Leitfaden Verhalten bei Transportschäden

VERHALTEN BEI TRANSPORTSCHÄDEN
WIE SIE TRANSPORTSCHÄDEN ERKENNEN, BEHANDELN UND ABWICKELN
Sportastic Handelsges. m. b. H. • Gewerbepark 73 • A-9710 Feistritz / Drau • Tel.: +43 (0)4245 40000 • Fax: +43 (0)4245 40000 11 • E-Mail: [email protected]
LEITFADEN - VERHALTEN BEI TRANSPORTSCHÄDEN
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
erstklassiges Kundenservice liegt uns am Herzen!
Wir sind bestrebt, Ihnen stets einwandfreie Waren zu liefern. Alle Artikel und Sendungen werden von uns beim Warenausgang
geprüft und sorgfältig verpackt. Trotz guter Verpackung und den Bemühungen aller Beteiligten, können die Waren in seltenen
Fällen beschädigt oder unvollständig bei Ihnen ankommen.
Deshalb bitten wir Sie, prüfen Sie die Sendung (z.B. Matten, Tischtennistisch, etc) im Beisein des Zustellers (Spedition,
Paketdienst) unverzüglich ganz genau auf offensichtliche Transportschäden wie Kratzer, Einrisse, Quetschungen, Dellen,
etc.:
• Ist der Karton ramponiert oder gestaucht?
• Ist die Lieferung laut den beiliegenden Papieren vollständig?
Diese Vorsichtsmaßnahme ist einfach erklärt: Der Empfänger hat die Prüfungspflicht!
1. ÄUSSERLICHE PRÜFUNG
• Prüfung der Warenbegleitpapiere
Mithilfe der Warenbegleitpapiere (Lieferschein) wird ausgeschlossen, dass die Ware irrtümlich an Sie gesendet
wurde oder dass es sich um eine unverlangte Warensendung handelt.
Unser Tipp: Kontrollieren Sie bitte, ob die Anschrift des Absenders und des Empfängers auf dem Lieferschein
zutreffend sind. Stellen Sie fest, dass Sie nicht der Empfänger sind, kann die Ware kann nicht angenommen werden.
• Kontrolle auf offene Transportschäden
Ein offener Transportschaden liegt vor, wenn die äußere Verpackung offensichtliche Schäden aufweist.
Achtung: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nicht nur die Übernahme der Ware, sondern auch den äußerlich
ordnungsgemäßen Zustand derselben. Deshalb: Schäden die infolge einer mangelhaften Lieferung verursacht
wurden, müssen unverzüglich dem Zusteller gemeldet werden.
Unser Tipp: Kontrollieren Sie, ob die äußere Verpackung Beschädigungen aufweist. Zum Beispiel: Eingerissener
oder stark gestauchter Karton, Warenteile ragen aus der Verpackung heraus, gebrochene Europalette,
Kartonverletzungen durch Staplergabel, etc.
Bitten Sie den Zusteller sofort um ein Schadensprotokoll. Dabei müssen alle Schäden an der Verpackung genau
beschreiben, auf dem Schadensprotokoll dem Lieferschein dokumentiert und durch den Zusteller per Unterschrift
bestätigt werden. Außerdem muss das Kennzeichen des Lieferwagens notiert werden. Zusätzliche Fotografien zur
Beweissicherung sind sehr hilfreich, um den Schadensfall besser abwickeln zu können.
Bitte melden Sie auch uns den Schaden (inkl. Fotos) unverzüglich schriftlich per Mail: [email protected]
Bei bereits äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Verpackung öffnen Sie diese noch im Beisein des Zustellers.
Vergewissern Sie sich, dass kein versteckter Transportschaden vorliegt.
Siehe dazu: 2. Inhaltliche Prüfung Punkt: „Überprüfung auf verdeckte Transportschäden“
Im Zweifel gilt: Befürchten Sie, dass Sie bei einer Annahme evtl. spätere Schäden selber tragen müssen, lehnen
Sie die Annahme ruhigen Gewissens, aufgrund der Beschädigung ab, und melden uns den Schaden.
•2•
• Mögliche Hindernisse seitens des Zustellers
Es kann vorkommen, dass der Zusteller sich weigert, ein Schadensprotokoll aufzunehmen oder dieses durch seine
Unterschrift zu bestätigen. Hin und wieder behaupten Zusteller, sie hätten bereits selbst sämtliche vorhandenen/sichtbaren
Schäden notiert und fordern Sie „einfach nur“ zur Unterschrift auf.
Unser Tipp: schreiben Sie trotzdem alle Schäden auf und vermerken (wenn der Zusteller die Unterschrift verweigert)
darunter: „Unterschrift des Fahrer fehlt – da verweiert“. Notieren Sie sich den Namen des Zustellers und die
Kennzeichennummer des LKW.
