Reglement - Billet Le Million 2015

Reglement
Oktober 2015
INHALT
SEITE
1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES SPIELS « BILLET LE MILLION » ..... 4
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Prinzip des Spiels « Billet Le Million » ................................................... 4
Veranstalter......................................................................................... 4
Trefferplan .......................................................................................... 5
Ziehungen........................................................................................... 5
Teilnahme am Spiel ............................................................................. 5
Dauer ................................................................................................. 5
Lose .................................................................................................... 6
2 SPIEL 1: DEZEMBER-KALENDER (VOM 1. BIS 24. DEZEMBER 2015) 7
Artikel 8 Kalender-Zone ..................................................................................... 7
Artikel 9 Symbole und Treffer der Dezembertage ................................................ 7
Artikel 10 Gewonnene Treffer .............................................................................. 7
3 SPIEL 2 : SPIEL DER SYMBOLE .................................................. 8
Artikel 11 Zone, Symbole und Treffer von Spiel 2 .................................................. 8
4 SPIEL 3: CODE CHANCE - ZIEHUNG VOM 5. DEZEMBER 2015 ........ 9
Artikel 12 Zone von Spiel 3 .................................................................................. 9
Artikel 13 Ziehung .............................................................................................. 9
Artikel 14 Gewinne von Spiel 3 .......................................................................... 10
2
5 SPIEL 4: « TV-SHOW »-ZIEHUNG VOM 9. JANUAR 2015 .............11
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
Artikel 19
Artikel 20
Zone von Spiel 4 ................................................................................ 11
Bedingungen der Teilnahme an der « TV-SHOW »-Ziehung .................... 11
Im Rahmen der « TV-SHOW »-Ziehung ausgeloste Gewinne ................... 12
Bekanntgabe des Namens der Gewinner ............................................. 12
« SwissAward-Gala » .......................................................................... 13
Ablauf der « TV-SHOW »-Ziehung ......................................................... 13
6 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ...............................................15
Artikel 21
Artikel 22
Artikel 23
Artikel 24
Artikel 25
Artikel 26
Artikel 27
Artikel 28
Artikel 29
Artikel 30
Anwendbare Reglemente.................................................................... 15
Amtliche Kontrolle ............................................................................. 15
Für die Ziehungen verantwortliche Person ........................................... 15
Ziehungsergebnisse ........................................................................... 16
Ausrichtung der Gewinne.................................................................... 16
Verfallfrist der Gewinne ..................................................................... 17
Beanstandungen................................................................................ 17
Gerichtsstand .................................................................................... 17
Geltende Sprache............................................................................... 17
Inkrafttreten...................................................................................... 18
3
1
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES SPIELS « BILLET LE
MILLION »
ARTIKEL 1
PRINZIP DES SPIELS « BILLET LE MILLION »
1.1 « Billet Le Million » ist ein Lotteriespiel, das aus 4 Spielen besteht und bei dem
mehrere Ziehungen kombiniert werden.
1.2 Spiel 1 ist ein Vorausziehungsspiel; die diesem entsprechende Spielzone zeigt
einen Adventskalender mit 24 Kästchen, von denen jedes einem der ersten 24 Tage
des Monats Dezember 2015 entspricht.
1.3 Spiel 2 ist ein Vorausziehungsspiel; die diesem entsprechende Spielzone weist
4 Spielzeilen auf, auf denen sich Symbole befinden. Jeder Zeile entspricht ein
Gewinnbetrag.
1.4 Spiel 3 ist ein Spiel mit nachgängiger Ziehung, die in der Fernsehsendung
« SwissAward - Der Publikumspreis » vom 5. Dezember 2015 durchgeführt wird.
1.5 Spiel 4 ist ein Spiel mit nachgängiger Ziehung, die in der Fernsehsendung
« SwissAward-Gala » vom 9. Januar 2016 durchgeführt wird.
ARTIKEL 2
VERANSTALTER
2.1 Dieses Lotteriespiel wird von der Société de la Loterie de la Suisse Romande
(Loterie Romande) und der Interkantonalen Landeslotterie Swisslos (SwissLos) auf
ihren jeweiligen Bewilligungsterritorien gemeinsam betrieben.
