Bundesministerium der Finanzen September 2015 Mit dem vorliegenden Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts wird insbesondere die haushaltsmäßige Voraussetzung zur Umsetzung der Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern vom 24. September 2015 zur Bewältigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der wachsenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern geschaffen, soweit sie das Jahr 2015 betreffen. Danach sollen die Länder und Kommunen im Jahr 2015 insgesamt in Höhe von 2 Mrd. € und im Jahr 2016 in Höhe von rund 5 Mrd. € entlastet werden. Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 werden daher die bisher vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen um 1 Milliarde Euro erhöht und die Einnahmen des Bundes in gleicher Höhe abgesenkt. Zur Finanzierung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den kommenden Jahren wird mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 eine Rücklage gebildet, der 5 Mrd. € zugeführt werden. Zudem wird sichergestellt, dass eine zum Abschluss des Haushaltsjahres sich ergebende Entlastung des Bundeshaushalts in die vorgenannte Rücklage fließt. Entsprechend der getroffenen politischen Verständigung der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015 zur Energiewende flankiert der Bund ferner die Energiewende mit zusätzlichen Bundesmitteln. Hierfür erhält der „Energie- und Klimafonds“ (EKF) einmalig eine zusätzliche Bundeszuweisung in Höhe von 1,3 Mrd. €. Zudem werden in diesem Jahr für Programmausgaben nicht benötigte Zuweisungen an den EKF aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 200 Mio. € in die Rücklage des Sondervermögens eingestellt. Damit stehen ab 2016 zusätzlich 1,5 Mrd. € für die Energiewende zur Verfügung. Darüber hinaus enthält der Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts 2015 weitere Anpassungen, die aktuelle Entwicklungen nachvollziehen. Auch mit dem Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts 2015 bleibt der Bundeshaushalt 2015 ohne neue Schulden ausgeglichen. Zum weiteren Inhalt und den Einzelheiten: • Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Übernahme der notwendigen Erstinstandsetzungs- und Erschließungskosten (Herrichtungskosten) von Ländern und Gemeinden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bundesanstalt) bei mietzinsfrei überlassenen Grundstücken zur Flüchtlingsunterbringung: Die Bundesanstalt überlässt den Ländern und Gemeinden derzeit mietzinsfrei Grundstücke zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Damit konnten bis Mitte September knapp 46.000 Unterkunftsplätze geschaffen werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Unterstützung der Länder und Gemeinden bei der Flüchtlingsunterbringung auszuweiten. Die Bundesanstalt soll zukünftig die Kosten einer angemessenen, von den Gebietskörperschaften durchzuführenden Herrichtung der Bestandsgebäude und die notwendigen Erschließungskosten - auch von Freiflächen erstatten. Hierfür muss der Haushaltsvermerk Nr. 3.6 zu Kapitel 60 04 Titel 121 01 www.bundesfinanzministerium.de geändert werden. Bisher erlaubt er nur die mietzinsfreie Überlassung von Liegenschaften der Bundesanstalt, schließt aber die Übernahme von Herrichtungskosten aus. Durch die Kostenerstattung soll ein Anreiz für Länder und Gemeinden geschaffen werden, auch solche Liegenschaften zur Flüchtlingsunterbringung zu nutzen, die bisher beispielsweise aus baulichen Gründen nicht in Anspruch genommen wurden. In Betracht kommen insbesondere Liegenschaften mit großem Unterbringungspotenzial, wie die ehemaligen Kasernen der alliierten Streitkräfte. Seite 2 • Gewährleistung des IT-Betriebs für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Die IT-Infrastruktur des BAMF muss durch sehr kurzfristig durchzuführende Ertüchtigungsmaßnahmen an die aktuellen Anforderungen angepasst werden, damit die große Anzahl von Asylanträgen zeitnah und effektiv abgearbeitet werden kann. Im Zweiten Nachtragshaushalt führt dies zu Mehrausgaben in Höhe von 11 Mio. €, zudem werden 25 neue Stellen im Epl. 08 ausgebracht. Für in diesem Zusammenhang erforderliche überjährige Maßnahmen wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 20 Mio. € mit Fälligkeit im Jahr 2016 ausgebracht. • Energiewende, Klimaschutzlücke: Mit dem vorliegenden Entwurf eines Nachtragshaushalts wird zudem der politischen Vereinbarungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015 zur Energiewende Rechnung getragen. Ohne zusätzliche Maßnahmen in diesem Bereich würde Deutschland das nationale Klimaschutzziel verfehlen. Daher flankiert der Bund die Energiewende mit weiteren Bundesmitteln für zusätzliche Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen und in der Industrie. Hierfür erhält der „Energie- und Klimafonds“ (EKF) einmalig eine Bundeszuweisung in Höhe von 1,3 Mrd. €. Zudem wird der Haushaltsvermerk in Kapitel 60 92 in Titel 211 01, wonach der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an den EKF nur auf den Defizitausgleich beschränkt ist, gestrichen. Dies führt zu zusätzlichen Einnahmen des EKF in Höhe von 200 Mio. €. So werden für die Energiewende insgesamt 1,5 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Im Gebäudebereich sollen damit ab 2016 zusätzliche Einsparungen insbesondere durch ein Pumpenaustauschprogramm und Heizungsoptimierungen erreicht werden. Im Bereich Industrie geht es insbesondere um Effizienzmaßnahmen im Wärmebereich. Ein weiteres Maßnahmenpaket soll Effizienzmaßnahmen der Kommunen unterstützen. • Qualifizierte Sperre SMP: Die Zahlung an die Hellenische Republik in Kapitel 60 02 Titel 687 02 wird qualifiziert gesperrt. Die Eurogruppe hat am 14. August 2015 entsprechend der Vorgaben des Eurogipfels vom 12. Juli 2015 ihre Bereitschaft erklärt, nach dem erfolgreichen Abschluss der ersten Programmüberprüfung, die für Herbst diesen Jahres zu erwarten ist, falls notwendig, mögliche zusätzliche Maßnahmen konditioniert zu erwägen, um die Schuldentragfähigkeit Griechenlands, insbesondere den Bruttofinanzbedarf des Landes, auf einem tragfähigen Niveau zu halten. Gegenstand der Verhandlungen wird aller Voraussicht nach auch die Möglichkeit sein, den Transfer der rechnerischen Gewinne aus dem SMP-Programm wieder aufzunehmen. Bis zur Konkretisierung der weiteren Verhandlungen wird der Ansatz qualifiziert gesperrt. Seite 3 • Globale Steuermehreinnahme: Im Rahmen des Zweiten Nachtragshaushalts erfolgt eine Anpassung der Steuereinnahmen auf Basis einer internen BMF Schätzung vom September 2015. Dabei werden die steuerlichen Maßnahmen berücksichtigt, die nunmehr als geltendes Recht in die interne Schätzung einbezogen wurden. Dies wird in Kapitel 60 01 Titelgruppe 01 Titel 011 23 („Anpassung an die Einnahmeentwicklung“) nachvollzogen. Infolge dieser Anpassung kann die bisher vorgesehene Vorsorge in Kapitel 60 02 für weitere Steuermindereinnahmen in Zusammenhang mit der Erhöhung Kindergeld/Kinderfreibetrag in Höhe von 184 Mio. € aufgelöst werden. • Aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen im Juni 2015 werden im Epl. 09 Einnahmen in Höhe von rund 3,8 Mrd. € veranschlagt. • Seit dem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2015 hat sich aufgrund des fortgeschrittenen Haushaltsjahres das Zinsänderungsrisiko stark verringert. Vor diesem Hintergrund werden die Zinsausgaben um rund 1,2 Mrd. € abgesenkt und damit der Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung sichergestellt. Übersicht zum Entwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2015 Soll 2015 Veränderungen 2. Nachtrag Neues Soll 2015 in Mrd. Euro 1 I. II. 2 3 4 Ausgaben .................................. 301,6 Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent ....................................... 5,1 306,7 +2,1 Einnahmen ................................ 301,6 5,1 306,7 Steuereinnahmen ....................... 278,9 1,1 280,1 Nettokreditaufnahme .................. - - - 30,1 0,0 30,1 +3,8 nachrichtlich: Ausgaben für Investitionen ......... Differenzen durch Rundung möglich Die Vorgaben des Artikels 115 GG und des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes werden eingehalten. Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 Gesamtübersicht Soll 2015 1 I. II. Neues Soll 2015 Nachtrag Mrd. € 2 3 4 Ausgaben ............................................. 301,6 Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent .... +2,1 Einnahmen ........................................... 301,6 5,1 306,7 Steuereinnahmen .................................. 278,9 1,1 280,1 Nettokreditaufnahme ............................. - - - 30,1 0,0 30,1 5,1 306,7 +3,8 nachrichtlich: Ausgaben für Investitionen .................... Differenzen durch Rundung möglich Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 Einzelplanübersicht Einnahmen Einzelpläne Soll 2015 Nachtrag 1 2 3 Neues Soll 2015 Mio. € 4 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt ............................. 0,19 - 0,19 02 Deutscher Bundestag ............................................................. 1,89 - 1,89 03 Bundesrat ............................................................................... 0,10 - 0,10 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt ................................ 