STUFENWEISE ZURÜCK IN DEN BERUF Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein besonderes Verfahren für Beschäftigte, die aufgrund einer längeren schweren Krankheit arbeitsunfähig waren. Schritt für Schritt sollen Sie dadurch schonend Ihre Arbeitskraft wiederherstellen. Je nach Krankheitsbild und Arbeitsplatz wird der Weg bis zur vollen Belastung individuell auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten. Ihr Arbeitspensum wird dabei entsprechend Ihres Gesundheitszustandes allmählich gesteigert, Sie gewöhnen sich schrittweise wieder an das Berufsleben. Wie funktioniert das genau? Grundvoraussetzung für eine stufenweise Wiedereingliederung ist, dass in Ihrem Betrieb eine eingeschränkte Beschäftigung überhaupt möglich ist. Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber der Maßnahme zustimmen, erstellt Ihr behandelnder Arzt einen individuellen Wiedereingliederungsplan, der Ihre Belastungsfähigkeit und die Anforderungen Ihrer beruflichen Tätigkeit berücksichtigt. Der Plan legt fest, in welchen Schritten Ihr Arbeitspensum angehoben wird. Er enthält Angaben zur Abfolge und Dauer der einzelnen Stufen und zu den Bedingungen, die am Arbeitsplatz notwendig sind. Er beschreibt auch Tätigkeiten, die Sie in bestimmten Phasen wieder ausüben können und weist auf Belastungen hin, die Sie besser noch vermeiden. Eine stufenweise Wiedereingliederung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Sie dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen. Die einzelnen Phasen einer stufenweisen Wiedereingliederung erfolgen in enger Abstimmung zwischen Ihnen, Ihrem Arzt, Ihrem Arbeitgeber, möglicherweise dem Betriebsarzt und Ihrer AOK. Ihr persönlicher Ansprechpartner informiert Sie dabei ausführlich und unterstützt Sie bei der Abstimmung mit allen Beteiligten. zpkg293 _ 1405280908 Ihre Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Wiedereingliederungsplan. Den legen Sie anschließend Ihrem Arbeitgeber zur schriftlichen Zustimmung vor und reichen ihn dann Ihrer AOK zur Bewilligung ein. Alle Beteiligten, also auch Sie, erhalten eine Kopie des Wiedereingliederungsplans. Während die Maßnahme läuft, sind Sie weiterhin arbeitsunfähig. Ihr Krankengeldanspruch bleibt erhalten. Den Auszahlungsschein müssen Sie aber weiterhin ausfüllen lassen. Soweit Ihr Arbeitgeber Ihre Tätigkeit gemäß Ihrer Arbeitsleistung entlohnt, verringert sich das Krankengeld entsprechend. Die Wiedereingliederung endet, sobald Sie wieder voll arbeitsfähig sind. Wenn medizinische Gründe vorliegen, kann der Arzt den Stufenplan während der Wiedereingliederung Ihrem Gesundheitszustand anpassen, die Maßnahme verlängern, verkürzen oder, im schlimmsten Fall, abbrechen. Sollten Sie die optimale Belastbarkeit nicht wie vorgesehen erreichen, wird geprüft, ob weitergehende medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen oder alternativ eine Rente wegen Erwerbsminderung notwendig sind. Das gilt auch dann, wenn Sie die Maßnahme vorzeitig beenden müssen. Wiedereingliederung nach längerer Krankheit und Reha Auch wenn Sie nach einer Rehabilitationsmaßnahme nicht sofort voll arbeitsfähig sind, kann eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll sein. Hier zahlt die Rentenversicherung gegebenenfalls das Übergangsgeld bis zum Ende der Eingliederung weiter. Nach einer Rehabilitation verläuft das Verfahren etwas anders. Die Klinik stellt dann die Notwendigkeit der stufenweisen Wiedereingliederung fest. Sie leitet die Maßnahme auch ein und übernimmt die Abstimmung mit allen Beteiligten. Am besten, Sie sprechen Ihren Arzt in der Klinik direkt auf die Möglichkeiten einer schrittweisen Eingliederung an – spätestens sobald absehbar ist, dass Sie die Rehabilitation nicht mit voller Arbeitsfähigkeit beenden werden. Empfehlenswert ist auch, bereits vor der Rehabilitation mit dem Arbeitgeber zu klären, ob er in einem solchen Fall einer stufenweisen Wiedereingliederung zustimmt. Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne zu allen Fragen der stufenweisen Wiedereingliederung und hilft Ihnen weiter. zpkg293 _ 1405280908 Ihre AOK - Die Gesundheitskasse
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