Hausordnung BG/BRG Wels Dr.-Schauer-Straße (PDF

BG/BRG Wels Dr.-­‐Schauer-­‐Straße 9 4600 Wels Tel – 07242/45061 Fax – 07242/45061-­‐20 e-­‐mail – [email protected] Wir, die Schulpartner am BG/BRG Wels Dr.-­‐Schauer-­‐Straße, also Lehrerinnen und Lehrer (einschließlich der Schulleitung), Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte drücken mit den gemeinsam verfassten Verhaltensvereinbarungen aus, wie wir uns die Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit vorstellen. Wir wollen.... • eine Schule, in der wir uns alle wohl fühlen und in der wir gut miteinander arbeiten können. • einander mit Höflichkeit, Respekt, Toleranz und Hilfsbereitschaft begegnen. • niemanden körperlich oder seelisch verletzen. • Probleme durch Gespräche miteinander lösen. • uns und andere nicht gefährden. • unser und anderer Eigentum schützen. Um dies alles leichter verwirklichen zu können, haben wir eine H A U S O R D N U N G 1. Vor dem Unterricht • Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen und mit Sicherheitsschlössern abzusperren, da die Schule keine Haftung übernimmt. Auf dem Schulgelände sind die Fahrräder zu schieben. • Garderoben sind kein Aufenthaltsraum und nur zum Umkleiden gedacht. Danach sind die Garderoben sofort zu verlassen. Auch das Konsumieren von Speisen und Getränken ist in der Garderobe nicht gestattet. • Das Betreten des Bereichs außerhalb der Garderoben und der Klassenzimmer ist nur erlaubt mit: Hausschuhen im Winter, ab dem Frühling können auch Schulschuhe erlaubt werden (Diese müssen eindeutig als solche erkennbar sein und abriebfeste Sohlen haben.) Diese Erlaubnis erfolgt durch die Direktion und wird durch einen Aushang (bzw. eine spezielle Kennzeichnung am Schuleingang) bekanntgemacht. • Ab 7.35 Uhr darf man sich in den Klassenräumen aufhalten. Der Aufenthalt vor den Klassenräumen ist bis fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn gestattet (also bis 7.45 Uhr, bei einem Unterrichtsbeginn um 7.50 Uhr). • Schülerinnen und Schüler, die erst später Unterricht haben, dürfen sich außer in der Pausenhalle auch in freien Klassenräumen aufhalten. 2. Während der Unterrichtszeit •
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Unmittelbar nach dem Läuten begeben sich die Schüler in die Klassenräume. Die Türen sind zu schließen. Wenn sich fünf bis zehn Minuten nach dem Läuten noch kein Lehrer in der Klasse befindet, muss dies vom Klassensprecher oder seinem Stellvertreter im Konferenzzimmer bzw. in der Administration oder im Sekretariat gemeldet werden. Stundenplanänderungen sind dem Supplierplan zu entnehmen (zumindest vor Unterrichtsbeginn und in der großen Pause, eventuell auch nach der ersten Stunde kontrollieren!) und vom Klassensprecher oder dessen Stellvertreter der Klasse bekanntzugeben. Bei Unklarheiten in der Administration nachfragen! Bei Raumwechsel sind die Fenster zu schließen. Nach jeder Unterrichtsstunde ist die Tafel zu löschen. Schüler dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgebäude nur mit Genehmigung der Eltern verlassen. Die Abmeldung beim Lehrer der laufenden oder der folgenden Stunde ist notwendig! Ist das nicht möglich, dann im Sekretariat abmelden! Während des Unterrichts erkrankte Schüler dürfen nicht allein nach Hause fahren oder einen Arzt aufsuchen; eine Verständigung der Eltern ist in jedem Fall erforderlich (erfolgt durch die Direktion). 3. Während der Pausen •
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Das Schulgelände darf nicht verlassen werden (Ausnahme Punkt 6, Absatz 6). Zum Lüften ist den Schülerinnen und Schülern der 1. und 2. Klassen nur das Kippen der Fensterflügel erlaubt. Völliges Öffnen nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft. Ab der 3.Klasse dürfen die Fenster auch ganz geöffnet werden. Beim Verlassen des Raumes sollen die Fenster geschlossen werden. Wenn der Hartplatz in der großen Pause nicht benützt werden darf, wird durch ein entsprechendes Schild darauf hingewiesen. 4. Nach dem Unterricht •
