Fragen und Antworten zum Feuerverbot Kanton

Amt für Militär und Bev ölkerungs s chutz
Kantonaler Führungsstab
Fragen und Antw orten zum Feuerv erbot Kanton S olothurn
Das abs olute Feuerv erbot im Wald und in Waldes nähe infolge akuter
Trockenheit is t zw ingend einzuhalten (Allgem einv erfügung der Polizei
Kanton S olothurn v om 9. Juli 2015)
Mit den untenstehend aufgeführten Informationen bieten wir Ihnen eine Hilfestellung bei Fragen im Umgang
mit dem Feuerverbot im ganzen Kanton Solothurn. Das Dokument wird unter Berücksichtigung der
Lageentwicklung laufend ergänzt/angepasst.
Verantw ortungs bew us s ter Umgang mit dem Feuer bei der akuten Trockenheit heis s t:
 Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden
 Grill-/Feuerstellen (ausserhalb Wald und Waldesnähe) dürfen nur im absolut gelöschten Zustand
verlassen werden
 Das Verwenden von Fackeln im Wald / in Waldesnähe ist verboten
 Präventiv sind Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher, Löschdecke, usw.) bereit zu halten
 Informationen aus Internet, Radio und Fernsehen sowie in Zeitungen beachten
Mögliche Fragen:
Was bedeutet Waldes nähe?
Es gibt keinen fix en Abs tand.
Das Feuer darf einfach keinen Einfluss auf den Wald haben (der Abstand ist abhängig von der Neigung, der
Windrichtung, der Möglichkeit des Funkenwurfes, der Grösse des Feuers). Durch die akute Trockenheit ist
jederzeit eine ober- oder unterirdische Ausbreitung des Feuers möglich.
Das Feuer, das heisst auch Funken davon, dürfen einfach den Wald nicht erreichen.
Darf ich im Wald / in Waldes nähe grillieren oder fes t eingerichtete Feuers tellen im Wald oder in
Waldes nähe benutzen?
NEIN, es ist verboten Feuerstellen / Kochstellen mit Holz und/oder Kohlefeuerung sowie Cheminées (auch in
und bei Waldhütten) zu benutzen, da von Funkenwurf ausgegangen werden muss.
Das Grillieren mit Gasgrill oder Elektrogrill im Wald oder Waldesnähe ist möglich (Vorsichtiger Umgang).
NEIN!
JA, aber nur m it:
oder Elektrogrill
Gas grill
Darf ich zu Haus e, im Freien s ow ie an Flus s ufern grillieren?
JA, aber mit besonderer Vorsicht (nicht unbeaufsichtigt lassen, Funkenwurf zwingend vermeiden, geeignete
Löschmittel bereithalten, Glut vollständig löschen) ist folgendes erlaubt:
- Gasgrill und Elektrogrill
- Holzkohlegrill und Einweggrill
- Cheminée
- Feuerschalen
Darf ich Feuerw erks körper im Wald oder in Waldes nähe abbrennen?
NEIN, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist während der Gültigkeit des Feuerverbotes im Wald oder in
Waldesnähe verboten.
Darf ich Himmels laternen / Heis s luftballone (gekaufte / s elbs tgebaute) s teig en las s en?
NEIN, ist verboten. Dies gilt für alle mit offenem Feuer betriebenen Flugkörper.
Das Feuerv erbot und die v orgenannten Verhaltens anw eis ungen gelten
bis zum Widerruf, auch w enn es regnet.
Bundes feier
Die Entwicklung der Situation betreffend eines allfälligen Feuerwerkverbotes für den 31. Juli und den 1. August
ist von der aktuellen Lage und den Wetterprognosen abhängig. Die Lage wird vom Kantonalen Führungsstab in
Zusammenarbeit mit der Polizei Kanton Solothurn sowie dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei laufend
beurteilt.
Aus kunfts telle für den Kanton S olothurn:
Für Fragen oder weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Katastrophenvorsorge (Amt für Militär und
Bevölkerungsschutz Kanton Solothurn) telefonisch von 8 - 19 Uhr (auch über das Wochenende) gerne zur
Verfügung:
Telefon: 062 311 94 61
E-Mail: kav @v d.s o.ch
w w w .kav .s o.ch
Balsthal, 17.07.2015