Pause - Grundschule Seelscheid

Konzept für die Durchführung von Pausenaufsichten an
der GGS Am Wenigerbach
1. Verteilung der Aufsichten
Aufsichten werden auf folgenden Schulhofbereichen / zu folgenden Anlässen
durchgeführt:
Ort / Anlass
Anzahl
der
Lehrerkräfte
Frühaufsicht zur 1. Stunde, mittlerer Schulhof
1
Frühaufsicht zur 2. Stunde, mittlerer Schulhof
1
1. Pause, mittlerer Schulhof
1
1. Pause, Schaukel
1
1. Pause, Wiese / Spielgerät / Labyrinth
1
1. Pause, Lesepause
1
1. Pause, Fußballpause / Ringen
1
1. Pause, oberer Schulhof *
1
1
2. Pause, mittlerer Schulhof
1
2. Pause, Schaukel
1
2. Pause, Wiese / Spielgerät / Labyrinth
1
2. Pause, oberer Schulhof incl. Busaufsicht nach der 4. 1
Stunde *
Busaufsicht nach der 5. Stunde
1 (mittwochs 2)
Busaufsicht nach der 6. Stunde
1
2. Wann sind Kinder beaufsichtigt?
Die Kinder müssen sich beaufsichtigt fühlen. Es ist nicht erforderlich und möglich,
dass die Lehrkraft alle Kinder gleichermaßen im Auge hat. Die Lehrkraft nimmt auch
dann ihre Aufsicht wahr, wenn sie sich kurzzeitig von ihrem Aufsichtsbereich entfernt
und wichtige damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten erledigt (z. B. Übergabe
eines Kindes an die KlassenlehrerIn, Weitergabe wichtiger Informationen an die
Schulleitung, etc.).
3. Merkmale der Aufsichtsdurchführung
Die Lehrkraft gestaltet ihre Aufsicht
•
präventiv,
•
aktiv,
•
kontinuierlich
•
und im Rahmen der gleichen Vorgaben.
Alle Hofaufsichten tragen orangefarbene Warnwesten, um für die Kinder als
Ansprechpartner erkennbar zu sein. Darüber hinaus unterstützen die ausgebildeten
Streitschlichter der Schülerschaft die Aufsichten. Sie tragen gelbe Westen und
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wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf streitende Kinder ein, wenn diese um Hilfe
bitten.
4. Richtlinie zur Handhabung von Konfliktsituationen in Pausen
Grundsätzlich unterscheiden wir drei Konfliktgrade:
a. alltägliche Konflikte
b. auffällige körperliche und/oder emotionale Einwirkungen auf MitschülerInnen
c. massive körperliche und/oder emotionale Einwirkungen auf MitschülerInnen.
Die Konfliktgrade sind nicht immer genau voneinander abzugrenzen, da sie
ineinander übergehen.
Anmerkung:
Hier
sollen
die
überarbeiteten
Pausenregeln
und
die
grundsätzlichen Kriterien für die Durchführung der Aufsicht eingefügt werden.
Zu a) Vorgehensweise der Pausenaufsichten mit alltäglichen Konflikten
Auf Auseinandersetzungen, die keine nachhaltigen Auswirkungen haben, reagieren
wir mit einem klärenden Gespräch. Anschließend nehmen die beteiligten Kinder
wieder am Pausengeschehen teil, sofern die Aufsicht den Eindruck gewinnt, dass der
gemeinsame Umgang möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die Kinder
dazu aufgefordert, unterschiedliche Schulhofbereiche aufzusuchen.
Zu b) Vorgehensweise bei auffälligen körperlichen und / oder emotionalen
Einwirkungen auf MitschülerInnen
Wenn ein Kind ein anderes nachhaltig physisch oder psychisch beeinträchtigt, hält
die Pausenaufsicht seinen Namen fest und teilt diesen dem Sekretariat mit. Das
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wiederum informiert die Klassenleitung. Im Sekretariat wird das auffällige Verhalten
des Kindes ebenfalls in einer Wochenübersicht vermerkt. Sollte das betreffende Kind
in
einer
Kalenderwoche
zum
dritten
Male
auffallen,
erhalten
die
Erziehungsberechtigten eine schriftliche Mitteilung der Schule und die Möglichkeit zu
einem Gespräch. Ggf. erfolgen zusätzliche erzieherische Maßnahmen, wie z. B.:
•
Ermahnung,
•
Gruppengespräche mit den betreffenden Kindern,
•
die schriftliche Missbilligung des Verhaltens,
•
der zeitweise Ausschluss von der Hofpause,
•
die zeitweise Wegnahme von Gegenständen,
•
Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung,
•
Aufgaben, auch schriftlicher Art, die das Fehlverhalten verdeutlichen
(alle erzieherischen Maßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz)
Des Weiteren erhalten die beteiligten Schüler das Angebot zur Streitschlichtung.
