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STUFENWEISE ZURÜCK IN DEN BERUF
Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein besonderes Verfahren für
Beschäftigte, die aufgrund einer längeren schweren Krankheit arbeitsunfähig
waren. Schritt für Schritt sollen Sie dadurch schonend Ihre Arbeitskraft
wiederherstellen. Je nach Krankheitsbild und Arbeitsplatz wird der Weg bis zur
vollen Belastung individuell auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten. Ihr
Arbeitspensum wird dabei entsprechend Ihres Gesundheitszustandes allmählich
gesteigert, Sie gewöhnen sich schrittweise wieder an das Berufsleben.
Wie funktioniert das genau?
Grundvoraussetzung für eine stufenweise Wiedereingliederung ist, dass in Ihrem
Betrieb eine eingeschränkte Beschäftigung überhaupt möglich ist. Wenn Sie und
Ihr Arbeitgeber der Maßnahme zustimmen, erstellt Ihr behandelnder Arzt einen
individuellen Wiedereingliederungsplan, der Ihre Belastungsfähigkeit und die
Anforderungen Ihrer beruflichen Tätigkeit berücksichtigt. Der Plan legt fest, in
welchen Schritten Ihr Arbeitspensum angehoben wird. Er enthält Angaben zur
Abfolge und Dauer der einzelnen Stufen und zu den Bedingungen, die am
Arbeitsplatz notwendig sind. Er beschreibt auch Tätigkeiten, die Sie in
bestimmten Phasen wieder ausüben können und weist auf Belastungen hin, die
Sie besser noch vermeiden. Eine stufenweise Wiedereingliederung ist abhängig
von verschiedenen Faktoren. Sie dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen.
Die einzelnen Phasen einer stufenweisen Wiedereingliederung erfolgen in enger
Abstimmung zwischen Ihnen, Ihrem Arzt, Ihrem Arbeitgeber, möglicherweise
dem Betriebsarzt und Ihrer AOK. Ihr persönlicher Ansprechpartner informiert Sie
dabei ausführlich und unterstützt Sie bei der Abstimmung mit allen Beteiligten.
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Ihre Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift
auf dem Wiedereingliederungsplan. Den legen Sie anschließend Ihrem
Arbeitgeber zur schriftlichen Zustimmung vor und reichen ihn dann Ihrer AOK zur
Bewilligung ein. Alle Beteiligten, also auch Sie, erhalten eine Kopie des
Wiedereingliederungsplans. Während die Maßnahme läuft, sind Sie weiterhin
arbeitsunfähig. Ihr Krankengeldanspruch bleibt erhalten. Den
Auszahlungsschein müssen Sie aber weiterhin ausfüllen lassen. Soweit Ihr
Arbeitgeber Ihre Tätigkeit gemäß Ihrer Arbeitsleistung entlohnt, verringert sich
das Krankengeld entsprechend.
Die Wiedereingliederung endet, sobald Sie wieder voll arbeitsfähig sind. Wenn
medizinische Gründe vorliegen, kann der Arzt den Stufenplan während der
Wiedereingliederung Ihrem Gesundheitszustand anpassen, die Maßnahme
verlängern, verkürzen oder, im schlimmsten Fall, abbrechen. Sollten Sie die
optimale Belastbarkeit nicht wie vorgesehen erreichen, wird geprüft, ob
weitergehende medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen oder
alternativ eine Rente wegen Erwerbsminderung notwendig sind. Das gilt auch
dann, wenn Sie die Maßnahme vorzeitig beenden müssen.
Wiedereingliederung nach längerer Krankheit und Reha
Auch wenn Sie nach einer Rehabilitationsmaßnahme nicht sofort voll arbeitsfähig
sind, kann eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll sein. Hier zahlt die
Rentenversicherung gegebenenfalls das Übergangsgeld bis zum Ende der
Eingliederung weiter.
Nach einer Rehabilitation verläuft das Verfahren etwas anders. Die Klinik
stellt dann die Notwendigkeit der stufenweisen Wiedereingliederung fest. Sie
leitet die Maßnahme auch ein und übernimmt die Abstimmung mit allen
Beteiligten. Am besten, Sie sprechen Ihren Arzt in der Klinik direkt auf die
Möglichkeiten einer schrittweisen Eingliederung an – spätestens sobald absehbar
ist, dass Sie die Rehabilitation nicht mit voller Arbeitsfähigkeit beenden werden.
Empfehlenswert ist auch, bereits vor der Rehabilitation mit dem
Arbeitgeber zu klären, ob er in einem solchen Fall einer stufenweisen
Wiedereingliederung zustimmt.
Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne zu allen Fragen der
stufenweisen Wiedereingliederung und hilft Ihnen weiter.
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