Newsletter 03/2015 Gewusst wie: Energieaudits

Newsletter 03/2015
Gewusst wie: Energieaudits, Energiemanagementsysteme, ….
In Zukunft wettbewerbsfähig bleiben – dies ist
gleichermaßen Ansporn und Ziel eines jeden
Unternehmers. Der Nationale Aktionsplan für Energieeffizienz (NAPE) sieht verschiedene Maßnahmen und
Gesetze zur Erreichung der Klimaschutz- und Umweltziele
vor. Aktuelles Thema: Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Was genau damit gemeint ist, erfahren Sie auf
den folgenden Seiten.
1. Energieeffizienzrichtlinie
Anfang März hat der Bundesrat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeiteten
Gesetzesentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie gebilligt, ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der
EU-Effizienzrichtlinie. Die Richtlinie umfasst verschiedene
Bereiche und Aktivitäten zur Stärkung der Energieeffizienz
und sieht ebenfalls Energie-Einsparpotenziale vor. Eine
umfassende Information über Energieverbräuche, Orte der
Entstehung und Optimierung/Reduzierung dieser
Verbräuche über sogenannte Audits liegt um ureigenen
Interesse jedes Unternehmens.
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie, mit dessen
Inkrafttreten Ende April/Anfang Mai dieses Jahres
gerechnet wird, sieht vor, das große Unternehmen und
Nicht-KMU bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit vornehmen
müssen und dies dann alle vier Jahre wiederholen.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird gleichzeitig eine
Sofortmaßnahme des NAPE eingeleitet.
Für weitere Informationen: [email protected]
2. Energieaudit DIN EN 16247-1 – Erkennen von
Potenzialen
Was besagt diese Norm?
Laut der europäischen Norm DIN EN 16247-1 ist ein
Energieaudit eine „systematische Inspektion und Analyse
des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer
Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer
Organisation mit dem Ziel, Energieeinflüsse und das
Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu
identifizieren und über diese zu berichten“.
Die DIN EN 16247-1 legt Anforderungen und Vorgehensweise für die Analyse des Energieverbrauchs und von
Einsparpotenzialen fest. Bestandteile dieser Ermittlung sind
i.d.R. die Analyse des aktuellen Energieverbrauchs und eine
Potenzialanalyse.
Wichtig: Die DIN EN 16247-1 ist keine Management-Norm
und ist deswegen weder vergleichbar mit der ISO 50001
noch mit einer Zertifizierung. Das Audit allerdings bietet
eine gute Grundlage und kann so als erster Schritt für eine
erfolgreiche Zertifizierung des Energiemanagements
angesehen werden.
DIN EN 16247-1 unterstützt die Ermittlung und Bewertung
des Ist-Zustands des Energieverbrauchs. Was sie allerdings
nicht liefert und auch diesen Anspruch nicht hat ist, einen
kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrechtzuerhalten.
Wer kann, wer muss die Norm umsetzen?
Nach der EU-Richtlinie 2012/27/EU sind alle Unternehmen,
die nach EU-Definition nicht zu den kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) gehören, verpflichtet, Energieaudits
durchzuführen. Erste und aktuell letzte Frist zur Vornahme
eines Audits ist der 05. Dezember 2015.
Davon ausgeschlossen/befreit sind Unternehmen, die
bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach
DIN EN ISO 50001 oder eine eingetragenes
Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.
Wer sind Nicht-KMU laut EU-Definition?
Im Sinne der EU-Definition sind Nicht-KMU alle
Unternehmen
• mit ≥ 250 Mitarbeitern
• oder mit > € 50 Mio. Jahresumsatz bzw. > € 43
Mio. Jahresbilanzsumme
• oder mit mehr als 25% Anteil am Kapital oder den
Stimmrechten von einem oder mehreren anderen
Unternehmen
• oder deren Kapital oder Stimmrecht zu mehr als
25% einem Außenstehenden gehören (dazu zählen
auch öffentliche Stellen oder Körperschaften
öffentlichen Rechts)
• oder die an anderen Unternehmen beteiligt sind
bzw. eine Beteiligung anderer Unternehmen an
ihrem Unternehmen aufweisen
Betroffen sind z. B. folgende Unternehmen:
• Produzierende Industrie
• Dienstleister (Banken, Versicherungen,
Krankenhäuser, etc.)
• Einzelhandel (Lebensmittel- oder
Konsumgüterproduzenten, etc.)
• Hotelketten
• Transportunternehmen (Logistiker)
Förderung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für KMU
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft, Freiberufler sowie Angehörige des
Dienstleistungsgewerbes erhalten seit dem 01.01.2015 eine
Förderung von 80%, maximal bis zu € 8.000 für die
Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247.
Ausgeschlossen von dieser Förderung allerdings sind KMU,
die im Rahmen des Spitzenausgleichs SpaEfV (§55 EnergieStG bzw. § 10 StromStG) oder der EGG-Umlage (§63 EEG)
eine Entlastung erhalten.