Eltern von Kindern, die in beiden Hofpausen durch unangemessenes Verhalten
auffallen, werden von uns unmittelbar über diese Besonderheit informiert und ggf. zu
einem Gespräch in die Schule gebeten. Eine direkte Information geht auch an Eltern,
deren Kinder sich absichtlich vom Schulhofgelände entfernen und somit der
geordneten Aufsicht entziehen.
Zu c) Vorgehensweise bei massiven körperlichen und / oder emotionalen
Einwirkungen auf MitschülerInnen
Sollte es vorkommen, dass ein Kind ein anderes absichtlich so massiv schädigt, dass
sich nachhaltige Auswirkungen für den Unterricht und / oder den außerschulischen
Bereich ergeben, reagieren wir umgehend mit folgenden Maßnahmen:
•
Die Erziehungsberechtigten des Kindes werden sofort über den Vorfall
telefonisch informiert und gebeten, es von der Schule abzuholen.
•
Der Vorfall wird in der Schülerakte vermerkt.
•
Erzieherische Maßnahmen ggf. Ordnungsmaßnahmen (sie werden von einer
Teilkonferenz der Schulkonferenz beschlossen) werden angewendet.
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•
Die Eltern werden von der Schule ggf. hinsichtlich möglicher Ursachen für das
Fehlverhalten
beraten
und
auf
Ärzte,
Therapeuten,
Beratungsstellen
hingewiesen.
•
Die Pausengestaltung des Kindes wird in der Folgezeit variiert. Es nimmt an
beaufsichtigten Pausenangeboten, hier vorzugsweise der Lesepause, teil oder
verbringt seine Zeiten im Sekretariat. Über die Dauer der Änderung
entscheidet die Klassenleitung mit der Schulleitung. Die Dauer der Maßnahme
sollte sieben Schultage nicht überschreiten.
5. Grundsätzliche Kriterien für die Durchführung der Aufsichten
•
Der Aufenthalt im Schulgebäude ist für Schüler während der Pausen verboten.
Kinder, die diese Regel bewusst übertreten und sich damit der Aufsicht
entziehen, erhalten eine schriftliche Mitteilung an die Eltern.
•
Diese Regelung gilt nicht, solange ein Kind die Toiletten aufsucht, ein
spezielles Pausenangebot nutzt (Judo, Fußball, Lesepause) oder die OGS
besucht.
•
Nach dem Pausenzeichen sammeln sich alle Kinder auf dem mittleren
Schulhof. Die Aufsichtsverpflichtung der Lehrkraft in der Mitte hält so lange an,
bis alle Kinder von ihrer Lehrerin / ihrem Lehrer abgeholt wurden.
•
Spaßkämpfe unter Kindern sind in den Pausen nicht zu unterbinden. Wenn für
eine Lehrkraft nicht ersichtlich ist, wie ein Gerangel unter Kindern zu bewerten
ist, fragt sie bei den Kindern nach.
•
Aufsichten sind immer für Kinder ansprechbar. Sollte eine Aufsicht einen Streit
zwischen Schülern schlichten und von einem weiteren Kind angesprochen
werden, bittet sie es, kurz zu warten.
SC, HO, LÖ, GR, KI
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Hinweis zur Verteilung der Aufsichten (S.1)
Nach Fertigstellung des Schulerweiterungsbaus entfallen die Busaufsichten zur
ersten und zweiten Stunde und die Fluraufsicht in der 1. Pause des unteren
Schulgebäudes. Wieder aufgenommen wird die Aufsicht während der 1. Pause auf
dem oberen Schulhof. Dem Bereich um die Schaukel wird nun auch in der 2. Pause
eine eigene Aufsicht zugewiesen. Im Gegenzug übernimmt die Lehrkraft, die die
Busaufsicht nach der 4. Stunde durchführt, ebenfalls die Beaufsichtigung des
oberen, nun verkleinerten Schulhofes.
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