Studienleistungen Bachelor SS 16

Antragsteller/in: Dr. Thoralf Räsch
Datum: 14.03.16
Modul: BA-INF 021, Lineare Algebra
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Zwei Wochen vor dem Termin der ersten Klausur müssen 50 Prozent der Punkte der
wöchentlichen Übungsaufgaben erreicht sein, um zu den Klausuren zugelassen zu werden.
Antragsteller/in: Dr. Michael Welter
Datum: 10.3.2016
Modul: BA-INF 022 - Analysis
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Zugelassen zur Klausur ist nur, wer die beiden folgenden Bedingungen erfüllt:
- schriftliche Übungsleistung: Jedes Übungsblatt enthält mindestens 3 schriftlich zu
bearbeitende Aufgaben. Pro Aufgaben können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die
Studenten haben ihre Lösungen einzeln abzugeben (keine Gruppenabgabe). Zur Klausur
zugelassen wird nur, wer auf jedem Übungszettel bis zum Zeitpunkt der Feststellung der
Zulassung mindestens 5 Punkte erzielt hat. Sollte wegen Krankheit eine Abgabe verpassen
werden, so muss diese in der Folgewoche bzw. nach Genesung nachgeliefert werden. Ebenso
ist eine korrigierte Abgabe nachzureichen, wenn mit einer Abgabe weniger als 5 Punkte
erreicht werden.
- mündliche Übungsleistung: Zur Klausur zugelassen wird nur, wer bis zum Zeitpunkt der
Feststellung der Zulassung mindestens eine Aufgabe zur Zufriedenheit des
Übungsgruppenleiters in den Übungsstunden vorgerechnet hat.
Antragsteller/in: Prof. Dr. P. Martini / Dr. M. Frank
Datum: 10.03.2016
Modul: BA-INF 023 Systemnahe Informatik
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Im Laufe der Vorlesungszeit finden zwei Leistungstests statt, zu folgenden Terminen:
· Voraussichtlich Anfang/Mitte Juni 2016, geplant Dienstag, 18.00-19.00 Uhr Erster
Leistungstest
· Voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli 2016, geplant Dienstag, 18.00-19.00 Uhr Zweiter
Leistungstest
Diese Termine werden den Studierenden in der ersten Vorlesung und auf der
Vorlesungswebseite bekannt gegeben.
Die Zulassung zur Modulprüfung ist erreicht, wenn
· in jedem der Leistungstests mindestens 30% der jeweils möglichen Punkte erreicht werden,
· UND aus beiden Leistungstests zusammen mindestens 50% der möglichen Gesamtpunkte
beider Tests erreicht wurden.
Die Anwesenheit in den wöchentlichen Übungsgruppen ist freiwillig. Die Bearbeitung der
wöchentlich erscheinenden Übungszettel ist ebenfalls freiwillig. Zur selbständigen
Vorbereitung und aktiven Beteiligung an den Übungen wird vom Dozenten- und Tutor/innenTeam angeraten. Die bearbeiteten Übungsaufgaben können freiwillig vorab den Tutor/innen
abgegeben werden, in den Übungen wird dann auf die Lösungen sowie typische Fehler
eingegangen, auf Wunsch ist individuelles Feedback zu den Lösungen möglich.
Antragsteller/in: Prof. Dr. Andreas Weber
Datum: 15.02.2016
Modul: BA-INF 024 Objektorientierte Softwareentwicklung
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Es werden zwei Studienleistungen gefordert:
1.
50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation in den
Kleinstgruppen der zuvor eingereichten Lösungen erworben
2.
An 3 zuvor spezifizierten Übungsgruppenterminen sind in den Rechnerpools innerhalb
von 45 Minuten Programmieraufgaben zu lösen. Es sind 50% der Punkte, die für diese
„Online-Programmieraufgaben“ vergeben werden, zu erzielen.
Antragsteller/in: Prof. Dr. Rolf Klein
Datum: 03.02.2016
Modul: BA-INF 041 – Algorithmen und Berechnungskomplexität II
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50 % der Übungspunkte (Übungspunkte können durch die Abgabe von gelösten
Übungsaufgaben in Gruppen von bis zu drei Studierenden erzielt werden) sowie zweimaliges
erfolgreiches Vorstellen einer gelösten Aufgabe in den Übungsgruppen.
Antragsteller/in: Janis Voigtländer
Datum: 11.03.16
Modul: BA-INF 102 Deskriptive Programmierung
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Im Laufe des Semesters sind jeweils gekennzeichnete Übungsaufgaben zu lösen. Die
Lösungen sind zu jeweils vorgegebenen Einreichterminen auf vorgegebenem Wege
elektronisch einzureichen und werden bewertet. Lösungsbesprechungen finden in
Präsenzübungen statt. Eine Modifikation individuell erreichter Punktanzahlen ist nur nach
Anwesenheit in der Übungsgruppe möglich.
Pro Übungsblatt müssen mindestens 30% der erreichbaren Punkte erreicht werden. Zu zwei
Stichtagen müssen mindestens 60% der bis zum jeweiligen Zeitpunkt insgesamt erreichbaren
Punkte erreicht worden sein.
Die beiden Stichtage ergeben sich als: 1. Sechs Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltung,
2. eine Woche vor Ende der Lehrveranstaltung.
Zum Ende der Vorlesungszeit hin gibt es ein praktisches Projekt (dafür Reduzierung der
Präsenzstunden), dessen erfolgreiche Bearbeitung ebenfalls Voraussetzung für die
Prüfungszulassung ist.
