Regelung bei nicht angefertigten Hausaufgaben

Regelung bei nicht angefertigten Hausaufgaben:
-
Nach insgesamt fünf Strichen bei allen Lehrkräften wird der Schüler wie gewohnt
zur Nacharbeit an einem Freitag eingeladen.
-
Füllt der Schüler weitere drei Striche auf, wird ein Verweis erteilt und Schüler mit
Eltern zu einem Gespräch mit der Schulleitung gebeten.
-
Füllt der Schüler nochmals einen Strich auf, wird ein verschärfter Verweis erteilt
und Schüler mit Eltern erneut zu einem Gespräch mit der Schulleitung gebeten.
-
Füllt der Schüler nochmals einen Strich auf, wird ein zweiter verschärfter
Verweis erteilt mit Hinweis, dass bei weiterem Fehlverhalten über die Androhung
der Entlassung bzw. Entlassung entschieden wird.
-
Wird ein weiterer Strich vergeben, werden Eltern und Schüler vor die
Lehrerkonferenz geladen, die sich mit der Androhung der Entlassung bzw.
Entlassung befasst.
-
Ordnungsmaßnahmen werden in der Schülerakte vermerkt.
Organisatorisches:
-
Freitagsaufsicht kontrolliert wie gehabt.
Das Thema für die Nacharbeit wird von der Lehrkraft vergeben, die den fünften
Strich vergeben hat (oder bei Bedarf in Absprache mit den anderen Kollegen).
Bei einem etwaigen Zusammentreffen von Nacharbeitstermin und
Nachschreibetermin hat der Nachschreibetermin Vorrang.
Andere Vergehen (Bücher, Taschenrechner vergessen etc.) werden in pädagogischer Verantwortung geregelt.
Die Strichliste befindet sich im Kasten unterhalb des Infobrettes (Lehrerzimmer).
Die Lehrkräfte aktualisieren diese. Im Kasten befinden sich auch die Schreiben an
die Eltern.
Die Regelung tritt ab 9.11.2015 in Kraft. Bis dahin angesammelte Striche verfallen
(sollte bereits eine Nacharbeit anfallen, kann diese noch auferlegt werden).
Die Klassenleiter informieren die Schüler über die neue Vorgehensweise. Die
Eltern werden durch die Schulleitung angeschrieben.
Marks, 27.10.2015