TV Niederschelden · Postfach 310338 · 57046 Siegen Liebes Mitglied, gemäß § 7 Abs.1 und 2 der Vereinssatzung berufen wir hiermit frist- und ordnungsgemäß die Jahreshauptversammlung ein. Wir laden Dich dazu in die Vereinsturnhalle, Niederschelderhütte, Jahnstr. 18, am 20. Februar 2016 um 19.30 Uhr recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 5.1 5.2 5.3 5.4. 6. 7. 7.1 8. 9. 9.1 Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Genehmigung des Haushaltsplanes Wahlen (siehe hierzu Richtlinien des Wahlausschusses) Vorstand für zweijährige Amtszeit, Gruppe A, laut § 9 der Vereinssatzung (siehe hierzu die Richtlinien des Wahlausschusses) Kassenprüfer für einjährige Amtszeit Ehrenausschuss für einjährige Amtszeit Wahlausschuss für einjährige Amtszeit Bestätigung der Mitglieder des Sportausschusses Beschlussfassung über gestellte Anträge Neuregelung der Vorstandsentschädigungen Ehrungen Verschiedenes Veranstaltungen 2016 Anträge zu Punkt 7 der Tagesordnung sind gemäß § 7.3 der Satzung bis spätestens 10. Februar 2016 nur schriftlich beim Vorstand zu Hd. des 1. Vorsitzenden einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Armin Klotz 1. Vorsitzender Karin Aleith-Hüner 1. Schriftführerin Diese Einladung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschriften gültig. TV Niederschelden 1882 e.V. Richtlinien des Wahlausschusses Um die Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen, bittet der Wahlausschuss folgende Punkte zu beachten: 1. Gewählt wird der Vorstand, Gruppe A, laut § 9 der Vereinssatzung. Zu wählen ist in diesem Jahr die Gruppe A laut § 9 der Vereinssatzung für 2 Jahre: Gruppe A 1. Vorsitzender Oberturnwart 2. Kassenwartin 2..Schriftführerin Pressewartin Sozialwartin Beisitzer Beisitzer Beisitzerin Beisitzer bisher Armin Klotz bisher Ralf Schmidtgen bisher Karin Gilbert bisher Doris Pfeifer bisher Astrid Galeski bisher Renate Duyck bisher Peter Janz bisher Christian Wirths bisher Sibylle Brinkmann neu zu besetzen Für 1 Jahr: die Kassenprüfer der Ehrenausschuss der Wahlausschuss 2. 3. 4. Die Wahl in den Vorstand setzt laut § 6 der Satzung die Volljährigkeit voraus. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat laut § 3 Abs. 2 der Satzung. Wahlvorschläge für die unter Punkt 1 aufgeführten Ämter sind schriftlich bis zum 10. Februar 2016 bei folgenden Mitgliedern des Wahlausschusses einzureichen (später eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden): Joachim Bräuer Hans Schwalm Ursula Spies 57555 Mudersbach 57555 Mudersbach 57555 Mudersbach Hochstr. 27 Nelkenweg 3 Wittersbachstraße Wir bitten alle Vereinsmitglieder, die vorgenannten Richtlinien und den Termin zu Punkt 4 zu beachten. Der Wahlausschuss
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