Sie haben sich beim Kauf Ihres neuen Autos für die Hans Brantner 8 Jahre Garantie entschieden und damit eine gute Vorsorge für Ihr Auto getroffen! Das Autohaus Brantner ist Ihr Partner rund um Ihr Auto! Hier die Eckdaten der Hans Brantner 8 Jahre Garantie: Garantiegeber ist die Brantner Autohaus GmbH, im Folgenden kurz "HANS BRANTNER" 1) Voraussetzungen: 1 2 3 4 5 6 7 8 Bei Abschluss der Hans Brantner 8 Jahre Garantie wird zugestimmt, dass ein erhöhter Garantie-Versicherungs-Stundensatz in Höhe von derzeit, Stand 1.1.2016, € 122,- exkl. MWST (=inkl. 146,40) für alle Reparaturen und Servicearbeiten verrechnet wird. Dieser ist höher als der im Autohaus Brantner üblicherweise verrechnete Mechanikerstundensatz. Dieser Hans Brantner 8 Jahre Garantie-VersicherungsStundensatz ist gebunden an das konkrete Auto und gilt für alle Reparaturen und Serviceleistungen. Der Stundensatz ist für die Laufzeit der Hans Brantner 8 Jahre Garantie entsprechend der Lohnerhöhung wertgesichert indexgebunden. Der Garantieumfang ist am Ende dieser Garantiebestimmungen angeführt. Alle Servicearbeiten sind vor Ablauf der zeitlichen oder kilometerbezogenen Herstellervorgaben im Brantner Autohaus Gänserndorf durchführen zu lassen. Alle Verschleißreparaturen sind ebenfalls unverzüglich in einer Autohaus Brantner Werkstatt durchführen zu lassen. Unfallschäden und alle versicherungsrelevanten Reparaturen sind im Brantner Autohaus Gänserndorf durchführen zu lassen. Die Exklusivklausel für Reparaturen in einem Autohaus Brantner wird nach Rücksprache aufgehoben, wenn die Reparatur für eine Pannenbehebung erforderlich ist. Dies muss aber in einer vom Hersteller autorisierten Werkstätte erfolgen. Pannenhilfe und Mobilität nach Unfall oder Schaden ist nur nach Abschluss einer Mobilitätsgarantie durch den Kunden im Zuge des Jahresservices gegeben. 2) Kostenübernahme im Garantiefall durch das Autohaus Brantner: Jahresbezogene bzw. Kilometerbezogene Kostenübernahme durch das Autohaus Brantner je nachdem, was früher eintritt. Kostenübernahme Jahresbezogen (ab Erstzulassung) für Material und Arbeitszeit: 1. + 2. Jahr 100% Kostenübernahme, da in diesen Fällen die Herstellergarantie gilt. 3. Jahr 100% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. 4. Jahr 85% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. 5. Jahr 70% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. 6. Jahr 55% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. 7. Jahr 40% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. 8. Jahr 25% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. Kilometerbezogene Kostenübernahme für Material und Arbeitszeit: Bis 50.000 km 100% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. Bis 60.000 km 85% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. Bis 75.000 km 70% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. Bis 90.000 km 55% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. Bis 105.000 km 40% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. Bis 120.000 km 25% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. Über 120.000 km 15% Kostenübernahme durch Autohaus Brantner. Für elektronische Steuergeräte, Batterien und Lenkgetriebe unabhängig von Kilometer und Alter des Fahrzeugs werden bis zu 50% der Kosten für Material und Arbeitszeit übernommen. Die maximale Kostenübernahme pro Schadenfall und Baugruppe beträgt € 1.500,-. 3) Werkstattersatzwagen werden zu den günstigen bei Brantner üblichen Bedingungen zur Verfügung gestellt. 4) Die Garantie erlischt, wenn: 1. die Verschleißreparaturen sowie die Inspektionen und Wartungsarbeiten nicht gemäß den Garantiebestimmungen ausgeführt worden sind, 2. das Fahrzeug bei Renn- oder Motorsportveranstaltungen eingesetzt worden ist, 3. das Fahrzeug an Tachometer oder Motor durch Tuning verändert worden ist, 4. in das Fahrzeug Fremdteile eingebaut worden sind, die nicht Original-Ersatzteile sind. 5) Ausschlüsse von Garantieleistungen: 1. Verschleißteile, Dichtungen, Flüssigkeiten sind von der Garantie ausgeschlossen. 2. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch eine unsachgemäße Reparatur, die der Garantiegeber nicht ausgeführt hat, durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges, insbesondere durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung. 3. Von der Garantie ausgeschlossen sind Folgeschäden aus garantiebedingten Schäden, die nicht unverzüglich behoben worden sind. 4. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch die Herstellergarantie abgedeckt sind oder Ansprüche gegen Dritte. 5. Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile des Fahrzeuges, die nicht Original-Teile des Herstellers sind. 6. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die sich außerhalb des Verkaufsgebietes der Fa. Brantner im Umkreis von 150 km ereignen, es sei denn das Fahrzeug wird zur Reparatur dem Garantiegeber übergeben. 7. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die an Bauteilen einer Flüssiggasanlageauftreten sowie solche, die auf den Betrieb des Fahrzeuges mit Flüssiggas zurückzuführen sind. 6) Sollten Sie sich während der Laufzeit entscheiden, auf weitere Garantieansprüche zu verzichten, oder wenn aufgrund der oben genannten Gründe die Garantie erlischt, sind Sie freilich weiter Kunde der Firma Autohaus Brantner und können die Reparatur und Serviceleistungen mit den sonst im Autohaus Brantner üblichen Stundensätzen in Anspruch nehmen. Die Garantie ist grundsätzlich mit dem Fahrzeug verbunden und kann damit einem Folgebesitzer unter denselben Bedingungen übertragen werden. Sie gilt nur in Werkstätten der Firma Brantner Autohaus GmbH. Ein Besitzerwechsel ist der Firma Brantner Autohaus GmbH binnen 14 Tagen zu melden. BRANTNER Autohaus Gesellschaft mbH 2230 Gänserndorf, Wiener Straße 10 Sitz: Mistelbach Firmenbuchgericht: Korneuburg FN 71228y UID-Nr. ATU 18978006 - DVR: 0811629 Telefon 0 22 82 / 23 70 Telefax 0 22 82 / 23 70 - 320 [email protected] www.auto-brantner.at Bankverbindung: Raiffeisenbank Laa IBAN AT20 3241 3001 0008 4004 BIC RLNWATWWLAA Garantieumfang der Hans Brantner 8 Jahre Garantie: In der Folge finden Sie die Fahrzeugteile bzw. Baugruppen, die im Garantieumfang enthalten sind. Es muss sich um Hersteller-Originalteile handeln. Schäden sind unverzüglich zu beheben. Folgeschäden aufgrund von Fehlreparaturen durch andere sind ausgeschlossen. Fehler sind in der Garantielaufzeit zu melden. Es gelten die Zeit- und Kilometerbezogenen Kostenübernahmeregelungen durch das Autohaus Brantner bei Schadensmeldung, die durch einen Reparaturauftrag in einem Betrieb der Firma Brantner Autohaus GmbH zu erfolgen hat. Motor: Schwungrad, Zahnkranz, Ölpumpe, Kurbelwelle und Lager, Steuerkette, Steuerräder (ausgenommen Zahnriemen mit Spann- und Umlenkrolle), Nockenwelle und Kipphebelmechanismus, Ventile und Ventilführungen (ausgenommen verbrannte oder verbrauchte Ventile), Kolben und -ringe, Zylinderbohrung, Pleuel, Zylinderkopfdichtung, Zylinderkopf und alle innenliegenden Lagerungen und Büchsen. Kühlsystem: Wasserpumpe, Thermostat, Thermostatgehäuse, Kühler (ausgenommen Schäden, verursacht durch Mangel an Frostschutzmittel oder Kühlwasser, sowie Fremdeinwirkung). Getriebe: Zahnräder, Synchronisierungsnaben, Schalthebel, Wählhebel, Wellen, Lagerungen und Büchsen, Getriebegehäuse (ausgenommen Kupplung und außenliegende Betätigungen); bei AT-Getrieben folgende Teile: Drehmomentwandler, Zahnräder, Kupplungen, Bremsräder (Voraussetzung ist die Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Einstell- und Ölwechselintervalle); Getriebegehäuse Ventilblock, Reglerventil, Ölpumpe, Lagerungen und Büchsen (ausgenommen außenliegende Betätigungen, Einstellung und Elektrik). Differential / Antriebsstrang: Tellerrad und Antriebskegelrad, Zahnräder, Wellen, Lagerungen und Büchsen (ausgenommen Radlager und Radnaben), Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke, Kupplungen und Aufhängungen (ausgenommen Gummilagerungen). Elektrik / Elektronik: Anlasser mit Magnetschalter, Kontaktteil Lenk- und Zündschloss, Batterie, (ausgenommen Batterien für Hybridantriebe sowie für Fernbedienungen), Lichtmaschine und elektronische Steuergeräte, (ausgenommen Schaltrelais, elektrische Funktionsschalter, alle Glühlampen und chipgetunte Steuergeräte, Sensoren jeglicher Art). Klimaanlage: Kondensator, Lüfter, Verdampfer (ausgenommen Kältemittelleitungen, Kälte- und Schmiermittel, Schäden durch Fremdeinwirkung). Dichtungen / Dichtringe: Dichtungen und Dichtringe, die mit der Reparatur oder dem Austausch von Hauptkomponenten wie Motor, Getriebe oder Hinterachse in Zusammenhang stehen oder erforderlich sind. Kraftstoffsystem: Kraftstoffpumpe, Injektoren für Benzineinspritzsysteme, Tauchrohrgeber, Tankuhr (ausgenommen Einspritzpumpen und Injektoren für Dieseleinspritzsysteme). Lenkung: Lenkgetriebe, Lenkgehäuse, Hochdruckölpumpe, Druckleitungen, Vorratsbehälter mit Anzeige (ausgenommen Keilriemen, Flachriemen für Servopumpe, außenliegende Gestänge, Spur- und Spurstangenköpfe, Gummibuchsen, Elektromotoren, Trag- und Führungsgelenke, sowie Fremdeinwirkung). Bremssystem: Bremskraftverstärker, lastabhängiger Bremskraftregler, Hauptbremszylinder, Radbremszylinder, Bremsdruckschläuche und leitungen, Seilzüge (ausgenommen Sensoren und Messkränze für ABSSystem und Hydroaggregat und elektronisches Handbremssystem). Sicherheitssysteme: Fahrer- und Beifahrerairbags, Seitenairbags und Kopfairbags, Kontakteinheit, Gurtschlossstraffer (ausgenommen Beschädigung durch Fremdeinwirkung).
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