Liebes Mitglied, gemäß § 7 Abs.1 und 2 der Vereinssatzung berufen

TV Niederschelden · Postfach 310338 ·
57046 Siegen
Liebes Mitglied,
gemäß § 7 Abs.1 und 2 der Vereinssatzung berufen wir hiermit frist- und ordnungsgemäß die
Jahreshauptversammlung ein.
Wir laden Dich dazu in die Vereinsturnhalle, Niederschelderhütte, Jahnstr. 18,
am 20. Februar 2016 um 19.30 Uhr recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
5.1
5.2
5.3
5.4.
6.
7.
7.1
8.
9.
9.1
Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Genehmigung des Haushaltsplanes
Wahlen (siehe hierzu Richtlinien des Wahlausschusses)
Vorstand für zweijährige Amtszeit, Gruppe A, laut § 9 der Vereinssatzung
(siehe hierzu die Richtlinien des Wahlausschusses)
Kassenprüfer für einjährige Amtszeit
Ehrenausschuss für einjährige Amtszeit
Wahlausschuss für einjährige Amtszeit
Bestätigung der Mitglieder des Sportausschusses
Beschlussfassung über gestellte Anträge
Neuregelung der Vorstandsentschädigungen
Ehrungen
Verschiedenes
Veranstaltungen 2016
Anträge zu Punkt 7 der Tagesordnung sind gemäß § 7.3 der Satzung bis spätestens
10. Februar 2016 nur schriftlich beim Vorstand zu Hd. des 1. Vorsitzenden einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Klotz
1. Vorsitzender
Karin Aleith-Hüner
1. Schriftführerin
Diese Einladung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschriften gültig.
TV Niederschelden 1882 e.V.
Richtlinien des Wahlausschusses
Um die Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen, bittet der Wahlausschuss folgende Punkte zu
beachten:
1. Gewählt wird der Vorstand, Gruppe A, laut § 9 der Vereinssatzung.
Zu wählen ist in diesem Jahr die Gruppe A laut § 9 der Vereinssatzung für 2 Jahre:
Gruppe A
1. Vorsitzender
Oberturnwart
2. Kassenwartin
2..Schriftführerin
Pressewartin
Sozialwartin
Beisitzer
Beisitzer
Beisitzerin
Beisitzer
bisher Armin Klotz
bisher Ralf Schmidtgen
bisher Karin Gilbert
bisher Doris Pfeifer
bisher Astrid Galeski
bisher Renate Duyck
bisher Peter Janz
bisher Christian Wirths
bisher Sibylle Brinkmann
neu zu besetzen
Für 1 Jahr:
die Kassenprüfer
der Ehrenausschuss
der Wahlausschuss
2.
3.
4.
Die Wahl in den Vorstand setzt laut § 6 der Satzung die Volljährigkeit voraus.
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat
laut § 3 Abs. 2 der Satzung.
Wahlvorschläge für die unter Punkt 1 aufgeführten Ämter sind schriftlich bis
zum 10. Februar 2016 bei folgenden Mitgliedern des Wahlausschusses
einzureichen (später eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr
berücksichtigt werden):
Joachim Bräuer
Hans Schwalm
Ursula Spies
57555 Mudersbach
57555 Mudersbach
57555 Mudersbach
Hochstr. 27
Nelkenweg 3
Wittersbachstraße
Wir bitten alle Vereinsmitglieder, die vorgenannten Richtlinien und den Termin zu Punkt 4 zu
beachten.
Der Wahlausschuss