Heinrich-von-Buz-Realschule Ich bitte Sie daher, diesen Brief genau

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Heinrich-von-Buz-Realschule
Eschenhofstr. 5
86154 Augsburg
Seminarschule
Kooperationsschule des FCA
Telefon: 0821 324 18420 Fax: 0821 324 18425
Mail: [email protected]
Elternrundschreiben Nr. I – 2015/2016
Augsburg, den 02.10.2015
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Ich darf Sie recht herzlich im Schuljahr 2015/16 begrüßen und wünsche Ihren Kindern ein erfolgreiches
Schuljahr!
Dieser Elternbrief unterrichtet Sie über wichtige Punkte des Schullebens und der Schulorganisation.
Ich bitte Sie daher, diesen Brief genau zu lesen und ihn während des ganzen Schuljahres aufzubewahren.
Einer einheitlichen Darstellung willen wird das Wort „Schüler“ für Schülerin und Schüler verwendet.
Die Abkürzung RSO = Realschulordnung;
BayEUG = Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz
Inhalt:
1. Personelle Situation
2. Ferienordnung 2014/15 und schulfreie Tage
14. Sprechstunden der Beratungslehrerin und der
Schulpsychologin
3. Schüler-Jobs
15. Wahlunterricht / Förderunterricht
4. Schulaufgaben – Stegreifaufgaben - Kurzarbeiten
16. Zeugnisbemerkungen
5. Vorrückungsfächer
17. Pünktlichkeit
6. Verhinderung an der Teilnahme am Unterricht
18. Jahresbericht
7. Schadens- und Verlusthaftung
19. Jugendgesundheitsuntersuchung J1
8. Aufgabenheft
20. Homepage der Schule
9. Lernmittelfreiheit
21. Wichtige Hinweise
10. Kopiergeld / Werken / Haushalt und Ernährung
22. Nachmittagsbetreuung
11. Schließfächer
23. Veränderungen an der HvB / ESIS
12. Hausordnung
24. Ferientermine
13. Elternsprechstunden / Öffnung des Sekretariats
1. Personelle Situation
An der Heinrich-von-Buz-Realschule haben zum Schuljahresbeginn 2015/2016 neue Lehrkräfte ihren
Dienst angetreten. Ich begrüße an unserer Schule herzlich:
Frau Glück Julia, StR (RS), D/Mu; Herr Matthias Zenkner, StRef, M/Sm; Herr Erdinger Peter, StRef, WW, IT
Somit werden im Schuljahr 2015/2016 672 Schüler von 52 Lehrkräften unterrichtet. Im diesjährigen Seminar werden 11 junge Kolleginnen und
Kollegen ausgebildet.
2. Ferienordnung 2015/2016 (siehe Anhang 2) und schulfreie Tage
Wir bitten zu beachten, dass nur in Ausnahmefällen dem begründeten Antrag von Eltern entsprochen
werden kann, vor den jeweiligen Ferien Ihr Kind vom Unterricht zu befreien, weil Sie vorzeitig Ihren
Urlaub antreten müssen. Grundsätzlich darf eine solche Befreiung laut Realschulordnung (RSO) nicht
ausgesprochen werden!
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Bitte berücksichtigen Sie rechtzeitig vor Ihrer Urlaubsplanung die Schultermine Ihres Kindes!
3. Genehmigung von Schülerjobs
Immer häufiger stellen wir fest, dass unsere Schüler neben der Schule oder in den Ferien einem Job nachgehen. Dies ist rechtlich in Ordnung, denn laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Schüler ab 13 Jahren
arbeiten. Dies gilt allerdings nur, wenn die Eltern der Tätigkeit zustimmen. Ebenso muss eine
Genehmigung der Schule eingeholt werden. Wer also einen Schüler-Job anstrebt, muss bei der
Schulleitung einen Antrag vorlegen, in dem der zeitliche Umfang des Jobs und die Art der
Tätigkeit beschrieben werden.
4. Schulaufgaben - Stegreifaufgaben – Kurzarbeiten – Tests (Modus 21)
Nach den Bestimmungen der Schulordnung werden den Schülern alle Schulaufgaben zur Kenntnisnahme
durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme durch
Ihre Unterschrift. Sie können damit den Leistungsstand Ihres Kindes stets mitverfolgen. Die Schulaufgabentermine werden jeweils zu Beginn eines Halbjahres bekannt gegeben.
Leider kommt es immer häufiger zu Verzögerung oder Verlust bei der Rückgabe von Leistungserhebungen an die Lehrkräfte. Wir bitten Sie Ihre Kinder bei der fristgerechten Rückgabe zu unterstützen. Die
Schulaufgaben sind innerhalb einer Woche unverändert an die Schule zurückzugeben. Kann ein Schüler
dieser Regelung nicht entsprechen, so unterbleibt die Mitgabe nach Hause. In diesem Fall können die
Eltern die Schulaufgaben in den wöchentlichen Sprechstunden der jeweiligen Lehrkraft einsehen. Dies
gilt auch für Kurzarbeiten.
