KOBV Zeitung für Menschen mit Behinderungen Nr. 1 – Jänner bis April 2015 68. Jahrgang Zeitung des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes Stmk 8010 Graz, Wielandgasse 14-16/3. Stock . Für Kriegsbeschädigte, Präsenzdiener, Hinterbliebene und Behinderte Blick in die Herrengasse-Graz (Anna Grill) Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und FunktionärInnen ein frohes und gesegnetes Osterfest! Das finden Sie unter anderem in dieser Ausgabe Geschäftsführende Vizepräsidentin Helga Kaufmann Präsident LAbg. Franz Schleich Erholungsangebote 2015 2 AUS DEM INHALT Jänner bis April 2015 Aus dem Inhalt Bericht der geschäftsführenden Vizepräsidentin���������������������Seite 03 Behindertenberatung ����������������������������������������������������������������������Seite 14-15 Aus der Organisation���������������������������������������������������������������������Seite 04-05 Erholungsaktion�������������������������������������������������������������������������������� Seite 16-17 Die Rechtschutzabteilung informiert������������������������������������Seite 06-09 Anmeldung������������������������������������������������������������������������������������������������Seite 18 Eigenberichte�������������������������������������������������������������������������������������Seite 09-12 Hoher Geburtstag, Inserat������������������������������������������������������������������Seite 19 Wir gratulieren����������������������������������������������������������������������������������������� Seite 13 KRIEGSOPFER- UND BEHINDERTENVERBAND STEIERMARK Ortsgruppe ..................................................................................... BEITRITTSERKLÄRUNG Zuname: ........................................................... Vorname: ........................................................... Geb.Dat.: ...................................... Fam.Stand: ................................. Vorn. d. Ehegatten/in: .................................................. Staatsangehörigk.: .................................... Anschrift: ........................................................................................................................................................................................................ Tel.Nr.: ................................................................ E-mail: ............................................................... Beruf: .............................................. Art der Körperbehinderung: ........................................................................................................................................................................ festgestellt durch: Sozialministeriumservice Sozialversicherungsanstalt Amtsarzt Grad der Behinderung: ............................ v.H. Bem.Zl. od. Beh.Pass-Nr.: ............................................................... Vers.Nr.: ..................................................................................... Welche Leistungen beziehen Sie aufgrund Ihrer Behinderung ( z.B.: Renten, Sozialleistungen usw.) ? ..................................................................................................................................................................... Art der Beitragszahlung: Inkasso Ortsgruppe Bankeinzug vierteljährl. EDV-Abzug Inkasso Landesverband Eintritt zum Quartal: ab ................................ Beitragsmarken Mit der Fertigung dieser Beitrittserklärung akzeptiere ich die Satzungen des obgenannten Verbandes und bestätige gleichzeitig die Richtigkeit meiner Angaben. Bei Nachzahlung des Mitgliedsbeitrages und Teilnahme der Erholungsaktion bzw. bei Klagsvertretung verpflichte ich mich, ab Inanspruchnahme der genannten Leistungen für fünf Jahre die Mitgliedschaft beim KOBV Steiermark fortzusetzen. ............................................................................ (Datum) ........................................................................... ( Unterschrift) EINZUGSERMÄCHTIGUNG Name des Kontoinhabers: ........................................................... ............…....................................…..................……………………… (Name der Bank) ............................................................................. (BIC) ................................................................................... (IBAN) Hiermit ermächtige ich den KOBV Steiermark widerruflich, den von mir zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann nicht, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Bei Änderung des Kontos bzw. Widerruf ist der KOBV Steiermark zu benachrichtigen. Entstandene Bankspesen wegen Nichteinlösung werden verrechnet. ........................................................................... (Unterschrift) BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRENDEN VIZEPRÄSIDENTIN Jänner bis April 2015 3 Bericht der geschäftsführenden Vizepräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitglieder! D er Voranschlag des KOBV Steiermark für das Jahr 2015, der vom Verbandsvorstand einstimmig beschlossen wurde, konnte ausgeglichen erstellt werden. Allerdings steigen die Ausgaben für Fürsorgeleistungen enorm, diese konnten jedoch durch Einsparungen in der Verwaltung kompensiert werden. Die rasant ansteigende Zahl von Unterstützungsanträgen, die vom Unterstützungsausschuss sehr genau geprüft werden, zeigt, dass es auch in Österreich immer mehr notleidende Mitbürger gibt. Wenn auch budgetäre Probleme der Bundesregierung zu Beschneidungen von Unterstützungen für Behinderte führen, wird der KOBV, schon allein aus seiner Tradition und seinem Selbstverständnis heraus, weiter unsere in Not geratenen Mitglieder unterstützen. H ier ist ganz besonders Herrn Landeshauptmannstellvertreter und Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser für die gewährte Subvention zu danken. Aber auch unseren Haus- und FriedhofsammlerInnen und vor allem der gebefreudigen Bevölkerung in ganz Steiermark möchten wir aufrichtig und herzlich DANKE sagen. Seien Sie versichert, dass wir mit allen Spendengeldern mehr als sorgsam umgehen. Die Gelder werden immer dort eingesetzt, wo sie am dringendsten benötigt werden. B ehinderte müssen nicht nur gegen die finanzielle Not ankämpfen, sondern sie kämpfen auch für INKLUSION. Sie möchten eine für sie geeignete Arbeit finden – und bezahlt werden wie andere auch. Inklusion ist derzeit ein Schlagwort, aber die Wirklichkeit sieht leider anders aus. D ie Behindertenanwaltschaft musste im vergangenen Jahr eine deutliche Steigerung der Beschwerdefälle von Menschen mit Behinderung verzeichnen. Das geht aus den aktuellen Daten hervor, die Behindertenanwalt Erwin Buchinger kürzlich präsentiert hat. Angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen unter Menschen mit Behinderung sieht er die Politik und das Arbeitsmarktservice (AMS) gefordert. 