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Nach der letzten Einheit müssen die Schüler die Sessel auf die Tische stellen, die Fenster schließen und das Licht abdrehen. Die Lehrkraft der letzten Vormittagsstunde hat die Aufräumarbeiten zu überprüfen und den Klassenraum zuzusperren. Nach dem Umkleiden sind die Garderoben sofort zu verlassen. 5. Unterrichtsfreie Zeit •
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Für diese Zeit ist die Pausenhalle vorgesehen. Für Schüler der Unterstufe, die sich zwischen Vormittags-­‐ und Nachmittagsunterricht in der Schule aufhalten, ist der Aufenthalt in der Schule mit Bewilligung des Schulleiters in (einem dafür bestimmten Raum) gestattet. Die Bewilligung eines solchen Aufenthalts kann vom Schulleiter jederzeit widerrufen werden. Während einer Freistunde ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet. Ausnahme: Oberstufenschüler dürfen mit einer Bewilligung der Eltern das Schulgelände verlassen. Diese Bewilligung ist in schriftlicher Form beim Klassenvorstand abzugeben und gilt bis zum Widerruf durch den Erziehungsberechtigten. 6. Allgemeines •
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Ordnung und Sauberkeit o Auf Sauberhaltung sämtlicher Bereiche der gesamten Schulliegenschaft ist zu achten. Für die Klassenräume sind die (normalerweise wöchentlich wechselnden) Klassenordner zuständig, sie werden vom Klassenvorstand eingeteilt. o Die Gestaltung der Klassenräume erfolgt im Einvernehmen mit dem Klassenvorstand. o Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung oder Beschmutzung der Schulliegenschaft und der schulischen Einrichtungen ist der betreffende Schüler über Auftrag des Direktors oder eines Lehrers zur Beseitigung bzw. Wiedergutmachung des Schadens verpflichtet. Das Anbringen von Plakaten und Annoncen bedarf der Genehmigung durch den Direktor. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. Es ist verboten, Handys, MP3-­‐Player o. ä. während des Unterrichts zu verwenden bzw. eingeschaltet zu haben. Bei Schularbeiten müssen die Handys -­‐ auf Wunsch der Lehrerin/des Lehrers -­‐ auf den Lehrertisch gelegt werden. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung. Das Aufstellen von Kaffee-­‐/Teemaschinen in den Klassenräumen ist aus feuerpolizeilichen Gründen verboten. In der Schule besteht Rauchverbot. Schülern ab 16 Jahren dürfen jedoch vor Unterrichtsbeginn, in der großen Pause und in Freistunden an dem dafür gekennzeichneten Platz auf der Freifläche rauchen. Sie sind verpflichtet, diesen sauber zu halten. Nach Unterrichtsschluss und in den kurzen Pausen ist auch Ihnen das Rauchen verboten! Alkohol und Energy-­‐Drinks dürfen nicht konsumiert und daher auch nicht mitgebracht werden. Für Bibliothek und diverse Funktionsräume sowie die Tagesheimschule gelten zusätzliche Bestimmungen, die als Teil der Hausordnung anzusehen sind. Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgenommen bzw. nicht in leeren Klassenräumen oder in der Garderobe zurückgelassen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung. Eine Aufbewahrungsmöglichkeit für wertvolle Dinge besteht -­‐ in begründeten Ausnahmefällen -­‐ in der Direktion und während des Turnunterrichts durch den Leibeserzieher. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen sollen umgehend im Sekretariat oder beim Schulwart gemeldet werden. Fundgegenstände sind beim Schulwart abzugeben, sie werden bis Ende des Schuljahres aufbewahrt.