- Versäumt ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung eine Schulaufgabe oder verweigert er die
Leistung, so wird die Note 6 erteilt.
- Versäumt ein Schüler eine Schulaufgabe mit ausreichender Entschuldigung, so erhält er einen Nachtermin (jeweils samstags im dreiwöchigem Turnus).
- Versäumt der Schüler auch den Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung, so kann eine schriftliche Ersatzprüfung angeordnet werden, die sich über den gesamten bis dahin behandelten Unterrichtsstoff erstrecken kann. Eine schriftliche Ersatzprüfung kann auch angesetzt werden, wenn in einem
Fach, in dem keine Schulaufgaben abgehalten werden, keine hinreichenden Leistungsnachweise durch
Stegreifaufgaben vorliegen und der Schüler wegen seiner Versäumnisse auch mündlich nicht hinreichend geprüft werden konnte.
- Eine Ersatzprüfung kann in einem Fach nur einmal im Schulhalbjahr stattfinden. Der Termin der Ersatzprüfung ist dem Schüler und den Erziehungsberechtigten spätestens eine Woche vorher mitzuteilen.
- Nimmt der Schüler an der Ersatzprüfung wegen Erkrankung nicht teil, so muss dies durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Die Schule kann die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses
verlangen.
- Hat ein Schüler in einem Unterrichtsfach keine hinreichenden Leistungsnachweise erbracht und mit
ausreichender Entschuldigung weder an Nachterminen noch an einer Ersatzprüfung teilnehmen können, so wird anstelle einer Note eine entsprechende Bemerkung aufgenommen.
Betrifft diese Bemerkung ein Vorrückungsfach, so steht sie für die Note 6 = ungenügend.
Versäumt ein Schüler wegen Erkrankung einen angesagten Leistungsnachweis (z.B. Schulaufgaben, Ersatzprüfungen, sonstige Prüfungen), so ist unbedingt eine telefonische Benachrichtigung der
Schule bis spätestens 07.45 Uhr erforderlich. Die Vorlage der schriftlichen Mitteilung hat bis zum
2. Tag zu erfolgen.
Sollte dies nicht geschehen, wird der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet. Kann der Schüler
zu einer Ersatzprüfung wegen Erkrankung auch zu einem 2. Termin nicht antreten, ist die Vorlage
eines schulärztlichen Zeugnisses notwendig - siehe dazu Punkt 6.
Volljährige Schüler müssen in diesen Fällen entweder ein ärztliches Attest vorlegen oder eine
schriftliche Entschuldigung der Eltern.
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Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt. In ihnen werden Aufgaben oder Fragen zum Inhalt der vorhergegangenen Unterrichtsstunde und zu Grundkenntnissen des Faches schriftlich bearbeitet. Sie werden
an die Schüler zurückgegeben, im Unterricht besprochen, in der Regel jedoch nicht mit nach Hause gegeben. Es gehört zu einem vertrauensvollen Verhältnis, dass Ihr Kind Sie auch über seine Leistungen in den
Stegreifaufgaben informiert. Auf schriftlichen Antrag an den/die Klassenleiter/in werden die Stegreifarbeiten mit nach Hause gegeben. Die Rückgabe ist dann wie bei den Schulaufgaben geregelt.
Die Lehrerkonferenz hat entschieden, dass Kurzarbeiten gefordert werden können. Diese werden angekündigt und beziehen sich auf den Stoff höchstens sechs unmittelbar vorhergehender Unterrichtsstunden sowie auf Grundkenntnisse.
Modus 21 sieht vor Stegreifaufgaben und Schulaufgaben gegen vier angesagte Tests zu ersetzen. Unsere
Erfahrungen aus der Ganztagesschule waren sehr positiv, so dass sich einige Fachschaften entschieden
haben, dieses System auch auf die Halbtagesklassen auszudehnen. (RSO, Modus 21, NR. 16; siehe Anlage Englisch)
An Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe schreibt, dürfen keine Stegreifaufgaben oder Kurzarbeiten gehalten werden. Dies gilt jedoch nicht für Nachholschulaufgaben.
Eine versäumte Kurzarbeit muss nachgeschrieben werden.
Für alle Leistungsnachweise gilt:
Hat sich ein Schüler einer Überprüfung seines Leistungsstandes unterzogen, so können gesundheitliche
Gründe, denen zufolge die Arbeit nicht gewertet werden soll, nachträglich nicht anerkannt werden.
Leider muss immer häufiger festgestellt werden, dass die Unterschriften auf den mit nach Hause gegebenen Leistungsnachweisen, aber auch auf Empfangsbestätigungen, von den Schülern gefälscht werden. Die
Schule wird noch stärker die Unterschriften kontrollieren und entsprechende Vergehen mit Ordnungsmaßnahmen ahnden.
