vertrag - FC Könen

VERTRAG
Zwischen
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vertreten durch
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im folgenden als „der Vertragsnehmer“ angeführt, und
dem Sportverein FC Könen 1920 e.V. mit Vereinssitz in 54329 Konz-Könen
vertreten durch
:
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im folgenden als “der Vertragsgeber“ angeführt
wird folgender Vertrag abgeschlossen.
1.
Der Vertragsgeber stellt dem Vertragsnehmer folgende Werbemöglichkeiten
zur Verfügung:
Homepage
Sponsorentafel
1-fache Visitenkartengröße
2-fache Visitenkartengröße
4-fache Visitenkartengröße
8-fache Visitenkartengröße
Vereinsheft
Innenseite Deckblatt
Vorletzte Seite
Letzte Seite
Ganze Seite
Halbe Seite
Viertel Seite
Bandenwerbung
*
Plakatwerbung Spieltage
Durchsage
Heimspieltagen
Paket „Basic“
bei
siehe auch Vertragsbedingungen
unter 6.
1-fache Visitenkartengröße
2-fache Visitenkartengröße
4-fache Visitenkartengröße
bei ca. 8 Spieltagen
bei ca. 16 Spieltagen
Laufzeit 1 Jahr
Laufzeit 3 Jahre
Paket „First“
Paket „Premium”
Die Leistungen des Vertrages und die damit verbundenen Kosten
ergeben sich aus dem Dokument des FC Könen 1920 e.V. „Sponsoring,
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150429 Mustervertrag Sponsoring
Stand Mai 2015“, welches Vertragsbestandteil ist und als Anlage zu
diesem Vertrag beiliegt.
2.
Gemäß
der
seitens
des
Vertragsnehmers
ausgewählten
Werbemöglichkeiten ergeben sich Kosten in Höhe von jährlich €
_____________ inkl. MwSt. bei einer Vertragslaufzeit von
_______________ Jahr/Jahren ab dem _______________
3.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsdauer
stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn die Vereinbarung nicht drei
Monate vor dem jeweiligen Ablauf mit einem eingeschriebenen Brief von
einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
4.
Die Rechnungsstellung erfolgt kalenderjährlich, je nach Vertragsbeginn
entsprechend anteilig.
5.
Im Falle einer Vereinbarung eines Lastschriftverfahrens wird der jeweils
fällige Betrag durch den Vertragsgeber von folgender Bankverbindung
des Vertragsnehmers eingezogen:
6.
IBAN
: __________________________________
BIC
: __________________________________
Name der Bank
: __________________________________
Die
Kosten
für
die
laufende
Instandsetzung/-haltung
der
Bandenwerbung gehen zu Lasten des Vertragsnehmers. Er hat für ihren
betriebs- und unfallsicheren Zustand Sorge zu tragen.
Vorgenannter Sachverhalt kommt nicht zum Tragen, soweit die Schäden
an der Bandenwerbung aus dem regulären Trainings- und Spielbetrieb
entstanden sind.
Im Falle von Schäden durch Feuer, Diebstahl, Vandalismus etc., steht
es dem Vertragsnehmer frei die Bandenwerbung auf seine Kosten zu
erneuern bzw. instand zu setzen oder die Bandenwerbung auf seine
Kosten zu entfernen. Die Entfernung ist unverzüglich nach Rücksprache
mit dem Vertragsgeber vorzunehmen. Für diesen Fall steht dem Mieter
ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zum Ende des
Kalenderjahres zu. Eine Erstattung der Kosten des betroffenen
Zeitraumes an den Vertragsnehmer erfolgt nicht.
7.
Der Vertragsnehmer stellt den Vertragsgeber von allen Ansprüchen frei,
die sich aus der Ausübung der Werbung ergeben.
8.
Schriftliche oder mündliche Nebenvereinbarungen zu diesem Vertrag
sind nicht getroffen. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieses
Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
9.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Trier.
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150429 Mustervertrag Sponsoring
10.
Dieser Vertrag ist in zweifacher Ausfertigung beiderseitig
unterschrieben und je eine Ausfertigung dem Vertragsnehmer und dem
Vertragsgeber ausgehändigt worden.
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Ort, Datum
Ort, Datum
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Vertragsgeber FC Könen 1920 e.V.
Vertragsnehmer
Unterschrift und Stempel
Unterschrift und Stempel
Anlage:
FC Könen 1920 e.V. „Sponsoring“, Stand Mai 2015
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150429 Mustervertrag Sponsoring