Wer Verkehrsmittel kombiniert, schont Nerven und Umwelt

Gemeindeblatt
Foto: Pascal Büsser
Ausgabe 6 Dezember 2015 | www.schmerikon.ch
Wer Verkehrsmittel kombiniert,
schont Nerven und Umwelt
Projektleiter Silvan Manhart (l.) und Hans-Peter Kobler, Geschäftsführer der Region ZürichseeLinth (r.) stellen den Mobilitätsplan vor.
Dieser Tage erhalten alle Haushalte der Region Post – und
zwar in Form einer Karte. Was auf den ersten Blick aussieht
wie eine gewöhnliche Strassenkarte, ist der neue Mobilitätsplan für das Linthgebiet. Die Region Zürichsee-Linth hat ihn
entwickelt, um aufzuzeigen, wie man sich umweltschonend
fortbewegen kann.
Wer in der Region wohnt oder arbeitet, kennt die
Probleme: Auf der Hauptverkehrsachse von Rapperswil-Jona ist eine flüssige Durchfahrt kaum je
möglich. Sind in Uznach die Barrieren geschlossen, kommt es rasch zu Stau im Städtli. Und die
A53 als wichtige Verkehrsader erreicht zeitweise
ihre Kapazitätsgrenzen, um nur einige der Probleme zu nennen, mit welchen die regionale Verkehrsplanung zu kämpfen hat.
Ein Problem lösen, das alle betrifft
Die Region Zürichsee-Linth (RZL) hat das Problem
erkannt und gehandelt: Der Verein der Gemeinden des Linthgebiets hat einen Mobilitätsplan
entwickelt. Er soll aufzeigen, wie man sich ressourcensparend und umweltschonend fortbewegen kann. Und damit zu weniger Individualverkehr beiträgt. Das Hauptaugenmerk wird auf
die Kombination verschiedener Transportmittel
gelegt. Die «Südostschweiz» stellt den Mobili-
tätsplan exklusiv vor. Der Plan ist gestaltet wie
eine Karte, von der es sechs verschiedene Varianten gibt. Die Vorderseite sieht bei allen Versionen
gleich aus: Luftaufnahmen der ganzen Region,
gespickt mit Piktogrammen, Routen und Hinweisen auf Mobilitätsangebote.
Der Mobilitätsplan erinnert an eine Strassenkarte, nur dass keine Autobahnanschlüsse und
Tankstellen eingezeichnet sind, sondern Velowege, Carsharing-Angebote, Elektrotankstellen
und weitere umweltfreundliche Mobilitätslösungen. Daneben finden sich aber auch Ortsangaben für Kirchen, Gemeindeverwaltungen, Schulen oder Spitäler.
Ein ökologischer «Fahrplan»
«Die Idee ist, dass anstelle eines herkömmlichen
Fahrplans künftig unser Mobilitätsplan zur Routenplanung verwendet wird», erklärt Hans-Peter
Kobler, Geschäftsführer des Zentrums für Regionalmanagement Obersee-Linth, einer Dachorganisation verschiedener regionaler Vereine und
Organisationen. Wer in der Region von A nach B
will, der soll in Zukunft alle Möglichkeiten, dies
umweltschonend und verkehrsentlastend zu tun,
auf einen Blick zur Hand haben – dies die Idee,
die dem Mobilitätsplan zugrunde liegt.
Neben diesen Angaben finden sich auf allen Karten kurze, allgemeine Infotexte. Dort wird darauf
hingewiesen, dass mit dem durchschnittlichen
Lebensstil hierzulande zu viele Ressourcen verbraucht und zu viel CO2 produziert wird. «Mit der
Wahl des Verkehrsmittels können wir aber entscheiden, wie viele Ressourcen unsere Mobilität
verbraucht», schreibt der Verein. Er wirbt auch für
die Vorteile der kombinierten Mobilität und rät,
sich nicht für ein Verkehrsmittel zu entscheiden,
sondern für die richtige Kombination. Die verschiedenen Möglichkeiten, Verkehrsmittel umweltschonend zu kombinieren, sind ebenfalls
aufgelistet (siehe Box).
Lizenzen und Druck sind teuer
Auf der Rückseite findet man jeweils die Detailansicht eines Teils der Region. Die sechs Karten
sind unterteilt in die Gebiete Benken und Kaltbrunn – Eschenbach und Schmerikon – Rapperswil-Jona – Schänis und Weesen – Uznach, Gommiswald, Kaltbrunn sowie Amden und Weesen.
«Die Einteilung haben wir im Rahmen der Mitgliederversammlung mit den Gemeinden und
dem beratenden Ingenieurbüro diskutiert», er-
Impressum
Herausgeberin
Gemeinde Schmerikon
Redaktion
Claudio De Cambio
Gestaltung und Druck
ERNi Druck und Media AG
www.ernidruck.ch
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Gemeindeblatt
klärt Hans-Peter Kobler. «Die geografische Lage
der Gemeinden war Grundlage dafür, da wir nicht
die ganze Region in einem lesbaren Massstab abbilden konnten.» In jeden Haushalt wird heute
ein Exemplar des Mobilitätsplans des jeweiligen
Gebiets verteilt. Ausserdem hat jede Gemeinde
ein Kontingent auf Vorrat bestellt, das sie beispielsweise an Neuzuzügeranlässen verteilen
kann. In der Erstauflage wurden 37 000 Exemplare des Mobilitätsplans gedruckt. Das ist teuer.
Und auch die Entwicklung und Realisierung des
Mobilitätsplans hat schon eine schöne Stange
Geld gekostet, wie Hans-Peter Kobler bestätigt:
«Für das Zusammentragen der Daten, deren Aufbereitung und Digitalisierung sowie die Arbeit
des Planungsbüros haben wir rund 50 000 Franken bezahlt.» Dazu kommen Kosten für verschiedene Lizenzen, die Reproduktionsrechte, den
Druck und den Versand. «Diese belaufen sich
noch einmal auf rund 40 000 Franken», so Kobler. Alles in allem hat der Mobilitätsplan also um
die 90 000 Franken gekostet. Doch macht es im
digitalen Zeitalter überhaupt Sinn, so viel Geld in
ein reines Printprodukt zu investieren? Kobler bejaht diese Frage.
App könnte in drei Jahren folgen
«Wir haben lange diskutiert, ob eine mobile Applikation sinnvoller wäre, kamen aber zum Schluss,
dass der gedruckte Plan im Moment die nachhaltigere Wirkung hat.» Es existierten heute bereits
so viele Apps für Mobilität und Routenplanung,
dass die Befürchtung aufkam, die Mobilitätsplan-App würde untergehen. Dabei hat man sich
auch auf Erfahrungswerte verlassen: «Die Region
Zürichsee-Linth hat eine App – benutzt wird sie
aber sozusagen nie.» Dennoch muss der Plan
nicht ganz ohne digitales Angebot auskommen:
Neben den Infoboxen und Hinweisen auf Angebote der kombinierten Mobilität finden sich QRCodes. «Der Betrachter kann diese mit der richtigen App scannen und kommt automatisch auf
die Homepage des Anbieters, wo er sich weitere
Informationen einholen kann», erklärt Kobler.
Auch die Kostenfrage sprach vorderhand für eine
gedruckte Lösung. «In zwei bis drei Jahren wird
eine Umsetzung des Mobilitätsplans als App
dann voraussichtlich noch einmal in Betracht gezogen.» Er ist überzeugt: «Ein flexibles Mobilitätsverhalten bringt zahlreiche Vorteile und hilft,
den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren.» Voraussetzungen dafür seien aber Kenntnisse der vielfältigen Angebote. «Und genau da
setzt unser Mobilitätsplan an: Er soll helfen, diese
Angebote zu erkennen und zu nutzen.»
Gemeindehaus-Splitter
Liebe Schmerknerinnen und Schmerkner
Kombinierte Mobilität:
Diese Möglichkeiten empfiehlt der
Mobilitätsplan
Einer der wichtigsten Begriffe im neuen Mobilitätsplan der Region Zürichsee-Linth ist derjenige der «Kombinierten Mobilität». Gemeint
ist damit, sich nicht auf ein Verkehrsmittel
festzulegen, sondern die ideale Kombination
zu wählen. Auf dem Mobilitätsplan sind alle
Bahnhöfe- und Bushaltestellen sowie Standorte eingezeichnet, an denen sich eines der folgenden Angebote nutzen lässt:
– Bike + Ride: Fahren Sie mit dem eigenen Velo
zum Bahnhof und dann bequem weiter mit
dem Zug ans Ziel. Sie sparen Zeit und tun etwas für Ihre Gesundheit.
– Velo Sharing: Sie haben kein eigenes Velo
oder es ist nicht da, wo es sein sollte? Leihen
Sie sich mit Velo Sharing einfach ein Velo
aus – rund um die Uhr, mit Jahresabo oder
ganz spontan.
– Park + Ride: Wer gerne Zug fährt, den nächsten Bahnhof aber nicht gerade vor der Haustüre hat, für den eignet sich Park + Ride: Fahren Sie mit dem eigenen Auto zum Bahnhof,
parkieren Sie auf dem P+R-Parkplatz und geniessen Sie eine stressfreie Zugfahrt.
– Mobility Car Sharing: Wer die hohen Kosten
eines eigenen Autos vermeiden will, dem sei
Car Sharing empfohlen. Schweizweit stehen
rund um die Uhr 2700 Fahrzeuge an 1400
Standorten zur Verfügung.
– Carpooling: Sie suchen eine Mitfahrgelegenheit oder könnten eine solche anbieten? Nutzen Sie eine der vielen kostenlosen Mitfahrbörsen im Internet und suchen Sie Ihre
Mitfahrgelegenheit oder Ihren nächsten
Fahrgast. So lernen Sie andere Menschen aus
Ihrer Region kennen und tun gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt.
Quelle:
Die Südostschweiz vom 11. Dezember 2015, Text Daniel Graf
Inhalt
Aus dem Gemeinderat
Mitteilungen zum Friedhof
Aus der Baukommission
Erteilte Baubewilligungen
Aus der Ortsgemeinde
Aus der AHV-Zweigstelle
Aus der Kommission 50+ / Jubilare
Öffentlicher Verkehr, Fahrplan
Allgemeines und Wissenswertes
Energie
Veranstaltungen Januar und Februar 2016
Sie waren am Sonntag, den 15. Novembers 2015
nebst der Wahl des zweiten Ständerates auch
eingeladen, zu vier kantonalen Sachvorlagen
Stellung zu beziehen. Abstimmungen dienen
auch dazu, ein Stimmungsbild zu Werthaltungen, in diesem Fall zur weiteren baulichen Entwicklung der Gemeinde und Region, abzugeben. Die Vorlage zur Änderung des Baugesetzes
sah eine Kompetenzverschiebung von der
Regierung zum Parlament in der Frage der Definition der Entwicklungsziele und Entwicklungsstrategien vor. Die
Gegner dieser Vorlage argumentierten sehr holzschnitzartig,
dass eine Ablehnung ein Gebot der Stunde zum Stopp der Zerstörung der St. Galler Landschaft sei. Dass diese Werthaltung
letztendlich auch in Schmerikon obsiegte ist folgerichtig und
logisch. Bereits im März 2013 hatte mit der übrigen Schweiz auch
die Schmerkner Bürgerschaft sehr deutlich das neue Raumplanungsgesetz angenommen. Dieses wurde vor allem mit der
Zielsetzung «Stopp der Zersiedelung; Verdichtung der Siedlungen nach Innen» von Bundesrätin Doris Leuthard beworben.
Ihre Werthaltung ist dem Gemeinderat ein klarer politischer
Auftrag. Er kann sich für Ihre Ziele einsetzen, indem er sich deutlich für die verdichtete Überbauung der seit Jahrzehnten eingezonten grossflächigen und innenliegenden Parzelle im Schlatt
einsetzt. Er kann es ebenfalls tun, indem er den Rechtsweg zur
Vehinderung der durch Coop lediglich eingeschossig geplanten
Überbauung der über 4’500 m2 am Rosengarten-Kreisel konsequent bis zur letzten Instanz geht. Das Hotel am Kreisel in Lachen
und das geplante Gewerbehaus beim Zentrum Frohsinn in Uznach
machen deutlich, dass Tankstellen auch in mehrgeschossigen
Wohn- und Gewerbebauten einbezogen werden können und
damit das knappe Gut Boden optimal genutzt wird.
Natürlich freut sich der Gemeinderat, wenn Sie ihn hierbei
unterstützen und Ihre Werthaltung auch mit der gebotenen
Konsequenz bei der Umsetzung im Einzelfall beherzigen.
Das Jahresende steht vor der Türe. Daher möchte ich mich
an dieser Stelle für die unzähligen freundlichen und bereichernden Begegnungen mit Ihnen im Verlauf des Jahres bedanken
und Sie ermuntern, sich weiterhin in und für unser Dorf und
unsere Gesellschaft einzubringen. Ich wünsche Ihnen frohe
Festtage im Kreis Ihrer Angehörigen. ❚
Herzliche Grüsse
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Félix Brunschwiler | Gemeindepräsident
Gemeindeblatt Schmerikon
Ausgabe Ende Februar 2016, Nr. 1
Ausgabe Ende April 2016, Nr. 2
Ausgabe Ende Juni 2016, Nr. 3
Ausgabe Ende August 2016, Nr. 4
Ausgabe Ende Oktober 2016, Nr. 5
Ausgabe Ende Dezember 2016, Nr. 6
Redaktionsschluss
12. Februar 2016
14. April 2016
14. Juni 2016
15. August 2016
13. Oktober 2016
7. Dezember 2016
Gemeindeblatt
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Aus dem
Gemeinderat
Gebühren für die Entsorgung und
Versorgung
Auf Antrag des Bauamtes hat der Gemeinderat
die Gebühren der Wasserversorgung, der Abwasser- und der Abfallentsorgung überprüft und
Festlegungen für 2016 vorgenommen. Erfreulicherweise können die Tarife beibehalten oder reduziert werden. Alle diese Werke verfügen über
Spezialfinanzierungen und belasten somit den
Steuerhaushalt nicht.
In der Wasserversorgung sind die Konsumgebühren von Fr. 1.30 je m3 seit 2001 unverändert,
trotz Teuerung und Anhebung der Mehrwertsteuer. Die Gebühr bleibt auch im Jahr 2016
gleich. Die Pauschalgebühr von Fr. 50.– je Wasserzähler bleibt ebenfalls unverändert. In der Abwasserentsorgung wird seit 2011 eine Gebühr
von Fr. 2.60 je bezogenem m3 Trinkwasser erhoben. Auch diese Gebühr wird unverändert beibehalten. Während in den vergangenen Jahren
grosse Investitionen in Hochbauten und in das Netz
(Reservoir Bürgital) der Wasserversorgung erfolgten und die Ausgaben nun über die Jahre abgeschrieben werden, stehen in der Abwasserentsorgung grössere Investitionen im Netzunterhalt an.
In beiden Werken sind jedoch ausreichend Reserven geäuffnet worden, um die zu erwartenden
Ausgaben ohne oder nur mit moderater Gebührenerhöhung bewältigen zu können.
In der Abfallentsorgung stehen Veränderungen an. Mitte Jahr wird die Gemeinde den Betrieb
des eigenen Entsorgungsplatzes im Herbag-Areal
aufgeben. Gleichzeitig eröffnet die JMS AG auf
ihrem Betriebsareal einen öffentlichen Entsorgungspark. Durch diese Massnahme sinken die
Aufwendungen der Gemeinde. Gleichzeitig erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner einen
besseren Service durch erweiterte Öffnungszeiten und eine grössere Vielfalt angenommener
Abfallarten. Diese Entlastung, verbunden mit den
bisher angehäuften Reserven, erlaubt eine Gebührenreduktion bei der Entsorgung der brennbaren Abfälle. Die Sackgebühr für den Kehricht
aus den Haushaltungen wird um rund 10% reduziert, die Gewichtsgebühr für den Gewerbekehricht um rund 20%. Mit diesen differenzierten Ansätzen wird spartenweise eine annähernde
Kostengerechtigkeit angestrebt. Bis anhin wurden insbesondere die Separatsammlungen
(Wertstoffe und Grünabfall) vom Gewerbe- und
Haushaltkehricht quersubventioniert. Darum findet bei der Grundgebühr keine Anpassung statt;
sie wird in dieser Höhe beibehalten. Der Betrag
wird vor allem für die Grünabfuhr aufgewendet.
Anlässlich der Überprüfung der Legislaturplanung im Nachgang zur abgelehnten Fusion
mit Uznach hat der Gemeinderat sich zum Ziel
gesetzt, die Rechtsgrundlagen dieser Werke zu
überarbeiten. Insbesondere in der Abwasserentsorgung dürften neue Gebührenmodelle Anwendung finden, die unter anderem den Umgang mit
dem Sicker- und Meteorwasser auf den Grundstücken in die Betrachtung miteinbeziehen. Entsprechend der Rechtslage wird die Stimmbürgerschaft in dieser Frage fakultativ das letzte Wort
haben.
Strassenbau / Gemeindehaus
Ende 2015 kann auf ein aktives Strassenbaujahr
zurückgeblickt werden. In Erinnerung bleibt die
Umgestaltung der Hauptstrasse beim Gemeindehaus von Frühjahr bis Sommer. Die Diskussionen um die geeignete Verkehrsführung während
der Bauzeit, die ihren Weg auch in die Tagespresse
gefunden hatten, mündeten in einer Lösung mit
Wechselverkehr mit Lichtsignalanlage. Anlässlich
der Abnahme des Werks am 30. Oktober durften
der Kanton als Bauherr, der Bauunternehmer, wie
auch die Gemeinde feststellen, dass sich diese
Die Kehrichtgebühren ab dem 1. Januar 2016 betragen:
Wägegebühr inkl. MWSt.
Tonnenpreis inkl. MWSt.
Preis Rolle 10 x 35 Liter-Sack inkl. MWSt.
Preis Rolle 10 x 17 Liter-Sack inkl. MWSt.
Preis Rolle 10 x 60 Liter-Sack inkl. MWSt.
Preis Rolle 5 x 110 Liter-Sack inkl. MWSt.
Grundgebühr je Haushalt (ausgenommen Uznaberg)
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[Fr/Wägung]
[Fr/to]
[Fr/Rolle]
[Fr/Rolle]
[Fr/Rolle]
[Fr/Rolle]
[Fr/Haushalt]
neu
3.50
300.00
21.50
11.00
37.00
32.00
80.00
bisher
3.50
370.00
24.00
12.00
41.00
35.00
80.00
roten Porphyrsteinen nicht mehr gerettet werden konnten. Besorgte Bürger fragten, ob denn
eine Vergoldung der Strasse tatsächlich erforderlich sei. Es darf erwartet werden, dass die diesjährige Sanierung nun einige Jahrzehnte Bestand
hat.
Gemeindehaus Umgebung
Lösung bewährt hatte und der befürchtete Rückstau selten zutraf. Ausstehend ist der Deckbelag,
der in den nächsten 2 bis 3 Jahren eingebaut werden wird.
