1 Heinrich-von-Buz-Realschule Eschenhofstr. 5 86154 Augsburg Seminarschule Kooperationsschule des FCA Telefon: 0821 324 18420 Fax: 0821 324 18425 Mail: [email protected] Elternrundschreiben Nr. I – 2015/2016 Augsburg, den 02.10.2015 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte! Ich darf Sie recht herzlich im Schuljahr 2015/16 begrüßen und wünsche Ihren Kindern ein erfolgreiches Schuljahr! Dieser Elternbrief unterrichtet Sie über wichtige Punkte des Schullebens und der Schulorganisation. Ich bitte Sie daher, diesen Brief genau zu lesen und ihn während des ganzen Schuljahres aufzubewahren. Einer einheitlichen Darstellung willen wird das Wort „Schüler“ für Schülerin und Schüler verwendet. Die Abkürzung RSO = Realschulordnung; BayEUG = Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Inhalt: 1. Personelle Situation 2. Ferienordnung 2014/15 und schulfreie Tage 14. Sprechstunden der Beratungslehrerin und der Schulpsychologin 3. Schüler-Jobs 15. Wahlunterricht / Förderunterricht 4. Schulaufgaben – Stegreifaufgaben - Kurzarbeiten 16. Zeugnisbemerkungen 5. Vorrückungsfächer 17. Pünktlichkeit 6. Verhinderung an der Teilnahme am Unterricht 18. Jahresbericht 7. Schadens- und Verlusthaftung 19. Jugendgesundheitsuntersuchung J1 8. Aufgabenheft 20. Homepage der Schule 9. Lernmittelfreiheit 21. Wichtige Hinweise 10. Kopiergeld / Werken / Haushalt und Ernährung 22. Nachmittagsbetreuung 11. Schließfächer 23. Veränderungen an der HvB / ESIS 12. Hausordnung 24. Ferientermine 13. Elternsprechstunden / Öffnung des Sekretariats 1. Personelle Situation An der Heinrich-von-Buz-Realschule haben zum Schuljahresbeginn 2015/2016 neue Lehrkräfte ihren Dienst angetreten. Ich begrüße an unserer Schule herzlich: Frau Glück Julia, StR (RS), D/Mu; Herr Matthias Zenkner, StRef, M/Sm; Herr Erdinger Peter, StRef, WW, IT Somit werden im Schuljahr 2015/2016 672 Schüler von 52 Lehrkräften unterrichtet. Im diesjährigen Seminar werden 11 junge Kolleginnen und Kollegen ausgebildet. 2. Ferienordnung 2015/2016 (siehe Anhang 2) und schulfreie Tage Wir bitten zu beachten, dass nur in Ausnahmefällen dem begründeten Antrag von Eltern entsprochen werden kann, vor den jeweiligen Ferien Ihr Kind vom Unterricht zu befreien, weil Sie vorzeitig Ihren Urlaub antreten müssen. Grundsätzlich darf eine solche Befreiung laut Realschulordnung (RSO) nicht ausgesprochen werden! 2 Bitte berücksichtigen Sie rechtzeitig vor Ihrer Urlaubsplanung die Schultermine Ihres Kindes! 3. Genehmigung von Schülerjobs Immer häufiger stellen wir fest, dass unsere Schüler neben der Schule oder in den Ferien einem Job nachgehen. Dies ist rechtlich in Ordnung, denn laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Schüler ab 13 Jahren arbeiten. Dies gilt allerdings nur, wenn die Eltern der Tätigkeit zustimmen. Ebenso muss eine Genehmigung der Schule eingeholt werden. Wer also einen Schüler-Job anstrebt, muss bei der Schulleitung einen Antrag vorlegen, in dem der zeitliche Umfang des Jobs und die Art der Tätigkeit beschrieben werden. 4. Schulaufgaben - Stegreifaufgaben – Kurzarbeiten – Tests (Modus 21) Nach den Bestimmungen der Schulordnung werden den Schülern alle Schulaufgaben zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme durch Ihre Unterschrift. Sie können damit den Leistungsstand Ihres Kindes stets mitverfolgen. Die Schulaufgabentermine werden jeweils zu Beginn eines Halbjahres bekannt gegeben. Leider kommt es immer häufiger zu Verzögerung oder Verlust bei der Rückgabe von Leistungserhebungen an die Lehrkräfte. Wir bitten Sie Ihre Kinder bei der fristgerechten Rückgabe zu unterstützen. Die Schulaufgaben sind innerhalb einer Woche unverändert an die Schule zurückzugeben. Kann ein Schüler dieser Regelung nicht entsprechen, so unterbleibt die Mitgabe nach Hause. In diesem Fall können die Eltern die Schulaufgaben in den wöchentlichen Sprechstunden der jeweiligen Lehrkraft einsehen. Dies gilt auch für Kurzarbeiten. - Versäumt ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung eine Schulaufgabe