Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - III E - Berlin, den 21.9.2015 Tel.: 90227 (9227) - 5353 Fax: 90227 (9227) E-Mail: [email protected] An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - 2226 Haushaltsgesetz 2016/2017 Kapitel 1051Titel 42801 Personalausstattung der Jugendämter / Maßnahmeplanung 58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 24 (Synopse lfd. Nr. 40) Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist Gesamtkosten: € € entfällt € € € € Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: „SenBildJugWiss wird gebeten, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 10 einen Bericht über folgende Fragen vorzulegen:“ Der Senat wird gebeten darzulegen, wie er gemeinsam mit den Bezirken eine bedarfsgerechte Personalausstattung der Jugendämter, die für vergleichbare Aufgaben eine vergleichbare Personalausstattung gewährleistet, sichert. In diesem Sinne ist darzulegen - (1) Erklärung für den Widerspruch zwischen Maßnahmeplanung und der tatsächlich zusätzlich gewährten Personalausstattung für den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD), die Kitagutschein- und Elterngeldstellen durch die AG „Wachsende Stadt“. Was wird der Senat tun, um die in der Maßnahmeplanung ermittelten Bedarfe ab 2016 zu realisieren und die Stellenausstattung entsprechend zu erhöhen? - (2) In welcher Höhe sind die angekündigten Mittel für die Anleitung von Berufseinsteigerinnen im RSD eingestellt und wie werden sie auf die Bezirke verteilt werden? (3) Wie gedenkt die für Jugend zuständige Senatsverwaltung mit den im Rahmen der Maßnahmeplanung gemeinsam entwickelten Standards (z.B. Fälle pro Fachkraft) weiter zu verfahren? - (4) Wie ist der Stand der Höhergruppierung der im RSD Beschäftigten? 2 - (5) Welche Schwerpunkte setzt die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung für die nächste Gesprächsrunde der AG „Wachsende Stadt“ und welche Mehrbedarfe für welche Bereiche der Jugendämter gedenkt sie zu realisieren?“ Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen: Zu 1 und 3: Der Senat sieht in einer bedarfsgerechten Personalausstattung der Jugendämter eine wichtige Voraussetzung zur Erfüllung der Aufgaben und Ziele der Kinder- und Jugendhilfe. Die Bevölkerungsentwicklung und die damit steigende Inanspruchnahme von Leistungen (hier: Kindertagesbetreuung / Hilfe zur Erziehung / Elterngeld) erfordern auch aus Sicht des Senats den Einsatz von zusätzlichem Personal in den Bezirken. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat deshalb gemeinsam mit dem Rat der Bürgermeister (RdB) ein Verfahren entwickelt, das die Anforderungen der Wachsenden Stadt hinsichtlich der Personalausstattung der Bezirke und deren Globalsummenzuweisung berücksichtigt. Das Ergebnis der entsprechenden Arbeitsgruppe (AG) sieht für den Haushalt 2016/2017 einen Aufwuchs von rund 70 Vollzeitstellenäquivalenten (VZÄ) für die Aufgabenfelder der Hilfe zur Erziehung (HzE) vor. Hinzu kommen insgesamt ca. 5 VZÄ für die Aufgabenfelder Elterngeld und Kindertagesbetreuung. Der RdB hat zum Abschlussergebnis der AG Wachsenden Stadt in seiner Sitzung am 16.04.2015 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst (R-601/2015): „Der Rat der Bürgermeister begrüßt die Anerkennung personeller Mehrbedarfe aufgrund der wachsenden Stadt. Er weist darauf hin, dass die zusätzlichen Vollzeitstellen in der Vorlage nur der Einstieg in die weitere Erhöhung der Mitarbeiterzahl sein können, um die Leistungsfähigkeit der Bezirksverwaltungen zu sichern.