5. Vorrückungsfächer in den Jahrgangsstufen 5 mit 10
§ 44 Abs. 1 RSO: Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Ausgenommen sind Musik, Sport und Textiles Gestalten, ferner Kunsterziehung und Werken, sofern diese Fächer nicht Wahlpflichtfächer in der Wahlpflichtfächergruppe III sind.
Erläuterungen zu Abs. 1: Die genannten Fächer sind auch dann Vorrückungsfächer, wenn der Unterricht
gekürzt durchgeführt werden muss. Vorrückungsfach ist auch Informationstechnologie, wenn es anstelle
von Textverarbeitung, Textverarbeitung mit Kurzschrift, Informatik oder Technisches Zeichnen gewählt
wurde. An unserer Schule ist ab der 7. Jahrgangsstufe Informationstechnologie für alle Wahlpflichtfächergruppen eingeführt.
6. Verhinderung an der Teilnahme am Unterricht
Sorgen bereiten uns immer wieder die Meldungen über Erkrankungen oder sonstige Abwesenheit vom
Unterricht. Im Krankheitsfall bitte ich, die Schule noch am selben Tag (spätestens bis 07.50 Uhr, Tel.
0821/324-18420) telefonisch zu benachrichtigen. Sofern keine schriftliche Entschuldigung vorliegt, muss
auch jeder weitere Krankheitstag telefonisch entschuldigt werden. Die schriftliche Mitteilung muss bei
Wiederbesuch des Unterrichts nachgereicht werden. Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen muss Ihr
Kind, wenn es die Schule wieder besucht, eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorlegen. Dauert
die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, bitte ich um Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses. Volljährige Schüler, die sich selbst entschuldigen, haben stets ein Attest vorzulegen, auch schon bei eintägiger Erkrankung..
Im Falle einer Beurlaubung vom Unterricht, z.B. für Arztbesuche, Vorstellungsgespräche, Eignungstests,
Sportlehrgänge usw. ist ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Antrag
muss in der Regel mindestens zwei Tage vor dem Beurlaubungstermin im Sekretariat vorgelegt werden (Genehmigung Schulleitung). Grundsätzlich bitte ich jedoch, solche Termine, wenn irgendwie möglich, auf den Nachmittag zu verlegen, um den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten.
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7. Schadens- und Verlusthaftung
Es muss eindringlich darauf hingewiesen werden, dass die Schule bzw. der Sachaufwandsträger bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen, Geldbeträgen oder in der Schule zurückgelassenen Lernmitteln (Handys, Bücher, Zeichengeräte, Sportbekleidung usw.) keine Haftung übernehmen
kann. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter keine Wertsachen oder größere Geldbeträge mit in die Schule nimmt und halten Sie Ihr Kind dazu an, wichtige Dinge wie Fahrausweise,
Schlüssel usw. bei sich zu tragen und sicher zu verwahren. Kleine (3. OG) und mittelgroße (EG)
Schließfächer (vgl. Punkt 11) stehen zur Anmietung zur Verfügung Ihre Tochter/Ihr Sohn soll sich bitte
an das Sekretariat wenden. Auch bei Beschädigungen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, die auf dem
Schulgrundstück abgestellt werden, kann keine Haftung übernommen werden.
8.
Aufgabenheft
Zum Schuljahr 2015/16 starten wir mit unserem ersten einheitlichen Hausaufgabenheft. Nach RSO § 48 (2) gilt:
„Die Schülerinnen und Schüler führen ein Aufgabenheft, in das alle schriftlichen, mündlichen und gegebenenfalls
praktischen Aufgaben einzutragen sind.“
Um die Nachvollziehbarkeit von Hausaufgaben und die Kommunikation zwischen uns und Ihnen zu erleichtern,
haben wir auf uns abgestimmte Seiten gestaltet. Das Hausaufgabenheft kostet € 3,50 pro Schüler, die am ersten
Schultag bei der Ausgabe eingesammelt werden. Diese Entscheidung wurde gemeinsam mit dem Elternbeirat und
dem Schulforum getroffen.
9. Lernmittelfreiheit
Der Großteil der im Unterricht verwendeten Bücher ist lernmittelfrei. Nicht in die Lernmittelfreiheit einbezogen sind folgende Unterrichtsmittel:
- Erdkundeatlas (5. – 9. Jahrgangsstufe)
- Mathematik Formelsammlung (9. – 10. Jahrgangsstufe)
- Taschenrechner (8. – 10. Jahrgangsstufe)
- Arbeitsmittel für Technisches Zeichnen (8. – 10. Jahrgangsstufe I)
- Arbeitshefte aller Art, z.B. für Englischunterricht, Deutschlektüren
Achtung: Defekte oder verloren gegangene Bücher müssen ersetzt werden. Aus diesen Geldern bezahlt
die Schule einzelne fehlende Bücher bzw. ersetzt die verloren gegangenen Bücher.
