Zusammenschlussvertrag - Zukunft Mittleres Fricktal

Vertrag über den Zusammenschluss
der Einwohnergemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein (AG)
zur
Einwohnergemeinde Stein im Fricktal
2
Inhaltsverzeichnis
1.
Zweck ………………………………………………………………………….
4
2.
Grundlagen ……………………………………………………………………
4
3.
Verfahren, Grundsatz ………………………………….…………….………
4
4.
Name, Wappen, Siegel ……………………..…………….….….….……….
4
5.
Wirkungen …………………………………..……………………..….……...
5
6.
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2018/2021 ……..…….
5
7.
Ortsbürgergemeinde, Bürgerrecht …………………………..……………..
6
8.
Kultur, Vereine ………………………………………………..………………
7
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
9.6
9.7
9.8
9.9
9.10
9.11
Organisation …………………………………………………..………………
Personal ……………………………………………………..………………...
Kindergarten, Schule ………………………………………..……………….
Friedhofanlagen ……………………………………………………………....
Gemeinderätliche Kommissionen ……………………………..……………
Sitz des Gemeinderates, Standort der Verwaltung ………..………..……
Gemeindeversammlungen ……………………………..……………..…….
Gemeindearchive ………………………………………………..….………..
Schiessanlagen …………………………………………………….…………
Öffentlicher Verkehr ………………………………………………………….
Feuerwehr ……………………………………………………………………..
Entsorgung …………………………………………………………………….
7
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10.
10.1
10.2
10.3
10.4
10.5
10.6
10.7
10.8
10.9
Übergangsbestimmungen …………….……………………..……………...
Grundsatz ……………………………………………………………………..
Neue Aufgaben und Investitionen ………………..……..…..……………..
Voranschlag, Steuerfuss, Gebühren …………………….....……………..
Personalfragen …………………………………………..….………………..
Gemeindeverträge und Versicherungen …………………………………..
Budget 2018 und Steuerfuss ………………..….….……………………….
Jahresrechnungen 2017 ………………………….…...…………………….
Umsetzungsorganisation …………………………………….…..………….
Übernahmebilanz .…………….………………………...…..…….…………
8
8
8
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9
9
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9
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9
3
11.
11.1
11.2
11.3
11.4
Schlussbestimmungen ………………………………………...…....……….
Verfahren bei Uneinigkeit ……………………………………..……….…….
Vertragsanpassungen ……………………………………….…...……..…...
Vertragsexemplare……………………………………….…...……….……...
Inkrafttreten …………………………………….……….…..…………………
9
9
10
10
10
4
1.
Zweck
1.1
Die Gemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein (AG) schliessen sich
auf den 1. Januar 2018 zur Einwohnergemeinde Stein im Fricktal zusammen.
1.2
Dieser Vertrag regelt die Rechtsverhältnisse sowie die Organisation der Vertragspartner während der Übergangszeit und auf den Zeitpunkt des Zusammenschlusses. Die Gemeinden behalten bis dahin ihre Eigenständigkeit. Vorbehalten bleiben die Regelungen unter Ziff. 10 hiernach.
2.
Grundlagen
Grundlagen für diesen Vertrag bilden
- §§ 5 bis 8 sowie § 12 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz [GG], SAR 171.100) vom 19. Dezember 1978;
- Die nachfolgenden Vereinbarungen mit den Übergangsregelungen;
- Die Unterlagen und Ergebnisse der Projekt- und Facharbeitsgruppen.
3.
Verfahren, Grundsatz
Gemäss § 6 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 lit. b GG wird der Zusammenschluss
rechtskräftig,
- wenn er (nach vorgängigem Entscheid durch die Gemeindeversammlungen)
in jeder der betroffenen Gemeinden in den unabhängig voneinander durchgeführten Urnenabstimmungen von der Mehrheit der Stimmenden beschlossen und
- durch den Grossen Rat des Kantons Aargau genehmigt wird.
4.
Name, Wappen, Siegel
4.1
Als Name der zusammengeschlossenen Gemeinden wird Stein im Fricktal
gewählt.
4.2
Die heutigen Gemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein (AG) werden zu Ortsteilen der neuen Gemeinde und behalten ihre Namen. Die Ortsschilder werden entsprechend den kantonalen Vorgaben als ‚Mumpf (Stein im
Fricktal)', ‚Obermumpf (Stein im Fricktal)', ‚Schupfart (Stein im Fricktal)', und
‚Stein (Stein im Fricktal)' ausgestaltet.
