Stiftung Sport-Gymnasium Davos (SSGD) Grüenistrasse 1, CH-7270 Davos Platz Tel. +41 (0)81 410 01 70 Fax +41 (0)81 410 01 71 www.sportgymnasium.ch www.sporthandelsschule.ch [email protected] Sportliches Aufnahmeverfahren Langlauf und Biathlon 2016 Allgemeine Infos zum Aufnahmeverfahren Das sportliche Aufnahmeverfahren setzt sich in der Sportart Langlauf aus drei Teilen zusammen. Teil eins ist ein sportartspezifischer Test auf den Langlaufski in sämtlichen Schrittarten in der Skating Technik und der klassischen Technik. Dabei werden die technischen, konditionellen und mentalen Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Kandidaten evaluiert. Der zweite Teil ist eine sportmotorische Prüfung, bei welcher nicht-skispezifische Fertigkeiten und Fähigkeiten geprüft werden. Diese Prüfungen finden am 30. und 31.März 2016 statt. Zu der zweiteiligen Prüfung werden noch die Wettkampfresultate der laufenden und der vergangenen Saison in die Gesamtbewertung einfliessen. Schnuppertage Die Schnuppertage sind in der Sportart Langlauf für alle interessierten Kandidaten obligatorisch. Ziel der Schnuppertage ist, dass der Athlet einen Eindruck über das Leben und das Trainieren am Sport-Gymnasium Davos erhält. Gleichzeitig haben die SSGD Trainer die Möglichkeit einen zukünftigen Athleten während mehreren Tagen im Training zu begleiten, zu beobachten und erhalten so einen besseren Gesamteindruck. Während den Schnuppertagen finden ein Eingangs- und ein Abschlussgespräch zwischen dem Athleten und dem Disziplinen verantwortlichen Langlauf / Biathlon statt. Im Eingangsgespräch werden die gemeinsamen Erwartungen und Ziele für die Schnuppertage definiert. Im Abschlussgespräch werden die Schnuppertage ausgewertet. Der Trainer teilt dem Athleten seine Einschätzung über eine mögliche Aufnahme ans SSGD mündliche mit. Die Erziehungsberechtigten erhalten innerhalb einer Woche eine schriftliche Beurteilung. Zu den Schnuppertagen muss einmalig ein aktuelles sportärztliches Zeugnis mitgebracht werden, welch Auskunft gibt, ob der Kandidat in der Lage ist ein Leistungstraining zu absolvieren. Zusätzlich muss eine schriftliche Empfehlung des Heim- oder RV Trainer mitgebracht werden und das aktuelle Trainingstagebuch vorgelegt werden. Dauer der Schnuppertage Die Schnuppertage dauern in der Regel zwei Tage. oder Montagabends Anreise nach Davos (Empfang durch Wohnheimteam und Trainer, allg. Infos betreffend Schnupperprogramm) Dienstag + Mittwoch Besuch des Trainings- und Schulbetriebes Mittwochnachmittags Abschlussgespräch und Heimreise Mittwochabends Anreise nach Davos (Empfang durch Wohnheimteam und Trainer, allg. Infos betreffend Schnupperprogramm) Donnerstag + Freitag Besuch des Trainings- und Schulbetriebes Freitagnachmittags Abschlussgespräch und Heimreise In der Sportart Biathlon findet zusätzlich noch ein spezifisches Schnuppertraining in Lenz mit dem Biathlontrainer statt. Der Zeitpunkt wird individuell festgelegt. Zeitpunkt Schnuppertage sind grundsätzlich zwischen anfangs Dezember bis 24. März möglich. In der Saison 2015/2016 sind während den SSGD Ferien (Ferienplan auf der Homepage) keine Schnuppertage möglich. Pro Woche steht nur eine beschränkte Anzahl von Betten im Internat zur Verfügung. Diese werden nach dem „first come, first serve“ Prinzip vergeben. Anmeldung und Auskunft Weiter Informationen über freie Plätze und allgemeine Infos erhalten sie im SSGD Sekretariat unter [email protected] oder 081 410 01 70. Weitere Informationen über den Trainingsbetrieb und sportartspezifische Fragen erhalten sie vom Cheftrainer Langlauf / Biathlon. Wir bitten die Kandidaten und ihre Eltern vor der Anmeldung zu den Schnuppertagen in jedem Fall Kontakt mit dem Cheftrainer Langlauf / Biathlon Gion-Andrea Bundi 081 410 01 72 oder 079 344 56 19 aufzunehmen. Sportartspezifische Prüfung / Sportmotorische Prüfung (30. und 31. März 2016) Zu den Prüfungen vom Mittwoch, 30. März 2014 und Donnerstag, 31. März 2016 werden grundsätzlich nur Athleten aufgeboten, welche vorgehend die Schnuppertage am SSGD besucht haben. Aufnahme Entscheid Der definitive Aufnahmeentscheid wird nach den sportmotorischen Prüfungen, dem Athleten, bzw. dem Erziehungsberechtigten schriftlich zugestellt. Das definitive Datum der Bekanntgabe wird an der sportlichen Aufnahmeprüfung mitgeteilt. Rechtsmittel Die Selektionsentscheide sind definitiv. Ein Wiedererwägungsverfahren kann nur bei einem offensichtlichen Verfahrensfehler eingereicht werden. Dieses ist schriftlich und begründet an den Rektor des SSGD einzureichen. Davos, Oktober 2015 Gion-Andrea Bundi, Cheftrainer Langlauf / Biathlon [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc