Sie haben sich beim Kauf Ihres neuen Autos für die Hans Brantner 8

Sie haben sich beim Kauf Ihres neuen Autos für die Hans Brantner 8 Jahre Garantie entschieden
und damit eine gute Vorsorge für Ihr Auto getroffen!
Das Autohaus Brantner ist Ihr Partner rund um Ihr Auto!
Hier die Eckdaten der Hans Brantner 8 Jahre Garantie:
Garantiegeber ist die Brantner Autohaus GmbH, im Folgenden kurz "HANS BRANTNER"
1)
Voraussetzungen:
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Bei Abschluss der Hans Brantner 8 Jahre Garantie wird zugestimmt, dass ein erhöhter
Garantie-Versicherungs-Stundensatz in Höhe von derzeit, Stand 1.1.2016, € 122,- exkl.
MWST (=inkl. 146,40) für alle Reparaturen und Servicearbeiten verrechnet wird. Dieser
ist höher als der im Autohaus Brantner üblicherweise verrechnete
Mechanikerstundensatz. Dieser Hans Brantner 8 Jahre Garantie-VersicherungsStundensatz ist gebunden an das konkrete Auto und gilt für alle Reparaturen und
Serviceleistungen.
Der Stundensatz ist für die Laufzeit der Hans Brantner 8 Jahre Garantie entsprechend
der Lohnerhöhung wertgesichert indexgebunden.
Der Garantieumfang ist am Ende dieser Garantiebestimmungen angeführt.
Alle Servicearbeiten sind vor Ablauf der zeitlichen oder kilometerbezogenen
Herstellervorgaben im Brantner Autohaus Gänserndorf durchführen zu lassen.
Alle Verschleißreparaturen sind ebenfalls unverzüglich in einer Autohaus Brantner
Werkstatt durchführen zu lassen.
Unfallschäden und alle versicherungsrelevanten Reparaturen sind im Brantner Autohaus
Gänserndorf durchführen zu lassen.
Die Exklusivklausel für Reparaturen in einem Autohaus Brantner wird nach Rücksprache
aufgehoben, wenn die Reparatur für eine Pannenbehebung erforderlich ist. Dies muss
aber in einer vom Hersteller autorisierten Werkstätte erfolgen.
Pannenhilfe und Mobilität nach Unfall oder Schaden ist nur nach Abschluss einer
Mobilitätsgarantie durch den Kunden im Zuge des Jahresservices gegeben.
2)
Kostenübernahme im Garantiefall durch das Autohaus Brantner:
Jahresbezogene bzw. Kilometerbezogene Kostenübernahme durch das Autohaus Brantner je nachdem, was früher eintritt.
Kostenübernahme Jahresbezogen (ab Erstzulassung) für Material und Arbeitszeit:
1. + 2. Jahr
100% Kostenübernahme, da in diesen Fällen die Herstellergarantie gilt.
3. Jahr
100% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
4. Jahr
85% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
5. Jahr
70% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
6. Jahr
55% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
7. Jahr
40% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
8. Jahr
25% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
Kilometerbezogene Kostenübernahme für Material und Arbeitszeit:
Bis 50.000 km
100% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
Bis 60.000 km
85% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
Bis 75.000 km
70% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
Bis 90.000 km
55% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
Bis 105.000 km
40% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
Bis 120.000 km
25% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
Über 120.000 km
15% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner.
 Für elektronische Steuergeräte, Batterien und Lenkgetriebe unabhängig von Kilometer
und Alter des Fahrzeugs werden bis zu 50% der Kosten für Material und Arbeitszeit
übernommen.
 Die maximale Kostenübernahme pro Schadenfall und Baugruppe beträgt € 1.500,-.
3) Werkstattersatzwagen werden zu den günstigen bei Brantner üblichen Bedingungen zur
Verfügung gestellt.
4) Die Garantie erlischt, wenn:
1. die Verschleißreparaturen sowie die Inspektionen und Wartungsarbeiten nicht gemäß den
Garantiebestimmungen ausgeführt worden sind,
2. das Fahrzeug bei Renn- oder Motorsportveranstaltungen eingesetzt worden ist,
3. das Fahrzeug an Tachometer oder Motor durch Tuning verändert worden ist,
4. in das Fahrzeug Fremdteile eingebaut worden sind, die nicht Original-Ersatzteile sind.
5) Ausschlüsse von Garantieleistungen:
1. Verschleißteile, Dichtungen, Flüssigkeiten sind von der Garantie ausgeschlossen.
2. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch eine unsachgemäße Reparatur, die der
Garantiegeber nicht ausgeführt hat, durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung des
Fahrzeuges, insbesondere durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung.
3. Von der Garantie ausgeschlossen sind Folgeschäden aus garantiebedingten Schäden, die
nicht unverzüglich behoben worden sind.
4. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch die Herstellergarantie abgedeckt
sind oder Ansprüche gegen Dritte.
5. Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile des Fahrzeuges, die nicht Original-Teile des
Herstellers sind.
6. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die sich außerhalb des Verkaufsgebietes der
Fa. Brantner im Umkreis von 150 km ereignen, es sei denn das Fahrzeug wird zur Reparatur
dem Garantiegeber übergeben.
7. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die an Bauteilen einer
Flüssiggasanlageauftreten sowie solche, die auf den Betrieb des Fahrzeuges mit Flüssiggas
zurückzuführen sind.
6) Sollten Sie sich während der Laufzeit entscheiden, auf weitere Garantieansprüche zu verzichten,
oder wenn aufgrund der oben genannten Gründe die Garantie erlischt, sind Sie freilich weiter
Kunde der Firma Autohaus Brantner und können die Reparatur und Serviceleistungen mit den
sonst im Autohaus Brantner üblichen Stundensätzen in Anspruch nehmen.
