U 13, Durchführungsbestimmungen

Deutscher Schwimm-Verband e.V.
Mitglied der Fédération Int. de Natation und der Ligue Européenne de Natation
Korbacher Straße 93 – D-34132 Kassel – Tel./Fax: + 49 (0) 561–940 83 0 / -15
E-Mail: [email protected] – http://www.dsv.de
Rundenleiter männliche Jugend
Holger Sonnenfeld
Walter-Gieseking-Straße 1
30159 Hannover
Tel. (0511) 271 67 24 p.
Tel. (0511) 640 74 – 358 d.
[email protected]
01. September 2015
Deutsche Meisterschaft 2015 U13
Durchführungsbestimmungen
1. Wettkampfbestimmungen
Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO), die Wettkampfpassordnung
(WKPO) und die Anti-Doping-Bestimmungen (ADB) des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV).
Abweichend von den WB gelten folgende Regelungen:
Eine aktive Zonenverteidigung in der eigenen Hälfte zur Verhinderung des Centeranspiels ist nicht
zulässig. Spielt eine verteidigende Mannschaft die aktive Zonenverteidigung in der eigenen Hälfte,
wird dies als „schwerer Fehler“ geahndet und mit einem Ausschlussfehler bestraft. Ein verteidigender
Spieler, der sich aus dem Halbkreis von einem Gegenspieler aktiv zur Centerposition zurückzieht,
bevor der Ball dorthin gespielt wird, begeht einen „schweren Fehler“, der mit einem Ausschlussfehler
bestraft wird. Erlaubt im Sinne dieser Regel hingegen ist das Springen zum Center, nachdem das
Anspiel dorthin erfolgt ist.
Der Torgewinn nach einem unmittelbaren Wurf als Freiwurf außerhalb des 5 m-Raums gemäß § 331
Absatz 3 WB wird in der Jugendklasse U13 nicht angewendet. Ein auf diese Weise erzieltes Tor wird
nicht gewertet und der verteidigenden Mannschaft wird ein Torabwurf zuerkannt.
Abweichend von § 321 Absatz 2 WB, Fachteil Wasserball darf der Trainer bis zur Mittellinie coachen.
Ansonsten gelten die Bestimmungen des § 321 unverändert. Die Spielzeit beträgt 4 x 5 Minuten. Die
Spielfeldgröße des Feldes beträgt 25 Meter in der Länge.
2. Termine
Vorrunde:
03./04. Oktober 2015
Endrunde:
06. - 08.11.2015
3. Spielsystem
Die Landesgruppen (Nord, Ost, Süd und SV NRW) spielen eine Runde aus, aus der sich jeweils die
drei erstplatzierten Mannschaften (auch mehr Teams je Landesgruppe können zugelassen werden)
für die Vorrunde der Deutschen Meisterschaft 2015 qualifizieren. Die Mannschaften sind durch die
Landesgruppen bis zum 31. August 2015 zu melden.
Zusammensetzung der Gruppen:
Vorrunde 1: O1 – W2 – S2 – N3 – O4 Ausrichter O4 Vorrang/O1 muss
Vorrunde 2: W1 – O2 – N2 – S3 – W4 Ausrichter W4 Vorrang/W1 muss
Vorrunde 3: N1 – S1 – O3 – W3 – M5* Ausrichter N1 Vorrang/S1 muss
M5 ist die 5. Mannschaft aus der Landesgruppe mit dem Vorjahrespokalsieger. Es kann auch die 4.
Mannschaft einer Landesgruppe sein, wenn Nord oder Süd im Vorjahr Pokalsieger war. Nachrücker
mit Vorrang Nord und Süd sind möglich.
Bankverbindung: Kasseler Sparkasse – IBAN: DE54520503530002065069 – BIC/SWIFT: HELADEF1KAS
Vereinsregister Kassel - Vereinsregisternummer 85 VR 2744
Finanzamt Kassel I - Steuer-Nr. 25 250 0315 2
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Die zwei erstplatzierten Mannschaften der drei Vorrundenturniere qualifizieren sich für die Endrunde.
Die Spiele der Vor- und Endrunde werden in Turnierform jeder gegen jeden ausgetragen. Die
erstplatzierte Mannschaft der Endrunde trägt den Titel „Deutscher Meister 2015 U 13“.
4. Meldung
Die über die Landesgruppen (Nord, Ost, Süd und SV NRW) qualifizierten Mannschaften müssen
durch die anhängende Meldebestätigung an den Rundenleiter männliche Jugend Ihre Teilnahme
zusagen. Meldeschluss ist der 13. September 2015.
