WAS WÜRDE DER WEGFALL DES CIRC UIT COURT ALS BESCHWERDE INSTANZ FÜR DEN STEUERZAHLER BEDEUTEN ? JULI 2015 Jeder Steuerzahler hat das Recht, gegen eine Entscheidung der Steuerbehörden vorzugehen. Ein gutes Steuersystem sollte Steuerzahlern eine kosteneffiziente Möglichkeit bieten, Streitigkeiten mit Steuerbehörden beizulegen. Derzeitige Vorgehensweise bei Beschwerden in Irland Derzeit kann ein Steuerzahler, der gegen einen Steuerbescheid der irischen Steuerbehörde (Revenue) vorgehen möchte, diesen vor der „Appeal Commissioners“ (einer Art Schlichtungsstelle) anfechten. Entscheidet die „Appeal Commissioners“ nicht in seinem Sinne und möchte er auch diese Entscheidung angreifen, kann der Steuerzahler entweder ein Verfahren vor dem Circuit Court anstreben, bei dem der gesamte Fall neu entschieden wird, oder ein Verfahren vor den High Court, wenn er allein die Überprüfung der rechtlichen Erwägungen begehrt. Bei dem Circuit Court Verfahren trägt der Steuerzahler seine eigenen Kosten und kann somit kostengünstig eine rechtliche Überprufung herbeiführen. Die Neuregelung gemäβ des Gesetzesentwurfes Der Gesetzesentwurf sieht eine Neuregelung des Beschwerdeweges vor. Das Recht des Steuerzahlers ein Verfahren vor dem Circuit Court anzustreben würde entfallen. Alle Entscheidungen der „Appeal Commissioners“ könnten dann nur direkt vor dem High Court angefochten werden. Auswirkungen des Wegfalls einer Anfechtungsmöglichkeit vor dem Circuit Court Sollte der Steuerzahler gegen einen Steuerbescheid der irischen Steuerbehörde in Bezug auf die auf die Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Erbschaftsteuer oder einer sonstigen Steuer vorgehen wollen, kämen auf ihn weit höhere Verfahrenskosten zu. Im Endeffekt bedeutet die Abschaffung der Beschwerdemöglichkeit vor dem Circuit Court, dass die Kosten einer Beschwerde gegen die Entscheidung der „Appeal Commissioners“ für den Steuerzahler so hoch sein werden, dass er in vielen Fällen von der Beschwerdemöglichkeit keinen Gebrauch machen wird. Beispiel Im Jahr 2015 erhält Alex O’Brien aufgrund einer Erbschaft in Höhe von 120.000 Euro einen Erbschaftsteuerbescheid, wonach die Erbschaft mit 33% (geltender Erbschaftsteuersatz), also 39.600 Euro besteuert werden soll. Alex holt rechtlichen Rat ein und erfährt, dass er einen Anspruch auf Steuervergünstigung hat. Da Revenue dem nicht zustimmt, legt Alex Beschwerde bei der „Appeal Commissioners“ ein. Wenn diese nicht in Alex‘ Sinne entscheidet, kann er deren Entscheidung beim Circuit Court anfechten. Die Kosten eines solchen Verfahrens würden für Alex im Rahmen von 10.000 – 25.000 Euro liegen. Nach der Neuregelung müsste er eine Klage beim High Court einreichen, wobei Kosten von 50.000 – 150.000 Euro anfallen können. Unterliegt Alex, könnte sich dieser Betrag sogar verdoppeln, da er die Kosten der Revenue zu tragen hätte. Ein derartiger Rechtsstreits wäre unwirtschaftlich. 1 TippMcKnight Fazit Durch die mit dem Gesetzesentwurf vorgesehene Abschaffung der Klagemöglichkeit vor dem Circuit Court wird es dem Steuerzahler erheblich erschwert, seine Rechte durchzusetzen. Es wäre wünschenswert, dass der Finanzminister einen Weg findet, den Circuit Court als eine Beschwerdeinstanz gegen die Entscheidungen der „Appeal Commissioners“ beizubehalten. Derzeitiges Verfahren Circuit Court Gesetzesentwurf High Court Überprüfung des High Court Überprüfung der rechtlichen Erwaegungen Gesamten Falles Appeal Commissioners Appeal Commissioners Revenue Tax Assessment Revenue Tax Assessment Für weitere Einzelheiten zu den angesprochenen Themen stehen Ihnen die Unterzeichner gerne zur Verfügung. URSULA TIPP Partner Tel: +353 1 254 3432 M: +353 86 1703405 [email protected] MICHAEL O’CONNOR Partner Tel: +353 1 254 3432 M: +353 86 8592838 [email protected] Haftungsausschluss Der obige Artikel dient lediglich der allgemeinen Rechtsinformation und beinhaltet oder ersetzt in keinster Weise eine Rechtsberatung. 2
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