oder verweigert er die Leistung, so wird die Note 6 erteilt. - Versäumt ein Schüler eine Schulaufgabe mit ausreichender Entschuldigung, so erhält er einen Nachtermin (jeweils samstags im dreiwöchigem Turnus). - Versäumt der Schüler auch den Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung, so kann eine schriftliche Ersatzprüfung angeordnet werden, die sich über den gesamten bis dahin behandelten Unterrichtsstoff erstrecken kann. Eine schriftliche Ersatzprüfung kann auch angesetzt werden, wenn in einem Fach, in dem keine Schulaufgaben abgehalten werden, keine hinreichenden Leistungsnachweise durch Stegreifaufgaben vorliegen und der Schüler wegen seiner Versäumnisse auch mündlich nicht hinreichend geprüft werden konnte. - Eine Ersatzprüfung kann in einem Fach nur einmal im Schulhalbjahr stattfinden. Der Termin der Ersatzprüfung ist dem Schüler und den Erziehungsberechtigten spätestens eine Woche vorher mitzuteilen. - Nimmt der Schüler an der Ersatzprüfung wegen Erkrankung nicht teil, so muss dies durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Die Schule kann die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. - Hat ein Schüler in einem Unterrichtsfach keine hinreichenden Leistungsnachweise erbracht und mit ausreichender Entschuldigung weder an Nachterminen noch an einer Ersatzprüfung teilnehmen können, so wird anstelle einer Note eine entsprechende Bemerkung aufgenommen. Betrifft diese Bemerkung ein Vorrückungsfach, so steht sie für die Note 6 = ungenügend. Versäumt ein Schüler wegen Erkrankung einen angesagten Leistungsnachweis (z.B. Schulaufgaben, Ersatzprüfungen, sonstige Prüfungen), so ist unbedingt eine telefonische Benachrichtigung der Schule bis spätestens 07.45 Uhr erforderlich. Die Vorlage der schriftlichen Mitteilung hat bis zum 2. Tag zu erfolgen. Sollte dies nicht geschehen, wird der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet. Kann der Schüler zu einer Ersatzprüfung wegen Erkrankung auch zu einem 2. Termin nicht antreten, ist die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses notwendig - siehe dazu Punkt 6. Volljährige Schüler müssen in diesen Fällen entweder ein ärztliches Attest vorlegen oder eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. 3 Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt. In ihnen werden Aufgaben oder Fragen zum Inhalt der vorhergegangenen Unterrichtsstunde und zu Grundkenntnissen des Faches schriftlich bearbeitet. Sie werden an die Schüler zurückgegeben, im Unterricht besprochen, in der Regel jedoch nicht mit nach Hause gegeben. Es gehört zu einem vertrauensvollen Verhältnis, dass Ihr Kind Sie auch über seine Leistungen in den Stegreifaufgaben informiert. Auf schriftlichen Antrag an den/die Klassenleiter/in werden die Stegreifarbeiten mit nach Hause gegeben. Die Rückgabe ist dann wie bei den Schulaufgaben geregelt. Die Lehrerkonferenz hat entschieden, dass Kurzarbeiten gefordert werden können. Diese werden angekündigt und beziehen sich auf den Stoff höchstens sechs unmittelbar vorhergehender Unterrichtsstunden sowie auf Grundkenntnisse. Modus 21 sieht vor Stegreifaufgaben und Schulaufgaben gegen vier angesagte Tests zu ersetzen. Unsere Erfahrungen aus der Ganztagesschule waren sehr positiv, so dass sich einige Fachschaften entschieden haben, dieses System auch auf die Halbtagesklassen auszudehnen. (RSO, Modus 21, NR. 16; siehe Anlage Englisch) An Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe schreibt, dürfen keine Stegreifaufgaben oder Kurzarbeiten gehalten werden. Dies gilt jedoch nicht für Nachholschulaufgaben. Eine versäumte Kurzarbeit muss nachgeschrieben werden. Für alle Leistungsnachweise gilt: Hat sich ein Schüler einer Überprüfung seines Leistungsstandes unterzogen, so können gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Arbeit nicht gewertet werden soll, nachträglich nicht anerkannt werden. Leider muss immer häufiger festgestellt werden, dass die Unterschriften auf den mit nach Hause gegebenen Leistungsnachweisen, aber auch auf Empfangsbestätigungen, von den Schülern gefälscht werden. Die Schule wird noch stärker die Unterschriften kontrollieren und entsprechende Vergehen mit Ordnungsmaßnahmen ahnden. 