der AGB

Rock Station Events GbR
Michael Scheid
Schillerstraße 11a
82216 Maisach
Tel: 0178 / 979 22 91
[email protected]
rockstation-band.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit der „Rock Station Events GbR“
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich der AGB
1.1 Alle Leistungen von der „Rock Station Events GbR“, Schillerstraße 11a, 82216 Maisach,
erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertrages gültigen Fassung. Sofern nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine
Anwendung.
1.2. Alle Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Zahlungs- & Lieferbedingungen
(AGB).
1.3 Vertragsbedingungen des Auftragsgebers werden nicht anerkannt, auch wenn sie
Bestandteil seines Auftrages sind.
1.4 „Kunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen,
die Verträge zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne der
Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit der „Rock Station Events GbR“ in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Vertragsschluss, Zustandekommen des Vertrags
Mit einer Auftrittsvereinbarung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, den Vertrag
mit Ihnen zu schließen. Wir können dieses Angebot annehmen, indem wir Ihnen eine von
uns unterschriebene Auftrittsvereinbarung per Post oder auf elektronischem Weg zusenden.
Der Vertrag kommt mit der Zusendung dieser Auftrittsvereinbarung zustande.
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§ 3 Preise
3.1 Alle Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, da wir durch die Kleinunternehmerregelung
nach § 19 UStG von dieser befreit sind.
3.2 Die Preise enthalten folgendes nicht:
- GEMA Gebühren bei öffentlichen Veranstaltungen
- Verpflegung für Musiker und Crew während Aufbau, Auftritt und Abbau
- PA-Anlagen für mehr als 300 Gäste (bei größeren Auftritten bitte im Voraus mit uns
klären, wir organisieren gerne größere Anlagen in Zusammenarbeit mit unserer
Technikfirma)
3.3 Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre
Gültigkeit.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlung erfolgt in bar unmittelbar nach einem Auftritt.
4.2 Bei Open Air Auftritten ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der zu vereinbarten
Gesamtgage anzuzahlen. Sollte ein Open Air Auftritt aufgrund schlechten Wetters abgesagt
werden, werden diese 20% als Bearbeitungsgebühr fällig, sofern der Auftritt vor 10:00 Uhr
des Auftrittstages abgesagt wird. Wird der Auftritt zu einem späteren Zeitpunkt abgesagt, ist
das volle Honorar ohne Abzüge zu bezahlen.
4.3 Bei der Absage eines Auftritts, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist werden
25% der vereinbarten Gesamtgage als Bearbeitungsgebühr fällig, sofern die Rock Station
Coverband diesen Termin nicht neu vergeben konnte.
§5 Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Musikern, der Crew und den Technikern von Rock
Station Events, die bei einem Auftritt notwendig sind (bei der „Coverband -Trio“ max. 4
Personen, bei der „Coverband -Quintett“ max. 6 Personen, bei der „Partyband“ max. 9
Personen), während Aufbau, Auftritt und Abbau Essen & und alkoholfreie Getränke kostenlos
zur Verfügung zu stellen.
5.2 Bei Open Air-Aufträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, soweit nicht ausdrücklich in der
Auftrittsvereinbarung anders vereinbart, für Temperaturen von mindestens 10°C auf der
Bühne und im FOH- Bereich (so weit vorhanden) zu gewährleisten.
5.3 Die Rock Station Events GbR bringt immer ihre eigene Backline, Monitoring System,
FOH, PA-Anlage und Lichttechnik mit. Die Instrumente und Mikrofone der Band stehen
anderen Personen nicht zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.
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5.4 Voraussetzungen für Auftritte der „Rock Station Coverband - Trio“:

Es ist eine ausreichende Stromversorgung gewährleistet. Die Band benötigt ca.
1600W (7A). Sollte vor Ort Starkstrom vorhanden sein, informiert der Veranstalter die
Band rechtzeitig darüber.

Das Mindestmaß der Bühne beträgt 2,5m x 2m, die optimalen Bühnenmaße sind
4m x 3m.