10. Kopiergeld für Arbeitsblätter, Werkgeld und Kostgeld in Haushalt und Ernährung.
Zur Abdeckung der voraussichtlichen Kosten für Kopien (Arbeitsblätter, Vorlagen, Texte usw.) zu Händen der Schüler erhebt die Schule ein Kopiergeld in Höhe von 25,- Euro am 19.02.2015. In der 7. Jahrgangsstufe wird im Fach Haushalt und Ernährung Kostgeld eingesammelt. Die Höhe dieses Betrags legt
die Lehrkraft, Frau FLin Ortlieb, nach Bedarf fest. Ähnliches gilt für das Fach Werken.
11. Schließfächer
Eltern, die einen Vertrag mit der Firma ASTRA-Direkt wegen Anmietung eines Schließfachs abgeschlossen haben, werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das gemietete Fach bei Kündigung von Ihrem
Kind geleert und gesäubert wird. Die Schule übernimmt keine Haftung für liegen gelassene Gegenstände.
12. Hausordnung
In jedem Klassenzimmer und im Hausaufgabenheft ist die Hausordnung einzusehen. Bitte machen Sie
Ihrer Tochter/Ihrem Sohn eindringlich klar, dass auch Sie als Eltern die Beachtung der Hausordnung als
eine wesentliche Voraussetzung für ein friedvolles Zusammenleben in der Schule von ihr/ihm erwarten.
Wir bitten um Beachtung folgender Hinweise:
a) Das Rauchen ist für Schüler auf dem Schulgelände strikt verboten. Wer beim Rauchen ertappt
wird, erhält einen Verweis. Es gibt keine Raucherecken! „Rauchen gefährdet die Gesundheit Ihres
Kindes und auch seine Schullaufbahn!“ Dies gilt auch für die unmittelbare Umgebung unserer
Schule.
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b) Gemäß eines Schreibens vom Kultusministerium ist die Benutzung von digitalen Speichermedien
wie z.B. Handies und MP3-Player im Schulbereich verboten.
c) Es ist untersagt, im Schulgebäude Kaugummi zu kauen.
d) Das Tragen einer Kopfbedeckung ist für Knaben im Unterricht – in geschlossenen Räumen – nicht
gestattet.
e) Das Mitbringen von Getränkedosen sollte im Hinblick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit
Rohstoffen vermieden werden. Dies gilt speziell auch für Energy-Drinks, die auch in gesundheitlicher
Hinsicht bedenklich sind.
f) Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen oder während der Freistunden nicht verlassen werden.
g) Zum Pausenbereich gehört nicht der Hartplatz! Laufbahn und Wiese können in der Pause so lange
genutzt werden, als danach wieder ohne Verletzungsgefahr Sport gemacht werden kann.
Die Hausordnung wird ergänzt durch Hinweise und Anordnungen zum
 Verhalten in der Pause
 Nachmittagsunterricht
 zur Sauberkeit im Schulhaus und in den Klassenräumen
 Wechsel der Klassenräume
13. Elternsprechstunden/Öffnungszeiten Sekretariat
Sie erhalten mit diesem Elternbrief ein Verzeichnis der wöchentlichen Sprechstunden unserer Lehrkräfte.
Ich empfehle Ihnen, dass Sie Ihren Besuch am Vortag bei der jeweiligen Lehrkraft durch Ihr Kind mündlich anmelden, und am eigentlichen Sprechtag kurz telefonisch im Sekretariat den Termin nachfragen, um
zu verhindern, dass Sie bei einer evtl. Erkrankung oder sonstigen Abwesenheit die Lehrkraft diese nicht
antreffen. Zu den wöchentlichen Sprechstunden kommen insgesamt zwei Elternsprechtage im Jahr, bei
denen Sie mit allen Lehrern sprechen können. Hierzu ergeht gesonderte Einladung. Bitte machen Sie im
Interesse Ihres Kindes vor allem von den wöchentlichen Sprechstunden regen Gebrauch, und halten Sie
dadurch engen Kontakt mit den Lehrkräften.
Öffnungszeiten des Sekretariats: 07.15 Uhr bis 15.00 Uhr
Die Öffnungszeiten während der Ferien werden durch Aushang bekannt gegeben.
14. Sprechstunden der Beratungslehrerin und der Schulpsychologin
Sprechzeiten der Beratungslehrerin, Frau Heisler:
Im Schuljahr 2015/2016 ist durch den Ministerialbeauftragten die schulpsychologische Betreuung Frau
Krüger-Gruber übertragen worden. Sie hat ihr Büro an der Heinrich-von-Buz-Realschule im Raum 303.
Sprechstunde von Frau Krüger-Gruber nach Vereinabrung.
(Kontakt: [email protected])
15. Wahlunterricht/Förderunterricht
Im Bereich Musik, Chor, Politik, Wirtschaft, Chemie, Deutsch, Mathematik, Russisch, Französisch, Fußball, Judo, Tontechnik und Schulspiel können wir heuer Wahlunterricht bzw. Unterricht anbieten.
