Gatterjagd Tierquälerei, Verbot durch Landesrat Josef Schwaiger

VGT: Gatterjagd Tierquälerei, Verbot durch Landesrat Josef Schwaiger gefordert
Jagdgatter Mayr-Melnhof ist Wildschweinzucht mit 50-100 facher Besatzdichte im Vergleich zum
natürlichen Besatz – Ziel: Umwidmung zu Fleischgatter oder Fütterungsende und Grünbrücken
In Salzburg gibt es noch 3 Jagdgatter. Zusammen mit Wien, Niederösterreich und dem Burgenland
ist Salzburg eines von 4 Bundesländern in Österreich, in denen die Gatterjagd nicht verboten ist.
Während aber in Wien und dem Burgenland gerade entsprechende Reformen der Jagdgesetze
erarbeitet werden, und in Niederösterreich die Verhandlungen im Mai beginnen, ist in Salzburg
momentan noch kein Ende der Gatterjagd absehbar. Deshalb brachte der VGT folgenden Vorschlag
zur Änderung des Jagdgesetzes ein:
VERBOT VON JAGDGATTERN
§ 68 (1) Die Errichtung von Wildgehegen ist verboten.
(2) Ausgenommen sind a) Anlagen, die keinen jagdlichen Zwecken dienen, und b)
Wildtierzuchtgatter (§§ 109 ff).
VERBOT DES AUSSETZENS GEZÜCHTETER WILDTIERE (FASANE, ENTEN)
§ 73 (1) Wild darf ohne Ausnahme nur mit Bewilligung der Landesregierung in die freie
Wildbahn ausgesetzt werden.
(2a) Es ist verboten eine Wildart nach dem Aussetzen in der laufenden und der folgenden
Jagdsaison zu bejagen.
(2b) Absatz (1) gilt nicht für eingefangene oder aufgezogene Wildtiere, die der Natur entnommen
worden sind, um sie aufzuziehen, gesund zu pflegen, tierärztlich oder wissenschaftlich zu
untersuchen oder vor dem Verlust zu bewahren, und im Anschluss daran wieder freigelassen
werden.
Das Mayr-Melnhof Jagdgatter
• ca. 500 ha groß
• ca. 400 Wildschweine/Jahr geschossen
• d.h. ca. 600 Wildschweine im Gatter
• d.h. ca. 120 Wildschweine/100 ha
Natürliche Population dort: 1-2 Wildschweine/100 ha
→ 50 – 100 x mehr Wildschweine als natürlich im Gatter
Das Mayr-Melnhof Jagdgatter ist also eine Wildschweinhaltung und -zucht. Treibjagden auf
Hausschweine, Rinder oder Schafe wäre verboten, in der Freilandhaltung gilt das Tierschutzrecht,
die Tötung muss nach veterinärrechtlichen Vorschriften durchgeführt werden. Warum sollte gerade
die Treibjagd auf Wildschweine in der Freilandhaltung erlaubt sein?
Auflösung des Jagdgatters Mayr-Melnhof
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Entweder Besatz auf natürlichen Bestand reduzieren, Fütterungen einstellen und
Grünbrücken bauen bzw. Gatterzaun entfernen, d.h. Gatter auflösen (Vorbild: Lainzer
Tiergarten in Wien)
Oder Jagdgatter zu einem Wildtierzuchtgatter umwidmen:
• Tierschutzgesetz gültig
• Tötung nach veterinärrechtlichen Vorschriften
Gatterjagd
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Treiberkolonnen, Hunderudel und Schüsse versetzen die im Jagdgatter eingesperrten
Wildtiere über Stunden in Todesangst
Hunderudel hetzen Wildtiere
Wildtiere flüchten in Panik den Gatterzaun entlang, manche springen in Verzweiflung
dagegen und verletzen sich
Gatterjagd ist Tierquälerei
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Gutachten von Dr. Karoline Schmidt, Wildbiologin und Jagdexpertin
Resümee der jagdlichen Fachtagung in Stainz im November 2015
Unterstützung durch prominente JägerInnen mit Petition
Unterstützung durch jagdliche Fachartikel
IFES-Studie: 70 % für Gatterjagdverbot
Gatterjagdverbot rechtlich möglich
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Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Stefan Hammer, Verfassungsrechtsexperte