Sind Sie gewappnet? Ich zeige Ihnen wie Sie da sicher

Sind Sie gewappnet? Ich zeige Ihnen wie Sie da sicher durchkommen!
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Liebe Vereinsvorsitzende, lieber Vereinsvorsitzender,
„Jede Sache hat ein Aber“, hat schon der berühmte Dichter Johann Wolfgang von Goethe
einst gesagt. Und ich bin mir sicher: Wenn Sie an die vielen Regelungen zum
Vereinsrecht denken, stimmen Sie diesen Worten mit einem tiefen Seufzer zu. Im Einzelfall
entscheiden nun mal die Details, was rechtens ist und was nicht. Und wenn Sie nicht gerade
ein ausgewiesener Vereinsrechtsexperte sind, ist es für Sie als Vereinsvorstand eine
immense Herausforderung, über alle Einzelheiten Bescheid zu wissen.
Das gilt natürlich auch für die vielen Regelungen rund um dieJahreshauptversammlung, bei
denen sich die Einschränkungen und Ausnahmen geradezu häufen! – Oder können Sie die
folgenden 12 Streitfragen alle mit 100-prozentiger Sicherheit und ohne Wenn und Aber
richtig beantworten?
1.
Haben Sie als Vereinsvorsitzender das Recht, den Termin für die
Jahreshauptversammlung zu verlegen?
2.
Gibt es Vorgaben, zu welcher Uhrzeit eine Mitgliederversammlung beginnen sollte?
3.
Müssen Sie die Versammlungen immer am selben Ort abhalten?
4.
Müssen Sie zwingend eine Teilnehmerliste führen?
5.
Gibt es eine Vorschrift darüber, welche Angelegenheiten des Vereins in der
Mitgliederversammlung zwingend besprochen werden müssen?
6.
Darf die Redezeit pro Beitrag begrenzt werden, um die Diskussion zu bestimmten
Tagesordnungspunkten nicht ausarten zu lassen?
7.
Können Sie als Versammlungsleiter entscheiden, welches Mitglied Rederecht erhält?
8.
Dürfen Mitglieder, die nicht selbst teilnehmen können, anderen Personen
Stimmvollmacht erteilen?
9.
Wie ist das Stimmrecht bei minderjährigen Mitgliedern geregelt?
10. Ist es zulässig, den Vorstand von fünf auf drei Personen zu verkleinern und auf der
nächsten Jahreshauptversammlung auch nur noch diese drei Posten zu besetzen?
11. Wie wird über die Entlastung des Vorstands abgestimmt – insgesamt oder für jedes
Vorstandsmitglied gesondert?
12. Wenn die Wogen auf der Versammlung allzu hoch schlagen: Dürfen Sie die
Versammlung abbrechen?
Etlichen Fragen haben Sie ins Grübeln gebracht?
Das ist nicht verwunderlich! Denn diese Fragen sind
Paradebeispiele dafür, wie sehr Goethes Weisheit „Jede Sache
hat ein Aber“ auf das Vereinsrecht zutrifft.
Nehmen wir nur die erste Frage: Haben Sie als
Vereinsvorsitzender das Recht, den Termin für die
Jahreshauptversammlung zu verlegen? – Was meinen Sie?
Richtig ist: Grundsätzlich haben Sie als Vereinsvorsitzender
schon das Recht, aber …
Und dieses „Aber“ sollten Sie unbedingt beachten. Sonst kann es sogar sein, dass Sie Ihren
Vereinsmitgliedern zu Schadensersatz verpflichtet sind.
Doch das wird Ihnen nicht passieren,da ich
heute ein ganz besonderes Geschenk für Sie
habe: meinen neuen Spezialreport
„Jahreshauptversammlung: Wie Sie das
Mitgliedertreffen auch in Zweifelsfällen sicher im
Griff haben“.
Darin lesen Sie nicht nur alles über das „Wenn und
Aber“ der Terminverlegung, sondern auch die
Details zu den weiteren elf Streitfragen.
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Jahreshauptversammlung unbedingt wissen
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Und damit Sie auch in allen anderen Fragen des Vereins immer auf dem Laufenden sind,
habe ich heute noch ein weiteres großartiges Angebot für Sie: den kostenlosen Test
meines „Handbuchs für den VereinsVorsitzenden“.
Es informiert Sie regelmäßig über Veränderungen im Vereinsrecht und bietet Ihnen
praxisnahe Lösungen, um stets rechtssicher zu handeln und Ihren Verein erfolgreich zu
führen.
