Reglement Oktober 2015 INHALT SEITE 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES SPIELS « BILLET LE MILLION » ..... 4 Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Prinzip des Spiels « Billet Le Million » ................................................... 4 Veranstalter......................................................................................... 4 Trefferplan .......................................................................................... 5 Ziehungen........................................................................................... 5 Teilnahme am Spiel ............................................................................. 5 Dauer ................................................................................................. 5 Lose .................................................................................................... 6 2 SPIEL 1: DEZEMBER-KALENDER (VOM 1. BIS 24. DEZEMBER 2015) 7 Artikel 8 Kalender-Zone ..................................................................................... 7 Artikel 9 Symbole und Treffer der Dezembertage ................................................ 7 Artikel 10 Gewonnene Treffer .............................................................................. 7 3 SPIEL 2 : SPIEL DER SYMBOLE .................................................. 8 Artikel 11 Zone, Symbole und Treffer von Spiel 2 .................................................. 8 4 SPIEL 3: CODE CHANCE - ZIEHUNG VOM 5. DEZEMBER 2015 ........ 9 Artikel 12 Zone von Spiel 3 .................................................................................. 9 Artikel 13 Ziehung .............................................................................................. 9 Artikel 14 Gewinne von Spiel 3 .......................................................................... 10 2 5 SPIEL 4: « TV-SHOW »-ZIEHUNG VOM 9. JANUAR 2015 .............11 Artikel 15 Artikel 16 Artikel 17 Artikel 18 Artikel 19 Artikel 20 Zone von Spiel 4 ................................................................................ 11 Bedingungen der Teilnahme an der « TV-SHOW »-Ziehung .................... 11 Im Rahmen der « TV-SHOW »-Ziehung ausgeloste Gewinne ................... 12 Bekanntgabe des Namens der Gewinner ............................................. 12 « SwissAward-Gala » .......................................................................... 13 Ablauf der « TV-SHOW »-Ziehung ......................................................... 13 6 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ...............................................15 Artikel 21 Artikel 22 Artikel 23 Artikel 24 Artikel 25 Artikel 26 Artikel 27 Artikel 28 Artikel 29 Artikel 30 Anwendbare Reglemente.................................................................... 15 Amtliche Kontrolle ............................................................................. 15 Für die Ziehungen verantwortliche Person ........................................... 15 Ziehungsergebnisse ........................................................................... 16 Ausrichtung der Gewinne.................................................................... 16 Verfallfrist der Gewinne ..................................................................... 