WIE GEHT MAN BEI EINER ANSTELLUNG VOR? FRAGEN ANTWORTEN Dürfen vorläufig Die vorläufig aufgenommenen Personen können ohne Einschränkung einer aufgenommene Erwerbstätigkeit nachgeben. Sie dürfen auch den Arbeitgeber und die Tätigkeit Personen (mit wechseln (Art. 61 AsylG). Einzige Bedingung ist, dass der Arbeitgeber ein einem Ausweis F) Gesuch stellt und die üblichen Arbeits- und Lohnbestimmungen einhält, die am arbeiten? Ort und für die Branche gelten (Art. 65 VZAE). Dürfen anerkannte Personen, die in der Schweiz Asyl erhalten haben, können ohne Einschränkung Flüchtlinge (mit einer Erwerbstätigkeit nachgeben. Sie dürfen auch den Arbeitgeber und die einem Ausweis B) Tätigkeit wechseln (Art. 61 AsylG). Einzige Bedingung ist, dass der Arbeitgeber arbeiten? ein Gesuch stellt und die üblichen Arbeits- und Lohnbestimmungen einhält, die am Ort und für die Branche gelten (Art. 65 VZAE). Wie und wo stellt man ein Bewilligungsgesuch für Inhaber/innen eines Ausweises F? Das Formular des Kantons Wallis finden Sie unter folgendem Link: https://www.vs.ch/documents/211478/1329062/Gesuch+Arbeitsbewilligung+ Permis+N-F-S-3.pdf Das Gesuch muss zusammen mit dem Ausländerausweis und dem Arbeitsvertrag beim Ausbildungs- und Beschäftigungszentrum für Asylbewerber Le Botza, Zone industrielle 4, 1963 Vétroz eingereicht werden. PS.: Personen mit einem Ausweis F Flüchtlingsstatus bezahlen keine Sondersteuer von 10 %. Wie und wo stellt Die Formulare für die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung bzw. für die man ein Verlängerung einer solchen Bewilligung finden sich online auf der Website des Bewilligungsgesuch Kantons Wallis unter folgenden Links: für Inhaber/innen eines Ausweises B? https://www.vs.ch/documents/211478/1329062/Erteilung+Drittstaaten.pdf https://www.vs.ch/documents/211478/1329062/Verlaengerung+Drittstaaten.pdf Die Gesuche muss der Arbeitgeber zusammen mit einer Kopie des Ausländerausweises und dem Arbeitsvertrag bei der Wohngemeinde des Arbeitnehmers oder beim Arbeitsort einreichen. Weitere Informationen: Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) Avenue du Midi 7 1951 Sitten Telefon: 027 / 606 73 10 Fax: 027 / 606 73 04 Website: http://www.vs.ch/diha STEUERN UND ABGABEN FRAGEN ANTWORTEN Wer unterliegt der Personen mit einem Ausländerausweis B und F (mit Quellensteuer? Flüchtlingsstatus) bezahlen Quellensteuer. Wird die Steuer als fixer Nein, der Prozentsatz ist variabel und hängt von der Höhe des Prozentsatz erhoben? Bruttolohnes ab. Die Tabelle mit den verschiedenen Tarifen für die Quellensteuer findet sich auf der Website des Kantons Wallis unter folgendem Link: https://www.vs.ch/de/web/scc/hilfstabellenquellensteuer?inheritRedirect=true Weitere Informationen: Kantonale Steuerverwaltung Avenue de la Gare 35 Postfach 351 1950 Sitten Telefon: 027 / 606 24 50 (Französisch) Telefon: 027 / 606 24 51 (Deutsch) Fax: 027 / 606 25 76 E-Mail: [email protected] Gilt für Inhaber eines Nein. Diese Steuer betrifft nur vorläufig aufgenommene Personen, Ausweises F mit die eine Erwerbstätigkeit ausüben. Flüchtlingsstatus oder eines Ausweises B die Sondersteuer von 10 %? BERUFSPRAKTIKUM FRAGEN ANTWORTEN Welches Ziel verfolgt man mit Ziel ist, dass die Person in der Schweiz Berufserfahrung dem Berufspraktikum für sammeln und sich so in eine Branche einarbeiten kann. Damit anerkannte Flüchtlinge? soll sie ein berufliches Netzwerk aufbauen, was ihr den Zugang zu einer festen Anstellung oder einer Berufslehre ermöglicht. Wie lange dauert ein Praktikum? Im Rahmen eines zweiwöchigen Evaluationspraktikum im Unternehmen lernt der Arbeitnehmer den Beruf näher kennen. Falls die Erfahrung aus Sicht des Arbeitgebers positiv ist, kann das Praktikum auf 6 Monate verlängert werden (erneute Verlängerung bis max. 12 Monate). Bezahlt der Arbeitgeber einen Nein. Sämtliche finanziellen Auslagen im Zusammenhang mit Lohn oder Sozialabgaben? diesen Praktikumsverträgen werden vom Staat Wallis und dem Roten Kreuz Wallis übernommen. Der Arbeitgeber übernimmt seinerseits die Ausbildung des Praktikanten und vermittelt ihm Berufserfahrung. Wenn der Arbeitnehmer allerdings im Aussendienst arbeitet, hat er Anspruch auf eine Mahlzeitenentschädigung gemäss GAV des jeweiligen Berufs.
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