Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und

KOBV
Zeitung für Menschen
mit Behinderungen
Nr. 1 – Jänner bis April 2015
68. Jahrgang
Zeitung des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes Stmk
8010 Graz, Wielandgasse 14-16/3. Stock
.
Für Kriegsbeschädigte, Präsenzdiener, Hinterbliebene und Behinderte
Blick in die Herrengasse-Graz (Anna Grill)
Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und FunktionärInnen
ein frohes und gesegnetes Osterfest!
Das finden Sie unter anderem in dieser Ausgabe
Geschäftsführende
Vizepräsidentin
Helga Kaufmann
Präsident
LAbg.
Franz Schleich
Erholungsangebote
2015
2
AUS DEM INHALT
Jänner bis April 2015
Aus dem Inhalt
Bericht der geschäftsführenden Vizepräsidentin���������������������Seite 03
Behindertenberatung ����������������������������������������������������������������������Seite 14-15
Aus der Organisation���������������������������������������������������������������������Seite 04-05
Erholungsaktion�������������������������������������������������������������������������������� Seite 16-17
Die Rechtschutzabteilung informiert������������������������������������Seite 06-09
Anmeldung������������������������������������������������������������������������������������������������Seite 18
Eigenberichte�������������������������������������������������������������������������������������Seite 09-12
Hoher Geburtstag, Inserat������������������������������������������������������������������Seite 19
Wir gratulieren����������������������������������������������������������������������������������������� Seite 13
KRIEGSOPFER- UND BEHINDERTENVERBAND STEIERMARK
Ortsgruppe .....................................................................................
BEITRITTSERKLÄRUNG
Zuname: ........................................................... Vorname: ........................................................... Geb.Dat.: ......................................
Fam.Stand: ................................. Vorn. d. Ehegatten/in: .................................................. Staatsangehörigk.: ....................................
Anschrift: ........................................................................................................................................................................................................
Tel.Nr.: ................................................................ E-mail: ............................................................... Beruf: ..............................................
Art der Körperbehinderung: ........................................................................................................................................................................
festgestellt durch:
Sozialministeriumservice 
Sozialversicherungsanstalt 
Amtsarzt 
Grad der Behinderung: ............................ v.H.
Bem.Zl. od. Beh.Pass-Nr.: ...............................................................
Vers.Nr.: .....................................................................................
Welche Leistungen beziehen Sie aufgrund Ihrer Behinderung ( z.B.: Renten, Sozialleistungen usw.) ?
.....................................................................................................................................................................
Art der Beitragszahlung:
Inkasso Ortsgruppe
 Bankeinzug vierteljährl. 
EDV-Abzug
Inkasso Landesverband 
Eintritt zum Quartal: ab ................................
Beitragsmarken

