Modernisierung ländlicher Wege

Modernisierung ländlicher Wege
Fördermöglichkeiten im Rahmen des Landesprogramms
ländlicher Raum (LPLR) 2014-2020
Informationsveranstaltung der AktivRegion Schlei-Ostsee
Böklund, den 27.01.2016
Modernisierung ländlicher Wege
 Landesprogramm ländlicher Raum LPLR 2014-2020
Grundlage ist die neue ELER-Verordnung (Europäischer
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums)
vom 17. Dezember 2013 (VO (EU) Nr. 1305/2013)
Maßnahme „Modernisierung ländlicher Wege“:
o ausgestattet mit 8 Mio. Euro EU-Mitteln
Programmgenehmigung durch EU-Kommission am 26.05.2015 erfolgt
Umsetzungszeitraum bis 2023 (Bewilligungen bis Ende 2020)
Förderrichtlinie und Vordrucke derzeit in Abstimmung (Veröffentlichung
kurzfristig angestrebt)
Infos unter: www.eler.schleswig-holstein.de
Schleswig-Holstein. Der echte Norden.
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Modernisierung ländlicher Wege
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Modernisierung ländlicher Wege
 Allgemeine Rahmenbedingungen
Ausbau ländlicher Wege einschl. Brücken: Erhöhung der Tragfähigkeit
und/oder Verbreiterung
Ausschließlich ländliche Kernwege: Bündelung von Schwerlastverkehren
und Multifunktionalität
Keine rein landwirtschaftlich genutzten Wege
 EU-Priorität: Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Zuschussquote: 53% der förderungsfähigen Bruttokosten
Zuwendungsempfänger: Gemeinden/Gemeindeverbände
Direkte Antragstellung beim LLUR Zentraldezernat Flintbek, nicht über
AktivRegionen
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Modernisierung ländlicher Wege
 Zuwendungsvoraussetzungen
Förderung nur in Orten mit weniger als 10.000 Einwohner
Bagatellgrenze: 75.000 Euro Mindestzuschuss
Kleine Infrastrukturen mit Gesamtkosten von bis zu 1 Mio. Euro
Es können nur Vorhaben durchgeführt werden, die in Übereinstimmung mit
Plänen für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer in ländlichen Gebieten
- soweit vorhanden - und im Einklang mit der jeweiligen integrierten
Entwicklungsstrategie der LAG-AktivRegion stehen.
Eine entsprechende Erklärung der LAG ist vorzulegen.
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 Weitere Förderbedingung
Den Investitionen muss eine Bewertung der erwarteten
Umweltauswirkungen gemäß dem für diese Investitionsart geltenden Recht
vorausgehen, wenn die Investition negative Auswirkungen auf die Umwelt
haben dürfte
 Förderausschlüsse (nicht abschließend)
Keine Unterhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen
Keine Stichwege unter 500 m Länge
Keine Förderung des Landankaufs
Keine Förderung innerhalb der geschlossenen Ortslage
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 Projektauswahlverfahren I
Keine Wegekonzepte mehr gefordert (aber empfohlen)
Neue Projektauswahlkriterien
Auswahl zu 2 Stichtagen/Jahr: jeweils zum 01.04. und 01.11.
Jedem Stichtag wird ein Budget zugeordnet (Halbes Jahresbudget plus
Restbudgets der vorherigen Stichtage)
Budget zum 01.04.2016: rd. 1,5 Mio. Euro
Budget zum 01.11.2016: rd. 0,4 Mio. Euro (plus ggf. Rest vom 01.04.2016)
Im Rahmen der verfügbaren Mittel können die Anträge, die die
Mindestpunktzahl erreicht haben, entsprechend dem Ranking bewilligt
werden
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 Projektauswahlverfahren II
Förderanträge, die mangels Budget nicht bewilligt werden können, erhalten
einen Ablehnungsbescheid und können neu eingereicht werden
Projekte, die die Mindestpunktzahl nicht erreicht haben, erhalten einen
Ablehnungsbescheid, können nachgebessert werden und neu eingereicht
werden
Bei Punktgleichheit erhalten zunächst die Vorhaben den Vorzug, die das
Umweltkriterium (Projekt liegt nicht in einem NATURA 2000-Gebiet oder
Naturschutzgebiet) erfüllt haben. Bei weiterer Gleichrangigkeit entscheiden
dann die Mehrzahl der höchstgewichteten Kriterien und abschließend das
Eingangsdatum des bewilligungsreifen Antrages.