5
4.3
Das neue Wappen wird unter Einbezug der Bevölkerung und in Absprache mit
dem Staatsarchiv gebildet. Die Gemeindeversammlung von Stein im Fricktal
beschliesst über Wappen und Siegel. Der Beschluss unterliegt der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Aargau.
4.4
Die bisherigen Adressen und Postleitzahlen der zusammenschliessenden Gemeinden bleiben bestehen.
5.
Wirkungen
5.1
Mit dem Zusammenschluss (somit auf 1. Januar 2018) tritt die neu gebildete
Gemeinde Stein im Fricktal in alle Rechtsverhältnisse öffentlichrechtlicher und
privatrechtlicher Natur der bisherigen Gemeinden ein. Sie übernimmt sämtliche
Vermögen und Verbindlichkeiten.
5.2
Soweit und insofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, behalten
die bisherigen Reglemente bis zur Ausarbeitung neuer Reglemente für die vier
Ortsteile unverändert deren Gültigkeit. Sollten solche bis 1. Januar 2018 allenfalls nicht vorliegen, gilt das Reglement von Stein (AG). Die jeweiligen Bau- und
Nutzungsordnungen (BNO) behalten für die einzelnen Ortsteile solange Gültigkeit, bis eine neue Bau- und Nutzungsordnung für die neue Gemeinde in Kraft
gesetzt ist.
6.
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2018/2021
6.1
Die Wahlen für die Behörden der zusammengeschlossenen Gemeinde Stein im
Fricktal für die Amtsperiode 2018/2021 werden gemeinsam vorbereitet und
durchgeführt.
6.2
Die Zahl der an der Urne zu wählenden Behördenmitglieder wird wie folgt festgelegt:
a) Gemeinderat:
7 Mitglieder (für die Amtsperiode 2018/2021,
danach 5 Mitglieder)
b) Finanzkommission:
5 Mitglieder
c) Schulpflege:
7 Mitglieder
d) Steuerkommission:
3 Mitglieder (zusätzlich 1 Ersatzmitglied)
e) Stimmenzähler:
12 Mitglieder
6.3
Gemäss § 18 Abs. 2 lit. d GG werden für die Gesamterneuerungswahlen der
Amtsperiode 2018/2021 vier Wahlkreise gebildet. Die Sitze für den Gemeinderat und die Schulpflege werden wie folgt verteilt:
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-
Mumpf:
Obermumpf:
Schupfart:
Stein:
2 Sitze
1 Sitz
1 Sitz
3 Sitze
Die Sitze für die Finanzkommission werden wie folgt verteilt:
-
Mumpf:
Obermumpf:
Schupfart:
Stein:
1 Sitz
1 Sitz
1 Sitz
2 Sitze
Die Sitze der Stimmenzähler werden auf die Ortsteile mit je drei Mitgliedern
verteilt.
Mit Bezug auf die Wahlen für die Steuerkommission werden keine Wahlkreise
gebildet.
6.4
Die Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns erfolgt in einem separaten Wahlgang mit einem Wahlkreis, sobald der Gemeinderat vollständig
bestimmt ist.
6.5
Allfällige Ersatzwahlen für den Gemeinderat, die Finanzkommission, die Schulpflege und die Stimmenzähler während der Amtsperiode 2018/2021 finden in
einem Wahlkreis statt.
7.
Ortsbürgergemeinde, Bürgerrecht
7.1
Die Ortsbürgergemeinden Schupfart und Stein (AG) werden vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages aufgelöst. Sollte dies nicht möglich sein, so gilt folgendes:
7.1.1. Nach § 7 Abs. 1 GG werden durch Beschluss des Grossen Rates des
Kantons Aargau bei einem Zusammenschluss von Einwohnergemeinden
gleichzeitig die entsprechenden Ortsbürgergemeinden vereinigt.
7.1.2. Die Inhaberinnen und Inhaber der Ortsbürgerrechte von Schupfart
und/oder Stein (AG) sowie ehemalige Inhaberinnen und Inhaber der
Ortsbürgerrechte von Mumpf und Obermumpf erhalten das Ortsbürgerrecht der Gemeinde Stein im Fricktal automatisch.