Mit der Fertigung dieser Beitrittserklärung akzeptiere ich die Satzungen des obgenannten Verbandes und bestätige gleichzeitig die Richtigkeit meiner Angaben. Bei Nachzahlung des Mitgliedsbeitrages und Teilnahme der Erholungsaktion bzw. bei Klagsvertretung verpflichte ich mich, ab Inanspruchnahme der genannten Leistungen für fünf
Jahre die Mitgliedschaft beim KOBV Steiermark fortzusetzen.
............................................................................
(Datum)
...........................................................................
( Unterschrift)
EINZUGSERMÄCHTIGUNG
Name des Kontoinhabers: ...........................................................
............…....................................…..................………………………
(Name der Bank)
.............................................................................
(BIC)
...................................................................................
(IBAN)
Hiermit ermächtige ich den KOBV Steiermark widerruflich, den von mir zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Damit
ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann nicht, wenn
mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Bei Änderung des Kontos bzw. Widerruf ist der KOBV Steiermark zu benachrichtigen. Entstandene Bankspesen
wegen Nichteinlösung werden verrechnet.
...........................................................................
(Unterschrift)
BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRENDEN VIZEPRÄSIDENTIN
Jänner bis April 2015
3
Bericht der geschäftsführenden Vizepräsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Mitglieder!
D
er Voranschlag des
KOBV Steiermark
für das Jahr 2015, der vom
Verbandsvorstand
einstimmig beschlossen wurde, konnte ausgeglichen
erstellt werden. Allerdings
steigen die Ausgaben
für
Fürsorgeleistungen
enorm, diese konnten jedoch durch Einsparungen
in der Verwaltung kompensiert werden. Die rasant ansteigende Zahl von
Unterstützungsanträgen,
die vom Unterstützungsausschuss sehr genau geprüft werden, zeigt, dass
es auch in Österreich
immer mehr notleidende Mitbürger gibt. Wenn
auch budgetäre Probleme der Bundesregierung
zu Beschneidungen von
Unterstützungen für Behinderte führen, wird der
KOBV, schon allein aus
seiner Tradition und seinem
Selbstverständnis
heraus, weiter unsere in
Not geratenen Mitglieder
unterstützen.
H
ier ist ganz besonders
Herrn Landeshauptmannstellvertreter
und
Soziallandesrat Siegfried
Schrittwieser für die gewährte Subvention zu
danken. Aber auch unseren Haus- und FriedhofsammlerInnen
und
vor allem der gebefreudigen Bevölkerung in ganz
Steiermark möchten wir
aufrichtig und herzlich
DANKE sagen. Seien Sie
versichert, dass wir mit allen Spendengeldern mehr
als sorgsam umgehen. Die
Gelder werden immer dort
eingesetzt, wo sie am dringendsten benötigt werden.
B
ehinderte
müssen
nicht nur gegen die
finanzielle Not ankämpfen, sondern sie kämpfen
auch für INKLUSION.
Sie möchten eine für sie
geeignete Arbeit finden –
und bezahlt werden wie
andere auch. Inklusion ist
derzeit ein Schlagwort,
aber die Wirklichkeit sieht
leider anders aus.
D
ie
Behindertenanwaltschaft
musste
im vergangenen Jahr eine
deutliche Steigerung der
Beschwerdefälle von Menschen mit Behinderung
verzeichnen. Das geht
aus den aktuellen Daten
hervor, die Behindertenanwalt Erwin Buchinger
kürzlich präsentiert hat.
Angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen
unter
Menschen mit Behinderung sieht er die Politik
und das Arbeitsmarktservice (AMS) gefordert.
1324 Menschen mit Behinderung haben sich im
Jahr 2014 an die Behindertenanwaltschaft gewandt,
das ist ein PLUS von ca. 20
Prozent gegenüber 2013.
Für den KOBV sind diese
Zahlen bestürzend und
lassen den Schluss zu, dass
die bisherigen Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit nicht gegriffen haben.
S
ehr erfreulich ist, dass
Herr
Landeshauptmannstellvertreter
und
Soziallandesrat
Siegfried Schrittwieser 18
Menschen mit und ohne
Behinderung zu „Botschaftern der Inklusion“
ausbilden ließ, die der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
entgegenwirken
sollen.
Sie werden in weiteren
Seminaren Beamte und
Gemeindebedienstete für
diese Anliegen sensibilisieren. Die Ausbildung der
Botschafter ist eine von 54
Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention.
D
er
KOBV-Behindertenverband
ist
bestrebt, Inklusion zu
verwirklichen und gemeinsam mit seinen FunktionärInnen und Mitgliedern auch weiterhin
einzufordern. Wir wollen
eine Gesellschaft in der
Menschen mit Behinderung willkommen sind
und mit allen Rechten und
Pflichten teilhaben können – das ist INKLUSION.
D
er KOBV-Behindertenverband verfügt
mit seinen steiermarkweit
über 7.000 Mitgliedern
über ein Netzwerk von vielen ehrenamtlichen FunktionärInnen, die sich der
Betreuung von Menschen
mit Behinderung widmen.
Diesen Funktionären und
Funktionärinnen gebührt
unser aufrichtiger Dank
für den unermüdlichen
Einsatz zum Wohle unserer Mitglieder. Danken
möchten wir auch unseren
Mitgliedern für die Treue
zu unserem Verband.
I
n diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen einen schönen und erholsamen Sommer.
Ihre
Helga Kaufmann
4
AUS DER ORGANISATION
Jänner bis April 2015
Liebe Mitglieder!
Nachstehend geben wir alle abgehaltenen Bezirk- Bereichsdelegiertentage und Jahreshauptversammlungen bekannt:
Bezirksgruppe GRAZ UND UMGEBUNG Bezirksgruppenobmann: Franz PFINGSTL
Ao. JHV. Übelbach
25.02.2015
Fusionierung mit der Ortsgruppe Gratwein
Bereichsgruppe KNITTELFELD Bereichsgruppenobfrau: Anita GERHARD
Ao.JHV Seckau
13.12.2014
Friedrich Bräuer
Bezirksgruppe LEIBNITZ Bezirksgruppenobmann: Josef KLUG
Ao.JHV Hlg.Kreuz/W.
07.12.2014
Günther Draxler
Bezirksgruppe LIEZEN Bezirksgruppenobmann: Max PITSCHEIDER
Aigen/E.
15.11.2014
Albrecht Hager
Rottenmann
15.11.2014
Max Pitscheider
Haus/E.
22.11.2014
Fusionierung mit dem KOBV Steiermark
Gröbming
29.11.2014
OSchR.Dir. Albin Herbert Golker
Bereichsgruppe RADKERSBURG: Bereichsgruppenobmann: Rupert GANGL
Halbenrain
31.01.2015
Fusionierung mit dem KOBV Steiermark
SPRECHTAGSTERMINE 2015
Über Wunsch von einzelnen Ortsgruppen werden nachstehende Sprechtagstermine bekannt gegeben:
Standort:
Ortsgruppe Deutschlandsberg:
ÖZIV Haus in der Hörbingerstr. 23
11.04.
16.05.
22.05.
13.6.
08.08.
28.08.
Uhrzeit
9.00 bis 11.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Ortsgruppe Eibiswald: Gasthof Polz in Aibl
18.04.
23.05.
27.06
25.07.
9.00 bis 11.00 Uhr
Ortsgruppe Groß St.Florian: Gasthof Schnattl (Kirchenwirt)
04.04.
9.05.
06.06.
18.07.
9.00 bis 11.00 Uhr
02.05.
20.06.
11.07.
08.08.
9.00 bis 11.00 Uhr
04.05.
08.06.
06.07.
10.08.
9.00 bis 11.00 Uhr
24.04.
12.06.
24.07.
21.08.
13.00 bis 17.00 Uhr
Ortsgruppe Stainz, Bad Gams und Lannach:
Gasthof Putzer in Rassach 63
Ortsgruppe St.Marein-St.Lorenzen/M.:
Gemeinde St.Lorenzen/M. ACHTUNG: Muttertagsfeier
am 25.4.2015 um 16.00 Uhr beim Karpfengoudi
Ortsgruppe St. Martin/S. Gemeindebücherei St.Martin/S.
Nachträglicher Bericht über Auszeichnungsverleihungen:
BEREICHSGRUPPE BRUCK/MUR: OG. THÖRL, Walter ANISER, Medaille in Silber
BEREICHSGRUPPE JUDENBURG:
OG. WEISSKIRCHEN, Franz KOBALD, Ehrennadel in Silber; Herwig LASSNIG, Medaille in Silber
BEZIRKSGRUPPE GRAZ UND UMGEBUNG:
OG. ÜBELBACH, Monika GRATZER, Dank- und Anerkennungsurkunde mit Plakette und Ansteckabzeichen
Der diesjährige Schulungskurs für unsere FunktionärInnen in Schloss Sommerau
findet in der Zeit vom 15. Oktober bis 17. Oktober 2015 statt.
Anmeldungen können schon jetzt im Verbandsbüro unter der
Tel.Nr. 0316/82-91-21-82 (Fr.Tretnjak) getätigt werden.
AUS DER ORGANISATION
Verminte Kindheit
Verminte Kindheit
Erinnerungen von Kindern und Jugendlichen
in der Kriegs- und Nachkriegszeit
Herausgegeben vom Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich
Redaktion: Maria Brandl
Erinnerungen von Kindern und Jugendlichen
in der Kriegs- und Nachkriegszeit
„Nie wieder Krieg!“ war das
erste und unverbrüchliche
Bekenntnis jener Männer
und Frauen, die am 17. April 1945 die „Zentralorganisation der Kriegsopfer Österreichs“ begründet haben.
Das 70-jährige Bestehen
nutzt der Kriegsopfer und
Behindertenverband Österreich, in einem eigenen
Buch („Verminte Kindheit“)
Kinder und Jugendliche aus
der Kriegs- und Nachkriegszeit zu Wort kommen zu
rungen aus der Kriegs- und
Nachkriegszeit in Österreich, verfasst von Frauen
und Männern, die als Zeitzeugen diese Jahre noch in
lebendiger Erinnerung haben und bereit waren, darüber selbst zu schreiben.
Die Sammlung erhebt zwar
keine wissenschaftlichen
Ansprüche, aber stellt vermutlich die letzte Chance
dar, diese Berichte der österreichischen Kriegsopfer
zu sammeln und hinsichtlich ihrer Aussagen in den
öffentlichen Diskurs zu
bringen.
Menschen, die zwischen
1927 bis 1945 geboren
wurden und über 70 Jahre
sind, haben eine spezielle
Kindheitsgeschichte. Heute
sprechen wir davon, dass
etwa 1/3 der über 70-Jährigen an Symptomen einer
PTBS, einer Posttraumatischen Belastungsstörung,
leiden, die mit aufdrängenden (Kindheits-) Erinnerungen, mit Albträumen,
Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, Konzentrationsstörungen und Depressio-
nen einhergehen und in der
Folge auch mit körperlichen
Erkrankungen.
Claudia Wielander MSc,
Psychotherapeutin, geht in
ihrem Artikel der Transgenerationalen Weitergabe
von Kriegserfahrungen auf
den Grund.
Verminte Kindheit
Erinnerungen von Kindern
und Jugendlichen in der
Kriegs- und Nachkriegszeit
ISBN 978-3-901661-33-4
Veröffentlichungen
des
Ludwig Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung, Graz-Wien-Raabs.
Herausgegeben von Stefan
Karner und KOBV Österreich. Mit freundlicher Unterstützung der Österreichischen Lotterien
Bestellungen (das Buch erscheint am 16.4.2015)
Bestellschein ausgefüllt und
unterschrieben an Wienwork, 1220 Wien, Maria
Tusch Strasse 21 oder telefonisch unter 01/288 80 /
310 oder per Mail an
[email protected]
[email protected] 
Kriegsfolgen-Forschung
Verminte Kindheit
lassen. Viele erzählten zum
ersten Mal von ihren Erinnerungen an die schreckliche Zeit. Die Erinnerungen
handeln von Angst, Hunger,
Flucht, Minen, Bomben,
Besatzern, verlorenen Vätern und Vergewaltigungen.
Aber auch von Puppenwägen oder Stöckelschuhen,
die für die Mädchen als Erlebnis bleibender waren als
die Kriegserlebnisse oder
das fehlende Essen. Auffallend ist die Unvoreingenommenheit, die Objektivität, mit der die damaligen
Kinder und Jugendlichen
von Opfern und Tätern berichten. Eine Forderung eint
sie alle: „Nie wieder Krieg!“
Univ.-Prof. Dr. Stefan Karner, Historiker, beleuchtet
in seinem Artikel den Begriff Kriegsopfer gemäß
dem internationalen humanitären und Kriegsvölkerrecht. Das vorliegende
Buch, dessen Entstehung
das Ludwig Boltzmann-Institut für Kriegsfolgenforschung wissenschaftlich begleitete, ist eine Sammlung
von interessanten Schilde-
Jänner bis April 2015
5
Bestellschein
Name: …………………………………………………………………………………..
Adresse. …………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………….
Ich bestelle hiermit ….. Stück des Buches: Verminte Kindheit Erinnerungen von
Kindern und Jugendlichen in der Kriegs- und Nachkriegszeit zum Stückpreis von
€ 23,90 zuzüglich Versandspesen.
…………
…………………………
Datum
Unterschrift
6
SOZIALES
Jänner bis April 2015
Rechtsschutzabteilung des
Landesverbandes informiert:
PENSIONSINFORMATION 2015:
Alle Pensionen werden
ab 1. Jänner 2015 nach
Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen um 1,7 %
erhöht.
Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2014 werden
erst ab 1.Jänner 2016 angepasst.
von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen
(chronisch Kranke), sofern
die monatlichen Nettoeinkünfte für
Alleinstehende € 1.003,16
Ehepaare
€ 1.504,07
nicht übersteigen.
Richtsätze für Ausgleichszulagen:
Alters- und Invaliditätspensionen
für Alleinstehende € 872,31
für Ehepaare € 1.307,89
Erhöhung für jedes Kind
€ 134,59
Pflegegelder:
Stufe 1:
€ 154,20
Stufe 2:
€ 284,30
Stufe 3:
€ 442,90
Stufe 4:
€ 664,30
Stufe 5:
€ 902,30
Stufe 6:
€ 1.260,00
Stufe 7:
€ 1.655,80
Die Rezeptgebühr
beträgt 2015: € 5,55
Für die Befreiung von der
Rezeptgebühr gelten folgende Grenzbeträge:
Für Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte
für Alleinstehende € 872,31
für Ehepaare
€ 1.307,89
nicht übersteigen.
Für Personen, die infolge
Diese Beträge erhöhen sich
für jedes unterhaltspflichtige Kind um € 134,59.
Leben im Familienverband
des Versicherten Personen
mit eigenem Einkommen,
so ist dieses zu berücksichtigen.
Heilbehelfe:
Der Kostenanteil des Versicherten beträgt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln
mindestens € 31,-- und bei
Sehbehelfen
mindestens
€ 93,--.
Personen, die das 15.Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder für die
erhöhte
Familienbeihilfe
bezogen wird, sowie Personen, die wegen besonderer
Schutzbedürftigkeit von der
Rezeptgebühr befreit sind,
sind auch von der Zahlung
des Kostenanteiles befreit.
Anna Grill
Service-Entgelt für die
e-card:
Die Höhe des Service-Entgeltes für das Jahr 2016 beträgt € 10,85 und wird im
November 2015 eingehoben.
Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr,
Zuschuss zu Fernsprechentgelten und Befreiung
von der Ökostrompauschale 2015
Nach Abzug der Miete, des
Eigenheimpauschales bei
Eigenheimen und der außergewöhnlichen Belastungen beträgt die Einkommensgrenze
für Alleinstehende € 976,99
für Ehepaare € 1.464,84
für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende
Person
€ 150,74
Das Haushalts-Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen aller in einem
Haushalt lebenden Personen. Leistungen aufgrund
des
Familienlastenausgleichsgesetzes, Impfschadengesetzes sowie Kriegsopfer-, Heeresversorgungs-,
Opferfürsorge-,
Verbrechensopfer-, Unfallrenten
und das Pflegegeld sind
nicht anzurechnen.
Anträge auf Befreiung der
o. a. Gebühren sind an die
GIS (Gebühren Info Service GmbH), Postfach 1000,
1051 Wien, einzureichen.
Im Falle einer positiven
Erledigung erwirbt der
Anspruchsberechtigte bei
Vorlage des Bescheides
das ausschließliche Recht
auf eine monatliche Gutschrift auf das vom Betreiber in Rechnung gestellte
Entgelt. Der Bescheid ist
an den Telefonanbieter
weiterzuleiten.
Zur Auswahl stehen derzeit:
A1 Telekom Austria AG
(A1 Festnetz u. Mobil /
bob), AICALL Telekomm.Dienstleistungs-GmbH,
Hutchison 3 Austria GmbH,
Kabel-TV Amstetten, TMobile Austria GmbH.
Allen Beziehern des Zuschusses zu den Fernsprechentgelten steht eine Befreiung von der Entrichtung
der sogenannten Ökostrompauschale, sowie von
der Bezahlung des € 20,-übersteigenden Teils des
Ökostromförderbeitrages
zu.
NEUERUNGEN IM JAHR 2015
Sozialversicherungs-Anpassunsgesetz (SVAG)
die Zeiten der Pflege eines
Kindes mit Behinderung
• Verbesserung für
die
Selbstversicherung in der
Pensionsversicherung für
Personen, die sich der Pflege eines im gemeinsamen
Haushalt lebenden Kindes
mit Behinderung, für das
erhöhte
Familienbeihilfe
gewährt wird, unter überwiegender Beanspruchung
ihrer Arbeitskraft widmen,
können sich, solange sie
während dieses Zeitraumes
ihren Wohnsitz im Inland
haben, längstens jedoch bis
zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, in
der Pensionsversicherung
SOZIALES
Jänner bis April 2015
und Krankenversicherung
selbst versichern. Dem Antragsteller entstehen keine
Kosten, da die Beiträge aus
den Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
und aus Mitteln des Bundes
getragen werden.
Die Selbstversicherung in
der Pensionsversicherung
für die Zeiten der Pflege
eines Kindes mit Behinderung nach § 18 a ASVG wird
ab 1.1.2015 an die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten
der Pflege naher Angehöriger nach § 18 b ASVG angeglichen, und zwar durch die
Schaffung der Möglichkeit
einer die Selbstversicherung nicht ausschließenden Erwerbstätigkeit neben
der Pflege (bisher war die
gänzliche Beanspruchung
der Arbeitskraft Voraussetzung) und durch die Anhebung der Beitragsgrundlage
von derzeit € 1.105,50 monatlich auf € 1.649,84 monatlich, wobei diese Angleichung in Etappen bis 2019
erfolgt.
Diese Anhebung führt
künftig zu einer höheren
Pensionsleistung für die betroffenen Pflegepersonen.
Änderung des Bundespflegegeldgesetzes
• Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen
für die Pflegestufen 1 und
2 ab 1.1.2015
Trotz zahlreicher Proteste und Interventionen des
KOBV Österreich bei politisch
Verantwortlichen
sind die Verschlechterungen beim Pflegegeld mit
1.1.2015 unverändert in
Kraft getreten.
Statt Maßnahmen zur
langfristigen finanziellen
Absicherung des Systems
der Pflegevorsorge zu setzen, wurden weitere Leistungskürzungen zu Lasten von pflegebedürftigen
Menschen vorgenommen.
Der Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2 wurde bereits im Rahmen des
Budgetbegleitgesetzes 2011
um jeweils 10 Stunden erschwert, und wurden die
Anspruchsvoraussetzungen
in den genannten beiden
Stufen nun neuerlich verschärft. Für die Betroffenen,
die ohnehin nur über geringe Einkünfte verfügen und
einen beachtlichen Teil für
Pflegeleistungen aufbringen
müssen, ist dies ein weiterer
sehr bedauerlicher Schritt
in die Armutsfalle.
Zu den Änderungen im
Detail
Der monatliche Pflegebedarf bei den Pflegestufen
1 und 2 wurde ab 1.1.2015
wie folgt erhöht:
für die Pflegestufe 1 auf
mehr als 65 Stunden (bisher
60 Stunden) und
für die Pflegestufe 2 auf
mehr als 95 Stunden (bisher
85 Stunden).
• Valorisierung
1.1.2016
erst
ab
Erst mit 1.1.2016 werden
die Beträge aller Pflegegeldstufen einmalig um 2 % erhöht.
Diese Anhebung ist zwar
grundsätzlich zu begrüßen,
ist jedoch nicht geeignet,
die Entwertung der Pflegegelder durch die jahrelange
Nichtvalorisierung auszugleichen.
Die Forderung des KOBV
Österreich, eine regelmäßige jährliche Anpassung der
Pflegegelder im Gesetz vorzusehen, wurde nach wie
vor nicht umgesetzt.
• Hausbesuche auch auf
Wunsch der Pflegebedürftigen oder der Angehörigen und Angebot
von kostenlosen Angehörigengesprächen bei
psychischen Belastungen
Bereits seit 2001 können
die Sozialversicherungsträger Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Pflege
durchführen. Insbesondere können sie in Form von