Mit der Sanierung verbunden ist die Neugestaltung der Umgebung des Gemeindehauses.
Nebst neu gestalteten Grünflächen sind der
Brunnen und die Sitzblöcke aus Sandsteinen am
augenfälligsten. Das gelungene Werk wurde bereits angenommen; so konnte am 14. November
beobachtet werden, wie es als Kulisse für ein Foto
einer Klassenzusammenkunft diente.
Weiter westlich, auf der Zürcherstrasse, zwischen
Kirchgasse und Neuer Eschenbacherstrasse vollendete der Kanton die bereits einige Jahre zurückliegende Strassen-Neugestaltung durch das
Einbringen des Deckbelages.
Die Gemeinde war nicht untätig. So stand im
Herbst 2015 die Sanierung des Sonnenbühlweges und der Obergasse an. Auf diesen 400 Metern war im Jahr zuvor die Wasserversorgung mit
Netzsanierungen aktiv. Der Aufwand für die
Strassensanierung war nicht unerheblich und
nahm wesentlich mehr Zeit als budgetiert in Anspruch. Im Untergrund der beiden Strassen wurden zahlreiche, nicht in Kartenwerken verzeichnete Werkleitungen und Schächte angetroffen.
Dies liegt darin begründet, dass diese Verbindung
schon seit vielen Jahrzehnten den Ortsteil rund
um die Pfarrkirche Richtung Osten verbindet und
als Trassee für alle Werke dient. Auf der gesamten Länge mussten die Randabschlüsse ersetzt
werden, da die alten Randabschlüsse aus den
Sonnenbühlweg vorher
Sonnenbühlweg nacher
Gemeindeblatt
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Aus dem Gemeinderat
Im Weiteren hat der Gemeinderat folgende
Beschlüsse gefasst:
– Das Aktuariat der Kommission 50+ wurde
Grundbuchverwalter Christoph Romer übertragen.
– Den Sportschützen Schmerikon wurde ein Beitrag von CHF 500.– für die Teilnahme am Eidgenössischen Schützenfest 2015 ausgerichtet.
– Die Sportschützen Schmerikon beabsichtigen
die 12 elektronischen Trefferanzeigen der Kleinkaliberschiessanlage zu ersetzen und je Scheibe
einen Kugelfangkasten zu installieren. Derzeit
verfügt die 50-Meter-Kleinkaliberschiessanlage
über 12 Scheiben, die vor einem Erdwall als
Kugelfang aufgestellt sind. Der Verein hat in
den vergangenen Jahren selber gebaute künstliche Kugelfangkästen montiert, um den weiteren Eintrag von Geschossen in das Erdreich
zu unterbinden. Der Gemeinderat Schmerikon
beteiligt sich mit Fr. 2’500.– an den Kosten für
die Installation der neuen Kugelfangkästen.
– Die Attraktivität des Saunabereiches im Hallenund Seebad soll gesteigert werden. Die heutige
Sauna ist klein und entspricht nicht den heutigen Erwartungen einer breiteren Gästeschicht.
Mit der Erarbeitung eines Konzeptes für den
Wellnessbereich wurde die Feusi Architektur AG,
unter Einbezug von Spezialisten, beauftragt.
– Im Zusammenhang mit der neuen Umgebungsgestaltung beim Gemeindehaus werden
die in die Jahre gekommenen Schaukästen erneuert. Vorgesehen ist die Montage von zwei
neuen Schaukästen in Verbindung mit einem
elektronischen interaktiven Bildschirm. Dieser
Bildschirm ermöglicht es pdf-Dokumente und
Links auf Internetseiten (z.B. Gemeindehomepage) aufzurufen. Mit der Lieferung der beiden
Schaukästen und des elektronischen Bildschirms mit Software wurde die Signal AG,
Dietlikon beauftragt. Die Bau Tech Consulting
GmbH wurde mit der Montage der Schaukästen beauftragt.
– Am 12. Dezember 2015 fand das Jahreskonzert
der Musikgesellschaft Schmerikon in der Pfarrkirche statt. Der Gemeinderat hat der Musikgesellschaft Schmerikon für das Jahreskonzert
einen Beitrag von Fr. 1000.– ausgerichtet.
– Dem OK Fasnacht wurde die Bewilligung für
den Barbetrieb am Freitag, 5. Februar 2016 und
den Dämmerungsumzug am Samstag, 6. Feb-
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Gemeindeblatt
ruar 2016, erteilt. Die Bewilligung beinhaltet für
den Freitag die Verkürzung der Schliessungszeit bis 03.00 Uhr und für Samstag die Freinacht sowie die Benützung des Dorf- und Bahnhofplatzes während der Veranstaltung.
– Das Gastgewerbepatent für das Restaurant
Frohsinn, Mehmet Gedik, wurde erneuert.
– Dem Verkehrsverein Schmerikon wurde die Bewilligung zur Durchführung des 19. Weihnachtsmarktes vom 28. und 29. November 2015 erteilt.
Abfallkalender & Agenda ab 2016
Abfallkalender
Für das Jahr 2016 wird darauf verzichtet, die
Agenda mit Abfallkalender in altbekannter Form
zu drucken und in die Haushalte zu verteilen.
Als Beilage zum Gemeindeblatt erhalten Sie nun
den Abfallkalender für das erste Halbjahr 2016.
Weitere Hinweise zur Entsorgung finden Sie
auf www.schmerikon.ch, Infrastruktur & Wirtschaft in der Rubrik Entsorgung.
Agenda
Im Gemeindeblatt erscheint ab dieser Ausgabe
jeweils auf einer heraustrennbaren Seite die
Terminübersicht für die zwei folgenden Monate
mit allen Anlässen in Schmerikon. Sämtliche
Termine für das Jahr 2016 sind auf unserer
Homepage www.schmerikon.ch / Aktuelles in der
Rubrik Anlässe aufgeführt.
Elektronische Erinnerungen
Sie möchten an Veranstaltungen und Abfallsammlungen erinnert werden? Das Benutzerkonto «My Services» auf unserer Homepage
bietet die Möglichkeit verschiedene Erinnerungen zu abonnieren. Zudem kann via Benutzerkonto der Auftragsstand einer Online-Bestellung
verfolgt werden.
Vereine & Gewerbe
Um das Schmerkner Dorfleben aktiv mitzugestalten, können Vereine und Gewerbebetriebe
mit Sitz in Schmerikon auf unserer Homepage
Informationen & Anlässe erfassen und so noch
besser auf sich aufmerksam machen. Neu gegründete Vereine und Betriebe können sich selber auf www.schmerikon.ch registrieren. ❚
Mitteilungen zum Friedhof
In Anwendung von Art. 27 der kantonalen Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe
und Bestattungen (sGS 458.11) und Art. 13 des Friedhofs und Bestattungsreglements der
Gemeinde Schmerikon teilt der Gemeinderat mit:
Aufhebung von Gräbern und Urnennischen nach Ablauf der Grabesruhe
Vorgesehen ist die Aufhebung der Erdreihengräber von Personen, die vor dem 31. Dezember 1995 verstorben sind. Aufgehoben werden zudem die Urnengräber und Urnennischen von
Personen, die vor dem 31. Dezember 2005 verstorben sind.
Aufgehoben werden die Erdreihengräber im südöstlichen Feld des "alten Friedhofes":
Feld
2-Süd
Reihe
91-Erdreihengräber
Gräber
017 - 048
Alte Grabnummer
17 - 48
Bemerkung
Vereinzelte Gräber enthalten auch Urnen von
später verstorbenen Angehörigen. Deren Grabesruhe von 10-Jahren ist ebenfalls abgelaufen.
Aufgehoben werden die Urnengräber im östlichen, "neuen Friedhof":
Feld
3-Ost
Reihe
90-Urnengräber
Gräber
001 - 016
Alte Grabnummer
901 - 916
3-Ost
91-Urnengräber
001 - 025
919 - 943
Bemerkung
Vereinzelte Gräber enthalten zwei Urnen. Die
Grabesruhe ist bei allen Urnen abgelaufen.
Drei Gräber wurden bereits aufgehoben.
Vereinzelte Gräber enthalten zwei Urnen. Die
Grabesruhe von 10-Jahren ist bei den Gräbern
009(927), 021(939) und 023(941) nicht für alle
Urnen abgelaufen. Diese drei Gräber werden
nicht aufgehoben. Sechs Gräber wurden bereits aufgehoben.
Aufgehoben werden ausgewählte Urnennischen in der Urnenwand:
Feld
3-Ost
3-Ost
3-Ost
3-Ost
3-Ost
3-Ost
3-Ost
3-Ost
Reihe
01-Urnenwand
01-Urnenwand
01-Urnenwand
01-Urnenwand
01-Urnenwand
01-Urnenwand
01-Urnenwand
01-Urnenwand
Nische
023
025
027-028
041
044
048-055
060-062
066-069
Alte Nummer
1023
1025
1027-1028
1041
1044
1048-1055
1060-1062
1066-1069
Bemerkung
Vereinzelte Nischen enthalten zwei Urnen. Die
Grabesruhe ist bei allen Urnen abgelaufen.
Bei den Gräbern sind der Grabstein und der Grabschmuck zu entfernen. Auf Wunsch werden
diese den Angehörigen übergeben. Sie sind in diesem Fall gebeten bis zum 15. März 2016
die Gräber zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Werkdienst die Gräber räumen und
die Grabutensilien entsorgen.
