DOSSIER Segway & Co.: Vieles ist verboten Motor-Skateboards, selbstbalancierende Einräder und andere Elektro-Spassfahrzeuge erfreuen sich grosser Beliebtheit und waren auch begehrte Geschenke zu Weihnachten. Doch die Geschenke haben ihre Tücken, denn diese neuartigen Spielzeuge sind oft nicht für die Strasse zugelassen. TEXT ALINE BEAUD, DINO NODARI | FOTOS EMANUEL FREUDIGER L ocker und entspannt fährt er vor uns her. Die Hände cool in den Hosentaschen, beschleunigt er, wird wieder langsamer, um daraufhin zwischen den Pfeilern eines Gebäudes Slalom zu fahren. Er bremst und setzt einen Fuss auf den Boden. Nicolas Saramon demonstriert, wie das elektrische Einrad funktioniert. «Solche Fahrzeuge könnten zur Lösung von Verkehrsbehinderungen und Umweltverschmutzung in den Städten beitragen», ist der Genfer Informatiker überzeugt. Seit drei Jahren verkauft er solche elektrischen Einräder. Als Vorreiter auf diesem Gebiet vertreibt Nicolas Saramon jährlich rund fünfzig Fahrzeuge, deren Preis sich zwischen 1000 und 2500 Franken bewegt – Tendenz steigend. Seit Kurzem sind auch Media Markt und Galaxus – um nur einige zu nennen – auf diesem Markt vertreten. Beide bieten zwischen 20 und 40 Produkte an. Kein Wunder, wenn auch schon Justin Bieber auf einem Elektro-Skateboard gesichtet wurde. Warum also diese trendigen Fahrzeuge nicht auch in der Schweiz verkaufen? Aus dem einfachen Grund, dass sie auf unseren Strassen nicht alle zugelassen sind. Theorie und Praxis Vielnutzer Nicolas Saramon bedauert das Verbot der elektrischen Einräder. Seit dem 1. Juni 2015 sind die Elektro-Spassfahrzeuge Leicht-Motorfahrrädern oder → sonstigen MotorfahrräFebruar 2016 | touring 17 dern gemäss Artikel 18 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) gleichgestellt. Dies hat zur Folge, dass diese Geräte auf der Strasse und auf den Radstreifen zu verkehren haben. Auf Trottoirs und in Fussgängerzonen sind sie verboten. Ausserdem müssen sie die technischen Anforderungen an die entsprechenden Fahrzeug-Kategorien erfüllen. Tun sie das nicht, sind sie im Strassenverkehr verboten und dürfen nur auf Privatgelände eingesetzt werden. Die den Motorfahrrädern gleichgestellten Geräte müssen ausserdem angemeldet sein. Dies gilt für die ganze Schweiz. So viel zur Theorie. Doch in der Praxis herrscht ein Riesendurcheinander. Experten in diesem Bereich werden das Merkblatt des Bundesamtes für Strassen (Astra) zur Hand nehmen, in dem die wichtigsten technischen Vorschriften für diese Fahrzeugtypen aufgelistet sind. Alle anderen müssen sich damit begnügen, sich von den Händlern gut informieren zu lassen und diese zu fragen, ob das jeweilige Fahrzeug die Vorgaben erfüllt, welche Leistung es hat und ob es für die Strasse zugelassen ist. «Das ist eine sehr komplexe Thematik», betont Marco Cortesi, der Sprecher der Stadtpolizei Zürich. «Man muss sich vor dem Kauf gut informieren.» Zur Klärung der Situation hat die Zürcher Polizei online einen Flyer veröffentlicht, auf dem angegeben ist, welche Fahrzeuge zugelassen sind und welche nicht. Teurer Spass «Das elektrische Einrad von einem meiner Kunden wurde konfisziert», erklärt Nicolas Saramon. «Ein anderer Kunde wurde lediglich gebeten, mit dem Bus nach Hause zu fahren.» In Zürich ist die 18 touring | Februar 2016 Polizei etwas strenger. Gemäss Marco Cortesi sind sich die Leute nicht bewusst, dass neben einer Verzeigung auch noch Verfahrenskosten und Schreibgebühren anfallen können. So kommt rasch eine gesalzene Rechnung zusammen. Dabei sind mögliche Schäden oder Unfälle noch nicht einmal miteinbezogen. «Allein in diesem Jahr gab es schon mehr als 30 Unfälle mit solchen Fahrzeugen in Zürich», sagt Cortesi. Es gibt also auch versicherungstechnisch gesehen ein Problem. Ohne angemessene Deckung setzen sich die Nutzer dieser Geräte grossen Risiken aus. Last Mile Surfer von Volkswagen Ski fahren auf Teer Immer neue Fahrzeuge mit Elektroantrieb kommen auf den Markt, eine Übersicht ist nur schwer zu bekommen. Wie also sieht die Lösung in diesem Durcheinander aus? Beim Astra arbeiten die technischen und juristischen Experten an einer Klärung der Bestimmungen und der Problematik bezüglich dieser Fahrzeugtypen», bestätigt der Astra-Sprecher Guido Bielmann. Er stellt aber auch klar: «Ein Elektro-Spassfahrzeug muss den Vorschriften der Kategorie Leicht-Motorfahrräder oder Motorfahrräder im Sinne von Artikel 18 der VTS entsprechen. Tut es dies nicht, ist es nicht für die Strasse zugelassen.» Nicolas Saramon seinerseits hält an seinen elektrischen Einrädern fest. «Das Einrad ist die Zukunft», erklärt er voller Begeisterung. Mit dem Ziel, dafür zu sorgen, dass die Rechte der Nutzer dieser Geräte Anerkennung finden, hat er den Verein Swiss-wheelers. com gegründet. Er wünscht sich, dass das Astra eine neue, für diese Geräte spezifische Fahrzeug-Kategorie schafft. Schliesslich möchte Nicolas Saramon auch weiterhin – in seinen Worten – mit dem Einrad «auf dem Asphalt Ski fahren!» ◆ X3 von Airwheel Smartwheel Z3 von Airwheel PT i2 SE von Segway E-GO von Yuneec DOSSIER Die Zukunft der E-PersonalTransporter Rocketskates R10 von Acton Nur auf abgesperrten Areal verwenden Ryno von Rynomotors Crazy Cart von Razor Auf Strasse zugelassen Revoluzzer plus von Eneway Electro E300 von Razor E-Bikes bis 45 km/h im Bild das ST2 von Stromer E-Bikes bis 25 km/h Im Bild das Freygeist E-Bike WalkCar von Cocoa Motors Zero SR ZF12.5 von Zero Motorcycles Ninebot Elite vom gleichnamigen Unternehmen Februar 2016 | touring 19
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