Allgemeine Hinweise für Ergänzung Vereinssatzung §.. Vereinszweck Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur „freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Der Verein tritt rassistisch, antisemitistisch und verfassungsfeindlichen Bestrebungen und Aktivitäten entschieden entgegen. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Tolerant sowie partei-politischer Neutralität und fördert die soziale Integration von Minderheiten. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennnen. §.. Vorstand Wählbar in ein Amt sind nur Vereinsmitglieder, die sich zu den Grundsätzen (§ Vereins- Zweck) des Vereins bekennen und für diese innerhalb und auch außerhalb des Vereins eintreten. §.. Mitglieder / Ausschluss/ Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. (…) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden: Bei erheblichen Verletzungen satzungsmäßiger Pflichten Bei schwerem Verstoß gegen die Interessen und das Ansehen des Vereins Bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins Bei Kundgabe rechtsextremer, rassistischer oder antisemitischer Haltungen innerhalb und außerhalb des Vereins und der Mitgliedschaft in rechtsextremen und fremdenfeindlichen Parteien und Organisationen, wie z.B. der NPD oder DVU Entscheidet sich ein Vorstand zur Satzungsänderung oder hat die Absicht, ein Ausschlussverfahren z.B. wegen Mitgliedschaft in einer rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Partei oder Organisationen durchzuführen, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld fachliche Beratung einzuholen. Neben dem Landessportbund Sachsen bieten auch eine Reihe von zivilgesellschaftlichen Vereinen solche Beratung an. Ratgeber für den Sport Beispiel für eine Satzungsergänzung §.. Vereinszweck Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereines zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Er fördert die soziale Integration von MigrantInnen. Der Verein tritt rechtextremen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen. §.. Mitglieder Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden: Bei erheblichen Verletzungen satzungsmäßiger Verpflichtungen, Bei schwerem Verstoß gegen die Interessen und das Ansehen des Vereines, Bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereines, insbesondere bei Kundgabe rechtsextremer oder anderweitig diskriminierender Gesinnung , einschließlich des Tragens beziehungsweise Zeigens rechtsextremer Kennzeichen und Symbole. §.. Vorstand Wählbar in ein Amt sind nur Vereinsmitglieder, die sich zu den Grundsätzen (siehe § Vereinszweck) des Vereines bekennen und für diese innerhalb und auch außerhalb des Vereines eintreten. Im Verein – gegen Vereinnahmung. Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. (…) Der Ausschluss aus dem Verein kann u.a. erfolgen Bei schwerem Verstoß gegen die Vereinssatzung und bei anderem vereinsschädigenden Verhalten Bei Rückstand in der Zahlung der Vereinsbeiträge von mehr als drei Monaten oder der Nichterfüllung sonstiger mitgliedschaftlicher Verpflichtungen gegenüber dem Verein (…) Bei Kundgabe rechtsextremer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Haltungen innerhalb und außerhalb des Vereins und der Mitgliedschaft in rechtsextremen und fremdenfeindlichen Parteien und Organisationen, wie z.B. der NPD oder DVU Vereine & Verbände stark machen Beispiel einer Satzungsergänzung: §.. Vereinszweck Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Er fördert die soziale Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen. §.. Mitglieder Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden: Bei erheblichen Verletzungen satzungsmäßiger Verpflichtungen Bei schwerem Verstoß gegen die Interessen und das Ansehen des Vereins Bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins, insbesondere bei Kundgabe rechtsextremistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung, einschließlich des Tragens beziehungsweise Zeigens rechtsextremer Kennzeichen und Symbole. §.. Vorstand Wählbar in ein Amt sind nur Vereinsmitglieder, die sich zu den Grundsätzen (§ Vereinszweck) des Vereins bekennen und für diese innerhalb und auch außerhalb des Vereins eintreten.
© Copyright 2024 ExpyDoc