Der Besitz der Trainerlizenz (C-Trainerlizenz als Mindestqualifikation) muss nach § 348 WB Fachteil
Wasserball mit der Meldebestätigung durch Kopie beim Rundenleiter nachgewiesen werden.
5. Meldegeld
Für jede Mannschaft wird ein Meldegeld in Höhe von € 125,00 erhoben. Dieses muss bis zum 13.
September 2015 auf folgendes Konto überwiesen werden:
Deutscher Schwimm-Verband e.V.
Kasseler Sparkasse
IBAN: DE54520503530002065069
Für verspätet eingehende Zahlungen werden € 10,00 Bearbeitungsgebühr berechnet.
Wird nach Abgabe der Teilnahmebestätigung auf die Teilnahme verzichtet, wird gem. § 11 Abs. (2) a
AT ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld in Höhe von € 1.000,00 erhoben.
6. Ausrichtung
Die Vergabe der Vorrunden und der Endrunde erfolgt anhand eingereichter Bewerbungen. Der
Ausrichter sorgt in den Vorrunden für einen qualifizierten Sprecher. In der Endrunde kann dieser auch
vom DSV gestellt werden. Die Vorstellung der beiden Mannschaften sowie der Schiedsrichter erfolgt
vor dem Spiel. Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft spielt in weißen Kappen. Bei allen
Spielen ist eine „Erste Hilfe“ durch geschultes Personal zu garantieren.
Der Ausrichter stellt alle benötigten Gegenstände gem. § 316 WB zur Verfügung und hat die
Protokollführung sowie die offene Zeitmessung zu übernehmen.
Für das Endrundenturnier werden Besonderheiten (Siegerehrung, Preise, Kostenübernahme für DSVMitglieder, Sprecher, Presse, Tribüne, Rahmenprogramm, etc.) durch einen gesonderten Vertrag
zwischen Ausrichter und der DSV Fachsparte Wasserball geregelt.
7. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 304, Abs. (5) WB folgende Altersklassen: 2002 - 2005.
Der Nachweis der Sportgesundheit wird durch die Meldebestätigung erkläret. Andernfalls ist davon
auszugehen, dass eine Teilnahmeberechtigung nach § 16 WB, Allgemeiner Teil nicht vorliegt.
8. Kampfgericht
Das Kampfgericht setzt sich aus Turnierleiter, Sekretär, zwei Zeitnehmern und einem Sprecher
zusammen. Der Sekretär, der Sprecher und die zwei Zeitnehmer sind vom Ausrichter zu stellen.
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Alle Spiele werden ohne Torrichter durchgeführt. Die Aufgabe der Torrichter wird von den
Schiedsrichtern mit übernommen. Der Balleinwurf erfolgt durch die beteiligten Mannschaften. Die
Schiedsrichter werden von der DSV Schiedsrichterkommission angesetzt. Für die Vor- und
Endrundenturniere werden Turnierleiter berufen, die für den Ablauf der jeweiligen Turniere zuständig
sind und für diese Disziplinarberechtigung gem. § 9 Abs. (6) RO haben.
9. Kosten
Schiedsrichter und Turnierleiter werden wie folgt Vergütung:
Schiedsrichter € 40,00 je Spiel, Turnierleiter € 20,00 je Spiel.
Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung der Schiedsrichter und Turnierleiter werden den
Gesamtkosten zugeordnet.
Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt:
3 Teilnehmer: Ausrichter 4/6 und Gastvereine je 1/6 der Gesamtkosten
4 Teilnehmer: Ausrichter 4/7 und Gastvereine je 1/7 der Gesamtkosten
5 Teilnehmer: Ausrichter 4/8 und Gastvereine je 1/8 der Gesamtkosten
6 Teilnehmer: Ausrichter 4/9 und Gastvereine je 1/9 der Gesamtkosten.
Die Fahrtkosten richten sich nach den Reisekostenrichtlinien des DSV. Die Gesamtabrechnung wird
vom Turnierleiter durchgeführt und nach Turnierende dem Rundenleiter männliche Jugend mit dem
Ergebnis mitgeteilt.
10. Protokoll
Die Spielprotokolle sind als E-Protokoll anzufertigen. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich,
sind die Daten innerhalb von 24 Stunden nach Spielende im online-System nachzutragen.
Der Ausrichter hat unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung alle Spielprotokolle an den
Rundenleiter männliche Jugend zu senden.
Hannover, 01. September 2015
Hans-Jörg Barth
Holger Sonnenfeld
Vorsitzender der Fachsparte Wasserball
Rundenleiter männliche Jugend
Anlage:
-
Teilnehmerübersicht
Meldebestätigung
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