Antragsteller/in: Dr. Thoralf Räsch Datum: 14.03.16 Modul: BA-INF 021, Lineare Algebra Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: Zwei Wochen vor dem Termin der ersten Klausur müssen 50 Prozent der Punkte der wöchentlichen Übungsaufgaben erreicht sein, um zu den Klausuren zugelassen zu werden. Antragsteller/in: Dr. Michael Welter Datum: 10.3.2016 Modul: BA-INF 022 - Analysis Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: Zugelassen zur Klausur ist nur, wer die beiden folgenden Bedingungen erfüllt: - schriftliche Übungsleistung: Jedes Übungsblatt enthält mindestens 3 schriftlich zu bearbeitende Aufgaben. Pro Aufgaben können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die Studenten haben ihre Lösungen einzeln abzugeben (keine Gruppenabgabe). Zur Klausur zugelassen wird nur, wer auf jedem Übungszettel bis zum Zeitpunkt der Feststellung der Zulassung mindestens 5 Punkte erzielt hat. Sollte wegen Krankheit eine Abgabe verpassen werden, so muss diese in der Folgewoche bzw. nach Genesung nachgeliefert werden. Ebenso ist eine korrigierte Abgabe nachzureichen, wenn mit einer Abgabe weniger als 5 Punkte erreicht werden. - mündliche Übungsleistung: Zur Klausur zugelassen wird nur, wer bis zum Zeitpunkt der Feststellung der Zulassung mindestens eine Aufgabe zur Zufriedenheit des Übungsgruppenleiters in den Übungsstunden vorgerechnet hat. Antragsteller/in: Prof. Dr. P. Martini / Dr. M. Frank Datum: 10.03.2016 Modul: BA-INF 023 Systemnahe Informatik Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: Im Laufe der Vorlesungszeit finden zwei Leistungstests statt, zu folgenden Terminen: · Voraussichtlich Anfang/Mitte Juni 2016, geplant Dienstag, 18.00-19.00 Uhr Erster Leistungstest · Voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli 2016, geplant Dienstag, 18.00-19.00 Uhr Zweiter Leistungstest Diese Termine werden den Studierenden in der ersten Vorlesung und auf der Vorlesungswebseite bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulprüfung ist erreicht, wenn · in jedem der Leistungstests mindestens 30% der jeweils möglichen Punkte erreicht werden, · UND aus beiden Leistungstests zusammen mindestens 50% der möglichen Gesamtpunkte beider Tests erreicht wurden. Die Anwesenheit in den wöchentlichen Übungsgruppen ist freiwillig. Die Bearbeitung der wöchentlich erscheinenden Übungszettel ist ebenfalls freiwillig. Zur selbständigen Vorbereitung und aktiven Beteiligung an den Übungen wird vom Dozenten- und Tutor/innenTeam angeraten. Die bearbeiteten Übungsaufgaben können freiwillig vorab den Tutor/innen abgegeben werden, in den Übungen wird dann auf die Lösungen sowie typische Fehler eingegangen, auf Wunsch ist individuelles Feedback zu den Lösungen möglich. Antragsteller/in: Prof. Dr. Andreas Weber Datum: 15.02.2016 Modul: BA-INF 024 Objektorientierte Softwareentwicklung Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: Es werden zwei Studienleistungen gefordert: 1. 50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation in den Kleinstgruppen der zuvor eingereichten Lösungen erworben 2. An 3 zuvor spezifizierten Übungsgruppenterminen sind in den Rechnerpools innerhalb von 45 Minuten Programmieraufgaben zu lösen. Es sind 50% der Punkte, die für diese „Online-Programmieraufgaben“ vergeben werden, zu erzielen. Antragsteller/in: Prof. Dr. Rolf Klein Datum: 03.02.2016 Modul: BA-INF 041 – Algorithmen und Berechnungskomplexität II Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: 50 % der Übungspunkte (Übungspunkte können durch die Abgabe von gelösten Übungsaufgaben in Gruppen von bis zu drei Studierenden erzielt werden) sowie zweimaliges erfolgreiches Vorstellen einer gelösten Aufgabe in den Übungsgruppen. Antragsteller/in: Janis Voigtländer Datum: 11.03.16 Modul: BA-INF 102 Deskriptive Programmierung Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: Im Laufe des Semesters sind jeweils gekennzeichnete Übungsaufgaben zu lösen. Die Lösungen sind zu jeweils vorgegebenen Einreichterminen auf vorgegebenem Wege elektronisch einzureichen und werden bewertet. Lösungsbesprechungen finden in Präsenzübungen statt. Eine Modifikation individuell erreichter Punktanzahlen ist nur nach Anwesenheit in der Übungsgruppe möglich. Pro Übungsblatt müssen mindestens 30% der erreichbaren Punkte erreicht werden. Zu zwei Stichtagen müssen mindestens 60% der bis zum jeweiligen Zeitpunkt insgesamt erreichbaren Punkte erreicht worden sein. Die beiden Stichtage ergeben sich als: 1. Sechs Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltung, 2. eine Woche vor Ende der Lehrveranstaltung. Zum Ende der Vorlesungszeit hin gibt es ein praktisches Projekt (dafür Reduzierung der Präsenzstunden), dessen erfolgreiche Bearbeitung ebenfalls Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist. Antragsteller/in: Prof. Dr. Reinhard Klein Datum: 03.02.2016 Modul: BA-INF 105 – Einführung in die Computergraphik und Visualisierung Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: 50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation in den Kleinstgruppen der zuvor eingereichten Lösungen