1324 Menschen mit Behinderung haben sich im Jahr 2014 an die Behindertenanwaltschaft gewandt, das ist ein PLUS von ca. 20 Prozent gegenüber 2013. Für den KOBV sind diese Zahlen bestürzend und lassen den Schluss zu, dass die bisherigen Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit nicht gegriffen haben. S ehr erfreulich ist, dass Herr Landeshauptmannstellvertreter und Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser 18 Menschen mit und ohne Behinderung zu „Botschaftern der Inklusion“ ausbilden ließ, die der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung entgegenwirken sollen. Sie werden in weiteren Seminaren Beamte und Gemeindebedienstete für diese Anliegen sensibilisieren. Die Ausbildung der Botschafter ist eine von 54 Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention. D er KOBV-Behindertenverband ist bestrebt, Inklusion zu verwirklichen und gemeinsam mit seinen FunktionärInnen und Mitgliedern auch weiterhin einzufordern. Wir wollen eine Gesellschaft in der Menschen mit Behinderung willkommen sind und mit allen Rechten und Pflichten teilhaben können – das ist INKLUSION. D er KOBV-Behindertenverband verfügt mit seinen steiermarkweit über 7.000 Mitgliedern über ein Netzwerk von vielen ehrenamtlichen FunktionärInnen, die sich der Betreuung von Menschen mit Behinderung widmen. Diesen Funktionären und Funktionärinnen gebührt unser aufrichtiger Dank für den unermüdlichen Einsatz zum Wohle unserer Mitglieder. Danken möchten wir auch unseren Mitgliedern für die Treue zu unserem Verband. I n diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen einen schönen und erholsamen Sommer. Ihre Helga Kaufmann 4 AUS DER ORGANISATION Jänner bis April 2015 Liebe Mitglieder! Nachstehend geben wir alle abgehaltenen Bezirk- Bereichsdelegiertentage und Jahreshauptversammlungen bekannt: Bezirksgruppe GRAZ UND UMGEBUNG Bezirksgruppenobmann: Franz PFINGSTL Ao. JHV. Übelbach 25.02.2015 Fusionierung mit der Ortsgruppe Gratwein Bereichsgruppe KNITTELFELD Bereichsgruppenobfrau: Anita GERHARD Ao.JHV Seckau 13.12.2014 Friedrich Bräuer Bezirksgruppe LEIBNITZ Bezirksgruppenobmann: Josef KLUG Ao.JHV Hlg.Kreuz/W. 07.12.2014 Günther Draxler Bezirksgruppe LIEZEN Bezirksgruppenobmann: Max PITSCHEIDER Aigen/E. 15.11.2014 Albrecht Hager Rottenmann 15.11.2014 Max Pitscheider Haus/E. 22.11.2014 Fusionierung mit dem KOBV Steiermark Gröbming 29.11.2014 OSchR.Dir. Albin Herbert Golker Bereichsgruppe RADKERSBURG: Bereichsgruppenobmann: Rupert GANGL Halbenrain 31.01.2015 Fusionierung mit dem KOBV Steiermark SPRECHTAGSTERMINE 2015 Über Wunsch von einzelnen Ortsgruppen werden nachstehende Sprechtagstermine bekannt gegeben: Standort: Ortsgruppe Deutschlandsberg: ÖZIV Haus in der Hörbingerstr. 23 11.04. 16.05. 22.05. 13.6. 08.08. 28.08. Uhrzeit 9.00 bis 11.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Ortsgruppe Eibiswald: Gasthof Polz in Aibl 18.04. 23.05. 27.06 25.07. 9.00 bis 11.00 Uhr Ortsgruppe Groß St.Florian: Gasthof Schnattl (Kirchenwirt) 04.04. 9.05. 06.06. 18.07. 9.00 bis 11.00 Uhr 02.05. 20.06. 11.07. 08.08. 9.00 bis 11.00 Uhr 04.05. 08.06. 06.07. 10.08. 9.00 bis 11.00 Uhr 24.04. 12.06. 24.07. 21.08. 13.00 bis 17.00 Uhr Ortsgruppe Stainz, Bad Gams und Lannach: Gasthof Putzer in Rassach 63 Ortsgruppe St.Marein-St.Lorenzen/M.: Gemeinde St.Lorenzen/M. ACHTUNG: Muttertagsfeier am 25.4.2015 um 16.00 Uhr beim Karpfengoudi Ortsgruppe St. Martin/S. Gemeindebücherei St.Martin/S. Nachträglicher Bericht über Auszeichnungsverleihungen: BEREICHSGRUPPE BRUCK/MUR: OG. THÖRL, Walter ANISER, Medaille in Silber BEREICHSGRUPPE JUDENBURG: OG. WEISSKIRCHEN, Franz KOBALD, Ehrennadel in Silber; Herwig LASSNIG, Medaille in Silber BEZIRKSGRUPPE GRAZ UND UMGEBUNG: OG. ÜBELBACH, Monika GRATZER, Dank- und Anerkennungsurkunde mit Plakette und Ansteckabzeichen Der diesjährige Schulungskurs für unsere FunktionärInnen in Schloss Sommerau findet in der Zeit vom 15. Oktober bis 17. Oktober 2015 statt. Anmeldungen können schon jetzt im Verbandsbüro unter der Tel.Nr. 0316/82-91-21-82 (Fr.Tretnjak) getätigt werden. AUS DER ORGANISATION Verminte Kindheit Verminte Kindheit Erinnerungen von Kindern und Jugendlichen in der Kriegs- und Nachkriegszeit Herausgegeben vom Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich Redaktion: Maria Brandl Erinnerungen von Kindern und Jugendlichen in der Kriegs- und Nachkriegszeit „Nie wieder Krieg!“ war das erste und unverbrüchliche Bekenntnis jener Männer und Frauen, die am 17. April 1945 die „Zentralorganisation der Kriegsopfer Österreichs“ begründet haben. Das 70-jährige Bestehen nutzt der Kriegsopfer und Behindertenverband Österreich, in einem eigenen Buch („Verminte Kindheit“) Kinder und Jugendliche aus der Kriegs- und Nachkriegszeit zu Wort kommen zu rungen aus der Kriegs- und Nachkriegszeit in Österreich, verfasst von Frauen und Männern, die als Zeitzeugen diese Jahre noch in lebendiger Erinnerung haben und bereit waren, darüber selbst zu schreiben. Die Sammlung erhebt zwar keine wissenschaftlichen Ansprüche, aber stellt vermutlich die letzte Chance dar, diese Berichte der österreichischen Kriegsopfer zu sammeln und hinsichtlich ihrer Aussagen in den öffentlichen Diskurs zu bringen. Menschen, die zwischen 1927 bis 1945 geboren wurden und über 70 Jahre sind, haben eine spezielle Kindheitsgeschichte. Heute sprechen wir davon, dass etwa 1/3 der über 70-Jährigen an Symptomen einer PTBS, einer Posttraumatischen Belastungsstörung, leiden, die mit aufdrängenden (Kindheits-) Erinnerungen, mit Albträumen, Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, Konzentrationsstörungen und Depressio- nen einhergehen und in der Folge auch mit körperlichen Erkrankungen. Claudia Wielander MSc, Psychotherapeutin, geht in ihrem Artikel der Transgenerationalen Weitergabe von Kriegserfahrungen auf den Grund. Verminte Kindheit Erinnerungen von Kindern und Jugendlichen in der Kriegs- und Nachkriegszeit ISBN 978-3-901661-33-4 Veröffentlichungen des Ludwig Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung, Graz-Wien-Raabs. Herausgegeben von Stefan Karner und KOBV Österreich. Mit freundlicher Unterstützung der Österreichischen Lotterien Bestellungen (das Buch erscheint am 16.4.2015) Bestellschein ausgefüllt und unterschrieben an Wienwork, 1220 Wien, Maria Tusch Strasse 21 oder telefonisch unter 01/288 80 / 310 oder per Mail an [email protected] [email protected] Kriegsfolgen-Forschung Verminte Kindheit lassen. Viele erzählten zum ersten Mal von ihren Erinnerungen an die schreckliche Zeit. Die Erinnerungen handeln von Angst, Hunger, Flucht, Minen, Bomben, Besatzern, verlorenen Vätern und Vergewaltigungen. Aber auch von Puppenwägen oder Stöckelschuhen, die für die Mädchen als Erlebnis bleibender waren als die Kriegserlebnisse oder das fehlende Essen. Auffallend ist die Unvoreingenommenheit, die Objektivität, mit der die damaligen Kinder und Jugendlichen von Opfern und Tätern berichten. Eine Forderung eint sie alle: „Nie wieder Krieg!“ Univ.-Prof. Dr. Stefan Karner, Historiker, beleuchtet in seinem Artikel den Begriff Kriegsopfer gemäß dem internationalen humanitären und Kriegsvölkerrecht. Das vorliegende Buch, dessen Entstehung das Ludwig Boltzmann-Institut für Kriegsfolgenforschung wissenschaftlich begleitete, ist eine Sammlung von interessanten Schilde- Jänner bis April 2015 5 Bestellschein Name: ………………………………………………………………………………….. Adresse. ………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………. Ich bestelle hiermit ….. Stück des Buches: Verminte Kindheit Erinnerungen von Kindern und Jugendlichen in der Kriegs- und Nachkriegszeit zum Stückpreis von € 23,90 zuzüglich Versandspesen. ………… ………………………… Datum Unterschrift 6 SOZIALES Jänner bis April 2015 Rechtsschutzabteilung des Landesverbandes informiert: PENSIONSINFORMATION 2015: Alle Pensionen werden ab 1. Jänner 2015 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen um 1,7 % erhöht. Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2014 werden erst ab 1.Jänner 2016 angepasst. von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), sofern die monatlichen Nettoeinkünfte für Alleinstehende € 1.003,16 Ehepaare € 1.504,07 nicht übersteigen. Richtsätze für Ausgleichszulagen: Alters- und Invaliditätspensionen für Alleinstehende € 872,31 für Ehepaare € 1.307,89 Erhöhung für jedes Kind € 134,59 Pflegegelder: Stufe 1: € 154,20 Stufe 2: € 284,30 Stufe 3: € 442,90 Stufe 4: € 664,30 Stufe 5: € 902,30 Stufe 6: € 1.260,00 Stufe 7: € 1.655,80 Die Rezeptgebühr beträgt 2015: € 5,55 Für die Befreiung von der Rezeptgebühr gelten folgende Grenzbeträge: Für Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte für Alleinstehende € 872,31 für Ehepaare € 1.307,89 nicht übersteigen. Für Personen, die infolge Diese Beträge erhöhen sich für jedes unterhaltspflichtige Kind um € 134,59. Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dieses zu berücksichtigen. Heilbehelfe: Der Kostenanteil des Versicherten beträgt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln mindestens € 31,-- und bei Sehbehelfen mindestens € 93,--. Personen, die das 15.Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sowie Personen, die wegen besonderer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, sind auch von der Zahlung des Kostenanteiles befreit. Anna Grill Service-Entgelt für die e-card: Die Höhe des Service-Entgeltes für das Jahr 2016 beträgt € 10,85 und wird im November 2015 eingehoben. Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr, Zuschuss zu Fernsprechentgelten und Befreiung von der Ökostrompauschale 2015 Nach Abzug der Miete, des Eigenheimpauschales bei Eigenheimen und der außergewöhnlichen Belastungen beträgt die Einkommensgrenze für Alleinstehende € 976,99 für Ehepaare € 1.464,84 für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person € 150,74 Das Haushalts-Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen. Leistungen aufgrund des Familienlastenausgleichsgesetzes, Impfschadengesetzes sowie Kriegsopfer-, Heeresversorgungs-, Opferfürsorge-, Verbrechensopfer-, Unfallrenten und das Pflegegeld sind nicht anzurechnen. Anträge auf Befreiung der o. a. Gebühren sind an die GIS (Gebühren Info Service GmbH), Postfach 1000, 1051 Wien, einzureichen. Im Falle einer positiven Erledigung erwirbt der Anspruchsberechtigte bei Vorlage des Bescheides das ausschließliche Recht auf eine monatliche Gutschrift auf das vom Betreiber in Rechnung gestellte Entgelt. Der Bescheid ist an den Telefonanbieter weiterzuleiten. Zur Auswahl stehen derzeit: A1 Telekom Austria AG (A1 Festnetz u. Mobil / bob), AICALL Telekomm.Dienstleistungs-GmbH, Hutchison 3 Austria GmbH, Kabel-TV Amstetten, TMobile Austria GmbH. Allen Beziehern des Zuschusses zu den Fernsprechentgelten steht eine Befreiung von der Entrichtung der sogenannten Ökostrompauschale, sowie von der Bezahlung des € 20,-übersteigenden Teils des Ökostromförderbeitrages zu. NEUERUNGEN IM JAHR 2015 Sozialversicherungs-Anpassunsgesetz (SVAG) die Zeiten der Pflege eines Kindes mit Behinderung • Verbesserung für die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Personen, die sich der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes mit Behinderung, für das erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, unter überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft widmen, können sich, solange sie während dieses Zeitraumes ihren Wohnsitz im Inland haben, längstens jedoch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes, in der Pensionsversicherung SOZIALES Jänner bis April 2015 und Krankenversicherung selbst versichern. Dem Antragsteller entstehen keine Kosten, da die Beiträge aus den Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und aus Mitteln des Bundes getragen werden. Die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für die Zeiten der Pflege eines Kindes mit Behinderung nach § 18 a ASVG wird ab 1.1.2015 an die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger nach § 18 b ASVG angeglichen, und zwar durch die Schaffung der Möglichkeit einer die Selbstversicherung nicht ausschließenden Erwerbstätigkeit neben der Pflege (bisher war die gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft Voraussetzung) und durch die Anhebung der Beitragsgrundlage von derzeit € 1.105,50 monatlich auf € 1.649,84 monatlich, wobei diese Angleichung in Etappen bis 2019 erfolgt. Diese Anhebung führt künftig zu einer höheren Pensionsleistung für die betroffenen Pflegepersonen. Änderung des Bundespflegegeldgesetzes • Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegestufen 1 und 2 ab 1.1.2015 Trotz zahlreicher Proteste und Interventionen des KOBV Österreich bei politisch Verantwortlichen sind die Verschlechterungen beim Pflegegeld mit 1.1.2015 unverändert in Kraft getreten. Statt Maßnahmen zur langfristigen finanziellen Absicherung des Systems der Pflegevorsorge zu setzen, wurden weitere Leistungskürzungen zu Lasten von pflegebedürftigen Menschen vorgenommen. Der Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2 wurde bereits im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 um jeweils 10 Stunden erschwert, und wurden die Anspruchsvoraussetzungen in den genannten beiden Stufen nun neuerlich verschärft. Für die Betroffenen, die ohnehin nur über geringe Einkünfte verfügen und einen beachtlichen Teil für Pflegeleistungen aufbringen müssen, ist dies ein weiterer sehr bedauerlicher Schritt in die Armutsfalle. Zu den Änderungen im Detail Der monatliche Pflegebedarf bei den Pflegestufen 1 und 2 wurde ab 1.1.2015 wie folgt erhöht: für die Pflegestufe 1 auf mehr als 65 Stunden (bisher 60 Stunden) und für die Pflegestufe 2 auf mehr als 95 Stunden (bisher 85 Stunden). • Valorisierung 1.1.2016 erst ab Erst mit 1.1.2016 werden die Beträge aller Pflegegeldstufen einmalig um 2 % erhöht. Diese Anhebung ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, ist jedoch nicht geeignet, die Entwertung der Pflegegelder durch die jahrelange Nichtvalorisierung auszugleichen. Die Forderung des KOBV Österreich, eine regelmäßige jährliche Anpassung der Pflegegelder im Gesetz vorzusehen, wurde nach wie vor nicht umgesetzt. • Hausbesuche auch auf Wunsch der Pflegebedürftigen oder der Angehörigen und Angebot von kostenlosen Angehörigengesprächen bei psychischen Belastungen Bereits seit 2001 können die Sozialversicherungsträger Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Pflege durchführen. Insbesondere können sie in Form von Hausbesuchen überprüfen, ob eine den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entsprechende Pflege gegeben ist und erforderlichenfalls durch Information und Beratung zu deren Verbesserung beitragen. Im Interesse der Prävention und zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen besteht ab 1.1.2015 die Möglichkeit, auch auf Wunsch der Pflegebedürftigen oder ihrer pflegenden Angehörigen Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege durchzuführen. Pflegenden Angehörigen, die im Rahmen eines solchen Hausbesuches psychische Belastungen angegeben haben, können vom zuständigen Sozialversicherungsträger als Beitrag zur Prävention und als weitere qualitätssichernde Maßnahme Unterstützungsgespräche angeboten werden. • Gesetzliche Verankerung der Online-Informati- 7 onsangebote des Sozialministeriums Als Informationsangebot zur Bewältigung des Pflegealltages wurde vom Sozialministerium die Internetplattform www.pflegedaheim.at für pflegende Angehörige als Online-Informationsangebot eingerichtet, welches nunmehr auch gesetzlich verankert wurde. • Klarstellung der Zuständigkeit für Pflegegeldleistungen nach europarechtlichen Vorschriften Durch die mit 1.1.2015 in Kraft getretene Änderung des § 3 a Abs. 1 BPGG wurde klargestellt, dass ein Anspruch auf Pflegegeld auch ohne Grundleistung gem. § 3 Abs. 1 und 2 für österreichische Staatsbürger und Unionsbürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nur dann besteht, wenn nach der VO (EG) 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nicht ein anderer Mitgliedsstaat für Pflegeleistungen zuständig ist. Österreich soll demnach nur dann zur Leistung von Pflegegeld verpflichtet sein, wenn Österreich auch für Leistungen bei Krankheit europarechtlich zuständig ist. • Verpflichtung zur Geltendmachung von Ansprüchen auf anrechenbare Geldleistungen nach ausländischen Vorschriften Die Leistung von Pflegegeld kann ab 1.1.2015 auch dann abgelehnt, gemindert oder 8 SOZIALES Jänner bis April 2015 entzogen werden, wenn der Anspruchsberechtigte oder Anspruchswerber ohne triftigen Grund Ansprüche auf anrechenbare Geldleistungen nach ausländischen Vorschriften trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachweislich geltend macht (§ 26 Abs. 1 Z 4 BPGG). Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Pflegekarenz/Pflegeteilzeit, Familienhospizkarenz/Familienhospizteilzeit und Pflegekarenzgeld Seit Jänner 2014 besteht für privatrechtliche ArbeitnehmerInnen sowie für öffentlich Bedienstete die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz oder einer Pflegeteilzeit mit einem Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld. BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Versicherungsschutz nach § 34 AlVG) können sich zum Zwecke der Pflegekarenz von der Leistung aus der Arbeitslosenversicherung abmelden. Ziel der Pflegekarenz/Pflegeteilzeit ist eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf um die Pflegesituation (neu) zu organisieren und hierbei eine Doppelbelastung zu vermeiden. Mit dieser durch das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 (ARÄG) eingeführten neuen Sozialleistung konnte eine wesentliche Verbesserung für pflegende Angehörige sowie ein Lückenschluss zu den bereits bestehenden Unterstützungsangeboten des Sozialministeriums geschaffen werden. Im Zeitraum Jänner bis November 2014 wurde in 2.115 Fällen ein Pflegekarenzgeld gewährt und bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von unter 12 Tagen einer Vielzahl an pflegenden Angehörigen rasch und unbürokratisch geholfen. Pflegekarenz/Pflegeteilzeit kann vereinbart werden, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens 3 Monaten ununterbrochen besteht und die/der nahe Angehörige ein Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 (bzw. bei Minderjährigen und nachweislich demenziell erkrankten Personen ab der Stufe 1) bezieht. Bei Erklärung der beabsichtigten Inanspruchnahme einer Pflegekarenz/Pflegeteilzeit sind die Pflegegeld-Entscheidungsträger dazu angehalten, das Verfahren auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes grundsätzlich binnen zwei Wochen abzuschließen (beschleunigtes Verfahren). Pflegekarenz und Pflegeteilzeit können für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden, wobei bei der Pflegeteilzeit eine Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden/Woche möglich ist. Grundsätzlich kann dieselbe Arbeitnehmerin/derselbe Arbeitnehmer eine Pflegekarenz/Pflegeteilzeit für dieselbe/n zu betreuende/n Angehörige/n nur einmal vereinbaren. Bei einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs um zumindest eine Pflegegeldstufe ist eine neuerliche Vereinbarung möglich. Während der Pflegekarenz/Pflegeteilzeit besitzen ArbeitnehmerInnen einen Motivkündigungsschutz. Personen, die eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit vereinbaren, haben - sofern kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis karenziert wurde - einen Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld. Die Höchstbezugsdauer eines Pflegekarenzgeldes beträgt je pflegebedürftiger Angehöriger/pflegebedürftigen Angehörigen 6 Monate (bzw. 12 Monate bei Erhöhung der Pflegegeldstufe und neuerlicher Vereinbarung einer Pflegekarenz/ Pflegeteilzeit). Der Grundbetrag des Pflegekarenzgeldes gebührt grundsätzlich in selber Höhe wie das Arbeitslosengeld (55 % des täglichen Nettoeinkommens) zumindest jedoch in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (€ 405,98 im Jahr 2015) und höchstens iHv. rund € 1.400/Monat. Bei einer Pflegeteilzeit gebührt das Pflegekarenzgeld aliquot – das bedeutet, dass der Grundbetrag 55 % der Differenz zwischen dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des Vorjahres bzw. des vorvergangenen Jahres (je nach Beginn der Pflegeteilzeit) und dem während der Pflegeteilzeit bezogenen Arbeitsentgelt beträgt. Zusätzlich zum Grundbetrag besteht für unterhaltspflichtige Kinder ein Anspruch auf einen Kinderzuschlag analog zum Arbeitslosenrecht. Die Einführung des Pflegekarenzgeldes bringt weiters eine wesentliche Verbesserung für Personen in Familienho spizk arenz mit sich, da diese ebenfalls einen Anspruch auf ein Pflegekarenzgeld haben. Nach wie vor besteht für diesen Personenkreis bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen (insbes. Unterschreiten eines gewissen Familieneinkommens) neben dem Bezug eines Pflegekarenzgeldes zusätzlich die Möglichkeit auf einen Zuschuss aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich des Familienministeriums. Eine Familienhospizkarenz kann zur Sterbebegleitung naher Angehöriger für eine Gesamtdauer von 6 Monaten (3 + 3 Monate Verlängerung) sowie zur Begleitung schwersterkrankter Kinder für bis zu 9 Monate (5 + 4 Monate Verlängerung) in Anspruch genommen werden. Zur Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz bedarf es keiner Vereinbarung mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber und es besteht ab Bekanntgabe der beabsichtigten Familienhospizkarenz ein umfassender Kündigungsschutz. Sämtliche PflegekarenzgeldbezieherInnen genießen weiters eine umfassende sozialversicherungsrechtliche Absicherung (Kranken- und Pensionsversicherung) und erwerben für die Dauer des Pflegekarenzgeld-Bezuges einen Abfertigungsanspruch. Auch führen diese Zeiträume zu einer Rahmenfristerstreckung für die SOZIALES / EIGENBERICHTE Jänner bis April 2015 Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Zuständig für den Vollzug des Pflegekarenzgeldes ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice), Landesstelle Steiermark. Bei Einlangen des Antrages innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz gebührt das Pflegekarenzgeld ab Beginn der Maßnahme, bei einer späteren Antragstellung (jedoch vor Ende der jeweiligen Maßnahme) ab Einlangen des Antrages. Auf der Homepage des Sozialministeriums werden sämtliche Informationen 9 sowie eine Checkliste, Muster vereinbarungen und Antragsformblätter kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist eine umfassende Broschüre zum Thema „Familienhospizkarenz/ Familienho spi zteil zeit , Pflegekarenz/Pflegeteilzeit und Pflegekarenzgeld“ über das Broschürenservice des Sozialministeriums (broschuerenservice.sozialministerium.at) kostenlos erhältlich. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.sozialministerium. at, www.sozialministeriumservice.at und www. pflegedaheim.at. in Gold und betonte, dass es ihm ein besonderes Bedürfnis sei, Johann Kremser Dank zu sagen. Johann Kremser ist ein Mann, der Anderen so viel Gutes zukommen lässt, sich für Behinderte und schwerstkranke Menschen einsetzt und er habe ihn und den KOBV schätzen gelernt. Sie gratulierte Vizepräsident Hermann Windbacher, der als Bezirksgruppenobmann einem so gut funktionierenden Bezirk vorsteht und dankte ihm für die gute Zusammenarbeit im Verbandspräsidium. Ganz besonders dankte sie auch dem Obmann der Ortsgruppe Eibiswald, Johann Novak, der sich ebenfalls voll und ganz für die Mitglieder einsetzt und überaus sozial eingestellt ist. Sie betonte, dass der besondere Dank jedoch den Mitgliedern für die Treue zum Verband gebührt. Ortsgruppe Eibiswald Der Obmann der Ortsgruppe Eibiswald, Johann Novak, konnte anlässlich der Jahresschlussfeier nicht nur eine sehr große Anzahl von Mitgliedern, sondern auch sehr viele Ehrengäste begrüßen. Mit großer Freude begrüßte er die Mitglieder und namentlich die Ehrengäste: Vizebürgermeister Johann Heusserer für die Gemeinde Aibl, Gemeinderat Heimo Strasser in Vertretung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Eibiswald, Abordnungen der verschiedenen Ortsverbände des Kameradschaftsbundes, GF. Vizepräsidentin des KOBV-Behindertenverbandes, Helga Kaufmann, Vizepräsident des KOBV Hermann Windbacher mit Gattin, Bezirksgruppenobmannstv. und Vorstandsmitglied Johann Kremser mit Gattin, sehr herzlich. Dem Tätigkeitsbericht des Schriftführers, Heimo Strasser, konnte man eine rege Vereinstätigkeit entnehmen. Obmannstv. Hannes Kremser berichtete über die Behindertenberatung von A-Z. Die Beratungen im Gasthof GutschyPolz sind immer sehr gut besucht und er dankte Herrn Mag. Werner Pock für seinen Einsatz. Vizebürgermeister Heusserer und Gemeinderat Strasser überbrachten die Grüße und besten Wünsche der Herren Bürgermeister. Gemeinderat Strasser teilte mit, dass Bürgermeister Ing. Florian Arnfelser ihn beauftragt hat, „eine Runde springen zu lassen“, was mit großem Applaus zur Kenntnis genommen wurde. Eine besondere Ehre wurde unserem Vorstandsmitglied, Bezirksgruppenobmannstv. Johann Kremser, zuteil. Der Obmann des ÖKB, Hans Paulitsch, überreichte ihm die Verdienstmedaille des ÖKB Auch Vizepräsidentin Helga Kaufmann betonte, dass man Johann Kremser und auch seiner Gattin, die so viel Verständnis für seine Tätigkeit aufbringt, aufrichtig und herzlich für seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle aller Mitglieder und der Behinderten danken muss. Mit einem gemütlichen Beisammensein klang diese schöne Feier aus. V.l.: Hr. Novak, VP.Kaufmann, Hr. Kremser, Hr. Paulitsch, VP. Windbacher, GR. Strasser 10 EIGENBERICHTE Jänner bis April 2015 Bereichs- und Ortsgruppe Knittelfeld Drei Monate sind schon fast wieder vorbei. Das erste Fest der Ortsgruppe Knittelfeld ist die „Frühlingsfamilienfeier“ am 12. April 2015 um 14.00 Uhr im Kulturhaus Artrium Bar in Knittelfeld.