17 Beanstandungen................................................................................ 17 Gerichtsstand .................................................................................... 17 Geltende Sprache............................................................................... 17 Inkrafttreten...................................................................................... 18 3 1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES SPIELS « BILLET LE MILLION » ARTIKEL 1 PRINZIP DES SPIELS « BILLET LE MILLION » 1.1 « Billet Le Million » ist ein Lotteriespiel, das aus 4 Spielen besteht und bei dem mehrere Ziehungen kombiniert werden. 1.2 Spiel 1 ist ein Vorausziehungsspiel; die diesem entsprechende Spielzone zeigt einen Adventskalender mit 24 Kästchen, von denen jedes einem der ersten 24 Tage des Monats Dezember 2015 entspricht. 1.3 Spiel 2 ist ein Vorausziehungsspiel; die diesem entsprechende Spielzone weist 4 Spielzeilen auf, auf denen sich Symbole befinden. Jeder Zeile entspricht ein Gewinnbetrag. 1.4 Spiel 3 ist ein Spiel mit nachgängiger Ziehung, die in der Fernsehsendung « SwissAward - Der Publikumspreis » vom 5. Dezember 2015 durchgeführt wird. 1.5 Spiel 4 ist ein Spiel mit nachgängiger Ziehung, die in der Fernsehsendung « SwissAward-Gala » vom 9. Januar 2016 durchgeführt wird. ARTIKEL 2 VERANSTALTER 2.1 Dieses Lotteriespiel wird von der Société de la Loterie de la Suisse Romande (Loterie Romande) und der Interkantonalen Landeslotterie Swisslos (SwissLos) auf ihren jeweiligen Bewilligungsterritorien gemeinsam betrieben. 2.2 Die Loterie Romande betreibt es unter der Bezeichnung « Billet Le Million » und SwissLos unter dem Namen « MillionenLos ». 2.3 Für die Realisierung und Übertragung der Fernsehsendungen arbeiten die Veranstalter mit der Société de radio télévision Suisse (RTS), dem Schweizer Radio und 4 Fernsehen (SRF) und der Società Radiotelevisione svizzera di lingua italiana (RSI) zusammen. ARTIKEL 3 TREFFERPLAN 3.1 Die Lose des Spiels « Billet Le Million/MillionenLos » beruhen alle auf demselben Trefferplan, der für beide Veranstalter gemeinsam ist. 3.2 Von insgesamt 800'000 ausgegebenen Losen werden 180'000 von der Loterie Romande und 620'000 von SwissLos ausgegeben. ARTIKEL 4 ZIEHUNGEN Jede der in Artikel 1 erwähnten Ziehungen wird von beiden Veranstaltern gemeinsam durchgeführt. Die Vorausziehung der Spiele 1 und 2 und die Ziehung von Spiel 3 gelten für die Gesamtheit der ausgegebenen Lose. Die Ziehung von Spiel 4 wird mit allen rechtsgültig zurückgeschickten Coupons durchgeführt (Art. 16.3). ARTIKEL 5 TEILNAHME AM SPIEL 5.1 An dem von der Loterie Romande veranstalteten Lotteriespiel « Billet Le Million » zu den im vorliegenden Reglement definierten Bedingungen nimmt teil, wer ein Los dieses Spiels auf dem Territorium eines der sechs Westschweizer Kantone erwirbt. 5.2 Die Loterie Romande ist der einzige Vertragspartner dieser Teilnehmer. Sie zieht namentlich die Einsätze ein und richtet die Gewinne aus. ARTIKEL 6 DAUER 6.1 Die Lose des Lotteriespiels « Billet Le Million » 2015 werden ab Oktober 2015 bis 6. Januar 2016 zum Verkauf angeboten, vorbehaltlich Verlängerung des letztmöglichen Verkaufsdatums. Vorbehalten bleibt auch das Recht der Loterie Romande, die Lose vor diesem Datum aus dem Verkauf zu nehmen. 