Bezirkshauptmannschaft Eferding 4070 Eferding • Stephan-Fadinger-Straße 2-4 Geschäftszeichen: VerkR01-44-2015 Bearbeiterin: Mag. Andrea Osterkorn Tel: (+43 7272) 2407-61402 Fax: (+43 7272) 2407-261399 E-Mail: [email protected] http://www.bh-eferding.ooe.gv.at Eferding, 20. August 2015 _ ARGE Erdbau FA Wilhering, Großraming Errichtung einer Organismenwanderhilfe – schifffahrtspolizeiliche Anordnung Aufgrund der Bestimmungen des § 22 Abs 2 in Verbindung mit § 16 Abs 1 Z 1 und § 17 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (Schifffahrtsgesetz - SchFG), BGBl. I Nr. 62/1997 idF BGBl. I Nr. 61/2015 ergeht von der Bezirkshauptmannschaft Eferding zur Vermeidung einer Gefährdung von Personen oder Sachen als verfahrensfreier Verwaltungsakt folgende vorübergehende SCHIFFFAHRTSPOLIZEILICHE ANORDNUNG 1. Diese Anordnung gilt auf den mit den Ziffern 1 bis 4 gekennzeichneten Flussabschnitten entsprechend des beiliegenden Übersichtsplanes, der einen integrierenden Bestandteil dieser Anordnung bildet. Nachstehend sind die vier Baustellenbereiche näher beschrieben: Zu 1: Von der Mündung in den Innbach bis 100 m flussaufwärts von der Brücke Ritzinger Au Länge: ca. 1.050 m Betroffene Gemeinde: Alkoven Zu 2: Länge: ca. 300 m Betroffene Gemeinde: Alkoven Zu 3: von Brücke Langer Haufen 400 m flussabwärts bis 1.240 m flussaufwärts der Brücke Langer Haufen Betroffene Gemeinden: Alkoven und Pupping Zu 4: Mündung Brandstätter Arm (GH Dieplinger) bis 1.650 m flussabwärts Länge: ca. 1.650 m Betroffene Gemeinde: Pupping DVR.0069736 2. Das Befahren der unter Punkt 1 genannten Bereiche mit Fahrzeugen (insbesondere Ruderbote, Kajaks, Schlauchboote) jeglicher Art ist verboten. Ebenso ist in diesen Flussabschnitten die Ausübung jeglicher Form des Wassersportes verboten. 3. Die ARGE Erdbau FA Wilhering als Betreiberin der Baustellenbereiche hat für Wassersportausübende in den unter Punkt 1 genannten Bereiche Ausstiegsstellen zu definieren. Alle Wassersportausübenden sind verpflichtet, die Gewässer an diesen Ausstiegsstellen zu verlassen. 4. Die ARGE Erdbau FA Wilhering als Betreiberin der Baustellenbereiche hat diese schifffahrtspolizeiliche Anordnung durch Anbringung des Schifffahrtszeichens „Verbot der Durchfahrt – allgemeines Zeichen“ gemäß Pkt. A.1 des Abschnittes I der Anlage 7 der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsverordnung (WVO), BGBl. II Nr. 289/2011, jeweils zu Beginn und am Ende des Baustellenbereiches mit der Zusatztafel „Achtung Baustelle! Befahren des Gewässerabschnittes verboten“ kundzumachen. Zusätzlich ist die unter Punkt 3 genannte Ausstiegsstelle durch den Hinweis „Achtung Baustelle – Ausstiegstelle“ deutlich sichtbar zu kennzeichnen. 5. Die Bezirkshauptmannschaft Eferding ist von der Anbringung und der Entfernung der unter Punkt 4 genannten Schifffahrtszeichen unverzüglich zu verständigen. 6. Diese schifffahrtspolizeiliche Anordnung gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Kundmachung vorübergehend, bis der Grund für ihre Erlassung weggefallen ist. Sie erlischt jedenfalls, sobald die nach § 37 Abs 5 SchFG zuständige Behörde eine entsprechende Verordnung erlassen hat. 7. Diese schifffahrtspolizeiliche Anordnung samt Übersichtsplan wird auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Eferding sowie durch Aushang an der Amtstafel der Bezirkshaupt– mannschaft Eferding und zusätzlich an der Amtstafel der Gemeinden Alkoven und Pupping, durch Anschlag kundgemacht und tritt am 20.08.2015 in Kraft. Mit freundlichen Grüßen Für den Bezirkshauptmann: Mag. Andrea Osterkorn Beilage Übersichtsplan Ergeht an: 1. ARGE Erdbau FA Wilhering, 4463 Großraming 40 2. Gemeinde Alkoven, 4072 Alkoven mit dem Ersuchen die Anordnung samt Übersichtsplan an der Amtstafel kundzumachen 3. Gemeinde Pupping, 4070 Pupping mit dem Ersuchen die Anordnung samt Übersichtsplan an der Amtstafel kundzumachen 4. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr als Schifffahrtsbehörde Hinweis: Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur. Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Eferding, Stephan-Fadinger-Straße 2-4, 4070 Eferding, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an. Kundenzeiten (Parteienverkehr): Mo, Mi, Do, Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr, Di 7.30 bis 17:00 Uhr. Amtsstunden: Mo, Di, Do 7:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr, Mi 7:00 bis 13:00 Uhr, Fr 7:00 bis 12:30 Uhr. Seite 2
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