“ Parallel hierzu hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) auf fachlicher Ebene gemeinsam mit den für Jugend zuständigen Bezirksstadträtinnen und -räten eine „Maßnahmeplanung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Berliner Jugendämter“ initiiert. Ziel dieser Maßnahmeplanung war u. a. die Entwicklung eines fortschreibungsfähigen Personalbemessungsmodells auf Basis einer fundierten Bestandsaufnahme (Maßnahme 1 und 2) sowie zugleich die Identifizierung von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes (Maßnahme 3) sowie zur Erhöhung der Verweildauer von Neueinsteiger/innen in diesem Aufgabenfeld. Die Ergebnisse dieser Maßnahmeplanung wurden im Frühjahr 2015 vorgestellt und von den Jugendstadträtinnen und Jugendstadträten einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Nachfolgende Gegenüberstellung verdeutlicht die Herangehensweise und Untersuchungsgegenstände in der AG Wachsende Stadt und in der Maßnahmeplanung: Untersuchte Aufgabenfelder RSD / Kinderschutz / HzE Mengenbetrachtung beim Elterngeld Bevölkerungs- Maßnahmeplanung RSD ohne Wirtschaftliche Jugendhilfe, aber inkl. Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren / Kinderschutz Anträge (bildet aus fachlicher Sicht das Aufgabenvolumen besser ab) Einwohnermeldewesen AG Wachsende Stadt HzE (RSD und Wirtschaftliche Jugendhilfe; ohne Kinderschutz, Mitw. in fam. -gerichtlichen Verfahren. Anzahl der leistungsempfangenden Personen (= Bezugsgröße der Elterngeldprodukte in der KLR) Anwendung der Einwohnerprognose 3 entwicklung Zeitperspektive der SenStadtUm auf das Zensusergebnis (entsprechend dem Wunsch der Bezirksvertreter) Bis Ende 2017 Vor diesem Hintergrund sind zwischen SenBildJugWiss und SenFin Gespräche zum weiteren Vorgehen geplant. Zurzeit ist eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von SenFin mit der Frage der Umsetzung der Maßnahme zur Anpassung der Vergütung beschäftigt (siehe Ziffer 4). Ferner wird aktuell ein Konzept für die Realisierung der Unterstützung der Berufseinmündungsphase konkretisiert (siehe Ziffer 2). Darüber hinaus beginnen zeitnah Abstimmungsgespräche auf Senatsebene über die in den Modellen getroffenen Annahmen (bspw. das Bemessungsmodell, die Bezugsgrößen sowie die VZÄ/Fallzahlrelation). Mit dem Beschluss vom 07.07.2015 zum Haushaltsplanentwurf 2016/17, dem eine Anhörung von Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern vorausging, hat der Senat die Höhe der Bezirkszuweisung bestätigt, die die AG-Ergebnisse beinhaltet. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat den Abschlussbericht der AG Wachsenden Stadt und den zugehörigen RdB-Beschluss in seiner 81. Sitzung am 09.09.2015 zur Kenntnis genommen (RN 1834 A). Die Arbeitsgruppe hat eine Fortsetzung ihrer Beratungen im Hinblick auf weitere personelle Anpassungsnotwendigkeiten ab 2017 für Ende 2015/Anfang 2016 verabredet (vgl. RN 1834 A). In diese Betrachtung können dann ergänzend weitere Produkte aufgenommen bzw. bereits berücksichtigte Produkte erneut einbezogen werden. Dies gilt auch für die in der Maßnahmeplanung angesprochenen Aufgabenfelder Hilfe zur Erziehung (inkl. Wirtschaftliche Jugendhilfe und Kinderschutz). Zu 2: Zur Ausgangslage: In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Fluktuation im Regionalen Sozialen Dienst der bezirklichen Jugendämter (RSD) im ersten Jahr der Neueinstellung stark gestiegen ist. Das „Konzept zur Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter“ sieht deshalb zur Anhebung der Verbleibzeiten im RSD als Maßnahme 4: „Handlungserfordernisse zur Unterstützung von Berufseinsteiger/ -innen“ vor. Um die Berufseinmündung in diesem Aufgabenbereich zu unterstützen, wurde ein Maßnahmenpaket bestehend aus 3 Bausteinen konzipiert: - Basiskurs für Berufseinsteiger/-innen 6 Module á 2 Tagen = 12 Tage insgesamt im SFBB Fortbildungsangebot für Anleitungen für Berufseinsteiger/-innen (2 Tage) im SFBB Bereitstellung zeitlicher Ressourcen für die Anleitungen von Berufseinsteiger/-innen Die Fortbildungskurse sind finanziell abgesichert; Mittel für die Anleitung der Berufseinsteiger/-innen in den Regionalen Sozialen Diensten (RSD) zur nachhaltigen Stärkung der Jugendämter sind berücksichtigt. Zur Zielsetzung: Während einer einjährigen Einarbeitungsphase wird den Berufseinsteiger/-innen ein Zeitkontingent durch Anleitungspersonen zur Verfügung gestellt, um eine gründliche, nachhaltige und wirksame Einarbeitung der neuen Beschäftigten zu gewährleisten. 4 Diese Unterstützung muss auf die in den Bezirken bestehende Verfahrenspraxis aufbauen, da nur vor Ort- Beschäftigte und erfahrene Mitarbeiter/-innen über entsprechende Kompetenzen verfügen. Das bedeutet, für die Aufgabe der Anleitung und des Mentoring werden von den Jugendämtern erfahrene Beschäftigte mit entsprechenden pädagogischen Fähigkeiten benannt, und zeitlich von eigenen Aufgaben freigestellt, damit sie die neu eingestellten Beschäftigten im Fallmanagement beraten und begleiten. Die entsprechende Kompensation der Personalkosten für die Anleitungspersonen in den 12 bezirklichen Jugendämter erfolgt durch Erstattung der Personalkosten mit einem Zeitäquivalent von bis zu 0,5 VZÄ pro Bezirk (entspricht 27.250,-- €). Die Jugendämter sind aufgefordert, jeweils erfahrene Beschäftigte als Anleitungspersonen zu benennen. Die 12 bezirklichen Jugendämter beantragen jährlich ihren Bedarf beim SFBB. Sie begründen die Höhe des Antrags mit den jeweils eingesetzten Anleitungs- und Einarbeitungsstunden. Auf Antrag erteilt das SFBB dem Jugendamt eine Bewilligungsentscheidung nach den Kriterien: - Anzahl der Neueinsteiger /-innen Auswahl und Benennung der Anleitungsperson Verpflichtung zur Teilnahme an den Kursen „Berufseinstieg“ Verpflichtung zur Teilnahme an den Kursen „Praxisanleitung“ Die Verwendung der Mittel ist gegenüber dem SFBB mit einem Verwendungsnachweis am Jahresende zu belegen. Das SFBB bietet jährlich die erforderlichen Fortbildungskurse für Berufseinsteiger / -innen und Anleiter / -innen an. Für die Umsetzung des „Anleitungskonzepts Einarbeitung vor Ort“ hat das SFBB eine koordinierende Funktion für die Anleitungspersonen. Im SFBB erfolgt die Antragsbearbeitung für die Personalkostenerstattung an die Bezirke, für diese Verwaltungstätigkeiten stehen dem SFBB Mittel für den eigenen zusätzlichen Personalaufwand zur Verfügung. Im Rahmen der Erprobung/Anwendung dieser Maßnahme wird ggfls. der „Leitfaden für die Einarbeitung neuer Fachkräfte in den RSDs der Berliner Jugendämter“ überarbeitet. Zu 4: In der von der SenBildJugWiss im Zusammenwirken mit den Jugendämtern der Bezirke vorgelegten Analyse im Hinblick auf die Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Jugendämter im Rahmen der so genannten Maßnahmenplanung (vgl. Maßnahmenplanung 3) ist die Bedeutung der sachgerechten Vergütung der RSD- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Sicherung der Arbeitsfähigkeit des RSD dargelegt worden. Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung und die Senatsverwaltung für Finanzen befinden sich hierzu in Abstimmung. In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
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