Hausbesuchen überprüfen,
ob eine den Bedürfnissen
der pflegebedürftigen Person entsprechende Pflege
gegeben ist und erforderlichenfalls durch Information und Beratung zu deren
Verbesserung beitragen.
Im Interesse der Prävention und zur Unterstützung
von pflegenden Angehörigen besteht ab 1.1.2015
die Möglichkeit, auch auf
Wunsch der Pflegebedürftigen oder ihrer pflegenden
Angehörigen Hausbesuche
im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen
Pflege durchzuführen.
Pflegenden Angehörigen,
die im Rahmen eines solchen Hausbesuches psychische Belastungen angegeben haben, können vom
zuständigen Sozialversicherungsträger als Beitrag zur
Prävention und als weitere
qualitätssichernde
Maßnahme Unterstützungsgespräche angeboten werden.
• Gesetzliche Verankerung
der Online-Informati-
7
onsangebote des Sozialministeriums
Als
Informationsangebot zur Bewältigung des
Pflegealltages wurde vom
Sozialministerium die Internetplattform www.pflegedaheim.at für pflegende
Angehörige als Online-Informationsangebot eingerichtet, welches nunmehr
auch gesetzlich verankert
wurde.
• Klarstellung der Zuständigkeit für Pflegegeldleistungen nach europarechtlichen Vorschriften
Durch die mit 1.1.2015 in
Kraft getretene Änderung
des § 3 a Abs. 1 BPGG
wurde klargestellt, dass ein
Anspruch auf Pflegegeld
auch ohne Grundleistung
gem. § 3 Abs. 1 und 2 für österreichische Staatsbürger
und Unionsbürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nur
dann besteht, wenn nach
der VO (EG) 883/2004 über
die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
nicht ein anderer Mitgliedsstaat für Pflegeleistungen
zuständig ist. Österreich
soll demnach nur dann zur
Leistung von Pflegegeld
verpflichtet sein, wenn Österreich auch für Leistungen bei Krankheit europarechtlich zuständig ist.
• Verpflichtung zur Geltendmachung von Ansprüchen auf anrechenbare Geldleistungen nach
ausländischen Vorschriften
Die Leistung von Pflegegeld
kann ab 1.1.2015 auch dann
abgelehnt, gemindert oder
8
SOZIALES
Jänner bis April 2015
entzogen werden, wenn der
Anspruchsberechtigte oder
Anspruchswerber
ohne
triftigen Grund Ansprüche
auf anrechenbare Geldleistungen nach ausländischen
Vorschriften trotz schriftlicher Aufforderung nicht
nachweislich geltend macht
(§ 26 Abs. 1 Z 4 BPGG).
Bessere Vereinbarkeit von
Pflege und Beruf
Pflegekarenz/Pflegeteilzeit, Familienhospizkarenz/Familienhospizteilzeit und Pflegekarenzgeld
Seit Jänner 2014 besteht
für privatrechtliche ArbeitnehmerInnen sowie für
öffentlich Bedienstete die
Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz
oder einer Pflegeteilzeit mit
einem Rechtsanspruch auf
ein Pflegekarenzgeld. BezieherInnen einer Leistung
aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Versicherungsschutz nach § 34
AlVG) können sich zum
Zwecke der Pflegekarenz
von der Leistung aus der
Arbeitslosenversicherung
abmelden. Ziel der Pflegekarenz/Pflegeteilzeit ist
eine bessere Vereinbarkeit
von Pflege und Beruf um
die Pflegesituation (neu) zu
organisieren und hierbei
eine Doppelbelastung zu
vermeiden.
Mit dieser durch das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz
2013
(ARÄG)
eingeführten neuen Sozialleistung konnte eine wesentliche Verbesserung für
pflegende Angehörige sowie ein Lückenschluss zu
den bereits bestehenden
Unterstützungsangeboten
des Sozialministeriums geschaffen werden.
Im Zeitraum Jänner bis
November 2014 wurde in
2.115 Fällen ein Pflegekarenzgeld gewährt und bei
einer
durchschnittlichen
Verfahrensdauer von unter
12 Tagen einer Vielzahl an
pflegenden
Angehörigen
rasch und unbürokratisch
geholfen.
Pflegekarenz/Pflegeteilzeit kann vereinbart werden, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens 3
Monaten ununterbrochen
besteht und die/der nahe
Angehörige ein Pflegegeld
zumindest in Höhe der Stufe
3 (bzw. bei Minderjährigen
und nachweislich demenziell erkrankten Personen
ab der Stufe 1) bezieht. Bei
Erklärung der beabsichtigten Inanspruchnahme einer
Pflegekarenz/Pflegeteilzeit
sind die Pflegegeld-Entscheidungsträger dazu angehalten, das Verfahren auf
Gewährung oder Erhöhung
des Pflegegeldes grundsätzlich binnen zwei Wochen
abzuschließen (beschleunigtes Verfahren).
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit können für eine Dauer
von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden, wobei bei der
Pflegeteilzeit eine Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu
10 Stunden/Woche möglich
ist.
Grundsätzlich kann dieselbe Arbeitnehmerin/derselbe Arbeitnehmer eine Pflegekarenz/Pflegeteilzeit für
dieselbe/n zu betreuende/n
Angehörige/n nur einmal
vereinbaren. Bei einer wesentlichen Erhöhung des
Pflegebedarfs um zumindest eine Pflegegeldstufe ist
eine neuerliche Vereinbarung möglich. Während der
Pflegekarenz/Pflegeteilzeit
besitzen ArbeitnehmerInnen einen Motivkündigungsschutz.
Personen, die eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit vereinbaren, haben
- sofern kein geringfügiges
Beschäftigungsverhältnis
karenziert wurde - einen
Rechtsanspruch auf ein
Pflegekarenzgeld.
Die
Höchstbezugsdauer eines
Pflegekarenzgeldes beträgt
je pflegebedürftiger Angehöriger/pflegebedürftigen
Angehörigen 6 Monate
(bzw. 12 Monate bei Erhöhung der Pflegegeldstufe
und neuerlicher Vereinbarung einer Pflegekarenz/
Pflegeteilzeit).
Der Grundbetrag des Pflegekarenzgeldes
gebührt
grundsätzlich in selber
Höhe wie das Arbeitslosengeld (55 % des täglichen Nettoeinkommens)
zumindest jedoch in Höhe
der Geringfügigkeitsgrenze (€ 405,98 im Jahr 2015)
und höchstens iHv. rund
€ 1.400/Monat.
Bei einer Pflegeteilzeit gebührt das Pflegekarenzgeld
aliquot – das bedeutet,
dass der Grundbetrag 55 %
der Differenz zwischen
dem
durchschnittlichen
monatlichen Nettoeinkommen des Vorjahres bzw. des
vorvergangenen Jahres (je
nach Beginn der Pflegeteilzeit) und dem während der
Pflegeteilzeit
bezogenen
Arbeitsentgelt beträgt. Zusätzlich zum Grundbetrag
besteht für unterhaltspflichtige Kinder ein Anspruch
auf einen Kinderzuschlag
analog zum Arbeitslosenrecht.
Die Einführung des Pflegekarenzgeldes bringt weiters eine wesentliche Verbesserung für Personen in
Familienho spizk arenz
mit sich, da diese ebenfalls
einen Anspruch auf ein
Pflegekarenzgeld
haben.
Nach wie vor besteht für
diesen Personenkreis bei
Vorliegen gewisser Voraussetzungen (insbes. Unterschreiten eines gewissen
Familieneinkommens) neben dem Bezug eines Pflegekarenzgeldes zusätzlich
die Möglichkeit auf einen
Zuschuss aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich des Familienministeriums.
Eine Familienhospizkarenz
kann zur Sterbebegleitung
naher Angehöriger für eine
Gesamtdauer von 6 Monaten (3 + 3 Monate Verlängerung) sowie zur Begleitung
schwersterkrankter Kinder
für bis zu 9 Monate (5 + 4
Monate Verlängerung) in
Anspruch genommen werden.
Zur Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz
bedarf es keiner Vereinbarung mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber und
es besteht ab Bekanntgabe
der beabsichtigten Familienhospizkarenz ein umfassender Kündigungsschutz.
Sämtliche
PflegekarenzgeldbezieherInnen
genießen
weiters
eine
umfassende
sozialversicherungsrechtliche Absicherung (Kranken- und
Pensionsversicherung) und
erwerben für die Dauer des
Pflegekarenzgeld-Bezuges
einen
Abfertigungsanspruch. Auch führen diese
Zeiträume zu einer Rahmenfristerstreckung für die
SOZIALES / EIGENBERICHTE
Jänner bis April 2015
Anwartschaft auf Arbeitslosengeld.
Zuständig für den Vollzug
des Pflegekarenzgeldes ist
das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen
(Sozialministeriumservice),
Landesstelle
Steiermark.
Bei Einlangen des Antrages
innerhalb von zwei Wochen
ab Beginn der Pflegekarenz,
Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz gebührt das
Pflegekarenzgeld ab Beginn
der Maßnahme, bei einer
späteren Antragstellung (jedoch vor Ende der jeweiligen Maßnahme) ab Einlangen des Antrages.
Auf der Homepage des Sozialministeriums werden
sämtliche Informationen
9
sowie eine Checkliste,
Muster vereinbarungen
und Antragsformblätter
kostenlos zum Download
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist eine umfassende Broschüre zum Thema „Familienhospizkarenz/
Familienho spi zteil zeit ,
Pflegekarenz/Pflegeteilzeit
und Pflegekarenzgeld“ über
das Broschürenservice des
Sozialministeriums (broschuerenservice.sozialministerium.at) kostenlos
erhältlich.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter
www.sozialministerium.
at, www.sozialministeriumservice.at und www.
pflegedaheim.at.
in Gold und betonte, dass
es ihm ein besonderes Bedürfnis sei, Johann Kremser Dank zu sagen. Johann
Kremser ist ein Mann, der
Anderen so viel Gutes zukommen lässt, sich für Behinderte und schwerstkranke Menschen einsetzt und
er habe ihn und den KOBV
schätzen gelernt.
Sie gratulierte Vizepräsident Hermann Windbacher,
der als Bezirksgruppenobmann einem so gut funktionierenden Bezirk vorsteht
und dankte ihm für die gute
Zusammenarbeit im Verbandspräsidium.
Ganz besonders dankte sie auch dem Obmann
der Ortsgruppe Eibiswald,