16. Zeugnisbemerkungen
Der verständliche Wunsch nach einer guten Zeugnisbemerkung setzt voraus, dass sich der einzelne Schüler das Schuljahr über entsprechend korrekt verhält. Bei massivem Fehlverhalten in der 9. und 10. Klasse
gegen die schulische Ordnung und ihre schulischen Pflichten kann die Schule in diesen beiden Jahrgangsstufen auf die Möglichkeit zurückgreifen, auf eine Zeugnisbemerkung zu verzichten. Die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dass in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 das Zwischenzeugnis durch drei Notenstandsberichte ersetzt wird. (1. Elternsprechabend, Zwischenzeugnistermin, 2. Elternsprechabend)
17. Pünktlichkeit
Bitte unterstützen Sie unsere Erziehungsarbeit im Hinblick auf einen pünktlichen Schulbesuch. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist obligatorisch. Zuspätkommen wird ab diesem Schuljahr dokumentiert
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und führt zu einem Pünktlichkeitstraining (Meldung im Sekretariat ab 07:30) und letztendlich zu weiteren
Konsequenzen
18. Jahresbericht
Auch dieses Jahr ist beabsichtigt, einen Jahresbericht zum Ende des Schuljahres herauszugeben. Dieser
Rückblick des Schuljahres (Schüler, Klassen, Lehrer, Aktivitäten usw.) liefert auch später immer wieder
interessante Informationen und Erinnerungen. Um diese Tradition an unserer Schule auch in den nächsten
Jahren zu ermöglichen, bitte ich Sie mit dem Kauf eines Jahresberichts dieses Projekt zu unterstützen.
Dafür ein herzliches Dankeschön.
19. Jugendgesundheitsuntersuchung J1
Die Jugend-/Schulärztin, des Gesundheitsamtes Augsburg Frau Dr. Thoms, weist eindringlich auf diese
kostenlose Vorsorgeuntersuchung hin, die Sie im 13. oder 14. Lebensjahr Ihres Kindes bei Ihrem Kinderarzt oder Hausarzt durchführen lassen können.
Auch das Kultusministerium appelliert an die Eltern, die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 nicht zu
übersehen.
“Die Untersuchung bietet… eine einmalige Chance für die Früherkennung von Krankheiten, die die Entwicklung gefährden können, und stellt eine unwiederbringliche Möglichkeit dar, beginnende Suchtprobleme zu thematisieren und aufzugreifen oder auch Fragen im Zusammenhang mit der psychosexuellen
Entwicklung kompetent zu besprechen. Andere wichtige Themenfelder können das Essverhalten, sportliche Aktivitäten, die Überprüfung des Impfschutzes und vieles andere sein, das gerade in diesem Lebensabschnitt (der Pubertät) bedeutsam ist. Die Inanspruchnahme dieser „Vorsorgeuntersuchung“ kann auch
entscheidend dazu beitragen, Erkrankungen im Anfangsstadium zu erkennen und frühzeitig zu behandeln.
Dazu zählt beispielsweise Diabetes Typ II, eine Krankheit, an der zunehmend bereits Jugendliche erkranken.“
Vorgesehen sind Impfberatungen und Impfungen für die 5. und 7. Klassen.
Für die 5. Klassen bietet das Gesundheitsamt zusätzlich die „Schulärztliche Untersuchung“ an.
Die schulärztliche Sprechstunde des Gesundheitsamtes Augsburg, Hoher Weg 8 für unsere Eltern
und Schüler ist für Montag von 14.00 – 15.00 Uhr eingerichtet worden. Schüler, die eine Turnfreistellung benötigen, können sich mit fachärztlichem Attest ohne vorherige Anmeldung zu diesem
Termin vorstellen. Tel: 324-2045
20. Homepage der Schule
Unsere Homepage unserer Schule (www.rs2web.de) entwickelt sich stetig weiter. Besuchen Sie die
Homepage regelmäßig, so können Sie an unserem Schuleben teilhaben und erhalten aktuelle Informationen. Hier finden Sie auch diesen Elternbrief.
21. Wichtige Hinweise:
Informationen durch den Elternbeirat
Es darf auf den Schaukasten des Elternbeirates im Haupttreppenhaus im 1. Stock hingewiesen werden. Der Elternbeirat stellt dort wichtige Informationen und Hinweise zu seiner Arbeit aus.