5 6.2 Das effektive Datum der Verkaufseinstellung, wenn es vor dem 6. Januar 2016 liegt, ebenso wie die etwaige Verlängerung des letztmöglichen Verkaufsdatums, werden dem Publikum durch Bekanntgabe in den Amtsblättern der sechs Westschweizer Kantone zur Kenntnis gebracht. ARTIKEL 7 LOSE 7.1 Bei den Losen handelt es sich um sogenannte « Rubbellose ». Sie enthalten vier Zonen, von denen jede einem Spiel und der Ziehung dieses Spiels entspricht. Die nachstehenden Kapitel des vorliegenden Reglements beschreiben jede dieser Zonen sowie die ihnen entsprechenden Spielregeln. 7.2 Der Preis für ein Los beträgt CHF 100.-. 6 2 SPIEL 1: DEZEMBER-KALENDER (VOM 1. BIS 24. DEZEMBER 2015) ARTIKEL 8 KALENDER-ZONE Die Kalender-Zone befindet sich im Hauptbereich des Loses. Sie enthält 24 von 1 bis 24 nummerierte Kästchen, von denen jedes einem der ersten 24 Tage des Monats Dezember 2015 entspricht. Das Tagesdatum ist auf jedem Kästchen aufgeführt. Die Deckschicht jedes Kästchens verbirgt ein Symbol, ausgenommen diejenige der Tage 1, 4, 6, 9, 17 und 22, die deren 2 verbirgt, der Tage 13 und 20, die deren 3 verbirgt, und des Tages 24, die deren 5 verbirgt. ARTIKEL 9 SYMBOLE UND TREFFER DER DEZEMBERTAGE 9.1 Jeden Tag vom 1. bis 24. Dezember 2015 erscheinen mehrere Symbole, die je einem Trefferwert zugeordnet sind, unter den Vermerken « symboles du jour » (Tagessymbole) und « lots du jour » (Tagestreffer) auf der Website www.billetlemillion.ch - zu der man auch über die Website der Loterie Romande (www.loro.ch) gelangen kann - sowie in der Tageszeitung « Le Matin » und auf der Teletext-Seite 589. 9.2 Diese 133 veröffentlichten Symbole gehören alle zu den Symbolen, welche unter den Kästchen der Kalender-Zone verborgen sein können, und unterscheiden sich alle voneinander. 9.3 Alle Tagestreffer sind Gewinne in bar (von CHF 10.- bis CHF 1'000'000.-). ARTIKEL 10 GEWONNENE TREFFER Wenn das Symbol oder eines der Symbole, die im Tageskästchen erscheinen, identisch ist mit einem der an diesem Tag veröffentlichten Symbole, wird der diesem Symbol zugeordnete Treffer gewonnen. 7 3 SPIEL 2 : SPIEL DER SYMBOLE ARTIKEL 11 ZONE, SYMBOLE UND TREFFER VON SPIEL 2 11.1 Spiel 2 befindet sich im rechten unteren Teil des offenen Loses. Es weist 4 Zeilen zu 2, 3, 4 und 5 Kästchen auf, auf denen sich verschiedene Symbole befinden. Diese Symbole gehören alle zu den Symbolen, die in der Kalender-Zone von Spiel 1 verborgen sein können. 11.2 Wenn der Teilnehmer die Kästchen von Spiel 1 nach und nach aufrubbelt, vergleicht er die so aufgedeckten Symbole mit denjenigen auf den verschiedenen Kästchen von Spiel 2. 11.3 Findet er eine Übereinstimmung zwischen den unter den Kästchen von Spiel 1 verborgenen Symbolen und denjenigen auf den Kästchen von Spiel 2, rubbelt er diese Kästchen in Spiel 2 auf. 11.4 Sind alle Symbole einer Spielzeile in Spiel 2 aufgedeckt, gewinnt der Teilnehmer den dieser Zeile entsprechenden Betrag. 8 4 SPIEL 3: CODE CHANCE - ZIEHUNG VOM 5. DEZEMBER 2015 ARTIKEL 12 ZONE VON SPIEL 3 12.1 Die Zone von SPIEL 3 befindet sich im linken oberen Teil des offenen Loses auf einem abtrennbaren Coupon. 12.2 SPIEL 3 weist einen unter einer undurchsichtigen Rubbelmasse verborgenen « CODE CHANCE » von sechs Zahlen auf, die durch einen Bindestrich in zwei Blöcke zu drei Zahlen getrennt sind. ARTIKEL 13 ZIEHUNG 13.1 Der gewinnende « CODE CHANCE » wird anlässlich der Fernsehsendung « SwissAward - Der Publikumspreis », die am 5. Dezember 2015 um 20.10 Uhr auf SRF 1 direkt übertragen wird, gezogen. 