Voraussetzung: Vorlage bewilligungsreifer Anträge im LLUR
Eingang möglichst 6 Wochen vorher zur Klärung nicht eindeutiger Angaben
und zur baufachlichen Prüfung gemäß ZBau durch LLUR
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 Projektauswahlkriterien
a.
Ortsverbindungsfunktion (alternativ a oder b)
4 Pkte
b.
Hauptwirtschaftswegefunktion (alternativ a oder b)
3
c.
Erschließung land- oder forstwirtschaftlicher Flächen
3
d.
Erschließung land- oder forstwirtschaftlicher Betriebsstätten
3
e.
Erschließung von Einrichtungen zur Diversifizierung
2
f.
Erschließung von sonstigen Gewerbebetrieben
3
g.
Erschließung öffentlicher Einrichtungen
3
h.
Erschließung reiner Wohngebäude
2
i.
Erschließung touristischer oder Naherholungsziele
2
j.
Schulbusroute
3
k.
Ausgeschilderte überregionale Fahrradroute
2
l.
Ausgeschilderte regionale Fahrradroute
2
m.
Lage nicht in NATURA-2000-Gebiet oder NSG
2
max. 31/mind. 9 Pkte
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 Technische Rahmenbedingungen I
Ausbau nach „Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher
Wege (RLW)“
RLW 99 derzeit in Überarbeitung  Arbeitsblatt DWA-A 904
Querschnittselemente:
o Fahrbahn: befestigter Teil des Weges für fließenden Verkehr
o Seitenstreifen: ungebunden befestigter Teil des Weges zum
Ausweichen beim Begegnen von Fahrzeugen
o Wegekrone: Gesamtbreite von Fahrbahn und Seitenstreifen
Verbindungswege:
o Zweistreifig: 0,75 m – 4,75 m – 0,75 m = 6,25 m (Obergrenze)
o Einstreifig: 1,00 m – 3,50 m – 1,00 m = 5,50 m
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 Technische Rahmenbedingungen II
Hauptwirtschaftswege:
o Asphalt:
0,75 m – 3,50 m – 0,75 m = 5,00 m
o Spurwege: 0,75 m – 1,30 m – 0,90 m – 1,30 m – 0,75 m = 5,00 m
Brücken:
o i.d.R. einstreifig: 0,50 m – 4,50 m – 0,50 m = 5,50 m
Ausweichen:
o Länge: 10,00 m – 15,00 m – 10,00 m = 35,00 m
o Kronenbreite (Ausweiche plus Weg): 7,00 m
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 Ausbaubeiträge
Thema ist ein wesentliches Hemmnis für Antragstellung
Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8
Kommunalabgabengesetz (KAG)
KAG § 8a neu: Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen
o Geringere und gleichmäßigere Belastung für den Einzelnen
o Hoher verwaltungsmäßiger Aufwand in der Vorbereitung
o Neuer Handlungsleitfaden für Kommunen als Fortsetzung der Studie
„Wege mit Aussichten“ bis Sommer 2016
Der Zuschuss kann vor Berechnung des Anliegeranteils vom
beitragsfähigen Aufwand abgesetzt werden und damit anteilig auch den
Anliegern zu Gute kommen.
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 Wegesanierung mittels Wegefräse
einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Sanierung von
Wirtschaftswegen unterhalb der Kernwege
Schlepper mit Anbaugeräten
o Aufreißen der Wege mit Steingrubber
o Zerkleinern der Steine mit Spezialsteinfräse
o Planieren/Profilieren mit Planierschild
o Verdichten mit Dreifach-Rüttelplatte
Nur anstehendes Tragschichtmaterial ohne zusätzliche Mineralstoffe
Von verschiedenen Lohnunternehmen angeboten
Modellweg in Gemeinde Borgstedt, Kreis RD, gefördert
Kosten ca. 20-25 Euro/lfd. m
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