Teilnahmebedingungen

McDONALD'S PLAYER ESCORT an der UEFA Fussballeuropameisterschaft
2016TM – Einsendewettbewerb "Zeige dich in Bewegung"
TEILNAHMEBEDINGUNGEN: In der Zeit vom 24. März bis zum 06. Mai 2016
präsentiert McDonald’s in der Schweiz und in Fürstentum Liechtenstein die Aktion
«Player Escort an die UEFA EURO 2016TM».
McDonald’s entsendet zur Fussballeuropameisterschaft UEFA EURO 2016TM in
Frankreich insgesamt drei Kinder aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein,
die bei den Spielen zusammen mit den Nationalteams in die Stadien einlaufen werden.
Beim Einsendewettbewerb "Zeige dich in Bewegung" werden drei Kinder, je eines aus
dem deutschen, französischen und italienischen Sprachgebiet der Schweiz bzw. des
Fürstentums Liechtenstein bestimmt, die einen Player Escort Platz in einem Spiel der
UEFA EURO 2016TM haben werden. Das McDonald's Player Escort-Programm wird in
der Schweiz durch den Mediapartner "20 Minuten" unterstützt. Jedes Kind ist bei dem
mehrtägigen
Aufenthalt
in
Frankreich
jeweils
in
Begleitung
einer
erziehungsberechtigten Person, die das Spiel von der Tribüne aus verfolgt. Während
des Aufenthalts am Austragungsort werden die Teilnehmer von geschultem Personal
betreut und erhalten kostenlose Verpflegung. Anreise und Unterkunft sind im Preis
inbegriffen.
TEILNAHME: An diesem kostenlosen Wettbewerb ohne Kaufzwang sind alle Kinder
teilnahmeberechtigt, die während der Dauer der UEFA EURO 2016TM vom 10. Juni bis
zum 10. Juli 2016 ein Alter von 6 bis 10 Jahren haben oder haben werden und in der
Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft sind und in die EU einreisen
dürfen. Die Unterschrift des Inhabers der elterlichen Sorge für die Teilnahme des
Kindes am Wettbewerb ist unerlässliche Voraussetzung.
Mitarbeitende von McDonald’s sowie derjenigen Unternehmen, die mit der Entwicklung
und Durchführung der Aktion betraut sind (einschliesslich deren Familienangehörige),
sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gültig sind nur Anmeldungen, die für 2
Personen (ein «Team») erfolgen. Das Team hat dabei aus einem
teilnahmeberechtigten Kind zwischen 6 und 10 Jahren und einer
erziehungsberechtigten Person (die ebenfalls in die EU einreisen darf) zu bestehen.
Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist, dass die
Gewinner/Gewinnerinnen gültige Reisepässe besitzen und das Recht haben, in
Frankreich einzureisen. Diese Dokumente sind auf Anfrage der Veranstalterin
vorzulegen. Pro teilnehmendem Kind kann nur ein Anmeldeformular ausgefüllt
werden.
WETTBEWERBSABLAUF: Das Anmeldeformular ist auf der Website
www.mcdonalds.ch/playerescort erhältlich. Die Bewerbungsphase beginnt am
24. März 2016 und endet am 17. April 2016.
Die teilnehmenden Teams müssen sich bis spätestens 23:59 Uhr des 17. April 2016
anmelden und dabei ein Foto, welches das Kind in Bewegung oder beim Sporttreiben
zeigt, auf www.mcdonalds.ch/playerescort aufladen oder dieses zusammen mit
dem ausgedruckten vervollständigten Anmeldeformular per Post an McDonald’s
Suisse Restaurants Sàrl, Rue de Morges 23, Postfach, 1023 Crissier, schicken. Eine
interne Jury wird daraus die 30 kreativsten Bewerbungen auswählen. Danach wird
vom 21. April bis zum 01. Mai 2016 das Publikum auf www.20Minuten.ch,
www.20minutes.ch bzw. www.tio.ch die 3 Kinder, je eines aus dem deutschen,
französischen und italienischen Sprachgebiet der Schweiz bzw. des Fürstentums
Liechtenstein, durch ein Online-Voting bestimmen, die einen Player Escort Platz an
einem Spiel der UEFA EURO 2016TM erhalten werden. Die drei Kinder, welche in ihrer
Sprachregion die meisten Stimmen erhalten, werden an ein Spiel der UEFA EURO
2016TM nach Frankreich reisen und einen Nationalspieler Hand in Hand auf das
Spielfeld begleiten. Die Gewinner/Gewinnerinnen werden von McDonald’s telefonisch
benachrichtigt.
