Durchführungsbestimmungen für den SI-Flohmarkt am 09.04.2016 Teilnahmekarten Die Teilnahme am Flohmarkt ist nur mit der jeweils gültigen Platzkarte möglich. Die Platzkarten sind zu erwerben über Easy Ticket Service Tel. 0711 – 2 555 555 www.easyticket.de Die Festlegung des Platzes erfolgt durch den Veranstalter (SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH). Bei Kauf der Teilnahmekarten sind Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben, damit der Veranstalter den Teilnehmer bzgl. der Details kontaktieren kann (Entladezonen usw.) Jeder Teilnehmer kann nur einen Platz erwerben. Dieser entspricht in den meisten Fällen 3x3 Metern, in einigen wenigen Fällen kann nur ein Platz von 2x2 oder 2x3 Metern zur Verfügung gestellt werden. Der Untergrund besteht je nach Standfläche aus Kopfsteinpflaster, Pflastersteinen, Asphalt oder Gras. Es steht eine geringe Anzahl von Plätzen für Kinder zur Verfügung (kostenfrei) – hierzu nimmt der Teilnehmer im Vorfeld direkt mit dem Veranstalter Kontakt auf (Kontaktdaten siehe am Ende des Dokuments). Ermäßigungen für Schüler und Studenten sind nicht möglich. Flohmarktfläche / Zuweisung von Verkaufsplätzen Der Flohmarkt findet im Außenbereich des SI-Centrum Stuttgart statt (Palladium Vorplatz, Weg zum Busparkplatz, Busparkplatz (Teilfläche)). Die Platzzuweisung erfolgt nach Vorlage der Platzkarte am 09.04.2016 zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr ausschließlich durch den Veranstalter bzw. durch von ihm beauftragte Personen. Plätze, die bis 10.00 Uhr nicht belegt sind, werden anderweitig vergeben. Restplätze oder nicht eingenommene Plätze können am Tag der Veranstaltung ab 10.00 Uhr direkt beim Veranstalter nachgelöst werden. Es ist nicht gestattet, die Plätze eigenmächtig einzunehmen oder Platzreservierungen vorzunehmen. Teilnehmer, die keine Platzkarte vorzeigen können (auch wenn diese nur vergessen wurde), haben keinen Anspruch auf Zuweisung eines Platzes. Es steht ausschließlich der Platz wie oben angegeben zur Verfügung – Tische, Stühle etc. müssen vom Teilnehmer selbst gestellt und mitgebracht werden. Es ist auf den meisten Standflächen möglich, einen Pavillon (max. 3x3 Meter) aufzustellen. Dieser muss vom Teilnehmer mitgebracht und standsicher aufgestellt werden (Befestigung mit Gewichten). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einsatz von Pavillons in einzelnen Fällen zu untersagen (Sicherheits-/Platzgründe). Eine Stromversorgung ist seitens des Veranstalters nicht vorgesehen. Durchführungsbestimmungen Stand 28.01.2016 Seite 1 von 3 Verkaufszeit Die Verkaufszeit für den Flohmarkt ist von 11.00 – 18.00 Uhr festgesetzt. Der Verkaufsplatz ist spätestens bis 20.00 Uhr zu räumen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die mitgebrachten Gegenstände sowie Stand-, Verpackungsmaterial und Müll mitzunehmen und privat zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden verfolgt und in Rechnung gestellt. Aufsicht / Weisungsbefugnis Die Aufsicht wird durch Mitarbeiter und Beauftragte der SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH ausgeübt. Ihren Weisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Zugelassener Warenkreis Mit dem Erwerb einer Platzkarte über die vorgenannten Buchungsmöglichkeiten sind nur Privatverkäufer, keine gewerblichen Verkäufer zugelassen. Gegenstände, die verkauft werden dürfen, sind u.a. antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthandwerkliche Artikel und Gegenstände, Sammlerstücke, Handarbeiten, Bücher, (gereinigte) Second-Hand-Ware usw. Nicht zugelassen werden können: Lebensmittel und Getränke aller Art Waren wie Blumen, Pflanzen, Tiere etc. Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile Waren mit pornographischem Inhalt Gift-, Arznei- und Rauschmittel Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe Hieb- und Stoßwaffen Sonstige gefährliche Gegenstände Pyrotechnische Artikel Neuwertige Industrieprodukte Die Verwendung von Lautsprecheranlagen zum Anbieten der Ware sowie Betteln und Hausieren ist nicht gestattet. Anfahrt / Parken Die gesamte Verkaufsfläche darf während des Flohmarkts nicht befahren werden. Zum Entladen besteht die Möglichkeit, kurz (max. 15 Minuten) an vorgegebenen Stellen zu halten. Hierzu gelten die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (STVO). Da die Entladestellen nahe bei, jedoch nicht direkt am jeweiligen Stand vorhanden sein werden, empfiehlt es sich, einen kleinen Wagen o.ä. zum Transport der Tische / Pavillons und der Ware mitzubringen. Der Veranstalter informiert den Teilnehmer vorab über die für ihn günstigste Anfahrtsmöglichkeit (kurzfristige Änderungen vorbehalten) Durchführungsbestimmungen Stand 28.01.2016 Seite 2 von 3 Die Einfahrt endet um 9.45 Uhr, spätestens um 10.00 Uhr müssen alle Fahrzeuge vom Flohmarktgelände entfernt sein. Das Parken auf dem Gelände ist nicht gestattet. Parkmöglichkeiten bestehen in der Tiefgarage P2 direkt unter dem SI-Centrum (Erlebnis-Pauschale 8,- Euro für bis zu 10 Stunden Parken) Haftung Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch ihn oder seine Hilfspersonen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wird. Jeder hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums gegen Gefahren jeder Art selbst zu treffen. Schadenersatzansprüche an die SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH wegen Eigentumsbeschädigung oder Diebstahl werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Das Gelände wird in dem Zustand, in dem es sich bei der Zuweisung befindet, zur Verfügung gestellt. Die SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH leistet keinerlei Gewähr oder Schadenersatz, die durch Schäden auf dem Flohmarktgelände entstehen. Platzentzug Der Veranstalter hat das Recht zum sofortigen Entzug des Platzes, wenn der Teilnehmer eine der Zuweisungsbedingungen verletzt oder Anordnungen der Aufsicht oder der Polizei nicht befolgt. Anerkenntnis Mit Erwerb einer Platzkarte erkennt der Teilnehmer diese Durchführungsbestimmungen an. Stuttgart, Januar 2016 SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH Claudia Gerum (Geschäftsführerin) Veranstalter / Kontakt SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH Plieninger Str. 100 70567 Stuttgart Tel.: Fax: Mail: Web: 0711 7252 710 0711 7252 709 [email protected] www.si-centrum.de Durchführungsbestimmungen Stand 28.01.2016 Seite 3 von 3
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