Kontingent auf Vorrat bestellt, das sie beispielsweise an Neuzuzügeranlässen verteilen kann. In der Erstauflage wurden 37 000 Exemplare des Mobilitätsplans gedruckt. Das ist teuer. Und auch die Entwicklung und Realisierung des Mobilitätsplans hat schon eine schöne Stange Geld gekostet, wie Hans-Peter Kobler bestätigt: «Für das Zusammentragen der Daten, deren Aufbereitung und Digitalisierung sowie die Arbeit des Planungsbüros haben wir rund 50 000 Franken bezahlt.» Dazu kommen Kosten für verschiedene Lizenzen, die Reproduktionsrechte, den Druck und den Versand. «Diese belaufen sich noch einmal auf rund 40 000 Franken», so Kobler. Alles in allem hat der Mobilitätsplan also um die 90 000 Franken gekostet. Doch macht es im digitalen Zeitalter überhaupt Sinn, so viel Geld in ein reines Printprodukt zu investieren? Kobler bejaht diese Frage. App könnte in drei Jahren folgen «Wir haben lange diskutiert, ob eine mobile Applikation sinnvoller wäre, kamen aber zum Schluss, dass der gedruckte Plan im Moment die nachhaltigere Wirkung hat.» Es existierten heute bereits so viele Apps für Mobilität und Routenplanung, dass die Befürchtung aufkam, die Mobilitätsplan-App würde untergehen. Dabei hat man sich auch auf Erfahrungswerte verlassen: «Die Region Zürichsee-Linth hat eine App – benutzt wird sie aber sozusagen nie.» Dennoch muss der Plan nicht ganz ohne digitales Angebot auskommen: Neben den Infoboxen und Hinweisen auf Angebote der kombinierten Mobilität finden sich QRCodes. «Der Betrachter kann diese mit der richtigen App scannen und kommt automatisch auf die Homepage des Anbieters, wo er sich weitere Informationen einholen kann», erklärt Kobler. Auch die Kostenfrage sprach vorderhand für eine gedruckte Lösung. «In zwei bis drei Jahren wird eine Umsetzung des Mobilitätsplans als App dann voraussichtlich noch einmal in Betracht gezogen.» Er ist überzeugt: «Ein flexibles Mobilitätsverhalten bringt zahlreiche Vorteile und hilft, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren.» Voraussetzungen dafür seien aber Kenntnisse der vielfältigen Angebote. «Und genau da setzt unser Mobilitätsplan an: Er soll helfen, diese Angebote zu erkennen und zu nutzen.» Gemeindehaus-Splitter Liebe Schmerknerinnen und Schmerkner Kombinierte Mobilität: Diese Möglichkeiten empfiehlt der Mobilitätsplan Einer der wichtigsten Begriffe im neuen Mobilitätsplan der Region Zürichsee-Linth ist derjenige der «Kombinierten Mobilität». Gemeint ist damit, sich nicht auf ein Verkehrsmittel festzulegen, sondern die ideale Kombination zu wählen. Auf dem Mobilitätsplan sind alle Bahnhöfe- und Bushaltestellen sowie Standorte eingezeichnet, an denen sich eines der folgenden Angebote nutzen lässt: – Bike + Ride: Fahren Sie mit dem eigenen Velo zum Bahnhof und dann bequem weiter mit dem Zug ans Ziel. Sie sparen Zeit und tun etwas für Ihre Gesundheit. – Velo Sharing: Sie haben kein eigenes Velo oder es ist nicht da, wo es sein sollte? Leihen Sie sich mit Velo Sharing einfach ein Velo aus – rund um die Uhr, mit Jahresabo oder ganz spontan. – Park + Ride: Wer gerne Zug fährt, den nächsten Bahnhof aber nicht gerade vor der Haustüre hat, für den eignet sich Park + Ride: Fahren Sie mit dem eigenen Auto zum Bahnhof, parkieren Sie auf dem P+R-Parkplatz und geniessen Sie eine stressfreie Zugfahrt. – Mobility Car Sharing: Wer die hohen Kosten eines eigenen Autos vermeiden will, dem sei Car Sharing empfohlen. Schweizweit stehen rund um die Uhr 2700 Fahrzeuge an 1400 Standorten zur Verfügung. – Carpooling: Sie suchen eine Mitfahrgelegenheit oder könnten eine solche anbieten? Nutzen Sie eine der vielen kostenlosen Mitfahrbörsen im Internet und suchen Sie Ihre Mitfahrgelegenheit oder Ihren nächsten Fahrgast. So lernen Sie andere Menschen aus Ihrer Region kennen und tun gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt. Quelle: Die Südostschweiz vom 11. Dezember 2015, Text Daniel Graf Inhalt Aus dem Gemeinderat Mitteilungen zum Friedhof Aus der Baukommission Erteilte Baubewilligungen Aus der Ortsgemeinde Aus der AHV-Zweigstelle Aus der Kommission 50+ / Jubilare Öffentlicher Verkehr, Fahrplan Allgemeines und Wissenswertes Energie Veranstaltungen Januar und Februar 2016 Sie waren am Sonntag, den 15. Novembers 2015 nebst der Wahl des zweiten Ständerates auch eingeladen, zu vier kantonalen Sachvorlagen Stellung zu beziehen. Abstimmungen dienen auch dazu, ein Stimmungsbild zu Werthaltungen, in diesem Fall zur weiteren baulichen Entwicklung der Gemeinde und Region, abzugeben. Die Vorlage zur Änderung des Baugesetzes sah eine Kompetenzverschiebung von der Regierung zum Parlament in der Frage der Definition der Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien vor. Die Gegner dieser Vorlage argumentierten sehr holzschnitzartig, dass eine Ablehnung ein Gebot der Stunde zum Stopp der Zerstörung der St. Galler Landschaft sei. Dass diese Werthaltung letztendlich auch in Schmerikon obsiegte ist folgerichtig und logisch. Bereits im März 2013 hatte mit der übrigen Schweiz auch die Schmerkner Bürgerschaft sehr deutlich das neue Raumplanungsgesetz angenommen. Dieses wurde vor allem mit der Zielsetzung «Stopp der Zersiedelung; Verdichtung der Siedlungen nach Innen» von Bundesrätin Doris Leuthard beworben. Ihre Werthaltung ist dem Gemeinderat ein klarer politischer Auftrag. Er kann sich für Ihre Ziele einsetzen, indem er sich deutlich für die verdichtete Überbauung der seit Jahrzehnten eingezonten grossflächigen und innenliegenden Parzelle im Schlatt einsetzt. Er kann es ebenfalls tun, indem er den Rechtsweg zur Vehinderung der durch Coop lediglich eingeschossig geplanten Überbauung der über 4’500 m2 am Rosengarten-Kreisel konsequent bis zur letzten Instanz geht. Das Hotel am Kreisel in Lachen und das geplante Gewerbehaus beim Zentrum Frohsinn in Uznach machen deutlich, dass Tankstellen auch in mehrgeschossigen Wohn- und Gewerbebauten einbezogen werden können und damit das knappe Gut Boden optimal genutzt wird. Natürlich freut sich der Gemeinderat, wenn Sie ihn hierbei unterstützen und Ihre Werthaltung auch mit der gebotenen Konsequenz bei der Umsetzung im Einzelfall beherzigen. Das Jahresende steht vor der Türe. Daher möchte ich mich an dieser Stelle für die unzähligen freundlichen und bereichernden Begegnungen mit Ihnen im Verlauf des Jahres bedanken und Sie ermuntern, sich weiterhin in und für unser Dorf und unsere Gesellschaft einzubringen. Ich wünsche Ihnen frohe Festtage im Kreis Ihrer Angehörigen. ❚ Herzliche Grüsse 4 7 9 11 12 13 14 15 16 18 19 Félix Brunschwiler | Gemeindepräsident Gemeindeblatt Schmerikon Ausgabe Ende Februar 2016, Nr. 1 Ausgabe Ende April 2016, Nr. 2 Ausgabe Ende Juni 2016, Nr. 3 Ausgabe Ende August 2016, Nr. 4 Ausgabe Ende Oktober 2016, Nr. 5 Ausgabe Ende Dezember 2016, Nr. 6 Redaktionsschluss 12. Februar 2016 14. April 2016 14. Juni 2016 15. August 2016 13. Oktober 2016 7. Dezember 2016 Gemeindeblatt 3 Aus dem Gemeinderat Gebühren für die Entsorgung und Versorgung Auf Antrag des Bauamtes hat der Gemeinderat die Gebühren der Wasserversorgung, der Abwasser- und der Abfallentsorgung überprüft und Festlegungen für 2016 vorgenommen. Erfreulicherweise können die Tarife beibehalten oder reduziert werden. Alle diese Werke verfügen über Spezialfinanzierungen und belasten somit den Steuerhaushalt nicht. In der Wasserversorgung sind die Konsumgebühren von Fr. 1.30 je m3 seit 2001 unverändert, trotz Teuerung und Anhebung der Mehrwertsteuer. Die Gebühr bleibt auch im Jahr 2016 gleich. Die Pauschalgebühr von Fr. 50.