7.2
Die bisherigen Bürgerrechte werden gemäss § 8 Abs. 2 GG durch dasjenige
der aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Gemeinde ersetzt.
7
8.
Kultur, Vereine
8.1
Die Kulturförderung erfolgt im bisherigen Rahmen.
8.2
Die Vereine werden vorerst im bisherigen Rahmen unterstützt.
9.
Organisation
9.1
Personal
Das festangestellte Personal der Gemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart
und Stein (AG) wird im Rahmen der künftigen Organisation und des Stellenplans übernommen. Dem Personal steht der Besitzstand auf dem Gehalt zu.
9.2
9.2.1
Kindergarten, Schule
Unter Vorbehalt der kantonalen Richtlinien und Bedingungen werden der
Kindergarten, die Unter- und Mittelstufe wie bisher in den einzelnen Ortsteilen
geführt.
9.2.2
Unter Vorbehalt der kantonalen Richtlinien und Bedingungen werden die Sekundar- und Realschulen weiterhin im Oberstufenzentrum Fischingertal und
im Oberstufenverband Eiken-Münchwilen-Stein geführt, während die Bezirksschüler wie bis anhin nach Möhlin und Rheinfelden entsendet werden sollen.
9.3
Friedhofanlagen
Die bestehenden Friedhofanlagen werden im bisherigen Umfang weitergeführt.
9.4
Gemeinderätliche Kommissionen
Bei der Bestellung von gemeinderätlichen Kommissionen hat der Gemeinderat Stein im Fricktal mit dem Ziel einer zweckdienlichen Zusammensetzung
auf eine angemessene und ausgewogene Vertretung aller Ortsteile zu achten.
9.5
9.5.1
9.5.2
Sitz des Gemeinderates, Standort der Verwaltung
Der Sitz des Gemeinderates Stein im Fricktal befindet sich im Ortsteil Stein.
Standort der Verwaltung
9.5.2.1 Die Verwaltung befindet sich im Ortsteil Stein. Dort werden zentral
geführt:
- Die Gemeindekanzlei;
- Die Einwohnerkontrolle;
- Die Bauverwaltung;
- Der Sozialdienst;
8
9.5.2.2
Im Ortsteil Mumpf wird eine Zweigstelle geführt, welche die Abteilung Finanzen und das Betreibungsamt beheimatet.
9.6
Gemeindeversammlungen
Die Gemeindeversammlungen finden in der Regel im Ortsteil Stein statt. Der
Gemeinderat stellt den Transport aus den anderen Ortsteilen sicher.
9.7
Gemeindearchive
Die Archive in den Gemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein (AG)
werden rechtzeitig in Ordnung gebracht und fachmännisch gesichert.
9.8
Schiessanlagen
Die Schiessanlagen in Obermumpf und Münchwilen-Stein bleiben so lange in
Betrieb, als die rechtlichen Bedingungen erfüllbar sind.
9.9
Öffentlicher Verkehr
Das Angebot des öffentlichen Verkehrs ist für alle Ortsteile zu koordinieren.
9.10
Feuerwehr
Die Organisation der Feuerwehr erfolgt nach den Vorgaben der Aargauischen
Gebäudeversicherung (AGV).
9.11
Entsorgung
Die bestehenden Entsorgungsstellen für den Abfall werden bis auf weiteres
weiter betrieben.
10.
Übergangsbestimmungen
10.1
Grundsatz
Die Gemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein (AG) behalten bis
zum Inkrafttreten des Vertrages ihre Eigenständigkeit.
10.2
Neue Aufgaben und Investitionen
Die vier Gemeinderäte informieren sich gegenseitig über neue Aufgaben
und Investitionen. Neue Aufgaben sowie Investitionen, die pro Einzelfall den
Betrag von CHF 250'000.00 überschreiten, bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Mehrheit der übrigen Gemeinderäte. Das gleiche gilt für neue
jährlich wiederkehrende Ausgaben, die den Betrag von CHF 50'000.00
überschreiten.
9
10.3
Budget, Steuerfuss, Gebühren
Die jeweiligen Budgets und Steuerfüsse sowie die Höhe der Gebühren werden bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages miteinander abgesprochen.