Bei den Urnennischen werden die Urnen aus den Nischen entnommen und die Asche im Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Auf Wunsch wird den Angehörigen die Urne samt Inhalt ausgehändigt. Sie sind in diesem Fall gebeten sich bis zum 15. März 2016 zu melden.
Für Auskünfte stehen zur Verfügung:
Félix Brunschwiler, Friedhofsvorsteher
Marco Carminati, Leiter Werkdienst
Paul Wohlgensinger, Friedhofsgärtner
Schmerikon, 05. November 2015
055 286 11 01
079 352 56 57
078 684 20 50
Der Gemeinderat
Gemeindeblatt
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Mitteilung aus dem Hallenbad Schmerikon
Mitte Dezember 2013 wurde im Hallenbad ein neues
Kassensystem eingebaut. Der Eintritt durch die Drehkreuze ins
Hallenbad und Seebad erfolgt seither mit einer Chipkarte oder
einem Barcode-Ticket. Die alten „Coins“ sind nicht mehr gültig,
können aber zurzeit noch vom alten System gelesen und
anschliessend gegen ein neues Medium eingetauscht werden.
Am 31.12.2015 wird das alte System endgültig eingestellt und
anschliessend entsorgt. Bis dahin können die alten „Coins“
noch an der Hallenbadkasse eingetauscht werden, danach
verlieren sie ihren Wert.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Betriebskommission Hallen- und Seebad
Tel. 055 282 33 66
Web www.badi-schmerke.ch
Mail [email protected]
Aqua Fit und Aqua Zumba
im Hallenbad Schmerikon
Nehmen Sie teil an unseren Aqua Fit und Aqua Zumba
Kursen im Hallenbad Schmerikon und trainieren Sie Ihre
Fitness mit dem Widerstand des Wassers.
Unsere Kurse finden von Montag bis Donnerstag statt.
Die genauen Kursdaten finden Sie auf unserer
Homepage www.badi-schmerke.ch.
Interessiert? Ohne Anmeldung, einfach vorbeikommen
und mitmachen. Die erste Schnupperlektion ist gratis.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Hallen- und Seebad Schmerikon
Tel. 055 282 33 66
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Gemeindeblatt
Aus der
Baukommission
Baureglement
Das heutige Baureglement stammt aus dem Jahr
1998. Der Gemeinderat hatte aufgrund der Erfahrungen in mehreren Bauverfahren Verbesserungsbedarf des Reglementes in verschiedenen
Punkten erkannt. Er hatte in der Amtsperiode
2009 – 2012 zusammen mit dem externen Baurechtsberater der Gemeinde Schmerikon das
Reglement überarbeitet und dabei insbesondere
auf Vereinfachung, Verschlankung und Effizienzsteigerung geachtet.
Die wesentlichste Änderung stellte der Vorschlag dar, als Novum für Schmerikon eine Baukommission mit Prüf- und abschliessender Entscheidkompetenz zu schaffen.
Gegen Entscheide der Baukommission wäre
der Rekurs an die kantonalen Instanzen, aber
nicht an den gesamten Gemeinderat, möglich gewesen. Die Baukommission hätte sich aus Vertretern des Gemeinderates und aus externen
Fachspezialisten zusammengesetzt.
Motiviert wurde die Schaffung einer Baukommission durch die Überlegung, den Gemeinderat
von zahlreichen, kleineren bautechnischen Sachgeschäften zu entlasten. Das Entlastungsbedürfnis ergab sich aus der Vermutung, dass die
Zusammenlegung von Schul- und politischer
Gemeinde trotz Aufstockung der Anzahl Gemeinderäte von fünf auf sieben Mitglieder insgesamt
zu Mehraufwand führen würde.
Der erarbeitete Entwurf lag im Mai 2014 vor.
Die Bürgerschaft wurde im November 2014 an
einer öffentlichen Versammlung orientiert. Es
erfolgte die öffentliche Auflage im Januar und
Februar 2015 mit dem Zweck der Prüfung und allfälligen Reaktion seitens der Stimmbürgerschaft.
Aufgrund dieser öffentlichen Auflage ist eine
(einzige) Einsprache mit mehreren Anregungen
und Überlegungen eingegangen. Eine Kommission des Gemeinderates (die ebenfalls Baukommission heisst, aber im Gegensatz zum Entwurf
Baureglement 2014 keine abschliessenden Kompetenzen besitzt) sondierte die Einspracheargumente auch im direkten Gespräch. Nach der
Konsultation und im Hinblick auf die Überlegungen der Kommission wurde die Einsprache zurückgezogen.
Als Folge von Einspracheargumenten und Erfahrungen der letzten drei Jahre gelangte die
Kommission zur Überzeugung, dass die Schaf-
fung einer Baukommission mit abschliessender
Entscheidbefugnis an Stelle der Befugnisse des
Gesamtrates nicht zwingend notwendig ist.
Der Gesamtrat hat demzufolge das Baureglement vom Mai 2014 in folgenden Punkten im
September 2015 abgeändert:
– Auf die Einsetzung einer mit Entscheidkompetenz versehen Baukommission wird verzichtet.
Die jetzige Baukommission mit Félix Brunschwiler, Patrick Züger und Urs-Peter Kälin kann
indessen bei komplexeren Fällen Geschäfte vorberaten und zuhanden des gesamten Gemeinderates Anträge stellen. Dies kann, wo notwendig, dennoch den Gemeinderat entlasten,
welcher aber weiterhin abschliessend entscheidet.
– Einige sprachliche Formulierungen wurden verständlicher formuliert, so insbesondere bei der
Umschreibung des Grenzabstandes in Artikel
29. Diese Änderung bezweckt, besser auf den
Immissionsschutz an der Südseite reagieren zu
können.
Das Baureglement in der Fassung vom 30. September 2015 wird im Januar 2016 nochmals öffentlich zur Einsprache aufgelegt.
Ebenfalls veröffentlicht wird der Planungsbericht vom 30. September 2015. Darin wird über
Gegenstand und Anlass der Überarbeitung,
Grundsätze der Überarbeitung und über den Inhalt in kurzer Formulierung orientiert.
Der Gemeinderat verzichtet auf eine erneute
öffentliche Orientierungsversammlung in dieser
Sache. Grund ist, dass sich die wesentlichste
Änderung gegenüber der Präsentation vom November 2014 auf den Verzicht auf die Kompetenzen der Baukommission bezieht, was zur Weiterführung der bisherigen Kompetenzen führt.
Der Information der Bürgerschaft dienen dieser
Artikel im Gemeindeblatt sowie der Planungsbericht. Der Gemeinderat würde sich freuen, wenn
die Fassung September 2015 oppositionsfrei
voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft gesetzt werden kann. ❚
Urs-Peter Kälin, Gemeinderat
Gemeindeblatt
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Hallenbad Schmerikon
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
Donnerstag
Samstag/Sonntag/Feiertage
11.00 – 21.00 Uhr
06.00 – 21.00 Uhr (Sauna erst ab 11.00 Uhr)
09.00 – 18.00 Uhr
Frühschwimmen – Starten Sie sportlich in den Tag !
Am Donnerstag haben wir für unsere Frühschwimmer bereits ab 6.00 Uhr geöffnet.
Schwimmen erfrischt, bringt den Kreislauf in Schwung und hält Sie fit und gesund.
Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr
Über die Festtage hat das Hallenbad jeweils von 09.00 – 18.00 Uhr für Sie geöffnet.
Die Saunabelegung ist gemischt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Festtage: Heiligabend, Weihnachten, Stephanstag, Silvester, Neujahr, Berchtoldstag
Wir wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Tel 055 282 33 66
Web www.badi-schmerke.ch
Mail [email protected]
Dieses Training hält dich in Schuss! Winterfit ist das effiziente, öffentliche Wintertraining des
Turnvereins für dich und deine Freunde.
Es hält dich mit tollen Übungen in Form und bringt dich fit und munter durch den Winter.
Der Gymnastikverein bewegt regelmässig aufgestellte Frauen ab ca. 35 Jahren. Wir freuen uns auf
Deinen Besuch in unserer Turnstunde jeweils am Donnerstag von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr (Turnhalle
Schulhaus Sand).