Verkehrswidriges Verhalten an der Haltestelle „Zollernstraße“
Unsere Schüler überqueren die Donauwörther Straße nach Schulschluss nicht bei der entsprechenden
Fußgängerampel. Leider muss beobachtet werden, dass unsere Schüler nicht genügend Abstand zur einfahrenden Trambahn halten. Auch die Rangeleien an der Haltestelle zwingen den Trambahnführer aus
Sicherheitsgründen zu bremsen, damit kein Schüler angefahren wird.
a) Passiert dadurch ein Unfall entsteht dem Schülerunfallversicherung gegenüber Erklärungsbedarf.
b) Die Stadtwerke haben das „Hausrecht“ für ihre Verkehrs- und Betriebsanlagen. Sie können daher
Schüler, die sich als „Verkehrsrowdys“ aufführen, ein Hausverbot erteilen. Der betreffende Schüler
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darf dann nicht mehr die Verkehrsbetriebe zum Erreichen der Schule benutzen. Ein derartiges Verbot
kann Zeit begrenzt ausgesprochen werden.
c) Die Stadtwerke können auch Anzeige gegen den Schüler erstatten, weil er den Betriebsablauf gefährdet bzw. stört. So können z.B. durch plötzliches Bremsen Fahrgäste in der Trambahn verletzt werden!
Ein solches Verhalten muss sofort unterbunden werden. Die Schule hat direkt kein Eingreifsrecht, da ihre
Disziplinargewalt und Aufsichtspflicht auf den Schulbereich beschränkt ist. Ich bitte Sie, sehr geehrte
Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass sich Ihr Kind vernunft- und verkehrsangepasst verhält.
Grundsätzlich gilt:
Ihr Kind kann durch die Schule zur Verantwortung gezogen werden, wenn es durch sein Verhalten andere
Mitschüler schädigt bzw. in eine gefährliche Situation bringt oder wenn es durch sein unvernünftiges
Verhalten das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit schädigt.
Untersuchungsberechtigungsscheine
Die so genannten Untersuchungsberechtigungsscheine werfen immer wieder Fragen und Nachfragen auf.
Entsprechend dem Jugendarbeitsschutzgesetz muss jeder Jugendliche vor Eintritt in das Berufsleben
(ERSTUNTERSUCHUNG) und nach dem ersten Lehrjahr/Ausbildungsjahr (NACHUNTERSUCHUNG) ärztlich untersucht werden. Die Kosten für diese beiden Untersuchungen der Jugendlichen trägt der
Freistaat Bayern. Er gibt über die Schulen im letzten Schuljahr, also in der 10. Klasse dafür einen weißen
UNTERSUCHUNGSBERECHTIGUNGSSCHEIN für die Erstuntersuchung und einen roten UNTERSUCHUNGSBERECHTIGUNGSSCHEIN für die Nachuntersuchung aus. Zugleich erhalten die Schüler für
die Erst- bzw. Nachuntersuchung eine weißen und roten Erhebungsbogen, den die Eltern der Schüler ausfüllen müssen. Er muss bei dem untersuchenden Arzt mit abgegeben werden. Die Wahl des Arztes steht
den Jugendlichen bzw. ihren Eltern frei.
Wichtig ist, dass der Jugendliche auf den roten Untersuchungsberechtigungsschein selbst aufpasst. Nur in
Ausnahmefällen kann bei Verlust eine Zweitausfertigung ausgestellt werden. Am sichersten ist es, den
roten Nachuntersuchungsschein beim ausbildenden Betrieb zu hinterlegen!
Achtung:
- Ist der Jugendliche während des 1. Ausbildungsjahres volljährig geworden, so kann er die kostenlose Nachuntersuchung nicht mehr in Anspruch nehmen – er muss sie selbst bezahlen!
- Gleiches gilt für die Schüler, die noch in der Schule volljährig werden. Sie erhalten dann weder für
die Erst- noch die Nachuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein.
- Besuchen Schüler nach dem Realschulabschluss die Fachoberschule, erhalten sie keine Untersuchungsberechtigungsscheine in der 10. Klasse. Für eine Berufsausbildung im Anschluss an die FOS
gibt es keine Untersuchungsscheine, weil die betreffenden Schüler dann bereits volljährig sind.
Ich bitte das mit den Berechtigungsscheinen ausgegebene „Merkblatt für Eltern und Jugendliche“ genau
zu beachten. Die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine kann schon im 1. Halbjahr der 10.
Klasse erfolgen, wenn der jugendliche Schüler für den Abschluss des Lehrvertrages die Erstuntersuchung nachweisen muss. Die betreffenden Schüler mögen sich dazu im Sekretariat melden.
22. Nachmittagsbetreuung in der OGS
Unsere Schule bietet dieses Jahr wieder eine Nachmittagsbetreuung an, die von Frau Beck-Plodetzky und
Frau Beck der gfi-GmbH in den Räumlichkeiten des EGs übernommen wird. Vom Montag bis Donnerstag betreut diese Einrichtung Schüler in der Zeit von 12.20-16.00 Uhr.
Angeboten wird auch eine warme Mittagsverpflegung für 60.- € + 2.- € Getränkepauschale monatlich.