– je Wasserzähler bleibt ebenfalls unverändert. In der Abwasserentsorgung wird seit 2011 eine Gebühr von Fr. 2.60 je bezogenem m3 Trinkwasser erhoben. Auch diese Gebühr wird unverändert beibehalten. Während in den vergangenen Jahren grosse Investitionen in Hochbauten und in das Netz (Reservoir Bürgital) der Wasserversorgung erfolgten und die Ausgaben nun über die Jahre abgeschrieben werden, stehen in der Abwasserentsorgung grössere Investitionen im Netzunterhalt an. In beiden Werken sind jedoch ausreichend Reserven geäuffnet worden, um die zu erwartenden Ausgaben ohne oder nur mit moderater Gebührenerhöhung bewältigen zu können. In der Abfallentsorgung stehen Veränderungen an. Mitte Jahr wird die Gemeinde den Betrieb des eigenen Entsorgungsplatzes im Herbag-Areal aufgeben. Gleichzeitig eröffnet die JMS AG auf ihrem Betriebsareal einen öffentlichen Entsorgungspark. Durch diese Massnahme sinken die Aufwendungen der Gemeinde. Gleichzeitig erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner einen besseren Service durch erweiterte Öffnungszeiten und eine grössere Vielfalt angenommener Abfallarten. Diese Entlastung, verbunden mit den bisher angehäuften Reserven, erlaubt eine Gebührenreduktion bei der Entsorgung der brennbaren Abfälle. Die Sackgebühr für den Kehricht aus den Haushaltungen wird um rund 10% reduziert, die Gewichtsgebühr für den Gewerbekehricht um rund 20%. Mit diesen differenzierten Ansätzen wird spartenweise eine annähernde Kostengerechtigkeit angestrebt. Bis anhin wurden insbesondere die Separatsammlungen (Wertstoffe und Grünabfall) vom Gewerbe- und Haushaltkehricht quersubventioniert. Darum findet bei der Grundgebühr keine Anpassung statt; sie wird in dieser Höhe beibehalten. Der Betrag wird vor allem für die Grünabfuhr aufgewendet. Anlässlich der Überprüfung der Legislaturplanung im Nachgang zur abgelehnten Fusion mit Uznach hat der Gemeinderat sich zum Ziel gesetzt, die Rechtsgrundlagen dieser Werke zu überarbeiten. Insbesondere in der Abwasserentsorgung dürften neue Gebührenmodelle Anwendung finden, die unter anderem den Umgang mit dem Sicker- und Meteorwasser auf den Grundstücken in die Betrachtung miteinbeziehen. Entsprechend der Rechtslage wird die Stimmbürgerschaft in dieser Frage fakultativ das letzte Wort haben. Strassenbau / Gemeindehaus Ende 2015 kann auf ein aktives Strassenbaujahr zurückgeblickt werden. In Erinnerung bleibt die Umgestaltung der Hauptstrasse beim Gemeindehaus von Frühjahr bis Sommer. Die Diskussionen um die geeignete Verkehrsführung während der Bauzeit, die ihren Weg auch in die Tagespresse gefunden hatten, mündeten in einer Lösung mit Wechselverkehr mit Lichtsignalanlage. Anlässlich der Abnahme des Werks am 30. Oktober durften der Kanton als Bauherr, der Bauunternehmer, wie auch die Gemeinde feststellen, dass sich diese Die Kehrichtgebühren ab dem 1. Januar 2016 betragen: Wägegebühr inkl. MWSt. Tonnenpreis inkl. MWSt. Preis Rolle 10 x 35 Liter-Sack inkl. MWSt. Preis Rolle 10 x 17 Liter-Sack inkl. MWSt. Preis Rolle 10 x 60 Liter-Sack inkl. MWSt. Preis Rolle 5 x 110 Liter-Sack inkl. MWSt. Grundgebühr je Haushalt (ausgenommen Uznaberg) 4 Gemeindeblatt [Fr/Wägung] [Fr/to] [Fr/Rolle] [Fr/Rolle] [Fr/Rolle] [Fr/Rolle] [Fr/Haushalt] neu 3.50 300.00 21.50 11.00 37.00 32.00 80.00 bisher 3.50 370.00 24.00 12.00 41.00 35.00 80.00 roten Porphyrsteinen nicht mehr gerettet werden konnten. Besorgte Bürger fragten, ob denn eine Vergoldung der Strasse tatsächlich erforderlich sei. Es darf erwartet werden, dass die diesjährige Sanierung nun einige Jahrzehnte Bestand hat. Gemeindehaus Umgebung Lösung bewährt hatte und der befürchtete Rückstau selten zutraf. Ausstehend ist der Deckbelag, der in den nächsten 2 bis 3 Jahren eingebaut werden wird. Mit der Sanierung verbunden ist die Neugestaltung der Umgebung des Gemeindehauses. Nebst neu gestalteten Grünflächen sind der Brunnen und die Sitzblöcke aus Sandsteinen am augenfälligsten. Das gelungene Werk wurde bereits angenommen; so konnte am 14. November beobachtet werden, wie es als Kulisse für ein Foto einer Klassenzusammenkunft diente. Weiter westlich, auf der Zürcherstrasse, zwischen Kirchgasse und Neuer Eschenbacherstrasse vollendete der Kanton die bereits einige Jahre zurückliegende Strassen-Neugestaltung durch das Einbringen des Deckbelages. Die Gemeinde war nicht untätig. So stand im Herbst 2015 die Sanierung des Sonnenbühlweges und der Obergasse an. Auf diesen 400 Metern war im Jahr zuvor die Wasserversorgung mit Netzsanierungen aktiv. Der Aufwand für die Strassensanierung war nicht unerheblich und nahm wesentlich mehr Zeit als budgetiert in Anspruch. Im Untergrund der beiden Strassen wurden zahlreiche, nicht in Kartenwerken verzeichnete Werkleitungen und Schächte angetroffen. Dies liegt darin begründet, dass diese Verbindung schon seit vielen Jahrzehnten den Ortsteil rund um die Pfarrkirche Richtung Osten verbindet und als Trassee für alle Werke dient. Auf der gesamten Länge mussten die Randabschlüsse ersetzt werden, da die alten Randabschlüsse aus den Sonnenbühlweg vorher Sonnenbühlweg nacher Gemeindeblatt 5 Aus dem Gemeinderat Im Weiteren hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst: – Das Aktuariat der Kommission 50+ wurde Grundbuchverwalter Christoph Romer übertragen. – Den Sportschützen Schmerikon wurde ein Beitrag von CHF 500.– für die Teilnahme am Eidgenössischen Schützenfest 2015 ausgerichtet. – Die Sportschützen Schmerikon beabsichtigen die 12 elektronischen Trefferanzeigen der Kleinkaliberschiessanlage zu ersetzen und je Scheibe einen Kugelfangkasten zu installieren. Derzeit verfügt die 50-Meter-Kleinkaliberschiessanlage über 12 Scheiben, die vor einem Erdwall als Kugelfang aufgestellt sind. Der Verein hat in den vergangenen Jahren selber gebaute künstliche Kugelfangkästen montiert, um den weiteren Eintrag von Geschossen in das Erdreich zu unterbinden. Der Gemeinderat Schmerikon beteiligt sich mit Fr. 2’500.– an den Kosten für die Installation der neuen Kugelfangkästen. – Die Attraktivität des Saunabereiches im Hallenund Seebad soll gesteigert werden. Die heutige Sauna ist klein und entspricht nicht den heutigen Erwartungen einer breiteren Gästeschicht. Mit der Erarbeitung eines Konzeptes für den Wellnessbereich wurde die Feusi Architektur AG, unter Einbezug von Spezialisten, beauftragt. – Im Zusammenhang mit der neuen Umgebungsgestaltung beim Gemeindehaus werden die in die Jahre gekommenen Schaukästen erneuert. Vorgesehen ist die Montage von zwei neuen Schaukästen in Verbindung mit einem elektronischen interaktiven Bildschirm. Dieser Bildschirm ermöglicht es pdf-Dokumente und Links auf Internetseiten (z.B. Gemeindehomepage) aufzurufen. Mit der Lieferung der beiden Schaukästen und des elektronischen Bildschirms mit Software wurde die Signal AG, Dietlikon beauftragt. Die Bau Tech Consulting GmbH wurde mit der Montage der Schaukästen beauftragt. – Am 12. Dezember 2015 fand das Jahreskonzert der Musikgesellschaft Schmerikon in der Pfarrkirche statt. Der Gemeinderat hat der Musikgesellschaft Schmerikon für das Jahreskonzert einen Beitrag von Fr. 1000.