5. Vorrückungsfächer in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 § 44 Abs. 1 RSO: Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Ausgenommen sind Musik, Sport und Textiles Gestalten, ferner Kunsterziehung und Werken, sofern diese Fächer nicht Wahlpflichtfächer in der Wahlpflichtfächergruppe III sind. Erläuterungen zu Abs. 1: Die genannten Fächer sind auch dann Vorrückungsfächer, wenn der Unterricht gekürzt durchgeführt werden muss. Vorrückungsfach ist auch Informationstechnologie, wenn es anstelle von Textverarbeitung, Textverarbeitung mit Kurzschrift, Informatik oder Technisches Zeichnen gewählt wurde. An unserer Schule ist ab der 7. Jahrgangsstufe Informationstechnologie für alle Wahlpflichtfächergruppen eingeführt. 6. Verhinderung an der Teilnahme am Unterricht Sorgen bereiten uns immer wieder die Meldungen über Erkrankungen oder sonstige Abwesenheit vom Unterricht. Im Krankheitsfall bitte ich, die Schule noch am selben Tag (spätestens bis 07.50 Uhr, Tel. 0821/324-18420) telefonisch zu benachrichtigen. Sofern keine schriftliche Entschuldigung vorliegt, muss auch jeder weitere Krankheitstag telefonisch entschuldigt werden. Die schriftliche Mitteilung muss bei Wiederbesuch des Unterrichts nachgereicht werden. Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen muss Ihr Kind, wenn es die Schule wieder besucht, eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorlegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, bitte ich um Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses. Volljährige Schüler, die sich selbst entschuldigen, haben stets ein Attest vorzulegen, auch schon bei eintägiger Erkrankung.. Im Falle einer Beurlaubung vom Unterricht, z.B. für Arztbesuche, Vorstellungsgespräche, Eignungstests, Sportlehrgänge usw. ist ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Antrag muss in der Regel mindestens zwei Tage vor dem Beurlaubungstermin im Sekretariat vorgelegt werden (Genehmigung Schulleitung). Grundsätzlich bitte ich jedoch, solche Termine, wenn irgendwie möglich, auf den Nachmittag zu verlegen, um den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten. 4 7. Schadens- und Verlusthaftung Es muss eindringlich darauf hingewiesen werden, dass die Schule bzw. der Sachaufwandsträger bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen, Geldbeträgen oder in der Schule zurückgelassenen Lernmitteln (Handys, Bücher, Zeichengeräte, Sportbekleidung usw.) keine Haftung übernehmen kann. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter keine Wertsachen oder größere Geldbeträge mit in die Schule nimmt und halten Sie Ihr Kind dazu an, wichtige Dinge wie Fahrausweise, Schlüssel usw. bei sich zu tragen und sicher zu verwahren. Kleine (3. OG) und mittelgroße (EG) Schließfächer (vgl. Punkt 11) stehen zur Anmietung zur Verfügung Ihre Tochter/Ihr Sohn soll sich bitte an das Sekretariat wenden. Auch bei Beschädigungen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, die auf dem Schulgrundstück abgestellt werden, kann keine Haftung übernommen werden. 8. Aufgabenheft Zum Schuljahr 2015/16 starten wir mit unserem ersten einheitlichen Hausaufgabenheft. Nach RSO § 48 (2) gilt: „Die Schülerinnen und Schüler führen ein Aufgabenheft, in das alle schriftlichen, mündlichen und gegebenenfalls praktischen Aufgaben einzutragen sind.“ Um die Nachvollziehbarkeit von Hausaufgaben und die Kommunikation zwischen uns und Ihnen zu erleichtern, haben wir auf uns abgestimmte Seiten gestaltet. Das Hausaufgabenheft kostet € 3,50 pro Schüler, die am ersten Schultag bei der Ausgabe eingesammelt werden. Diese Entscheidung wurde gemeinsam mit dem Elternbeirat und dem Schulforum getroffen. 