Mehr Infos unter www.winterfit.info oder www.gymnastikverein.8716.ch
10
Gemeindeblatt
Erteilte
Baubewilligungen
Gübeli Anton, Mühlegraben 2, 8716 Schmerikon,
für den Einbau der Dachfenster und des Kaminofens im Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 1056, Rosengartenstrasse 28
Killer Roland, Spitze 2, 8716 Schmerikon, für den
Einbau der Luft-Wasserwärmepumpe im Wohnhaus, GS-Nr. 1055, Spitze 2
Ott Alois, Rebhaldenstrasse 12, 8716 Schmerikon,
für die Installation einer Photovoltaikanlage auf
dem Dach des Mehrfamilienhauses, GS-Nr. 1283,
Rebhaldenstrasse 12
Rickli Karl, Kirchgasse 33, 8716 Schmerikon, für
den Einbau des Kaminofens und die Kaminsanierung im Wohnaus, GS-Nr. 5, Kirchgasse 33
Einfache Gesellschaft Kuster und Platton, St. Gallerstrasse 29, 8716 Schmerikon, für den Neubau
des Wohn- und Gewerbehauses, GS-Nr. 1084,
St. Gallerstrasse 31
Johann Müller AG, Allmeindstrasse 11, 8716
Schmerikon, für den Neubau des Entsorgungsparks, GS-Nr. 664, Allmeindstrasse 11
den Neubau des Wohn- und Gewerbehauses,
GS-Nr. 640, Allmeindstrasse 40
Grob Mario und Nicole, Sonnenbühlweg 22, 8716
Schmerikon, für den Anbau an das bestehende
Wohnhaus, GS-Nr. 963, Sonnenbühlweg 22
STWEG Seeblick, Im Seeblick 5 und 7, 8716 Schmerikon, für den Ersatz des Gasheizkessels im bestehenden Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 1046, Im Seeblick 5 und 7
Martone Antonietta und Gennaro, Rebhaldenstrasse 7, 8716 Schmerikon, für den Einbau der
Gasheizung im bestehenden Mehrfamilienhaus,
GS-Nr. 1293, Sonnenrain 2
Raum Invest AG, Zugerstrasse 39, 6330 Cham,
für den Einbau der Gasheizung, GS-Nr. 925, Mürtschenstrasse
STWEG Sonnenrain 6 + 8, 8716 Schmerikon, für
die Umwandlung der bestehenden Rabatte in
zwei zusätzliche Parkplätze, GS-Nr. 220, Sonnenrain ❚
Ortsgemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 2, 8716
Schmerikon, für den Neubau öffentlicher Parkplätze, GS-Nr. 487, Seestrasse
Politische Gemeinde Schmerikon, Hauptstrasse
16, 8716 Schmerikon, für die Erstellung von mobilen Wohneinheiten, GS-Nr. 433, Obergasse
STWEG Schlattgasse 1/3/5, c/o DeBe Treuhand
GmbH, Schlattgasse 78, 8716 Schmerikon, für die
Überdachung des Containerplatzes, GS-Nr. 227
Schlattgasse (bereits erstellt)
Lotto Giorgio, Alte Landstrasse 110, 8702 Zollikon,
für den Ersatz der Gasheizung im Wohnhaus,
GS-Nr. 910, Obstwachsstrasse 4a
Roth Manfred, Lanzenmoosstrasse 52, 8716
Schmerikon, für den Einbau der Gasheizung im
Wohnhaus, GS-Nr. 599, Lanzenmoosstrasse 52
Hauser Monika und Stefan, Bruggholzstrasse 18,
8855 Nuolen, für den Abbruch des Gebäudes und
brände-verhindern.ch
facebook.com/feuerstopp
Eine frohe Weihnachtszeit wünscht
Gebäudeversicherungsanstalt
des Kantons St.Gallen
Gemeindeblatt
11
Aus der
Ortsgemeinde
Mutationen in der Ortsgemeinde
ab 1. Januar 2017
Am 25. September 2016 finden die Erneuerungswahlen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsprüfungskommission der Ortsgemeinde
für die Amtsdauer 2017 bis 2020 statt.
Dabei sind im Verwaltungsrat 2 Rücktritte zu
verzeichnen: Nach insgesamt 20 Jahren im Verwaltungsrat (1997 – 2002 als Verwaltungsrat und
2003 – 2016 als Präsident) demissioniert Thomas
Kuster per 31.Dezember 2016.
Ebenfalls seinen Rücktritt eingereicht hat Vizepräsident Markus Krauer. Er ist seit 2003 im Amt
und betreut schwerpunktmässig das Ressort
Liegenschaften.
Schliesslich demissioniert auf Ende 2016 auch
Irene Romer. Sie wurde 2007 in die Geschäftsprüfungskommission gewählt und amtete ab 2013
als deren Präsidentin.
Der Verwaltungsrat dankt den zurücktretenden
Mandatsträgern für ihren grossen Einsatz zugunsten der Ortsgemeinde.
Das Wählergremium unter dem Präsidium von Elisabeth Brunner-Müller schlägt für die Vakanzen
die folgenden offiziellen Kandidaten vor:
Andreas Kuster,
Jhg. 1978 als Präsident
Andreas Kuster (Jhg.
1978) ist in Schmerikon
aufgewachsen, verheiratet und Vater der 2012
geborenen Zwillinge Jon
und Mia und der Tochter Zoé (2013).
Mit ihnen und seiner Frau Simone wohnt er
seit 10 Jahren wieder in Schmerikon.
Er bringt eine fundierte und für die Position
sehr gute Ausbildung mit. Nach einem Abschluss
als Landschaftsarchitekt FH an der Hochschule
für Technik in Rapperswil erlangte er nach einer
Zusatzausbildung das Diplom als Immobilienkaufmann.
Seit September 2015 betreibt er selbständig die
Kuster Immobilienmanagement GmbH.
Markus (Marc) Löffler,
Jhg. 1965
als Verwaltungsrat
Marc Löffler hat seinen
Lebensmittelpunkt seit
30 Jahren in Schmerikon, er wohnt an der
Buchstockstrasse, ist
verheiratet mit Gaby
Löffler-Wespe und Vater von 2 Söhnen (16 und 14
Jahre).
Er arbeitet seit 1989 bei der Swissair/SWISS
und ist dort als Direktor für Qualitätsmanage-
12
Gemeindeblatt
ment und Sicherheit in der Division Luftfracht zuständig.
Seine Freizeit verbringt Marc sehr gerne mit
der Familie auf und im Wasser sowie mit Reisen
und Fotografieren.
Dario Bagno,
Jhg. 1986
als Mitglied der
Geschäftsprüfungskommission
Dario Bagno, in Schmerikon aufgewachsen und
wohnhaft an der alten
Eschenbacherstrasse,
ist gelernter Bankkaufmann mit einer Zusatzausbildung als Betriebsökonom an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften.
Seit über fünf Jahren ist er bei der Firma
SIGVARIS im Bereich Controlling tätig. Bis Ende
2016 absolviert er an der Hochschule für Wirtschaft in Zürich eine Weiterbildung als MasterControlling.
Dario ist mit dem Dorf stark verbunden. Er ist
sehr sportinteressiert, im Vordergrund stehen
dabei Fussball, Tennis und Skifahren. Seine Freizeit verbringt er mit Freunden und der Familie,
er hört gerne Musik und geniesst es, um die Welt
zu reisen. ❚
Aus der
AHV-Zweigstelle
Ausserordentliche Ergänzungsleistungen –
Wegfall ab 2016
Bis Ende dieses Jahres ist St. Gallen einer von
sechs Kantonen, die ausserordentliche Ergänzungsleistungen (AEL) auszahlen. Als Massnahme des Entlastungsprogramms 2013 werden
diese Leistungen gestrichen. Für Personen, die bereits AEL beziehen, besteht eine Übergangsfrist.
Ergänzungsleistungen zu AHV und IV sind
bedarfsabhängige Sozialleistungen, deren Auszahlung von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betreffenden Person abhängig ist. Ergänzend erbringt der Kanton St. Gallen unter
gewissen Voraussetzungen AEL als Beitrag an die
Mietzinskosten.
Ab Anfang 2016 werden bisherige AEL-Bezügerinnen und Bezüger während einer Übergangsfrist weiterhin AEL erhalten. Die Länge der Frist
hängt davon ab, ab wann auf Bundesebene die
anrechenbaren Mietzinsmaxima für EL angepasst werden. Die Vorlage wird voraussichtlich
frühestens in der Wintersession der eidgenössischen Räte erstmals behandelt. Noch offen ist zudem der Entscheid zu einer Motion im Kantonsrat, welche eine Aussetzung der Aufhebung von
AEL verlangt.
Ab 1. Januar 2016 werden keine neuen AEL
mehr ausbezahlt. Wer also heute keine AEL bezieht, müsste bereits im laufenden Jahr die notwendigen Kriterien erfüllen.
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Die Krankenkassen erheben die Prämien unabhängig vom Einkommen oder vom Vermögen der
versicherten Personen. Dies kann zu einer grossen
finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll finanziell entlasten und so gezielt
die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung mindern.
Wir machen Sie bereits heute darauf aufmerksam, dass Anmeldungen zum Bezug von individueller Prämienverbilligung bis spätestens
31. März 2016 eingereicht werden müssen. Sämtliche Anmeldungen für individuelle Prämienverbilligung sind neu direkt bei der SVA St. Gallen
einzureichen.
Die Sozialversicherungsanstalt St. Gallen wird
in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden
den potenziellen Bezügerkreis ermitteln und
den voraussichtlich Anspruchsberechtigten Personen bis Ende Dezember 2015 direkt ein Formular zusenden. Dieses Formular ist ausgefüllt
und unterschrieben direkt an die Sozialversicherungsanstalt St. Gallen zu retournieren.
Personen, welche sich ebenfalls als anspruchsberechtigt erachten, aber bis Anfang Januar 2016
kein Formular direkt zugesendet erhalten, können dieses bei der AHV-Zweigstelle beziehen
oder auf der Homepage www.svasg.ch herunterladen.
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind grundsätzlich Personen berechtigt,
die am 1. Januar 2016 ihren Wohnsitz im Kanton
St. Gallen haben. Massgebend sind grundsätzlich
die persönlichen und familiären Verhältnisse am
1. Januar 2016.
Keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen mit folgenden Vermögenswerten:
Alleinstehende über Fr. 100’000.–, Verheiratete
über Fr. 150’000.–.
Bezüger von Ergänzungsleistungen müssen
sich nicht zum Bezug von Prämienverbilligung
anmelden. Sie erhalten die Prämienverbilligung
laufend mit der Prämienpauschale, die neu direkt
an die Krankenversicherung ausbezahlt wird.
Seit 1. Januar 2014 müssen die Prämienverbilligungen in der ganzen Schweiz immer direkt
an die Krankenkassen ausbezahlt werden.
Für Personen, welche die Ausbildung in den
zwei Jahren vor dem Bezugsjahr beendeten, wird
die Prämienverbilligung nach dem Gegenwartseinkommen bemessen. Umgekehrt haben Personen Anrecht auf die Berechnung der Prämienverbilligung nach dem Gegenwartseinkommen,
wenn sie zugunsten einer Ausbildungsaufnahme
die Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben.
