Geschäftsordnung für die Mitglieder der Wache in der Karnevalsgesellschaft Prinzengarde Leverkusen 1937 e.V. 1. Grundsätzliches Die Geschäftsordnung (GO) der Wache ist als Ergänzung zu den Bestimmungen in der Satzung und für alle Mitglieder der Wache bindend. Der Wache gehören an: die Mitglieder der Prinzengarde Leverkusen 1937 e.V. (PGL) durch entsprechende Erklärung, Mitglied der Wache zu sein Tanzmariechen und Tanzoffizier Zweck, Ziel und Aufgaben der Wache sind: Offizielle Begleitmannschaft des amtierenden Prinz Karneval zu Leverkusen; Mitglied der offiziellen Repräsentanz der PGL bei deren öffentlichen Veranstaltungen, auch in Vertretung der PGL; Förderung der satzungsmäßigen Aufgaben und Ziele der PGL, insbesondere des geselligen Lebens der PGL-Mitglieder; Kontaktpflege zu anderen befreundeten Gesellschaften und Vereinen, der Öffentlichkeit und insbesondere der Leverkusener Bevölkerung; Die Teilnahme an dem offiziellen, vom FLK ausgerichteten Karnevalszug. (z.Zt. Karnevalssonntag) Um diese Ziele und Aufgaben zu bewältigen ist eine größtmögliche Beteiligung notwendig. Der Kommandant ist verantwortlich für das gesamte Korps. Der Wachoffizier, bei dessen Abwesenheit der stellv. Wachoffizier, führt die Wache im Rahmen der vom Vorstand der PGL erteilten Aufgaben in kommando- und verwaltungstechnischer Hinsicht voll verantwortlich. Da sich die Wache als Prinzenbegleitung in der Öffentlichkeit präsentiert ist es notwendig, dass eine gewisse Ordnung und Disziplin herrscht. Darüber hat der Wachoffizier das Sagen. Bei Verstößen kann er das Mitglied von den Auftritten ausschließen. Wenn diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen, kann der Wachoffizier gemeinsam mit dem Vorstand über weitere Vorgehensweisen entscheiden. Die einzelnen Dienstgrade und deren Verleihung werden nachfolgend dargestellt. Seite 1 von 7 2. Uniformen, Dienstgrade und Rangabzeichen 2.1. Dienstgrade/Abzeichen - Beförderungsregeln Grundsätzliche Voraussetzung für eine Beförderung in der Wache ist der aktive Dienst mit einer Teilnahmeprozentzahl von 75 bei 100 Prozent der anfallenden Auftrittspunkte für das jeweilige Jahr. Die Berechnungsgrundlage wird vom Wachoffizier vorgegeben und nachgehalten. Die Beförderungen erfolgen auf Vorschlag des Wachoffiziers und Beschluss des Vorstandes. Eine Beförderung kann auf Beschluss des Vorstandes bei festgestelltem groben Fehlverhalten und diesbezüglicher Ermahnung durch den zuständigen Wachoffizier ausgesetzt werden. Die Beförderungsurkunden für die Prinzenwache werden vom Kommandanten und dem Wachoffizier unterschrieben. Der Kommandant nimmt die Beförderungen vor. zu erreichende Dienstgrade (sowie deren Kennzeichnung auf der sogenannten "Großen Uniform" - Schulterklappen) 2.1.1. Mannschaften (die Ziffern bedeuten Jahre mit 75% Teilnahme am aktiven Dienst) 0. Prinzengardist grünes Schulterstück 1. Gefreiter wie vor + schmaler goldener Balken 2. Obergefreiter wie vor + zwei schmalen goldenen Balken 3. Hauptgefreiter wie vor + drei schmalen goldenen Balken Unteroffiziere 4. Unteroffizier wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit in Längsrichtung 5. Feldwebel wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit und 1 Goldstern 6. Oberfeldwebel wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit und 2 Goldsterne 7. Hauptfeldwebel wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit und 3 Goldsterne 2.1.2. Offiziere tragen zur großen Uniform eine einfache goldene Fangschnur 8. Fähnrich schmales glattes Goldschulterstück 9. Oberfähnrich wie vor mit 1 Goldstern 10. Leutnant breites glattes Goldschulterstück Seite 2 von 7 11. Oberleutnant wie vor mit 1 Goldstern 12. Hauptmann wie vor mit 2 Goldsternen 13. Major einfach goldgeflochtenes Schulterstück 14. Oberstleutnant wie vor mit 1 Goldstern 15. Oberst wie vor mit 2 Goldsternen 16. Generalmajor doppelt goldgeflochtenes Schulterstück 