23. Veränderungen an der HvB
Auf Grund der wachsenden Schülerzahlen (672 Schüler) wird an der Heinrich-von-Buz-Realschule auch
im Schuljahr 2015/2016 das Fachraumprinzip für die 7. bis 10. Jahrgangsstufe, in dem jede Fachschaft
ihre festen Räume bekommt, eingeführt. Ausstattungstechnisch werden wir sukzessive die Räume dem
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Fachschaftsanspruch anpassen. 5. und 6. Jahrgangsstufe wird aus pädagogischen Gründen im Klassenraumprinzip unterrichtet. Um dies organisatorisch umzusetzen, werden die Unterrichtszeiten angepasst.
1. Stunde 07:50 – 08:35; 2. Stunde 08:40 – 09:25; 3. Stunde 09:40 – 10:25; 4. Stunde 10:30 –
11:15; 5. Stunde 11:35 – 12:20; 6. Stunde 12:25 – 13:10; jeweils 5 min Wechselzeit zwischen der 1./2.,
3./4. und 5./6. Stunde
ESIS
Leider verzögert sich die Einführung eines Elternkommunikationsprogramms (ESIS oder ähnliches) an
unserer Schule, da das Rechenzentrum Augsburg, als IT-Service unseres Sachaufwandträgers, ESIS aus
sicherheitstechnischen Bedenken nicht unterstützt. Wir sind mit dem Schulverwaltungsamt auf der Suche
nach einer Alternative und halten Sie natürlich auf dem Laufenden.
24. Ferientermine/Schulfreie Tage
Zusammenfassung wichtiger Termine
Ferien: 02.11. – 06.11.15 Herbstferien –Allerheiligen
24.12. – 06.01.16 Weihnachtsferien
08.02. – 12.02.16 Winterferien
21.03. – 01.04.16 Osterferien
16.05. – 27.06.16 Pfingstferien
01.08. – 12.09.16 Sommerferien
Prüfungen (Aufnahmeprüfungen, Nachprüfungen und Probeunterrichtnachtermine) finden in der letzten
ganzen Ferienwoche der Sommerferien vom 05.09. – 09.09.16 statt.
Unterrichtsfreie Tage:
03.10.15
18.11.15
01.05.16
05.05.16
Tag der deutschen Einheit
Buß- und Bettag
Tag der Arbeit
Christi Himmelfahrt
Religiöse Feiertage muslimischer Schüler
05. und 06.07.16
Ramazan Bayrami
aus organisatorischen Gründen beantragen Sie bitte eine Unterrichtsbefreiung.
13.10.2015 1. Wandertag für 5. – 8. und 10. Klassen / 9. Klassen Berufsinformationstag
1. Elternsprechtag für 5. bis 10. Jgst.
02.12.15
17.00 – 20.00 Uhr
2. Elternsprechtag für 5. bis 10. Jgst.
20.04.16
17.00 – 20.00 Uhr
17.02.16
03.03.16
Informationsabend zum Übertritt/Tag der offenen Tür ab 18.00 Uhr
Informationsabend zur Wahlpflichtfächergruppenentscheidung 6. Jgst. ab 19.00 Uhr
Schulfahrten:
Die 5. Klassen besuchen 2015/16 ein Schullandheim,
die 7. Klassen besuchen 2015/2016 eine fünftägige Wintersportwoche,
die 8. Klassen führen 2015/2016 dreitägige Orientierungstage durch,
optionale Englandfahrt für 8. Klassen,
die 10. Klassen führen 2015/2016 eine fünftägige Studienfahrt durch.
Konkrete Informationen werden von den Fachkollegen ausgegeben.
19.02.2015
Zwischenzeugnis für die Jahrgangsstufen 8 bis 10. Die Klassen der Jahrgangsstufe 5 bis 7
erhalten statt eines Zwischenzeugnisses drei „Notenstandsberichte“,
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Abschlussprüfung 2015/2016: 21.06. bis 30.06.16; eigene Information für die Klassen 10a, 10b, 10c,
10d und 10e per Elternbrief.
27.07.2016
2. Wandertag
29.07.2016
Jahreszeugnisausgabe für die Jahrgangsstufen 5 bis 9
Für die Abschlussklassen ist das Zeugnisdatum der 22.07.16.
Die Abschlussfeier findet traditionell an diesem Freitag statt.
30.05. bis 03.06.16
Betriebspraktikum der 9. Klassen.
Einladen möchte ich Sie noch ganz herzlich zum ersten Klassenelternabend am 07.10.2015 um 20:00 Uhr
in den jeweiligen Klassen- und Stammräumen.
Um 19:00 Uhr findet in der Aula eine Informationsveranstaltung für alle 10. Klassen und deren Eltern
statt. Als Referenten sind Frau Hipp (Agentur für Arbeit), Herr Müller (Beratungslehrer Holbein Gymnasium) und Frau Meikat-Schäfer (Beratungslehrerin der FOS) geladen um Informationen zu weiteren Bildungsmöglichkeiten nach der Realschule aufzuzeigen.
Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Schuljahr 2015/2016 verbleiben wir mit freundlichen
Grüßen.