Antragsteller/in: Prof. Dr. Reinhard Klein
Datum: 03.02.2016
Modul: BA-INF 105 – Einführung in die Computergraphik und Visualisierung
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation in den Kleinstgruppen der
zuvor eingereichten Lösungen erworben.
Antragstellerin: Ina Prinz
Datum: 23.2.2016
Modul: BA-INF 108 Geschichte des maschinellen Rechnens I
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
60% der Übungen müssen bestanden werden und jeweils ein erfolgreiches Referat gehalten
werden.
Antragsteller/in: PD Dr. Volker Steinhage
Datum: 01.03.2016
Modul: BA-INF 110 Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation und Diskussion in den
Übungsgruppen der zuvor eingereichten Lösungen erworben.
Anwesenheit: Die Übungsteilnehmer, die sich Übungspunkte für erfolgreich bearbeitete und
eingereichte Lösungen anrechnen lassen wollen, müssen im folgenden Übungsgruppentermin
(und zwar während der gesamten Dauer des Übungstermins) zur Präsentation, Besprechung
und Diskussion dieser Aufgaben zur Verfügung stehen.
Die Abschlussprüfung erfolgt als schriftliche Klausur.
Antragsteller/in: Prof. Dr. Rolf Klein
Datum: 03.02.2016
Modul: BA-INF 114 Grundlagen der Algorithmischen Geometrie
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch die erfolgreiche schriftliche
Beantwortung von Übungsaufgaben und durch die Präsentation der eingereichten Lösungen in
den Übungsgruppen erworben.
Antragsteller/in: Prof. Dr. Heiko Röglin
Datum: 31.01.2016
Modul: BA-INF 119 – Online-Algorithmen
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50% der Übungspunkte (Übungspunkte können durch die Abgabe von gelösten
Übungsaufgaben in Gruppen von bis zu drei Studierenden erzielt werden) sowie zweimaliges
erfolgreiches Vorstellen einer gelösten Aufgabe in den Übungsgruppen
Antragsteller/in: Jun.-Prof. Dr. Thomas Schultz
Datum: 03.02.2016
Modul: BA-INF 122 – Scientific Visualization
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Erreicht werden müssen 50% der Summe aller Punkte der schriftlich abzugebenden
Übungsaufgaben. Übungspunkte werden durch die erfolgreiche schriftliche Beantwortung von
Übungsaufgaben und durch die Präsentation der eingereichten Lösungen in den
Übungsgruppen erworben.
Antragsteller/in: Dr. Stefan Lüttringhaus-Kappel
Datum: 12.03.2016
Modul: BA-INF 133 Web- und XML-Technologien
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50% der zu erreichenden Punkte in den Übungsaufgaben. Übungsaufgaben werden
wöchentlich gestellt, die Abgabe und die Bewertung der Lösungen erfolgt im eCampusSystem. Bei jeder Übungsaufgabe ist angegeben, ob ein oder bis zu zwei Studierende
gemeinsam eine Lösung abgeben können.
Antragsteller/in: Prof. Dr. Michael Meier
Datum: 10.03.2016
Modul: BA-INF 136 Reaktive Sicherheit
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Es werden voraussichtlich insgesamt 6 theoretische Übungsblätter und 6 praktische
Übungsblätter ausgegeben. Die Aufgaben der theoretischen Übungsblätter werden in den
theoretischen Übungen besprochen. Jedes praktische Übungsblatt beinhaltet eine Aufgabe.
Zur Lösung der praktischen Aufgabe werden den Studierenden virtuelle Maschinen zur
Verfügung gestellt.
Die Studierenden lösen die praktischen Aufgaben in Dreiergruppen und reichen die
schriftliche Dokumentation der Lösungen jeweils bis zu einer festgesetzten Frist per E-Mail
ein. Die Lösungen werden bewertet. Anschließend präsentiert jede Dreiergruppe ihre
Lösungen in der praktischen Übung. Die erreichten Punkte werden den an der Präsentation
teilnehmenden Studierenden gutgeschrieben.
Um zur Klausur zugelassen zu werden, muss jeder Studierende in jeder praktischen Aufgabe
mindestens 50% der Punkte erreicht haben. Es kann maximal ein praktisches Übungsblatt
unbearbeitet bleiben.
Antragsteller/in: Wolfgang Koch
Datum: 29.01.16
Modul: BA-INF 137 – Einführung in die Sensordatenfusion
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Es sind 50% der maximal erreichbaren Punkte in den praktischen Übungen notwendig. Es
gibt eine praktische Übungsaufgabe, die eine Arbeitslast von ca. 10h ist. Die Abgabe der
programmierten Lösung geschieht einzeln, Gruppenarbeit wird nicht akzeptiert.
Antragsteller/in: Prof. Dr. Reinhard Klein
Datum: 03.02.2016
Modul: BA-INF 031/128 - Angewandte Mathematik: Stochastik
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation in den Kleinstgruppen der
zuvor eingereichten Lösungen erworben.
Antragsteller: Bernhard Korte
Datum: 23.2.2016
Modul: BA-INF MM 14 Kombinatorik, Graphen, Matroide
Semester: Sommersemester 2016
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50 % der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation und Diskussion in den
Übungsgruppen der zuvor eingereichten Lösungen erworben. Die Bearbeitung der
Übungsaufgaben kann in Zweiergruppen erfolgen.
Anwesenheit: Die Übungsteilnehmer, die sich Übungspunkte für erfolgreich bearbeitete und
eingereichte Lösungen anrechnen lassen wollen, müssen im folgenden Übungsgruppentermin
zur Präsentation, Besprechung und Diskussion dieser Aufgaben zur Verfügung stehen.