– ausgerichtet. – Dem OK Fasnacht wurde die Bewilligung für den Barbetrieb am Freitag, 5. Februar 2016 und den Dämmerungsumzug am Samstag, 6. Feb- 6 Gemeindeblatt ruar 2016, erteilt. Die Bewilligung beinhaltet für den Freitag die Verkürzung der Schliessungszeit bis 03.00 Uhr und für Samstag die Freinacht sowie die Benützung des Dorf- und Bahnhofplatzes während der Veranstaltung. – Das Gastgewerbepatent für das Restaurant Frohsinn, Mehmet Gedik, wurde erneuert. – Dem Verkehrsverein Schmerikon wurde die Bewilligung zur Durchführung des 19. Weihnachtsmarktes vom 28. und 29. November 2015 erteilt. Abfallkalender & Agenda ab 2016 Abfallkalender Für das Jahr 2016 wird darauf verzichtet, die Agenda mit Abfallkalender in altbekannter Form zu drucken und in die Haushalte zu verteilen. Als Beilage zum Gemeindeblatt erhalten Sie nun den Abfallkalender für das erste Halbjahr 2016. Weitere Hinweise zur Entsorgung finden Sie auf www.schmerikon.ch, Infrastruktur & Wirtschaft in der Rubrik Entsorgung. Agenda Im Gemeindeblatt erscheint ab dieser Ausgabe jeweils auf einer heraustrennbaren Seite die Terminübersicht für die zwei folgenden Monate mit allen Anlässen in Schmerikon. Sämtliche Termine für das Jahr 2016 sind auf unserer Homepage www.schmerikon.ch / Aktuelles in der Rubrik Anlässe aufgeführt. Elektronische Erinnerungen Sie möchten an Veranstaltungen und Abfallsammlungen erinnert werden? Das Benutzerkonto «My Services» auf unserer Homepage bietet die Möglichkeit verschiedene Erinnerungen zu abonnieren. Zudem kann via Benutzerkonto der Auftragsstand einer Online-Bestellung verfolgt werden. Vereine & Gewerbe Um das Schmerkner Dorfleben aktiv mitzugestalten, können Vereine und Gewerbebetriebe mit Sitz in Schmerikon auf unserer Homepage Informationen & Anlässe erfassen und so noch besser auf sich aufmerksam machen. Neu gegründete Vereine und Betriebe können sich selber auf www.schmerikon.ch registrieren. ❚ Mitteilungen zum Friedhof In Anwendung von Art. 27 der kantonalen Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe und Bestattungen (sGS 458.11) und Art. 13 des Friedhofs und Bestattungsreglements der Gemeinde Schmerikon teilt der Gemeinderat mit: Aufhebung von Gräbern und Urnennischen nach Ablauf der Grabesruhe Vorgesehen ist die Aufhebung der Erdreihengräber von Personen, die vor dem 31. Dezember 1995 verstorben sind. Aufgehoben werden zudem die Urnengräber und Urnennischen von Personen, die vor dem 31. Dezember 2005 verstorben sind. Aufgehoben werden die Erdreihengräber im südöstlichen Feld des "alten Friedhofes": Feld 2-Süd Reihe 91-Erdreihengräber Gräber 017 - 048 Alte Grabnummer 17 - 48 Bemerkung Vereinzelte Gräber enthalten auch Urnen von später verstorbenen Angehörigen. Deren Grabesruhe von 10-Jahren ist ebenfalls abgelaufen. Aufgehoben werden die Urnengräber im östlichen, "neuen Friedhof": Feld 3-Ost Reihe 90-Urnengräber Gräber 001 - 016 Alte Grabnummer 901 - 916 3-Ost 91-Urnengräber 001 - 025 919 - 943 Bemerkung Vereinzelte Gräber enthalten zwei Urnen. Die Grabesruhe ist bei allen Urnen abgelaufen. Drei Gräber wurden bereits aufgehoben. Vereinzelte Gräber enthalten zwei Urnen. Die Grabesruhe von 10-Jahren ist bei den Gräbern 009(927), 021(939) und 023(941) nicht für alle Urnen abgelaufen. Diese drei Gräber werden nicht aufgehoben. Sechs Gräber wurden bereits aufgehoben. Aufgehoben werden ausgewählte Urnennischen in der Urnenwand: Feld 3-Ost 3-Ost 3-Ost 3-Ost 3-Ost 3-Ost 3-Ost 3-Ost Reihe 01-Urnenwand 01-Urnenwand 01-Urnenwand 01-Urnenwand 01-Urnenwand 01-Urnenwand 01-Urnenwand 01-Urnenwand Nische 023 025 027-028 041 044 048-055 060-062 066-069 Alte Nummer 1023 1025 1027-1028 1041 1044 1048-1055 1060-1062 1066-1069 Bemerkung Vereinzelte Nischen enthalten zwei Urnen. Die Grabesruhe ist bei allen Urnen abgelaufen. Bei den Gräbern sind der Grabstein und der Grabschmuck zu entfernen. Auf Wunsch werden diese den Angehörigen übergeben. Sie sind in diesem Fall gebeten bis zum 15. März 2016 die Gräber zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Werkdienst die Gräber räumen und die Grabutensilien entsorgen. Bei den Urnennischen werden die Urnen aus den Nischen entnommen und die Asche im Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Auf Wunsch wird den Angehörigen die Urne samt Inhalt ausgehändigt. Sie sind in diesem Fall gebeten sich bis zum 15. März 2016 zu melden. Für Auskünfte stehen zur Verfügung: Félix Brunschwiler, Friedhofsvorsteher Marco Carminati, Leiter Werkdienst Paul Wohlgensinger, Friedhofsgärtner Schmerikon, 05. November 2015 055 286 11 01 079 352 56 57 078 684 20 50 Der Gemeinderat Gemeindeblatt 7 Mitteilung aus dem Hallenbad Schmerikon Mitte Dezember 2013 wurde im Hallenbad ein neues Kassensystem eingebaut. Der Eintritt durch die Drehkreuze ins Hallenbad und Seebad erfolgt seither mit einer Chipkarte oder einem Barcode-Ticket. Die alten „Coins“ sind nicht mehr gültig, können aber zurzeit noch vom alten System gelesen und anschliessend gegen ein neues Medium eingetauscht werden. Am 31.12.2015 wird das alte System endgültig eingestellt und anschliessend entsorgt. Bis dahin können die alten „Coins“ noch an der Hallenbadkasse eingetauscht werden, danach verlieren sie ihren Wert. Besten Dank für Ihr Verständnis. Betriebskommission Hallen- und Seebad Tel. 055 282 33 66 Web www.badi-schmerke.ch Mail [email protected] Aqua Fit und Aqua Zumba im Hallenbad Schmerikon Nehmen Sie teil an unseren Aqua Fit und Aqua Zumba Kursen im Hallenbad Schmerikon und trainieren Sie Ihre Fitness mit dem Widerstand des Wassers. Unsere Kurse finden von Montag bis Donnerstag statt. Die genauen Kursdaten finden Sie auf unserer Homepage www.badi-schmerke.ch. Interessiert? Ohne Anmeldung, einfach vorbeikommen und mitmachen. Die erste Schnupperlektion ist gratis. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Hallen- und Seebad Schmerikon Tel. 055 282 33 66 8 Gemeindeblatt Aus der Baukommission Baureglement Das heutige Baureglement stammt aus dem Jahr 1998. Der Gemeinderat hatte aufgrund der Erfahrungen in mehreren Bauverfahren Verbesserungsbedarf des Reglementes in verschiedenen Punkten erkannt. Er hatte in der Amtsperiode 2009 – 2012 zusammen mit dem externen Baurechtsberater der Gemeinde Schmerikon das Reglement überarbeitet und dabei insbesondere auf Vereinfachung, Verschlankung und Effizienzsteigerung geachtet. Die wesentlichste Änderung stellte der Vorschlag dar, als Novum für Schmerikon eine Baukommission mit Prüf- und abschliessender Entscheidkompetenz zu schaffen. Gegen Entscheide der Baukommission wäre der Rekurs an die kantonalen Instanzen, aber nicht an den gesamten Gemeinderat, möglich gewesen. Die Baukommission hätte sich aus Vertretern des Gemeinderates und aus externen Fachspezialisten zusammengesetzt. Motiviert wurde die Schaffung einer Baukommission durch die Überlegung, den Gemeinderat von zahlreichen, kleineren bautechnischen Sachgeschäften zu entlasten. Das Entlastungsbedürfnis ergab sich aus der Vermutung, dass die Zusammenlegung von Schul- und politischer Gemeinde trotz Aufstockung der Anzahl