(Achtung geänderter Veranstaltungsort) Dazu sind Sie, liebe Mitglieder und ihre Angehörigen, herzlichst eingeladen. Leider dauern die Anträge beim Sozialministeriumservice sehr lange, bis sie bearbeitet werden. Es liegt daran, dass das Sozialministeriumservice umstrukturiert wurde und einige innerbetrieblichen Veränderungen von Wien aus durchgeführt wurden. Ich bitte daher meine Mitglieder um etwas Geduld. Berichtigung des Rehageldes-Invaliditätspension: Für Personen des Jahrganges 1963 gilt das alte Pensi- onsrecht, ab 1964 das neue Pensionsrecht. Da unsere Mitglieder immer wieder Telefonnummern und Banken ändern, wird dringendst ersucht, uns die Änderungen bekannt zu geben. Es ist schwierig, wenn wir unser Mitglieder nicht erreichen können. Die Ortsgruppen haben auch ihre Veranstaltungstermine fixiert. Ortsgruppe St. Marein: Muttertagsfeier am 04. Mai 2015 um 11.00 Uhr im Gasthaus Sucher. Der Autobusausflug findet am 25.Juli 2015 statt. Ortsgruppe St. Lorenzen: Muttertagsfeier am 03. Mai 2015 um 12.00 Uhr im Gasthaus Mossauer in Feistritz. Ortsgruppe Seckau: Der Autobusausflug findet am 27. Juni 2015 statt. In der Ortsgruppe Seckau feierte OAR. Peter Kokalj im Jänner seinen 75. Geburtstag. Herr OAR. Kokalj war von 1993 bis 2010 Schriftführer der Ortsgruppe Seckau und Haussammler. Leider musste er aus gesundheitlichen Gründen seine Funktion aufgeben. Es gratulierten Jubilar OAR.Kokalj mit den Funktionären Obmann Fritz Bräuer und Kassierstv. Hubert Ehgartner. Die Ortsgruppe Knittelfeld hat als zusätzliches Service ihre Bürotage an der Eingangstür des Büros ausgehängt und auf der Homepage [email protected] veröffentlicht. Das Team und Ihre Bereichsgruppenobfrau Gerhard Anita (Tel. 0650/4216350) wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen für das bevorstehende Osterfest im April alles Liebe und Gute! Obmann-Stellvertreter die Bezirksgruppe Leibnitz. Der KOBV Behindertenverband wünscht Obmann Silberschneider für die Zukunft alles erdenklich Gute, vor allem aber viel Gesundheit! Ortsgruppe Leibnitz Der Obmann der Ortsgruppe Leibnitz, Franz Silberschneider, feierte am 9. Dezember 2014 in froher Runde seinen 70. Geburtstag. Die Vorstandsmitglieder überreichten ihrem Obmann eine Urkunde sowie Geschenke und wünschten für seinen weiteren Lebensweg viel Freude, Glück und Gesundheit. Der Landesverband des KOBV Steiermark schließt sich mit den allerbesten Glückwünschen an und dankt Franz Silberschneider für seinen unermüdlichen Einsatz in der Orts- gruppe. Seit 18.3.2001 führt er die Ortsgruppe Leibnitz als Obmann und unterstützt seit 25. Juni 1998 als Jubilar Silberschneider mit den Vorstandsmitgliedern EIGENBERICHTE Jänner bis April 2015 11 Ortsgruppe Mureck Die Jahresschlussfeier der Ortsgruppe Mureck war gut besucht und wurde erfreulicher Weise durch die Ehrengäste, Bgm. Waltraud Sudy und BGO. Rupert Gangl, bereichert. Wie jedes Jahr servierten unsere fleißigen FunktionärInnen schmackhafte Mehlspeisen. Zwei Mädchen umrahmten mit ihren Flöten musika- lisch die Feier und fand diese bei netten Gesprächen und gemütlichem Beisammensein einen würdigen Abschluss. Die Ortsgruppe Mureck startete das Jahr 2015 gleich besonders gesundheitsbetont. Dank guter Kontakte unseres Bezirksgruppenobmannes, Rupert Gangl, wurden interessierte Mit- glieder zu einem Abendeintritt in die „Parktherme Bad Radkersburg“, eingeladen. Obfrau Gertrude Jauk organisierte den Ablauf bzw. übernahm die Kooperation mit der Thermenleitung. Am 24.1.2015 feierte der Beirat der Ortsgruppe Mureck und Trafikant sowie ehemaliger Gremialvorsitzender der Österreichischen Trafikanten, Alois Kögl, seinen 70. Geburtstag. Obfrau Gertrude Jauk gratulierte mit einem Nudelkorb und einer Geburtstagsurkunde. An Aktivitäten steht innerhalb der Ortsgruppe Nachstehendes am Programm, sämtliche Veranstaltungen finden nur mehr an Samsta- gen statt, damit unsere berufstätigen Mitglieder auch daran teilnehmen können: 21.3.2015 Kaffee & Kuchen / GH Gutmann 11.7.2015 Grillen / Mitglied Elfi Kodzednar 1.8.2015 Würstelgaudi / Schrift.Stv. Alfred Pein Für alle Veranstaltungen ergehen rechtzeitig und gesondert die Einladungen an die Mitglieder. Der gesamte Vorstand der Ortsgruppe freut sich auf eine rege Teilnahme. Ortsgruppe St.Martin/S. Die Jahresschlussfeier der Ortsgruppe St.Martin/S. fand 14. Dezember 2014 statt. Obmann Johann Kremser konnte neben 163 Mitgliedern zahlreiche Ehrengäste, unter anderem Bgm.Franz Silly, Altbürgermeister OAR. Alois Painsi, geistlicher Rat Franz Fließer, den Bezirksgruppenobmann VP. Hermann Windbacher, die Funktionäre ObmannStellv. Josef Wieser, Schrift- führer Johann Buchebner, Kassier Johannes Sungi sowie viele ehrenamtliche Mitarbeiter auf das Allerherzlichste begrüßen. In einem festlichen Rahmen referierte Obmann Kremser über gesetzliche Neuerungen, über die Neuzugänge in der Ortsgruppe, über die Übernahme der Mitglieder der Ortsgruppe Wies und Eingliederung in die Ortsgruppe St.Martin/S. sowie über die Sprechtage der Be- Mitglieder bei der Jahresabschlussfeier hindertenberatung von A-Z und über die Sprechstunden im Bezirk Deutschlandsberg. Der Schriftführer, Johann Buchebner, gab einen kurzen Überblick über die Tätigkeiten im abgelaufenen Jahr, wie Geburtstagsgratulationen, Ausflüge etc. Nach Grußworten von Bgm. Silly, der den Vergleich zwischen dem damaligen Kriegsopfer- und jetzigen KOBV Behindertenverband aufzeigte, von Altbürgermeister OAR. Painsi, von geistl. Rat Fließer sowie vom Bezirksgruppenobmann und VP. Windbacher ging es zum gemütlichen Teil dieser Feier über. Die Mitglieder konnten zwischen drei Menüs wählen, es gab aber auch ein Getränk und Mehlspeisen zur Auswahl. Bei netten Gesprächen und bei einem gemütlichen Beisammensein fand diese Feier einen würdigen Abschluss. Obmann Kremser mit den Ehrengästen 12 EIGENBERICHTE Jänner bis April 2015 Ortsgruppe Riegersburg Kooptation: Karl Gutmann hat seine Funktion als Obmann unserer Ortsgruppe aus gesundheitlichen Gründen zurückgelegt. Er stand der Ortsgruppe seit 1986 – also 28 Jahre lang – als umsichtiger Obmann vor. (bisheriger Obmann Karl Gutmann) Der verbliebene Vorstand hat sich am 28. Oktober 2014 zusammengesetzt, um über den Weiterbestand der seit 1920 bestehenden Ortsgruppe zu beraten. Kassier Franz Pfeifer, der sich schon Jahrzehnte lang um die Finanzen der Ortsgruppe kümmert, schlug vor, Schriftführer Johann Schwab zum künftigen Obmann zu kooptieren. Nachdem ihn auch die üb- rigen Vorstandsmitglieder ersuchten, die ObmannFunktion zu übernehmen, sagte Johann Schwab zu. Über Antrag von Kassier Pfeifer wurde Johann Schwab einstimmig zum Obmann kooptiert. Der künftige Obmann dankte für das Vertrauen und versprach, die Ortsgruppe im Sinne des langjährigen Obmannes Karl Gutmann weiterzuführen. Jahresschlussfeier: Obmann Johann Schwab lud die Mitglieder der Ortsgruppe am 14. Dezember 2014 zu einer Jahresschlussfeier im Gasthaus Auer ein. Der Einladung folgten alle Mitglieder, denen die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen möglich war. Unser bisheriger Obmann Karl Gutmann und Kassier Franz Pfeifer konnten krankheitsbedingt