Revisionsinformation Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst

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Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln
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Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln 01.01.2016
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Anlage 3 Erfassungsbogen
zur Anerkennung von
Laboren
Neuaufnahme von Morpholin/Diethanolamin/Triethanolamin in
den Erfassungsbogen
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1.2 Verantwortlichkeiten
Klarstellung, dass der Bündler/Systempartner auch dafür
verantwortlich ist, zu überprüfen, ob die Analyseergebnisse der
Proben durch das Labor in der QS-Datenbank hinterlegt wurden.
4
2 Software-Plattform
Umbenennung, zuvor „QS-Rückstandsdatenbank“.
5
3 Kontrollplan
Verschiebung der Anforderung. Vorab wurde die Anforderung
unter Nummer 4 aufgeführt.
5
4 Jährliche
Gesamtprobenzahl
Verschiebung der Anforderung. Vorab wurde die Anforderung
unter Nummer 3 aufgeführt.
6
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5 Probenahme
Verschiebung der Abschnitte. Vorab wurden diese Abschnitte
unter einer eigenständigen Anforderung unter Nummer 5.2 und
5.3 aufgeführt.
6
5.2 Probenahmeprotokoll
Verschiebung der Anforderung. Vorab wurde die Anforderung
unter Nummer 5.4 aufgeführt.
7
5.3 Verpackung und
Übersendung der Probe
Verschiebung der Anforderung. Vorab wurde die Anforderung
unter Nummer 5.5 aufgeführt.
7
6.1 Voraussetzungen für
die QS-Anerkennung
Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in den Anforderungen
für Labore inbegriffen).
8
6.2 Aufrechterhaltung der
Anerkennung
Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in den Anforderungen
für Labore inbegriffen).
9
6.3 Verlust der
Anerkennung
Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in den Anforderungen
für Labore inbegriffen).
10
6.4 Berechnung der
Ausschöpfung des ARfDWertes
Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in den Anforderungen
für Labore inbegriffen).
10
6.5 Bewertung der
Untersuchungsergebnisse
Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in den Anforderungen
für Labore inbegriffen).
11
6.6 Verpflichtung zur
Hinterlegung der
Ergebnisse in die
Software-Plattform
Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in den Anforderungen
für Labore inbegriffen).
11
Probenahme auf der Stufe
Erzeugung
Probenahme auf der Stufe
Großhandel /
Logistikzentren des
Lebensmitteleinzelhandels
Neuer Abschnitt, dass QS über die Datengrundlage, die zur
Berechnung des ARfDWertes genutzt wurde, zu informieren ist.
Konkretisierung der Eintragungsfristen für Labore:
Die maximale Eingabefrist nach Probeneingang beträgt 10
Kalendertage.
Die Analyseergebnisse sind innerhalb von drei Arbeitstagen
nach Analyseende zu der entsprechenden Proben-Nummer in
die QS-Datenbank einzugeben.
Durch das Labor festgestellte Beanstandungen im Sinne der
QS-Definition sind sofort bis zum nächsten Arbeitstag nach
Analyseende in die QS-Datenbank einzugeben.
Muss der Datensatz aufgrund von Fehleinträgen in der QSDatenbank zurückgesetzt werden, muss das Labor ihn wieder
innerhalb von drei Arbeitstagen nach Rücksetzung in der
Datenbank abschließen.
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6.7 Zugangsberechtigung
und Dokumenteneinsicht
Neue Anforderung zur Möglichkeit der Durchführung von
Laboraudits und Einsichtnahme in alle, für das
Rückstandsmonitoring erforderlichen Dokumente durch QS.
11
7 Überschreitungen/
unzulässige Wirkstoffe –
7.1 Stufe Erzeugung
Überarbeitung der einzureichenden Dokumente im Falle einer
Beanstandung:
11
Bisherige Anforderung:
Im Einzelnen sind folgende Unterlagen innerhalb von 14 Tagen
einzureichen:
Stellungnahme des Betriebsleiters/Verantwortlichen
Ackerschlagkartei der betroffenen Partie
Nachweis Beratung durch den Pflanzenschutzdienst (zu der
konkreten Beanstandung)
Genehmigungen im Einzelfall nach §22 bzw. §18b (alt)
Pflanzenschutzgesetz
Neue Anforderung:
Nachdem der Erzeuger/Bündler durch QS über eine Beanstandung
informiert wurde, ist innerhalb von vier Wochen eine fallbezogene
Beratung durch den behördlichen Pflanzenschutz- oder
Beratungsdienst bzw. eine in Deutschland nach §10
Pflanzenschutzgesetz zugelassene Organisation/Person
durchzuführen und QS gegenüber nachzuweisen. Außerhalb von
Deutschland sind analog hierzu Beratungsdienste in Anspruch zu
nehmen. Kann innerhalb dieser Frist keine Beratung erfolgen,
muss nachgewiesen werden, dass die Beratung innerhalb von
zwei Wochen nach Information über die Beanstandung beantragt
und ein Termin vereinbart wurde. Nach erfolgter Beratung ist der
Nachweis hierüber spätestens nach einer Woche bei QS
einzureichen. Der Erzeuger hat außerdem die Möglichkeit, eine
schriftliche Stellungnahme zur Beanstandung über seinen Bündler
bei QS einzureichen.
7.4
Entsperrung/Wiedererlang
ung der Lieferfähigkeit im
QS-System
Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in der Anforderung
Überschreitungen/unzulässige Wirkstoffe – Stufe Erzeugung
inbegriffen).
12
8 Anerkennung von
Monitoringprogrammen
außerhalb von QS
Umbenennung, zuvor „Anerkennung bestehender Systeme“.
12
9.2 Begriffe und
Definitionen
Neue Definition von Arbeits- und Kalendertagen.
13
11.1 Anlage 1 Kontrollplan
Anpassung der Risikoeinstufungen und Untersuchungsspektren
der Produkte.
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11.3 Anlage 3
Erfassungsbogen zur
Anerkennung von Laboren
Überarbeitung des Erfassungsbogens.
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11.4 Anlage 4
Bewertungskriterien
Laborkompetenztest
Neu: Die Bewertungskriterien für den Laborkompetenztest
wurden in der Anlage hingefügt.
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QS Fachgesellschaft ObstGemüse-Kartoffeln GmbH
Schedestraße 1-3, 53113 Bonn
Tel +49 228 35068-0, [email protected] Revisionsinformation Leitfaden
Geschäftsführer: Dr. H.-J.
Nienhoff
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