Johann Novak, der sich
ebenfalls voll und ganz für
die Mitglieder einsetzt und
überaus sozial eingestellt
ist. Sie betonte, dass der besondere Dank jedoch den
Mitgliedern für die Treue
zum Verband gebührt.
Ortsgruppe Eibiswald
Der Obmann der Ortsgruppe Eibiswald, Johann Novak, konnte anlässlich der
Jahresschlussfeier nicht nur
eine sehr große Anzahl von
Mitgliedern, sondern auch
sehr viele Ehrengäste begrüßen. Mit großer Freude
begrüßte er die Mitglieder
und namentlich die Ehrengäste: Vizebürgermeister
Johann Heusserer für die
Gemeinde Aibl, Gemeinderat Heimo Strasser in
Vertretung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Eibiswald, Abordnungen der
verschiedenen Ortsverbände des Kameradschaftsbundes, GF. Vizepräsidentin
des KOBV-Behindertenverbandes, Helga Kaufmann,
Vizepräsident des KOBV
Hermann Windbacher mit
Gattin, Bezirksgruppenobmannstv. und Vorstandsmitglied Johann Kremser
mit Gattin, sehr herzlich.
Dem
Tätigkeitsbericht
des Schriftführers, Heimo
Strasser, konnte man eine
rege Vereinstätigkeit entnehmen. Obmannstv. Hannes Kremser berichtete
über die Behindertenberatung von A-Z. Die Beratungen im Gasthof GutschyPolz sind immer sehr gut
besucht und er dankte
Herrn Mag. Werner Pock
für seinen Einsatz. Vizebürgermeister Heusserer
und Gemeinderat Strasser
überbrachten die Grüße
und besten Wünsche der
Herren Bürgermeister. Gemeinderat Strasser teilte
mit, dass Bürgermeister
Ing. Florian Arnfelser ihn
beauftragt hat, „eine Runde
springen zu lassen“, was mit
großem Applaus zur Kenntnis genommen wurde.
Eine besondere Ehre wurde unserem Vorstandsmitglied, Bezirksgruppenobmannstv. Johann Kremser,
zuteil. Der Obmann des
ÖKB, Hans Paulitsch,
überreichte ihm die Verdienstmedaille des ÖKB
Auch Vizepräsidentin Helga Kaufmann betonte, dass
man Johann Kremser und
auch seiner Gattin, die so
viel Verständnis für seine
Tätigkeit aufbringt, aufrichtig und herzlich für seinen unermüdlichen Einsatz
zum Wohle aller Mitglieder
und der Behinderten danken muss.
Mit einem gemütlichen
Beisammensein klang diese
schöne Feier aus.
V.l.: Hr. Novak, VP.Kaufmann, Hr. Kremser, Hr. Paulitsch, VP. Windbacher, GR. Strasser
10 EIGENBERICHTE
Jänner bis April 2015
Bereichs- und Ortsgruppe Knittelfeld
Drei Monate sind schon
fast wieder vorbei. Das erste
Fest der Ortsgruppe Knittelfeld ist die „Frühlingsfamilienfeier“ am 12. April 2015 um 14.00 Uhr im
Kulturhaus Artrium Bar in
Knittelfeld.(Achtung geänderter Veranstaltungsort)
Dazu sind Sie, liebe Mitglieder und ihre Angehörigen,
herzlichst eingeladen.
Leider dauern die Anträge beim Sozialministeriumservice sehr lange, bis
sie bearbeitet werden. Es
liegt daran, dass das Sozialministeriumservice umstrukturiert wurde und
einige innerbetrieblichen
Veränderungen von Wien
aus durchgeführt wurden.
Ich bitte daher meine Mitglieder um etwas Geduld.
Berichtigung des Rehageldes-Invaliditätspension:
Für Personen des Jahrganges 1963 gilt das alte Pensi-
onsrecht, ab 1964 das neue
Pensionsrecht.
Da unsere Mitglieder immer
wieder Telefonnummern
und Banken ändern, wird
dringendst ersucht, uns die
Änderungen bekannt zu geben. Es ist schwierig, wenn
wir unser Mitglieder nicht
erreichen können.
Die Ortsgruppen haben
auch ihre Veranstaltungstermine fixiert.
Ortsgruppe St. Marein:
Muttertagsfeier am 04.
Mai 2015 um 11.00 Uhr im
Gasthaus Sucher. Der Autobusausflug findet am 25.Juli
2015 statt.
Ortsgruppe St. Lorenzen:
Muttertagsfeier am 03.
Mai 2015 um 12.00 Uhr
im Gasthaus Mossauer in
Feistritz.
Ortsgruppe Seckau: Der
Autobusausflug findet am
27. Juni 2015 statt.
In der Ortsgruppe Seckau
feierte OAR. Peter Kokalj im Jänner seinen
75. Geburtstag. Herr OAR.
Kokalj war von 1993 bis
2010 Schriftführer der
Ortsgruppe Seckau und
Haussammler. Leider musste er aus gesundheitlichen
Gründen seine Funktion
aufgeben. Es gratulierten
Jubilar OAR.Kokalj mit den
Funktionären
Obmann Fritz Bräuer und
Kassierstv. Hubert Ehgartner.
Die Ortsgruppe Knittelfeld hat als zusätzliches
Service ihre Bürotage an
der Eingangstür des Büros ausgehängt und auf der
Homepage
[email protected] veröffentlicht.
Das Team und Ihre Bereichsgruppenobfrau
Gerhard
Anita
(Tel.
0650/4216350) wünschen
Ihnen und Ihren Angehörigen für das bevorstehende
Osterfest im April alles Liebe und Gute!
Obmann-Stellvertreter die
Bezirksgruppe Leibnitz.
Der KOBV Behindertenverband wünscht Obmann
Silberschneider für die Zukunft alles erdenklich Gute,
vor allem aber viel Gesundheit!
Ortsgruppe Leibnitz
Der Obmann der Ortsgruppe Leibnitz, Franz
Silberschneider, feierte am
9. Dezember 2014 in froher
Runde seinen 70. Geburtstag.
Die
Vorstandsmitglieder
überreichten ihrem Obmann eine Urkunde sowie
Geschenke und wünschten
für seinen weiteren Lebensweg viel Freude, Glück und
Gesundheit.
Der Landesverband des
KOBV Steiermark schließt
sich mit den allerbesten
Glückwünschen an und
dankt Franz Silberschneider für seinen unermüdlichen Einsatz in der Orts-
gruppe. Seit 18.3.2001 führt
er die Ortsgruppe Leibnitz
als Obmann und unterstützt seit 25. Juni 1998 als
Jubilar Silberschneider mit den Vorstandsmitgliedern
EIGENBERICHTE
Jänner bis April 2015
11
Ortsgruppe Mureck
Die Jahresschlussfeier der
Ortsgruppe Mureck war
gut besucht und wurde erfreulicher Weise durch die
Ehrengäste, Bgm. Waltraud Sudy und BGO. Rupert Gangl, bereichert. Wie
jedes Jahr servierten unsere
fleißigen FunktionärInnen
schmackhafte Mehlspeisen.
Zwei Mädchen umrahmten
mit ihren Flöten musika-
lisch die Feier und fand diese bei netten Gesprächen
und gemütlichem Beisammensein einen würdigen
Abschluss.
Die Ortsgruppe Mureck
startete das Jahr 2015 gleich
besonders gesundheitsbetont. Dank guter Kontakte
unseres Bezirksgruppenobmannes, Rupert Gangl,
wurden interessierte Mit-
glieder zu einem Abendeintritt in die „Parktherme Bad
Radkersburg“, eingeladen.
Obfrau Gertrude Jauk organisierte den Ablauf bzw.
übernahm die Kooperation
mit der Thermenleitung.
Am 24.1.2015 feierte der
Beirat der Ortsgruppe Mureck und Trafikant sowie
ehemaliger
Gremialvorsitzender der Österreichischen Trafikanten, Alois
Kögl, seinen 70. Geburtstag. Obfrau Gertrude Jauk
gratulierte mit einem Nudelkorb und einer Geburtstagsurkunde.
An Aktivitäten steht innerhalb der Ortsgruppe Nachstehendes am Programm,
sämtliche Veranstaltungen
finden nur mehr an Samsta-
gen statt, damit unsere berufstätigen Mitglieder auch
daran teilnehmen können:
21.3.2015 Kaffee & Kuchen / GH Gutmann
11.7.2015 Grillen /
Mitglied Elfi Kodzednar
1.8.2015 Würstelgaudi /
Schrift.Stv. Alfred Pein
Für alle Veranstaltungen
ergehen rechtzeitig und gesondert die Einladungen an
die Mitglieder. Der gesamte
Vorstand der Ortsgruppe
freut sich auf eine rege Teilnahme.
Ortsgruppe St.Martin/S.
Die Jahresschlussfeier der
Ortsgruppe St.Martin/S.
fand 14. Dezember 2014
statt. Obmann Johann
Kremser konnte neben
163 Mitgliedern zahlreiche Ehrengäste, unter anderem Bgm.Franz Silly,
Altbürgermeister OAR.
Alois Painsi, geistlicher
Rat Franz Fließer, den Bezirksgruppenobmann VP.
Hermann
Windbacher,
die Funktionäre ObmannStellv. Josef Wieser, Schrift-
führer Johann Buchebner,
Kassier Johannes Sungi
sowie viele ehrenamtliche
Mitarbeiter auf das Allerherzlichste begrüßen.
In einem festlichen Rahmen
referierte Obmann Kremser
über gesetzliche Neuerungen, über die Neuzugänge
in der Ortsgruppe, über die
Übernahme der Mitglieder
der Ortsgruppe Wies und
Eingliederung in die Ortsgruppe St.Martin/S. sowie
über die Sprechtage der Be-
Mitglieder bei der Jahresabschlussfeier
hindertenberatung von A-Z
und über die Sprechstunden
im Bezirk Deutschlandsberg. Der Schriftführer, Johann Buchebner, gab einen
kurzen Überblick über die
Tätigkeiten im abgelaufenen
Jahr, wie Geburtstagsgratulationen, Ausflüge etc. Nach
Grußworten von Bgm. Silly,
der den Vergleich zwischen
dem damaligen Kriegsopfer- und jetzigen KOBV Behindertenverband aufzeigte, von Altbürgermeister
OAR. Painsi, von geistl. Rat
Fließer sowie vom Bezirksgruppenobmann und VP.
Windbacher ging es zum gemütlichen Teil dieser Feier
über. Die Mitglieder konnten zwischen drei Menüs
wählen, es gab aber auch
ein Getränk und Mehlspeisen zur Auswahl. Bei netten
Gesprächen und bei einem
gemütlichen Beisammensein fand diese Feier einen
würdigen Abschluss.
Obmann Kremser mit den Ehrengästen
12 EIGENBERICHTE
Jänner bis April 2015
Ortsgruppe Riegersburg
Kooptation:
Karl Gutmann hat seine
Funktion als Obmann unserer Ortsgruppe aus gesundheitlichen
Gründen
zurückgelegt. Er stand der
Ortsgruppe seit 1986 – also
28 Jahre lang – als umsichtiger Obmann vor.
(bisheriger Obmann Karl
Gutmann)
Der verbliebene Vorstand
hat sich am 28. Oktober
2014 zusammengesetzt, um
über den Weiterbestand der
seit 1920 bestehenden Ortsgruppe zu beraten.
Kassier Franz Pfeifer, der
sich schon Jahrzehnte lang
um die Finanzen der Ortsgruppe kümmert, schlug
vor, Schriftführer Johann
Schwab zum künftigen
Obmann zu kooptieren.
Nachdem ihn auch die üb-
rigen Vorstandsmitglieder
ersuchten, die ObmannFunktion zu übernehmen,
sagte Johann Schwab zu.
Über Antrag von Kassier Pfeifer wurde Johann
Schwab einstimmig zum
Obmann kooptiert.