2.2 Die Loterie Romande betreibt es unter der Bezeichnung « Billet Le Million » und
SwissLos unter dem Namen « MillionenLos ».
2.3 Für die Realisierung und Übertragung der Fernsehsendungen arbeiten die
Veranstalter mit der Société de radio télévision Suisse (RTS), dem Schweizer Radio und
4
Fernsehen (SRF) und der Società Radiotelevisione svizzera di lingua italiana (RSI)
zusammen.
ARTIKEL 3
TREFFERPLAN
3.1 Die Lose des Spiels « Billet Le Million/MillionenLos » beruhen alle auf
demselben Trefferplan, der für beide Veranstalter gemeinsam ist.
3.2 Von insgesamt 800'000 ausgegebenen Losen werden 180'000 von der Loterie
Romande und 620'000 von SwissLos ausgegeben.
ARTIKEL 4
ZIEHUNGEN
Jede der in Artikel 1 erwähnten Ziehungen wird von beiden Veranstaltern gemeinsam
durchgeführt. Die Vorausziehung der Spiele 1 und 2 und die Ziehung von Spiel 3
gelten für die Gesamtheit der ausgegebenen Lose. Die Ziehung von Spiel 4 wird mit
allen rechtsgültig zurückgeschickten Coupons durchgeführt (Art. 16.3).
ARTIKEL 5
TEILNAHME AM SPIEL
5.1 An dem von der Loterie Romande veranstalteten Lotteriespiel « Billet Le
Million » zu den im vorliegenden Reglement definierten Bedingungen nimmt teil, wer
ein Los dieses Spiels auf dem Territorium eines der sechs Westschweizer Kantone
erwirbt.
5.2 Die Loterie Romande ist der einzige Vertragspartner dieser Teilnehmer. Sie
zieht namentlich die Einsätze ein und richtet die Gewinne aus.
ARTIKEL 6
DAUER
6.1 Die Lose des Lotteriespiels « Billet Le Million » 2015 werden ab Oktober 2015
bis 6. Januar 2016 zum Verkauf angeboten, vorbehaltlich Verlängerung des
letztmöglichen Verkaufsdatums. Vorbehalten bleibt auch das Recht der Loterie
Romande, die Lose vor diesem Datum aus dem Verkauf zu nehmen.
5
6.2 Das effektive Datum der Verkaufseinstellung, wenn es vor dem 6. Januar 2016
liegt, ebenso wie die etwaige Verlängerung des letztmöglichen Verkaufsdatums,
werden dem Publikum durch Bekanntgabe in den Amtsblättern der sechs
Westschweizer Kantone zur Kenntnis gebracht.
ARTIKEL 7
LOSE
7.1 Bei den Losen handelt es sich um sogenannte « Rubbellose ». Sie enthalten vier
Zonen, von denen jede einem Spiel und der Ziehung dieses Spiels entspricht. Die
nachstehenden Kapitel des vorliegenden Reglements beschreiben jede dieser Zonen
sowie die ihnen entsprechenden Spielregeln.
7.2 Der Preis für ein Los beträgt CHF 100.-.
6
2
SPIEL 1: DEZEMBER-KALENDER
(VOM 1. BIS 24. DEZEMBER 2015)
ARTIKEL 8
KALENDER-ZONE
Die Kalender-Zone befindet sich im Hauptbereich des Loses. Sie enthält 24 von 1 bis
24 nummerierte Kästchen, von denen jedes einem der ersten 24 Tage des Monats
Dezember 2015 entspricht. Das Tagesdatum ist auf jedem Kästchen aufgeführt. Die
Deckschicht jedes Kästchens verbirgt ein Symbol, ausgenommen diejenige der Tage 1,
4, 6, 9, 17 und 22, die deren 2 verbirgt, der Tage 13 und 20, die deren 3 verbirgt,
und des Tages 24, die deren 5 verbirgt.
