Newsletter 03/2015 Gewusst wie: Energieaudits, Energiemanagementsysteme, …. In Zukunft wettbewerbsfähig bleiben – dies ist gleichermaßen Ansporn und Ziel eines jeden Unternehmers. Der Nationale Aktionsplan für Energieeffizienz (NAPE) sieht verschiedene Maßnahmen und Gesetze zur Erreichung der Klimaschutz- und Umweltziele vor. Aktuelles Thema: Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Was genau damit gemeint ist, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. 1. Energieeffizienzrichtlinie Anfang März hat der Bundesrat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeiteten Gesetzesentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie gebilligt, ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie. Die Richtlinie umfasst verschiedene Bereiche und Aktivitäten zur Stärkung der Energieeffizienz und sieht ebenfalls Energie-Einsparpotenziale vor. Eine umfassende Information über Energieverbräuche, Orte der Entstehung und Optimierung/Reduzierung dieser Verbräuche über sogenannte Audits liegt um ureigenen Interesse jedes Unternehmens. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie, mit dessen Inkrafttreten Ende April/Anfang Mai dieses Jahres gerechnet wird, sieht vor, das große Unternehmen und Nicht-KMU bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit vornehmen müssen und dies dann alle vier Jahre wiederholen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird gleichzeitig eine Sofortmaßnahme des NAPE eingeleitet. Für weitere Informationen: [email protected] 2. Energieaudit DIN EN 16247-1 – Erkennen von Potenzialen Was besagt diese Norm? Laut der europäischen Norm DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine „systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieeinflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten“. Die DIN EN 16247-1 legt Anforderungen und Vorgehensweise für die Analyse des Energieverbrauchs und von Einsparpotenzialen fest. Bestandteile dieser Ermittlung sind i.d.R. die Analyse des aktuellen Energieverbrauchs und eine Potenzialanalyse. Wichtig: Die DIN EN 16247-1 ist keine Management-Norm und ist deswegen weder vergleichbar mit der ISO 50001 noch mit einer Zertifizierung. Das Audit allerdings bietet eine gute Grundlage und kann so als erster Schritt für eine erfolgreiche Zertifizierung des Energiemanagements angesehen werden. DIN EN 16247-1 unterstützt die Ermittlung und Bewertung des Ist-Zustands des Energieverbrauchs. Was sie allerdings nicht liefert und auch diesen Anspruch nicht hat ist, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrechtzuerhalten. Wer kann, wer muss die Norm umsetzen? Nach der EU-Richtlinie 2012/27/EU sind alle Unternehmen, die nach EU-Definition nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gehören, verpflichtet, Energieaudits durchzuführen. Erste und aktuell letzte Frist zur Vornahme eines Audits ist der 05. Dezember 2015. Davon ausgeschlossen/befreit sind Unternehmen, die bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder eine eingetragenes Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben. Wer sind Nicht-KMU laut EU-Definition? Im Sinne der EU-Definition sind Nicht-KMU alle Unternehmen • mit ≥ 250 Mitarbeitern • oder mit > € 50 Mio. Jahresumsatz bzw. > € 43 Mio. Jahresbilanzsumme • oder mit mehr als 25% Anteil am Kapital oder den Stimmrechten von einem oder mehreren anderen Unternehmen • oder deren Kapital oder Stimmrecht zu mehr als 25% einem Außenstehenden gehören (dazu zählen auch öffentliche Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts) • oder die an anderen Unternehmen beteiligt sind bzw. eine Beteiligung anderer Unternehmen an ihrem Unternehmen aufweisen Betroffen sind z. B. folgende Unternehmen: • Produzierende Industrie • Dienstleister (Banken, Versicherungen, Krankenhäuser, etc.) • Einzelhandel (Lebensmittel- oder Konsumgüterproduzenten, etc.) • Hotelketten • Transportunternehmen (Logistiker) Förderung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 für KMU Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler sowie Angehörige des Dienstleistungsgewerbes erhalten seit dem 01.01.2015 eine Förderung von 80%, maximal bis zu € 8.000 für die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247. Ausgeschlossen von dieser Förderung allerdings sind KMU, die im Rahmen des Spitzenausgleichs SpaEfV (§55 