Anlage 5 - Kreis Borken

Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit
besonderen sozialen Schwierigkeiten
gemäß §§ 67- 69
SGB XII 8. Kapitel
Neues Zugangssteuerungsverfahren in
Westfalen-Lippe
Daten, Fakten und Erfahrungen im Kreis
Borken
Zugangssteuerungsverfahren
• Einführung eines in Westfalen-Lippe
einheitlichen Instruments der individuellen
Hilfeplanung für wohnbezogene Leistungen
zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten
• Implementierung einer beauftragten Stelle
Einheitliches Instrument zur
individuellen Hilfeplanung
• Prüfung der Zugehörigkeit zum Personenkreis
• Basisdatenerhebung und Feststellung des Bedarfs
wohnbezogener Leistungen
• Erstellung eines Hilfeplanes mit Ziel- und
Maßnahmenplanung
• Fortschreibung des Hilfeplanes, Ansprechpartner
für die Betreuten und Qualitätssicherung
Zugang der Leistungsberechtigten zum
Hilfesystem
• Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe im Kreis Borken
• Haus Maria Veen in Reken
• St. Antoniusheim in Vreden
• Jusina e.V. in Bocholt
230 Plätze
92 Plätze
11 Plätze
• Psychiatrische Krankenhäuser
• Vinzenzhospital in Rhede
• Lukas-Krankenhaus in Gronau
• Städte und Gemeinden im Kreis Borken
• Ordnungs- und Sozialämter
• Rechtliche Betreuer
• Sonstige
Komplexe Problemlagen der Hilfesuchenden
•
•
•
•
•
•
Keine ausreichende bzw. gesicherte Wohnung
Keine wirtschaftlich gesicherte Lebensgrundlage
Keine tragenden sozialen Bindungen
Suchterkrankung, psychische Erkrankung, oder
sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen
Verschuldung
Straffälligkeit
Ungünstige persönliche Voraussetzungen der
Hilfesuchenden
•
•
•
•
•
mangelnde Alltags- und Sozialkompetenzen
Niedriger Bildungsgrad
Geringes Durchhaltevermögen
Geringe psychische Belastbarkeit
Geringe Frustrationstoleranz
Aufgabe und Ziel der Hilfe
• Der Hilfeempfänger soll durch geeignete Maßnahmen
befähigt werden, seine Schwierigkeiten bei der Teilnahme
am Leben in der Gemeinschaft ohne Fremde Hilfe zu
bewältigen
• Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig
sind, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten
–
–
–
–
abzuwenden
zu beseitigen
zu mildern
oder ihre Verschlimmerung zu verhüten
Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten
Alter
Anfragen
Aufnahmen
Abgänge
Zugänge
ABW
18-20
3
1
21-30
55
34 / davon 17 bis
25.Lj.
1
4
2
31-40
32
20
1
1
3
41-50
39
26
2
3
3
51-65
59
32
4
2
gesamt
188
113
12
10
Männliche Leistungsempfänger
Weibliche Leistungsempfänger
1. Hilfeplanfortschreibungen
2. Hilfeplanfortschreibungen
4
96
17
33
6
Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit besonderen
sozialen Schwierigkeiten
70
60
50
Anfragen
Aufnahmen
Abgänge
Zugänge
ABW
40
30
20
10
0
18-20
21-30
31-40
41-50
51-65
Danke für Ihre Aufmerksamkeit