Die Garantie ist grundsätzlich mit dem Fahrzeug verbunden und kann damit einem Folgebesitzer
unter denselben Bedingungen übertragen werden. Sie gilt nur in Werkstätten der Firma Brantner
Autohaus GmbH. Ein Besitzerwechsel ist der Firma Brantner Autohaus GmbH binnen 14 Tagen zu
melden.
BRANTNER Autohaus
Gesellschaft mbH
2230 Gänserndorf, Wiener Straße 10
Sitz: Mistelbach
Firmenbuchgericht: Korneuburg FN 71228y
UID-Nr. ATU 18978006 - DVR: 0811629
Telefon 0 22 82 / 23 70
Telefax 0 22 82 / 23 70 - 320
[email protected]
www.auto-brantner.at
Bankverbindung:
Raiffeisenbank Laa
IBAN AT20 3241 3001 0008 4004
BIC RLNWATWWLAA
Garantieumfang der Hans Brantner 8 Jahre Garantie:
In der Folge finden Sie die Fahrzeugteile bzw. Baugruppen, die im Garantieumfang enthalten sind. Es muss sich um
Hersteller-Originalteile handeln. Schäden sind unverzüglich zu beheben. Folgeschäden aufgrund von Fehlreparaturen
durch andere sind ausgeschlossen. Fehler sind in der Garantielaufzeit zu melden. Es gelten die Zeit- und Kilometerbezogenen Kostenübernahmeregelungen durch das Autohaus Brantner bei Schadensmeldung, die durch einen
Reparaturauftrag in einem Betrieb der Firma Brantner Autohaus GmbH zu erfolgen hat.
Motor:
Schwungrad, Zahnkranz, Ölpumpe,
Kurbelwelle und Lager, Steuerkette,
Steuerräder (ausgenommen
Zahnriemen mit Spann- und
Umlenkrolle), Nockenwelle und
Kipphebelmechanismus, Ventile
und Ventilführungen
(ausgenommen verbrannte oder
verbrauchte Ventile), Kolben und
-ringe, Zylinderbohrung, Pleuel,
Zylinderkopfdichtung, Zylinderkopf
und alle innenliegenden
Lagerungen und Büchsen.
Kühlsystem:
Wasserpumpe, Thermostat,
Thermostatgehäuse, Kühler
(ausgenommen Schäden,
verursacht durch Mangel an
Frostschutzmittel oder Kühlwasser,
sowie Fremdeinwirkung).
Getriebe:
Zahnräder,
Synchronisierungsnaben,
Schalthebel, Wählhebel, Wellen,
Lagerungen und Büchsen,
Getriebegehäuse (ausgenommen
Kupplung und außenliegende
Betätigungen); bei AT-Getrieben
folgende Teile:
Drehmomentwandler, Zahnräder,
Kupplungen, Bremsräder
(Voraussetzung ist die Einhaltung
der vom Hersteller vorgegebenen
Einstell- und Ölwechselintervalle);
Getriebegehäuse Ventilblock,
Reglerventil, Ölpumpe, Lagerungen
und Büchsen (ausgenommen
außenliegende Betätigungen,
Einstellung und Elektrik).
Differential / Antriebsstrang:
Tellerrad und Antriebskegelrad,
Zahnräder, Wellen, Lagerungen und
Büchsen (ausgenommen Radlager
und Radnaben), Kardanwellen,
Achsantriebswellen,
Antriebsgelenke, Kupplungen und
Aufhängungen (ausgenommen
Gummilagerungen).
Elektrik / Elektronik:
Anlasser mit Magnetschalter,
Kontaktteil Lenk- und Zündschloss,
Batterie, (ausgenommen Batterien
für Hybridantriebe sowie für
Fernbedienungen), Lichtmaschine
und elektronische Steuergeräte,
(ausgenommen Schaltrelais,
elektrische Funktionsschalter, alle
Glühlampen und chipgetunte
Steuergeräte, Sensoren jeglicher
Art).
Klimaanlage:
Kondensator, Lüfter, Verdampfer
(ausgenommen
Kältemittelleitungen, Kälte- und
Schmiermittel, Schäden durch
Fremdeinwirkung).
Dichtungen / Dichtringe:
Dichtungen und Dichtringe, die mit
der Reparatur oder dem Austausch
von Hauptkomponenten wie Motor,
Getriebe oder Hinterachse in
Zusammenhang stehen oder
erforderlich sind.
Kraftstoffsystem:
Kraftstoffpumpe, Injektoren für
Benzineinspritzsysteme,
Tauchrohrgeber, Tankuhr
(ausgenommen Einspritzpumpen
und Injektoren für
Dieseleinspritzsysteme).
Lenkung:
Lenkgetriebe, Lenkgehäuse,
Hochdruckölpumpe,
Druckleitungen, Vorratsbehälter mit
Anzeige (ausgenommen Keilriemen,
Flachriemen für Servopumpe,
außenliegende Gestänge, Spur- und
Spurstangenköpfe, Gummibuchsen,
Elektromotoren, Trag- und
Führungsgelenke, sowie
Fremdeinwirkung).
Bremssystem:
Bremskraftverstärker,
lastabhängiger Bremskraftregler,
Hauptbremszylinder,
Radbremszylinder,
Bremsdruckschläuche und leitungen, Seilzüge (ausgenommen
Sensoren und Messkränze für ABSSystem und Hydroaggregat und
elektronisches Handbremssystem).
Sicherheitssysteme:
Fahrer- und Beifahrerairbags,
Seitenairbags und Kopfairbags,
Kontakteinheit, Gurtschlossstraffer
(ausgenommen Beschädigung
durch Fremdeinwirkung).