Modernisierung ländlicher Wege Fördermöglichkeiten im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum (LPLR) 2014-2020 Informationsveranstaltung der AktivRegion Schlei-Ostsee Böklund, den 27.01.2016 Modernisierung ländlicher Wege Landesprogramm ländlicher Raum LPLR 2014-2020 Grundlage ist die neue ELER-Verordnung (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) vom 17. Dezember 2013 (VO (EU) Nr. 1305/2013) Maßnahme „Modernisierung ländlicher Wege“: o ausgestattet mit 8 Mio. Euro EU-Mitteln Programmgenehmigung durch EU-Kommission am 26.05.2015 erfolgt Umsetzungszeitraum bis 2023 (Bewilligungen bis Ende 2020) Förderrichtlinie und Vordrucke derzeit in Abstimmung (Veröffentlichung kurzfristig angestrebt) Infos unter: www.eler.schleswig-holstein.de Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 2 Modernisierung ländlicher Wege Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 3 Modernisierung ländlicher Wege Allgemeine Rahmenbedingungen Ausbau ländlicher Wege einschl. Brücken: Erhöhung der Tragfähigkeit und/oder Verbreiterung Ausschließlich ländliche Kernwege: Bündelung von Schwerlastverkehren und Multifunktionalität Keine rein landwirtschaftlich genutzten Wege EU-Priorität: Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten Zuschussquote: 53% der förderungsfähigen Bruttokosten Zuwendungsempfänger: Gemeinden/Gemeindeverbände Direkte Antragstellung beim LLUR Zentraldezernat Flintbek, nicht über AktivRegionen Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 4 Modernisierung ländlicher Wege Zuwendungsvoraussetzungen Förderung nur in Orten mit weniger als 10.000 Einwohner Bagatellgrenze: 75.000 Euro Mindestzuschuss Kleine Infrastrukturen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro Es können nur Vorhaben durchgeführt werden, die in Übereinstimmung mit Plänen für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer in ländlichen Gebieten - soweit vorhanden - und im Einklang mit der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategie der LAG-AktivRegion stehen. Eine entsprechende Erklärung der LAG ist vorzulegen. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 5 Modernisierung ländlicher Wege Weitere Förderbedingung Den Investitionen muss eine Bewertung der erwarteten Umweltauswirkungen gemäß dem für diese Investitionsart geltenden Recht vorausgehen, wenn die Investition negative Auswirkungen auf die Umwelt haben dürfte Förderausschlüsse (nicht abschließend) Keine Unterhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen Keine Stichwege unter 500 m Länge Keine Förderung des Landankaufs Keine Förderung innerhalb der geschlossenen Ortslage Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 6 Modernisierung ländlicher Wege Projektauswahlverfahren I Keine Wegekonzepte mehr gefordert (aber empfohlen) Neue Projektauswahlkriterien Auswahl zu 2 Stichtagen/Jahr: jeweils zum 01.04. und 01.11. Jedem Stichtag wird ein Budget zugeordnet (Halbes Jahresbudget plus Restbudgets der vorherigen Stichtage) Budget zum 01.04.2016: rd. 1,5 Mio. Euro Budget zum 01.11.2016: rd. 0,4 Mio. Euro (plus ggf. Rest vom 01.04.2016) Im Rahmen der verfügbaren Mittel können die Anträge, die die Mindestpunktzahl erreicht haben, entsprechend dem Ranking bewilligt werden Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 7 Modernisierung ländlicher Wege Projektauswahlverfahren II Förderanträge, die mangels Budget nicht bewilligt werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid und können neu eingereicht werden Projekte, die die Mindestpunktzahl nicht erreicht haben, erhalten einen Ablehnungsbescheid, können nachgebessert werden und neu eingereicht werden Bei Punktgleichheit