Gemeinderäte von fünf auf sieben Mitglieder insgesamt zu Mehraufwand führen würde. Der erarbeitete Entwurf lag im Mai 2014 vor. Die Bürgerschaft wurde im November 2014 an einer öffentlichen Versammlung orientiert. Es erfolgte die öffentliche Auflage im Januar und Februar 2015 mit dem Zweck der Prüfung und allfälligen Reaktion seitens der Stimmbürgerschaft. Aufgrund dieser öffentlichen Auflage ist eine (einzige) Einsprache mit mehreren Anregungen und Überlegungen eingegangen. Eine Kommission des Gemeinderates (die ebenfalls Baukommission heisst, aber im Gegensatz zum Entwurf Baureglement 2014 keine abschliessenden Kompetenzen besitzt) sondierte die Einspracheargumente auch im direkten Gespräch. Nach der Konsultation und im Hinblick auf die Überlegungen der Kommission wurde die Einsprache zurückgezogen. Als Folge von Einspracheargumenten und Erfahrungen der letzten drei Jahre gelangte die Kommission zur Überzeugung, dass die Schaf- fung einer Baukommission mit abschliessender Entscheidbefugnis an Stelle der Befugnisse des Gesamtrates nicht zwingend notwendig ist. Der Gesamtrat hat demzufolge das Baureglement vom Mai 2014 in folgenden Punkten im September 2015 abgeändert: – Auf die Einsetzung einer mit Entscheidkompetenz versehen Baukommission wird verzichtet. Die jetzige Baukommission mit Félix Brunschwiler, Patrick Züger und Urs-Peter Kälin kann indessen bei komplexeren Fällen Geschäfte vorberaten und zuhanden des gesamten Gemeinderates Anträge stellen. Dies kann, wo notwendig, dennoch den Gemeinderat entlasten, welcher aber weiterhin abschliessend entscheidet. – Einige sprachliche Formulierungen wurden verständlicher formuliert, so insbesondere bei der Umschreibung des Grenzabstandes in Artikel 29. Diese Änderung bezweckt, besser auf den Immissionsschutz an der Südseite reagieren zu können. Das Baureglement in der Fassung vom 30. September 2015 wird im Januar 2016 nochmals öffentlich zur Einsprache aufgelegt. Ebenfalls veröffentlicht wird der Planungsbericht vom 30. September 2015. Darin wird über Gegenstand und Anlass der Überarbeitung, Grundsätze der Überarbeitung und über den Inhalt in kurzer Formulierung orientiert. Der Gemeinderat verzichtet auf eine erneute öffentliche Orientierungsversammlung in dieser Sache. Grund ist, dass sich die wesentlichste Änderung gegenüber der Präsentation vom November 2014 auf den Verzicht auf die Kompetenzen der Baukommission bezieht, was zur Weiterführung der bisherigen Kompetenzen führt. Der Information der Bürgerschaft dienen dieser Artikel im Gemeindeblatt sowie der Planungsbericht. Der Gemeinderat würde sich freuen, wenn die Fassung September 2015 oppositionsfrei voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft gesetzt werden kann. ❚ Urs-Peter Kälin, Gemeinderat Gemeindeblatt 9 Hallenbad Schmerikon Öffnungszeiten Montag – Freitag Donnerstag Samstag/Sonntag/Feiertage 11.00 – 21.00 Uhr 06.00 – 21.00 Uhr (Sauna erst ab 11.00 Uhr) 09.00 – 18.00 Uhr Frühschwimmen – Starten Sie sportlich in den Tag ! Am Donnerstag haben wir für unsere Frühschwimmer bereits ab 6.00 Uhr geöffnet. Schwimmen erfrischt, bringt den Kreislauf in Schwung und hält Sie fit und gesund. Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr Über die Festtage hat das Hallenbad jeweils von 09.00 – 18.00 Uhr für Sie geöffnet. Die Saunabelegung ist gemischt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Festtage: Heiligabend, Weihnachten, Stephanstag, Silvester, Neujahr, Berchtoldstag Wir wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Tel 055 282 33 66 Web www.badi-schmerke.ch Mail [email protected] Dieses Training hält dich in Schuss! Winterfit ist das effiziente, öffentliche Wintertraining des Turnvereins für dich und deine Freunde. Es hält dich mit tollen Übungen in Form und bringt dich fit und munter durch den Winter. Der Gymnastikverein bewegt regelmässig aufgestellte Frauen ab ca. 35 Jahren. Wir freuen uns auf Deinen Besuch in unserer Turnstunde jeweils am Donnerstag von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr (Turnhalle Schulhaus Sand). Mehr Infos unter www.winterfit.info oder www.gymnastikverein.8716.ch 10 Gemeindeblatt Erteilte Baubewilligungen Gübeli Anton, Mühlegraben 2, 8716 Schmerikon, für den Einbau der Dachfenster und des Kaminofens im Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 1056, Rosengartenstrasse 28 Killer Roland, Spitze 2, 8716 Schmerikon, für den Einbau der Luft-Wasserwärmepumpe im Wohnhaus, GS-Nr. 1055, Spitze 2 Ott Alois, Rebhaldenstrasse 12, 8716 Schmerikon, für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses, GS-Nr. 1283, Rebhaldenstrasse 12 Rickli Karl, Kirchgasse 33, 8716 Schmerikon, für den Einbau des Kaminofens und die Kaminsanierung im Wohnaus, GS-Nr. 5, Kirchgasse 33 Einfache Gesellschaft Kuster und Platton, St. Gallerstrasse 29, 8716 Schmerikon, für den Neubau des Wohn- und Gewerbehauses, GS-Nr. 1084, St. Gallerstrasse 31 Johann Müller AG, Allmeindstrasse 11, 8716 Schmerikon, für den Neubau des Entsorgungsparks, GS-Nr. 664, Allmeindstrasse 11 den Neubau des Wohn- und Gewerbehauses, GS-Nr. 640, Allmeindstrasse 40 Grob Mario und Nicole, Sonnenbühlweg 22, 8716 Schmerikon, für den Anbau an das bestehende Wohnhaus, GS-Nr. 963, Sonnenbühlweg 22 STWEG Seeblick, Im Seeblick 5 und 7, 8716 Schmerikon, für den Ersatz des Gasheizkessels im bestehenden Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 1046, Im Seeblick 5 und 7 Martone Antonietta und Gennaro, Rebhaldenstrasse 7, 8716 Schmerikon, für den Einbau der Gasheizung im bestehenden Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 1293, Sonnenrain 2 Raum Invest AG, Zugerstrasse 39, 6330 Cham, für den Einbau der Gasheizung, GS-Nr. 925, Mürtschenstrasse STWEG Sonnenrain 6 + 8, 8716 Schmerikon, für die Umwandlung der bestehenden Rabatte in zwei zusätzliche Parkplätze, GS-Nr. 220, Sonnenrain ❚ Ortsgemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 2, 8716 Schmerikon, für den Neubau öffentlicher Parkplätze, GS-Nr. 487, Seestrasse Politische Gemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, für die Erstellung von mobilen Wohneinheiten, GS-Nr. 433, Obergasse STWEG Schlattgasse 1/3/5, c/o DeBe Treuhand GmbH, Schlattgasse 78, 8716 Schmerikon, für die Überdachung des Containerplatzes, GS-Nr. 227 Schlattgasse (bereits erstellt) Lotto Giorgio, Alte Landstrasse 110, 8702 Zollikon, für den Ersatz der Gasheizung im Wohnhaus, GS-Nr. 910, Obstwachsstrasse 4a Roth Manfred, Lanzenmoosstrasse 52, 8716 Schmerikon, für den Einbau der Gasheizung im Wohnhaus, GS-Nr. 599, Lanzenmoosstrasse 52 Hauser Monika und Stefan, Bruggholzstrasse 18, 8855 Nuolen, für den Abbruch des Gebäudes und brände-verhindern.ch facebook.com/feuerstopp Eine frohe Weihnachtszeit wünscht Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen Gemeindeblatt 11 Aus der Ortsgemeinde Mutationen in der Ortsgemeinde ab 1. Januar 2017 Am 25. September 2016 finden die Erneuerungswahlen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsprüfungskommission der Ortsgemeinde für die Amtsdauer 2017 bis 2020 statt. Dabei sind im Verwaltungsrat 2 Rücktritte zu verzeichnen: Nach insgesamt 20 Jahren im Verwaltungsrat (1997 – 2002 als Verwaltungsrat und 2003 – 2016 als Präsident) demissioniert