Stellenausschreibung Der Landessportbund Sachsen

Stellenausschreibung
Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. schreibt ab 01.03.2016 eine halbe Stelle im
Grundlagentraining am Landesleistungszentrum Schwimmen in Halle aus,
die für zunächst 2 Jahre zu besetzen ist. Eine Verlängerung bis 2020 wird angestrebt.
Voraussetzungen:
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Hochschulabschluss Trainings- und Sportwissenschaft (z.B. Diplomtrainer/
Diplomsportlehrer oder vergleichbarer Abschluss) auch Lehramt mit 1. oder 2.
Fach Sport, Pädagogische Ausbildung
A-Lizenz in der Sportart Schwimmen
Erfahrung als Trainerin/Trainer im Nachwuchsleistungssport
Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale und pädagogische Kompetenz
Kenntnisse in der Vereins- u. Verbandsarbeit
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW
Flexibilität, Belastbarkeit und hohe Einsatzbereitschaft (ggf. an den
Wochenenden)
Arbeitsaufgaben:
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Betreuung von Sportlern des Landesstützpunktes Schwimmen mit dem Ziel:
Aufnahme an die Elite Schule des Sports
sportliche Ausbildung der Athletinnen und Athleten im Grundlagentraining
(hauptsächlich 3./4. Klassenstufe) nachmittags
Betreuungspflicht bei Trainingsmaßnahmen in den Schulferien und bei
Wettkämpfen
Absicherung des Vormittagstrainings – Grundausbildung Schwimmen der
Schüler der Eliteschule des Sports in Klasse 5 und 6
Mitarbeit bei der Talentsichtung und Förderung am Standort und den Halleschen
Schwimmvereinen
aufgabenbezogene Zusammenarbeit mit den Eltern der Sportler
Einhaltung des WADA-Codes 2016
Arbeitsort:
Landesleistungszentrum Schwimmen Halle/Saale
Vergütung:
Leistungsabhängig, nach der Vergütungsordnung für zentralfinanzierte Trainer im
Leistungssport Sachsen-Anhalts
Beschäftigungsumfang:
20 Stunden pro Woche, unnormierte Arbeitszeit
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf,
Zeugnissen und polizeilichem Führungszeugnis. Bitte schicken Sie diese Unterlagen bis
zum 29.01.16 an:
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.; Personalabteilung; PF 11 01 29; 06015 Halle
ODER per E-Mail an [email protected].
Hinweis: Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten, werden nicht
erstattet.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten
Rückumschlages an den Adressaten zurückgesandt.