Geschäftsordnung für die Mitglieder der Wache in der

Geschäftsordnung
für die Mitglieder der Wache in der Karnevalsgesellschaft Prinzengarde
Leverkusen 1937 e.V.
1. Grundsätzliches
Die Geschäftsordnung (GO) der Wache ist als Ergänzung zu den Bestimmungen in
der Satzung und für alle Mitglieder der Wache bindend.
Der Wache gehören an:
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die Mitglieder der Prinzengarde Leverkusen 1937 e.V. (PGL) durch
entsprechende Erklärung, Mitglied der Wache zu sein
Tanzmariechen und Tanzoffizier
Zweck, Ziel und Aufgaben der Wache sind:
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Offizielle Begleitmannschaft des amtierenden Prinz Karneval zu Leverkusen;
Mitglied der offiziellen Repräsentanz der PGL bei deren öffentlichen
Veranstaltungen, auch in Vertretung der PGL;
Förderung der satzungsmäßigen Aufgaben und Ziele der PGL, insbesondere
des geselligen Lebens der PGL-Mitglieder;
Kontaktpflege zu anderen befreundeten Gesellschaften und Vereinen, der
Öffentlichkeit und insbesondere der Leverkusener Bevölkerung;
Die Teilnahme an dem offiziellen, vom FLK ausgerichteten Karnevalszug.
(z.Zt. Karnevalssonntag)
Um diese Ziele und Aufgaben zu bewältigen ist eine größtmögliche Beteiligung
notwendig.
Der Kommandant ist verantwortlich für das gesamte Korps.
Der Wachoffizier, bei dessen Abwesenheit der stellv. Wachoffizier, führt die Wache
im Rahmen der vom Vorstand der PGL erteilten Aufgaben in kommando- und
verwaltungstechnischer Hinsicht voll verantwortlich. Da sich die Wache als
Prinzenbegleitung in der Öffentlichkeit präsentiert ist es notwendig, dass eine
gewisse Ordnung und Disziplin herrscht. Darüber hat der Wachoffizier das Sagen.
Bei Verstößen kann er das Mitglied von den Auftritten ausschließen. Wenn diese
Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen, kann der Wachoffizier
gemeinsam mit dem Vorstand über weitere Vorgehensweisen entscheiden.
Die einzelnen Dienstgrade und deren Verleihung werden nachfolgend dargestellt.
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2. Uniformen, Dienstgrade und Rangabzeichen
2.1. Dienstgrade/Abzeichen - Beförderungsregeln
Grundsätzliche Voraussetzung für eine Beförderung in der Wache ist der aktive
Dienst mit einer Teilnahmeprozentzahl von 75 bei 100 Prozent der anfallenden
Auftrittspunkte für das jeweilige Jahr.
Die Berechnungsgrundlage wird vom Wachoffizier vorgegeben und nachgehalten.
Die Beförderungen erfolgen auf Vorschlag des Wachoffiziers und Beschluss des
Vorstandes. Eine Beförderung kann auf Beschluss des Vorstandes bei
festgestelltem groben Fehlverhalten und diesbezüglicher Ermahnung durch den
zuständigen Wachoffizier ausgesetzt werden.
Die Beförderungsurkunden für die Prinzenwache werden vom Kommandanten und
dem Wachoffizier unterschrieben. Der Kommandant nimmt die Beförderungen vor.
zu erreichende Dienstgrade (sowie deren Kennzeichnung auf der sogenannten
"Großen Uniform" - Schulterklappen)
2.1.1. Mannschaften
(die Ziffern bedeuten Jahre mit 75% Teilnahme am aktiven Dienst)
0. Prinzengardist
grünes Schulterstück
1. Gefreiter
wie vor + schmaler goldener Balken
2. Obergefreiter
wie vor + zwei schmalen goldenen Balken
3. Hauptgefreiter
wie vor + drei schmalen goldenen Balken
Unteroffiziere
4. Unteroffizier
wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit in Längsrichtung
5. Feldwebel
wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit und 1 Goldstern
6. Oberfeldwebel
wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit und 2 Goldsterne
7. Hauptfeldwebel
wie vor + breite Goldlitze 10 mm breit und 3 Goldsterne
2.1.2. Offiziere tragen zur großen Uniform eine einfache goldene Fangschnur
8. Fähnrich
schmales glattes Goldschulterstück
9. Oberfähnrich
wie vor mit 1 Goldstern
10. Leutnant
breites glattes Goldschulterstück
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11. Oberleutnant
wie vor mit 1 Goldstern
12. Hauptmann
wie vor mit 2 Goldsternen
13. Major
einfach goldgeflochtenes Schulterstück
14. Oberstleutnant
wie vor mit 1 Goldstern
15. Oberst
wie vor mit 2 Goldsternen
16. Generalmajor
doppelt goldgeflochtenes Schulterstück
17. Generalleutnant
wie vor mit 1 Goldstern
18. General
wie vor mit 2 Goldsternen
19. Generaloberst
wie vor mit 3 Goldsternen
20. Generalfeldmarschall
wie vor mit 2 goldenen Marschallstäben über Kreuz
2.1.3. Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand (Kommandant, stellv. Kommandant, Präsident,
Geschäftsführer, Schatzmeister, Literat und Senatspräsident, soweit diese Mitglieder
der Wache sind) hat abweichend von der Beförderungsordnung mindestens den
Dienstgrad Leutnant und trägt goldene doppelte Fangschnüre.