17. Generalleutnant wie vor mit 1 Goldstern 18. General wie vor mit 2 Goldsternen 19. Generaloberst wie vor mit 3 Goldsternen 20. Generalfeldmarschall wie vor mit 2 goldenen Marschallstäben über Kreuz 2.1.3. Geschäftsführender Vorstand Der geschäftsführende Vorstand (Kommandant, stellv. Kommandant, Präsident, Geschäftsführer, Schatzmeister, Literat und Senatspräsident, soweit diese Mitglieder der Wache sind) hat abweichend von der Beförderungsordnung mindestens den Dienstgrad Leutnant und trägt goldene doppelte Fangschnüre. Nach dem Ausscheiden aus dem geschäftsführenden Vorstandes ist jedoch eine Wartezeit bis zur nächsten ordentlichen Beförderung gem. der Zugehörigkeit (2.1.2) einzuhalten. Die 75%-Regelung findet hier keine Anwendung. 2.1.4. Senat Mitglieder des Senates, die auch Mitglied der Wache sind, werden abweichend von der Beförderungsordnung von Anfang an im Offiziersrang "Fähnrich" eingestuft. Zur weiteren Beförderung besteht jedoch eine Wartezeit von 8 Jahren aktiver Teilnahme bei der Wache. Die 75%-Regelung findet bis zu diesem Zeitpunkt keine Anwendung. 2.2. Bekleidungsvorschrift Grundsätzliches Ein einheitliches und gepflegtes Erscheinungsbild der Wache verlangt die Beachtung der Bekleidungsvorschrift in jeder Beziehung. Es dürfen nur einwandfreie Uniformen oder Uniformteile gem. 2.1.2. bis 2.1.4. i.V. mit 2.2.1. verwendet werden. Der Wachoffizier hat von daher das Recht, bei groben Verstößen gegen die Bekleidungsvorschriften, die betroffene Person von der Teilnahme an Wacheauftritten auszuschließen. Seite 3 von 7 Alle Uniformteile werden nach Modell gearbeitet, die Auslieferung aller Dienstrangabzeichen und Ausrüstungsgegenstände erfolgt nur durch den Zeugwart. 2.2.1. Große Uniform Fußkorps (Wache) für Mannschaften, Unteroffiziere bis Hauptfeldwebel Die erste Uniform wird den Mitgliedern von der PGL zur Verfügung gestellt und ist nach Ausscheiden aus dem Verein bzw. Erreichen des Offiziersranges in ordnungsgemäßem Zustand an den Zeugwart zurück zu geben. Der Vorstand behält sich vor, für die Ausgabe der Uniform und Zubehör eine entsprechende Kaution zu fordern, die bei unsachgemäßer Behandlung der ausgegebenen Teile mit den Kosten für Reparatur oder für Ersatzbeschaffungen verrechnet wird. Eine gestellte Kaution wird bei Rückgabe ausgezahlt, wenn sich Uniform und Zubehör in einem einwandfreien Zustand befindet. Männer: Waffenrock: aus cremeweißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze paspeliert und blanke Messingknöpfen (große Ausführung), grüne Schulterklappen. Weste: aus cremeweißem Tuch mit blanken Messingknöpfen (kleine Ausführung) Hose: cremeweiße Hose aus Tuch als Stiefelhose gearbeitet, schwarze Strickgamaschen bis unterhalb des Knies, je Außenseite sechs Messingknöpfe in großer Ausführung. Schwarze Lederhalbschuhe (keine Jogging oder Turnschuhe), Gardehelm, Spitzenjabot, weiße Handschuhe, Gewehr mit weiß-grünem Bommeln an der Gewehrmündung. Marketenderin: Waffenrock: aus cremeweißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze paspeliert und blanke Messingknöpfen (große Ausführung), grüne Schulterklappen. Weiße Bluse oder Pulli. Cremeweißen langen Tuchrock mit zwei grünen Streifen am unteren Ende. Schwarze Stiefel, Spitzenjabot, weiße Handschuhe Dreispitz mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün. Tanzmariechen: Waffenrock aus cremeweißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze paspeliert und blanke Messingknöpfe (große Ausführung), kurzen Faltenrock mit goldenen Streifen, weiße Stiefel, Spitzenjabot, weiße Handschuhe, Dreispitz mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün. Dienst- und Rangabzeichen: Fähnrich Seite 4 von 7 Tanzoffizier: Waffenrock aus cremeweißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze paspeliert und blanke Messingknöpfen (große Ausführung), weiße Hose aus Tuch als Stiefelhose gearbeitet, schwarze