TEILNAHMEBEDINGUNGEN AKTION „KUNDEN WERBEN

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
AKTION „KUNDEN WERBEN KUNDEN“*
Mit der Aktion „Kunden werben Kunden“ haben Kunden der RWE International SE („Kunde“) die
Möglichkeit, Energielieferprodukte der RWE International SE („RWE“) weiter zu empfehlen und im Falle
eines aufgrund der Empfehlung erfolgten Vertragsabschlusses – ebenso wie der geworbene Interessent –
eine Dankeschön-Prämie zu erhalten. Hierzu müssen folgende Teilnahmebedingungen erfüllt sein:
1. Der Kunde empfiehlt Energielieferprodukte der RWE (z.B. an Freunde, Verwandte etc.).
2. Der auf diese Weise geworbene Interessent erteilt online einen Auftrag zur Energielieferung (Strom
und/oder Gas) an RWE.
3. Der Auftrag wird von der RWE International SE innerhalb von 365 Tagen angenommen
(Vertragsschluss) und der geworbene Interessent wird von RWE tatsächlich versorgt. RWE behält sich
das Recht vor, den Vertragsschluss mit einem geworbenen Interessenten ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
4. Der geworbenen Interessent war in den letzten 12 Monaten vor Vertragsschluss noch nicht Kunde bei
RWE für die jeweilige Energieart.
5. Der geworbene Interessent ist mindestens 18 Jahre alt.
6. Liegen die Voraussetzungen gemäß Ziffern 1 bis 5 vor, erhält der Kunde, der die Empfehlung
ausgesprochen hat, für jeden Vertragsschluss, der auf seine Empfehlung hin zustande gekommen ist,
eine Dankeschön-Prämie in Form eines Universalgutscheins in Höhe von 30 Euro, der bei einer
Vielzahl von Partnern eingelöst werden kann, Auch der geworbene Interessent erhält einen solchen
Gutschein in gleicher Höhe, wenn die Voraussetzungen gemäß Ziffern 1 bis 5 erfüllt sind. Die
Gutscheine werden in der Regeln vier bis fünf Monate nach der Empfehlung zur Verfügung gestellt.
Dieser Zeitraum beruht u.a. auf den zur Auftragsannahme und Verarbeitung bei RWE und zur
Bearbeitung der Kündigung beim vorherigen Energieversorger des geworbenen Interessenten
erforderlichen Maßnahmen sowie auf dem vertraglich vereinbarten Widerrufsrecht des geworbenen
Interessenten. Die Zeitspanne von vier bis fünf Monaten kann in Einzelfällen überschritten werden. Im
Falle der Ziffer 3, Satz 2 entfällt die Verpflichtung der RWE zur Leistung von Dankeschön-Prämien.
7. Eigenwerbung ist nicht zulässig.
* Mitarbeiter der RWE International SE dürfen an der Aktion „Kunden werben Kunden nicht teilnehmen.
Stand: 01.04.2016