Thomas Kuster per 31.Dezember 2016. Ebenfalls seinen Rücktritt eingereicht hat Vizepräsident Markus Krauer. Er ist seit 2003 im Amt und betreut schwerpunktmässig das Ressort Liegenschaften. Schliesslich demissioniert auf Ende 2016 auch Irene Romer. Sie wurde 2007 in die Geschäftsprüfungskommission gewählt und amtete ab 2013 als deren Präsidentin. Der Verwaltungsrat dankt den zurücktretenden Mandatsträgern für ihren grossen Einsatz zugunsten der Ortsgemeinde. Das Wählergremium unter dem Präsidium von Elisabeth Brunner-Müller schlägt für die Vakanzen die folgenden offiziellen Kandidaten vor: Andreas Kuster, Jhg. 1978 als Präsident Andreas Kuster (Jhg. 1978) ist in Schmerikon aufgewachsen, verheiratet und Vater der 2012 geborenen Zwillinge Jon und Mia und der Tochter Zoé (2013). Mit ihnen und seiner Frau Simone wohnt er seit 10 Jahren wieder in Schmerikon. Er bringt eine fundierte und für die Position sehr gute Ausbildung mit. Nach einem Abschluss als Landschaftsarchitekt FH an der Hochschule für Technik in Rapperswil erlangte er nach einer Zusatzausbildung das Diplom als Immobilienkaufmann. Seit September 2015 betreibt er selbständig die Kuster Immobilienmanagement GmbH. Markus (Marc) Löffler, Jhg. 1965 als Verwaltungsrat Marc Löffler hat seinen Lebensmittelpunkt seit 30 Jahren in Schmerikon, er wohnt an der Buchstockstrasse, ist verheiratet mit Gaby Löffler-Wespe und Vater von 2 Söhnen (16 und 14 Jahre). Er arbeitet seit 1989 bei der Swissair/SWISS und ist dort als Direktor für Qualitätsmanage- 12 Gemeindeblatt ment und Sicherheit in der Division Luftfracht zuständig. Seine Freizeit verbringt Marc sehr gerne mit der Familie auf und im Wasser sowie mit Reisen und Fotografieren. Dario Bagno, Jhg. 1986 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission Dario Bagno, in Schmerikon aufgewachsen und wohnhaft an der alten Eschenbacherstrasse, ist gelernter Bankkaufmann mit einer Zusatzausbildung als Betriebsökonom an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften. Seit über fünf Jahren ist er bei der Firma SIGVARIS im Bereich Controlling tätig. Bis Ende 2016 absolviert er an der Hochschule für Wirtschaft in Zürich eine Weiterbildung als MasterControlling. Dario ist mit dem Dorf stark verbunden. Er ist sehr sportinteressiert, im Vordergrund stehen dabei Fussball, Tennis und Skifahren. Seine Freizeit verbringt er mit Freunden und der Familie, er hört gerne Musik und geniesst es, um die Welt zu reisen. ❚ Aus der AHV-Zweigstelle Ausserordentliche Ergänzungsleistungen – Wegfall ab 2016 Bis Ende dieses Jahres ist St. Gallen einer von sechs Kantonen, die ausserordentliche Ergänzungsleistungen (AEL) auszahlen. Als Massnahme des Entlastungsprogramms 2013 werden diese Leistungen gestrichen. Für Personen, die bereits AEL beziehen, besteht eine Übergangsfrist. Ergänzungsleistungen zu AHV und IV sind bedarfsabhängige Sozialleistungen, deren Auszahlung von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betreffenden Person abhängig ist. Ergänzend erbringt der Kanton St. Gallen unter gewissen Voraussetzungen AEL als Beitrag an die Mietzinskosten. Ab Anfang 2016 werden bisherige AEL-Bezügerinnen und Bezüger während einer Übergangsfrist weiterhin AEL erhalten. Die Länge der Frist hängt davon ab, ab wann auf Bundesebene die anrechenbaren Mietzinsmaxima für EL angepasst werden. Die Vorlage wird voraussichtlich frühestens in der Wintersession der eidgenössischen Räte erstmals behandelt. Noch offen ist zudem der Entscheid zu einer Motion im Kantonsrat, welche eine Aussetzung der Aufhebung von AEL verlangt. Ab 1. Januar 2016 werden keine neuen AEL mehr ausbezahlt. Wer also heute keine AEL bezieht, müsste bereits im laufenden Jahr die notwendigen Kriterien erfüllen. Individuelle Prämienverbilligung (IPV) Die Krankenkassen erheben die Prämien unabhängig vom Einkommen oder vom Vermögen der versicherten Personen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll finanziell entlasten und so gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung mindern. Wir machen Sie bereits heute darauf aufmerksam, dass Anmeldungen zum Bezug von individueller Prämienverbilligung bis spätestens 31. März 2016 eingereicht werden müssen. Sämtliche Anmeldungen für individuelle Prämienverbilligung sind neu direkt bei der SVA St. Gallen einzureichen. Die Sozialversicherungsanstalt St. Gallen wird in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden den potenziellen Bezügerkreis ermitteln und den voraussichtlich Anspruchsberechtigten Personen bis Ende Dezember 2015 direkt ein Formular zusenden. Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben direkt an die Sozialversicherungsanstalt St. Gallen zu retournieren. Personen, welche sich ebenfalls als anspruchsberechtigt erachten, aber bis Anfang Januar 2016 kein Formular direkt zugesendet erhalten, können dieses bei der AHV-Zweigstelle beziehen oder auf der Homepage www.svasg.ch herunterladen. Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind grundsätzlich Personen berechtigt, die am 1. Januar 2016 ihren Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben. Massgebend sind grundsätzlich die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2016. Keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen mit folgenden Vermögenswerten: Alleinstehende über Fr. 100’000.–, Verheiratete über Fr. 150’000.–. Bezüger von Ergänzungsleistungen müssen sich nicht zum Bezug von Prämienverbilligung anmelden. Sie erhalten die Prämienverbilligung laufend mit der Prämienpauschale, die neu direkt an die Krankenversicherung ausbezahlt wird. Seit 1. Januar 2014 müssen die Prämienverbilligungen in der ganzen Schweiz immer direkt an die Krankenkassen ausbezahlt werden. Für Personen, welche die Ausbildung in den zwei Jahren vor dem Bezugsjahr beendeten, wird die Prämienverbilligung nach dem Gegenwartseinkommen bemessen. Umgekehrt haben Personen Anrecht auf die Berechnung der Prämienverbilligung nach dem Gegenwartseinkommen, wenn sie zugunsten einer Ausbildungsaufnahme die Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben. Bei Fragen steht Ihnen die AHV-Zweigstelle Schmerikon, Simona Kohler, unter Tel. 055 286 11 19 oder E-Mail [email protected] gerne zur Verfügung. ❚ Gemeindeblatt 13 Aus der Kommission 50+ Die Kommission 50+ hat für die Erarbeitung eines Altersleitbildes insgesamt drei Abendworkshops mit einer erweiterten Arbeitsgruppe geplant. Die erweiterte Arbeitsgruppe besteht aus 22 Personen. Diese sind interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus der Schmerkner Bevölkerung, ortsansässige und regionale Gesundheits- und Altersorganisationen und -einrichtungen, verschiedenste regionale Beratungsstellen, sowie ortsansässige Vertreter aus Vereinen, Politik und Kirche. Dadurch werden die zu erwartenden Anliegen und Bedürfnisse der Schmerkner Bevölkerung gut sichtbar. Der erste Workshop hat bereits am 23. November 2015 stattgefunden. Die Teilnehmenden haben sich in vier Gruppen mit folgenden Themenschwerpunkten auseinandergesetzt: Öffentlicher Raum (Sicherheit und Zugänglichkeit); öffentlicher und privater Verkehr; Wohnen; Teilnahme am gesellschaftlichen Leben; Soziale Einbeziehung und Respekt; Freiwilligenarbeit; Kommunikation und