9. Lernmittelfreiheit Der Großteil der im Unterricht verwendeten Bücher ist lernmittelfrei. Nicht in die Lernmittelfreiheit einbezogen sind folgende Unterrichtsmittel: - Erdkundeatlas (5. – 9. Jahrgangsstufe) - Mathematik Formelsammlung (9. – 10. Jahrgangsstufe) - Taschenrechner (8. – 10. Jahrgangsstufe) - Arbeitsmittel für Technisches Zeichnen (8. – 10. Jahrgangsstufe I) - Arbeitshefte aller Art, z.B. für Englischunterricht, Deutschlektüren Achtung: Defekte oder verloren gegangene Bücher müssen ersetzt werden. Aus diesen Geldern bezahlt die Schule einzelne fehlende Bücher bzw. ersetzt die verloren gegangenen Bücher. 10. Kopiergeld für Arbeitsblätter, Werkgeld und Kostgeld in Haushalt und Ernährung. Zur Abdeckung der voraussichtlichen Kosten für Kopien (Arbeitsblätter, Vorlagen, Texte usw.) zu Händen der Schüler erhebt die Schule ein Kopiergeld in Höhe von 25,- Euro am 19.02.2015. In der 7. Jahrgangsstufe wird im Fach Haushalt und Ernährung Kostgeld eingesammelt. Die Höhe dieses Betrags legt die Lehrkraft, Frau FLin Ortlieb, nach Bedarf fest. Ähnliches gilt für das Fach Werken. 11. Schließfächer Eltern, die einen Vertrag mit der Firma ASTRA-Direkt wegen Anmietung eines Schließfachs abgeschlossen haben, werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das gemietete Fach bei Kündigung von Ihrem Kind geleert und gesäubert wird. Die Schule übernimmt keine Haftung für liegen gelassene Gegenstände. 12. Hausordnung In jedem Klassenzimmer und im Hausaufgabenheft ist die Hausordnung einzusehen. Bitte machen Sie Ihrer Tochter/Ihrem Sohn eindringlich klar, dass auch Sie als Eltern die Beachtung der Hausordnung als eine wesentliche Voraussetzung für ein friedvolles Zusammenleben in der Schule von ihr/ihm erwarten. Wir bitten um Beachtung folgender Hinweise: a) Das Rauchen ist für Schüler auf dem Schulgelände strikt verboten. Wer beim Rauchen ertappt wird, erhält einen Verweis. Es gibt keine Raucherecken! „Rauchen gefährdet die Gesundheit Ihres Kindes und auch seine Schullaufbahn!“ Dies gilt auch für die unmittelbare Umgebung unserer Schule. 5 b) Gemäß eines Schreibens vom Kultusministerium ist die Benutzung von digitalen Speichermedien wie z.B. Handies und MP3-Player im Schulbereich verboten. c) Es ist untersagt, im Schulgebäude Kaugummi zu kauen. d) Das Tragen einer Kopfbedeckung ist für Knaben im Unterricht – in geschlossenen Räumen – nicht gestattet. e) Das Mitbringen von Getränkedosen sollte im Hinblick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen vermieden werden. Dies gilt speziell auch für Energy-Drinks, die auch in gesundheitlicher Hinsicht bedenklich sind. f) Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen oder während der Freistunden nicht verlassen werden. g) Zum Pausenbereich gehört nicht der Hartplatz! Laufbahn und Wiese können in der Pause so lange genutzt werden, als danach wieder ohne Verletzungsgefahr Sport gemacht werden kann. Die Hausordnung wird ergänzt durch Hinweise und Anordnungen zum Verhalten in der Pause Nachmittagsunterricht zur Sauberkeit im Schulhaus und in den Klassenräumen Wechsel der Klassenräume 13. Elternsprechstunden/Öffnungszeiten Sekretariat Sie erhalten mit diesem Elternbrief ein Verzeichnis der wöchentlichen Sprechstunden unserer Lehrkräfte. Ich empfehle Ihnen, dass Sie Ihren Besuch am Vortag bei der jeweiligen Lehrkraft durch Ihr Kind mündlich anmelden, und am eigentlichen Sprechtag kurz telefonisch im Sekretariat den Termin nachfragen, um zu verhindern, dass Sie bei einer evtl. Erkrankung oder sonstigen Abwesenheit die Lehrkraft diese nicht antreffen. Zu den wöchentlichen Sprechstunden kommen insgesamt zwei Elternsprechtage im Jahr, bei denen Sie mit allen Lehrern sprechen können. Hierzu ergeht gesonderte Einladung. Bitte machen Sie im Interesse Ihres Kindes vor allem von den wöchentlichen Sprechstunden regen Gebrauch, und halten Sie dadurch engen Kontakt mit den Lehrkräften. Öffnungszeiten des Sekretariats: 07.15 Uhr bis 15.00 Uhr Die Öffnungszeiten während der Ferien werden durch Aushang bekannt gegeben. 