Teilnahmebedingungen der filmzeitkaufbeuren 2016 Pro

Teilnahmebedingungen der filmzeitkaufbeuren 2016
Pro eingereichtem Film benötigen wir Folgendes:
(Die Anzahl der Beiträge pro Teilnehmer ist nicht begrenzt.)
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den Filmbeitrag auf DVD in Vorführqualität (kann gekennzeichnet sein als
Testversion), Full-HD, als mov. Datei in einem Standardformat
Produktionsjahr 2015 oder 2016
Filmlaufzeit max. 40 Minuten
Sprache deutsch oder Untertitel in deutsch / englisch
alle Genres wie Spiel-, Dokumentarfilm, Animationen, Videokunst, Musikclip,
Experimentalfilm sind möglich
eine CD-ROM mit 3 Filmstills und - falls vorhanden - dem Filmtrailer (Maße Fotos: lange
Bildseite mindestens 1000 Pixel, als TIFF oder JPEG, 300 dpi)
das Anmelde-Formular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Sendungsanschrift:
• filmzeitkaufbeuren
Postfach1257
87572 Kaufbeuren
Einreichungsfristen:
• Hauptwettbewerb: 30. März 2016
• kinderfilmzeit: 30. März 2016
1.)
Eine Auswahlkommission, welche aus vom Veranstalter ernannten Fachleuten besteht, wird
über die Zulassung der Filme und Videos zum Festival entscheiden. Die Reihenfolge der
Vorführung sowie ggf. die Wahl der Spielstätte unterliegt der unwiderruflichen Entscheidung des
Veranstalters
Es werden unwiderruflich ausgeschlossen:
• Filme, welche den technischen Bedingungen nicht entsprechen.
• Filme, welche diskriminierend und menschenverachtend sind.
2.)
Der Einreichende muss gewährleisten, dass der Film mit den Ö-Rechten ausgestattet ist.
3.)
Für in Produktion befindliche Filme besteht nach Rücksprache mit dem Veranstalter die
Möglichkeit der Fristverlängerung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4.)
Die mitgelieferten 3 Filmstills sowie der Filmtrailer können auf der Homepage
www.filmzeitkaufbeuren.de, auf der facebook-Seite der filmzeitkaufbeuren sowie im Rahmen
der Pressearbeit veröffentlicht werden.
5.)
Den beim Festival anwesenden Filmemachern wird angeboten, ihre Filme oder VideoInstallationen bei der öffentlichen Vorführung selbst vorzustellen.
6.)
Eine kommerzielle Nutzung der Beiträge ist ausgeschlossen. Urheberrechte bleiben bei den
Autoren. Für eine eventuelle Verletzung von Urheberrechten der eingereichten Filme trägt der
Autor die alleinige Verantwortung. Der Einreicher ist verantwortlich für den Inhalt des Films.
7.)
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Filme zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit kostenlos
in voller Länge oder ausschnittsweise für Vorführungen zu verwenden, jedoch nur mit dem Ziel,
das Festival vorzustellen oder zu bewerben, sowie die Vorführung zu einem späteren Zeitpunkt
(Retrospektive) oder für andere Aktivitäten, die in Zusammenhang mit dem Festival stehen.
8.)
Der Veranstalter übernimmt für die eingesandten Beiträge (DVD) keine Haftung, sorgt jedoch
für eine Vorführung der Beiträge auf technisch einwandfreien Geräten. Für Verlust oder
Beschädigung oder mangelhafte Vorführqualität haftet der Veranstalter nicht.
9.)
Die Versandkosten aller Filme, ob sie am Festival teilnehmen oder nicht, gehen zu Lasten des
Einreichenden. Die eingereichten Filme werden nicht zurückgeschickt und verbleiben im Archiv
der filmzeitkaufbeuren.
10.)
Der Veranstalter kann folgende Preise vergeben:
•
Hauptpreis der Jury - 1500 € - bei persönlicher Entgegennahme am Festival (Vertretung
möglich) oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Absprache (spätestens 31.12. des
Veranstaltungsjahres)
•
Innovationspreis der Jury - 750 € - bei persönlicher Entgegennahme am Festival
(Vertretung möglich) oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Absprache (spätestens
31.12. des Veranstaltungsjahres)
•
Publikumspreis des Festivals - 250 € - Sofortzahlung oder Überweisung
•
Preis Internationaler Film (Festival-interne Jury) - 250 € - Sofortzahlung oder
Überweisung
•
Preis der kinderfilmzeit durch das Publikum – 250 € - Sofortzahlung oder Überweisung
Die Entscheidungen der Juroren sind bindend und nicht anfechtbar.
11.)
Im Falle einer Prämierung wird die Zusendung einer Videobotschaft erbeten, die u. a. auf der
facebook-Seite und der Homepage der filmzeitkaufbeuren veröffentlicht werden kann.
12.)
Das Festival findet vom 3. - 9. Oktober 2016 statt. Die Veranstaltung ist öffentlich.
Spielstätten: Stadttheater Kaufbeuren, Rosental 6-8, 87600 Kaufbeuren
Corona Kinoplex, Daniel-Kohler-Straße 1
13.)
Für die Teilnahme am Festival kann Filmschaffenden in begrenztem Umfang ein
Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. Entschieden wird nach Reihenfolge der
Antragseingänge und unter Berücksichtigung der Anreisestrecke. Ein Anspruch auf Zuschuss
besteht allerdings grundsätzlich nicht. Beantragung bei Gertrud Leschok, [email protected]