Revisionsinformation Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln Gegenüber dem folgenden Dokument Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln 01.01.2016 werden die aufgeführten inhaltlichen Änderungen zur Revision 01.01.2016 gültig. Das Dokument erhält die Version 01.01.2016rev01. Dokument/Kriterium Änderung Seite Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln Anlage 3 Erfassungsbogen zur Anerkennung von Laboren Neuaufnahme von Morpholin/Diethanolamin/Triethanolamin in den Erfassungsbogen 25 Gegenüber dem folgenden Dokument Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln 01.01.2015rev01 werden die aufgeführten inhaltlichen Änderungen zur Revision 01.01.2016 gültig. Das Dokument erhält die Version 01.01.2016. Dokument/Kriterium Änderung Seite Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln 1.2 Verantwortlichkeiten Klarstellung, dass der Bündler/Systempartner auch dafür verantwortlich ist, zu überprüfen, ob die Analyseergebnisse der Proben durch das Labor in der QS-Datenbank hinterlegt wurden. 4 2 Software-Plattform Umbenennung, zuvor „QS-Rückstandsdatenbank“. 5 3 Kontrollplan Verschiebung der Anforderung. Vorab wurde die Anforderung unter Nummer 4 aufgeführt. 5 4 Jährliche Gesamtprobenzahl Verschiebung der Anforderung. Vorab wurde die Anforderung unter Nummer 3 aufgeführt. 6 Revisionsinformation Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln Version: 01.01.2016rev01 (rev01 vom 08.12.2015) Status: • Freigabe Seite 1 von 4 Dokument/Kriterium Änderung Seite Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln 5 Probenahme Verschiebung der Abschnitte. Vorab wurden diese Abschnitte unter einer eigenständigen Anforderung unter Nummer 5.2 und 5.3 aufgeführt. 6 5.2 Probenahmeprotokoll Verschiebung der Anforderung. Vorab wurde die Anforderung unter Nummer 5.4 aufgeführt. 7 5.3 Verpackung und Übersendung der Probe Verschiebung der Anforderung. Vorab wurde die Anforderung unter Nummer 5.5 aufgeführt. 7 6.1 Voraussetzungen für die QS-Anerkennung Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in den Anforderungen für Labore inbegriffen). 8 6.2 Aufrechterhaltung der Anerkennung Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in den Anforderungen für Labore inbegriffen). 9 6.3 Verlust der Anerkennung Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in den Anforderungen für Labore inbegriffen). 10 6.4 Berechnung der Ausschöpfung des ARfDWertes Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in den Anforderungen für Labore inbegriffen). 10 6.5 Bewertung der Untersuchungsergebnisse Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in den Anforderungen für Labore inbegriffen). 11 6.6 Verpflichtung zur Hinterlegung der Ergebnisse in die Software-Plattform Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in den Anforderungen für Labore inbegriffen). 11 Probenahme auf der Stufe Erzeugung Probenahme auf der Stufe Großhandel / Logistikzentren des Lebensmitteleinzelhandels Neuer Abschnitt, dass QS über die Datengrundlage, die zur Berechnung des ARfDWertes genutzt wurde, zu informieren ist. Konkretisierung der Eintragungsfristen für Labore: Die maximale Eingabefrist nach Probeneingang beträgt 10 Kalendertage. Die Analyseergebnisse sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Analyseende zu der entsprechenden Proben-Nummer in die QS-Datenbank einzugeben. Durch das Labor festgestellte Beanstandungen im Sinne der QS-Definition sind sofort bis zum nächsten Arbeitstag nach Analyseende in die QS-Datenbank einzugeben. Muss der Datensatz aufgrund von Fehleinträgen in der QSDatenbank zurückgesetzt werden, muss das Labor ihn wieder innerhalb von drei Arbeitstagen nach Rücksetzung in der Datenbank abschließen. Revisionsinformation Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln Version: 01.01.2016 (rev01 vom 08.12.2015) Status: • Freigabe Seite 2 von 4 Dokument/Kriterium Änderung Seite Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln 6.7 Zugangsberechtigung und Dokumenteneinsicht Neue Anforderung zur Möglichkeit der Durchführung von Laboraudits und Einsichtnahme in alle, für das Rückstandsmonitoring erforderlichen Dokumente durch QS. 11 7 Überschreitungen/ unzulässige Wirkstoffe – 7.1 Stufe Erzeugung Überarbeitung der einzureichenden Dokumente im Falle einer Beanstandung: 11 Bisherige Anforderung: Im Einzelnen sind folgende Unterlagen innerhalb von 14 Tagen einzureichen: Stellungnahme des Betriebsleiters/Verantwortlichen Ackerschlagkartei der betroffenen Partie Nachweis Beratung durch den Pflanzenschutzdienst (zu der konkreten Beanstandung) Genehmigungen im Einzelfall nach §22 bzw. §18b (alt) Pflanzenschutzgesetz Neue Anforderung: Nachdem der Erzeuger/Bündler durch QS über eine Beanstandung informiert wurde, ist innerhalb von vier Wochen eine fallbezogene Beratung durch den behördlichen Pflanzenschutz- oder Beratungsdienst bzw. eine in Deutschland nach §10 Pflanzenschutzgesetz zugelassene Organisation/Person durchzuführen und QS gegenüber nachzuweisen. Außerhalb von Deutschland sind analog hierzu Beratungsdienste in Anspruch zu nehmen. Kann innerhalb dieser Frist keine Beratung erfolgen, muss nachgewiesen werden, dass die Beratung innerhalb von zwei Wochen nach Information über die Beanstandung beantragt und ein Termin vereinbart wurde. Nach erfolgter Beratung ist der Nachweis hierüber spätestens nach einer Woche bei QS einzureichen. Der Erzeuger hat außerdem die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme zur Beanstandung über seinen Bündler bei QS einzureichen. 7.4 Entsperrung/Wiedererlang ung der Lieferfähigkeit im QS-System Neue, eigenständige Anforderung (zuvor in der Anforderung Überschreitungen/unzulässige Wirkstoffe – Stufe Erzeugung inbegriffen). 12 8 Anerkennung von Monitoringprogrammen außerhalb von QS Umbenennung, zuvor „Anerkennung bestehender Systeme“. 12 9.2 Begriffe und Definitionen Neue Definition von Arbeits- und Kalendertagen. 13 11.1 Anlage 1 Kontrollplan Anpassung der Risikoeinstufungen und Untersuchungsspektren der Produkte. Revisionsinformation Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln - Version: 01.01.2016 (rev01 vom 08.12.2015) Status: • Freigabe Seite 3 von 4 Dokument/Kriterium Änderung Seite Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln 11.3 Anlage 3 Erfassungsbogen zur Anerkennung von Laboren Überarbeitung des Erfassungsbogens. 24 11.4 Anlage 4 Bewertungskriterien Laborkompetenztest Neu: Die Bewertungskriterien für den Laborkompetenztest wurden in der Anlage hingefügt. 28 QS Fachgesellschaft ObstGemüse-Kartoffeln GmbH Schedestraße 1-3, 53113 Bonn Tel +49 228 35068-0, [email protected] Revisionsinformation Leitfaden Geschäftsführer: Dr. H.-J. Nienhoff Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln Version: 01.01.2016 (rev01 vom 08.12.2015) Status: • Freigabe Seite 4 von 4
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