14. Sprechstunden der Beratungslehrerin und der Schulpsychologin Sprechzeiten der Beratungslehrerin, Frau Heisler: Im Schuljahr 2015/2016 ist durch den Ministerialbeauftragten die schulpsychologische Betreuung Frau Krüger-Gruber übertragen worden. Sie hat ihr Büro an der Heinrich-von-Buz-Realschule im Raum 303. Sprechstunde von Frau Krüger-Gruber nach Vereinabrung. (Kontakt: [email protected]) 15. Wahlunterricht/Förderunterricht Im Bereich Musik, Chor, Politik, Wirtschaft, Chemie, Deutsch, Mathematik, Russisch, Französisch, Fußball, Judo, Tontechnik und Schulspiel können wir heuer Wahlunterricht bzw. Unterricht anbieten. 16. Zeugnisbemerkungen Der verständliche Wunsch nach einer guten Zeugnisbemerkung setzt voraus, dass sich der einzelne Schüler das Schuljahr über entsprechend korrekt verhält. Bei massivem Fehlverhalten in der 9. und 10. Klasse gegen die schulische Ordnung und ihre schulischen Pflichten kann die Schule in diesen beiden Jahrgangsstufen auf die Möglichkeit zurückgreifen, auf eine Zeugnisbemerkung zu verzichten. Die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dass in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 das Zwischenzeugnis durch drei Notenstandsberichte ersetzt wird. (1. Elternsprechabend, Zwischenzeugnistermin, 2. Elternsprechabend) 17. Pünktlichkeit Bitte unterstützen Sie unsere Erziehungsarbeit im Hinblick auf einen pünktlichen Schulbesuch. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist obligatorisch. Zuspätkommen wird ab diesem Schuljahr dokumentiert 6 und führt zu einem Pünktlichkeitstraining (Meldung im Sekretariat ab 07:30) und letztendlich zu weiteren Konsequenzen 18. Jahresbericht Auch dieses Jahr ist beabsichtigt, einen Jahresbericht zum Ende des Schuljahres herauszugeben. Dieser Rückblick des Schuljahres (Schüler, Klassen, Lehrer, Aktivitäten usw.) liefert auch später immer wieder interessante Informationen und Erinnerungen. Um diese Tradition an unserer Schule auch in den nächsten Jahren zu ermöglichen, bitte ich Sie mit dem Kauf eines Jahresberichts dieses Projekt zu unterstützen. Dafür ein herzliches Dankeschön. 19. Jugendgesundheitsuntersuchung J1 Die Jugend-/Schulärztin, des Gesundheitsamtes Augsburg Frau Dr. Thoms, weist eindringlich auf diese kostenlose Vorsorgeuntersuchung hin, die Sie im 13. oder 14. Lebensjahr Ihres Kindes bei Ihrem Kinderarzt oder Hausarzt durchführen lassen können. Auch das Kultusministerium appelliert an die Eltern, die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 nicht zu übersehen. “Die Untersuchung bietet… eine einmalige Chance für die Früherkennung von Krankheiten, die die Entwicklung gefährden können, und stellt eine unwiederbringliche Möglichkeit dar, beginnende Suchtprobleme zu thematisieren und aufzugreifen oder auch Fragen im Zusammenhang mit der psychosexuellen Entwicklung kompetent zu besprechen. Andere wichtige Themenfelder können das Essverhalten, sportliche Aktivitäten, die Überprüfung des Impfschutzes und vieles andere sein, das gerade in diesem Lebensabschnitt (der Pubertät) bedeutsam ist. Die Inanspruchnahme dieser „Vorsorgeuntersuchung“ kann auch entscheidend dazu beitragen, Erkrankungen im Anfangsstadium zu erkennen und frühzeitig zu behandeln. Dazu zählt beispielsweise Diabetes Typ II, eine Krankheit, an der zunehmend bereits Jugendliche erkranken.“ Vorgesehen sind Impfberatungen und Impfungen für die 5. und 7. Klassen. Für die 5. Klassen bietet das Gesundheitsamt zusätzlich die „Schulärztliche Untersuchung“ an. Die schulärztliche Sprechstunde des Gesundheitsamtes Augsburg, Hoher Weg 8 für unsere Eltern und Schüler ist für Montag von 14.00 – 15.00 Uhr eingerichtet worden. Schüler, die eine Turnfreistellung benötigen, können sich mit fachärztlichem Attest ohne vorherige Anmeldung zu diesem Termin vorstellen. Tel: 324-2045 20. Homepage der Schule Unsere Homepage unserer Schule (www.rs2web.de) entwickelt sich stetig weiter. Besuchen Sie die Homepage regelmäßig, so können Sie an unserem Schuleben teilhaben und erhalten aktuelle Informationen. Hier finden Sie auch diesen Elternbrief. 