Generell ist die Durchführung eines Audits nach DIN EN
16247-1 für KMU freiwillig. Es ist allerdings äußerst sinnvoll,
das Audit umzusetzen, bildet es doch eine sehr gute
Voraussetzung für ein ganzheitliches Energiemanagementsystem sowie für eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001.
Darüber hinaus können kleine und mittlere Unternehmen
mit dem Nachweis über ein erfolgreich durchgeführtes
Energieaudit einen Antrag auf Entlastung bei Strom- und
Energiesteuer stellen.
Wie läuft ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ab?
Das Energieaudit läuft in folgenden 7 Schritten ab:
• Einleitender Kontakt
• Auftaktbesprechung
• Datenerfassung
• Außeneinsatz
• Analyse
• Bericht
• Abschlussbesprechung
Welche Vorteile bringt ein Energieaudit gem. DIN EN 162471 mit sich?
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Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen (NichtKMU)
Steuerentlastung
Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen
Senkung der Energieverbrauchskosten durch
reduzierten/optimierten Energiebedarf
Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und der
Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
Umweltentlastung durch Ressourcenoptimierung
Imagegewinn
Schaffung der Grundlagen für die erfolgreiche
Einführung eines Energiemanagementsystems
Verbesserte Chancen auf eine DIN ISO 50001
Zertifizierung
Was können wir für Sie tun?
Im Rahmen eines Energieaudits werden systematisch und
umfassend Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, einer Gebäudegruppe
oder eines Betriebsablaufs ermittelt mit dem Ziel der
Ermittlung und Quantifizierung kosteneffektiver
Energieeinsparungen.
Unsere Leistungen beziehen sich u.a. auf:
• Auftaktgespräche zur Klärung z. B. des Standorts,
des Umfangs und der erforderlichen
Anwendungen
• Kick off-Meeting mit allen Beteiligten zur
Information bzgl. Ablauf, Timing, Methodik
• Ortsbegehung (falls gewünscht, mit allen
Beteiligten)
• Datenerfassung zur Ermittlung des
Gesamtenergieverbrauchs, des Energieverbrauchs
relevanter Verbrauchers sowie von Kennzahlen
• Analyse der aktuellen Situation/Ist-Zustand
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•
Entwicklung von Maßnahmen zur
Energieverbrauchseinsparung
Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder
Lebenskostenanalyse (Life Cycle Costing) für die
Einsparvorschläge
Erstellung eines Energie-Audit-Berichts
Abschlussbesprechung
Darüber hinaus bieten wir eine vertiefte
Energieeffizienzberatung zur Klärung möglicher
individueller Fragen.
Für weitere Informationen: [email protected]
Die DIN EN ISO 50001 ist so konzipiert, dass sie sich mit
anderen Managementsystemen – besonders im Bereich des
Umwelt- und Qualitätsmanagement - verbinden lässt. Wie
die Normen ISO 9001, 14001 und die EMAS basiert die DIN
EN ISO 15001 auf dem „Plan-Do-Act-Check-Kreislauf“.
Die Vorgehensweise mit dem Ziel der Zertifizierung
Phase 1 - Plan:
In dieser Phase geht es um die Ermittlung des Status-quo
inkl. Potenzialcheck und Zielformulierung, u.a. durch
folgende Arbeitsschritte:
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3. Energiemanagement DIN EN ISO 50001 inkl.
Zertifizierung
Energie sparen, Steuern sparen – wer möchte das nicht?
Das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und das
Stromsteuergesetz (StromStG) bieten unter bestimmten
Voraussetzungen die Möglichkeit, Ermäßigungen zu
erwirken. Dazu gehört, dass in einem Unternehmen ein
zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO
50001 betrieben wird.
Wer benötigt eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001?
Aktuelle Vorgaben des Gesetzgebers deuten auf eine
Einführung dieses Energiemanagementsystems hin. Davon
betroffen sich alle Nicht-KMU (s. bitte EU-Definition für
KMU weiter oben).
Warum ein Energiemanagementsystem (EnMS)?
Ein Energiemanagementsystem dient der systematischen
Erfassung der Energieströme und ist Basis für
Entscheidungen über Investitionen zur Steigerung der
Energieeffizienz.
Inhaltlich umfasst ein Energiemanagementsystem alle
Elemente eines Unternehmens, die zur Erstellung der
Energiepolitik, der Festlegung der strategischen Ziele und
zur Erreichung dieser Ziele erforderlich sind.
Was ist DIN EN ISO 50001?
Die DIN EN ISO 50001 ist eine weltweit gültige Norm, die
Unternehmen und Organisationen beim Aufbau eines
Energiemanagementsystems unterstützen soll mit dem Ziel
der Steigerung der Energieeffizienz. Sie kann darüber
hinaus auch als Grundlage für eine Zertifizierung angesehen
werden.
