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Staatskanzlei
National- und Ständeratswahlen 2015
Rückblick
Anton Waldvogel, Staatskanzlei
Staatskanzlei
Übersicht
1. Zusammenfassung
2. Etwas Statistik
3. Schlussbemerkung
[email protected]
13.11.2015
Seite 2
Staatskanzlei
1. Zusammenfassung

Drei Schulungen (zwei Instruktionen Gemeinden, eine Tag Schulung WABSTI).

Keine Pannen bei den Vorbereitungsarbeiten.

Reibungsloser Ablauf in den Bezirken und Gemeinden und im Kanton.

Speditive Arbeit von Bezirken und Gemeinden.

Nur eine Rückfrage zu einem Wahlzettel.

Mehrere Fragen zu WABSTI.

Eine Fehlermeldung am Folgetag.

Reduktion der ungültigen Wahlzettel von 8% auf 0.64% (Ständerat)!

Fazit: erfüllt!

Erfahrungen der Bezirke und Gemeinden an [email protected].
[email protected]
13.11.2015
Seite 3
Staatskanzlei
2. Etwas Statistik (1)

Nationalrat
−
−
[email protected]
Wahlzettel
- Eingegangen:
- Leer
- Ungültig:
- Gültig:
- Unverändert:
- Verändert:
Stimmen
- Leere
2015
2011
2015
2011
54 857
48
517
54 292
25 630
28 662
49 581
119
1 948
47 514
20 413
27 101
53.71%
0.09%
0.94%
98.97%
47.21%
52.79%
50.49%
0.24%
3.93%
95.83%
42.96%
57.04%
368
485
0.17%
0.24%
13.11.2015
Seite 4
Staatskanzlei
2. Etwas Statistik (2)

Nationalrat
−
−
[email protected]
Veränderte Wahlzettel
- Am Wenigsten (absolut)
- Am Meisten (absolut)
- Am Wenigsten (in %)
- Am Meisten (in %)
18
4 017
35.22%
67.06%
(Riemenstalden)
(Schwyz)
(Vorderthal)
(Schwyz)
Unveränderte Wahlzettel
- Am Wenigsten (absolut)
- Am Meisten (absolut)
- Am Wenigsten (in %)
- Am Meisten (in %)
10
3 118
32.94%
64.78%
(Riemenstalden)
(Freienbach)
(Schwyz)
(Vorderthal)
13.11.2015
Seite 5
Staatskanzlei
2. Etwas Statistik (3)

Nationalrat
−
Stimmbeteiligung
- Am Tiefsten
- Am Höchsten
−
Schübelbach
Innerthal
Sperren der Ergebnisse durch die Staatskanzlei
- Am Schnellsten
- Am Längsten
- Im Durchschnitt
[email protected]
41.33%
62.67%
< 1 Min.
26 Min.
4 Min.
(Grund: Zwischenergebnis erstellen)
13.11.2015
Seite 6
Staatskanzlei
2. Etwas Statistik (4)

Ständerat
−
−
[email protected]
Wahlzettel
- Eingegangen:
- Leer
- Ungültig:
- Gültig:
- Unverändert:
- Verändert:
Stimmen
- Leere
- Ungültig
- Vereinzelte
2015
2011
2015
2011
54 199
124
349
53 726
39 720
14 006
48 844
235
4 029
44 580
21 279
23 301
53.06%
0.23%
0.64%
99.13%
73.93%
26.07%
49.74%
0.48%
8.25%
91.27%
47.73%
52.27%
3 053
257
454
16 972
345
779
2.84%
0.24%
0.42%
19.04%
0.39%
0.87%
13.11.2015
Seite 7
Staatskanzlei
2. Etwas Statistik (5)

Ständerat
−
−
[email protected]
Veränderte Wahlzettel
- Am Wenigsten (absolut)
- Am Meisten (absolut)
- Am Wenigsten (in %)
- Am Meisten (in %)
5
1 810
14.18%
34.41%
(Riemenstalden)
(Schwyz)
(Unteriberg)
(Illgau)
Unveränderte Wahlzettel
- Am Wenigsten (absolut)
- Am Meisten (absolut)
- Am Wenigsten (in %)
- Am Meisten (in %)
23
4 343
65.59%
85.82%
(Riemenstalden)
(Einsiedeln)
(Illgau)
(Unteriberg)
13.11.2015
Seite 8
Staatskanzlei
2. Etwas Statistik (6)

