BGH erlaubt Widerruf von Heizöl-Bestellungen

BGH erlaubt Widerruf von Heizöl-Bestellungen
Kunden können bis zum Liefertermin auf fallende Preise reagieren
Wer telefonisch oder übers Internet Heizöl einkauft, hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 17. Juni 2015 entschieden (Az.
VIII ZR 249/14). Danach können Verbraucher ihre Bestellung rückgängig machen, solange
noch kein Heizöl geliefert wurde.
Starke Preisschwankungen sind auf dem Heizölmarkt gang und gäbe. Doch nun müssen
sich private Heizölkunden nicht länger ärgern, wenn nach der Bestellung plötzlich die
Preisen purzeln. Solange das bestellte Öl nicht geliefert wurde, besteht die Möglichkeit den
Vertrag zu widerrufen und durch eine erneute Bestellung Geld zu sparen. Sobald das Öl
allerdings geliefert ist, geht das nicht mehr.
Der rechtliche Hintergrund
Verbraucher, die im Internet oder am Telefon Waren bestellen, haben ein gesetzlich
verbrieftes Widerrufsrecht. Mit einer Frist von 14 Tagen können sie diese Verträge
widerrufen. Diese Frist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss. Bei Warenkäufen beginnt
die Frist, wenn der Kunde die Ware erhält. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale würde
die Frist bei einer Heizöl-Lieferung erst ab dem Zeitpunkt der Lieferung beginnen.
Wurde das Heizöl jedoch bereits in den Tank gefüllt, hat es sich - rechtlich gesehen – mit
anderen Gütern – Resten aus vorangegangenen Lieferungen – vermischt. In einem solchen
Fall, sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht vor. Das bedeutet nach Ansicht der
Verbraucherzentrale: Der Vertrag kann jederzeit bis zum Beginn des Einfüllens widerrufen
werden. Ist das Heizöl dagegen schon eingefüllt worden, ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
Gemäß § 312g Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind einige im Fernabsatz
geschlossene Verträge vom Widerruf ausgeschlossen – zum Beispiel "Verträge zur
Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen", bei denen der Preis "von
Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt". Der BGH hat jedoch betont, dass Heizöl –
trotz der dabei üblichen Preisschwankungen - nicht dazu gehört.