nicht zur Feier kommen. Vzbgm. Anton Janisch nahm in Vertretung von Bgm. Reisenhofer an der Feier teil. In seinen bewegenden Worten erinnerte er sich an die karge Zeit nach Ende des v.l. Vorstand: Schriftf. StV. Johanna Amtmann, Kassapr. Maria Matzer, Kassier Franz Pfeifer, Kassier-StV. Maria Brandner, Kassapr. Theresia Strobl, Obm. Johann Schwab 2. Weltkrieges, in der die Menschen ohne den heutigen Wohlstand zufrieden waren und den Grundstein für den Wohlstand für die jetzige Generation gelegt haben. Auch Pfarrer Dr. Boguslaw Swiderski ist unserer Einladung gefolgt. Als gebürtiger Pole kam auch er auf die lange Zeit zu sprechen, in der sein Heimatland schwer geprüft wurde. Eine besondere Auszeichnung war die Teilnahme der geschäftsführenden Vize- präsidentin des KOBV Steiermark, Helga Kaufmann. Sie richtete Grüße von Präsident LAbg. Franz Schleich aus und kam in ihren Ausführungen auf die Leistungen, die der KOBV Behindertenverband für seine Mitglieder erbringen kann, zu sprechen. Für stimmungsvollen musikalischen Rahmen sorgten zwei junge Mädchen, Johanna Krainer auf der Steirischen Harmonka und Judith Hirschmugl auf der Geige. Ortsgruppe Weißkirchen Zu einer schönen Feier lud die Ortsgruppe Weißkirchen unter Obmann Franz Kobald, der mit besonderer Freude viele Mitglieder und eine große Anzahl von Ehrengästen begrüßen konnte: Bgm. Rupert Enzinger, Bgm. Mag. Helmut Maurer, Pfarrer Mag. Wimmer, VP Helga Kaufmann und BG.- Obmann Severin Leitner–Dietmaier. Nach den Ansprachen der Ehrengäste wurde Franz Kobald mit einer hohen Auszeichnung überrascht. Der Landesverband verlieh ihm aufgrund seiner großen Verdienste für die Mit- gliederbetreuung und über 20-jährigen, aufopferungsvollen Tätigkeit als Obmann und Funktionär eine der höchsten Auszeichnungen des KOBV, die „Ehrennadel in Silber“. VP Helga Kaufmann betonte, dass es für sie eine Freude und Ehre ist, ihm im Beisein von so vielen Ehrengästen diese Auszeichnung überreichen zu dürfen. Sie gratulierte im Namen der Präsidiumsmitglieder und des gesamten Vorstandes sehr herzlich und dankte für seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle der Mitglieder. V.l. Pfarrer Mag. Wimmer, BG.- Obmann Severin LeitnerDietmaier, Bgm. Rupert Enzinger, VP Helga Kaufmann, Obmann Franz Kobald, Bgm. Mag. Helmut Maurer. WIR GRATULIEREN Jänner bis April 2015 13 Wir gratulieren… Werte Mitglieder! Der Landesverband wünscht allen Mitgliedern, die im heurigen Jahr ihren Geburtstag gefeiert haben oder erst feiern werden, alles erdenklich Gute und für die Zukunft vor allem viel Gesundheit. Aus Platz sparenden Gründen können nicht alle Mitglieder namentlich angeführt werden und wir ersuchen um Ihr Verständnis. Zum 102. Geburtstag: Konrath Josefa, Hatzendorf, Friedheim Josefa, Ilz, Scharm Engelbert, Trieben Zum 101. Geburtstag: Kainz Mathilde, St.Oswald/Pl., Diehold Adolf, Gratwein, Schmidt Katharina, Edelschrott Zum 100. Geburtstag: Dr. Möstl Siegfried, Graz, Steirer Frieda, Mooskirchen, Probst Justine, Gössendorf, Neubinger Johanna, Graz Zum 95. Geburtstag: Verbandsmitglieder: Url Ernestine, Feldbach, Preißler Wilhelmine, Pischelsdorf, Dorner Maria, Graz, Greimeister Heribert, Öblarn, Hartinger Ida, Heimschuh, Hoffmann Margarethe, Admont Bereichsgruppe Bruck/Mur: Landschützer Josef, Aflenz-Kurort, Huterer Maria, Breitenau Bezirksgruppe Deutschlandsberg: Salmutter Josef, Frauental, Taucher Anna, Stainz, Binder Mathilde, Eibiswald Bereichsgruppe Feldbach: Edlinger Maria, St.Stefan/R., Gütl Herbert, Bad Gleichenberg, Baumann Maria, St.Stefan/R. Bezirksgruppe Graz und Umgebung: Zeiner Rudolf, Graz, Hlav- ka Regina, Graz, Mayr Eleonore, Graz, Peter Erika, Graz, Schosteritsch Helene, Graz, Trattner Max, Semriach Bereichsgruppe Hartberg: Bruckner Maria, St.Johann i.d.H., Wilfinger Antonia, Hartberg Bereichsgruppe Judenburg: Kahlhammer Martha, Fohnsdorf Bezirksgruppe Leoben: Pyringer Hilde, Leoben Bezirksgruppe Liezen: Hofer Hermann, Stein/E. Bezirksgruppe Voitsberg: Fellinger Anneliese, Graz, Byncz Johanna, Voitsberg, Schüttauf Thekla, Voitsberg Bezirksgruppe Weiz: Weitzer Maria, Weiz Zum 90. Geburtstag: Verbandsmitglieder: Edlinger Frieda, Lassing, Schweiger Balthasar, Frohnleiten, Stern Martha, Rein-Eisbach, Ing. Tuhrmaier Josef, Gleisdorf, Assl Margaritha, Glanz a.d.Weinstraße, Kobald Theresia, Groß Pesendorf, Marchl Rudolf, Mürzzuschlag, Allmer Maria, Groß Pesendorf, Eggenberger Josef, Sinabelkirchen, Zangl Friederike, Kainbach bei Graz, Glaser Siegfried, Mürzzuschlag, Pexider Herbert, Teufenbach Bereichsgruppe Bruck/Mur: Trois Ulrich, St.Katharein, Lengger Erna, Strasshof, Sarklet Romana, Mixnitz, Reg.Rat Egger Josef, Mariazell, Herz Maria, MariazellSt.Sebastian, Kloiber Wilhelm, Kapfenberg, Waxenegger Berthold, St.Marein/M. Bezirksgruppe Deutschlandsberg: Jochum Christina, Ligist, Tribuser Maria, Deutschlandsberg, Kraxner Hermann, Stainz, Krenn Josef, Groß St.Florian, Peißer Maria, Deutschlandsberg, Rexeis Justine, Stainz Bereichsgruppe Feldbach: Seidl Florian, Bad Gleichenberg, Gutmann Johann, Gnas, Lassl Gertrude, Kirchbach, Rindler Friederike, Unterlamm, Dirnpöck Maria, Gnas, Eder Johann, St.Stefan i.R., Kirschner Rosa, Jagerberg Bereichsgruppe Fürstenfeld: Grabner Hedwig, Sebersdorf Bezirksgruppe Graz und Umgebung: Graf Johann, Kumberg, Heiß Anna Maria, Graz, Herman Gertrud, Graz, Kaps Adolfine, Graz, Roschitz Franz, Unterpremstätten, Roschmann Maria, Graz, Schober Otto, Graz, Buder Maria, Graz, Müllner Heinz, Graz, Ing. Prünner Walter, Graz, Prof. Frodl Rudolf, Graz, Nebel Rudolf, Graz, Schmid Franz, Kalsdorf, Handler Ilse, Graz, Ing. Klaudinger Walter, Graz, Nowak Edeltrude, Graz, Pauer Erwin, Graz, Wern- sperger Helene, Graz Bereichsgruppe Hartberg: Stipsits Ernestine, Bad Waltersdorf, Buchner Anna, Tauchen/Schauereg, Lechner Maria, Grafendorf, Schreiner Maria, St.Lorenzen/W., Schwarz Alois, Schäffern, Schreiner Norbert, Bruck/L. Bereichsgruppe Judenburg: Kampl Maria, Pöls/Jdb., Schmidt Apollonia, Zeltweg, Resch Anna, St.Peter/ Jdb., Walzhütter Elfriede, Fohnsdorf Bereichsgruppe Knittelfeld: Oberleitner Herbert, Knittelfeld Bezirksgruppe Leibnitz: Perl Aloisia, St.Andrä/S. Bezirksgruppe Leoben: Hart Karl, Leoben, Scheiber Josefa, St.Peter/Fr. Bezirksgruppe Liezen: Daum Katharina, Aigen/E., Moser Matthias, Ramsau, Fleischmann Margaretha, Liezen, Mayer Josef, Aigen/E., Pilz Franziska, Stein/E., Sengseis Maria, Gams Bezirksgruppe Murau: Pirkner Andreas, Neumarkt Bereichsgruppe Radkersburg: Fritz Emma, Wagna Bezirksgruppe Voitsberg: Jurosek Maria, Voitsberg, Grinschgl Johann, Voitsberg Bezirksgruppe Weiz: Hierz Johanna, Weiz, Hofer Johann, Weiz • • • • Jänner bis April 2015 • • • 14 BEHINDERTENBERATUNG VON A BIS Z BEHINDERTENBERATUNG von A bis Z Die kostenlose „Behindertenberatung von A-Z“ ist ein aus den Mitteln der Beschäftigungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gefördertes Projekt des Kriegsopferund Behindertenverbandes Steiermark. Es wurde vom Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, initiiert. Mag. Gisela Lehner und Mag. Werner Pock beraten Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige im Rahmen von Sprechtagen in der ganzen Steiermark und im Büro in Graz. In allen organisatorischen Angelegenheiten werden sie dabei von Christin Halb, der Sekretärin des Projektes, unterstützt. Das Büro der „Behindertenberatung von A-Z“ befindet sich in 8010 Graz, Wielandgasse 14-16, 3. Stock. Für Beratungstermine im Büro in Graz ist eine telefonische Voranmeldung notwendig. Tel.Nr.: 0664/1474704 oder 0664/1474706. Sprechtage in den steirischen Bezirken werden ca. einmal monatlich abgehalten, dies überwiegend in den Bezirkshauptmannschaften, aber auch bei anderen Einrichtungen. Zu den nächsten Sprechtagsterminen siehe unter www.behindertenberatung.at Die Zielsetzung des Projektes ist die Beratung von Menschen mit Behinderung im berufsfähigen Alter und deren Angehörige sowie zu Fragen der beruflichen (Wieder-)Eingliederung. Häufig