Landes hauptstadt Kiel Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Prämienmodell „Kieler Schulen sparen Energie“ 1. Warum führt die Landeshauptstadt Kiel einen Schulwettbewerb zum Energiesparen durch? 2. Worum geht es beim Prämienmodell? 3. Welche Themen sind für die Bewertung relevant? 4. Wer kann am Projekt teilnehmen? 5. Für welche Jahrgänge ist das Projekt geeignet? 6. Wer ist begünstigt? 7. Wann bekommt die Schule die Prämie? 8. Sind die Prämien zweckgebunden? 9. Was passiert, wenn der Abgabetermin verpasst wurde? 10. Darf ein schon bestehendes Projekt eingereicht werden? 11. Wen kann ich in technischen Fragen an meiner Schule ansprechen? 12. Wen kann ich in inhaltlichen und organisatorischen Fragen zur Auslobung ansprechen? 1. Warum führt die Landeshauptstadt Kiel einen Schulwettbewerb zum Energiesparen durch? Mit dem Schulpreis Energie verstärkt die Landeshauptstadt Kiel die Aufmerksamkeit auf ihre vielfältigen Aktivitäten im Bereich der Schulen im Rahmen des in 2008 beschlossenen Kieler Energie- und Klimaschutzkonzepts. Auf Grundlage der Kieler Energie- und CO2-Bilanzen lassen sich die Schulen als Großverbraucher einordnen, daher sind Handlungskonzepte für den Schulalltag notwendig, die über verhaltensbedingte Maßnahmen und technische Projektstrategien zur Verringerung der CO2-Emmisionen führen. 2. Worum geht es beim Prämienmodell? Projektarbeit an Schulen ist Alltag. Die Bearbeitung von Themen im Bereich Energie, Energieeffizienz, Klimaschutz am Beispiel der eigenen Schule im selbstgenutzten Gebäude soll unterstützt und gefördert werden. Energiebildung in den Alltag bringen lautet das Ziel. 3. Welche Themen sind für die Bewertung relevant? Die Auslobung zielt darauf ab, Handlungskonzepte und Aktivitäten im Bereich Energiebildung an Schulen zu unterstützen und sichtbar zu machen. Der Nachweis der CO2-Einsparung ist dabei ein einzelner Bewertungsfaktor, weitere sind z. B. langfristige Aktivitäten und die Zusammenarbeit der schulgemeinschaft. 4. Wer kann am Projekt teilnehmen? Alle allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Kiel 5. Für welche Jahrgänge ist das Projekt geeignet? Es gibt bereits interessante und sinnvolle Projekte, die ab der ersten Klasse durchgeführt werden können. Kontinuierliche Projektarbeit, die frühzeitig beginnt und über alle Jahrgangsstufen weiter verfolgt wird, kann mit Zusatzpunkten belohnt werden. 6. Wer ist begünstigt? Die Aktivität der teilnehmenden Schulen (Schulträger Landeshauptstadt Kiel) werden im Sinne der Auslobung bewertet und diese Schulen können eine Prämie erhalten. Es besteht kein Anspruch auf eine Prämie. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. -2- 7. Wann bekommt die Schule die Prämie? Die Auswertung wird während der Sommerferien erfolgen, so dass jede Schule zu Beginn des neuen Schuljahres eine Urkunde und eine Prämienzusage bekommen kann. Die Auszahlung erfolgt im laufenden Schuljahr spätestens bis zu den Herbstferien, damit die Schulen die Mittel ggf. für ein Folgeprojekt einsetzen können. 8. Sind die Prämien zweckgebunden? Die ausgezahlten Prämien sollen sehr gern im Sinne der Auslobung für weitere Energie-Projekte verwendet werden. Eine Festschreibung hierfür gibt es nicht, die Mittel sind im Rahmen des Schulbudgets als Sachmittel einsetzbar. 9. Was passiert, wenn der Abgabetermin (31. Mai des Jahres) verpasst wurde? Für das aktuelle Auswertungsjahr ist keine Teilnahme möglich. Aber Projekte und Aktivitäten sind für die Einreichung nicht verloren, sie können im kommenden Auslobungsjahr vorgestellt werden. 10. Darf ein schon bestehendes Projekt eingereicht werden? Es dürfen bestehende und neue Projekte eingereicht werden. Sollte ein Projekt im Schuljahr nicht vollendet werden können, ist es möglich, dieses im kommenden Jahr einzureichen. 11. Wen kann ich in technischen Fragen an meiner Schule ansprechen? In technischen Fragen kennt sich der Hausmeister am besten aus. Sprechen Sie ihn an, er unterstützt sie gern. Bei Bedarf stellt er auch Kontakt zu weiteren Ansprechpartnern der technischen Abteilungen der Immobilienwirtschaft her. 12. Wen kann ich in inhaltlichen und organisatorischen Fragen zur Auslobung ansprechen? Bitte wenden Sie sich an das Umweltschutzamt Kiel, Holstenstraße 108, 24103 Kiel, Jens Rasmussen, Telefon 901-3737.
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