ARTIKEL 9
SYMBOLE UND TREFFER DER DEZEMBERTAGE
9.1 Jeden Tag vom 1. bis 24. Dezember 2015 erscheinen mehrere Symbole, die je
einem Trefferwert zugeordnet sind, unter den Vermerken « symboles du jour »
(Tagessymbole) und « lots du jour » (Tagestreffer) auf der Website
www.billetlemillion.ch - zu der man auch über die Website der Loterie Romande
(www.loro.ch) gelangen kann - sowie in der Tageszeitung « Le Matin » und auf der
Teletext-Seite 589.
9.2 Diese 133 veröffentlichten Symbole gehören alle zu den Symbolen, welche
unter den Kästchen der Kalender-Zone verborgen sein können, und unterscheiden sich
alle voneinander.
9.3 Alle Tagestreffer sind Gewinne in bar (von CHF 10.- bis CHF 1'000'000.-).
ARTIKEL 10 GEWONNENE TREFFER
Wenn das Symbol oder eines der Symbole, die im Tageskästchen erscheinen, identisch
ist mit einem der an diesem Tag veröffentlichten Symbole, wird der diesem Symbol
zugeordnete Treffer gewonnen.
7
3
SPIEL 2 : SPIEL DER SYMBOLE
ARTIKEL 11 ZONE, SYMBOLE UND TREFFER VON SPIEL 2
11.1 Spiel 2 befindet sich im rechten unteren Teil des offenen Loses. Es weist 4
Zeilen zu 2, 3, 4 und 5 Kästchen auf, auf denen sich verschiedene Symbole befinden.
Diese Symbole gehören alle zu den Symbolen, die in der Kalender-Zone von Spiel 1
verborgen sein können.
11.2 Wenn der Teilnehmer die Kästchen von Spiel 1 nach und nach aufrubbelt,
vergleicht er die so aufgedeckten Symbole mit denjenigen auf den verschiedenen
Kästchen von Spiel 2.
11.3 Findet er eine Übereinstimmung zwischen den unter den Kästchen von Spiel 1
verborgenen Symbolen und denjenigen auf den Kästchen von Spiel 2, rubbelt er diese
Kästchen in Spiel 2 auf.
11.4 Sind alle Symbole einer Spielzeile in Spiel 2 aufgedeckt, gewinnt der
Teilnehmer den dieser Zeile entsprechenden Betrag.
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4
SPIEL 3: CODE CHANCE - ZIEHUNG VOM 5. DEZEMBER
2015
ARTIKEL 12 ZONE VON SPIEL 3
12.1 Die Zone von SPIEL 3 befindet sich im linken oberen Teil des offenen Loses auf
einem abtrennbaren Coupon.
12.2 SPIEL 3 weist einen unter einer undurchsichtigen Rubbelmasse verborgenen
« CODE CHANCE » von sechs Zahlen auf, die durch einen Bindestrich in zwei Blöcke zu
drei Zahlen getrennt sind.
ARTIKEL 13 ZIEHUNG
13.1 Der gewinnende « CODE CHANCE » wird anlässlich der Fernsehsendung
« SwissAward - Der Publikumspreis », die am 5. Dezember 2015 um 20.10 Uhr auf
SRF 1 direkt übertragen wird, gezogen.
13.2 Die Ziehung der sechs Zahlen wird von einer oder mehreren von den
Veranstaltern zugelassenen Personen unter der Aufsicht der für die Ziehung
verantwortlichen Person (Art. 23) und der amtlichen Kontrollperson (Art. 22) von
Hand durchgeführt.
13.3 Anschliessend werden die sechs Zahlen des gewinnenden « CODE CHANCE »
gezogen, beginnend bei derjenigen ganz rechts und endend bei derjenigen ganz
links:
- die 5 ersten gezogenen Zahlen werden jeweils aus einem Satz von 0 bis 9
nummerierter Karten gezogen;
- die letzte gezogene Nummer, die der Nummer ganz links des « CODE CHANCE »
entspricht, wird aus einem Satz von 0 bis 7 nummerierter Karten gezogen.
9
13.4 Das Ziehungsergebnis ist ab dem 6. Dezember 2015 auf der Website
www.billetlemillion.ch, in der Zeitung « Le Matin » und auf Teletext-Seite 589
verfügbar.