Stiefel, Spitzenjabot, weiße Handschuhe, Dreispitz mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün, Degen, einfache Fangschnur. Dienst- und Rangabzeichen: Fähnrich Offiziere: Sie verpflichten sich, eine eigene Uniform auf eigene Kosten anfertigen zu lassen. wie Fußkorps statt Gamaschen - schwarze Reitstiefel statt Gewehr - (Stich-)Degen statt Gardehelm alternativ - Dreispitz mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün, - Spezialanfertigung des Gardehelm für Offiziere gem. vorgegebenem Muster. Koch: Berufskleidung Koch - Gürtel mit Koppel und Wachestern - Grüne Kochmütze mit PG-Sterne - alternativ auch Helm - Grünes Halstuch - schwarze Reitstiefel - Kelle 2.2.2. ergänzendes Zubehör: Nachfolgendes Zubehör (Anschaffung erfolgt auf eigene Kosten) darf ergänzend zu den Uniformen getragen werden: - Cape - cremeweißer Wollstoff mit entsprechende Goldlitze - nur als Maßanfertigung durch von der Prinzengarde Leverkusen/Vorstand zu beauftragenden Schneider - Bandoliere (goldfarben - grün unterlegt) mit entsprechende Kartusche (nur Modell "Prinzengarde Leverkusen" / Maßanfertigung) Seite 5 von 7 2.2.3. Litewka (= kleine Uniform) Jedes Mitglied der PGL kann sich auf eigene Kosten eine Litewka anfertigen lassen. Die kleine Uniform besteht aus: Cremeweißem Tuch mit grünen Biesen, als Zweireiher auf 6 Knöpfe gearbeitet. Die grünen Biesen verlaufen an der gesamten Außennaht, den Schulternähten und an beiden Armaufschlägen. Auf den Kragenenden sind zwei grüne Spiegel mit „PGL“ aufgenäht. Ein Spiegel (rechte Seite) mit entsprechendem Rangabzeichen ist ab dem Offiziersgrad zulässig *). Weißes Hemd mit Sportkragen und schwarzem Querbinder, schwarze lange Hose, schwarze Strümpfe und schwarzen Lederhalbschuhen, dazu Schiffchen und Gesellschaftsorden, Mitglieder der Wache und des Senates können zusätzlich den Halsorden tragen. Die Litewka darf bei allen Veranstaltungen der Prinzengarde oder bei karnevalistischen Veranstaltungen anderer Gesellschaften, die nicht dem Selbstverständnis der Prinzengarde zuwider laufen, nicht aber bei der Prinzenbegleitung getragen werden. *) Links die Initialen PGL, rechts den jeweiligen Dienstgrad (ab Offiziersrang) gem. nachfolgender Beschreibung: Leutnant silberner nach oben gesticktem Halbkranz Oberleutnant wie vor mit einem gestickten Silberstern Hauptmann wie vor mit zwei gestickten Silbersternen Major silbernen geschlossener Kranz Oberstleutnant wie vor mit einem gestickten Silberstern Oberst wie vor mit zwei gestickten Silbersternen Generalmajor goldener geschlossener Kranz Generalleutnant wie vor mit einem gestickten Goldstern General wie vor mit zwei gestickten Goldsternen Generaloberst wie vor mit drei gestickten Goldsternen Generalfeldmarschall goldener geschlossener Kranz mit zwei goldgestickten Marschallstäben über Kreuz Seite 6 von 7 2.3. Tragen der Uniform: Das Tragen der Uniform (große oder kleine), außerhalb der Session ist nur zu Anlässen erlaubt, die der Vorstand genehmigt hat. Die Uniform darf bei Besuchen karnevalistischer Veranstaltungen getragen werden, soweit dieses nicht dem Vereinsinteresse entgegensteht. Die großen Uniformen dürfen ausnahmslos nur von Wachemitgliedern getragen werden. Das Verleihen der Uniform (große oder kleine) oder von Uniformteilen an fremde Personen ist grundsätzlich nicht gestattet. Soweit Uniformteile oder Zubehör der Prinzengarde ihren Mitgliedern leihweise zur Verfügung gestellt wird, sind diese pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand wieder zurückzugeben. Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen, die wegen unsachgemäßer Behandlung erforderlich werden, trägt das jeweilige Mitglied. Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 23.4.2015 Leverkusen, den 23.04.2015 Vorstand Prinzengarde Leverkusen 1937 e.V. gez. Heinz Haase (Geschäftsführer) Seite 7 von 7
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