Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gemäß §§ 67- 69 SGB XII 8. Kapitel Neues Zugangssteuerungsverfahren in Westfalen-Lippe Daten, Fakten und Erfahrungen im Kreis Borken Zugangssteuerungsverfahren • Einführung eines in Westfalen-Lippe einheitlichen Instruments der individuellen Hilfeplanung für wohnbezogene Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten • Implementierung einer beauftragten Stelle Einheitliches Instrument zur individuellen Hilfeplanung • Prüfung der Zugehörigkeit zum Personenkreis • Basisdatenerhebung und Feststellung des Bedarfs wohnbezogener Leistungen • Erstellung eines Hilfeplanes mit Ziel- und Maßnahmenplanung • Fortschreibung des Hilfeplanes, Ansprechpartner für die Betreuten und Qualitätssicherung Zugang der Leistungsberechtigten zum Hilfesystem • Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe im Kreis Borken • Haus Maria Veen in Reken • St. Antoniusheim in Vreden • Jusina e.V. in Bocholt 230 Plätze 92 Plätze 11 Plätze • Psychiatrische Krankenhäuser • Vinzenzhospital in Rhede • Lukas-Krankenhaus in Gronau • Städte und Gemeinden im Kreis Borken • Ordnungs- und Sozialämter • Rechtliche Betreuer • Sonstige Komplexe Problemlagen der Hilfesuchenden • • • • • • Keine ausreichende bzw. gesicherte Wohnung Keine wirtschaftlich gesicherte Lebensgrundlage Keine tragenden sozialen Bindungen Suchterkrankung, psychische Erkrankung, oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen Verschuldung Straffälligkeit Ungünstige persönliche Voraussetzungen der Hilfesuchenden • • • • • mangelnde Alltags- und Sozialkompetenzen Niedriger Bildungsgrad Geringes Durchhaltevermögen Geringe psychische Belastbarkeit Geringe Frustrationstoleranz Aufgabe und Ziel der Hilfe • Der Hilfeempfänger soll durch geeignete Maßnahmen befähigt werden, seine Schwierigkeiten bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ohne Fremde Hilfe zu bewältigen • Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten – – – – abzuwenden zu beseitigen zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Alter Anfragen Aufnahmen Abgänge Zugänge ABW 18-20 3 1 21-30 55 34 / davon 17 bis 25.Lj. 1 4 2 31-40 32 20 1 1 3 41-50 39 26 2 3 3 51-65 59 32 4 2 gesamt 188 113 12 10 Männliche Leistungsempfänger Weibliche Leistungsempfänger 1. Hilfeplanfortschreibungen 2. Hilfeplanfortschreibungen 4 96 17 33 6 Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten 70 60 50 Anfragen Aufnahmen Abgänge Zugänge ABW 40 30 20 10 0 18-20 21-30 31-40 41-50 51-65 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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