FAQ Arbeitgeber - Rotes Kreuz Wallis

WIE GEHT MAN BEI EINER ANSTELLUNG VOR?
FRAGEN
ANTWORTEN
Dürfen vorläufig
Die vorläufig aufgenommenen Personen können ohne Einschränkung einer
aufgenommene
Erwerbstätigkeit nachgeben. Sie dürfen auch den Arbeitgeber und die Tätigkeit
Personen (mit
wechseln (Art. 61 AsylG). Einzige Bedingung ist, dass der Arbeitgeber ein
einem Ausweis F)
Gesuch stellt und die üblichen Arbeits- und Lohnbestimmungen einhält, die am
arbeiten?
Ort und für die Branche gelten (Art. 65 VZAE).
Dürfen anerkannte
Personen, die in der Schweiz Asyl erhalten haben, können ohne Einschränkung
Flüchtlinge (mit
einer Erwerbstätigkeit nachgeben. Sie dürfen auch den Arbeitgeber und die
einem Ausweis B)
Tätigkeit wechseln (Art. 61 AsylG). Einzige Bedingung ist, dass der Arbeitgeber
arbeiten?
ein Gesuch stellt und die üblichen Arbeits- und Lohnbestimmungen einhält, die
am Ort und für die Branche gelten (Art. 65 VZAE).
Wie und wo stellt
man ein
Bewilligungsgesuch
für Inhaber/innen
eines Ausweises F?
Das Formular des Kantons Wallis finden Sie unter folgendem Link:
https://www.vs.ch/documents/211478/1329062/Gesuch+Arbeitsbewilligung+
Permis+N-F-S-3.pdf
Das Gesuch muss zusammen mit dem Ausländerausweis und dem
Arbeitsvertrag beim Ausbildungs- und Beschäftigungszentrum für Asylbewerber
Le Botza, Zone industrielle 4, 1963 Vétroz eingereicht werden.
PS.:
Personen mit einem Ausweis F Flüchtlingsstatus bezahlen keine Sondersteuer
von 10 %.
Wie und wo stellt
Die Formulare für die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung bzw. für die
man ein
Verlängerung einer solchen Bewilligung finden sich online auf der Website des
Bewilligungsgesuch
Kantons Wallis unter folgenden Links:
für Inhaber/innen
eines Ausweises B?
https://www.vs.ch/documents/211478/1329062/Erteilung+Drittstaaten.pdf
https://www.vs.ch/documents/211478/1329062/Verlaengerung+Drittstaaten.pdf
Die Gesuche muss der Arbeitgeber zusammen mit einer Kopie des
Ausländerausweises und dem Arbeitsvertrag bei der Wohngemeinde des
Arbeitnehmers oder beim Arbeitsort einreichen.
Weitere Informationen:
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA)
Avenue du Midi 7
1951 Sitten
Telefon: 027 / 606 73 10
Fax: 027 / 606 73 04
Website: http://www.vs.ch/diha
STEUERN UND ABGABEN
FRAGEN
ANTWORTEN
Wer unterliegt der
Personen mit einem Ausländerausweis B und F (mit
Quellensteuer?
Flüchtlingsstatus) bezahlen Quellensteuer.
Wird die Steuer als fixer
Nein, der Prozentsatz ist variabel und hängt von der Höhe des
Prozentsatz erhoben?
Bruttolohnes ab.
Die Tabelle mit den verschiedenen Tarifen für die Quellensteuer
findet sich auf der Website des Kantons Wallis unter folgendem
Link:
https://www.vs.ch/de/web/scc/hilfstabellenquellensteuer?inheritRedirect=true
Weitere Informationen:
Kantonale Steuerverwaltung
Avenue de la Gare 35
Postfach 351
1950 Sitten
Telefon: 027 / 606 24 50 (Französisch)
Telefon: 027 / 606 24 51 (Deutsch)
Fax: 027 / 606 25 76
E-Mail: [email protected]
Gilt für Inhaber eines
Nein. Diese Steuer betrifft nur vorläufig aufgenommene Personen,
Ausweises F mit
die eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Flüchtlingsstatus oder
eines Ausweises B die
Sondersteuer von 10 %?
BERUFSPRAKTIKUM
FRAGEN
ANTWORTEN
Welches Ziel verfolgt man mit
Ziel ist, dass die Person in der Schweiz Berufserfahrung
dem Berufspraktikum für
sammeln und sich so in eine Branche einarbeiten kann. Damit
anerkannte Flüchtlinge?
soll sie ein berufliches Netzwerk aufbauen, was ihr den
Zugang zu einer festen Anstellung oder einer Berufslehre
ermöglicht.
Wie lange dauert ein Praktikum?
Im Rahmen eines zweiwöchigen Evaluationspraktikum im
Unternehmen lernt der Arbeitnehmer den Beruf näher kennen.
Falls die Erfahrung aus Sicht des Arbeitgebers positiv ist, kann
das Praktikum auf 6 Monate verlängert werden (erneute
Verlängerung bis max. 12 Monate).
Bezahlt der Arbeitgeber einen
Nein. Sämtliche finanziellen Auslagen im Zusammenhang mit
Lohn oder Sozialabgaben?
diesen Praktikumsverträgen werden vom Staat Wallis und dem
Roten Kreuz Wallis übernommen. Der Arbeitgeber übernimmt
seinerseits die Ausbildung des Praktikanten und vermittelt
ihm Berufserfahrung.
Wenn der Arbeitnehmer allerdings im Aussendienst arbeitet,
hat er Anspruch auf eine Mahlzeitenentschädigung gemäss
GAV des jeweiligen Berufs.