ARTIKEL 14 GEWINNE VON SPIEL 3
14.1 Entsprechen die 6 auf dem Los aufgeführten Zahlen des « CODE CHANCE » in
derselben Reihenfolge den 6 Zahlen des « CODE CHANCE », der anlässlich der
Fernsehsendung « SwissAward - Der Publikumspreis » vom 5. Dezember 2015
gezogen wird, gewinnt der Teilnehmer einen Gewinn von CHF 100'000.-.
14.2 Entsprechen die 3 links des Bindestrichs auf dem Los aufgeführten Nummern
des « CODE CHANCE » in derselben Reihenfolge denselben 3 Zahlen des gezogenen
« CODE CHANCE », gewinnt der Teilnehmer einen Gewinn von CHF 500.-.
14.3 Entsprechen die 3 rechts des Bindestrichs auf dem Los aufgeführten Nummern
des « CODE CHANCE » in derselben Reihenfolge denselben 3 Zahlen des gezogenen
« CODE CHANCE », gewinnt der Teilnehmer einen Gewinn von CHF 300.-.
14.4 Es werden keine Ränge kumuliert: Ein « CODE CHANCE » gewinnt im höchsten
Rang, dem er entspricht, unter Ausschluss der niedrigeren Ränge.
10
5
SPIEL 4: « TV-SHOW »-ZIEHUNG VOM 9. JANUAR 2015
ARTIKEL 15 ZONE VON SPIEL 4
15.1 Die Zone von Spiel 4 befindet sich im linken unteren Teil des offenen Loses auf
einem abtrennbaren Coupon (nachstehend: Coupon).
15.2 Spiel 4 besteht aus einer Verlosung von 6 Gewinnen, die anlässlich der
Fernsehsendung « SwissAward-Gala » vom 9. Januar 2016 durchgeführt wird (Art. 19
ff.)
ARTIKEL 16 BEDINGUNGEN DER TEILNAHME AN DER « TV-SHOW »ZIEHUNG
16.1 Der Coupon muss abgetrennt, gut leserlich mit Name, Vorname, Adresse und
Bankverbindung des Teilnehmers - der nur eine natürliche Person sein
darf - ausgefüllt und an die darauf angegebene Adresse zurückgeschickt werden,
nämlich an: « SwissAward », Postfach, 8075 Zürich.
16.2 Alle bis zum 8. Januar 2016 ordnungsgemäss an der oben genannten Adresse
eingetroffenen Coupons (Art. 16.1), deren Inhaber mindestens 16 Jahre alt sind (Art.
16.4), nehmen rechtsgültig an der « TV-SHOW »-Ziehung teil, die im Laufe der
Fernsehsendung « SwissAward-Gala » am 9. Januar 2016 stattfindet. Das Risiko, dass
die Coupons nicht rechtzeitig an der oben genannten Adresse ankommen, liegt bei
deren Inhabern.
16.3 Ein Coupon gilt nur dann als ordnungsgemäss eingetroffen, wenn er
ausreichend frankiert ist und alle Rubriken des Identitätsfragebogens (Name,
Vorname und genaue Adresse einer natürlichen Person) auf der Rückseite leserlich
ausgefüllt wurden. Ein Coupon, auf dem sich mehrere Namen befinden, nimmt
rechtsgültig an der Ziehung teil; der allfällige mit diesem Coupon verbundene Gewinn
wird jedoch ausschliesslich an die Person ausbezahlt, deren Name als Erster auf dem
11
Coupon erscheint und die von der Loterie Romande als Vertreterin der Gruppe
betrachtet wird, die ordnungsgemäss ermächtigt wurde, diesen eventuellen Gewinn
im Namen und für Rechnung aller Mitglieder der Gruppe einzuziehen.
16.4 Personen unter 16 Jahren können nicht am Spiel teilnehmen (Art. 4 Abs. 2 AR).
Ist der Couponinhaber, der bei der « TV-SHOW »-Ziehung gewonnen hat, weniger als
16 Jahre alt, wird der mit diesem Coupon verbundene Gewinn voll seinem (oder
seinen) gesetzlichen Vertreter(n) gehören.