13.2 Die Ziehung der sechs Zahlen wird von einer oder mehreren von den Veranstaltern zugelassenen Personen unter der Aufsicht der für die Ziehung verantwortlichen Person (Art. 23) und der amtlichen Kontrollperson (Art. 22) von Hand durchgeführt. 13.3 Anschliessend werden die sechs Zahlen des gewinnenden « CODE CHANCE » gezogen, beginnend bei derjenigen ganz rechts und endend bei derjenigen ganz links: - die 5 ersten gezogenen Zahlen werden jeweils aus einem Satz von 0 bis 9 nummerierter Karten gezogen; - die letzte gezogene Nummer, die der Nummer ganz links des « CODE CHANCE » entspricht, wird aus einem Satz von 0 bis 7 nummerierter Karten gezogen. 9 13.4 Das Ziehungsergebnis ist ab dem 6. Dezember 2015 auf der Website www.billetlemillion.ch, in der Zeitung « Le Matin » und auf Teletext-Seite 589 verfügbar. ARTIKEL 14 GEWINNE VON SPIEL 3 14.1 Entsprechen die 6 auf dem Los aufgeführten Zahlen des « CODE CHANCE » in derselben Reihenfolge den 6 Zahlen des « CODE CHANCE », der anlässlich der Fernsehsendung « SwissAward - Der Publikumspreis » vom 5. Dezember 2015 gezogen wird, gewinnt der Teilnehmer einen Gewinn von CHF 100'000.-. 14.2 Entsprechen die 3 links des Bindestrichs auf dem Los aufgeführten Nummern des « CODE CHANCE » in derselben Reihenfolge denselben 3 Zahlen des gezogenen « CODE CHANCE », gewinnt der Teilnehmer einen Gewinn von CHF 500.-. 14.3 Entsprechen die 3 rechts des Bindestrichs auf dem Los aufgeführten Nummern des « CODE CHANCE » in derselben Reihenfolge denselben 3 Zahlen des gezogenen « CODE CHANCE », gewinnt der Teilnehmer einen Gewinn von CHF 300.-. 14.4 Es werden keine Ränge kumuliert: Ein « CODE CHANCE » gewinnt im höchsten Rang, dem er entspricht, unter Ausschluss der niedrigeren Ränge. 10 5 SPIEL 4: « TV-SHOW »-ZIEHUNG VOM 9. JANUAR 2015 ARTIKEL 15 ZONE VON SPIEL 4 15.1 Die Zone von Spiel 4 befindet sich im linken unteren Teil des offenen Loses auf einem abtrennbaren Coupon (nachstehend: Coupon). 15.2 Spiel 4 besteht aus einer Verlosung von 6 Gewinnen, die anlässlich der Fernsehsendung « SwissAward-Gala » vom 9. Januar 2016 durchgeführt wird (Art. 19 ff.) ARTIKEL 16 BEDINGUNGEN DER TEILNAHME AN DER « TV-SHOW »ZIEHUNG 16.1 Der Coupon muss abgetrennt, gut leserlich mit Name, Vorname, Adresse und Bankverbindung des Teilnehmers - der nur eine natürliche Person sein darf - ausgefüllt und an die darauf angegebene Adresse zurückgeschickt werden, nämlich an: « SwissAward », Postfach, 8075 Zürich. 16.2 Alle bis zum 8. Januar 2016 ordnungsgemäss an der oben genannten Adresse eingetroffenen Coupons (Art. 16.1), deren Inhaber mindestens 16 Jahre alt sind (Art. 16.4), nehmen rechtsgültig an der « TV-SHOW »-Ziehung teil, die im Laufe der Fernsehsendung « SwissAward-Gala » am 9. Januar 2016 stattfindet. Das Risiko, dass die Coupons nicht rechtzeitig an der oben genannten Adresse ankommen, liegt bei deren Inhabern. 