Es wird für die Musiker Backstagebereich/abgetrennter Raum benötigt, bestenfalls
mit direktem Bühnenzugang.

Für den Aufbau ist der Zugang zur Bühne 2 Stunden vor Einlass der Gäste zu
gewährleisten. Der Abbau kann ebenfalls bis zu 2 Stunden dauern.
5.5 Voraussetzungen für Auftritte der „Rock Station Coverband - Quintett“:

Es ist eine ausreichende Stromversorgung gewährleistet. Die Band benötigt ca.
2400W (10A). Sollte vor Ort Starkstrom vorhanden sein, informiert der Veranstalter
die Band rechtzeitig darüber.

Das Mindestmaß der Bühne beträgt 4m x 3m, die optimalen Bühnenmaße sind
6m x 3m.

Es wird für die Musiker Backstagebereich/abgetrennter Raum benötigt, bestenfalls
mit direktem Bühnenzugang.

Für den Aufbau ist der Zugang zur Bühne 2 Stunden vor Einlass der Gäste zu
gewährleisten. Der Abbau kann ebenfalls bis zu 2 Stunden dauern.
5.6 Voraussetzungen für Auftritte der „Rock Station Partyband“:

Zur Stromversorgung muss ein an der Bühne gelegener 32A oder 16A
Dreiphasenwechselstromanschluss mit CEE 400V 5p 6h Stecker (roter Stecker) zur
Verfügung gestellt werden. Anschlüsse mit höheren Bemessungsströmen können von
uns nicht verwendet werden. Sollte dies nicht möglich sein, benötigen wir zwei
getrennt abgesicherte 16A Schutzkontakt Anschlüsse. Für ein eventuell von uns
gestelltes PA System benötigen wir einen weiteren 16A Anschluss.

Die Bühne muss ein Mindestmaß von 5m x 3m haben, die optimalen Bühnenmaße
betragen 8m x 4m mit 3,5m lichter Höhe über Bühnenniveau.

Es wird neben oder hinter der Bühne ein Backstagebereich mit direktem
Bühnenzugang für die Musiker benötigt.

Es muss möglich sein, den FOH-Platz im Abstand von 15-30m von der Bühne mit
freier Sicht auf diese aufzustellen. Nur so ist es uns möglich, unserem Publikum
einen perfekt gemischten Sound mit passenden Showeffekten zu bieten.

Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim
Publikum führen können. Der Veranstalter hat die Pflicht, eine Überschreitung des
zulässigen Grenzwertes zu verhindern.
5.7 Wir weisen nochmal darauf hin, dass sich aufgrund der gesetzlichen Regelungen der
Veranstalter gegenüber den Gästen in der Verkehrssicherungspflicht befindet.
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§ 6 Gewährleistung
Wir sind stets bemüht bei krankheitsbedingtem Ausfall eines Musikers Ersatz zu finden.
Sollte dies nicht möglich sein, und ein Auftrag deswegen nicht ausgeführt werden können,
informieren wir sie bis spätestens sechs Stunden vor Auftragsbeginn fernmündlich. In diesem
Falle werden die erhaltenen Leistungen von uns ohne Abzug zurückgezahlt. Ein
Schadensersatzanspruch für Einnahmeausfälle o.ä. besteht in diesem Fall ausdrücklich
nicht.
§ 7 Kundenservice
Bei Fragen, Beschwerden oder Reklamationen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0178/9792291.
§ 8 Rechtsordnung, Gerichtsstand
8.1 Es gilt deutsches Recht.
8.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand München.
§ 9 Sonstiges
9.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
9.2 Wir weisen nochmal besonders auf §5 hin. Sollte der Veranstalter die Gegebenheiten vor
Ort nicht gewährleisten können, behalten wir uns im schweren Fällen vor einen Auftritt
abzusagen oder abzubrechen. Abweichende Vereinbarungen können im Einzelfall in der
jeweiligen Auftrittsvereinbarung getroffen werden.
9.3 Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im
Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des
Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2015
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