Durchführungsbestimmungen für den SI

Durchführungsbestimmungen für den SI-Flohmarkt am 09.04.2016
Teilnahmekarten
Die Teilnahme am Flohmarkt ist nur mit der jeweils gültigen Platzkarte möglich. Die Platzkarten sind
zu erwerben über
Easy Ticket Service
Tel. 0711 – 2 555 555
www.easyticket.de
Die Festlegung des Platzes erfolgt durch den Veranstalter (SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH).
Bei Kauf der Teilnahmekarten sind Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben,
damit der Veranstalter den Teilnehmer bzgl. der Details kontaktieren kann (Entladezonen usw.)
Jeder Teilnehmer kann nur einen Platz erwerben. Dieser entspricht in den meisten Fällen 3x3
Metern, in einigen wenigen Fällen kann nur ein Platz von 2x2 oder 2x3 Metern zur Verfügung gestellt
werden. Der Untergrund besteht je nach Standfläche aus Kopfsteinpflaster, Pflastersteinen, Asphalt
oder Gras.
Es steht eine geringe Anzahl von Plätzen für Kinder zur Verfügung (kostenfrei) – hierzu nimmt der
Teilnehmer im Vorfeld direkt mit dem Veranstalter Kontakt auf (Kontaktdaten siehe am Ende des
Dokuments). Ermäßigungen für Schüler und Studenten sind nicht möglich.
Flohmarktfläche / Zuweisung von Verkaufsplätzen
Der Flohmarkt findet im Außenbereich des SI-Centrum Stuttgart statt (Palladium Vorplatz, Weg zum
Busparkplatz, Busparkplatz (Teilfläche)).
Die Platzzuweisung erfolgt nach Vorlage der Platzkarte am 09.04.2016 zwischen 08.00 Uhr und 10.00
Uhr ausschließlich durch den Veranstalter bzw. durch von ihm beauftragte Personen.
Plätze, die bis 10.00 Uhr nicht belegt sind, werden anderweitig vergeben. Restplätze oder nicht
eingenommene Plätze können am Tag der Veranstaltung ab 10.00 Uhr direkt beim Veranstalter
nachgelöst werden.
Es ist nicht gestattet, die Plätze eigenmächtig einzunehmen oder Platzreservierungen vorzunehmen.
Teilnehmer, die keine Platzkarte vorzeigen können (auch wenn diese nur vergessen wurde), haben
keinen Anspruch auf Zuweisung eines Platzes.
Es steht ausschließlich der Platz wie oben angegeben zur Verfügung – Tische, Stühle etc. müssen vom
Teilnehmer selbst gestellt und mitgebracht werden. Es ist auf den meisten Standflächen möglich,
einen Pavillon (max. 3x3 Meter) aufzustellen. Dieser muss vom Teilnehmer mitgebracht und
standsicher aufgestellt werden (Befestigung mit Gewichten). Der Veranstalter behält sich das Recht
vor, den Einsatz von Pavillons in einzelnen Fällen zu untersagen (Sicherheits-/Platzgründe). Eine
Stromversorgung ist seitens des Veranstalters nicht vorgesehen.
Durchführungsbestimmungen
Stand 28.01.2016
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Verkaufszeit
Die Verkaufszeit für den Flohmarkt ist von 11.00 – 18.00 Uhr festgesetzt. Der Verkaufsplatz ist
spätestens bis 20.00 Uhr zu räumen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die mitgebrachten Gegenstände sowie Stand-, Verpackungsmaterial
und Müll mitzunehmen und privat zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden verfolgt und in
Rechnung gestellt.
Aufsicht / Weisungsbefugnis
Die Aufsicht wird durch Mitarbeiter und Beauftragte der SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH
ausgeübt. Ihren Weisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
Zugelassener Warenkreis
Mit dem Erwerb einer Platzkarte über die vorgenannten Buchungsmöglichkeiten sind nur
Privatverkäufer, keine gewerblichen Verkäufer zugelassen.
Gegenstände, die verkauft werden dürfen, sind u.a. antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte
kunsthandwerkliche Artikel und Gegenstände, Sammlerstücke, Handarbeiten, Bücher, (gereinigte)
Second-Hand-Ware usw.
Nicht zugelassen werden können:
Lebensmittel und Getränke aller Art
Waren wie Blumen, Pflanzen, Tiere etc.
Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile
Waren mit pornographischem Inhalt
Gift-, Arznei- und Rauschmittel
Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe
Hieb- und Stoßwaffen
Sonstige gefährliche Gegenstände
Pyrotechnische Artikel
Neuwertige Industrieprodukte
Die Verwendung von Lautsprecheranlagen zum Anbieten der Ware sowie Betteln und Hausieren ist
nicht gestattet.
Anfahrt / Parken
Die gesamte Verkaufsfläche darf während des Flohmarkts nicht befahren werden.
Zum Entladen besteht die Möglichkeit, kurz (max. 15 Minuten) an vorgegebenen Stellen zu halten.
Hierzu gelten die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (STVO). Da die Entladestellen nahe
bei, jedoch nicht direkt am jeweiligen Stand vorhanden sein werden, empfiehlt es sich, einen kleinen
Wagen o.ä. zum Transport der Tische / Pavillons und der Ware mitzubringen. Der Veranstalter
informiert den Teilnehmer vorab über die für ihn günstigste Anfahrtsmöglichkeit (kurzfristige
Änderungen vorbehalten)
Durchführungsbestimmungen
Stand 28.01.2016
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Die Einfahrt endet um 9.45 Uhr, spätestens um 10.00 Uhr müssen alle Fahrzeuge vom
Flohmarktgelände entfernt sein.
Das Parken auf dem Gelände ist nicht gestattet. Parkmöglichkeiten bestehen in der Tiefgarage P2
direkt unter dem SI-Centrum (Erlebnis-Pauschale 8,- Euro für bis zu 10 Stunden Parken)
Haftung
Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch ihn oder seine Hilfspersonen vorsätzlich oder
fahrlässig verursacht wird. Jeder hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums
gegen Gefahren jeder Art selbst zu treffen. Schadenersatzansprüche an die SI-Erlebnis-Centrum
Stuttgart GmbH wegen Eigentumsbeschädigung oder Diebstahl werden hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen.
Das Gelände wird in dem Zustand, in dem es sich bei der Zuweisung befindet, zur Verfügung gestellt.
Die SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH leistet keinerlei Gewähr oder Schadenersatz, die durch
Schäden auf dem Flohmarktgelände entstehen.
Platzentzug
Der Veranstalter hat das Recht zum sofortigen Entzug des Platzes, wenn der Teilnehmer eine der
Zuweisungsbedingungen verletzt oder Anordnungen der Aufsicht oder der Polizei nicht befolgt.
Anerkenntnis
Mit Erwerb einer Platzkarte erkennt der Teilnehmer diese Durchführungsbestimmungen an.
Stuttgart, Januar 2016
SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH
Claudia Gerum (Geschäftsführerin)
Veranstalter / Kontakt
SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH
Plieninger Str. 100
70567 Stuttgart
Tel.:
Fax:
Mail:
Web:
0711 7252 710
0711 7252 709
[email protected]
www.si-centrum.de
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