Schnuppertage und Aufnahme - Stiftung Sport

Stiftung Sport-Gymnasium Davos
(SSGD)
Grüenistrasse 1, CH-7270 Davos Platz
Tel. +41 (0)81 410 01 70
Fax +41 (0)81 410 01 71
www.sportgymnasium.ch
www.sporthandelsschule.ch
[email protected]
Sportliches Aufnahmeverfahren Langlauf und Biathlon 2016
Allgemeine Infos zum Aufnahmeverfahren
Das sportliche Aufnahmeverfahren setzt sich in der Sportart Langlauf aus drei Teilen zusammen.
Teil eins ist ein sportartspezifischer Test auf den Langlaufski in sämtlichen Schrittarten in der
Skating Technik und der klassischen Technik. Dabei werden die technischen, konditionellen und
mentalen Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Kandidaten evaluiert.
Der zweite Teil ist eine sportmotorische Prüfung, bei welcher nicht-skispezifische Fertigkeiten und
Fähigkeiten geprüft werden. Diese Prüfungen finden am 30. und 31.März 2016 statt.
Zu der zweiteiligen Prüfung werden noch die Wettkampfresultate der laufenden und der
vergangenen Saison in die Gesamtbewertung einfliessen.
Schnuppertage
Die Schnuppertage sind in der Sportart Langlauf für alle interessierten Kandidaten obligatorisch.
Ziel der Schnuppertage ist, dass der Athlet einen Eindruck über das Leben und das Trainieren am
Sport-Gymnasium Davos erhält. Gleichzeitig haben die SSGD Trainer die Möglichkeit einen
zukünftigen Athleten während mehreren Tagen im Training zu begleiten, zu beobachten und
erhalten so einen besseren Gesamteindruck.
Während den Schnuppertagen finden ein Eingangs- und ein Abschlussgespräch zwischen dem
Athleten und dem Disziplinen verantwortlichen Langlauf / Biathlon statt. Im Eingangsgespräch
werden die gemeinsamen Erwartungen und Ziele für die Schnuppertage definiert. Im
Abschlussgespräch werden die Schnuppertage ausgewertet. Der Trainer teilt dem Athleten seine
Einschätzung über eine mögliche Aufnahme ans SSGD mündliche mit. Die Erziehungsberechtigten
erhalten innerhalb einer Woche eine schriftliche Beurteilung.
Zu den Schnuppertagen muss einmalig ein aktuelles sportärztliches Zeugnis mitgebracht werden,
welch Auskunft gibt, ob der Kandidat in der Lage ist ein Leistungstraining zu absolvieren.
Zusätzlich muss eine schriftliche Empfehlung des Heim- oder RV Trainer mitgebracht werden und
das aktuelle Trainingstagebuch vorgelegt werden.
Dauer der Schnuppertage
Die Schnuppertage dauern in der Regel zwei Tage.
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Montagabends Anreise nach Davos (Empfang durch Wohnheimteam und Trainer, allg.
Infos betreffend Schnupperprogramm)
Dienstag + Mittwoch Besuch des Trainings- und Schulbetriebes
Mittwochnachmittags Abschlussgespräch und Heimreise
Mittwochabends Anreise nach Davos (Empfang durch Wohnheimteam und Trainer, allg.
Infos betreffend Schnupperprogramm)
Donnerstag + Freitag Besuch des Trainings- und Schulbetriebes
Freitagnachmittags Abschlussgespräch und Heimreise
In der Sportart Biathlon findet zusätzlich noch ein spezifisches Schnuppertraining in Lenz mit dem
Biathlontrainer statt. Der Zeitpunkt wird individuell festgelegt.
Zeitpunkt
Schnuppertage sind grundsätzlich zwischen anfangs Dezember bis 24. März möglich. In der Saison
2015/2016 sind während den SSGD Ferien (Ferienplan auf der Homepage) keine Schnuppertage
möglich. Pro Woche steht nur eine beschränkte Anzahl von Betten im Internat zur Verfügung. Diese
werden nach dem „first come, first serve“ Prinzip vergeben.
Anmeldung und Auskunft
Weiter Informationen über freie Plätze und allgemeine Infos erhalten sie im SSGD Sekretariat unter
[email protected] oder 081 410 01 70.
Weitere Informationen über den Trainingsbetrieb und sportartspezifische Fragen erhalten sie vom
Cheftrainer Langlauf / Biathlon.
Wir bitten die Kandidaten und ihre Eltern vor der Anmeldung zu den Schnuppertagen in jedem Fall
Kontakt mit dem Cheftrainer Langlauf / Biathlon Gion-Andrea Bundi 081 410 01 72 oder 079 344 56
19 aufzunehmen.
Sportartspezifische Prüfung / Sportmotorische Prüfung (30. und 31. März 2016)
Zu den Prüfungen vom Mittwoch, 30. März 2014 und Donnerstag, 31. März 2016 werden
grundsätzlich nur Athleten aufgeboten, welche vorgehend die Schnuppertage am SSGD besucht
haben.
Aufnahme Entscheid
Der definitive Aufnahmeentscheid wird nach den sportmotorischen Prüfungen, dem Athleten, bzw.
dem Erziehungsberechtigten schriftlich zugestellt. Das definitive Datum der Bekanntgabe wird an
der sportlichen Aufnahmeprüfung mitgeteilt.
Rechtsmittel
Die Selektionsentscheide sind definitiv.
Ein Wiedererwägungsverfahren kann nur bei einem offensichtlichen Verfahrensfehler eingereicht
werden. Dieses ist schriftlich und begründet an den Rektor des SSGD einzureichen.
Davos, Oktober 2015
Gion-Andrea Bundi, Cheftrainer Langlauf / Biathlon
[email protected]