Bei Fragen steht Ihnen die AHV-Zweigstelle
Schmerikon, Simona Kohler, unter Tel. 055 286 11 19
oder E-Mail [email protected] gerne
zur Verfügung. ❚
Gemeindeblatt
13
Aus der
Kommission 50+
Die Kommission 50+ hat für die Erarbeitung eines
Altersleitbildes insgesamt drei Abendworkshops
mit einer erweiterten Arbeitsgruppe geplant. Die
erweiterte Arbeitsgruppe besteht aus 22 Personen. Diese sind interessierte Vertreterinnen
und Vertreter aus der Schmerkner Bevölkerung,
ortsansässige und regionale Gesundheits- und
Altersorganisationen und -einrichtungen, verschiedenste regionale Beratungsstellen, sowie
ortsansässige Vertreter aus Vereinen, Politik und
Kirche. Dadurch werden die zu erwartenden Anliegen und Bedürfnisse der Schmerkner Bevölkerung gut sichtbar.
Der erste Workshop hat bereits am 23. November 2015 stattgefunden. Die Teilnehmenden haben
sich in vier Gruppen mit folgenden Themenschwerpunkten auseinandergesetzt: Öffentlicher
Raum (Sicherheit und Zugänglichkeit); öffentlicher und privater Verkehr; Wohnen; Teilnahme
am gesellschaftlichen Leben; Soziale Einbeziehung und Respekt; Freiwilligenarbeit; Kommunikation und Information; Gesundheitsdienste. Im
Anschluss an die Diskussionen und dem gegenseitigen Austausch haben alle Anwesenden den
Fragebogen «Wie altersfreundlich ist meine
Gemeinde?» der Schweizerischen Gesellschaft
für Gerontologie (SGG) zur Bewertung der IstSituation in Schmerikon ausgefüllt.
Die Ergebnisse der Gruppenarbeiten und der Fragebögen werden zurzeit von der Kommission 50+
ausgewertet und zusammengefasst. Dies ist die
Grundlage für den zweiten Workshop im Januar
2016. Dann wird die erweiterte Arbeitsgruppe gemeinsam einen wünschenswerten Sollzustand für
Schmerikon definieren und allenfalls bereits erste
Vorschläge für notwendige Massnahmen erarbeiten. Im Anschluss daran wird die Kommission 50+
daraus einen ersten Entwurf für das Altersleitbild Schmerikon erstellen.
Der dritte Workshop mit der erweiterten Arbeitsgruppe im Mai 2016 dient vor allem der
Überprüfung und Diskussion des Leitbildentwurfes. Anschliessend wird das Altersleitbild dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet.
Für die Schmerkner Bevölkerung ist am 21. März
2016 eine abendliche Informationsveranstaltung
zum Altersleitbild und möglichen Konsequenzen
und Massnahmen geplant. Weitere Informationen und eine Einladung folgen zu gegebenem
Zeitpunkt. ❚
Die Kommission 50+ wünscht Ihnen allen ein frohes
Weihnachtsfest und einen guten Start im neuen
Jahr!
Im Namen der Kommission 50+
Undine De Cambio, Gerontologin MAS
Jubilare
Bis zum Erscheinen der nächsten Ausgabe des Gemeindeblattes dürfen nachfolgende Mitbürgerinnen
und Mitbürger hohe Geburtstage feiern.
80 Jahre
90 Jahre
Sanginiti Paolo, Rosengartenstrasse 30
am 24. Januar 2016
Tarczali Anna, Rosengartenstrasse 20
am 30. Januar 2016
Müller-Löhrer Agnes, Pension Obersee
am 31. Dezember 2015
Leuzinger Hans, Sennhüttenstrasse 33
am 11. Januar 2016
Stephansen Gisela, Neue Eschenbacherstrasse 5
am 23. Februar 2016
85 Jahre
Kuster Vinzenz, Allmeindstrasse 38
am 26. Januar 2016
Brühlmann Rita, Pension Obersee
am 31. Januar 2016
Rickli Karl, Sennhüttenstrasse 7
am 12. Februar 2016
14
Gemeindeblatt
95 Jahre
Oberholzer Mathilda, Kirchgasse 14
am 27. Januar 2016
Öffentlicher Verkehr,
Fahrplan
OSTWIND-Fahrplan ist abholbereit
Der OSTWIND-Fahrplan 2016 ist ab sofort bei allen
Gemeinden, Bahnhöfen und Billett-Verkaufsstellen erhältlich. Der neue Fahrplan gilt ab Sonntag,
13. Dezember 2015.
Der Fahrplanband «St. Gallen, beide Appenzell,
Glarus und Fürstentum Liechtenstein» umfasst
das komplette Fahrplanangebot in den Kantonen
St. Gallen, beide Appenzell und Glarus. Ausserdem im Booklet enthalten sind die Fahrpläne von
wichtigen Linien im Fürstentum Liechtenstein
sowie Verbindungen in Richtung Thurgau, Winterthur und Schaffhausen. Ausführliche Informationen zum Billettsortiment und den Preisen sind
im vorderen allgemeinen Teil zu finden.
Der OSTWIND-Fahrplan ist kostenlos erhältlich und kann ab dem 3. Dezember 2015 am
nächsten bedienten Bahnhof, bei jeder Gemeinde
oder bei einer anderen Verkaufsstelle des öffentlichen Verkehrs bezogen werden.
Letzte Ausgabe des Ostwind-Fahrplans
Die beiden umfangreichen Fahrplanbände mit
über 1100 Seiten Inhalt, «St. Gallen, beide Appenzell, Glarus, Fürstentum Liechtenstein» und
«Thurgau», werden für die Fahrplan-Saison
2015/16 zum letzten Mal herausgegeben. Grund
dafür ist das veränderte Informations-Verhalten
der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr. Durch die
Verbreitung von Smartphones und Tablets werden heute die Fahrplanauskünfte meist elektronisch eingeholt.
Elektronische Fahrplanabfrage
Den Fahrgästen stehen zukünftig diverse elektronische Kanäle für ihre Fahrplanabfragen zur
Verfügung. So die Website des Tarifverbundes
OSTWIND www.ostwind.ch oder die Websites
der verschiedenen Transportunternehmen. Weiter stehen dem Fahrgast die praktischen Apps
von OSTWIND, SBB und PostAuto für das Smartphone und Tablet zur Verfügung, die in Echtzeit
über den aktuellen Fahrplan, Verspätungen und
Umsteigemöglichkeiten informieren. Diese stehen kostenlos in den App-Stores oder direkt auf
den jeweiligen Websites zum Download bereit.
Lokale und regionale Fahrpläne weiterhin erhältlich
Wer trotzdem nicht auf eine gedruckte Version
seines Fahrplans verzichten möchte, erhält die
lokalen und regionalen Fahrpläne weiterhin an
den bedienten Verkaufsstellen des öffentlichen
Verkehrs sowie in den meisten Bussen. Das
nationale Kursbuch kann für CHF 16.– auf www.
sbb.ch oder am nächsten Bahnhof gekauft werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die bedienten Verkaufsstellen des öffentlichen Verkehrs
oder [email protected] ❚
Der neue
Fahrplan 2016
ist abholbereit!
LETZTE
AUSGABE
Gratis am Schalter Ihrer Gemeinde oder bei der nächsten Verkaufsstelle.
Gemeindeblatt
15
Allgemeines
und Wissenswertes
Mütter-/Väterberatung See und Gaster
www.muetterberatung-see-gaster.ch
Die Mütterberatung in der Gemeinde Schmerikon
findet im Pfarreizentrum Jodokus an der Obergasse 44 statt wie folgt:
Mit Anmeldung am ersten Dienstag im Monat
ab 10.10 – 11.30 und ab 13.30 – 15.30.
Telefon 055 293 52 16 ❚
blatt
Das Gemeinde t: unter
e
auch im Intern on.ch
k
www.schmeri
Schalteröffnungszeiten über Weihnachten
und Neujahr
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben
vom Donnerstag, 24. Dezember 2015 bis Freitag,
1. Januar 2016 geschlossen. In dringenden Zivilstandsangelegenheiten (Todesfälle) erreichen
Sie uns unter Telefon 079 773 65 74.
Ab Montag, 4. Januar 2016, sind wir wieder zu
den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen Ihnen
Spitex Eschenbach – Goldingen –
St. Gallenkappel – Schmerikon
Rapperswilerstrasse 12, 8733 Eschenbach,
Telefon 055 286 26 86, Fax 055 286 26 85,
E-Mail [email protected]
Kostenloses Blutdruckmessen
Das Blutdruckmessen ist jeweils 1 x im Monat
kostenlos. Es findet statt jeden letzten Mittwoch
im Monat (ausser während den Schulferien)
von 13.30 bis 14.00 Uhr im Pfarreizentrum Jodokus in Schmerikon.
Kontakte
Hauptruf-Nr. Gemeindeverwaltung 055 286 11 11
Telefax Gemeindeverwaltung 055 286 11 12
Félix Brunschwiler | Gemeindepräsidium,
Wasserversorgung, Abwasseranlagen |
055 286 11 18 | [email protected]
SBB-Tageskarte
Bei der Gemeindeverwaltung sind je Kalendertag zwei SBB-Tageskarten erhältlich. Die Tageskarten können bequem von zu Hause aus über
unsere Homepage www.schmerikon.ch reserviert werden. Eine Tageskarte kostet CHF 40.–.
Es hät solang’s hät. Die Tageskarten sind begehrt.