Sollten einzelne Gewinner/Gewinnerinnen nicht innerhalb von 2 Tagen nach
Benachrichtigung durch die Veranstalterin antworten, verfällt ihre Gewinnmöglichkeit
und das Team scheidet aus dem Wettbewerb aus. Die teilnehmenden Teams werden
dazu aufgefordert werden, der Verwendung ihrer persönlichen Daten für
Promotionszwecke und einer Mitarbeit im Rahmen von Public-Relations-Massnahmen
zuzustimmen. Diese Bewerbungen werden anschliessend zusammen mit einem Foto
der
teilnehmenden
Kinder
sowohl
auf
www.mcdonalds.ch
und
www.20minuten.ch, www.20minutes.ch, www.tio.ch aufgeschaltet sowie in
verschiedenen Schweizer Medien publiziert.
PREISE FÜR DIE GEWINNER/GEWINNERINNEN: Eine 2- bis 4-tägige Reise für zwei
Personen (teilnehmendes Kind und erziehungsberechtigte Begleitperson) zu einem
Spiel der UEFA EURO 2016TM in Frankreich.
Für die teilnehmenden Kinder steht das Erlebnis im Vordergrund, einen Fussballstar
direkt vor dem Spiel auf das Spielfeld begleiten zu dürfen. Sie können nicht auswählen,
welchen Spieler sie begleiten. Der Preis beinhaltet zudem: Anreise (Flug oder Bahn)
des Gewinnerteams, Verpflegung und Betreuung für das Gewinnerteam während des
Aufenthalts in Frankreich von 2 bis 4 Tagen sowie 2 Eintrittskarten für das
entsprechende Spiel sowie die Kleidung der Player Escort (nur für das Kind) und ein
Souvenir der UEFA EURO 2016TM (nur für das Kind). Der Preis beinhaltet nicht die
Kosten für die Hin- und Rückfahrt zum Bahnhof resp. Flughafen in der Schweiz sowie
sämtliche weitere Kosten, die durch die Reise entstehen können (Reisevisum,
Reisepass, Versicherung etc.).
BEDINGUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN: Eine Barauszahlung des Gewinns ist
unter keinen Umständen möglich. Die Veranstalterin behält sich jedoch das Recht vor,
den Preis durch einen anderen, mindestens gleichwertigen Preis, insbesondere aber
nicht abschliessend in Fällen von höherer Gewalt, zu ersetzen. Die Veranstalterin
übernimmt keine Haftung als Hersteller bzw. Anbieter oder Verkäufer der als Preise
angebotenen Waren und Dienstleistungen. Die Veranstalterin haftet ferner nicht für
unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden, die den teilnehmenden Kindern und den
Teams durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen, insbesondere nicht für
Schäden, die den teilnehmenden Kindern und den Teams durch die Gewinneinlösung,
die Gewinnbereitstellung oder die Gewinninanspruchnahme entstehen. Im Falle
höherer Gewalt behält sich die Veranstalterin das Recht vor, den Wettbewerb zu
verkürzen, zu verlängern, zu verschieben, zu verändern oder abzubrechen. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz
geführt.
VERANSTALTERIN: McDonald’s Suisse Restaurants Sàrl, Rue de Morges 23,
Postfach, 1023 Crissier.
Crissier, März 2016