Doch bevor ich Ihnen weiter erzähle, welchen Nutzen Sie von
meinem „Handbuch für den VereinsVorsitzenden“ und
meinemSpezialreport haben, stelle ich mich Ihnen erst einmal
vor:
Ich bin Günter Stein, Experte für Vereinsrecht und seit vielen
Jahren Vorstandsmitglied in mehreren Verbänden und
Vereinen.
Das Ehrenamt und die Herausforderungen, denen Sie als
Vereinsvorsitzender gegenüberstehen, kenne ich daher aus
sehr genau.
Günter Stein
Vereinsrechtsexperte und
Vorstandsmitglied in
mehreren Vereinen und
Verbänden; Chefredakteur
des „Handbuchs für den
VereinsVorsitzenden“
Als Chefredakteur des „Handbuchs für den
VereinsVorsitzenden“ ist es mir ein persönliches Anliegen,
Sie mit meiner Erfahrung und meinem
Fachwissen praxisnah in Ihrer Vorstandstätigkeit zu
unterstützen.
Gemeinsam mit meinem Redaktionsteam und unabhängigen
Gutachterexperten liefere ich Ihnen deshalb regelmäßig
unentbehrliche Informationen, die Sie schnell und effektiv bei
Ihrer Vereinsarbeit umsetzen können.
Nur mit dem nötigen Rechtswissen können Sie die Versammlung effektiv steuern!
Als Vereinsvorsitzender sind Sie regelmäßig auch Versammlungsleiter. Damit haben Sie es
in der Hand, den Verlauf der Jahreshauptversammlung zu steuern und auf
„Störmanöver“ einzelner Mitglieder geschickt und effektiv zu reagieren.
Dazu müssen Sie aber die Rechte und Pflichten aller an der Versammlung Beteiligten
kennen! Nur wenn Sie umfassend informiert sind, können Sieentschlossen und
überzeugend auftreten und dafür sorgen, dass die Versammlung nicht aus dem Ruder läuft.
Wie rechtsicher sind Sie zum Beispiel in diesen Fragen?
Einige Mitglieder wollen es ganz genau wissen: Wie weit geht Ihre
Auskunftspflicht?
Sachanträge ablehnen: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Rechtssichere Beschlüsse verfassen: Welche Mehrheiten brauchen Sie?
Vollständiger Rechenschaftsbericht: Welche Punkte müssen zwingend enthalten
sein?
Die Entlastung wird verweigert: Wie können Sie sich wehren?
Protokolle unangreifbar führen: Welche Feinheiten müssen Sie beachten?
Ein Vorstandskollege schmeißt hin: Wie bleibt der Vorstand handlungsfähig?
Rücktritt im Affekt: Lässt sich daran noch rütteln?
Widerspruch bei der Abstimmung: Was tun, wenn das Ergebnis angezweifelt wird?
Diese und viele weitere Fragen beantworte ich Ihnen in meinem
Spezialreport „Jahreshauptversammlung: Wie Sie das Mitgliedertreffen auch in
Zweifelsfällen sicher im Griff haben“.
Darin erkläre ich Ihnen alles, was Sie als Vereinsvorsitzender unbedingt wissen müssen, um
die Jahreshauptversammlung von Anfang an bis zum Schluss unter Kontrolle zu haben.
Praxisnah und ohne verwirrendes Juristendeutsch schildere ich Ihnen in dieser
Broschüre, wie Sie von der Vorbereitung der Versammlung bis hin zur einwandfreien
Protokollführung rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.
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im Griff haben“ als Geschenk zu erhalten.
Ist Ihnen bewusst, wie schnell Ihnen die persönliche Haftung droht?
Schon so mancher Vereinsvorsitzende hat die Warnung vor persönlicher Haftung als
Kassandraruf verhallen lassen, da er sich nicht darüber im Klaren war, wie leicht es dazu
kommen kann. Der Schock und das Entsetzen waren groß, als er dann plötzlich zur
Rechenschaft gezogen wurde und tief in seinen privaten Geldbeutel greifen musste.
Aber glauben Sie mir: Das kann schneller gehen, als Sie denken!
Nehmen wir nur mal das
Anfangsbeispiel mit
derTerminverschiebung!
Wie gesagt: Grundsätzlich können
Sie als Vereinsvorsitzender den
Termin für die
Jahreshauptversammlung schon
verschieben, aber ….
Und sollten Sie dieses „Aber“ nicht
beachten, können
Sie IhrenVereinsmitgliedern
sogar zu Schadensersatz
verpflichtet sein, denn:
Verlegen Sie als Vorstand eine Mitgliederversammlung ohne zwingenden Grund,
haften Sie für die entstehenden Kosten, wenn hierfür zusätzliches Porto erforderlich
ist oder eine neue Zeitungsanzeige geschaltet werden muss.