Reservieren Sie bitte frühzeitig. Information:
Olivia Hug, Mitarbeiterin Finanzverwaltung, Tel.
055 286 11 15, E-Mail [email protected]. ❚
Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten: Montag 08.00 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 18.00 Uhr. Dienstag bis Freitag 08.00
bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr. Bei telefonischer Voranmeldung sind wir auch gerne
ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da.
16
Gemeindeblatt
Claudio De Cambio | Gemeindekanzlei,
Bauverwaltung, Orts-QM | 055 286 11 17 |
[email protected]
Céline Hofstetter | Mitarbeiterin Gemeindepräsident und Gemeindekanzlei, Sektionschef,
Leiterin Zivilschutzstelle Obersee-Ricken,
Bedienung Telefonzentrale | 055 286 11 11 |
[email protected]
Corinne Zett (Teilzeitangestellte 40%) |
Mitarbeiterin Gemeindepräsident und Gemeindekanzlei, Sekretariat Einbürgerungsrat |
055 286 11 08 | [email protected]
Ana Freitas | Praktikantin |
055 286 11 11 | [email protected]
Pamela Brunner | Betreibungsamt, Einwohneramt, Bestattungsamt, Kontrollstelle für Krankenversicherung, Verantwortliche für Lernende |
055 286 11 19 | [email protected]
Simona Kohler | AHV-Zweigstelle, Mitarbeiterin
Betreibungsamt, Einwohneramt, Bestattungsamt, Kontrollstelle für Krankenversicherung |
055 286 11 13 | [email protected]
Christoph Romer | Grundbuchamt |
055 286 11 16 | [email protected]
Katharina Wäspi | Sozialamt, Verantwortliche für
Asyl- und Flüchtlingsbetreuung | 055 286 11 13 |
[email protected]
Heinz Hickert | Leiter Hallenbad und Liegenschaften, Brunnenmeister | 055 286 11 09 |
[email protected]
Gabriela Merz | Steueramt | 055 286 11 14 |
[email protected]
Patricia Belk (Teilzeitangestellte 40%) |
Mitarbeiterin Steueramt | 055 286 11 14 |
[email protected]
Daniel Bamert | Finanzverwaltung | 055 286 11 15 |
[email protected]
Sektionschef
Schul- und WK-Daten
Die Dienstleistungsdaten für die Schulen und
Kurse sind im Internet unter der Adresse www.
armee.ch/wk abrufbar oder im Anschlagkasten
der Gemeindeverwaltung ersichtlich.
Information: www.armee.ch/wk
Kontaktperson: Céline Hofstetter, Sektionschef,
Telefon 055 286 11 11 ❚
Aus der Redaktion
Gewerbliche und private Inserate
im Gemeindeblatt
Im Gemeindeblatt können auch das Gewerbe
und Private – zum Beispiel Vermietung oder
Verkauf von Immobilien – zu günstigen Preisen
inserieren. Die Gemeindekanzlei hat ein Informationsblatt erarbeitet, auf welchem die Bedingungen und Kosten für die Anzeigen ersichtlich
sind. Information: Céline Hofstetter, Telefon
055 286 11 11, [email protected] ❚
Theres Zahner (Teilzeitangestellte 60%) |
Mitarbeiterin Finanzverwaltung | 055 286 11 15 |
[email protected]
Olivia Hug | Mitarbeiterin Finanzverwaltung,
SBB-Tageskarten | 055 286 11 15 |
[email protected]
Zivilstandskreis Uznach
Obergasse 24 | 8730 Uznach | 055 285 23 09 |
[email protected]
Lernende
Heiko Gembrys | [email protected]
Jovana Maksic | [email protected]
Nico Federspiel | [email protected]
Hallen- und Seebad
Bekim Bajralija | 055 282 33 66 |
[email protected]
Christian Petrig | 055 282 33 66 |
[email protected]
Werkdienst Schmerikon
Marco Carminati | 079 352 56 57 |
[email protected]
Rudolf Bernet | 079 640 78 33 |
[email protected]
Markus Schmucki |
[email protected] ❚
Gemeindeblatt
17
Energie
Energieapéros – Mobilität & erneuerbare Energien
Jeden Morgen stecken wir im Stau oder im überfüllten Zug.
Unser Verkehrssystem stösst langsam an seine Grenzen. Für die
Mobilität der Zukunft braucht es deshalb neue Ideen. Über 80%
der in der Schweiz verbrauchten Energie ist nicht erneuerbar und
wird aus dem Ausland importiert. Zur Gewährleistung einer unabhängigeren Energieversorgung ist ein Umdenken erforderlich.
Mehr als zwei Drittel der Gebäude sind energetisch sanierungsbedürftig – jährlich werden aber nur gerade 1% der bestehenden Liegenschaften erneuert. Beim Ersatz von Wärmeerzeugern wird in den meisten Fällen auf ein gleichartiges
System, vorwiegend basierend auf der Verbrennung von fossilen Energieträgern, gesetzt. Das nahezu unbegrenzte Potenzial der Sonnenkraft für die Wärme- und Stromproduktion, für
die Verwendung von Umgebungswärme und für die Nutzung
von Holz als nachwachsendem Rohstoff wird heute noch wenig
genutzt. Zudem haben auch mit Abwärme oder erneuerbaren
Energien versorgte Fernwärmeverbünde ein grosses Potenzial.
Bei einem anstehenden Heizungsersatz gibt es fast immer
verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste Lösung ist zweifelsfrei der Ersatz durch ein identisches System. Dies ist aber
nicht immer die günstigste und meist auch nicht die umweltfreundlichste Lösung. Heute bieten sich verschiedene Systeme
mit erneuerbaren Energien als Ersatzlösungen an. Vor einem
Heizungsersatz lohnt es sich meist auch die Gebäudehülle zumindest partiell zu optimieren. Bei einer effizienten Gebäudehülle vergrössert sich die Variantenvielfalt und auch ältere
teilsanierte Gebäude können problemlos zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Unsere Gesellschaft ist mobiler denn je. Staus und die Verschwendung von nicht erneuerbaren Ressourcen sind deren
Folge. Die Änderung unseres Mobilitätsverhaltens und der
Umstieg auf alternative Antriebstechnologien beim motorisierten Individualverkehr sind daher unabdingbar. Geleise,
Strassen, Züge und Busse – all das wird sich in zehn Jahren
kaum verändern. Sehr wohl aber die Einstellung der Menschen
zum Unterwegssein. Reisen wird 2025 teurer sein als heute.
Kluge Innovationen helfen den Verkehrsteilnehmenden aber,
Kosten zu sparen und sich bedürfnisgerecht fortzubewegen.
Die Mobilität basiert heute zu über 90% auf der ineffizienten
Verbrennung von fossilen Energieträgern. Alternativen wären
diverse vorhanden. Heute kann bei den Fahrzeugen aus einer
Vielzahl alternativer Antriebstechnologien ausgewählt werden.
Diese haben bezüglich Ökologie und bei langfristiger Betrachtung auch finanziell grosse Vorteile. In den letzten Jahren wurden in der Region das ÖV-Angebot und auch das Gas- und Elektrotankstellennetz stark ausgebaut. Es gibt also genug Gründe
künftig dem Alltagsstau auszuweichen und sich nicht mehr
auf fahrenden «Heizungen» zu bewegen!
18
Gemeindeblatt
Die kantonalen Energiegesetzgebungen werden in den kommenden Jahren einer Verschärfung unterzogen. Künftig
müssen Gebäude noch effizienter sein. Neubauten versorgen
sich möglichst selbst mit Wärme und zu einem angemessenen
Anteil auch mit Elektrizität. Der Ersatz von fossilen Heizsystemen wird erschwert und bei zentralen Elektroheizungen
ist eine Ersatzpflicht vorgesehen. Beim Heizungsersatz sind
auch die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Künftig
werden fossile Heizungen voraussichtlich nur noch bei relativ
gut gedämmten Gebäuden oder in Kombination mit erneuerbaren Energien, wie z.B. Solaranlagen, bewilligungsfähig
sein. Beispielhafte Lösungen werden durch diverse Förderprogramme finanziell unterstützt.
Vor den Vorträgen und während dem anschliessenden
Apéro besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausstellung
verschiedene Produkte und Systeme anzuschauen und sich
bei den anwesenden Fachleuten direkt über Ihre persönlichen
Möglichkeiten beraten zu lassen.