Ständerat
−
Stimmbeteiligung
- Am Tiefsten
- Am Höchsten
−
Schübelbach
Innerthal
Sperren der Ergebnisse durch die Staatskanzlei
- Am Schnellsten
- Am Längsten
- Im Durchschnitt
[email protected]
40.83%
62.67%
1 Min. 4 Sek.
10 Min. 19 Sek.
4 Min. 7 Sek.
13.11.2015
Seite 9
Staatskanzlei
3. Schlussbemerkung
Im Namen der Staatskanzlei
Allen ganz herzlichen Dank
für Ihren Einsatz und Ihre Arbeit!
[email protected]
13.11.2015
Seite 10
Staatskanzlei
Kantonale und Kommunale
Gesamterneuerungswahlen 2016
Ausblick
Dr. Urs R. Beeler, Rechts- und Beschwerdedienst
Anton Waldvogel, Staatskanzlei
Staatskanzlei
Übersicht
1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen
1.
2.
Kantonsrat
Regierungsrat
2. Kommunale Gesamterneuerungswahlen
3. Revision Wahl- und Abstimmungsgesetz sowie Wahl- und Abstimmungsverordnung
[email protected]
13.11.2015
Seite 12
Staatskanzlei
1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen
1.1 Kantonsrat (1)

Bisheriges Wahlverfahren durch Bundesgericht und Bundesversammlung
aufgehoben.

Variantenabstimmung: Kantonsproporz mit Sitzgarantie.

Neues Kantonsratswahlgesetz vom 17. Dezember 2014 und weniges in der Wahl- und
Abstimmungsverordnung.

Drei-Schritt-Verfahren:
−
−
−
[email protected]
Kantonsquorum ≥ 1% Wähleranteil  Mandatsverteilung.
Oberzuteilung: Verteilung der 100 Mandate an die Parteien entsprechend ihrer kantonalen
Wählerstärke.
Unterzuteilung auf die Gemeinden: jede Gemeinde muss ihre Sitze erhalten und jede Partei
die in der Oberzuteilung erhaltenen Mandate.
13.11.2015
Seite 13
Staatskanzlei
Kantonsproporz mit Sitzgarantie:
Doppelter Pukelsheim
[email protected]
13.11.2015
Seite 14
Staatskanzlei
1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen
1.1 Kantonsrat (2)

Was ändert sich für den Stimmberechtigten?
Fast NICHTS
nur Personen auf Gemeindelisten, Kumulieren, Panaschieren.

Was ändert sich für die Parteien?
WENIG
Gleiche Listenbezeichnung und -nummer in allen Gemeinden,
Listennummer wird zugelost.

Was ändert sich für Gemeinden/Wahlbüros?
WENIG
Los, nicht der Schnellere entscheidet über Listennummer;
Auswertung Wahlzettel wie bei NR-Wahlen; aber:
−
Stimmgeheimnis gilt bis Verteilrechnung erfolgt;
−
nicht immer ist jener mit den meisten Stimmen gewählt;
−
Verteilrechnung abwarten, dann Protokoll ausdrucken.
[email protected]
13.11.2015
Seite 15
Staatskanzlei
1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen
1.1 Kantonsrat (3)
Zu merken:

Dekret beachten:
−
−
Termine, Loszuteilung abwarten, gleiche Listenbezeichnungen im ganzen Kanton.
evtl. Nachwahlen in seltenen Fällen.

Publikationen gesamtkantonal durch Staatskanzlei.

Nicht alle Listennummern in jeder Gemeinde vertreten.

WABSTI wird durch Staatskanzlei eingerichtet.

Anweisungen folgen.
[email protected]
13.11.2015
Seite 16
Staatskanzlei
1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen
1.2 Regierungsrat

Grundsätzlich nichts Neues.

Wahlvorschlagsformular mit Möglichkeit, Stimmrechtsbescheinigung einholen zu
können.
[email protected]
13.11.2015
Seite 17
Staatskanzlei
2. Kommunale Gesamterneuerungswahlen

Durchführung gemäss alten Bestimmungen des WAG.

Termine und Fristen beachten (enger Zeitplan).

Gleiche terminliche Rahmenbedingungen wie 2008 (inkl. Feiertage).
[email protected]
13.11.2015
Seite 18
Staatskanzlei
3. Revision Wahl- und Abstimmungsgesetz
und -verordnung

Revision Wahl- und Abstimmungsgesetz (WAG)
1. Wichtige Änderungen:
− Klare Trennung: ungültige Stimmabgabe und ungültige Stimm-/Wahlzettel.
− Ungültigkeit mehrerer Wahl- und Stimmzettel wird beibehalten.
− Wahl- und Abstimmungsbüro mit Ausschuss (Entscheid über Ungültigkeit).
− Urnenschluss generell 11.00 Uhr; vorher Vorbereiten, aber nicht Auszählen!
− Beschwerden gegen Vorbereitungshandlungen und Ergebnis innert 10 Tagen ans
Verwaltungsgericht (keine Gerichtsferien) .
2. Umsetzung:
− Abstimmung über Referendum erst am 5. Juni 2016.
− Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2016 (1. August 2016).
− Erste Anwendung am Urnengang vom 25. September 2016.
− Schulungsbedarf?

Revision Wahl- und Abstimmungsverordnung (WAV)
−
[email protected]
Inkraftsetzung auf den gleichen Termin wie geändertes WAG.
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