Konzept für die Durchführung von Pausenaufsichten an der GGS Am Wenigerbach 1. Verteilung der Aufsichten Aufsichten werden auf folgenden Schulhofbereichen / zu folgenden Anlässen durchgeführt: Ort / Anlass Anzahl der Lehrerkräfte Frühaufsicht zur 1. Stunde, mittlerer Schulhof 1 Frühaufsicht zur 2. Stunde, mittlerer Schulhof 1 1. Pause, mittlerer Schulhof 1 1. Pause, Schaukel 1 1. Pause, Wiese / Spielgerät / Labyrinth 1 1. Pause, Lesepause 1 1. Pause, Fußballpause / Ringen 1 1. Pause, oberer Schulhof * 1 1 2. Pause, mittlerer Schulhof 1 2. Pause, Schaukel 1 2. Pause, Wiese / Spielgerät / Labyrinth 1 2. Pause, oberer Schulhof incl. Busaufsicht nach der 4. 1 Stunde * Busaufsicht nach der 5. Stunde 1 (mittwochs 2) Busaufsicht nach der 6. Stunde 1 2. Wann sind Kinder beaufsichtigt? Die Kinder müssen sich beaufsichtigt fühlen. Es ist nicht erforderlich und möglich, dass die Lehrkraft alle Kinder gleichermaßen im Auge hat. Die Lehrkraft nimmt auch dann ihre Aufsicht wahr, wenn sie sich kurzzeitig von ihrem Aufsichtsbereich entfernt und wichtige damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten erledigt (z. B. Übergabe eines Kindes an die KlassenlehrerIn, Weitergabe wichtiger Informationen an die Schulleitung, etc.). 3. Merkmale der Aufsichtsdurchführung Die Lehrkraft gestaltet ihre Aufsicht • präventiv, • aktiv, • kontinuierlich • und im Rahmen der gleichen Vorgaben. Alle Hofaufsichten tragen orangefarbene Warnwesten, um für die Kinder als Ansprechpartner erkennbar zu sein. Darüber hinaus unterstützen die ausgebildeten Streitschlichter der Schülerschaft die Aufsichten. Sie tragen gelbe Westen und 2 wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf streitende Kinder ein, wenn diese um Hilfe bitten. 4. Richtlinie zur Handhabung von Konfliktsituationen in Pausen Grundsätzlich unterscheiden wir drei Konfliktgrade: a. alltägliche Konflikte b. auffällige körperliche und/oder emotionale Einwirkungen auf MitschülerInnen c. massive körperliche und/oder emotionale Einwirkungen auf MitschülerInnen. Die Konfliktgrade sind nicht immer genau voneinander abzugrenzen, da sie ineinander übergehen. Anmerkung: Hier sollen die überarbeiteten Pausenregeln und die grundsätzlichen Kriterien für die Durchführung der Aufsicht eingefügt werden. Zu a) Vorgehensweise der Pausenaufsichten mit alltäglichen Konflikten Auf Auseinandersetzungen, die keine nachhaltigen Auswirkungen haben, reagieren wir mit einem klärenden Gespräch. Anschließend nehmen die beteiligten Kinder wieder am Pausengeschehen teil, sofern die Aufsicht den Eindruck gewinnt, dass der gemeinsame Umgang möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die Kinder dazu aufgefordert, unterschiedliche Schulhofbereiche aufzusuchen. Zu b) Vorgehensweise bei auffälligen körperlichen und / oder emotionalen Einwirkungen auf MitschülerInnen Wenn ein Kind ein anderes nachhaltig physisch oder psychisch beeinträchtigt, hält die Pausenaufsicht seinen Namen fest und teilt diesen dem Sekretariat mit. Das 3 wiederum informiert die Klassenleitung. Im Sekretariat wird das auffällige Verhalten des Kindes ebenfalls in einer Wochenübersicht vermerkt. Sollte das betreffende Kind in einer Kalenderwoche zum dritten Male auffallen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Mitteilung der Schule und die Möglichkeit zu einem Gespräch. Ggf. erfolgen zusätzliche erzieherische Maßnahmen, wie z. B.: • Ermahnung, • Gruppengespräche mit den betreffenden Kindern, • die schriftliche Missbilligung des Verhaltens, • der zeitweise Ausschluss