Der künftige Obmann
dankte für das Vertrauen
und versprach, die Ortsgruppe im Sinne des langjährigen Obmannes Karl
Gutmann weiterzuführen.
Jahresschlussfeier:
Obmann Johann Schwab
lud die Mitglieder der Ortsgruppe am 14. Dezember 2014 zu einer Jahresschlussfeier im Gasthaus
Auer ein. Der Einladung
folgten alle Mitglieder, denen die Teilnahme aus gesundheitlichen
Gründen
möglich war. Unser bisheriger Obmann Karl Gutmann und Kassier Franz
Pfeifer konnten krankheitsbedingt nicht zur Feier
kommen.
Vzbgm. Anton Janisch
nahm in Vertretung von
Bgm. Reisenhofer an der
Feier teil. In seinen bewegenden Worten erinnerte er sich an die karge Zeit nach Ende des
v.l. Vorstand: Schriftf. StV. Johanna Amtmann, Kassapr.
Maria Matzer, Kassier Franz Pfeifer, Kassier-StV. Maria
Brandner, Kassapr. Theresia Strobl, Obm. Johann Schwab
2. Weltkrieges, in der die
Menschen ohne den heutigen Wohlstand zufrieden
waren und den Grundstein
für den Wohlstand für die
jetzige Generation gelegt
haben.
Auch Pfarrer Dr. Boguslaw
Swiderski ist unserer Einladung gefolgt. Als gebürtiger
Pole kam auch er auf die
lange Zeit zu sprechen, in
der sein Heimatland schwer
geprüft wurde.
Eine besondere Auszeichnung war die Teilnahme der
geschäftsführenden Vize-
präsidentin des KOBV Steiermark, Helga Kaufmann.
Sie richtete Grüße von
Präsident LAbg. Franz
Schleich aus und kam in
ihren Ausführungen auf die
Leistungen, die der KOBV
Behindertenverband
für
seine Mitglieder erbringen
kann, zu sprechen.
Für stimmungsvollen musikalischen Rahmen sorgten zwei junge Mädchen,
Johanna Krainer auf der
Steirischen Harmonka und
Judith Hirschmugl auf der
Geige.
Ortsgruppe Weißkirchen
Zu einer schönen Feier lud
die Ortsgruppe Weißkirchen unter Obmann Franz
Kobald, der mit besonderer
Freude viele Mitglieder und
eine große Anzahl von Ehrengästen begrüßen konnte: Bgm. Rupert Enzinger,
Bgm. Mag. Helmut Maurer, Pfarrer Mag. Wimmer, VP Helga Kaufmann
und BG.- Obmann Severin
Leitner–Dietmaier.
Nach den Ansprachen der
Ehrengäste wurde Franz
Kobald mit einer hohen
Auszeichnung überrascht.
Der Landesverband verlieh
ihm aufgrund seiner großen Verdienste für die Mit-
gliederbetreuung und über
20-jährigen, aufopferungsvollen Tätigkeit als Obmann
und Funktionär eine der
höchsten Auszeichnungen
des KOBV, die „Ehrennadel
in Silber“.
VP Helga Kaufmann betonte, dass es für sie eine
Freude und Ehre ist, ihm im
Beisein von so vielen Ehrengästen diese Auszeichnung
überreichen zu dürfen. Sie
gratulierte im Namen der
Präsidiumsmitglieder und
des gesamten Vorstandes
sehr herzlich und dankte
für seinen unermüdlichen
Einsatz zum Wohle der Mitglieder.
V.l. Pfarrer Mag. Wimmer, BG.- Obmann Severin LeitnerDietmaier, Bgm. Rupert Enzinger, VP Helga Kaufmann, Obmann Franz Kobald, Bgm. Mag. Helmut Maurer.
WIR GRATULIEREN
Jänner bis April 2015
13
Wir gratulieren…
Werte Mitglieder! Der Landesverband wünscht allen Mitgliedern, die im heurigen Jahr
ihren Geburtstag gefeiert haben oder erst feiern werden, alles erdenklich Gute und für die
Zukunft vor allem viel Gesundheit. Aus Platz sparenden Gründen können nicht alle Mitglieder namentlich angeführt werden und wir ersuchen um Ihr Verständnis.
Zum 102. Geburtstag:
Konrath Josefa, Hatzendorf, Friedheim Josefa, Ilz,
Scharm Engelbert, Trieben
Zum 101. Geburtstag:
Kainz
Mathilde,
St.Oswald/Pl.,
Diehold
Adolf, Gratwein, Schmidt
Katharina, Edelschrott
Zum 100. Geburtstag:
Dr. Möstl Siegfried, Graz,
Steirer Frieda, Mooskirchen, Probst Justine, Gössendorf, Neubinger Johanna, Graz
Zum 95. Geburtstag:
Verbandsmitglieder:
Url Ernestine, Feldbach,
Preißler Wilhelmine, Pischelsdorf, Dorner Maria,
Graz, Greimeister Heribert, Öblarn, Hartinger
Ida, Heimschuh, Hoffmann Margarethe, Admont
Bereichsgruppe Bruck/Mur:
Landschützer Josef, Aflenz-Kurort, Huterer Maria, Breitenau
Bezirksgruppe
Deutschlandsberg:
Salmutter Josef, Frauental,
Taucher Anna, Stainz, Binder Mathilde, Eibiswald
Bereichsgruppe Feldbach:
Edlinger
Maria,
St.Stefan/R., Gütl Herbert,
Bad Gleichenberg, Baumann Maria, St.Stefan/R.
Bezirksgruppe Graz und
Umgebung:
Zeiner Rudolf, Graz, Hlav-
ka Regina, Graz, Mayr Eleonore, Graz, Peter Erika,
Graz, Schosteritsch Helene, Graz, Trattner Max,
Semriach
Bereichsgruppe Hartberg:
Bruckner Maria, St.Johann
i.d.H., Wilfinger Antonia,
Hartberg
Bereichsgruppe Judenburg:
Kahlhammer
Martha,
Fohnsdorf
Bezirksgruppe Leoben:
Pyringer Hilde, Leoben
Bezirksgruppe Liezen:
Hofer Hermann, Stein/E.
Bezirksgruppe Voitsberg:
Fellinger Anneliese, Graz,
Byncz Johanna, Voitsberg,
Schüttauf Thekla, Voitsberg
Bezirksgruppe Weiz:
Weitzer Maria, Weiz
Zum 90. Geburtstag:
Verbandsmitglieder:
Edlinger Frieda, Lassing,
Schweiger
Balthasar,
Frohnleiten, Stern Martha,
Rein-Eisbach, Ing. Tuhrmaier Josef, Gleisdorf,
Assl Margaritha, Glanz
a.d.Weinstraße,
Kobald
Theresia, Groß Pesendorf,
Marchl Rudolf, Mürzzuschlag, Allmer Maria,
Groß Pesendorf, Eggenberger Josef, Sinabelkirchen,
Zangl Friederike, Kainbach bei Graz, Glaser Siegfried, Mürzzuschlag, Pexider Herbert, Teufenbach
Bereichsgruppe Bruck/Mur:
Trois Ulrich, St.Katharein,
Lengger Erna, Strasshof,
Sarklet Romana, Mixnitz,
Reg.Rat Egger Josef, Mariazell, Herz Maria, MariazellSt.Sebastian,
Kloiber
Wilhelm,
Kapfenberg,
Waxenegger
Berthold,
St.Marein/M.
Bezirksgruppe
Deutschlandsberg:
Jochum Christina, Ligist,
Tribuser Maria, Deutschlandsberg, Kraxner Hermann, Stainz, Krenn Josef,
Groß St.Florian, Peißer
Maria, Deutschlandsberg,
Rexeis Justine, Stainz
Bereichsgruppe Feldbach:
Seidl Florian, Bad Gleichenberg, Gutmann Johann, Gnas, Lassl Gertrude, Kirchbach, Rindler
Friederike,
Unterlamm,
Dirnpöck Maria, Gnas,
Eder Johann, St.Stefan i.R.,
Kirschner Rosa, Jagerberg
Bereichsgruppe Fürstenfeld:
Grabner Hedwig, Sebersdorf
Bezirksgruppe Graz und
Umgebung:
Graf Johann, Kumberg,
Heiß Anna Maria, Graz,
Herman Gertrud, Graz,
Kaps Adolfine, Graz, Roschitz Franz, Unterpremstätten, Roschmann Maria, Graz, Schober Otto,
Graz, Buder Maria, Graz,
Müllner Heinz, Graz,
Ing. Prünner Walter,
Graz, Prof. Frodl Rudolf,
Graz, Nebel Rudolf, Graz,
Schmid Franz, Kalsdorf,
Handler Ilse, Graz, Ing.
Klaudinger Walter, Graz,
Nowak Edeltrude, Graz,
Pauer Erwin, Graz, Wern-
sperger Helene, Graz
Bereichsgruppe Hartberg:
Stipsits Ernestine, Bad
Waltersdorf,
Buchner
Anna,
Tauchen/Schauereg, Lechner Maria, Grafendorf, Schreiner Maria,
St.Lorenzen/W., Schwarz
Alois, Schäffern, Schreiner
Norbert, Bruck/L.
Bereichsgruppe Judenburg:
Kampl Maria, Pöls/Jdb.,
Schmidt Apollonia, Zeltweg, Resch Anna, St.Peter/
Jdb., Walzhütter Elfriede,
Fohnsdorf
Bereichsgruppe Knittelfeld:
Oberleitner Herbert, Knittelfeld
Bezirksgruppe Leibnitz:
Perl Aloisia, St.Andrä/S.
Bezirksgruppe Leoben:
Hart Karl, Leoben, Scheiber Josefa, St.Peter/Fr.
Bezirksgruppe Liezen:
Daum Katharina, Aigen/E.,
Moser Matthias, Ramsau,
Fleischmann
Margaretha, Liezen, Mayer Josef,
Aigen/E., Pilz Franziska,
Stein/E., Sengseis Maria,
Gams
Bezirksgruppe Murau:
Pirkner Andreas, Neumarkt
Bereichsgruppe
Radkersburg:
Fritz Emma, Wagna
Bezirksgruppe Voitsberg:
Jurosek Maria, Voitsberg,
Grinschgl Johann, Voitsberg
Bezirksgruppe Weiz:
Hierz Johanna, Weiz, Hofer Johann, Weiz
•
•
•
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•
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Jänner bis April 2015
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•
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14 BEHINDERTENBERATUNG VON A BIS Z
BEHINDERTENBERATUNG von A bis Z
Die kostenlose „Behindertenberatung von A-Z“ ist
ein aus den Mitteln der Beschäftigungsoffensive des
Bundesministeriums
für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gefördertes
Projekt des Kriegsopferund Behindertenverbandes
Steiermark. Es wurde vom
Sozialministeriumservice,
Landesstelle Steiermark, initiiert.
Mag. Gisela Lehner und
Mag. Werner Pock beraten
Menschen mit Behinderung
sowie deren Angehörige im
Rahmen von Sprechtagen in
der ganzen Steiermark und
im Büro in Graz. In allen
organisatorischen Angelegenheiten werden sie dabei
von Christin Halb, der Sekretärin des Projektes, unterstützt.
Das Büro der „Behindertenberatung von A-Z“ befindet
sich in 8010 Graz, Wielandgasse 14-16, 3. Stock. Für
Beratungstermine im Büro
in Graz ist eine telefonische
Voranmeldung notwendig.
Tel.Nr.: 0664/1474704 oder
0664/1474706. Sprechtage
in den steirischen Bezirken
werden ca. einmal monatlich abgehalten, dies überwiegend in den Bezirkshauptmannschaften, aber
auch bei anderen Einrichtungen.
Zu den nächsten Sprechtagsterminen
siehe
unter
www.behindertenberatung.at
Die Zielsetzung des Projektes ist die Beratung von
Menschen mit Behinderung
im berufsfähigen Alter und
deren Angehörige sowie
zu Fragen der beruflichen
(Wieder-)Eingliederung.
Häufig wird im Verlauf
der Beratung zuerst einmal über die Einschätzung
des Grades der Behinderung
beziehungsweise
über den Antrag auf einen
Behindertenpass beraten.
Ausgehend von der momentanen
persönlichen
Situation wird dann oft
besprochen, ob eine Feststellung als begünstigte(r)
Behinderte(r) sinnvoll ist
und gegebenenfalls auf
mögliche Förderungen bei
 
