Staatskanzlei National- und Ständeratswahlen 2015 Rückblick Anton Waldvogel, Staatskanzlei Staatskanzlei Übersicht 1. Zusammenfassung 2. Etwas Statistik 3. Schlussbemerkung [email protected] 13.11.2015 Seite 2 Staatskanzlei 1. Zusammenfassung Drei Schulungen (zwei Instruktionen Gemeinden, eine Tag Schulung WABSTI). Keine Pannen bei den Vorbereitungsarbeiten. Reibungsloser Ablauf in den Bezirken und Gemeinden und im Kanton. Speditive Arbeit von Bezirken und Gemeinden. Nur eine Rückfrage zu einem Wahlzettel. Mehrere Fragen zu WABSTI. Eine Fehlermeldung am Folgetag. Reduktion der ungültigen Wahlzettel von 8% auf 0.64% (Ständerat)! Fazit: erfüllt! Erfahrungen der Bezirke und Gemeinden an [email protected]. [email protected] 13.11.2015 Seite 3 Staatskanzlei 2. Etwas Statistik (1) Nationalrat − − [email protected] Wahlzettel - Eingegangen: - Leer - Ungültig: - Gültig: - Unverändert: - Verändert: Stimmen - Leere 2015 2011 2015 2011 54 857 48 517 54 292 25 630 28 662 49 581 119 1 948 47 514 20 413 27 101 53.71% 0.09% 0.94% 98.97% 47.21% 52.79% 50.49% 0.24% 3.93% 95.83% 42.96% 57.04% 368 485 0.17% 0.24% 13.11.2015 Seite 4 Staatskanzlei 2. Etwas Statistik (2) Nationalrat − − [email protected] Veränderte Wahlzettel - Am Wenigsten (absolut) - Am Meisten (absolut) - Am Wenigsten (in %) - Am Meisten (in %) 18 4 017 35.22% 67.06% (Riemenstalden) (Schwyz) (Vorderthal) (Schwyz) Unveränderte Wahlzettel - Am Wenigsten (absolut) - Am Meisten (absolut) - Am Wenigsten (in %) - Am Meisten (in %) 10 3 118 32.94% 64.78% (Riemenstalden) (Freienbach) (Schwyz) (Vorderthal) 13.11.2015 Seite 5 Staatskanzlei 2. Etwas Statistik (3) Nationalrat − Stimmbeteiligung - Am Tiefsten - Am Höchsten − Schübelbach Innerthal Sperren der Ergebnisse durch die Staatskanzlei - Am Schnellsten - Am Längsten - Im Durchschnitt [email protected] 41.33% 62.67% < 1 Min. 26 Min. 4 Min. (Grund: Zwischenergebnis erstellen) 13.11.2015 Seite 6 Staatskanzlei 2. Etwas Statistik (4) Ständerat − − [email protected] Wahlzettel - Eingegangen: - Leer - Ungültig: - Gültig: - Unverändert: - Verändert: Stimmen - Leere - Ungültig - Vereinzelte 2015 2011 2015 2011 54 199 124 349 53 726 39 720 14 006 48 844 235 4 029 44 580 21 279 23 301 53.06% 0.23% 0.64% 99.13% 73.93% 26.07% 49.74% 0.48% 8.25% 91.27% 47.73% 52.27% 3 053 257 454 16 972 345 779 2.84% 0.24% 0.42% 19.04% 0.39% 0.87% 13.11.2015 Seite 7 Staatskanzlei 2. Etwas Statistik (5) Ständerat − − [email protected] Veränderte Wahlzettel - Am Wenigsten (absolut) - Am Meisten (absolut) - Am Wenigsten (in %) - Am Meisten (in %) 5 1 810 14.18% 34.41% (Riemenstalden) (Schwyz) (Unteriberg) (Illgau) Unveränderte Wahlzettel - Am Wenigsten (absolut) - Am Meisten (absolut) - Am Wenigsten (in %) - Am Meisten (in %) 23 4 343 65.59% 85.82% (Riemenstalden) (Einsiedeln) (Illgau) (Unteriberg) 13.11.2015 Seite 8 Staatskanzlei 2. Etwas Statistik (6) Ständerat − Stimmbeteiligung - Am Tiefsten - Am Höchsten − Schübelbach Innerthal Sperren der Ergebnisse durch die Staatskanzlei - Am Schnellsten - Am Längsten - Im Durchschnitt [email protected] 40.83% 62.67% 1 Min. 4 Sek. 10 Min. 19 Sek. 4 Min. 7 Sek. 13.11.2015 Seite 9 Staatskanzlei 3. Schlussbemerkung Im Namen der Staatskanzlei Allen ganz herzlichen Dank für Ihren Einsatz und Ihre Arbeit! [email protected] 13.11.2015 Seite 10 Staatskanzlei Kantonale und Kommunale Gesamterneuerungswahlen 2016 Ausblick Dr. Urs R. Beeler, Rechts- und Beschwerdedienst Anton Waldvogel, Staatskanzlei Staatskanzlei Übersicht 1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen 1. 