16.3 Ein Coupon gilt nur dann als ordnungsgemäss eingetroffen, wenn er ausreichend frankiert ist und alle Rubriken des Identitätsfragebogens (Name, Vorname und genaue Adresse einer natürlichen Person) auf der Rückseite leserlich ausgefüllt wurden. Ein Coupon, auf dem sich mehrere Namen befinden, nimmt rechtsgültig an der Ziehung teil; der allfällige mit diesem Coupon verbundene Gewinn wird jedoch ausschliesslich an die Person ausbezahlt, deren Name als Erster auf dem 11 Coupon erscheint und die von der Loterie Romande als Vertreterin der Gruppe betrachtet wird, die ordnungsgemäss ermächtigt wurde, diesen eventuellen Gewinn im Namen und für Rechnung aller Mitglieder der Gruppe einzuziehen. 16.4 Personen unter 16 Jahren können nicht am Spiel teilnehmen (Art. 4 Abs. 2 AR). Ist der Couponinhaber, der bei der « TV-SHOW »-Ziehung gewonnen hat, weniger als 16 Jahre alt, wird der mit diesem Coupon verbundene Gewinn voll seinem (oder seinen) gesetzlichen Vertreter(n) gehören. 16.5 Muss ein Coupon von der « TV-SHOW »-Ziehung ausgeschlossen werden, weil er die in Artikel 16.3 aufgezählten Bedingungen nicht erfüllt, wird nach dem in Artikel 20.5 beschriebenen Verfahren die Ziehung eines neuen Coupons durchgeführt, um ihn zu ersetzen. ARTIKEL 17 IM RAHMEN DER « TV-SHOW »-ZIEHUNG AUSGELOSTE GEWINNE Die anlässlich der « TV-SHOW »-Ziehung ausgelosten 6 Gewinne werden in 3 Trefferkategorien unterteilt. Diese Trefferkategorien sind die Folgenden: 3 Gewinne zu CHF 100‘000. 2 Gewinne zu CHF 250‘000. 1 Gewinn von CHF 1‘000‘000.ARTIKEL 18 BEKANNTGABE DES NAMENS DER GEWINNER Indem sie ihren Coupon für die Teilnahme an der « TV-SHOW »-Ziehung zurückschicken, erklären sich die Inhaber von bei der « TV-SHOW »-Ziehung gewinnenden Coupons damit einverstanden, dass ihre Identität, ihr Wohnort und ihr Gewinnbetrag während der Sendung und im Zusammenhang mit dieser bekannt gemacht werden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass ihre Identität, ihr Wohnort und ihr Gewinnbetrag bei der Publikation der Ergebnisse der Verlosung der Gewinner bekannt gegeben werden. 12 ARTIKEL 19 « SWISSAWARD-GALA » 19.1 Die Fernsehsendung « SwissAward-Gala » ist für den 9. Januar 2016 um 20.05 Uhr im Hallenstadion in Zürich (ZH) vorgesehen. Falls der Ort oder das Datum geändert werden sollte, würde die Loterie Romande dies über die Massenmedien bekannt geben. 19.2 Die Fernsehsendung dauert rund 2 Stunden. Sie umfasst die « TV-SHOW »Ziehung von Spiel 4. 19.3 Die Fernsehsendung wird auf RTS Deux, SRF 1 und RSI 2 direkt übertragen. Sollte die Direktübertragung auf den drei Kanälen aus irgendeinem Grunde nicht realisierbar sein, wird sie zumindest auf einem von ihnen durchgeführt. 19.4 Das Ziehungsergebnis ist ab dem 10. Januar 2016 auf der Website www.billetlemillion.ch und auf Teletext-Seite 589 verfügbar. ARTIKEL 20 ABLAUF DER « TV-SHOW »-ZIEHUNG 20.1 Die « TV-SHOW »-Ziehung ermittelt die Coupons, welche die im Rahmen von Spiel 4 im Sinn von Artikel 17 ausgelosten 6 Gewinne gewinnen. 20.2 Alle ordnungsgemäss an der in Artikel 16 angegebenen Adresse eingegangen Coupons nehmen an der Ziehung teil. Die Ziehung wird von einer oder mehreren von den beiden Veranstaltern des Spiels (Art. 2) delegierten Personen unter der Aufsicht der für die Ziehungen verantwortlichen Person (Art. 23) und der amtlichen Kontrollperson (Art. 22) von Hand durchgeführt. 20.3 Die gemäss Artikel 16 zur Teilnahme zugelassenen Coupons werden in eine Urne gelegt. Sechs Coupons werden der Urne entnommen und in der Ziehungsreihenfolge nummeriert, wobei der erste gezogene Coupon die Nummer 01 trägt und der letzte gezogene Coupon die Nummer 06 trägt. 