16.5 Muss ein Coupon von der « TV-SHOW »-Ziehung ausgeschlossen werden, weil er
die in Artikel 16.3 aufgezählten Bedingungen nicht erfüllt, wird nach dem in Artikel
20.5 beschriebenen Verfahren die Ziehung eines neuen Coupons durchgeführt, um
ihn zu ersetzen.
ARTIKEL 17 IM RAHMEN DER « TV-SHOW »-ZIEHUNG AUSGELOSTE
GEWINNE
Die anlässlich der « TV-SHOW »-Ziehung ausgelosten 6 Gewinne werden in 3
Trefferkategorien unterteilt. Diese Trefferkategorien sind die Folgenden:
 3 Gewinne zu CHF 100‘000. 2 Gewinne zu CHF 250‘000. 1 Gewinn von CHF 1‘000‘000.ARTIKEL 18 BEKANNTGABE DES NAMENS DER GEWINNER
Indem sie ihren Coupon für die Teilnahme an der « TV-SHOW »-Ziehung
zurückschicken, erklären sich die Inhaber von bei der « TV-SHOW »-Ziehung
gewinnenden Coupons damit einverstanden, dass ihre Identität, ihr Wohnort und ihr
Gewinnbetrag während der Sendung und im Zusammenhang mit dieser bekannt
gemacht werden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass ihre Identität, ihr
Wohnort und ihr Gewinnbetrag bei der Publikation der Ergebnisse der Verlosung der
Gewinner bekannt gegeben werden.
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ARTIKEL 19 « SWISSAWARD-GALA »
19.1 Die Fernsehsendung « SwissAward-Gala » ist für den 9. Januar 2016 um 20.05
Uhr im Hallenstadion in Zürich (ZH) vorgesehen. Falls der Ort oder das Datum
geändert werden sollte, würde die Loterie Romande dies über die Massenmedien
bekannt geben.
19.2 Die Fernsehsendung dauert rund 2 Stunden. Sie umfasst die « TV-SHOW »Ziehung von Spiel 4.
19.3 Die Fernsehsendung wird auf RTS Deux, SRF 1 und RSI 2 direkt übertragen.
Sollte die Direktübertragung auf den drei Kanälen aus irgendeinem Grunde nicht
realisierbar sein, wird sie zumindest auf einem von ihnen durchgeführt.
19.4 Das Ziehungsergebnis ist ab dem 10. Januar 2016 auf der Website
www.billetlemillion.ch und auf Teletext-Seite 589 verfügbar.
ARTIKEL 20 ABLAUF DER « TV-SHOW »-ZIEHUNG
20.1 Die « TV-SHOW »-Ziehung ermittelt die Coupons, welche die im Rahmen von
Spiel 4 im Sinn von Artikel 17 ausgelosten 6 Gewinne gewinnen.
20.2 Alle ordnungsgemäss an der in Artikel 16 angegebenen Adresse eingegangen
Coupons nehmen an der Ziehung teil. Die Ziehung wird von einer oder mehreren von
den beiden Veranstaltern des Spiels (Art. 2) delegierten Personen unter der Aufsicht
der für die Ziehungen verantwortlichen Person (Art. 23) und der amtlichen
Kontrollperson (Art. 22) von Hand durchgeführt.
20.3 Die gemäss Artikel 16 zur Teilnahme zugelassenen Coupons werden in eine
Urne gelegt. Sechs Coupons werden der Urne entnommen und in der
Ziehungsreihenfolge nummeriert, wobei der erste gezogene Coupon die Nummer 01
trägt und der letzte gezogene Coupon die Nummer 06 trägt.
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20.4 Die gezogenen Coupons werden von der für die Ziehungen verantwortlichen
Person und der amtlichen Kontrollperson geprüft. Sie kontrollieren, ob die gezogenen
Coupons echt sind und die in Artikel 16.3 genannten Bedingungen der Teilnahme an
der Ziehung erfüllen.