EnergieStG bzw. § 10 StromStG) oder der EGG-Umlage (§63 EEG) eine Entlastung erhalten. Generell ist die Durchführung eines Audits nach DIN EN 16247-1 für KMU freiwillig. Es ist allerdings äußerst sinnvoll, das Audit umzusetzen, bildet es doch eine sehr gute Voraussetzung für ein ganzheitliches Energiemanagementsystem sowie für eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001. Darüber hinaus können kleine und mittlere Unternehmen mit dem Nachweis über ein erfolgreich durchgeführtes Energieaudit einen Antrag auf Entlastung bei Strom- und Energiesteuer stellen. Wie läuft ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ab? Das Energieaudit läuft in folgenden 7 Schritten ab: • Einleitender Kontakt • Auftaktbesprechung • Datenerfassung • Außeneinsatz • Analyse • Bericht • Abschlussbesprechung Welche Vorteile bringt ein Energieaudit gem. DIN EN 162471 mit sich? • • • • • • • • • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen (NichtKMU) Steuerentlastung Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen Senkung der Energieverbrauchskosten durch reduzierten/optimierten Energiebedarf Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens Umweltentlastung durch Ressourcenoptimierung Imagegewinn Schaffung der Grundlagen für die erfolgreiche Einführung eines Energiemanagementsystems Verbesserte Chancen auf eine DIN ISO 50001 Zertifizierung Was können wir für Sie tun? Im Rahmen eines Energieaudits werden systematisch und umfassend Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, einer Gebäudegruppe oder eines Betriebsablaufs ermittelt mit dem Ziel der Ermittlung und Quantifizierung kosteneffektiver Energieeinsparungen. Unsere Leistungen beziehen sich u.a. auf: • Auftaktgespräche zur Klärung z. B. des Standorts, des Umfangs und der erforderlichen Anwendungen • Kick off-Meeting mit allen Beteiligten zur Information bzgl. Ablauf, Timing, Methodik • Ortsbegehung (falls gewünscht, mit allen Beteiligten) • Datenerfassung zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, des Energieverbrauchs relevanter Verbrauchers sowie von Kennzahlen • Analyse der aktuellen Situation/Ist-Zustand • • • • Entwicklung von Maßnahmen zur Energieverbrauchseinsparung Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Lebenskostenanalyse (Life Cycle Costing) für die Einsparvorschläge Erstellung eines Energie-Audit-Berichts Abschlussbesprechung Darüber hinaus bieten wir eine vertiefte Energieeffizienzberatung zur Klärung möglicher individueller Fragen. Für weitere Informationen: [email protected] Die DIN EN ISO 50001 ist so konzipiert, dass sie sich mit anderen Managementsystemen – besonders im Bereich des Umwelt- und Qualitätsmanagement - verbinden lässt. Wie die Normen ISO 9001, 14001 und die EMAS basiert die DIN EN ISO 15001 auf dem „Plan-Do-Act-Check-Kreislauf“. Die Vorgehensweise mit dem Ziel der Zertifizierung Phase 1 - Plan: In dieser Phase geht es um die Ermittlung des Status-quo inkl. Potenzialcheck und Zielformulierung, u.a. durch folgende Arbeitsschritte: • • 3. Energiemanagement DIN EN ISO 50001 inkl. Zertifizierung Energie sparen, Steuern sparen – wer möchte das nicht? Das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und das Stromsteuergesetz (StromStG) bieten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ermäßigungen zu erwirken. Dazu gehört, dass in einem Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 betrieben wird. Wer benötigt eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001? Aktuelle Vorgaben des Gesetzgebers deuten auf eine Einführung dieses Energiemanagementsystems hin. Davon betroffen sich alle Nicht-KMU (s. bitte EU-Definition für KMU weiter oben). Warum ein Energiemanagementsystem (EnMS)? Ein Energiemanagementsystem dient der systematischen Erfassung der Energieströme und ist Basis für Entscheidungen über Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz. Inhaltlich umfasst ein Energiemanagementsystem alle Elemente eines Unternehmens, die zur Erstellung der Energiepolitik, der Festlegung der strategischen Ziele und zur Erreichung dieser Ziele erforderlich sind. Was ist DIN EN ISO 50001? Die DIN EN ISO 50001 ist eine weltweit gültige Norm, die Unternehmen und Organisationen beim Aufbau eines Energiemanagementsystems unterstützen soll mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz. Sie kann darüber hinaus