VERTRAG Zwischen : __________________________________ __________________________________ __________________________________ vertreten durch : __________________________________ im folgenden als „der Vertragsnehmer“ angeführt, und dem Sportverein FC Könen 1920 e.V. mit Vereinssitz in 54329 Konz-Könen vertreten durch : __________________________________ __________________________________ im folgenden als “der Vertragsgeber“ angeführt wird folgender Vertrag abgeschlossen. 1. Der Vertragsgeber stellt dem Vertragsnehmer folgende Werbemöglichkeiten zur Verfügung: Homepage Sponsorentafel 1-fache Visitenkartengröße 2-fache Visitenkartengröße 4-fache Visitenkartengröße 8-fache Visitenkartengröße Vereinsheft Innenseite Deckblatt Vorletzte Seite Letzte Seite Ganze Seite Halbe Seite Viertel Seite Bandenwerbung * Plakatwerbung Spieltage Durchsage Heimspieltagen Paket „Basic“ bei siehe auch Vertragsbedingungen unter 6. 1-fache Visitenkartengröße 2-fache Visitenkartengröße 4-fache Visitenkartengröße bei ca. 8 Spieltagen bei ca. 16 Spieltagen Laufzeit 1 Jahr Laufzeit 3 Jahre Paket „First“ Paket „Premium” Die Leistungen des Vertrages und die damit verbundenen Kosten ergeben sich aus dem Dokument des FC Könen 1920 e.V. „Sponsoring, Seite 1 von 3 150429 Mustervertrag Sponsoring Stand Mai 2015“, welches Vertragsbestandteil ist und als Anlage zu diesem Vertrag beiliegt. 2. Gemäß der seitens des Vertragsnehmers ausgewählten Werbemöglichkeiten ergeben sich Kosten in Höhe von jährlich € _____________ inkl. MwSt. bei einer Vertragslaufzeit von _______________ Jahr/Jahren ab dem _______________ 3. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsdauer stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn die Vereinbarung nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf mit einem eingeschriebenen Brief von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. 4. Die Rechnungsstellung erfolgt kalenderjährlich, je nach Vertragsbeginn entsprechend anteilig. 5. Im Falle einer Vereinbarung eines Lastschriftverfahrens wird der jeweils fällige Betrag durch den Vertragsgeber von folgender Bankverbindung des Vertragsnehmers eingezogen: 6. IBAN : __________________________________ BIC : __________________________________ Name der Bank : __________________________________ Die Kosten für die laufende Instandsetzung/-haltung der Bandenwerbung gehen zu Lasten des Vertragsnehmers. Er hat für ihren betriebs- und unfallsicheren Zustand Sorge zu tragen. Vorgenannter Sachverhalt kommt nicht zum Tragen, soweit die Schäden an der Bandenwerbung aus dem regulären Trainings- und Spielbetrieb entstanden sind. Im Falle von Schäden durch Feuer, Diebstahl, Vandalismus etc., steht es dem Vertragsnehmer frei die Bandenwerbung auf seine Kosten zu erneuern bzw. instand zu setzen oder die Bandenwerbung auf seine Kosten zu entfernen. Die Entfernung ist unverzüglich nach Rücksprache mit dem Vertragsgeber vorzunehmen. Für diesen Fall steht dem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zum Ende des Kalenderjahres zu. Eine Erstattung der Kosten des betroffenen Zeitraumes an den Vertragsnehmer erfolgt nicht. 7. Der Vertragsnehmer stellt den Vertragsgeber von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Ausübung der Werbung ergeben. 8. Schriftliche oder mündliche Nebenvereinbarungen zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. 9. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Trier. Seite 2 von 3 150429 Mustervertrag Sponsoring 10. Dieser Vertrag ist in zweifacher Ausfertigung beiderseitig unterschrieben und je eine Ausfertigung dem Vertragsnehmer und dem Vertragsgeber ausgehändigt worden. _________________________________ _________________________________ Ort, Datum Ort, Datum _________________________________ _________________________________ Vertragsgeber FC Könen 1920 e.V. Vertragsnehmer Unterschrift und Stempel Unterschrift und Stempel Anlage: FC Könen 1920 e.V. „Sponsoring“, Stand Mai 2015 Seite 3 von 3 150429 Mustervertrag Sponsoring
© Copyright 2024 ExpyDoc