wird im Verlauf der Beratung zuerst einmal über die Einschätzung des Grades der Behinderung beziehungsweise über den Antrag auf einen Behindertenpass beraten. Ausgehend von der momentanen persönlichen Situation wird dann oft besprochen, ob eine Feststellung als begünstigte(r) Behinderte(r) sinnvoll ist und gegebenenfalls auf mögliche Förderungen bei • • • • • • • • selbständiger oder unselb- hinderung und die Vorausständiger Erwerbstätigkeit setzungen dafür, dass eine hingewiesen. Im Zuge der Arbeit aufgenommen werBeratung kann sich auch er- den kann, so etwa die Thegeben, dass ein Antrag auf men Mobilität (z.B. VersiBerufsunfähigkeitspension cherungssteuer-Befreiung, oder Invaliditätspension als Ausweis für Behindertenangebracht erscheint, dann parkplätze) oder Assistenz am Arbeitsplatz. wird zu diesen Themen und auch zum Umschulungs- Bei den für das tägliche Leben wichtigen Fragen oder Rehabilitationsgeld zu Themen wie der Pflege, beraten. der Besorgung und FinanIn Zeiten der gerade bei Menschen mit Behinderun- zierung von notwendigen Hilfsmitteln der be- oder gen überproportional ansteigenden Arbeitslosigkeit hindertengerechten Auskommen viele arbeitssu- stattung von Wohnungen, chende Menschen mit ge- Kraftfahrzeugen etc. wird sundheitlichen Beinträchti- über die Hilfs- und Förder angebote seitens des Bun gungen zur Beratung. Hierbei können Tipps zur des, des Landes Steiermark, derSozialversicherungsträ Vorgangsweise bei der Arbeitssuche speziell in Bezug ger und die verschiedenen auf Behinderung gegeben Fonds beraten. werden und es kann über Auch Betreuungsperso die speziellen Hilfs- und nen in Sozialprojekten soBetreuungsangebote (z.B. wie Begleitpersonen oder Arbeitsassistenzen) und ar- Verantwortungsträger in beitsintegrative Projekte inBetrieben können sich mit formiert werden. Anliegen zum Themenkreis Viele Anfragen betreffen Behinderung an die Behin auch das persönliche Umdertenberatung von A-Z feld von Menschen mit Be- wenden. • Mag.a Gisela Lehner: 0664/1474704 [email protected] Gefördert von der Landesstelle Steiermark der Beschäftigun Mag. Werner Pock: 0664/1474706 [email protected] Christin Halb: O316/82912171 [email protected] www.behindertenberatung.at Gefördert vom Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive BEHINDERTENBERATUNG VON A BIS Z Jänner bis April 2015 15 Sprechtagstermine der „Behindertenberatung von A-Z“ BERATUNGSORT: APRIL MAI JUNI UHRZEIT Graz (Wielandgassse 14-16, 3. Stock) nur nach telefonischer Vereinbarung BH Südoststeiermark - Standort Feldbach Di., 08.04. Di., 26.05. Di., 23.06. 11:00 - 13:00 Uhr BH Hartberg/Fürstenfeld - Standort Fürstenfeld Mo., 13.04. Mo., 11.05. Mo., 08.06. 12:00 - 14:00 Uhr Servicecenter der Stadtgemeinde Gleisdorf Do., 09.04. Do., 07.05. Do., 11.06. 12:00 - 14:00 Uhr Servicezentrum des Roten Kreuzes Hartberg Mo., 20.04. Mo., 18.05. Mo., 15.06. 12:00 - 14:00 Uhr BH Weiz Mi., 15.04. Mi., 20.05. Mi., 10.06. 11:00 - 13:00 Uhr BH Leoben Di., 21.04. Di., 19.05. Di., 16.06. 13:00 - 15:00 Uhr BH Liezen Fr., 17.04. Mi., 13.05. Fr., 19.06. 10:00 - 12:00 Uhr BH Leibnitz Mi., 08.04. Mi., 06.05. Mi., 03.06. 11:00 - 13:00 Uhr BH Südoststeiermark - Standort Radkersburg Di., 07.04. Di., 05. 05. Di., 02.06. 11:00 - 13:00 Uhr KOBV-Büro Kapfenberg (Wienerstraße 60) Do., 30.04. Do., 28.05. Do., 25.06. 11:00 - 13:00 Uhr BH Murtal - Standort Judenburg Di., 12.05. BH Murtal - Standort Knittelfeld Di., 14. 04. BH Voitsberg Mi., 29.04. Gemeindebücherei St. Martin/Sulmtal Mi., 27.05. Fr., 24.04. Deutschlandsberg - ÖZIV -Haus (Hörbingerstr. 23) Fr., 22.05. 12:00 - 14:00 Uhr Di., 09.06. 12:00 - 14:00 Uhr Fr., 26.06. 11:00 - 13:00 Uhr Fr., 12.06. 13:00 - 17:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Das Team der „Behindertenberatung von A-Z“ freut sich auf rege Teilnahme an den Beratungsterminen und wünscht frohe Ostern. www.behindertenberatung.at 16 ERHOLUNGAKTION 2015 Jänner bis April 2015 ERHOLUNGSANGEBOTE DE Sehr geehrte Mitglieder! Mit dem Weihnachts- Silvesterturnus hat die Erholungsaktion in Schloss Sommerau im heurigen Jahr begonnen. Leider haben nur 16 Mitglieder das Erholungsangebot in Anspruch genommen, viele Mitglieder haben krankheitsbedingt die Teilnahme stornieren müssen. Wie aus den bereits getätigten Anmeldungen für das heurige Jahr zu ersehen, sind alle Turnusse noch aufnahmefähig. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, allein auf Erholung zu fahren, so besteht die Möglichkeit, eine Begleitperson zum ermäßigten Kosten- beitrag mitzunehmen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Kriegsopferrente beziehen und das 75. Lebensjahr vollendet haben. Wir freuen uns über jede Anmeldung für Schloss Sommerau. Sie müssen bedenken, dass der KOBV Behindertenverband bemüht ist, seinen Mitgliedern die Möglichkeit eines preisgünstigen und leistbaren Erholungsaufenthaltes anzubieten. Wir haben auch die Preise gegenüber dem Vorjahr 2014 nicht erhöht und beträgt der Tagsatz unverändert bei einem Einkommen bis € 1.100,-bis € 1.350,-- € 16,-€ 17,-- bis € 1.500,-über € 1.500,-- € 18,-€ 19,-- Der KOBV Behindertenverband leistet für jeden Erholungsaufenthalt einen hohen Kostenzuschuss und haben Sie, sehr geehrtes Mitglied, die Möglichkeit, ein paar Tage auszuspannen, sich verwöhnen zu lassen und die Erholungstage in vollen Zügen zu genießen. Bei einem Einkommen unter € 1.500,-- werden für Ihre Anmeldung unbedingt Ihre Einkommensbelege, wie z. B. vom Sozialministeriumservice (ehemals Bundessozialamt), Pensionsversicherungsanstalt etc. benötigt.Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass Ihr Kostenbeitrag pro Tag auch Ihrem Einkommen entspricht. Machen Sie daher von diesem preisgünstigen Erholungsangebot noch heute Gebrauch und melden sich für Schloss Sommerau oder eines unserer Vertragshäuser an. Das Erholungsreferat (Fr. Tretnjak) ist unter der Tel.Nr. 0316/82-91-21-82, erreichbar. Die FunktionärInnen des KOBV Behindertenverbandes freuen sich, Sie in Schloss Sommerau oder in eines unserer Vertragshäuser als Gast begrüßen zu dürfen. Der KOBV Behindertenverband und das Erholungsreferat wünschen allen Erholung suchenden Gästen viel Gesundheit und Wohlbefinden sowie einen schönen Frühling. Schloss Sommerau Altneudörflerhof ERHOLUNGAKTION 2015 Jänner bis April 2015 17 S KOBV STEIERMARK 2015 SCHLOSS SOMMERAU TERMINE 2015 auf Basis Vollpension Anreise: Sonntag Abreise: Samstag 26.04-16.05.2015 = 20 Tage 17.05.-06.06.2015 = 20 Tage 07.06.-20.06.2015 = 13 Tage 02.08.-15.08.2015 = 13 Tage 16.08.-05.09.2015 = 20 Tage 06.09.-26.09.2015 = 20 Tage 27.09.-15.10.2015 = 18 Tage 15.10.-17.10.2015 = 02 Tage Schulungskurs Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick betreffend Termine in unseren Vertragshäusern in Bad Radkersburg, Bad Gleichenberg und Punat in Kroatien bekannt: Bad Radkersburg Hotel GARNI „Altneudörflerhof“ TERMINE 2015 auf Basis Frühstückspension Anreise Sonntag Abreise Samstag 12.04.- 25.4.2015 = 13 Tage 26.04.-09.05.2015 = 13 Tage 10.05.-23.05.2015 = 13 Tage 24.05.-06.06.2015 = 13 Tage 07.06.- 20.06.2015= 13 Tage 21.06.-04.07.2015 = 13 Tage 05.07.- 18.07.2015= 13 Tage 19.07.-01.08.2015 = 13 Tage 02.08.-15.08.2015 = 13 Tage 16.08.-29.08.2015 = 13 Tage 30.08.-12.09.2015 = 13 Tage 13.09.-26.09.2015 = 13 Tage 27.09.-10.10.2015= 13 Tage 11.10.-24.10.2015 = 13 Tage 25.10.-07.11.2015 = 13 Tage Nach telefonischer Anfrage im Verbandsbüro sind auch Zwischentermine und 3-Wochen-Turnusse möglich. Bad Gleichenberg PENSION SCHEER TERMINE 2015 auf Basis Vollpension Anreise: Montag Abreise: Sonntag 06.04.-26.04.2015 = 20 Tage 27.04.-10.05.2015 = 13 Tage 12.05.-25.05.2015 = 13 Tage 25.05.-14.06.2015 = 20 Tage 15.06.-05.07.2015 = 20 Tage 06.07.-19.07.2015 = 13 Tage 20.07.-09.08.2015 = 20 Tage 10.08.-30.08.2015 = 20 Tage 31.08-13.09.2015 = 13 Tage 14.09.-27.09.2015 = 13 Tage 28.09.-11.10.2015 = 13 Tage 12.10.-25.10.2015 = 13 Tage 26.10.-08.11.2015 = 13 Tage 09.11.