Information; Gesundheitsdienste. Im Anschluss an die Diskussionen und dem gegenseitigen Austausch haben alle Anwesenden den Fragebogen «Wie altersfreundlich ist meine Gemeinde?» der Schweizerischen Gesellschaft für Gerontologie (SGG) zur Bewertung der IstSituation in Schmerikon ausgefüllt. Die Ergebnisse der Gruppenarbeiten und der Fragebögen werden zurzeit von der Kommission 50+ ausgewertet und zusammengefasst. Dies ist die Grundlage für den zweiten Workshop im Januar 2016. Dann wird die erweiterte Arbeitsgruppe gemeinsam einen wünschenswerten Sollzustand für Schmerikon definieren und allenfalls bereits erste Vorschläge für notwendige Massnahmen erarbeiten. Im Anschluss daran wird die Kommission 50+ daraus einen ersten Entwurf für das Altersleitbild Schmerikon erstellen. Der dritte Workshop mit der erweiterten Arbeitsgruppe im Mai 2016 dient vor allem der Überprüfung und Diskussion des Leitbildentwurfes. Anschliessend wird das Altersleitbild dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet. Für die Schmerkner Bevölkerung ist am 21. März 2016 eine abendliche Informationsveranstaltung zum Altersleitbild und möglichen Konsequenzen und Massnahmen geplant. Weitere Informationen und eine Einladung folgen zu gegebenem Zeitpunkt. ❚ Die Kommission 50+ wünscht Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start im neuen Jahr! Im Namen der Kommission 50+ Undine De Cambio, Gerontologin MAS Jubilare Bis zum Erscheinen der nächsten Ausgabe des Gemeindeblattes dürfen nachfolgende Mitbürgerinnen und Mitbürger hohe Geburtstage feiern. 80 Jahre 90 Jahre Sanginiti Paolo, Rosengartenstrasse 30 am 24. Januar 2016 Tarczali Anna, Rosengartenstrasse 20 am 30. Januar 2016 Müller-Löhrer Agnes, Pension Obersee am 31. Dezember 2015 Leuzinger Hans, Sennhüttenstrasse 33 am 11. Januar 2016 Stephansen Gisela, Neue Eschenbacherstrasse 5 am 23. Februar 2016 85 Jahre Kuster Vinzenz, Allmeindstrasse 38 am 26. Januar 2016 Brühlmann Rita, Pension Obersee am 31. Januar 2016 Rickli Karl, Sennhüttenstrasse 7 am 12. Februar 2016 14 Gemeindeblatt 95 Jahre Oberholzer Mathilda, Kirchgasse 14 am 27. Januar 2016 Öffentlicher Verkehr, Fahrplan OSTWIND-Fahrplan ist abholbereit Der OSTWIND-Fahrplan 2016 ist ab sofort bei allen Gemeinden, Bahnhöfen und Billett-Verkaufsstellen erhältlich. Der neue Fahrplan gilt ab Sonntag, 13. Dezember 2015. Der Fahrplanband «St. Gallen, beide Appenzell, Glarus und Fürstentum Liechtenstein» umfasst das komplette Fahrplanangebot in den Kantonen St. Gallen, beide Appenzell und Glarus. Ausserdem im Booklet enthalten sind die Fahrpläne von wichtigen Linien im Fürstentum Liechtenstein sowie Verbindungen in Richtung Thurgau, Winterthur und Schaffhausen. Ausführliche Informationen zum Billettsortiment und den Preisen sind im vorderen allgemeinen Teil zu finden. Der OSTWIND-Fahrplan ist kostenlos erhältlich und kann ab dem 3. Dezember 2015 am nächsten bedienten Bahnhof, bei jeder Gemeinde oder bei einer anderen Verkaufsstelle des öffentlichen Verkehrs bezogen werden. Letzte Ausgabe des Ostwind-Fahrplans Die beiden umfangreichen Fahrplanbände mit über 1100 Seiten Inhalt, «St. Gallen, beide Appenzell, Glarus, Fürstentum Liechtenstein» und «Thurgau», werden für die Fahrplan-Saison 2015/16 zum letzten Mal herausgegeben. Grund dafür ist das veränderte Informations-Verhalten der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr. Durch die Verbreitung von Smartphones und Tablets werden heute die Fahrplanauskünfte meist elektronisch eingeholt. Elektronische Fahrplanabfrage Den Fahrgästen stehen zukünftig diverse elektronische Kanäle für ihre Fahrplanabfragen zur Verfügung. So die Website des Tarifverbundes OSTWIND www.ostwind.ch oder die Websites der verschiedenen Transportunternehmen. Weiter stehen dem Fahrgast die praktischen Apps von OSTWIND, SBB und PostAuto für das Smartphone und Tablet zur Verfügung, die in Echtzeit über den aktuellen Fahrplan, Verspätungen und Umsteigemöglichkeiten informieren. Diese stehen kostenlos in den App-Stores oder direkt auf den jeweiligen Websites zum Download bereit. Lokale und regionale Fahrpläne weiterhin erhältlich Wer trotzdem nicht auf eine gedruckte Version seines Fahrplans verzichten möchte, erhält die lokalen und regionalen Fahrpläne weiterhin an den bedienten Verkaufsstellen des öffentlichen Verkehrs sowie in den meisten Bussen. Das nationale Kursbuch kann für CHF 16.– auf www. sbb.ch oder am nächsten Bahnhof gekauft werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die bedienten Verkaufsstellen des öffentlichen Verkehrs oder [email protected] ❚ Der neue Fahrplan 2016 ist abholbereit! LETZTE AUSGABE Gratis am Schalter Ihrer Gemeinde oder bei der nächsten Verkaufsstelle. Gemeindeblatt 15 Allgemeines und Wissenswertes Mütter-/Väterberatung See und Gaster www.muetterberatung-see-gaster.ch Die Mütterberatung in der Gemeinde Schmerikon findet im Pfarreizentrum Jodokus an der Obergasse 44 statt wie folgt: Mit Anmeldung am ersten Dienstag im Monat ab 10.10 – 11.30 und ab 13.30 – 15.30. Telefon 055 293 52 16 ❚ blatt Das Gemeinde t: unter e auch im Intern on.ch k www.schmeri Schalteröffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben vom Donnerstag, 24. Dezember 2015 bis Freitag, 1. Januar 2016 geschlossen. In dringenden Zivilstandsangelegenheiten (Todesfälle) erreichen Sie uns unter Telefon 079 773 65 74. Ab Montag, 4. Januar 2016, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen Spitex Eschenbach – Goldingen – St. Gallenkappel – Schmerikon Rapperswilerstrasse 12, 8733 Eschenbach, Telefon 055 286 26 86, Fax 055 286 26 85, E-Mail [email protected] Kostenloses Blutdruckmessen Das Blutdruckmessen ist jeweils 1 x im Monat kostenlos. Es findet statt jeden letzten Mittwoch im Monat (ausser während den Schulferien) von 13.30 bis 14.00 Uhr im Pfarreizentrum Jodokus in Schmerikon. Kontakte Hauptruf-Nr. Gemeindeverwaltung 055 286 11 11 Telefax Gemeindeverwaltung 055 286 11 12 Félix Brunschwiler | Gemeindepräsidium, Wasserversorgung, Abwasseranlagen | 055 286 11 18 | [email protected] SBB-Tageskarte Bei der Gemeindeverwaltung sind je Kalendertag zwei SBB-Tageskarten erhältlich. Die Tageskarten können bequem von zu Hause aus über unsere Homepage www.schmerikon.ch reserviert werden. Eine Tageskarte kostet CHF 40.