20.5 Erfüllt ein gezogener Coupon diese Bedingungen nicht, wird er rückwirkend
von der Ziehung ausgeschlossen. Anschliessend wird die Ziehung eines neuen
Coupons durchgeführt, um ihn zu ersetzen. Der gezogene neue Coupon ersetzt den
ausgeschlossenen Coupon, sofern er echt ist und die Bedingungen der Teilnahme an
der « TV-SHOW »-Ziehung von Artikel 16.3 erfüllt. Ist dies nicht der Fall, werden eine
oder mehrere neue Ziehung(en) durchgeführt, bis ein echter neuer Coupon, der die
Bedingungen von Artikel 16.3 erfüllt, gezogen wird. Sollten mehrere Coupons
ausgeschlossen werden, so werden mehrere Ersatzziehungen durchgeführt, bis die
vorgesehene Anzahl echter Coupons, welche die Kriterien von Artikel 16.3 erfüllen,
erreicht ist.
20.6 Die Coupons mit den Nummern 01 bis 03 geben Anspruch auf je einen Gewinn
von CHF 100'000.-. Die Coupons mit den Nummern 04 bis 05 geben Anspruch auf je
einen Gewinn von CHF 250'000.-. Der Coupon mit der Nummer 06 gibt Anspruch auf
einen Gewinn von CHF 1'000'000.-.
20.7 Der Vorname, der Name, der Wohnort und der Gewinnbetrag der Gewinner
werden anlässlich der Fernsehübertragung direkt bekannt gegeben. Die Gewinner
werden anschliessend von der Loterie Romande persönlich kontaktiert. Bei
fehlerhafter Bekanntgabe sind nur die Ziehungsergebnisse massgebend, die von der
für die Ziehungen verantwortlichen Person und der amtlichen Kontrollperson bestätigt
wurden.
20.8 Die nicht ausgelosten Coupons werden nach der « TV-SHOW »-Ziehung
vernichtet.
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6
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ARTIKEL 21 ANWENDBARE REGLEMENTE
21.1 Die Teilnahme an der Lotterie « Billet Le Million » ist dem vorliegenden
Reglement unterstellt, und in allen Fragen, die nicht darin behandelt sind, dem
Allgemeinen Reglement der gesicherten Lose mit Vorausziehung der Loterie Romande
(AR). Bei Abweichungen zwischen den Bestimmungen der beiden Reglemente haben
diejenigen des spezifischen Reglements den Vorrang.
21.2 Diese beiden Reglemente sind am Hauptsitz der Loterie Romande (Postfach
6744, 1002 Lausanne) erhältlich sowie auf ihrer Website (www.loro.ch) abrufbar.
21.3 Der Erwerb eines Loses bedingt die uneingeschränkte und vorbehaltlose
Annahme der beiden anwendbaren Reglemente.
ARTIKEL 22 AMTLICHE KONTROLLE
22.1 Die Ziehungen der Spiele 1 und 2 werden unter der Aufsicht eines öffentlichen
Beamten durchgeführt.
22.2 Die Ziehungen von Spiel 3 « CODE CHANCE » und Spiel 4 « TV-SHOW » werden
unter der Aufsicht eines Vertreters des Sekretariats der Lotterie- und Wettkommission
(Comlot) oder einer von der Comlot mit dieser Beaufsichtigung beauftragten Person
durchgeführt. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der für die Ziehungen
verantwortlichen Person (Art. 23) und der amtlichen Kontrollperson ist der Entscheid
der amtlichen Kontrollperson massgebend.
ARTIKEL 23 FÜR DIE ZIEHUNGEN VERANTWORTLICHE PERSON
Die für die Ziehungen verantwortliche Person ist die Person, die von den Veranstaltern
von « Billet Le Million/MillionenLos » eingesetzt wurde, um einen absolut korrekten
Ablauf der Fernsehziehungen, übereinstimmend mit dem vorliegenden Reglement, zu
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gewährleisten. In diesem Rahmen kann sie im Einvernehmen mit der amtlichen
Kontrollperson (Art. 22) alle ihr als angemessen erscheinenden Massnahmen treffen,
insbesondere was das Recht zur Teilnahme an der « TV-SHOW »-Ziehung nach den
Bedingungen von Artikel 16.3, den Ablauf der Ziehungen und die Ergebnisse dieser
Ziehungen betrifft. Ihre Entscheide sind endgültig und für die Teilnehmer verbindlich.