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

•
selbständiger oder unselb- hinderung und die Vorausständiger Erwerbstätigkeit setzungen dafür, dass eine
hingewiesen. Im Zuge der Arbeit aufgenommen werBeratung kann sich auch er- den kann, so etwa die Thegeben, dass ein Antrag auf men Mobilität (z.B. VersiBerufsunfähigkeitspension cherungssteuer-Befreiung,
oder Invaliditätspension als Ausweis für Behindertenangebracht erscheint, dann parkplätze) oder Assistenz
am Arbeitsplatz.
wird zu diesen Themen und

auch zum Umschulungs- Bei den für das tägliche

Leben wichtigen Fragen
oder
Rehabilitationsgeld
zu Themen wie der Pflege,
beraten.

der Besorgung und FinanIn Zeiten der gerade bei
Menschen mit Behinderun- zierung von notwendigen
  Hilfsmitteln

 der be-  
oder
gen überproportional ansteigenden Arbeitslosigkeit hindertengerechten Auskommen viele arbeitssu- stattung von Wohnungen,

chende Menschen mit ge- Kraftfahrzeugen etc. wird
sundheitlichen Beinträchti- über die Hilfs- und Förder  angebote
    seitens
  des
 Bun
gungen zur Beratung.
Hierbei können Tipps zur des, des Landes Steiermark,
 derSozialversicherungsträ
Vorgangsweise bei der Arbeitssuche speziell in Bezug ger und die verschiedenen

auf Behinderung gegeben
Fonds beraten. 
werden und es kann über Auch
Betreuungsperso
die speziellen Hilfs- und nen in Sozialprojekten soBetreuungsangebote (z.B.
wie Begleitpersonen oder

Arbeitsassistenzen) und ar- Verantwortungsträger in


beitsintegrative Projekte inBetrieben können sich
mit
formiert werden.
Anliegen
zum
Themenkreis
 
Viele Anfragen betreffen Behinderung an die Behin
auch das persönliche Umdertenberatung von
A-Z
feld von Menschen mit Be- wenden.