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Reiner Wendlinger
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Christian Sattich
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Antje Luxenhofer
RSD (Schulleiter)
RSK (Stellv. Schulleiter)
ZwRSK (weitere Stellvertreterin)
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Lehrer 2015 / 1615
Sprechstunden 1. Halbjahr
Anlage 1
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
41.
42.
43.
44.
45.
46.
47.
48.
49.
50.
51.
52.
53.
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ba
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drm
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sm
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wb
wa
wr
ws
wl
wn
wm
zm
Kürzel
Name
StRin(RS) Allmann, Karin
LAv Archangelskaja, Marina
StR(RS) Dr. Baader, Achim
StRin(RS) Beck, Dagmar
StRin(RS) Benedikt, Kerstin
StRef Dreiseitel Markus
StR(RS) Eckart, Hans Peter
StRef Erdinger Peter
LAv Franz, Sunita
StR(RS) Fröhler, Arnulf
StRefin Funk Sarah
StR(RS) Geislinger, Mathias
SemRin Gregg, Simone
StR(RS) Gröbner, Simon
StRin(RS) Gunst, Helen
StRef Haluza, Florian
StRin(RS) Heisler, Daniela
StRin(RS) Herr, Monika
StR(RS) Illauer, Konrad
StRin(RS) Kirchner, Isabelle
StR(RS) Klein, Oliver
StRin(RS) Knoll, Stephanie
StRef Koch, Malte
StR(RS) Köllmberger, Florian
LAv Kosub, Susanne
StR(RS) Kuska, Christian
StRin(RS) Lang, Claudia
StR(RS) Lutz Tobias,
ZwRSKin Luxenhofer, Antje
StRin(RS) Mai, Afra
StR(RS) Miehling, Andreas
StR(RS) Mohr, Svenja
StR(RS) Nardten, Agape
StR(RS) Nievelle, Christopher
StRin(RS) Nussbächer, Emma Andrea
FLin Ortlieb, Maria
SemRin Paul, Yvonne
StRin(RS) Rohrmoser, Ramona
RSK Sattich, Christian
L Schössow, Tanja
StRin(RS) Schuster, Sabine
StR(RS) Schwaiger, Michael
StR(RS) Spreng, Manuel
StR(RS) Tögel, Marian
StR(RS) Urbanczyk, Stefan
FOL Wachenbrunner, Frank
SemR Wagner, Robert
StR(RS) Warner, Joseph
StR(RS) Weber, Sebastian
RSD Wendlinger, Reiner
StRin(RS) Wibner, Nicole
StRin(RS) Wölling, Monika
StRef Zenkner Matthias
Sprechstunden 1. Halbjahr 2014 2015; Stand:16.09.14
Sprechstunde
11
Anlage 2 Englisch-Tests: (erstellt von StR (RS) Geilinger)
Leistungserhebungen am Beispiel des Faches Englisch
Maßnahme 16 aus dem Modus-21-Katalog
1. Bei den Tests handelt es sich um angekündigte Leistungsnachweise, d.h.:
 Bei ausreichender Entschuldigung des Schülers werden sie nachgeschrieben.
 Sie müssen mindesten eine Woche vorher angekündigt werden.
 Am Tage eines Tests einer Klasse kann keine Stegreifaufgabe geschrieben werden. Schreibt jedoch nur ein
Schüler einen Test nach, so kann an diesem Tag eine Stegreifaufgabe geschrieben werden.
2. Anzahl
Tests werden an Stelle von Schulaufgaben und Stegreifaufgaben geschrieben, d.h. in den Jahrgangstufen 5-8
werden 8 Tests, in den Jahrgangstufen 9+10 werden 7 Tests geschrieben.
In einer Woche dürfen höchstens drei angekündigte Leistungsnachweise angesetzt werden.
3. Arbeitszeit
Ein Test soll ca. 30 Minuten dauern. Tests können jedoch auch länger dauern, wenn hierfür andere Tests kürzer als 30 Minuten sind.
4. Gewichtung
In den Klassen 5 bis 8 ergibt die Summe der Gewichtungen schriftlicher Arbeiten 12,
in den Jahrgangstufen 9 und 10 ergibt diese Summe 10.
Die Gewichtung der einzelnen Tests wird von der Lehrkraft festgelegt und den Schülern mitgeteilt.
5. Neben den Tests gibt es weiterhin mündliche Leistungsnachweise, davon mindestens einen echten mündlichen
6. In den Jahrgangstufen 5 bis 9 kann jeweils ein Test durch einen Speaking Test oder ein benotetes Projekt ersetzt werden.
bitte hier abtrennen
Empfangsbestätigung zum Schülerakt
Hiermit bestätigen wir den Erhalt des Elternrundschreibens Nr. 1 – 2015/2016, den Sprechstundenplan
und die Einladung zum Klassenelternabend der Heinrich-von-Buz-Realschule Augsburg.
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Name d. Schülers
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Ort, Datum
Klasse:______
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Unterschrift
der
Erziehungsberechtigten