Zu den Veranstaltungen mit Fachausstellung, Vorträgen und
Apéro sind Sie von den Gemeinden der Region ZürichseeLinth
und den Projektpartnern herzlich eingeladen. Kommen Sie
vorbei und informieren Sie sich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Veranstaltungen:
25.01.2016
18.00 Uhr | Eschenbach, Aula Oberstufenzentrum Breite
22.02.2016
18.00 Uhr | Uznach, Aula Schulhaus Haslen
02.03.2016
18.00 Uhr | Schänis, Pfarreisaal Mehrzweckgebäude
21.03.2016
18.00 Uhr | Amden, Gemeindesaal
Programm:
18.00 Uhr Fachausstellung
19.00 Uhr Begrüssung durch Gemeindepräsident
Referate / Themen:
– erneuerbare Energien & Gebäudemodernisierung
– intelligente Mobilität
– gesetzliche Vorgaben & Förderprogramme
20.00 Uhr Fragenbeantwortung
20.15 Uhr Apéro / Fachausstellung
Teilnahme kostenlos, es ist keine Anmeldung erforderlich
Weitere Informationen:
www.enora.ch/aktuelles.html
Veranstaltungen
Januar und Februar 2016
Januar
Februar
Sternsingen, Pfarrei Schmerikon –
Samstag, 2. und Sonntag, 3. Januar 2016
Seniorenfasnacht Ü50, OK Fasnacht –
Donnerstag, 4. Februar 2016
Wir feiern Dreikönig, Frauengemeinschaft/Familientreff –
Dienstag, 5. Januar 2016
Dorffasnacht mit Dämmerungsumzug, OK Fasnacht und
mitwirkende Vereine – Samstag, 6. Februar 2016
Sternsingen, Pfarrei Schmerikon –
Mittwoch, 6. Januar 2016
Kinderfasnacht, OK Fasnacht – Montag, 8. Februar 2016
Zwerglihöck, Frauengemeinschaft/Familientreff –
Donnerstag, 7. Januar 2016
Skiweekend Ministranten, Pfarrei Schmerikon –
Samstag, 9. und Sonntag, 10. Januar 2016
Skiweekend, Turnverein Schmerikon –
Samstag, 9. und Sonntag, 10. Januar 2016
Gottesdienst mit Segnungsfeier, Evangelische
Kirchgemeinde Uznach und Umgebung –
Sonntag, 10. Januar 2016
Fasnachtsbasteln für Dämmerungsumzug, Frauengemeinschaft/Familientreff – Dienstag, 12. Januar 2016
Jass- und Spieltreff, Frauengemeinschaft/Familientreff –
Mittwoch, 13. Januar 2016
Schulbesuchstag Kindergarten und Primarschulen,
Schule Schmerikon – Freitag, 15. Januar 2016
Scharanlass, Jungwacht & Mägs –
Samstag, 16. Januar 2016
Familiengottesdienst mit Tauferneuerung,
Pfarrei Schmerikon – Sonntag, 17. Januar 2016
Baden in Bad Ragaz, Landfrauenvereinigung –
Montag, 18. Januar 2016
Zwerglihöck, Frauengemeinschaft/Familientreff –
Donnerstag, 21. Januar 2016
Nomittag zum Zämesii, Pfarreirat Schmerikon –
Donnerstag, 21. Januar 2016
Dreifachmeisterschaftsrunde, Volleyballclub Linth –
Samstag, 23. Januar 2016
Besuch Naturama Aarau, Verein Natur
Uznach-Schmerikon – Samstag, 23. Januar 2016
Well-Come Gottesdienst der Firmjugendlichen, Pfarrei
Schmerikon – Sonntag, 24. Januar 2016
Skilager 1. + 2. Sekundarklasse, Schule Schmerikon –
Montag 25. bis Freitag, 29. Januar 2016
Feuerwehr-Maskenball, Feuerwehrverein
Uznach-Schmerikon – Freitag, 29. Januar 2016
Farben Workshop Teil 1, Frauengemeinschaft/Familientreff – Dienstag, 9. Februar 2016
Gottesdienst zum Aeschermittwoch,
Pfarrei Schmerikon – Mittwoch, 10. Februar 2016
Jass- und Spieltreff, Frauengemeinschaft/Familientreff –
Mittwoch, 10. Februar 2016
Generalversammlung, Musikgesellschaft –
Freitag, 12. Februar 2016
Chlichinderfiir, Pfarrei Schmerikon –
Samstag, 13. Februar 2016
Sportnight/offene Turnhalle, Jugendarbeit Schmerikon –
Samstag, 13. Februar 2016
Gottesdienst Brot für Alle, Evangelische Kirchgemeinde
Uznach und Umgebung – Sonntag, 14. Februar 2016
Schulbesuchstag Kindergarten und Primarschulen,
Schule Schmerikon – Montag, 15. Februar 2016
Farben Workshop Teil 2, Frauengemeinschaft/Familientreff – Dienstag, 16. Februar 2016
Zwerglihöck, Frauengemeinschaft/Familientreff –
Donnerstag, 18. Februar 2016
Nomittag zum Zämesii, Pfarreirat Schmerikon –
Donnerstag, 18. Februar 2016
Generalversammlung, Männerturnverein –
Freitag, 19. Februar 2016
Skilager 1. + 2. Real, 5. Klasse Zentral, 5./6. Klasse Sand,
Schule Schmerikon – Montag, 22. bis Freitag, 26. Februar
2016
Hauptversammlung, Landfrauenvereinigung –
Montag, 22. Februar 2016
Gottesdienst mit Krankensalbung, Pfarrei Schmerikon –
Dienstag, 23. Februar 2016
Hauptversammlung, Samariterverein –
Freitag, 26. Februar 2016
Selbstverteidigungskurs für Kinder und Erwachsene,
Frauengemeinschaft/Familientreff –
Samstag, 27. Februar 2016
Besuch Fischbrutanlagen in Weesen, Verein Natur
Uznach-Schmerikon – Samstag, 27. Februar 2016
Möchten Sie gerne an Anlässe erinnert werden? Mit einem
Benutzerkonto auf www.schmerikon.ch haben Sie die Möglichkeit verschiedene Erinnerungsservices zu abonnieren.
Die Termine für das ganze Jahr 2016 finden Sie auf unserer
Homepage unter Aktuelles / Anlässe. Ebenso auf
www.schmerikon.ch unter Freizeit & Kultur/Vereine finden
Sie die Vereinsliste mit sämtlichen Adressen & weiteren
Informationen zu den Vereinen.
<– hier bitte abtrennen
Abstimmungssonntag, Politische Gemeinde Schmerikon –
Sonntag, 28. Februar 2016
Sie würden gerne weitere Informationen zu Ihrem Vereinsanlass veröffentlichen, einen Flyer erfassen oder Sie haben einen
weiteren Anlass geplant? Oder möchten Sie Ihren Verein vorstellen? Auf www.schmerikon.ch haben Sie mit einem Benutzerkonto die Möglichkeit Anlässe zu erfassen oder den
Vereinseintrag zu bearbeiten. Bei Fragen wenden Sie sich an
[email protected].
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Telefon 055 286 24 00 | raiffeisen.ch/am-ricken
Wir machen den Weg frei
SCHMERKNER
FASNACHT 2016
SCHÜBELDUNSCHTIG Ü50++
Donnerstag, 4. Februar: 14.00 h Rest. Seehof
Humor- und stimmungsvolles Fasnachtsprogramm mit
unterhaltsamen Sketchs, Musik und Gesang
DÄMMERIGSUMZUG
Samstag, 6. Februar: Start 17.37 Uhr
! Guggerkonzerte Festzelt SC Young Stars
! Beach-Bar Barbetrieb Damenturnverein
! Duo Palm Beach Partymusik im Seehof
KINDERFASNACHT
Montag, 8. Februar: 14.00 Uhr Rest. Seehof
Buntes Hexenprogramm für alle „kleinen Böögli“
Das OK Schmerkner Fasnacht wünscht frohe Festtage und einen
guten Start ins neue Jahr. Gerne laden wir Euch zur Schmerkner
Fasnacht 2016 ein und freuen uns auf Euren Besuch – bis bald!
ABFALLKALENDER 2016
1. Halbjahr
TERMINÜBERSICHT ABFALL
Im Verlauf des Jahres 2016 realisiert die Johann Müller AG Schmerikon einen Entsorgungspark auf
dem Firmenareal an der Allmeindstrasse 11. Bei Inbetriebnahme dieses Entsorgungsparks wird der
gemeindeeigene Entsorgungsplatz auf dem Herbag Areal geschlossen. Das genaue Datum sowie
nähere Informationen zu Öffnungszeiten und Annahmebedingungen werden zu gegebener Zeit
mitgeteilt.
Strassensammlung
Bereitstellung an den üblichen Sammelstellen.
Kehricht und
brennbares Sperrgut
Sammeldaten
wöchentlich Montag und Donnerstag
Papier
Sammeldaten (Samstag)
05. März
18. Juni
10. September
10. Dezember
Annahme an Sammelstelle
Entgegennahme am Entsorgungsplatz
ab 01. Juli Entsorgungspark JMS AG
Karton
Annahmedaten (Montag, von 08:00 - 12:00 sowie
13:00 - 18:00 Uhr)
11. Januar
25. Januar
08. Februar
22. Februar
07. März
21. März
04. April
18. April
09. Mai
23. Mai
06. Juni
Altmetall und
nicht brennbare Abfälle
Grünabfälle
Sammeldaten (Mittwoch)
13. Januar
10. Februar
02. März
23. März
06. April
20. April
04. Mai
25. Mai
08. Juni
22. Juni
06. Juli
20. Juli
10. August
24. August
07. September
21. September
05. Oktober
19. Oktober
09. November
23. November
14. Dezember
-
Textilien
Sammeldaten
30. April
05. November
Annahmedaten (Freitag, von 08:00 - 18:00 und
Samstag von 08:00 - 11:00 Uhr)
20./21. Mai
Sonderabfälle und Gifte
keine Sammlung im ersten Halbjahr
Abgabe an Sammelstelle
Unbeschränkte Abgabe am Entsorgungsplatz
ab 01. Juli Entsorgungspark JMS AG
Glas
Weissblech / Aluminium
Batterien
Altöle
Textilien
Der bisherige Abfallkalender bzw. die Agenda erscheint im Jahr 2016 nicht mehr. Sie finden alle Hinweise in
Sachen Entsorgung auf www.schmerikon.ch, Infrastruktur & Wirtschaft, Rubrik Entsorgung und eine Übersicht
über die Entsorgungstermine unter Aktuelles, Rubrik Anlässe. Wir empfehlen Ihnen die Eröffnung eines
Benutzerkontos durch welches Sie regelmässige elektronische Mitteilungen zu Anlässen und
Entsorgungsterminen erhalten.