Nach dem Ausscheiden aus dem geschäftsführenden Vorstandes ist jedoch eine
Wartezeit bis zur nächsten ordentlichen Beförderung gem. der Zugehörigkeit (2.1.2)
einzuhalten. Die 75%-Regelung findet hier keine Anwendung.
2.1.4. Senat
Mitglieder des Senates, die auch Mitglied der Wache sind, werden abweichend von
der Beförderungsordnung von Anfang an im Offiziersrang "Fähnrich" eingestuft. Zur
weiteren Beförderung besteht jedoch eine Wartezeit von 8 Jahren aktiver Teilnahme
bei der Wache. Die 75%-Regelung findet bis zu diesem Zeitpunkt keine
Anwendung.
2.2. Bekleidungsvorschrift
Grundsätzliches
Ein einheitliches und gepflegtes Erscheinungsbild der Wache verlangt die Beachtung
der Bekleidungsvorschrift in jeder Beziehung. Es dürfen nur einwandfreie Uniformen
oder Uniformteile gem. 2.1.2. bis 2.1.4. i.V. mit 2.2.1. verwendet werden. Der
Wachoffizier hat von daher das Recht, bei groben Verstößen gegen die
Bekleidungsvorschriften, die betroffene Person von der Teilnahme an
Wacheauftritten auszuschließen.
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Alle Uniformteile werden nach Modell gearbeitet, die Auslieferung aller
Dienstrangabzeichen und Ausrüstungsgegenstände erfolgt nur durch den Zeugwart.
2.2.1. Große Uniform
Fußkorps (Wache) für Mannschaften, Unteroffiziere bis Hauptfeldwebel
Die erste Uniform wird den Mitgliedern von der PGL zur Verfügung gestellt und ist
nach Ausscheiden aus dem Verein bzw. Erreichen des Offiziersranges in
ordnungsgemäßem Zustand an den Zeugwart zurück zu geben. Der Vorstand behält
sich vor, für die Ausgabe der Uniform und Zubehör eine entsprechende Kaution zu
fordern, die bei unsachgemäßer Behandlung der ausgegebenen Teile mit den
Kosten für Reparatur oder für Ersatzbeschaffungen verrechnet wird. Eine gestellte
Kaution wird bei Rückgabe ausgezahlt, wenn sich Uniform und Zubehör in einem
einwandfreien Zustand befindet.
Männer:
Waffenrock: aus cremeweißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze
paspeliert und blanke Messingknöpfen (große Ausführung), grüne Schulterklappen.
Weste: aus cremeweißem Tuch mit blanken Messingknöpfen (kleine Ausführung)
Hose: cremeweiße Hose aus Tuch als Stiefelhose gearbeitet, schwarze
Strickgamaschen bis unterhalb des Knies, je Außenseite sechs Messingknöpfe in
großer Ausführung.
Schwarze Lederhalbschuhe (keine Jogging oder Turnschuhe), Gardehelm,
Spitzenjabot, weiße Handschuhe, Gewehr mit weiß-grünem Bommeln an der
Gewehrmündung.
Marketenderin:
Waffenrock: aus cremeweißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze
paspeliert und blanke Messingknöpfen (große Ausführung), grüne Schulterklappen.
Weiße Bluse oder Pulli.
Cremeweißen langen Tuchrock mit zwei grünen Streifen am unteren Ende.
Schwarze Stiefel, Spitzenjabot, weiße Handschuhe Dreispitz mit Goldlitze und
Federbusch weiß-grün.
Tanzmariechen:
Waffenrock aus cremeweißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze
paspeliert und blanke Messingknöpfe (große Ausführung), kurzen Faltenrock mit
goldenen Streifen, weiße Stiefel, Spitzenjabot, weiße Handschuhe, Dreispitz mit
Goldlitze und Federbusch weiß-grün.
Dienst- und Rangabzeichen: Fähnrich
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Tanzoffizier:
Waffenrock aus cremeweißem Tuch, grünen Tuchbesatz mit goldener Litze
paspeliert und blanke Messingknöpfen (große Ausführung), weiße Hose aus Tuch als
Stiefelhose gearbeitet, schwarze Stiefel, Spitzenjabot, weiße Handschuhe, Dreispitz
mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün, Degen, einfache Fangschnur.