10.4
Personalfragen
Die Gemeinderäte Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein (AG) nehmen
nach Abschluss dieses Vertrags Neuanstellungen und ausserordentliche Beförderungen von Personal nur noch nach Absprache in der Umsetzungsorganisation vor.
10.5
Gemeindeverträge und Versicherungen
Die Gemeinderäte Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein (AG) prüfen die
bestehenden Gemeindeverträge und Versicherungen und passen diese in
gegenseitiger Absprache entsprechend an. Kündigungen und Weiterführungen werden in gegenseitiger Absprache getätigt.
10.6
Budget 2018 und Steuerfuss
Das Budget und der Steuerfuss 2018 für die Einwohnergemeinde (allenfalls
auch für die Ortsbürgergemeinde) Stein im Fricktal werden im 4. Quartal 2017
an einer gemeinsamen Gemeindeversammlung durch die Stimmberechtigten
der Einwohnergemeinden (und allenfalls der Ortsbürgergemeinden) von
Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein (AG) festgelegt.
10.7
Jahresrechnungen 2017
Die Jahresrechnungen 2017 der Einwohnergemeinden (allenfalls auch der
Ortsbürgemeinden) Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein (AG) werden im
ordentlichen Verfahren im Jahr 2018 durch die neue Einwohnergemeinde
(und allenfalls die neue Ortsbürgergemeinde) Stein im Fricktal genehmigt.
10.8
Umsetzungsorganisation
Nach der Genehmigung dieses Vertrages durch die Stimmberechtigten von
Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein (AG) setzen die Gemeinderäte eine
Umsetzungsorganisation ein, in welcher alle Gemeinden vertreten sind. Diese
setzt den Zusammenschluss auf 1. Januar 2018 um.
10.9
Übernahmebilanz
Per 31. Dezember 2017 ist eine Übernahmebilanz zu erstellen, die nach Prüfung durch die Finanzkommission der Gemeinde Stein im Fricktal durch den
Gemeinderat Stein im Fricktal zu genehmigen ist.
10
11.
Schlussbestimmungen
11.1
Verfahren bei Uneinigkeit
Zur Beseitigung von Unstimmigkeiten sowie für die Interpretation von Regelungen aus diesem Vertrag wird für den Zeitraum bis 31. Dezember 2017
die/der Leiter/in der Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft
und Inneres des Kantons Aargau (DVI) als Vermittlerin eingesetzt. Vorbehalten bleiben die ordentlichen Rechtsmittel.
Für den Zeitraum nach dem 1. Januar 2018 sind die Rechtsmittel gemäss
dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 9. Juli 1968 (Verwaltungsrechtspflegegesetz [VRPG], SAR 271.100) anwendbar.
11.2
Abweichungen vom Vertrag
Soll nach dem Zusammenschluss von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages abgewichen werden, bedarf dies der Zustimmung der Gemeindeversammlung Stein im Fricktal.
11.3
Vertragsexemplare
Dieser Vertrag wird fünffach ausgefertigt: Je ein Exemplar für die Vertragsparteien sowie ein Exemplar für den Grossen Rat des Kantons Aargau.
11.4
Inkrafttreten
Nach der Zustimmung der Stimmberechtigten an der Urne treten die Übergangsbestimmungen gemäss Ziff. 10 hiervor umgehend in Kraft. Der Vertrag
in seiner Gesamtheit wird mit der Zustimmung durch den Grossen Rat des
Kantons Aargau rechtskräftig und tritt auf 1. Januar 2018 in Kraft.
11
Mumpf,
Obermumpf,
Gemeinderat Mumpf
Gemeinderat Obermumpf
Jürg Müller, Gemeindeammann
Eva Frei-Egloff, Gemeindeammann
Reto Hofer, Gemeindeschreiber
Marco Treier, Gemeindeschreiber
Schupfart,
Stein (AG),
Gemeinderat Schupfart
Gemeinderat Stein (AG)
Bernhard Horlacher, Gemeindeammann
Hans Ulrich Bühler, Gemeindeammann
Jacqueline Stöcklin, Gemeindeschreiber
Sascha Roth, Gemeindeschreiber
Genehmigt an den Einwohner-Gemeindeversammlungen in Mumpf, Obermumpf,
Schupfart und Stein (AG) am 18. September 2015.
Genehmigt durch die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein (AG) am 22. November 2015.
Genehmigt durch Beschluss des Grossen Rates des Kantons Aargau vom …