ARTIKEL 24 ZIEHUNGSERGEBNISSE
24.1 Im Anschluss an die anlässlich der Fernsehsendung durchgeführten Ziehungen
publiziert die Loterie Romande die Liste der Ergebnisse von Spiel 1, Spiel 3 und Spiel
4.
24.2 Diese Liste ist während der gesamten Verfallfrist (Art. 26) am Hauptsitz der
Loterie Romande sowie auf ihrer Website einsehbar. Dies ist die Liste der offiziellen
Ergebnisse, die allein für die Loterie Romande verbindlich sind.
ARTIKEL 25 AUSRICHTUNG DER GEWINNE
25.1 Die Lose können sich im Laufe des ganzen Monats Dezember bis hin zur
Fernsehziehung als Gewinnlose erweisen und sogar mehrmals gewinnen.
25.2 Die Gewinne von Spiel 1 und Spiel 2 können ab dem 24. Dezember 2015
eingezogen werden.
25.3 Die Gewinne von Spiel 3 können ab dem 7. Dezember 2015 gegen Abgabe des
Coupons « CODE CHANCE » eingezogen werden.
25.4 Die Gewinne von Spiel 4 werden von der Loterie Romande direkt auf das Bankoder Postkonto, das auf dem ausgelosten Coupon angegeben ist, ausgezahlt. Ist der
Inhaber eines gewinnenden Coupons weniger als 16 Jahre alt, wird der
entsprechende Gewinn übereinstimmend mit Artikel 16.4 auf das Bank- oder
Postkonto seines (seiner) gesetzlichen Vertreter(s) überwiesen.
16
25.5 Gewinne bis CHF 200.- (wahlweise bis CHF 1'000) können bei allen
Verkaufsstellen der Loterie Romande oder an ihrem Sitz eingezogen werden.
25.6 Gewinne über CHF 1'000.- werden ausschliesslich vom Sitz der Loterie
Romande ausgerichtet.
ARTIKEL 26 VERFALLFRIST DER GEWINNE
26.1 Die Gewinne von Losen, die nach dem 12. Juli 2016 zur Auszahlung vorgelegt
werden, werden nicht ausgerichtet und fallen der Loterie Romande zu.
26.2 Falls sich das letztmögliche Verkaufsdatum über den 6. Januar 2016 hinaus
verschiebt, wird die Verfallfrist der Gewinne auf sechs Monate nach dem
hinausgeschobenen letztmöglichen Verkaufsdatum verlängert. Die Aufschiebung der
Verfallfrist wird dem Publikum gleichzeitig mit der Hinausschiebung des
letztmöglichen Verkaufsdatums durch Mitteilung in den Amtsblättern der sechs
Westschweizer Kantone bekannt gegeben.
ARTIKEL 27 BEANSTANDUNGEN
Jegliche Beanstandung ist innerhalb der Verfallfrist und übereinstimmend mit den
Bedingungen von Artikel 30 AR mit eingeschriebenem Brief an den Sitz der Loterie
Romande (Postfach 6744, 1002 Lausanne) zu richten.
ARTIKEL 28 GERICHTSSTAND
Der Gerichtsstand befindet sich ausschliesslich in Lausanne.
ARTIKEL 29 GELTENDE SPRACHE
Das vorliegende Reglement ist auf Französisch und Deutsch ausgestellt. Bei
Abweichungen zwischen den französischen und den deutschen Texten gelten die
französischen Texte.
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ARTIKEL 30 INKRAFTTRETEN
Das vorliegende Reglement tritt am Tag in Kraft, an dem die Lose von « Billet Le
Million » 2015 in den sechs Westschweizer Kantonen in den Verkauf gelangen.
Lausanne, Juli 2015
Société de la Loterie de la Suisse Romande
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