Prüfen Sie die Dokumentations des Fahrers genau. Verwehrt Ihnen ein Fahrer die Möglichkeit, den von ihm notierten
Schadensvermerk zu kontrollieren und besteht auf Ihre Unterschrift ev. mit den Worten „sonst keine Annahme“, verweigern
Sie bitte die Warenannahme und informieren uns umgehend.
Sportastic GmbH: Telefon: +43 (0) 4245 / 40 0000 oder per Email: [email protected]
2. INHALTLICHE PRÜFUNG
Der Inhalt der Sendung muss ebenfalls unverzüglich überprüft werden.
• Überprüfung auf versteckte Transportschäden
Ein verdeckter Transportschaden liegt vor, wenn dieser erst nach dem Öffnen der Verpackung erkannt wird.
Unser Tipp: Prüfen Sie die Ware sofort nach dem Erhalt im Beisein des Zustellers.
Prüfen Sie insbesondere, ob der Inhalt beschädigt ist oder Teile fehlen.
Notieren Sie bitte möglichst exakt den aufgetretenen Schaden im Schadensprotokoll. Zusätzliche Fotografien zur
Beweissicherung sind sehr hilfreich, um den Schadensfall besser abwickeln zu können. Bewahren Sie auf jeden Fall die
Ware einschließlich der Waren- sowie der Versandverpackung bis zur Prüfung des Transportschadens auf.
Achtung: Verdeckte Transportschäden sind uns innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich zu melden.
Deshalb bitten wir Sie, uns unverzüglich zu kontaktieren und uns Ihre dokumentierte Schadensmeldung
per Mail [email protected] zu schicken.
Alternativ können Sie die Annahme der Sendung wegen Beschädigung verweigern.
• Kontrolle der gelieferten Stückzahl
Kontrollieren Sie, ob die Anzahl der Versandstücke mit den Angaben in den Begleitpapieren (Lieferschein) übereinstimmen.
Unser Tipp: Im Fall der falschen Anzahl der Versandstücke muss diese auf den Kontrollpapieren genau festgehalten
werden. Notieren Sie zusätzlich das Kennzeichen des LKWs. Lassen Sie sich Ihre Notizen auf den Kontrollpapiere durch
die Unterschrift vom Zusteller (inkl. Datum) bestätigen!
• Die Ware wurde „gegen reine Quittung“ bereits angenommen
Sie haben die Ware bereits angenommen und erst danach den Schaden entdeckt.
Beim Zusteller wurde kein Schadensvermerk gemacht.
Unser Tipp: In diesem Fall ist eine vollständige Dokumentation sowie Schadensbeschreibung unerlässlich. Notieren Sie
alle Schäden (Fotos der Außen- und Innenverpackung, beschädigten Stellen, etc.) und schicken uns Ihrer
Schadensmeldung innerhalb von max. 7 Tagen. Wir sind gezwungen solche Schäden innerhalb von max. 7 Tagen an die
Spedition/Transportunternehmen weiterzugeben. Sollte Meldefrist von 7 Tagen verstreichen ohne das Sie den Schaden
melden, wird seitens der Spedition/Transportunternehmen davon ausgegangen, dass die gelieferte Ware Ihr Haus
unbeschädigt erreicht hat, und der Schaden ist somit nicht mehr regulierbar.
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• Mögliche Hinweise seitens des Zustellers
Sind keine äußerlichen Beschädigungen erkennbar, könnte es sein, dass der Zusteller versucht, die Schadensbearbeitung
abzulehnen. Dies wird dann mit dem Umstand begründet, dass eben wegen der äußerlich nicht erkennbaren Beschädigung
kein Transportschaden vorliegen kann.
Unser Tipp: Suchen Sie in diesem Fall nach Anzeichen von äußerer Gewalteinwirkung auf dem Paket, wie zum Beispiel
leichte Eindrucksstellen und lassen Sie diese im Schadenprotokoll aufnehmen.
Häufig wird von Zustellern angemerkt, dass die Produktverpackung, sowie sonstiges Verpackungsmaterial im Inneren der
Versandverpackung, nicht ausreichend gewesen sein soll. Wir garantieren Ihnen, dass wir die Waren ordnungsgemäß
verpacken und Transportschäden aufgrund dieser fast gänzlich ausschließen können. Diese sind fast ausnahmslos, auf
die unsachgemäße Behandlung der Sendung zurückzuführen.
Achtung: Nehmen Sie bitte die Sendung auf keinen Fall mit dem Vermerk „Unter Vorbehalt“ an!
Dieser Vermerk ist gesetzlich unwirksam und hat im Schadensfall bei Versicherungen, späteren Reklamationen in Bezug
auf Transportschäden oder Vollständigkeit bei äußerlich beschädigten Sendungen rechtlich keine Relevanz.
Falls Sie Fragen zu Transportschäden haben, kontaktieren sie uns bitte:
Sportastic GmbH: Telefon: +43 (0) 4245 / 40 0000 oder per Email: [email protected]
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