21. Wichtige Hinweise: Informationen durch den Elternbeirat Es darf auf den Schaukasten des Elternbeirates im Haupttreppenhaus im 1. Stock hingewiesen werden. Der Elternbeirat stellt dort wichtige Informationen und Hinweise zu seiner Arbeit aus. Verkehrswidriges Verhalten an der Haltestelle „Zollernstraße“ Unsere Schüler überqueren die Donauwörther Straße nach Schulschluss nicht bei der entsprechenden Fußgängerampel. Leider muss beobachtet werden, dass unsere Schüler nicht genügend Abstand zur einfahrenden Trambahn halten. Auch die Rangeleien an der Haltestelle zwingen den Trambahnführer aus Sicherheitsgründen zu bremsen, damit kein Schüler angefahren wird. a) Passiert dadurch ein Unfall entsteht dem Schülerunfallversicherung gegenüber Erklärungsbedarf. b) Die Stadtwerke haben das „Hausrecht“ für ihre Verkehrs- und Betriebsanlagen. Sie können daher Schüler, die sich als „Verkehrsrowdys“ aufführen, ein Hausverbot erteilen. Der betreffende Schüler 7 darf dann nicht mehr die Verkehrsbetriebe zum Erreichen der Schule benutzen. Ein derartiges Verbot kann Zeit begrenzt ausgesprochen werden. c) Die Stadtwerke können auch Anzeige gegen den Schüler erstatten, weil er den Betriebsablauf gefährdet bzw. stört. So können z.B. durch plötzliches Bremsen Fahrgäste in der Trambahn verletzt werden! Ein solches Verhalten muss sofort unterbunden werden. Die Schule hat direkt kein Eingreifsrecht, da ihre Disziplinargewalt und Aufsichtspflicht auf den Schulbereich beschränkt ist. Ich bitte Sie, sehr geehrte Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass sich Ihr Kind vernunft- und verkehrsangepasst verhält. Grundsätzlich gilt: Ihr Kind kann durch die Schule zur Verantwortung gezogen werden, wenn es durch sein Verhalten andere Mitschüler schädigt bzw. in eine gefährliche Situation bringt oder wenn es durch sein unvernünftiges Verhalten das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit schädigt. Untersuchungsberechtigungsscheine Die so genannten Untersuchungsberechtigungsscheine werfen immer wieder Fragen und Nachfragen auf. Entsprechend dem Jugendarbeitsschutzgesetz muss jeder Jugendliche vor Eintritt in das Berufsleben (ERSTUNTERSUCHUNG) und nach dem ersten Lehrjahr/Ausbildungsjahr (NACHUNTERSUCHUNG) ärztlich untersucht werden. Die Kosten für diese beiden Untersuchungen der Jugendlichen trägt der Freistaat Bayern. Er gibt über die Schulen im letzten Schuljahr, also in der 10. Klasse dafür einen weißen UNTERSUCHUNGSBERECHTIGUNGSSCHEIN für die Erstuntersuchung und einen roten UNTERSUCHUNGSBERECHTIGUNGSSCHEIN für die Nachuntersuchung aus. Zugleich erhalten die Schüler für die Erst- bzw. Nachuntersuchung eine weißen und roten Erhebungsbogen, den die Eltern der Schüler ausfüllen müssen. Er muss bei dem untersuchenden Arzt mit abgegeben werden. Die Wahl des Arztes steht den Jugendlichen bzw. ihren Eltern frei. Wichtig ist, dass der Jugendliche auf den roten Untersuchungsberechtigungsschein selbst aufpasst. Nur in Ausnahmefällen kann bei Verlust eine Zweitausfertigung ausgestellt werden. Am sichersten ist es, den roten Nachuntersuchungsschein beim ausbildenden Betrieb zu hinterlegen! Achtung: - Ist der Jugendliche während des 1. Ausbildungsjahres volljährig geworden, so kann er die kostenlose Nachuntersuchung nicht mehr in Anspruch nehmen – er muss sie selbst bezahlen! - Gleiches gilt für die Schüler, die noch in der Schule volljährig werden. Sie erhalten dann weder für die Erst- noch die Nachuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein. - Besuchen Schüler nach dem Realschulabschluss die Fachoberschule, erhalten sie keine Untersuchungsberechtigungsscheine in der 10. Klasse. Für eine Berufsausbildung im Anschluss an die FOS gibt es keine Untersuchungsscheine, weil die betreffenden Schüler dann bereits volljährig sind. Ich bitte das mit den Berechtigungsscheinen ausgegebene „Merkblatt für Eltern und Jugendliche“ genau zu beachten. Die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine kann schon im 1. Halbjahr der 10. Klasse erfolgen, wenn der jugendliche Schüler für den Abschluss des Lehrvertrages die Erstuntersuchung nachweisen muss. Die betreffenden Schüler mögen sich dazu im Sekretariat melden. 