erworben. Antragstellerin: Ina Prinz Datum: 23.2.2016 Modul: BA-INF 108 Geschichte des maschinellen Rechnens I Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: 60% der Übungen müssen bestanden werden und jeweils ein erfolgreiches Referat gehalten werden. Antragsteller/in: PD Dr. Volker Steinhage Datum: 01.03.2016 Modul: BA-INF 110 Grundlagen der Künstlichen Intelligenz Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: 50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation und Diskussion in den Übungsgruppen der zuvor eingereichten Lösungen erworben. Anwesenheit: Die Übungsteilnehmer, die sich Übungspunkte für erfolgreich bearbeitete und eingereichte Lösungen anrechnen lassen wollen, müssen im folgenden Übungsgruppentermin (und zwar während der gesamten Dauer des Übungstermins) zur Präsentation, Besprechung und Diskussion dieser Aufgaben zur Verfügung stehen. Die Abschlussprüfung erfolgt als schriftliche Klausur. Antragsteller/in: Prof. Dr. Rolf Klein Datum: 03.02.2016 Modul: BA-INF 114 Grundlagen der Algorithmischen Geometrie Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: 50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch die erfolgreiche schriftliche Beantwortung von Übungsaufgaben und durch die Präsentation der eingereichten Lösungen in den Übungsgruppen erworben. Antragsteller/in: Prof. Dr. Heiko Röglin Datum: 31.01.2016 Modul: BA-INF 119 – Online-Algorithmen Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: 50% der Übungspunkte (Übungspunkte können durch die Abgabe von gelösten Übungsaufgaben in Gruppen von bis zu drei Studierenden erzielt werden) sowie zweimaliges erfolgreiches Vorstellen einer gelösten Aufgabe in den Übungsgruppen Antragsteller/in: Jun.-Prof. Dr. Thomas Schultz Datum: 03.02.2016 Modul: BA-INF 122 – Scientific Visualization Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: Erreicht werden müssen 50% der Summe aller Punkte der schriftlich abzugebenden Übungsaufgaben. Übungspunkte werden durch die erfolgreiche schriftliche Beantwortung von Übungsaufgaben und durch die Präsentation der eingereichten Lösungen in den Übungsgruppen erworben. Antragsteller/in: Dr. Stefan Lüttringhaus-Kappel Datum: 12.03.2016 Modul: BA-INF 133 Web- und XML-Technologien Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: 50% der zu erreichenden Punkte in den Übungsaufgaben. Übungsaufgaben werden wöchentlich gestellt, die Abgabe und die Bewertung der Lösungen erfolgt im eCampusSystem. Bei jeder Übungsaufgabe ist angegeben, ob ein oder bis zu zwei Studierende gemeinsam eine Lösung abgeben können. Antragsteller/in: Prof. Dr. Michael Meier Datum: 10.03.2016 Modul: BA-INF 136 Reaktive Sicherheit Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: Es werden voraussichtlich insgesamt 6 theoretische Übungsblätter und 6 praktische Übungsblätter ausgegeben. Die Aufgaben der theoretischen Übungsblätter werden in den theoretischen Übungen besprochen. Jedes praktische Übungsblatt beinhaltet eine Aufgabe. Zur Lösung der praktischen Aufgabe werden den Studierenden virtuelle Maschinen zur Verfügung gestellt. Die Studierenden lösen die praktischen Aufgaben in Dreiergruppen und reichen die schriftliche Dokumentation der Lösungen jeweils bis zu einer festgesetzten Frist per E-Mail ein. Die Lösungen werden bewertet. Anschließend präsentiert jede Dreiergruppe ihre Lösungen in der praktischen Übung. Die erreichten Punkte werden den an der Präsentation teilnehmenden Studierenden gutgeschrieben. Um zur Klausur zugelassen zu werden, muss jeder Studierende in jeder praktischen Aufgabe mindestens 50% der Punkte erreicht haben. Es kann maximal ein praktisches Übungsblatt unbearbeitet bleiben. Antragsteller/in: Wolfgang Koch Datum: 29.01.16 Modul: BA-INF 137 – Einführung in die Sensordatenfusion Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: Es sind 50% der maximal erreichbaren Punkte in den praktischen Übungen notwendig. Es gibt eine praktische Übungsaufgabe, die eine Arbeitslast von ca. 10h ist. Die Abgabe der programmierten Lösung geschieht einzeln, Gruppenarbeit wird nicht akzeptiert. Antragsteller/in: Prof. Dr. Reinhard Klein Datum: 03.02.2016 Modul: BA-INF 031/128 - Angewandte Mathematik: Stochastik Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: 50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation in den Kleinstgruppen der zuvor eingereichten Lösungen erworben. Antragsteller: Bernhard Korte Datum: 23.2.2016 Modul: BA-INF MM 14 Kombinatorik, Graphen, Matroide Semester: Sommersemester 2016 Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO: 50 % der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation und Diskussion in den Übungsgruppen der zuvor eingereichten Lösungen erworben. Die Bearbeitung der Übungsaufgaben kann in Zweiergruppen erfolgen. Anwesenheit: Die Übungsteilnehmer, die sich Übungspunkte für erfolgreich bearbeitete und eingereichte Lösungen anrechnen lassen wollen, müssen im folgenden Übungsgruppentermin zur Präsentation, Besprechung und Diskussion dieser Aufgaben zur Verfügung stehen.
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