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14. März 2016
Osterfeuer spätestens zwei Wochen vorher anmelden
Keinen Müll verbrennen
Osterfeuer sind bei uns die beliebtesten und häufigsten Brauchtumsfeuer.
Ursprünglich im Glauben wurzelnd, ist die Motivation zum Abbrennen von
Osterfeuern heute vorwiegend in der Geselligkeit zu suchen. Dass auch in
diesem Jahr diese traditionellen Feuer im Stadtgebiet wieder brennen werden,
lassen die dafür allmählich entstehenden Haufen erkennen.
Leider ist aber zu vermuten, dass dieses Brauchtum in Einzelfällen dazu
missbraucht wird, illegale Müllverbrennungen zu tarnen. Das zumindest zeigen
die Erfahrungen des Amtes für Umweltschutz und Grünflächen der Stadt
Paderborn. Nicht selten werden Osterfeuer als willkommene Gelegenheit
gesehen, das Verbot des Verbrennens von Pflanzenabfällen zu umgehen. Toni
Wiethaup vom städtischen Amt für Umweltschutz und Grünflächen: “Vielfach wird
ignoriert, dass Haus- und Sperrmüll in Reisighaufen nicht gelagert oder verbrannt
werden dürfen.“
So weisen die städtische Feuerwehr und das Amt für Umweltschutz und
Grünflächen eindringlich darauf hin, dass weder brennbare Flüssigkeiten,
kohlenstoffhaltige feste Brennstoffe wie Autoreifen, Teerpappe und Kunststoffe
noch in irgendeiner Weise behandeltes Holz etwas im Osterfeuer zu suchen
haben.
Grundsätzlich dürfen durch Osterfeuer weder die Nachbarschaft noch die
Allgemeinheit in erheblichem Maße beeinträchtigt werden. Dazu gehört
beispielsweise auch, dass zu Gebäuden und Verkehrsflächen ein Mindestabstand
von 50 Metern einzuhalten ist. Es darf kein stärkerer Funkenflug entstehen und
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das Feuer muss ständig (bis zum Erlöschen der Glut) von zwei über 18 Jahre
alten Personen beaufsichtigt werden.
Wer
das
Osterfeuer
zur
offenen
Müllverbrennung
missbraucht,
handelt
ungesetzlich und letztlich unsozial, denn er nimmt bewusst in Kauf, dass andere
Menschen durch die dabei entstehenden gefährlichen Schadstoffe in ihrer
Gesundheit geschädigt werden. Zu denken ist dabei insbesondere an Kleinkinder
und an alte oder atemwegserkrankte Mitmenschen.
In den alljährlich in alter Tradition in Flammen aufgehenden riesigen Reisighaufen
verbrennen zudem - je nach Lagerdauer des Brennmaterials - oft zahlreiche
Kleintiere. Um das zu verhindern, sollte erst am Tag des Abbrennens der Haufen
aufgeschichtet werden. Bereits länger liegende Haufen sollten umgesetzt werden.
Der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Benzin ist nicht nur wegen der Gefahr
für alle Anwesenden verboten, er nimmt auch eventuell noch versteckten Tieren
die notwendige Zeit zur Flucht.
Im beschriebenen Sinne sollten alle darauf achten, dass Osterfeuer ihren
Ursprung entsprechend betrieben werden. Das Amt für Umweltschutz und
Grünflächen erinnert daran, dass das Feuermachen in Schutzgebieten,
insbesondere in Naturschutzgebieten, nicht erlaubt ist. Wer sich nicht sicher ist,
ob das Abbrennen eines Osterfeuers auf der vorgesehenen Fläche zulässig ist,
sollte bei der Stadt oder beim Kreis Paderborn nachfragen.
Das Ordnungsamt der Stadt Paderborn weist darauf hin, dass Osterfeuer bis
spätestens zwei Wochen vor Ostern unter der Telefonnummer 05251/ 88-0
anzumelden sind. Interessierte können ein Merkblatt mit wichtigen Informationen
zum Abbrennen von Osterfeuern beim städtischen Ordnungsamt erhalten.
Gleichzeitig kündigt das Amt aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre
verstärkte Kontrollen an. Bei festgestellten Verstößen kann ein Bußgeldverfahren
eingeleitet werden oder sogar das Feuer untersagt werden.