22. Nachmittagsbetreuung in der OGS Unsere Schule bietet dieses Jahr wieder eine Nachmittagsbetreuung an, die von Frau Beck-Plodetzky und Frau Beck der gfi-GmbH in den Räumlichkeiten des EGs übernommen wird. Vom Montag bis Donnerstag betreut diese Einrichtung Schüler in der Zeit von 12.20-16.00 Uhr. Angeboten wird auch eine warme Mittagsverpflegung für 60.- € + 2.- € Getränkepauschale monatlich. 23. Veränderungen an der HvB Auf Grund der wachsenden Schülerzahlen (672 Schüler) wird an der Heinrich-von-Buz-Realschule auch im Schuljahr 2015/2016 das Fachraumprinzip für die 7. bis 10. Jahrgangsstufe, in dem jede Fachschaft ihre festen Räume bekommt, eingeführt. Ausstattungstechnisch werden wir sukzessive die Räume dem 8 Fachschaftsanspruch anpassen. 5. und 6. Jahrgangsstufe wird aus pädagogischen Gründen im Klassenraumprinzip unterrichtet. Um dies organisatorisch umzusetzen, werden die Unterrichtszeiten angepasst. 1. Stunde 07:50 – 08:35; 2. Stunde 08:40 – 09:25; 3. Stunde 09:40 – 10:25; 4. Stunde 10:30 – 11:15; 5. Stunde 11:35 – 12:20; 6. Stunde 12:25 – 13:10; jeweils 5 min Wechselzeit zwischen der 1./2., 3./4. und 5./6. Stunde ESIS Leider verzögert sich die Einführung eines Elternkommunikationsprogramms (ESIS oder ähnliches) an unserer Schule, da das Rechenzentrum Augsburg, als IT-Service unseres Sachaufwandträgers, ESIS aus sicherheitstechnischen Bedenken nicht unterstützt. Wir sind mit dem Schulverwaltungsamt auf der Suche nach einer Alternative und halten Sie natürlich auf dem Laufenden. 24. Ferientermine/Schulfreie Tage Zusammenfassung wichtiger Termine Ferien: 02.11. – 06.11.15 Herbstferien –Allerheiligen 24.12. – 06.01.16 Weihnachtsferien 08.02. – 12.02.16 Winterferien 21.03. – 01.04.16 Osterferien 16.05. – 27.06.16 Pfingstferien 01.08. – 12.09.16 Sommerferien Prüfungen (Aufnahmeprüfungen, Nachprüfungen und Probeunterrichtnachtermine) finden in der letzten ganzen Ferienwoche der Sommerferien vom 05.09. – 09.09.16 statt. Unterrichtsfreie Tage: 03.10.15 18.11.15 01.05.16 05.05.16 Tag der deutschen Einheit Buß- und Bettag Tag der Arbeit Christi Himmelfahrt Religiöse Feiertage muslimischer Schüler 05. und 06.07.16 Ramazan Bayrami aus organisatorischen Gründen beantragen Sie bitte eine Unterrichtsbefreiung. 13.10.2015 1. Wandertag für 5. – 8. und 10. Klassen / 9. Klassen Berufsinformationstag 1. Elternsprechtag für 5. bis 10. Jgst. 02.12.15 17.00 – 20.00 Uhr 2. Elternsprechtag für 5. bis 10. Jgst. 20.04.16 17.00 – 20.00 Uhr 17.02.16 03.03.16 Informationsabend zum Übertritt/Tag der offenen Tür ab 18.00 Uhr Informationsabend zur Wahlpflichtfächergruppenentscheidung 6. Jgst. ab 19.00 Uhr Schulfahrten: Die 5. Klassen besuchen 2015/16 ein Schullandheim, die 7. Klassen besuchen 2015/2016 eine fünftägige Wintersportwoche, die 8. Klassen führen 2015/2016 dreitägige Orientierungstage durch, optionale Englandfahrt für 8. Klassen, die 10. Klassen führen 2015/2016 eine fünftägige Studienfahrt durch. Konkrete Informationen werden von den Fachkollegen ausgegeben. 19.02.2015 Zwischenzeugnis für die Jahrgangsstufen 8 bis 10. Die Klassen der Jahrgangsstufe 5 bis 7 erhalten statt eines Zwischenzeugnisses drei „Notenstandsberichte“, 9 Abschlussprüfung 2015/2016: 21.06. bis 30.06.16; eigene Information für die Klassen 10a, 10b, 10c, 10d und 10e per Elternbrief. 27.07.2016 2. Wandertag 29.07.2016 Jahreszeugnisausgabe für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 Für die Abschlussklassen ist das Zeugnisdatum der 22.07.16. Die Abschlussfeier findet traditionell an diesem Freitag statt. 30.05. bis 03.06.16 Betriebspraktikum der 9. Klassen. Einladen möchte ich Sie noch ganz herzlich zum ersten Klassenelternabend am 07.10.2015 um 20:00 Uhr in den jeweiligen Klassen- und Stammräumen. Um 19:00 Uhr findet in der Aula eine Informationsveranstaltung für alle 10. Klassen und deren Eltern statt. Als Referenten sind Frau Hipp (Agentur für Arbeit), Herr Müller (Beratungslehrer Holbein Gymnasium) und Frau Meikat-Schäfer (Beratungslehrerin der FOS) geladen um Informationen zu weiteren Bildungsmöglichkeiten nach der Realschule aufzuzeigen. Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Schuljahr 2015/2016 verbleiben wir mit freundlichen Grüßen. ____________________ Reiner Wendlinger __________________________ Christian Sattich __________________ Antje Luxenhofer RSD (Schulleiter) RSK (Stellv. Schulleiter) ZwRSK (weitere Stellvertreterin) 10 Lehrer 2015 / 1615 Sprechstunden 1. Halbjahr Anlage 1 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 52. 53. ak ar ba be bk drm eh ep fs fr fa gm gr gs gh hf hl hm ik ki ko kn km kö kb kc lc lt la ma mn ms na nc nu oa pa rr sc st sb sr sm tm us wb wa wr ws wl wn wm zm Kürzel Name StRin(RS) Allmann, Karin LAv Archangelskaja, Marina StR(RS) Dr. Baader, Achim StRin(RS) Beck, Dagmar StRin(RS) Benedikt, Kerstin StRef Dreiseitel Markus StR(RS) Eckart, Hans Peter StRef Erdinger Peter LAv Franz, Sunita StR(RS) Fröhler, Arnulf StRefin Funk Sarah StR(RS) Geislinger, Mathias SemRin Gregg, Simone StR(RS) Gröbner, Simon StRin(RS) Gunst, Helen StRef Haluza, Florian StRin(RS) Heisler, Daniela StRin(RS) Herr, Monika StR(RS) Illauer, Konrad StRin(RS) Kirchner, Isabelle StR(RS) Klein, Oliver StRin(RS) Knoll, Stephanie StRef Koch, Malte StR(RS) Köllmberger, Florian LAv Kosub, Susanne StR(RS) Kuska, Christian StRin(RS) Lang, Claudia StR(RS) Lutz Tobias, ZwRSKin Luxenhofer, Antje StRin(RS) Mai, Afra StR(RS) Miehling, Andreas StR(RS) Mohr, Svenja StR(RS) Nardten, Agape StR(RS) Nievelle, Christopher StRin(RS) Nussbächer, Emma Andrea FLin Ortlieb, Maria SemRin Paul, Yvonne StRin(RS) Rohrmoser, Ramona RSK Sattich, Christian L Schössow, Tanja StRin(RS) Schuster, Sabine StR(RS) Schwaiger, Michael StR(RS) Spreng, Manuel StR(RS) Tögel, Marian StR(RS) Urbanczyk, Stefan FOL Wachenbrunner, Frank SemR Wagner, Robert StR(RS) Warner, Joseph StR(RS) Weber, Sebastian RSD Wendlinger, Reiner StRin(RS) Wibner, Nicole StRin(RS) Wölling, Monika StRef Zenkner Matthias Sprechstunden 1. Halbjahr 2014 2015; Stand:16.09.14 Sprechstunde 11 Anlage 2 Englisch-Tests: (erstellt von StR (RS) Geilinger) Leistungserhebungen am Beispiel des Faches Englisch Maßnahme 16 aus dem Modus-21-Katalog 1. Bei den Tests handelt es sich um angekündigte Leistungsnachweise, d.h.: Bei ausreichender Entschuldigung des Schülers werden sie nachgeschrieben. Sie müssen mindesten eine Woche vorher angekündigt werden. Am Tage eines Tests einer Klasse kann keine Stegreifaufgabe geschrieben werden. Schreibt jedoch nur ein Schüler einen Test nach, so kann an diesem Tag eine Stegreifaufgabe geschrieben werden. 2. Anzahl Tests werden an Stelle von Schulaufgaben und Stegreifaufgaben geschrieben, d.h. in den Jahrgangstufen 5-8 werden 8 Tests, in den Jahrgangstufen 9+10 werden 7 Tests geschrieben. In einer Woche dürfen höchstens drei angekündigte Leistungsnachweise angesetzt werden. 3. Arbeitszeit Ein Test soll ca. 30 Minuten dauern. Tests können jedoch auch länger dauern, wenn hierfür andere Tests kürzer als 30 Minuten sind. 4. Gewichtung In den Klassen 5 bis 8 ergibt die Summe der Gewichtungen schriftlicher Arbeiten 12, in den Jahrgangstufen 9 und 10 ergibt diese Summe 10. Die Gewichtung der einzelnen Tests wird von der Lehrkraft festgelegt und den Schülern mitgeteilt. 5. Neben den Tests gibt es weiterhin mündliche Leistungsnachweise, davon mindestens einen echten mündlichen 6. In den Jahrgangstufen 5 bis 9 kann jeweils ein Test durch einen Speaking Test oder ein benotetes Projekt ersetzt werden. bitte hier abtrennen Empfangsbestätigung zum Schülerakt Hiermit bestätigen wir den Erhalt des Elternrundschreibens Nr. 1 – 2015/2016, den Sprechstundenplan und die Einladung zum Klassenelternabend der Heinrich-von-Buz-Realschule Augsburg. ___________________________________ Name d. Schülers __________________________ Ort, Datum Klasse:______ _________________________________________ Unterschrift der Erziehungsberechtigten
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