auch als Grundlage für eine Zertifizierung angesehen werden. • • • • Ermittlung relevanter Aktivitäten und Ressourcen Festlegung des Erfüllungsgrades bzgl. der gesetzlichen und normenrelevanten Vorgaben Erfassung der Energieverbrauchskosten Aufarbeitung, Bewertung und Dokumentation der Daten Formulierung der Energieziele generelle Maßnahmenplanung zum Aufbau eines Energiemanagementsystems Phase 2 – Do: In dieser Phase wird die individuelle Konzeption erarbeitet mit z. B. folgenden Themenkomplexen: • • • • Energetische Bewertung der Gebäude, Prozesse, etc. inkl. Aufdecken der wesentlichen Energieverbräuche Ermittlung der Energieeinsparpotenziale Prüfung von Fördermöglichkeiten Unterstützung bei der Erstellung des Aufbaus und der Pflege der Dokumentation Phase 3 – Check: Inhalte dieser Phase sind u.a.: • • • • • Überprüfung der gewählten Methoden und Daten mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung Mögliche Anpassungen Interne Kommunikation/Schulung der Mitarbeiter Vorbereitung auf interne Audits zur Überprüfung der Abläufe Vorbereitung auf die Zertifizierung nach DIN ISO 50001 Phase 4 – Act: • Hier erfolgt die eigentliche Zertifizierung durch eine unabhängige und rechtlich anerkannte Zertifizierungsstelle. Das Energiemanagementsystem sollte jährlich fortgeschrieben werden. Sie sollten dabei folgende Punkte besonders berücksichtigen: • • • • • • Überwachung und Messung der Energieverbräuche Bewertung und Einhaltung der rechtlichen Vorschriften Durchführung interner Audits Prüfung möglicher Nichtkonformität von Maßnahmen sowie entsprechende Anpassung konsequentes Einhalten der Struktur der Dokumentation kontinuierliche Überprüfung der Inhalte durch den Energiemanager und die Geschäftsleitung Welchen Nutzen haben Sie? • • • • • • Steigerung der Energieeffizienz Ihres Unternehmens Senkung der Energieverbrauchskosten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens Steuervergünstigungen durch Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für einen optimierten Ressourceneinsatz und –umgang Imagegewinn mit positiven Auswirkungen auf die Mitarbeiter, Kunden und Kooperationspartner Ihres Unternehmens Was können wir bei diesem komplexen Prozess für Sie tun? Wir unterstützen und beraten Sie in allen Phasen des Aufbaus, der Implementierung und Fortführung Ihres Energiemanagementsystems DIN EN ISO 5001 bis zur Zertifizierung. Wer und was werden gefördert? Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das seinen Sitz oder seine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland hat, antragsberechtigt. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung (§§63 ff. EEG) in Anspruch nehmen und zum Nachweis einer Zertifizierung verpflichtet sind (§ 64 Abs. 1 Nr. 3 EEG). Das Förderprogramm umfasst folgende Maßnahmen: • • • • Erst-Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 Erstzertifizierung eines Energiecontrollings gem. Anhang der Förderrichtlinie Erwerb von Mess-, Zähler und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme Wie lange ist das Zertifikat gültig? Das Zertifikat für ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 ist 3 Jahre gültig, danach muss es erneuert werden. Die hierfür notwendigen Schritte und zu erfüllenden Voraussetzungen entsprechen denen einer Erst-Zertifizierung. Für weitere Informationen: [email protected] 4. EMAS – Das Gütesiegel der Europäischen Union EMAS (Eco Management and Audit Schedule) ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union. Unternehmen und Organisationen werden hierbei in der Optimierung ihrer Umweltleistungen unterstützt. Zentraler Bestandteil der EMAS ist die internationale Managementnorm DIN EN ISO 14001. Im Rahmen des Aufbaus eines Managementsystems focussiert sich diese Norm auf messbare Optimierungen innerhalb des Unternehmens/der Organisation, Rechtssicherheit sowie Transparenz nach innen und außen. Unternehmen, die das EMAS-Gütesiegel in Anspruch nehmen möchten, werden von staatlich zugelassenen Umweltgutachtern/-innen seriös und unabhängig geprüft. Nach Validierung erhält das Unternehmen/die Organisation eine europaweit einmalige Registrierungsnummer und wird als Teilnehmer in das öffentliche Register eingetragen. Für weitere Informationen: [email protected] Stand: 03/2015; Copyright: ÖkoRen GmbH, Bad Iburg, www.oekoren.de
© Copyright 2024 ExpyDoc