erhalten zunächst die Vorhaben den Vorzug, die das Umweltkriterium (Projekt liegt nicht in einem NATURA 2000-Gebiet oder Naturschutzgebiet) erfüllt haben. Bei weiterer Gleichrangigkeit entscheiden dann die Mehrzahl der höchstgewichteten Kriterien und abschließend das Eingangsdatum des bewilligungsreifen Antrages. Voraussetzung: Vorlage bewilligungsreifer Anträge im LLUR Eingang möglichst 6 Wochen vorher zur Klärung nicht eindeutiger Angaben und zur baufachlichen Prüfung gemäß ZBau durch LLUR Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 8 Modernisierung ländlicher Wege Projektauswahlkriterien a. Ortsverbindungsfunktion (alternativ a oder b) 4 Pkte b. Hauptwirtschaftswegefunktion (alternativ a oder b) 3 c. Erschließung land- oder forstwirtschaftlicher Flächen 3 d. Erschließung land- oder forstwirtschaftlicher Betriebsstätten 3 e. Erschließung von Einrichtungen zur Diversifizierung 2 f. Erschließung von sonstigen Gewerbebetrieben 3 g. Erschließung öffentlicher Einrichtungen 3 h. Erschließung reiner Wohngebäude 2 i. Erschließung touristischer oder Naherholungsziele 2 j. Schulbusroute 3 k. Ausgeschilderte überregionale Fahrradroute 2 l. Ausgeschilderte regionale Fahrradroute 2 m. Lage nicht in NATURA-2000-Gebiet oder NSG 2 max. 31/mind. 9 Pkte Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 9 Modernisierung ländlicher Wege Technische Rahmenbedingungen I Ausbau nach „Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (RLW)“ RLW 99 derzeit in Überarbeitung Arbeitsblatt DWA-A 904 Querschnittselemente: o Fahrbahn: befestigter Teil des Weges für fließenden Verkehr o Seitenstreifen: ungebunden befestigter Teil des Weges zum Ausweichen beim Begegnen von Fahrzeugen o Wegekrone: Gesamtbreite von Fahrbahn und Seitenstreifen Verbindungswege: o Zweistreifig: 0,75 m – 4,75 m – 0,75 m = 6,25 m (Obergrenze) o Einstreifig: 1,00 m – 3,50 m – 1,00 m = 5,50 m Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 10 Modernisierung ländlicher Wege Technische Rahmenbedingungen II Hauptwirtschaftswege: o Asphalt: 0,75 m – 3,50 m – 0,75 m = 5,00 m o Spurwege: 0,75 m – 1,30 m – 0,90 m – 1,30 m – 0,75 m = 5,00 m Brücken: o i.d.R. einstreifig: 0,50 m – 4,50 m – 0,50 m = 5,50 m Ausweichen: o Länge: 10,00 m – 15,00 m – 10,00 m = 35,00 m o Kronenbreite (Ausweiche plus Weg): 7,00 m Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 11 Modernisierung ländlicher Wege Ausbaubeiträge Thema ist ein wesentliches Hemmnis für Antragstellung Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) KAG § 8a neu: Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen o Geringere und gleichmäßigere Belastung für den Einzelnen o Hoher verwaltungsmäßiger Aufwand in der Vorbereitung o Neuer Handlungsleitfaden für Kommunen als Fortsetzung der Studie „Wege mit Aussichten“ bis Sommer 2016 Der Zuschuss kann vor Berechnung des Anliegeranteils vom beitragsfähigen Aufwand abgesetzt werden und damit anteilig auch den Anliegern zu Gute kommen. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 12 Modernisierung ländlicher Wege Wegesanierung mittels Wegefräse einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Sanierung von Wirtschaftswegen unterhalb der Kernwege Schlepper mit Anbaugeräten o Aufreißen der Wege mit Steingrubber o Zerkleinern der Steine mit Spezialsteinfräse o Planieren/Profilieren mit Planierschild o Verdichten mit Dreifach-Rüttelplatte Nur anstehendes Tragschichtmaterial ohne zusätzliche Mineralstoffe Von verschiedenen Lohnunternehmen angeboten Modellweg in Gemeinde Borgstedt, Kreis RD, gefördert Kosten ca. 20-25 Euro/lfd. m Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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