-22.11.2015 = 13 Tage Urlaub am Meer Hotel Park Punat auf der Insel Krk in Kroatien auf Basis Halbpension Termine – PUNAT 2015 14-Tage - auf Basis Halbpension: 01.05.-15.05.2015 15.05.-29.05.2015 29.05.-12.06.2015 12.06.-26.06.2015 26.06.-10.07.2015 10.07.-24.07.2015 24.07.-07.08.2015 07.08.-21.08.2015 21.08.-04.09.2015 04.09.- 18.09.2015 18.09.-02.10.2015 Nach telefonischer Anfrage im Verbandsbüro sind auch Zwischentermine und 3 Wochen-Turnusse möglich. Innerösterreichischer Erholungsaustausch 2015 : KOBV Wien, Niederösterreich und Burgenland – dür Freiland gibt es keine Termineinteilung. Die An- und Abreise sind flexibel buchbar. Gasthof Scheer Hotel Park Punat € 360,-€ 422,-€ 453,-€ 453,-€ 510,-€ 565,-€ 586,-€ 600,-€ 565,-€ 470,-€ 360,-- 18 ANMELDUNG Jänner bis April 2015 KRIEGSOPFER-UND BEHINDERTENVERBAND STEIERMARK 8010 Graz, Wielandgasse 14-16/ 3.Stock, Tel.Nr.: 0316/82 91 21-82 Fax: 0316/82 91 21 85 ANMELDUNG eines Erholungsaufenthaltes in .............................................................................................................................................................................................. Vor- und Zuname:..................................................................................................... Ortsgruppe: ..................................................................................................... Anschrift: ................................................................................................................................................................................................................................. Bem.Zl. oder Vers.Nr. ................................................................................................................. Mitglied des Verbandes seit: ............................................................................................... MdE.: ......................................................................................... % Tel.Nr. .............................................................................................. ledig,verh.,verw.,gesch ......................................................Beruf:.......................................................................................... Geb Dat.:............................................. Mitnahme der Ehefrau, Kind oder Begleitperson mit Geburtsdaten: ........................................................................................................................................................................................................................................................... Dauer des gewünschten Aufenthaltes vom ........................................................... bis ......................................................... = ................................. Tage Ihr Familieneinkommen: Monatliches Familieneinkommen über € 1.500,--: JA NEIN In diesem Falle sind keine näheren Einkommensangaben notwendig! Bei einem Einkommen unter € 1.500,-- bitte nachstehende Rubrik genau ausfüllen!! Kriegsopferrenten€.................................. Einheitswert: .................................................. Sonstige Renten u.Pensionen €.................................. Landwi.Besitz in ha:.................................. Nettoeinkommen des Mannes €..................................Ausgedinge: Nettoeinkommen der Ehefrau/Lebensgef. €.................................. Sonstige Einkommen (Pflegegeld) € ................................. ja nein insgesamt: € ................................. Renten-u.Pensionsabschnitte oder Lohn-bzw.Gehaltsabschnitte beilegen! Unrichtige Angaben haben zur Folge, dass wir den Einkommenshöchstsatz über € 1500,-- annehmen! Unterbringungswünsche: Einbettzimmer: ja nein gehbehi.: ja Komfortzimmer: ja nein Sonstige Wünsche:. nein .......................................................................................................................................... Ich erkläre hiermit, dass ich auf keine Pflegedienste seitens des Personals im Urlaub angewiesen bin und die zu zahlenden Aufenthaltskosten zeitgerecht begleiche. .......................................................................................................................... Unterschrift des Mitgliedes HOHER GEBURTSTAG Jänner bis April 2015 19 Franz Schmid – ein 90er „90 Jahre jung“, das trifft auf den Obmann der Ortsgruppe Kalsdorf zu. Franz Schmid feierte am 15. März seinen 90. Geburtstag und die Obmannstellvertreterin der Ortsgruppe Kalsdorf, Theresia Krisper, überraschte das Geburtstagskind mit einer kleinen Feier im Gasthof Maier in Kalsdorf. Altbürgermeister Helmut Adam mit Gattin, VP Helga Kaufmann und BG.- Obmann Franz Pfingstl sind der Einladung sehr gerne gefolgt und wünschten dem Jubilar noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit. Franz Schmid fährt noch jeden Tag eine Stunde mit dem Fahrrad durch den Ort, hat viele Hobbys und natürlich auch als Ortsgruppenobmann des KOBV jede Menge Arbeit. VP Helga Kaufmann würdigte die Verdienste von Franz Schmid und überreichte ihm gemeinsam mit BG.Obmann Franz Pfingstl in Anerkennung seines uner- müdlichen Einsatzes zum Wohle der Mitglieder die „Medaille in Silber“. Mit einem gemütlichen Beisammensein klang die Geburtstagsfeier aus. Altbürgermeister Adam, Frau Peitler, Obmann-Stellv. Krisper, BG.-Obmann Pfingstl, Obmann Schmid, VP Helga Kaufmann (v.l.). SÜDTIROL zwischen Alpen und Adria Ein tolles Angebot für unsere Mitglieder und Begleitpersonen Busreise nach Südtirol 04.07.2015 – 11.07.2015 (8 Tage/7 Nächte) zum Sonderpreis von € 650.— Inkludiert: Busreise mit 1A-Luxusbus der Firma ZUCHI – BUSREISENOberwölz, Straßensteuern, Unterkunft in einem sehr schönen Hotel, 10 Minuten vom Zentrum entfernt, DZ mit Bad oder Dusche, die Zimmer sind komplett renoviert und den gehobe- nen Ansprüchen der Gäste angepasst. Übernachtung mit Halbpension, Stornoversicherung, bei Hinund Rückfahrt 2 Menüs inkludiert (€ 15,- je Menü) jeden Tag wunderschöne Ausflüge, wie z.B. Gardasee, Stilfserjoch, Seiseralm, Kastelruth, Meran, Kaltern, Tramin, Karersee usw. Kein Einbettzimmerzuschlag für die ersten 5 Anmeldungen! Reiseleiter ist ein bekennender Fan von Südtirol, JOSEF RITSCHIN, Be- zirksgruppenobmann der Bezirksgruppe Leoben. Bei Anmeldung: € 100,-- Anzahlung. Anmeldungen richten Sie bitte an: Josef Ritschin, 8700 Leoben, Kerpelystraße 89, Tel.: 0676 5955685. Anmeldeschluss 30. April 2015 Der diesjährige Schulungskurs für unsere FunktionärInnen in Schloss Sommerau findet in der Zeit vom 15. Oktober bis 17. Oktober 2015 statt. Anmeldungen können schon jetzt im Verbandsbüro unter der Tel.Nr. 0316/82-91-21-82 (Fr.Tretnjak) getätigt werden. Foto: Karin Pirker Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 2/2015 ist am 6. Juli 2015 Lieber Postbote! Wenn Zeitung nicht zustellbar, bitte neue Adresse bekannt geben! Danke! 10Z038460S Für Mitglieder und Interessenten kostenlos Erscheinungsort Graz, Verlagspostamt 8020 Graz, P.b.b. Herausgeber und Verleger: Kriegsopfer- und Behindertenverband Steiermark. Satz, Repros und Druck: Gutenberghaus Druck GmbH, Bahnstraße 9, 8720 Knittelfeld. Anschrift des Herausgebers: 8010 Graz, Wielandgasse 14-16/3.Stock. Verantwortlicher Redakteur und für den Anzeigenteil verantwortlich: Manuela Tretnjak. Kriegsopfer- und Behindertenverband Steiermark, behördlich genehmigter Verein mit Gemeinnützigkeit. Sitz: 8010 Graz, Wielandgasse 14-16/3.Stock, Tel.0316/ 82-91-21/DW. 82, Fax: 0316/82-91-21-85, E-Mail: [email protected] ZVR-Zahl: 213355688 § 2: Aufgaben des Verbandes im allgemeinen: Alleiniger und ausschließlicher Zweck des Verbandes ist es, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und persönlichen Interessen seiner Mitglieder unmittelbar zu wahren und zu fördern und damit dem Gemeinwohl und der Mildtätigkeit zu dienen. Mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte ist laut Statut das Präsidium betraut.
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