3,17 - 3,17 05 Auswärtiges Amt ..................................................................... 144,10 - 144,10 06 Bundesministerium des Innern ............................................... 443,13 - 443,13 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ...... 488,63 - 488,63 08 Bundesministerium der Finanzen ........................................... 324,51 - 324,51 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ....................... 462,91 3 751,00 4 213,91 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ........... 85,12 - 85,12 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales ............................ 1 901,25 - 1 901,25 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ....... 5 833,93 - 5 833,93 14 Bundesministerium der Verteidigung ...................................... 292,11 - 292,11 15 Bundesministerium für Gesundheit ......................................... 107,04 - 107,04 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit .................................................................... 721,40 - 721,40 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend .................................................................................... 68,44 - 68,44 19 Bundesverfassungsgericht ..................................................... 0,04 - 0,04 20 Bundesrechnungshof .............................................................. 0,02 - 0,02 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ............................................................................. 566,17 - 566,17 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung ...................... 89,43 - 89,43 32 Bundesschuld ......................................................................... 1 103,43 22,00 1 125,43 60 Allgemeine Finanzverwaltung ................................................. 288 963,03 1 327,00 290 290,03 Insgesamt 301 600,00 5 100,00 306 700,00 Differenzen durch Rundung möglich Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 Einzelplanübersicht Ausgaben Einzelpläne Soll 2015 Nachtrag 1 2 3 Neues Soll 2015 Mio. € 4 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt ............................. 33,73 - 33,73 02 Deutscher Bundestag ............................................................. 801,49 - 801,49 03 Bundesrat ............................................................................... 23,81 - 23,81 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt ................................ 2 234,80 - 2 234,80 05 Auswärtiges Amt ..................................................................... 3 726,46 - 3 726,46 06 Bundesministerium des Innern ............................................... 6 266,04 - 6 266,04 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ...... 695,45 - 695,45 08 Bundesministerium der Finanzen ........................................... 5 580,62 11,00 5 591,62 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ....................... 7 394,69 - 7 394,69 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ........... 5 350,72 - 5 350,72 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales ............................ 125 659,92 - 125 659,92 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ....... 23 281,43 - 23 281,43 14 Bundesministerium der Verteidigung ...................................... 32 974,18 - 32 974,18 15 Bundesministerium für Gesundheit ......................................... 12 066,92 - 12 066,92 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit .................................................................... 3 865,20 - 3 865,20 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend .................................................................................... 8 535,56 - 8 535,56 19 Bundesverfassungsgericht ..................................................... 33,32 - 33,32 20 Bundesrechnungshof .............................................................. 141,48 - 141,48 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ............................................................................. 6 543,46 - 6 543,46 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung ...................... 15 274,96 - 15 274,96 32 Bundesschuld ......................................................................... 24 337,05 -1 211,00 23 126,05 60 Allgemeine Finanzverwaltung ................................................. 16 778,71 6 300,00 23 078,71 301 600,00 5 100,00 306 700,00 Insgesamt Differenzen durch Rundung möglich
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