Haftbar machen Sie sich auch, wenn Sie die Vereinsmitglieder nicht unverzüglich über
die Terminverlegung beziehungsweise die Absage informieren. In diesem Fall können
zum Beispiel vom Mitglied vergeblich aufgewendete Reisekosten als Schaden beim
Verein eingefordert werden. Und die Mitgliederversammlung kann Sie dann direkt
in Regress nehmen.
Mehr dazu lesen Sie in meinem Spezialreport„Jahreshauptversammlung: Wie Sie das
Mitgliedertreffen auch in Zweifelsfällen sicher im Griff haben“.
In dieser Broschüre enttarne ich für Sie auch weitere Haftungsfallen, in die Sie nur allzu
leicht tappen können.
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wirklich hieb- und stichfest sind
Außerordentliche Mitgliederversammlung: So
sind Sie rundum bestens gerüstet
Spenden: Wie Sie die neuen Formulare richtig
ausfüllen und Spenden finanzamtssicher
bescheinigen
Mitgliederwerbung: Mit kleinem Budget zum
großen Erfolg
Mitgliederbindung: 7 aktuellen Strategien, die Sie ganz einfach umsetzen können
Öffentlichkeitsarbeit: Wie Sie das Ansehen Ihres Vereins gezielt fördern
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Entscheidungen treffen, halte ich Sie mit dem „Handbuch für den
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Sie erfahren sofort alle gesetzlichen Neuerungen,
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und bekommen immer frische Ideen für ihre vielseitigen Aufgaben der Vereisführung.
Alle Beiträge des „Handbuchs für den VereinsVorsitzenden“ werdenvon unabhängigen
Gutachtern kritisch geprüft, sodass Sie sich jederzeit darauf verlassen können.
Wir sind für Sie da! – Nehmen Sie uns beim Wort.
Sollten Sie einmal eine spezielle Frage haben: Rufen Sie mich einfach während
der Redaktionssprechstunde an: Ich bin jeden Mittwoch, von 14.00 bis 17.00 Uhr, für Sie
am Telefon und helfe Ihnen gerne schnell und persönlich weiter.
Sie können sich auch jederzeit per E-Mail an unser Redaktionsteam wenden. Auch von
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Sie sind ab sofort nicht mehr allein, wenn es darum geht, ein Problem zu lösen, die Antwort
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Mit meinem Fachwissen als Vereinsexperte, meiner jahrelangen Erfahrung als
Vorstandsmitglied in Vereinen und Verbänden und nicht zuletzt mit meiner persönlichen
Begeisterung für die Vereinsarbeit setze ich mich für Sie und Ihren Verein ein.
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Ich lade Sie herzlich dazu ein.
Ich versichere Ihnen, dass sich Ihre Entscheidung, das„Handbuch für
den VereinsVorsitzenden“ zu testen, für Sie und Ihren Verein vielfach
auszahlen wird.
Sie werden eine große Arbeitserleichterung erfahren unddas gute
Gefühl erleben, als Vereinsvorsitzender stets sicher zu handeln.
Sicherheit und ein gutes Gefühl wird Ihnen auch mein
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Diesen Spezialreport schenke ich Ihnen heute als Dank für Ihr Vertrauen,
wenn Sie das „Handbuch für den VereinsVorsitzenden“kostenlos zwei Wochen testen.
Ich freue mich, wenn Sie meine Einladung annehmen.
Mit den besten Grüßen
Günter Stein
Vereinsrechtsexperte und
Chefredakteur des „Handbuchs für den VereinsVorsitzenden“
PS: Um noch einmal auf Johann Wolfgang von Goethe zurückzukommen, der ja der Meinung
war: „Jede Sache hat ein Aber.“ – In Bezug auf Ihren kostenlosen 14-Tage-Test des
„Handbuchs für den VereinsVorsitzenden“ hat sich Goethe ausnahmsweise einmal geirrt.
Denn für mich ist es wichtig, dass Sie nach Ihrem Test ohne „Wenn und Aber“ von meinem
Handbuch überzeugt sind. Sollte das nicht der Fall sein, senden Sie es einfach wieder zurück.
Meinen neuen Spezialreport „Jahreshauptversammlung: Wie Sie das Mitgliedertreffen
auch in Zweifelsfällen sicher im Griff haben“können Sie natürlich in jedem Fall behalten.
So haben Sie mit Ihrem 2-Wochen-GRATIS-Test nur etwas Zeit
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