2. Kantonsrat Regierungsrat 2. Kommunale Gesamterneuerungswahlen 3. Revision Wahl- und Abstimmungsgesetz sowie Wahl- und Abstimmungsverordnung [email protected] 13.11.2015 Seite 12 Staatskanzlei 1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen 1.1 Kantonsrat (1) Bisheriges Wahlverfahren durch Bundesgericht und Bundesversammlung aufgehoben. Variantenabstimmung: Kantonsproporz mit Sitzgarantie. Neues Kantonsratswahlgesetz vom 17. Dezember 2014 und weniges in der Wahl- und Abstimmungsverordnung. Drei-Schritt-Verfahren: − − − [email protected] Kantonsquorum ≥ 1% Wähleranteil Mandatsverteilung. Oberzuteilung: Verteilung der 100 Mandate an die Parteien entsprechend ihrer kantonalen Wählerstärke. Unterzuteilung auf die Gemeinden: jede Gemeinde muss ihre Sitze erhalten und jede Partei die in der Oberzuteilung erhaltenen Mandate. 13.11.2015 Seite 13 Staatskanzlei Kantonsproporz mit Sitzgarantie: Doppelter Pukelsheim [email protected] 13.11.2015 Seite 14 Staatskanzlei 1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen 1.1 Kantonsrat (2) Was ändert sich für den Stimmberechtigten? Fast NICHTS nur Personen auf Gemeindelisten, Kumulieren, Panaschieren. Was ändert sich für die Parteien? WENIG Gleiche Listenbezeichnung und -nummer in allen Gemeinden, Listennummer wird zugelost. Was ändert sich für Gemeinden/Wahlbüros? WENIG Los, nicht der Schnellere entscheidet über Listennummer; Auswertung Wahlzettel wie bei NR-Wahlen; aber: − Stimmgeheimnis gilt bis Verteilrechnung erfolgt; − nicht immer ist jener mit den meisten Stimmen gewählt; − Verteilrechnung abwarten, dann Protokoll ausdrucken. [email protected] 13.11.2015 Seite 15 Staatskanzlei 1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen 1.1 Kantonsrat (3) Zu merken: Dekret beachten: − − Termine, Loszuteilung abwarten, gleiche Listenbezeichnungen im ganzen Kanton. evtl. Nachwahlen in seltenen Fällen. Publikationen gesamtkantonal durch Staatskanzlei. Nicht alle Listennummern in jeder Gemeinde vertreten. WABSTI wird durch Staatskanzlei eingerichtet. Anweisungen folgen. [email protected] 13.11.2015 Seite 16 Staatskanzlei 1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen 1.2 Regierungsrat Grundsätzlich nichts Neues. Wahlvorschlagsformular mit Möglichkeit, Stimmrechtsbescheinigung einholen zu können. [email protected] 13.11.2015 Seite 17 Staatskanzlei 2. Kommunale Gesamterneuerungswahlen Durchführung gemäss alten Bestimmungen des WAG. Termine und Fristen beachten (enger Zeitplan). Gleiche terminliche Rahmenbedingungen wie 2008 (inkl. Feiertage). [email protected] 13.11.2015 Seite 18 Staatskanzlei 3. Revision Wahl- und Abstimmungsgesetz und -verordnung Revision Wahl- und Abstimmungsgesetz (WAG) 1. Wichtige Änderungen: − Klare Trennung: ungültige Stimmabgabe und ungültige Stimm-/Wahlzettel. − Ungültigkeit mehrerer Wahl- und Stimmzettel wird beibehalten. − Wahl- und Abstimmungsbüro mit Ausschuss (Entscheid über Ungültigkeit). − Urnenschluss generell 11.00 Uhr; vorher Vorbereiten, aber nicht Auszählen! − Beschwerden gegen Vorbereitungshandlungen und Ergebnis innert 10 Tagen ans Verwaltungsgericht (keine Gerichtsferien) . 2. Umsetzung: − Abstimmung über Referendum erst am 5. Juni 2016. − Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2016 (1. August 2016). − Erste Anwendung am Urnengang vom 25. September 2016. − Schulungsbedarf? Revision Wahl- und Abstimmungsverordnung (WAV) − [email protected] Inkraftsetzung auf den gleichen Termin wie geändertes WAG. 13.11.2015 Seite 19
© Copyright 2024 ExpyDoc