13 20.4 Die gezogenen Coupons werden von der für die Ziehungen verantwortlichen Person und der amtlichen Kontrollperson geprüft. Sie kontrollieren, ob die gezogenen Coupons echt sind und die in Artikel 16.3 genannten Bedingungen der Teilnahme an der Ziehung erfüllen. 20.5 Erfüllt ein gezogener Coupon diese Bedingungen nicht, wird er rückwirkend von der Ziehung ausgeschlossen. Anschliessend wird die Ziehung eines neuen Coupons durchgeführt, um ihn zu ersetzen. Der gezogene neue Coupon ersetzt den ausgeschlossenen Coupon, sofern er echt ist und die Bedingungen der Teilnahme an der « TV-SHOW »-Ziehung von Artikel 16.3 erfüllt. Ist dies nicht der Fall, werden eine oder mehrere neue Ziehung(en) durchgeführt, bis ein echter neuer Coupon, der die Bedingungen von Artikel 16.3 erfüllt, gezogen wird. Sollten mehrere Coupons ausgeschlossen werden, so werden mehrere Ersatzziehungen durchgeführt, bis die vorgesehene Anzahl echter Coupons, welche die Kriterien von Artikel 16.3 erfüllen, erreicht ist. 20.6 Die Coupons mit den Nummern 01 bis 03 geben Anspruch auf je einen Gewinn von CHF 100'000.-. Die Coupons mit den Nummern 04 bis 05 geben Anspruch auf je einen Gewinn von CHF 250'000.-. Der Coupon mit der Nummer 06 gibt Anspruch auf einen Gewinn von CHF 1'000'000.-. 20.7 Der Vorname, der Name, der Wohnort und der Gewinnbetrag der Gewinner werden anlässlich der Fernsehübertragung direkt bekannt gegeben. Die Gewinner werden anschliessend von der Loterie Romande persönlich kontaktiert. Bei fehlerhafter Bekanntgabe sind nur die Ziehungsergebnisse massgebend, die von der für die Ziehungen verantwortlichen Person und der amtlichen Kontrollperson bestätigt wurden. 20.8 Die nicht ausgelosten Coupons werden nach der « TV-SHOW »-Ziehung vernichtet. 14 6 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 21 ANWENDBARE REGLEMENTE 21.1 Die Teilnahme an der Lotterie « Billet Le Million » ist dem vorliegenden Reglement unterstellt, und in allen Fragen, die nicht darin behandelt sind, dem Allgemeinen Reglement der gesicherten Lose mit Vorausziehung der Loterie Romande (AR). Bei Abweichungen zwischen den Bestimmungen der beiden Reglemente haben diejenigen des spezifischen Reglements den Vorrang. 21.2 Diese beiden Reglemente sind am Hauptsitz der Loterie Romande (Postfach 6744, 1002 Lausanne) erhältlich sowie auf ihrer Website (www.loro.ch) abrufbar. 21.3 Der Erwerb eines Loses bedingt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme der beiden anwendbaren Reglemente. ARTIKEL 22 AMTLICHE KONTROLLE 22.1 Die Ziehungen der Spiele 1 und 2 werden unter der Aufsicht eines öffentlichen Beamten durchgeführt. 22.2 Die Ziehungen von Spiel 3 « CODE CHANCE » und Spiel 4 « TV-SHOW » werden unter der Aufsicht eines Vertreters des Sekretariats der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) oder einer von der Comlot mit dieser Beaufsichtigung beauftragten Person durchgeführt. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der für die Ziehungen verantwortlichen Person (Art. 23) und der amtlichen Kontrollperson ist der Entscheid der amtlichen Kontrollperson massgebend. ARTIKEL 23 FÜR DIE ZIEHUNGEN VERANTWORTLICHE PERSON Die für die Ziehungen verantwortliche Person ist die Person, die von den Veranstaltern von « Billet Le Million/MillionenLos » eingesetzt wurde, um einen absolut korrekten Ablauf der Fernsehziehungen, übereinstimmend mit dem vorliegenden Reglement, zu 15 gewährleisten. In diesem Rahmen kann sie im Einvernehmen mit der amtlichen Kontrollperson (Art. 22) alle ihr als angemessen erscheinenden Massnahmen treffen, insbesondere was das Recht zur Teilnahme an der « TV-SHOW »-Ziehung nach den Bedingungen von Artikel 16.3, den Ablauf der Ziehungen und die Ergebnisse dieser Ziehungen betrifft. Ihre Entscheide sind endgültig und für die Teilnehmer verbindlich. ARTIKEL 24 ZIEHUNGSERGEBNISSE 24.1 Im Anschluss an die anlässlich der Fernsehsendung durchgeführten Ziehungen publiziert die Loterie Romande die Liste der Ergebnisse von Spiel 1, Spiel 3 und Spiel 4. 24.2 Diese Liste ist während der gesamten Verfallfrist (Art. 26) am Hauptsitz der Loterie Romande sowie auf ihrer Website einsehbar. Dies ist die Liste der offiziellen Ergebnisse, die allein für die Loterie Romande verbindlich sind. ARTIKEL 25 AUSRICHTUNG DER GEWINNE 25.1 Die Lose können sich im Laufe des ganzen Monats Dezember bis hin zur Fernsehziehung als Gewinnlose erweisen und sogar mehrmals gewinnen. 25.2 Die Gewinne von Spiel 1 und Spiel 2 können ab dem 24. Dezember 2015 eingezogen werden. 25.3 Die Gewinne von Spiel 3 können ab dem 7. Dezember 2015 gegen Abgabe des Coupons « CODE CHANCE » eingezogen werden. 25.4 Die Gewinne von Spiel 4 werden von der Loterie Romande direkt auf das Bankoder Postkonto, das auf dem ausgelosten Coupon angegeben ist, ausgezahlt. Ist der Inhaber eines gewinnenden Coupons weniger als 16 Jahre alt, wird der entsprechende Gewinn übereinstimmend mit Artikel 16.4 auf das Bank- oder Postkonto seines (seiner) gesetzlichen Vertreter(s) überwiesen. 16 25.5 Gewinne bis CHF 200.- (wahlweise bis CHF 1'000) können bei allen Verkaufsstellen der Loterie Romande oder an ihrem Sitz eingezogen werden. 25.6 Gewinne über CHF 1'000.- werden ausschliesslich vom Sitz der Loterie Romande ausgerichtet. ARTIKEL 26 VERFALLFRIST DER GEWINNE 26.1 Die Gewinne von Losen, die nach dem 12. Juli 2016 zur Auszahlung vorgelegt werden, werden nicht ausgerichtet und fallen der Loterie Romande zu. 26.2 Falls sich das letztmögliche Verkaufsdatum über den 6. Januar 2016 hinaus verschiebt, wird die Verfallfrist der Gewinne auf sechs Monate nach dem hinausgeschobenen letztmöglichen Verkaufsdatum verlängert. Die Aufschiebung der Verfallfrist wird dem Publikum gleichzeitig mit der Hinausschiebung des letztmöglichen Verkaufsdatums durch Mitteilung in den Amtsblättern der sechs Westschweizer Kantone bekannt gegeben. ARTIKEL 27 BEANSTANDUNGEN Jegliche Beanstandung ist innerhalb der Verfallfrist und übereinstimmend mit den Bedingungen von Artikel 30 AR mit eingeschriebenem Brief an den Sitz der Loterie Romande (Postfach 6744, 1002 Lausanne) zu richten. ARTIKEL 28 GERICHTSSTAND Der Gerichtsstand befindet sich ausschliesslich in Lausanne. ARTIKEL 29 GELTENDE SPRACHE Das vorliegende Reglement ist auf Französisch und Deutsch ausgestellt. Bei Abweichungen zwischen den französischen und den deutschen Texten gelten die französischen Texte. 17 ARTIKEL 30 INKRAFTTRETEN Das vorliegende Reglement tritt am Tag in Kraft, an dem die Lose von « Billet Le Million » 2015 in den sechs Westschweizer Kantonen in den Verkauf gelangen. Lausanne, Juli 2015 Société de la Loterie de la Suisse Romande 18
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