SCHIFFFAHRTSPOLIZEILICHE ANORDNUNG

Bezirkshauptmannschaft Eferding
4070 Eferding • Stephan-Fadinger-Straße 2-4
Geschäftszeichen:
VerkR01-44-2015
Bearbeiterin: Mag. Andrea Osterkorn
Tel: (+43 7272) 2407-61402
Fax: (+43 7272) 2407-261399
E-Mail: [email protected]
http://www.bh-eferding.ooe.gv.at
Eferding, 20. August 2015
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ARGE Erdbau FA Wilhering, Großraming
Errichtung einer Organismenwanderhilfe
– schifffahrtspolizeiliche Anordnung
Aufgrund der Bestimmungen des § 22 Abs 2 in Verbindung mit § 16 Abs 1 Z 1 und § 17 Abs 2 des
Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (Schifffahrtsgesetz - SchFG), BGBl. I Nr. 62/1997 idF
BGBl. I Nr. 61/2015 ergeht von der Bezirkshauptmannschaft Eferding zur Vermeidung einer
Gefährdung von Personen oder Sachen als verfahrensfreier Verwaltungsakt folgende
vorübergehende
SCHIFFFAHRTSPOLIZEILICHE ANORDNUNG
1. Diese Anordnung gilt auf den mit den Ziffern 1 bis 4 gekennzeichneten Flussabschnitten
entsprechend des beiliegenden Übersichtsplanes, der einen integrierenden Bestandteil dieser
Anordnung bildet. Nachstehend sind die vier Baustellenbereiche näher beschrieben:
Zu 1: Von der Mündung in den Innbach bis 100 m flussaufwärts von der Brücke Ritzinger Au
Länge: ca. 1.050 m
Betroffene Gemeinde: Alkoven
Zu 2: Länge: ca. 300 m
Betroffene Gemeinde: Alkoven
Zu 3: von Brücke Langer Haufen 400 m flussabwärts bis 1.240 m flussaufwärts der Brücke
Langer Haufen
Betroffene Gemeinden: Alkoven und Pupping
Zu 4: Mündung Brandstätter Arm (GH Dieplinger) bis 1.650 m flussabwärts
Länge: ca. 1.650 m
Betroffene Gemeinde: Pupping
DVR.0069736
2. Das Befahren der unter Punkt 1 genannten Bereiche mit Fahrzeugen (insbesondere
Ruderbote, Kajaks, Schlauchboote) jeglicher Art ist verboten. Ebenso ist in diesen
Flussabschnitten die Ausübung jeglicher Form des Wassersportes verboten.
3. Die ARGE Erdbau FA Wilhering als Betreiberin der Baustellenbereiche hat für
Wassersportausübende in den unter Punkt 1 genannten Bereiche Ausstiegsstellen zu
definieren. Alle Wassersportausübenden sind verpflichtet, die Gewässer an diesen
Ausstiegsstellen zu verlassen.
4. Die ARGE Erdbau FA Wilhering als Betreiberin der Baustellenbereiche hat diese
schifffahrtspolizeiliche Anordnung durch Anbringung des Schifffahrtszeichens „Verbot der
Durchfahrt – allgemeines Zeichen“ gemäß Pkt. A.1 des Abschnittes I der Anlage 7 der
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine
Wasserstraßen-Verkehrsverordnung (WVO), BGBl. II Nr. 289/2011, jeweils zu Beginn und am
Ende des Baustellenbereiches mit der Zusatztafel „Achtung Baustelle! Befahren des
Gewässerabschnittes verboten“ kundzumachen. Zusätzlich ist die unter Punkt 3 genannte
Ausstiegsstelle durch den Hinweis „Achtung Baustelle – Ausstiegstelle“ deutlich sichtbar zu
kennzeichnen.
5. Die Bezirkshauptmannschaft Eferding ist von der Anbringung und der Entfernung der unter
Punkt 4 genannten Schifffahrtszeichen unverzüglich zu verständigen.
6. Diese schifffahrtspolizeiliche Anordnung gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Kundmachung
vorübergehend, bis der Grund für ihre Erlassung weggefallen ist. Sie erlischt jedenfalls, sobald
die nach § 37 Abs 5 SchFG zuständige Behörde eine entsprechende Verordnung erlassen hat.
7. Diese schifffahrtspolizeiliche Anordnung samt Übersichtsplan wird auf der Homepage der
Bezirkshauptmannschaft Eferding sowie durch Aushang an der Amtstafel der Bezirkshaupt–
mannschaft Eferding und zusätzlich an der Amtstafel der Gemeinden Alkoven und Pupping,
durch Anschlag kundgemacht und tritt am 20.08.2015 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann:
Mag. Andrea Osterkorn
Beilage
Übersichtsplan
Ergeht an:
1. ARGE Erdbau FA Wilhering, 4463 Großraming 40
2. Gemeinde Alkoven, 4072 Alkoven mit dem Ersuchen die Anordnung samt Übersichtsplan an
der Amtstafel kundzumachen
3. Gemeinde Pupping, 4070 Pupping mit dem Ersuchen die Anordnung samt Übersichtsplan an
der Amtstafel kundzumachen
4. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr als
Schifffahrtsbehörde
Hinweis:
Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur.
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Eferding,
Stephan-Fadinger-Straße 2-4, 4070 Eferding, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.
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