von der Hofpause, • die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, • Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung, • Aufgaben, auch schriftlicher Art, die das Fehlverhalten verdeutlichen (alle erzieherischen Maßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz) Des Weiteren erhalten die beteiligten Schüler das Angebot zur Streitschlichtung. Eltern von Kindern, die in beiden Hofpausen durch unangemessenes Verhalten auffallen, werden von uns unmittelbar über diese Besonderheit informiert und ggf. zu einem Gespräch in die Schule gebeten. Eine direkte Information geht auch an Eltern, deren Kinder sich absichtlich vom Schulhofgelände entfernen und somit der geordneten Aufsicht entziehen. Zu c) Vorgehensweise bei massiven körperlichen und / oder emotionalen Einwirkungen auf MitschülerInnen Sollte es vorkommen, dass ein Kind ein anderes absichtlich so massiv schädigt, dass sich nachhaltige Auswirkungen für den Unterricht und / oder den außerschulischen Bereich ergeben, reagieren wir umgehend mit folgenden Maßnahmen: • Die Erziehungsberechtigten des Kindes werden sofort über den Vorfall telefonisch informiert und gebeten, es von der Schule abzuholen. • Der Vorfall wird in der Schülerakte vermerkt. • Erzieherische Maßnahmen ggf. Ordnungsmaßnahmen (sie werden von einer Teilkonferenz der Schulkonferenz beschlossen) werden angewendet. 4 • Die Eltern werden von der Schule ggf. hinsichtlich möglicher Ursachen für das Fehlverhalten beraten und auf Ärzte, Therapeuten, Beratungsstellen hingewiesen. • Die Pausengestaltung des Kindes wird in der Folgezeit variiert. Es nimmt an beaufsichtigten Pausenangeboten, hier vorzugsweise der Lesepause, teil oder verbringt seine Zeiten im Sekretariat. Über die Dauer der Änderung entscheidet die Klassenleitung mit der Schulleitung. Die Dauer der Maßnahme sollte sieben Schultage nicht überschreiten. 5. Grundsätzliche Kriterien für die Durchführung der Aufsichten • Der Aufenthalt im Schulgebäude ist für Schüler während der Pausen verboten. Kinder, die diese Regel bewusst übertreten und sich damit der Aufsicht entziehen, erhalten eine schriftliche Mitteilung an die Eltern. • Diese Regelung gilt nicht, solange ein Kind die Toiletten aufsucht, ein spezielles Pausenangebot nutzt (Judo, Fußball, Lesepause) oder die OGS besucht. • Nach dem Pausenzeichen sammeln sich alle Kinder auf dem mittleren Schulhof. Die Aufsichtsverpflichtung der Lehrkraft in der Mitte hält so lange an, bis alle Kinder von ihrer Lehrerin / ihrem Lehrer abgeholt wurden. • Spaßkämpfe unter Kindern sind in den Pausen nicht zu unterbinden. Wenn für eine Lehrkraft nicht ersichtlich ist, wie ein Gerangel unter Kindern zu bewerten ist, fragt sie bei den Kindern nach. • Aufsichten sind immer für Kinder ansprechbar. Sollte eine Aufsicht einen Streit zwischen Schülern schlichten und von einem weiteren Kind angesprochen werden, bittet sie es, kurz zu warten. SC, HO, LÖ, GR, KI 5 Hinweis zur Verteilung der Aufsichten (S.1) Nach Fertigstellung des Schulerweiterungsbaus entfallen die Busaufsichten zur ersten und zweiten Stunde und die Fluraufsicht in der 1. Pause des unteren Schulgebäudes. Wieder aufgenommen wird die Aufsicht während der 1. Pause auf dem oberen Schulhof. Dem Bereich um die Schaukel wird nun auch in der 2. Pause eine eigene Aufsicht zugewiesen. Im Gegenzug übernimmt die Lehrkraft, die die Busaufsicht nach der 4. Stunde durchführt, ebenfalls die Beaufsichtigung des oberen, nun verkleinerten Schulhofes. 6
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