Dienst- und Rangabzeichen: Fähnrich
Offiziere:
Sie verpflichten sich, eine eigene Uniform auf eigene Kosten anfertigen zu lassen.
wie Fußkorps
statt Gamaschen
- schwarze Reitstiefel
statt Gewehr
- (Stich-)Degen
statt Gardehelm
alternativ
- Dreispitz mit Goldlitze und Federbusch weiß-grün,
- Spezialanfertigung des Gardehelm für Offiziere gem.
vorgegebenem Muster.
Koch:
Berufskleidung Koch
- Gürtel mit Koppel und Wachestern
- Grüne Kochmütze mit PG-Sterne - alternativ auch Helm
- Grünes Halstuch
- schwarze Reitstiefel
- Kelle
2.2.2. ergänzendes Zubehör:
Nachfolgendes Zubehör (Anschaffung erfolgt auf eigene Kosten) darf ergänzend zu
den Uniformen getragen werden:
- Cape - cremeweißer Wollstoff mit entsprechende Goldlitze - nur als Maßanfertigung
durch von der Prinzengarde Leverkusen/Vorstand zu beauftragenden Schneider
- Bandoliere (goldfarben - grün unterlegt) mit entsprechende Kartusche (nur Modell
"Prinzengarde Leverkusen" / Maßanfertigung)
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2.2.3. Litewka (= kleine Uniform)
Jedes Mitglied der PGL kann sich auf eigene Kosten eine Litewka anfertigen lassen.
Die kleine Uniform besteht aus:
Cremeweißem Tuch mit grünen Biesen, als Zweireiher auf 6 Knöpfe gearbeitet. Die
grünen Biesen verlaufen an der gesamten Außennaht, den Schulternähten und an
beiden Armaufschlägen. Auf den Kragenenden sind zwei grüne Spiegel mit „PGL“
aufgenäht. Ein Spiegel (rechte Seite) mit entsprechendem Rangabzeichen ist ab
dem Offiziersgrad zulässig *).
Weißes Hemd mit Sportkragen und schwarzem Querbinder, schwarze lange Hose,
schwarze Strümpfe und schwarzen Lederhalbschuhen, dazu Schiffchen und
Gesellschaftsorden, Mitglieder der Wache und des Senates können zusätzlich den
Halsorden tragen.
Die Litewka darf bei allen Veranstaltungen der Prinzengarde oder bei
karnevalistischen Veranstaltungen anderer Gesellschaften, die nicht dem
Selbstverständnis der Prinzengarde zuwider laufen, nicht aber bei der
Prinzenbegleitung getragen werden.
*) Links die Initialen PGL, rechts den jeweiligen Dienstgrad (ab Offiziersrang) gem.
nachfolgender Beschreibung:
Leutnant
silberner nach oben gesticktem Halbkranz
Oberleutnant
wie vor mit einem gestickten Silberstern
Hauptmann
wie vor mit zwei gestickten Silbersternen
Major
silbernen geschlossener Kranz
Oberstleutnant
wie vor mit einem gestickten Silberstern
Oberst
wie vor mit zwei gestickten Silbersternen
Generalmajor
goldener geschlossener Kranz
Generalleutnant
wie vor mit einem gestickten Goldstern
General
wie vor mit zwei gestickten Goldsternen
Generaloberst
wie vor mit drei gestickten Goldsternen
Generalfeldmarschall
goldener geschlossener Kranz mit zwei goldgestickten
Marschallstäben über Kreuz
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2.3. Tragen der Uniform:
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Das Tragen der Uniform (große oder kleine), außerhalb der Session ist nur zu
Anlässen erlaubt, die der Vorstand genehmigt hat.
Die Uniform darf bei Besuchen karnevalistischer Veranstaltungen getragen
werden, soweit dieses nicht dem Vereinsinteresse entgegensteht.
Die großen Uniformen dürfen ausnahmslos nur von Wachemitgliedern
getragen werden.
Das Verleihen der Uniform (große oder kleine) oder von Uniformteilen an
fremde Personen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Soweit Uniformteile oder Zubehör der Prinzengarde ihren Mitgliedern
leihweise zur Verfügung gestellt wird, sind diese pfleglich zu behandeln und in
einwandfreiem Zustand wieder zurückzugeben. Kosten für Reparaturen oder
Ersatzbeschaffungen, die wegen unsachgemäßer Behandlung erforderlich
werden, trägt das jeweilige Mitglied.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 23.4.2015
Leverkusen, den 23.04.2015
Vorstand
Prinzengarde Leverkusen 1937 e.V.
gez. Heinz Haase
(Geschäftsführer)
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