–. Es hät solang’s hät. Die Tageskarten sind begehrt. Reservieren Sie bitte frühzeitig. Information: Olivia Hug, Mitarbeiterin Finanzverwaltung, Tel. 055 286 11 15, E-Mail [email protected]. ❚ Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten: Montag 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr. Dienstag bis Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr. Bei telefonischer Voranmeldung sind wir auch gerne ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da. 16 Gemeindeblatt Claudio De Cambio | Gemeindekanzlei, Bauverwaltung, Orts-QM | 055 286 11 17 | [email protected] Céline Hofstetter | Mitarbeiterin Gemeindepräsident und Gemeindekanzlei, Sektionschef, Leiterin Zivilschutzstelle Obersee-Ricken, Bedienung Telefonzentrale | 055 286 11 11 | [email protected] Corinne Zett (Teilzeitangestellte 40%) | Mitarbeiterin Gemeindepräsident und Gemeindekanzlei, Sekretariat Einbürgerungsrat | 055 286 11 08 | [email protected] Ana Freitas | Praktikantin | 055 286 11 11 | [email protected] Pamela Brunner | Betreibungsamt, Einwohneramt, Bestattungsamt, Kontrollstelle für Krankenversicherung, Verantwortliche für Lernende | 055 286 11 19 | [email protected] Simona Kohler | AHV-Zweigstelle, Mitarbeiterin Betreibungsamt, Einwohneramt, Bestattungsamt, Kontrollstelle für Krankenversicherung | 055 286 11 13 | [email protected] Christoph Romer | Grundbuchamt | 055 286 11 16 | [email protected] Katharina Wäspi | Sozialamt, Verantwortliche für Asyl- und Flüchtlingsbetreuung | 055 286 11 13 | [email protected] Heinz Hickert | Leiter Hallenbad und Liegenschaften, Brunnenmeister | 055 286 11 09 | [email protected] Gabriela Merz | Steueramt | 055 286 11 14 | [email protected] Patricia Belk (Teilzeitangestellte 40%) | Mitarbeiterin Steueramt | 055 286 11 14 | [email protected] Daniel Bamert | Finanzverwaltung | 055 286 11 15 | [email protected] Sektionschef Schul- und WK-Daten Die Dienstleistungsdaten für die Schulen und Kurse sind im Internet unter der Adresse www. armee.ch/wk abrufbar oder im Anschlagkasten der Gemeindeverwaltung ersichtlich. Information: www.armee.ch/wk Kontaktperson: Céline Hofstetter, Sektionschef, Telefon 055 286 11 11 ❚ Aus der Redaktion Gewerbliche und private Inserate im Gemeindeblatt Im Gemeindeblatt können auch das Gewerbe und Private – zum Beispiel Vermietung oder Verkauf von Immobilien – zu günstigen Preisen inserieren. Die Gemeindekanzlei hat ein Informationsblatt erarbeitet, auf welchem die Bedingungen und Kosten für die Anzeigen ersichtlich sind. Information: Céline Hofstetter, Telefon 055 286 11 11, [email protected] ❚ Theres Zahner (Teilzeitangestellte 60%) | Mitarbeiterin Finanzverwaltung | 055 286 11 15 | [email protected] Olivia Hug | Mitarbeiterin Finanzverwaltung, SBB-Tageskarten | 055 286 11 15 | [email protected] Zivilstandskreis Uznach Obergasse 24 | 8730 Uznach | 055 285 23 09 | [email protected] Lernende Heiko Gembrys | [email protected] Jovana Maksic | [email protected] Nico Federspiel | [email protected] Hallen- und Seebad Bekim Bajralija | 055 282 33 66 | [email protected] Christian Petrig | 055 282 33 66 | [email protected] Werkdienst Schmerikon Marco Carminati | 079 352 56 57 | [email protected] Rudolf Bernet | 079 640 78 33 | [email protected] Markus Schmucki | [email protected] ❚ Gemeindeblatt 17 Energie Energieapéros – Mobilität & erneuerbare Energien Jeden Morgen stecken wir im Stau oder im überfüllten Zug. Unser Verkehrssystem stösst langsam an seine Grenzen. Für die Mobilität der Zukunft braucht es deshalb neue Ideen. Über 80% der in der Schweiz verbrauchten Energie ist nicht erneuerbar und wird aus dem Ausland importiert. Zur Gewährleistung einer unabhängigeren Energieversorgung ist ein Umdenken erforderlich. Mehr als zwei Drittel der Gebäude sind energetisch sanierungsbedürftig – jährlich werden aber nur gerade 1% der bestehenden Liegenschaften erneuert. Beim Ersatz von Wärmeerzeugern wird in den meisten Fällen auf ein gleichartiges System, vorwiegend basierend auf der Verbrennung von fossilen Energieträgern, gesetzt. Das nahezu unbegrenzte Potenzial der Sonnenkraft für die Wärme- und Stromproduktion, für die Verwendung von Umgebungswärme und für die Nutzung von Holz als nachwachsendem Rohstoff wird heute noch wenig genutzt. Zudem haben auch mit Abwärme oder erneuerbaren Energien versorgte Fernwärmeverbünde ein grosses Potenzial. Bei einem anstehenden Heizungsersatz gibt es fast immer verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste Lösung ist zweifelsfrei der Ersatz durch ein identisches System. Dies ist aber nicht immer die günstigste und meist auch nicht die umweltfreundlichste Lösung. Heute bieten sich verschiedene Systeme mit erneuerbaren Energien als Ersatzlösungen an. Vor einem Heizungsersatz lohnt es sich meist auch die Gebäudehülle zumindest partiell zu optimieren. Bei einer effizienten Gebäudehülle vergrössert sich die Variantenvielfalt und auch ältere teilsanierte Gebäude können problemlos zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Unsere Gesellschaft ist mobiler denn je. Staus und die Verschwendung von nicht erneuerbaren Ressourcen sind deren Folge. Die Änderung unseres Mobilitätsverhaltens und der Umstieg auf alternative Antriebstechnologien beim motorisierten Individualverkehr sind daher unabdingbar. Geleise, Strassen, Züge und Busse – all das wird sich in zehn Jahren kaum verändern. Sehr wohl aber die Einstellung der Menschen zum Unterwegssein. Reisen wird 2025 teurer sein als heute. Kluge Innovationen helfen den Verkehrsteilnehmenden aber, Kosten zu sparen und sich bedürfnisgerecht fortzubewegen. Die Mobilität basiert heute zu über 90% auf der ineffizienten Verbrennung von fossilen Energieträgern. Alternativen wären diverse vorhanden. Heute kann bei den Fahrzeugen aus einer Vielzahl alternativer Antriebstechnologien ausgewählt werden. Diese haben bezüglich Ökologie und bei langfristiger Betrachtung auch finanziell grosse Vorteile. In den letzten Jahren wurden in der Region das ÖV-Angebot und auch das Gas- und Elektrotankstellennetz stark ausgebaut. Es gibt also genug Gründe künftig dem Alltagsstau auszuweichen und sich nicht mehr auf fahrenden «Heizungen» zu bewegen! 18 Gemeindeblatt Die kantonalen Energiegesetzgebungen werden in den kommenden Jahren einer Verschärfung unterzogen. Künftig müssen Gebäude noch effizienter sein. Neubauten versorgen sich möglichst selbst mit Wärme und zu einem angemessenen Anteil auch mit Elektrizität. Der Ersatz von fossilen Heizsystemen wird erschwert und bei zentralen Elektroheizungen ist eine Ersatzpflicht vorgesehen. Beim Heizungsersatz sind auch die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Künftig werden fossile Heizungen voraussichtlich nur noch bei relativ gut gedämmten Gebäuden oder in Kombination mit erneuerbaren Energien, wie z.B. Solaranlagen, bewilligungsfähig sein. Beispielhafte Lösungen werden durch diverse Förderprogramme finanziell unterstützt. Vor den Vorträgen und während dem anschliessenden Apéro besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausstellung verschiedene Produkte und Systeme anzuschauen und sich bei den anwesenden Fachleuten direkt über Ihre persönlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Zu den Veranstaltungen mit Fachausstellung, Vorträgen und Apéro sind Sie von den Gemeinden der Region ZürichseeLinth und den Projektpartnern herzlich eingeladen. Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltungen: 25.01.2016 18.00 Uhr | Eschenbach, Aula Oberstufenzentrum Breite 22.02.2016 18.00 Uhr | Uznach, Aula Schulhaus Haslen 02.03.2016 18.00 Uhr | Schänis, Pfarreisaal Mehrzweckgebäude 21.03.2016 18.00 Uhr | Amden, Gemeindesaal Programm: 18.00 Uhr Fachausstellung 19.00 Uhr Begrüssung durch Gemeindepräsident Referate / Themen: – erneuerbare Energien & Gebäudemodernisierung – intelligente Mobilität – gesetzliche Vorgaben & Förderprogramme 20.00 Uhr Fragenbeantwortung 20.15 Uhr Apéro / Fachausstellung Teilnahme kostenlos, es ist keine Anmeldung erforderlich Weitere Informationen: www.enora.ch/aktuelles.html Veranstaltungen Januar und Februar 2016 Januar Februar Sternsingen, Pfarrei Schmerikon – Samstag, 2. und Sonntag, 3. Januar 2016 Seniorenfasnacht Ü50, OK Fasnacht – Donnerstag, 4. Februar 2016 Wir feiern Dreikönig, Frauengemeinschaft/Familientreff – Dienstag, 5. Januar 2016 Dorffasnacht mit Dämmerungsumzug, OK Fasnacht und mitwirkende Vereine – Samstag, 6. Februar 2016 Sternsingen, Pfarrei Schmerikon – Mittwoch, 6. Januar 2016 Kinderfasnacht, OK Fasnacht – Montag, 8. Februar 2016 Zwerglihöck, Frauengemeinschaft/Familientreff – Donnerstag, 7. Januar 2016 Skiweekend Ministranten, Pfarrei Schmerikon – Samstag, 9. und Sonntag, 10. Januar 2016 Skiweekend, Turnverein Schmerikon – Samstag, 9. und Sonntag, 10. Januar 2016 Gottesdienst mit Segnungsfeier, Evangelische Kirchgemeinde Uznach und Umgebung – Sonntag, 10. Januar 2016 Fasnachtsbasteln für Dämmerungsumzug, Frauengemeinschaft/Familientreff – Dienstag, 12. Januar 2016 Jass- und Spieltreff, Frauengemeinschaft/Familientreff – Mittwoch, 13. Januar 2016 Schulbesuchstag Kindergarten und Primarschulen, Schule Schmerikon – Freitag, 15. Januar 2016 Scharanlass, Jungwacht & Mägs – Samstag, 16. Januar 2016 Familiengottesdienst mit Tauferneuerung, Pfarrei Schmerikon – Sonntag, 17. Januar 2016 Baden in Bad Ragaz, Landfrauenvereinigung – Montag, 18. Januar 2016 Zwerglihöck, Frauengemeinschaft/Familientreff – Donnerstag, 21. Januar 2016 Nomittag zum Zämesii, Pfarreirat Schmerikon – Donnerstag, 21. Januar 2016 Dreifachmeisterschaftsrunde, Volleyballclub Linth – Samstag, 23. Januar 2016 Besuch Naturama Aarau, Verein Natur Uznach-Schmerikon – Samstag, 23. Januar 2016 Well-Come Gottesdienst der Firmjugendlichen, Pfarrei Schmerikon – Sonntag, 24. Januar 2016 Skilager 1. + 2. Sekundarklasse, Schule Schmerikon – Montag 25. bis Freitag, 29. Januar 2016 Feuerwehr-Maskenball, Feuerwehrverein Uznach-Schmerikon – Freitag, 29. Januar 2016 Farben Workshop Teil 1, Frauengemeinschaft/Familientreff – Dienstag, 9. Februar 2016 Gottesdienst zum Aeschermittwoch, Pfarrei Schmerikon – Mittwoch, 10. Februar 2016 Jass- und Spieltreff, Frauengemeinschaft/Familientreff – Mittwoch, 10. Februar 2016 Generalversammlung, Musikgesellschaft – Freitag, 12. Februar 2016 Chlichinderfiir, Pfarrei Schmerikon – Samstag, 13. Februar 2016 Sportnight/offene Turnhalle, Jugendarbeit Schmerikon – Samstag, 13. Februar 2016 Gottesdienst Brot für Alle, Evangelische Kirchgemeinde Uznach und Umgebung – Sonntag, 14. Februar 2016 Schulbesuchstag Kindergarten und Primarschulen, Schule Schmerikon – Montag, 15. Februar 2016 Farben Workshop Teil 2, Frauengemeinschaft/Familientreff – Dienstag, 16. Februar 2016 Zwerglihöck, Frauengemeinschaft/Familientreff – Donnerstag, 18. Februar 2016 Nomittag zum Zämesii, Pfarreirat Schmerikon – Donnerstag, 18. Februar 2016 Generalversammlung, Männerturnverein – Freitag, 19. Februar 2016 Skilager 1. + 2. Real, 5. Klasse Zentral, 5./6. Klasse Sand, Schule Schmerikon – Montag, 22. bis Freitag, 26. Februar 2016 Hauptversammlung, Landfrauenvereinigung – Montag, 22. Februar 2016 Gottesdienst mit Krankensalbung, Pfarrei Schmerikon – Dienstag, 23. Februar 2016 Hauptversammlung, Samariterverein – Freitag, 26. Februar 2016 Selbstverteidigungskurs für Kinder und Erwachsene, Frauengemeinschaft/Familientreff – Samstag, 27. Februar 2016 Besuch Fischbrutanlagen in Weesen, Verein Natur Uznach-Schmerikon – Samstag, 27. Februar 2016 Möchten Sie gerne an Anlässe erinnert werden? Mit einem Benutzerkonto auf www.schmerikon.ch haben Sie die Möglichkeit verschiedene Erinnerungsservices zu abonnieren. Die Termine für das ganze Jahr 2016 finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles / Anlässe. Ebenso auf www.schmerikon.ch unter Freizeit & Kultur/Vereine finden Sie die Vereinsliste mit sämtlichen Adressen & weiteren Informationen zu den Vereinen. <– hier bitte abtrennen Abstimmungssonntag, Politische Gemeinde Schmerikon – Sonntag, 28. Februar 2016 Sie würden gerne weitere Informationen zu Ihrem Vereinsanlass veröffentlichen, einen Flyer erfassen oder Sie haben einen weiteren Anlass geplant? Oder möchten Sie Ihren Verein vorstellen? Auf www.schmerikon.ch haben Sie mit einem Benutzerkonto die Möglichkeit Anlässe zu erfassen oder den Vereinseintrag zu bearbeiten. Bei Fragen wenden Sie sich an [email protected]. Gemeindeblatt 19 Immer da, wo Zahlen sind. Die schönsten Skigebiete zum halben Preis. Als Raiffeisen-Mitglied erhalten Sie bei 19 Skigebieten die Tageskarten zum halben Preis. Informieren Sie sich unter: raiffeisen.ch/winter Raiffeisenbank am Ricken Rössligass 3, 8733 Eschenbach Telefon 055 286 24 00 | raiffeisen.ch/am-ricken Wir machen den Weg frei SCHMERKNER FASNACHT 2016 SCHÜBELDUNSCHTIG Ü50++ Donnerstag, 4. Februar: 14.00 h Rest. Seehof Humor- und stimmungsvolles Fasnachtsprogramm mit unterhaltsamen Sketchs, Musik und Gesang DÄMMERIGSUMZUG Samstag, 6. Februar: Start 17.37 Uhr ! Guggerkonzerte Festzelt SC Young Stars ! Beach-Bar Barbetrieb Damenturnverein ! Duo Palm Beach Partymusik im Seehof KINDERFASNACHT Montag, 8. Februar: 14.00 Uhr Rest. Seehof Buntes Hexenprogramm für alle „kleinen Böögli“ Das OK Schmerkner Fasnacht wünscht frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr. Gerne laden wir Euch zur Schmerkner Fasnacht 2016 ein und freuen uns auf Euren Besuch – bis bald! ABFALLKALENDER 2016 1. Halbjahr TERMINÜBERSICHT ABFALL Im Verlauf des Jahres 2016 realisiert die Johann Müller AG Schmerikon einen Entsorgungspark auf dem Firmenareal an der Allmeindstrasse 11. Bei Inbetriebnahme dieses Entsorgungsparks wird der gemeindeeigene Entsorgungsplatz auf dem Herbag Areal geschlossen. Das genaue Datum sowie nähere Informationen zu Öffnungszeiten und Annahmebedingungen werden zu gegebener Zeit mitgeteilt. Strassensammlung Bereitstellung an den üblichen Sammelstellen. Kehricht und brennbares Sperrgut Sammeldaten wöchentlich Montag und Donnerstag Papier Sammeldaten (Samstag) 05. März 18. Juni 10. September 10. Dezember Annahme an Sammelstelle Entgegennahme am Entsorgungsplatz ab 01. Juli Entsorgungspark JMS AG Karton Annahmedaten (Montag, von 08:00 - 12:00 sowie 13:00 - 18:00 Uhr) 11. Januar 25. Januar 08. Februar 22. Februar 07. März 21. März 04. April 18. April 09. Mai 23. Mai 06. Juni Altmetall und nicht brennbare Abfälle Grünabfälle Sammeldaten (Mittwoch) 13. Januar 10. Februar 02. März 23. März 06. April 20. April 04. Mai 25. Mai 08. Juni 22. Juni 06. Juli 20. Juli 10. August 24. August 07. September 21. September 05. Oktober 19. Oktober 09. November 23. November 14. Dezember - Textilien Sammeldaten 30. April 05. November Annahmedaten (Freitag, von 08:00 - 18:00 und Samstag von 08:00 - 11:00 Uhr) 20./21. Mai Sonderabfälle und Gifte keine Sammlung im ersten Halbjahr Abgabe an Sammelstelle Unbeschränkte Abgabe am Entsorgungsplatz ab 01. Juli Entsorgungspark JMS AG Glas Weissblech / Aluminium Batterien Altöle Textilien Der bisherige Abfallkalender bzw. die Agenda erscheint im Jahr 2016 nicht mehr. Sie finden alle Hinweise in Sachen Entsorgung auf www.schmerikon.ch, Infrastruktur & Wirtschaft, Rubrik Entsorgung und eine Übersicht über die Entsorgungstermine unter Aktuelles, Rubrik Anlässe. Wir empfehlen Ihnen die Eröffnung eines Benutzerkontos durch welches Sie regelmässige elektronische Mitteilungen zu Anlässen und Entsorgungsterminen erhalten.
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