Urlaub

Unsere Forderungen:
• Gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme aller
bisher Beschäftigten durch den neuen Betreiber zu den bisherigen Bedingungen!
• Keine Nachteile bei betrieblicher Altersvorsorge und der Anrechnung z.B. von Zeiten der
Betriebszugehörigkeit!
• Garantie des bisherigen Gehalts, auch wenn der
neue Betreiber für bestimmte Qualifikationsanteile keinen Bedarf sieht (z.B. Zugbegleitpersonal mit/ohne eisenbahnbetriebliche Aufgaben)!
• Klare gesetzliche Regeln zur Auswahl des Personals, wenn Netzzuschnitte des alten und des
neuen Betreibers nicht übereinstimmen!
Kein Wettbewerb auf dem
Rücken der Eisenbahnerinnen
und Eisenbahner!
EVG fordert Übernahmepflicht
für SPNV-Beschäftigte durch den
neuen Betreiber.
Für alle künftigen Vergabeverfahren muss gelten: Alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die bisher auf den neu vergebenen Linien
beschäftigt waren, müssen vom neuen Betreiber ohne Verluste bei
Einkommen, Arbeitszeit und sonstigen Ansprüchen übernommen
werden!
Lohn
Urlaub
Sozialleistungen
• Gesetzliche Garantie der bisherigen Gehaltsansprüche und Arbeitsbedingungen für die gesamte Dauer des neuen Verkehrsvertrages!
Nur so bleibt der Eisenbahnerberuf
auf Dauer attraktiv!
HIntergrund:
Wer organisiert und wer bezahlt
den Schienen-Personennahverkehr (SPNV)?
Seit 1996 ist die Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs Ländersache. Die Länder oder kommunale
Zweckverbände entscheiden, welchem Unternehmen sie
den Auftrag geben. Der Bund stellt dafür die notwendigen Finanzen bereit, die „Regionalisierungsmittel“. Fast
alle „Wettbewerber“ der DB AG sind Tochterunternehmen
ausländischer Staatsbahnen, gehören den Bundesländern oder Kommunen. Noch ein Grund mehr, warum nicht
einzusehen ist, dass der Wettbewerb auf dem Rücken der
Eisenbahnerinnen und Eisenbahner ausgetragen wird.
Wie viel Geld der Bund künftig für den SPNV an die Länder
überweist, wird in diesem Jahr neu festgelegt. Die Länder
fordern die Aufstockung um rund 1,1 Mrd. € pro Jahr. Der
Bund knausert noch. Die EVG unterstützt die Forderung
der Länder, einschließlich der Festschreibung von Zweckbindung und jährlicher Dynamisierung bis 2030.
Kontakt:
Eisenbahn- und
Verkehrsgewerkschaft
Weilburger Straße 24
60326 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 7536 0
www.evg-online.org
Wir leben Gemeinschaft
Wir leben Gemeinschaft
Unsere Forderungen für
Streckenausschreibungen und Vergaberecht
Wir leben Gemeinschaft
Der SPNV ist eine Erfolgsgeschichte.
Seit der Bahnreform wurde das Verkehrsangebot auf vielen
Strecken verbessert, die Fahrgastzahlen steigen. Manche
Strecken wurden sogar reaktiviert. Viele neue Ideen wurden
umgesetzt. Nicht alles ist gut, doch endlich hat die Eisenbahn
im Nahverkehr wieder eine Perspektive, auch abseits der Ballungsräume.
Eisenbahnerinnen und Eisenbahner
machen gute und zuverlässige Arbeit.
TriebfahrzeugführerInnen, Zugbegleitpersonal, WerkstattmitarbeiterInnen und EisenbahnerInnen weiterer Berufsgruppen sorgen dafür, dass der Betrieb läuft. Sie arbeiten am Tag, abends,
nachts, an Wochenenden und auch an den Feiertagen. Eisenbahnerinnen und Eisenbahner sind für die Fahrgäste da, sind
aber auch immer wieder gezwungen, mit den oft übertriebenen
Sparmaßnahmen der Betreiber oder bei der Infrastruktur zurechtzukommen.
Die Züge, die Farben und die Logos
wechseln. Die Gleise bleiben.
Alle paar Jahre werden die Aufträge im SPNV neu vergeben,
heute meist durch europaweite Ausschreibung. Oft kommt
ein neues Unternehmen zum Zuge. Mit ihm kommen neue
Fahrzeuge, neue Farben und neue Logos. Die Gleise, die
Bahnhöfe und die Fahrgäste bleiben. Nur das Personal soll
gehen!
Und das Personal?
Zwar werden manche Kolleginnen und Kollegen vom neuen Unternehmen übernommen, aber in der Regel zu schlechteren Bedingungen. Anrechte aus betrieblicher Altersvorsorge, langjähriger Betriebszugehörigkeit, Fahrvergünstigungen fallen weg,
und manchmal verfallen auch Resturlaub und angesammelte
Überstunden – nur wegen einer neuen Unternehmensbekleidung? Andere können vielleicht beim alten Arbeitgeber bleiben.