•


Mag.a Gisela Lehner:
0664/1474704
[email protected]
Gefördert von der Landesstelle Steiermark
der Beschäftigun
Mag. Werner Pock:
0664/1474706
[email protected]
Christin Halb:
O316/82912171
[email protected]
www.behindertenberatung.at
Gefördert vom Sozialministeriumservice,
Landesstelle Steiermark, aus Mitteln der
Beschäftigungsoffensive
BEHINDERTENBERATUNG VON A BIS Z
Jänner bis April 2015
15
Sprechtagstermine der „Behindertenberatung von A-Z“
BERATUNGSORT:
APRIL
MAI
JUNI
UHRZEIT
Graz (Wielandgassse 14-16, 3. Stock) nur nach telefonischer Vereinbarung
BH Südoststeiermark - Standort Feldbach
Di., 08.04.
Di., 26.05.
Di., 23.06.
11:00 - 13:00 Uhr
BH Hartberg/Fürstenfeld - Standort Fürstenfeld
Mo., 13.04.
Mo., 11.05.
Mo., 08.06.
12:00 - 14:00 Uhr
Servicecenter der Stadtgemeinde Gleisdorf
Do., 09.04.
Do., 07.05.
Do., 11.06.
12:00 - 14:00 Uhr
Servicezentrum des Roten Kreuzes Hartberg
Mo., 20.04.
Mo., 18.05.
Mo., 15.06.
12:00 - 14:00 Uhr
BH Weiz
Mi., 15.04.
Mi., 20.05.
Mi., 10.06.
11:00 - 13:00 Uhr
BH Leoben
Di., 21.04.
Di., 19.05.
Di., 16.06.
13:00 - 15:00 Uhr
BH Liezen
Fr., 17.04.
Mi., 13.05.
Fr., 19.06.
10:00 - 12:00 Uhr
BH Leibnitz
Mi., 08.04.
Mi., 06.05.
Mi., 03.06.
11:00 - 13:00 Uhr
BH Südoststeiermark - Standort Radkersburg
Di., 07.04.
Di., 05. 05.
Di., 02.06.
11:00 - 13:00 Uhr
KOBV-Büro Kapfenberg (Wienerstraße 60)
Do., 30.04.
Do., 28.05.
Do., 25.06.
11:00 - 13:00 Uhr
BH Murtal - Standort Judenburg
Di., 12.05.
BH Murtal - Standort Knittelfeld
Di., 14. 04.
BH Voitsberg
Mi., 29.04.
Gemeindebücherei St. Martin/Sulmtal
Mi., 27.05.
Fr., 24.04.
Deutschlandsberg - ÖZIV -Haus (Hörbingerstr. 23)
Fr., 22.05.
12:00 - 14:00 Uhr
Di., 09.06.
12:00 - 14:00 Uhr
Fr., 26.06.
11:00 - 13:00 Uhr
Fr., 12.06.
13:00 - 17:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Das Team der „Behindertenberatung von A-Z“ freut sich auf
rege Teilnahme an den Beratungsterminen und wünscht frohe Ostern.
www.behindertenberatung.at
16 ERHOLUNGAKTION 2015
Jänner bis April 2015
ERHOLUNGSANGEBOTE DE
Sehr geehrte Mitglieder!
Mit dem Weihnachts- Silvesterturnus hat die Erholungsaktion in Schloss
Sommerau im heurigen
Jahr begonnen. Leider haben nur 16 Mitglieder das
Erholungsangebot in Anspruch genommen, viele
Mitglieder haben krankheitsbedingt die Teilnahme
stornieren müssen.
Wie aus den bereits getätigten Anmeldungen für das
heurige Jahr zu ersehen,
sind alle Turnusse noch
aufnahmefähig. Sollten Sie
aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage
sein, allein auf Erholung zu
fahren, so besteht die Möglichkeit, eine Begleitperson
zum ermäßigten Kosten-
beitrag mitzunehmen. Voraussetzung ist, dass Sie eine
Kriegsopferrente beziehen
und das 75. Lebensjahr vollendet haben.
Wir freuen uns über jede
Anmeldung für Schloss
Sommerau. Sie müssen bedenken, dass der KOBV Behindertenverband bemüht
ist, seinen Mitgliedern die
Möglichkeit eines preisgünstigen und leistbaren
Erholungsaufenthaltes anzubieten. Wir haben auch
die Preise gegenüber dem
Vorjahr 2014 nicht erhöht
und beträgt der Tagsatz
unverändert bei einem Einkommen
bis € 1.100,-bis € 1.350,--
€ 16,-€ 17,--
bis € 1.500,-über € 1.500,--
€ 18,-€ 19,--
Der KOBV Behindertenverband leistet für jeden
Erholungsaufenthalt einen
hohen Kostenzuschuss und
haben Sie, sehr geehrtes
Mitglied, die Möglichkeit,
ein paar Tage auszuspannen, sich verwöhnen zu lassen und die Erholungstage
in vollen Zügen zu genießen.
Bei einem Einkommen unter € 1.500,-- werden für
Ihre Anmeldung unbedingt
Ihre Einkommensbelege,
wie z. B. vom Sozialministeriumservice (ehemals Bundessozialamt),
Pensionsversicherungsanstalt etc.
benötigt.Nur dadurch kann
gewährleistet werden, dass
Ihr Kostenbeitrag pro Tag
auch Ihrem Einkommen
entspricht.
Machen Sie daher von diesem preisgünstigen Erholungsangebot noch heute
Gebrauch und melden sich
für Schloss Sommerau oder
eines unserer Vertragshäuser an.
Das Erholungsreferat (Fr.
Tretnjak) ist unter der
Tel.Nr. 0316/82-91-21-82,
erreichbar.
Die FunktionärInnen des
KOBV
Behindertenverbandes freuen sich, Sie in
Schloss Sommerau oder in
eines unserer Vertragshäuser als Gast begrüßen zu
dürfen.
Der KOBV Behindertenverband und das Erholungsreferat wünschen
allen Erholung suchenden Gästen viel Gesundheit und Wohlbefinden
sowie einen schönen Frühling.
Schloss Sommerau
Altneudörflerhof
ERHOLUNGAKTION 2015
Jänner bis April 2015
17
S KOBV STEIERMARK 2015
SCHLOSS
SOMMERAU
TERMINE 2015
auf Basis Vollpension
Anreise: Sonntag
Abreise: Samstag
26.04-16.05.2015 = 20 Tage
17.05.-06.06.2015 = 20 Tage
07.06.-20.06.2015 = 13 Tage
02.08.-15.08.2015 = 13 Tage
16.08.-05.09.2015 = 20 Tage
06.09.-26.09.2015 = 20 Tage
27.09.-15.10.2015 = 18 Tage
15.10.-17.10.2015 = 02 Tage
Schulungskurs
Nachstehend geben wir
Ihnen einen Überblick betreffend Termine in unseren Vertragshäusern in Bad
Radkersburg, Bad Gleichenberg und Punat in Kroatien
bekannt:
Bad Radkersburg
Hotel GARNI
„Altneudörflerhof“
TERMINE 2015
auf Basis
Frühstückspension
Anreise Sonntag
Abreise Samstag
12.04.- 25.4.2015 = 13 Tage
26.04.-09.05.2015 = 13 Tage
10.05.-23.05.2015 = 13 Tage
24.05.-06.06.2015 = 13 Tage
07.06.- 20.06.2015= 13 Tage
21.06.-04.07.2015 = 13 Tage
05.07.- 18.07.2015= 13 Tage
19.07.-01.08.2015 = 13 Tage
02.08.-15.08.2015 = 13 Tage
16.08.-29.08.2015 = 13 Tage
30.08.-12.09.2015 = 13 Tage
13.09.-26.09.2015 = 13 Tage
27.09.-10.10.2015= 13 Tage
11.10.-24.10.2015 = 13 Tage
25.10.-07.11.2015 = 13 Tage
Nach telefonischer Anfrage
im Verbandsbüro sind auch
Zwischentermine
und
3-Wochen-Turnusse möglich.
Bad Gleichenberg
PENSION SCHEER
TERMINE 2015
auf Basis Vollpension
Anreise: Montag
Abreise: Sonntag
06.04.-26.04.2015 = 20 Tage
27.04.-10.05.2015 = 13 Tage
12.05.-25.05.2015 = 13 Tage
25.05.-14.06.2015 = 20 Tage
15.06.-05.07.2015 = 20 Tage
06.07.-19.07.2015 = 13 Tage
20.07.-09.08.2015 = 20 Tage
10.08.-30.08.2015 = 20 Tage
31.08-13.09.2015 = 13 Tage
14.09.-27.09.2015 = 13 Tage
28.09.-11.10.2015 = 13 Tage
12.10.-25.10.2015 = 13 Tage
26.10.-08.11.2015 = 13 Tage
09.11.-22.11.2015 = 13 Tage
Urlaub am Meer
Hotel Park Punat auf der
Insel Krk in Kroatien auf
Basis Halbpension
Termine – PUNAT 2015
14-Tage - auf Basis
Halbpension:
01.05.-15.05.2015
15.05.-29.05.2015
29.05.-12.06.2015
12.06.-26.06.2015
26.06.-10.07.2015
10.07.-24.07.2015
24.07.-07.08.2015
07.08.-21.08.2015
21.08.-04.09.2015
04.09.- 18.09.2015
18.09.-02.10.2015
Nach telefonischer Anfrage
im Verbandsbüro sind auch
Zwischentermine und 3
Wochen-Turnusse möglich.
Innerösterreichischer Erholungsaustausch 2015 : KOBV Wien, Niederösterreich und Burgenland –
dür Freiland gibt es keine Termineinteilung. Die An- und Abreise sind flexibel buchbar.
Gasthof Scheer
Hotel Park Punat
€ 360,-€ 422,-€ 453,-€ 453,-€ 510,-€ 565,-€ 586,-€ 600,-€ 565,-€ 470,-€ 360,--
18 ANMELDUNG
Jänner bis April 2015
KRIEGSOPFER-UND BEHINDERTENVERBAND STEIERMARK
8010 Graz, Wielandgasse 14-16/ 3.Stock, Tel.Nr.: 0316/82 91 21-82 Fax: 0316/82 91 21 85
ANMELDUNG eines Erholungsaufenthaltes in
..............................................................................................................................................................................................
Vor- und Zuname:.....................................................................................................
Ortsgruppe: .....................................................................................................
Anschrift: .................................................................................................................................................................................................................................
Bem.Zl. oder Vers.Nr.
.................................................................................................................
Mitglied des Verbandes seit:
...............................................................................................
MdE.:
.........................................................................................
%
Tel.Nr.
..............................................................................................
ledig,verh.,verw.,gesch ......................................................Beruf:.......................................................................................... Geb Dat.:.............................................
Mitnahme der Ehefrau, Kind oder Begleitperson mit Geburtsdaten:
...........................................................................................................................................................................................................................................................
Dauer des gewünschten Aufenthaltes vom ........................................................... bis ......................................................... = ................................. Tage
Ihr Familieneinkommen:
Monatliches Familieneinkommen über € 1.500,--:
 JA
 NEIN
In diesem Falle sind keine näheren Einkommensangaben notwendig!
Bei einem Einkommen unter € 1.500,-- bitte nachstehende Rubrik genau ausfüllen!!
 Kriegsopferrenten€..................................
Einheitswert: ..................................................
 Sonstige Renten u.Pensionen
€..................................
Landwi.Besitz in ha:..................................
 Nettoeinkommen des Mannes
€..................................Ausgedinge:
 Nettoeinkommen der Ehefrau/Lebensgef.
€..................................
 Sonstige Einkommen (Pflegegeld)
€ .................................
 ja
 nein
insgesamt: € .................................
Renten-u.Pensionsabschnitte oder Lohn-bzw.Gehaltsabschnitte beilegen!
Unrichtige Angaben haben zur Folge, dass wir den Einkommenshöchstsatz über € 1500,-- annehmen!
Unterbringungswünsche: Einbettzimmer:  ja
 nein
gehbehi.:  ja
Komfortzimmer:  ja
 nein
Sonstige Wünsche:.
 nein
..........................................................................................................................................
Ich erkläre hiermit, dass ich auf keine Pflegedienste seitens des Personals im Urlaub angewiesen bin und die zu zahlenden Aufenthaltskosten zeitgerecht begleiche.
..........................................................................................................................
Unterschrift des Mitgliedes
HOHER GEBURTSTAG
Jänner bis April 2015
19
Franz Schmid – ein 90er
„90 Jahre jung“, das trifft auf
den Obmann der Ortsgruppe Kalsdorf zu.
Franz Schmid feierte am
15. März seinen 90. Geburtstag und die Obmannstellvertreterin der Ortsgruppe Kalsdorf, Theresia
Krisper, überraschte das
Geburtstagskind mit einer
kleinen Feier im Gasthof
Maier in Kalsdorf. Altbürgermeister Helmut Adam
mit Gattin, VP Helga Kaufmann und BG.- Obmann
Franz Pfingstl sind der
Einladung sehr gerne gefolgt und wünschten dem
Jubilar noch viele schöne
Jahre bei bester Gesundheit. Franz Schmid fährt
noch jeden Tag eine Stunde mit dem Fahrrad durch
den Ort, hat viele Hobbys
und natürlich auch als Ortsgruppenobmann des KOBV
jede Menge Arbeit. VP
Helga Kaufmann würdigte
die Verdienste von Franz
Schmid und überreichte
ihm gemeinsam mit BG.Obmann Franz Pfingstl in
Anerkennung seines uner-
müdlichen Einsatzes zum
Wohle der Mitglieder die
„Medaille in Silber“.
Mit einem gemütlichen Beisammensein klang die Geburtstagsfeier aus.
Altbürgermeister Adam, Frau Peitler, Obmann-Stellv. Krisper, BG.-Obmann Pfingstl, Obmann Schmid, VP Helga
Kaufmann (v.l.).
SÜDTIROL zwischen Alpen und Adria
Ein tolles Angebot für
unsere Mitglieder und
Begleitpersonen
Busreise nach Südtirol
04.07.2015 – 11.07.2015
(8 Tage/7 Nächte) zum
Sonderpreis von € 650.—
Inkludiert: Busreise mit
1A-Luxusbus der Firma
ZUCHI – BUSREISENOberwölz, Straßensteuern,
Unterkunft in einem sehr
schönen Hotel, 10 Minuten vom Zentrum entfernt,
DZ mit Bad oder Dusche,
die Zimmer sind komplett
renoviert und den gehobe-
nen Ansprüchen der Gäste
angepasst. Übernachtung
mit Halbpension, Stornoversicherung, bei Hinund Rückfahrt 2 Menüs
inkludiert (€ 15,- je Menü)
jeden Tag wunderschöne
Ausflüge, wie z.B. Gardasee, Stilfserjoch, Seiseralm,
Kastelruth, Meran, Kaltern,
Tramin, Karersee usw.
Kein Einbettzimmerzuschlag für die ersten 5
Anmeldungen!
Reiseleiter ist ein bekennender Fan von Südtirol,
JOSEF RITSCHIN, Be-
zirksgruppenobmann der
Bezirksgruppe Leoben. Bei
Anmeldung: € 100,-- Anzahlung.
Anmeldungen richten Sie
bitte an: Josef Ritschin,
8700 Leoben, Kerpelystraße 89, Tel.: 0676 5955685.
Anmeldeschluss 30. April
2015
Der diesjährige Schulungskurs für unsere FunktionärInnen
in Schloss Sommerau findet in der Zeit vom
15. Oktober bis 17. Oktober 2015 statt.
Anmeldungen können schon jetzt im Verbandsbüro unter der
Tel.Nr. 0316/82-91-21-82 (Fr.Tretnjak) getätigt werden.
Foto: Karin Pirker
Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 2/2015
ist am 6. Juli 2015
Lieber Postbote! Wenn Zeitung nicht zustellbar,
bitte neue Adresse bekannt geben! Danke!
10Z038460S
Für Mitglieder und Interessenten kostenlos
Erscheinungsort Graz, Verlagspostamt 8020 Graz, P.b.b.
Herausgeber und Verleger: Kriegsopfer- und Behindertenverband Steiermark.
Satz, Repros und Druck: Gutenberghaus Druck GmbH, Bahnstraße 9, 8720 Knittelfeld.
Anschrift des Herausgebers: 8010 Graz, Wielandgasse 14-16/3.Stock. Verantwortlicher Redakteur und für den Anzeigenteil verantwortlich: Manuela Tretnjak.
Kriegsopfer- und Behindertenverband Steiermark, behördlich genehmigter Verein
mit Gemeinnützigkeit. Sitz: 8010 Graz, Wielandgasse 14-16/3.Stock, Tel.0316/
82-91-21/DW. 82, Fax: 0316/82-91-21-85, E-Mail: [email protected] ZVR-Zahl: 213355688
§ 2: Aufgaben des Verbandes im allgemeinen:
Alleiniger und ausschließlicher Zweck des Verbandes ist es, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und persönlichen Interessen seiner Mitglieder unmittelbar zu wahren und zu fördern und damit dem Gemeinwohl und der Mildtätigkeit zu dienen. Mit
der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte ist laut Statut das Präsidium betraut.