14. März 2016 Osterfeuer spätestens zwei Wochen vorher anmelden Keinen Müll verbrennen Osterfeuer sind bei uns die beliebtesten und häufigsten Brauchtumsfeuer. Ursprünglich im Glauben wurzelnd, ist die Motivation zum Abbrennen von Osterfeuern heute vorwiegend in der Geselligkeit zu suchen. Dass auch in diesem Jahr diese traditionellen Feuer im Stadtgebiet wieder brennen werden, lassen die dafür allmählich entstehenden Haufen erkennen. Leider ist aber zu vermuten, dass dieses Brauchtum in Einzelfällen dazu missbraucht wird, illegale Müllverbrennungen zu tarnen. Das zumindest zeigen die Erfahrungen des Amtes für Umweltschutz und Grünflächen der Stadt Paderborn. Nicht selten werden Osterfeuer als willkommene Gelegenheit gesehen, das Verbot des Verbrennens von Pflanzenabfällen zu umgehen. Toni Wiethaup vom städtischen Amt für Umweltschutz und Grünflächen: “Vielfach wird ignoriert, dass Haus- und Sperrmüll in Reisighaufen nicht gelagert oder verbrannt werden dürfen.“ So weisen die städtische Feuerwehr und das Amt für Umweltschutz und Grünflächen eindringlich darauf hin, dass weder brennbare Flüssigkeiten, kohlenstoffhaltige feste Brennstoffe wie Autoreifen, Teerpappe und Kunststoffe noch in irgendeiner Weise behandeltes Holz etwas im Osterfeuer zu suchen haben. Grundsätzlich dürfen durch Osterfeuer weder die Nachbarschaft noch die Allgemeinheit in erheblichem Maße beeinträchtigt werden. Dazu gehört beispielsweise auch, dass zu Gebäuden und Verkehrsflächen ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten ist. Es darf kein stärkerer Funkenflug entstehen und Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) das Feuer muss ständig (bis zum Erlöschen der Glut) von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden. Wer das Osterfeuer zur offenen Müllverbrennung missbraucht, handelt ungesetzlich und letztlich unsozial, denn er nimmt bewusst in Kauf, dass andere Menschen durch die dabei entstehenden gefährlichen Schadstoffe in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Zu denken ist dabei insbesondere an Kleinkinder und an alte oder atemwegserkrankte Mitmenschen. In den alljährlich in alter Tradition in Flammen aufgehenden riesigen Reisighaufen verbrennen zudem - je nach Lagerdauer des Brennmaterials - oft zahlreiche Kleintiere. Um das zu verhindern, sollte erst am Tag des Abbrennens der Haufen aufgeschichtet werden. Bereits länger liegende Haufen sollten umgesetzt werden. Der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Benzin ist nicht nur wegen der Gefahr für alle Anwesenden verboten, er nimmt auch eventuell noch versteckten Tieren die notwendige Zeit zur Flucht. Im beschriebenen Sinne sollten alle darauf achten, dass Osterfeuer ihren Ursprung entsprechend betrieben werden. Das Amt für Umweltschutz und Grünflächen erinnert daran, dass das Feuermachen in Schutzgebieten, insbesondere in Naturschutzgebieten, nicht erlaubt ist. Wer sich nicht sicher ist, ob das Abbrennen eines Osterfeuers auf der vorgesehenen Fläche zulässig ist, sollte bei der Stadt oder beim Kreis Paderborn nachfragen. Das Ordnungsamt der Stadt Paderborn weist darauf hin, dass Osterfeuer bis spätestens zwei Wochen vor Ostern unter der Telefonnummer 05251/ 88-0 anzumelden sind. Interessierte können ein Merkblatt mit wichtigen Informationen zum Abbrennen von Osterfeuern beim städtischen Ordnungsamt erhalten. Gleichzeitig kündigt das Amt aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre verstärkte Kontrollen an. Bei festgestellten Verstößen kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden oder sogar das Feuer untersagt werden.
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