Landeshauptstadt Dresden Schulverwaltungsamt Soll das

Landeshauptstadt Dresden
Schulverwaltungsamt
Soll das schulpflichtige Kind zur Schulanmeldung mitgebracht werden?
Grundschulen, die wünschen, dass Sie Ihr Kind zur
Schulanmeldung mitbringen:
6., 10., 26.,
35., 39., 47., 48.,
50., 59.,
71., 75., 81., 84., 85.,
90., 102., 117,. 120.,
129., 139.,
Grundschule Weixdorf,
Grundschule Langebrück
Grundschule Schönfeld,
Grundschulen, bei denen es nicht erforderlich ist,
dass Sie Ihr Kind zur Schulanmeldung mitbringen:
12., 14., 15., 16., 19., 25.,
30., 33., 37., 41., 43., 44.,
56., 62., 63., 65.,
70., 74., 76., 89.,
91., 92., 93., 103., 106., 108.,
113.,
Grundschule Cossebaude,
Hutbergschule Weißig
Sollte die von Ihnen favorisierte Schule nicht in dieser Übersicht erfasst sein, informieren Sie sich bitte rechtzeitig direkt bei der jeweiligen Schule.
Impressum
Herausgeberin
Schulverwaltungsamt
Telefon (03 51) 4 88 92 01
Landeshauptstadt Dresden
Telefax (03 51) 4 88 92 03
Der Oberbürgermeister
E-Mail [email protected]
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Postfach 12 00 20
Januar 2016
01001 Dresden
Zentraler Behördenruf 115 – Wir lieben Fragen
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