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Ermittlung relevanter Aktivitäten und Ressourcen
Festlegung des Erfüllungsgrades bzgl. der
gesetzlichen und normenrelevanten Vorgaben
Erfassung der Energieverbrauchskosten
Aufarbeitung, Bewertung und Dokumentation der
Daten
Formulierung der Energieziele
generelle Maßnahmenplanung zum Aufbau eines
Energiemanagementsystems
Phase 2 – Do:
In dieser Phase wird die individuelle Konzeption erarbeitet
mit z. B. folgenden Themenkomplexen:
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Energetische Bewertung der Gebäude, Prozesse,
etc. inkl. Aufdecken der wesentlichen
Energieverbräuche
Ermittlung der Energieeinsparpotenziale
Prüfung von Fördermöglichkeiten
Unterstützung bei der Erstellung des Aufbaus und
der Pflege der Dokumentation
Phase 3 – Check:
Inhalte dieser Phase sind u.a.:
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Überprüfung der gewählten Methoden und Daten
mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung
Mögliche Anpassungen
Interne Kommunikation/Schulung der Mitarbeiter
Vorbereitung auf interne Audits zur Überprüfung
der Abläufe
Vorbereitung auf die Zertifizierung nach DIN ISO
50001
Phase 4 – Act:
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Hier erfolgt die eigentliche Zertifizierung durch
eine unabhängige und rechtlich anerkannte
Zertifizierungsstelle.
Das Energiemanagementsystem sollte jährlich
fortgeschrieben werden. Sie sollten dabei folgende Punkte
besonders berücksichtigen:
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Überwachung und Messung der
Energieverbräuche
Bewertung und Einhaltung der rechtlichen
Vorschriften
Durchführung interner Audits
Prüfung möglicher Nichtkonformität von
Maßnahmen sowie entsprechende Anpassung
konsequentes Einhalten der Struktur der
Dokumentation
kontinuierliche Überprüfung der Inhalte durch den
Energiemanager und die Geschäftsleitung
Welchen Nutzen haben Sie?
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Steigerung der Energieeffizienz Ihres
Unternehmens
Senkung der Energieverbrauchskosten
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres
Unternehmens
Steuervergünstigungen durch Erfüllung der
gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen
Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für einen
optimierten Ressourceneinsatz und –umgang
Imagegewinn mit positiven Auswirkungen auf die
Mitarbeiter, Kunden und Kooperationspartner
Ihres Unternehmens
Was können wir bei diesem komplexen Prozess für Sie tun?
Wir unterstützen und beraten Sie in allen Phasen des
Aufbaus, der Implementierung und Fortführung Ihres
Energiemanagementsystems DIN EN ISO 5001 bis zur
Zertifizierung.
Wer und was werden gefördert?
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das seinen Sitz oder
seine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland hat,
antragsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die die
Besondere Ausgleichsregelung (§§63 ff. EEG) in Anspruch
nehmen und zum Nachweis einer Zertifizierung verpflichtet
sind (§ 64 Abs. 1 Nr. 3 EEG).
Das Förderprogramm umfasst folgende Maßnahmen:
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Erst-Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
Erstzertifizierung eines Energiecontrollings gem.
Anhang der Förderrichtlinie
Erwerb von Mess-, Zähler und Sensoriktechnologie
für Energiemanagementsysteme
Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Das Zertifikat für ein Energiemanagementsystem nach DIN
EN ISO 50001 ist 3 Jahre gültig, danach muss es erneuert
werden. Die hierfür notwendigen Schritte und zu
erfüllenden Voraussetzungen entsprechen denen einer
Erst-Zertifizierung.
Für weitere Informationen: [email protected]
4. EMAS – Das Gütesiegel der Europäischen
Union
EMAS (Eco Management and Audit Schedule) ist ein
freiwilliges Instrument der Europäischen Union.
Unternehmen und Organisationen werden hierbei in der
Optimierung ihrer Umweltleistungen unterstützt.
Zentraler Bestandteil der EMAS ist die internationale
Managementnorm DIN EN ISO 14001. Im Rahmen des
Aufbaus eines Managementsystems focussiert sich diese
Norm auf messbare Optimierungen innerhalb des
Unternehmens/der Organisation, Rechtssicherheit sowie
Transparenz nach innen und außen.
Unternehmen, die das EMAS-Gütesiegel in Anspruch
nehmen möchten, werden von staatlich zugelassenen
Umweltgutachtern/-innen seriös und unabhängig geprüft.
Nach Validierung erhält das Unternehmen/die Organisation
eine europaweit einmalige Registrierungsnummer und wird
als Teilnehmer in das öffentliche Register eingetragen.
Für weitere Informationen: [email protected]
Stand: 03/2015; Copyright: ÖkoRen GmbH, Bad Iburg, www.oekoren.de