Doch die müssen meist den Arbeitsort wechseln – mit längeren
Anfahrtswegen, oft aber auch Umzug in ein anderes Bundesland. Wer übrig bleibt, meldet sich beim Jobcenter!
Wie viele Menschen sind
betroffen? Und wie oft?
Im SPNV arbeiten in Deutschland rund 50.000 Menschen.
Auf jeden/jede kommen mit Ehepartnern, Kindern oder auch
anderen Angehörigen, die mitversorgt, z. B. auch gepflegt werden
müssen, mindestens zwei bis drei weitere betroffene Menschen,
insgesamt also bis zu 150.000 Personen. Ein solcher Betreiberwechsel ist kein einmaliges Ereignis. Die meisten Verkehrsverträge laufen zwischen fünf und 15 Jahren, manche
sogar noch kürzer. Das bedeutet: Wer heute nach der Schule
zur Eisenbahn geht, wird während seines Berufslebens drei,
vier- oder fünfmal von Jobverlust, Einkommensverlust oder
Umzug betroffen sein, und zwar nicht durch Wirtschaftskrise
oder Insolvenz des Arbeitgebers, sondern ausschließlich durch
politische Entscheidungen von Bund und Ländern bei der Vergabe und im Vergaberecht!
Das bisherige Vergaberecht
Bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge müssen
nach § 613a BGB in bestimmten Fällen die Beschäftigten vom
neuen Anbieter zu den gleichen Bedingungen übernommen
werden. Im SPNV gilt das aber nur in ganz wenigen Fällen,
nämlich wenn der neue Betreiber auch die Fahrzeuge und
Werkstatteinrichtungen vom Vorgänger übernimmt.
Novellierung geplant
Zur Zeit (Frühjahr 2015) arbeitet die Bundesregierung an einer Novelle des Vergaberechtes. Ende Juni will das Bundeskabinett darüber beschließen und dann den Gesetzentwurf in
den Bundestag einbringen. Federführend ist das Bundeswirtschaftsministerium mit dem SPD-Minister Sigmar Gabriel an
der Spitze. Wir fordern, dass es bei dieser Novelle Fortschritte
für die ArbeitnehmerInnen gibt und endlich auch die besondere Situation der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner berücksichtigt wird!
Mehr Zuverlässigkeit für die Fahrgäste!
Die Fahrgäste erwarten zu Recht, dass beim neuen Betreiber
der Betrieb vom ersten Tag an zuverlässig läuft. Oft klappt
das nicht, und manchmal liegt das an der Personalpolitik des
neuen Verkehrsunternehmens. Das jüngste Negativbeispiel
ist das Netz von „vlexx“ in Rheinland-Pfalz, wo das Unternehmen erst Monate nach dem Fahrplanwechsel genügend kundiges Personal für den fahrplanmäßigen Betrieb einsetzen
kann. Die Betriebsübernahme steht meist ein oder mehrere
Jahre vorher fest. Viele EisenbahnerInnen bewerben sich
schon lange vor dem Übergabetermin zu anderen Unternehmen – völlig zu Recht, wenn es keine Übernahmegarantie
gibt, Einkommensverluste drohen und sich ein Umzug sowieso nicht vermeiden lässt. Somit drohen Personalmangel
und Zugausfälle bereits vor dem entscheidenden Fahrplanwechsel! Auch deshalb sind verbindliche Regeln zum Personalübergang wichtig - für die Fahrgäste und für das System
Eisenbahn.
Was sagt die EU?
Entscheidend für das Vergaberecht im SPNV ist die EU-Verordnung 1370/2007. In Artikel 4 Abs. 5 wird ausdrücklich vorgesehen, dass die zuständigen Behörden die Übernahme des Personals des Vorgängerunternehmens zur Pflicht machen können.
Beispiele im Ausland
In Dänemark, den Niederlanden und in Großbritannien ist
gesetzlich vorgeschrieben, dass beim Betreiberwechsel
das bisherige Personal vom neuen Eisenbahnunternehmen
übernommen werden muss. Auch wenn sich der Zuschnitt
des Liniennetzes ändert, greifen diese Regelungen, denn
es gibt gesetzliche Kriterien dafür, welche Beschäftigten in
einem solchen Fall vorrangig übernommen werden müssen.
Die notwendigen Informationen werden den Bietern vorab zur
Verfügung gestellt, und der Personalübergang klappt meist
reibungslos. Allerdings zeigen die Erfahrungen im Ausland
auch, dass Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzgarantie nicht nur für kurze Zeit, sondern möglichst für die Dauer des gesamten Verkehrsvertrages gesichert sein müssen.
Für einen guten und
bezahlbaren SPNV! Für gute
Arbeitsbedingungen und
sichere Arbeitsplätze bei
der Eisenbahn!