AGB BePhilharmonic – Strauß Music Contest 2016 Seite 1 von 4 Allgemeine Teilnahmebedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) für den BePhilharmonic – Strauß Music Contest 2016 (nachfolgend „Wettbewerb“ genannt) Wir sind die Wiener Philharmoniker und die Förderung von musikalischen Talenten ist uns wichtig. Aus genau diesem Grund haben wir für euch BePhilharmonic, eine neue Jugendinitiative, gegründet. Ensembles aller Art und Stilrichtungen sind eingeladen, Videos von ihrer Strauß-‐Interpretation auf unsere Webseite hochzuladen um am Wettbewerb teilzunehmen. Der Wettbewerb wird durch eine TV-‐Dokumentation begleitet. Es warten darüber hinaus spannende Gewinne auf die teilnehmenden Ensembles. 1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Ensembles, die sich ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen zusammensetzen, die jeweils das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet und in Österreich wohnhaft sind. Die Ensemblegröße ist mit mindestens 4 Personen und maximal 30 Personen vorgegeben. Die Teilnahme ist allen Ensembles rein instrumental oder instrumental-‐vokal gemischt möglich. Eine rein vokale Teilnahme ist nicht erlaubt. Die Ensemblezusammensetzung kann innerhalb dieser Vorgaben vollkommen frei erfolgen. Sollten Ensembles eine Dirigentin/einen Dirigenten benötigen, so darf dies eine volljährige Person sein. 2. Anmeldung Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt online über die offizielle Homepage des Wettbewerbs www.bephilharmonic.at. Die Anmeldefrist endet am 31. Jänner 2016 um 23:59. Anmeldungen nach diesem Zeitpunkt können nicht mehr beachtet werden. Im Zuge des Registrierungsprozesses werden die AGB per Mail zugesandt. Jedes Ensemble benötigt eine/n volljährige/n Ensemble-‐Verantwortliche/n (nachfolgend „Vertreter“ genannt), der/die die AGB als Stellvertreter für alle Ensemble-‐Mitglieder (bzw. bei Minderjährigen für deren gesetzliche Vertreter) in vollem Umfang akzeptiert und unterzeichnet. Der Vertreter ist alleinige Ansprechperson für die Wettbewerbsleitung. Die AGB müssen von dem Vertreter in unveränderter Form und unterfertigt per Post an die Wiener Philharmoniker, Bösendorferstraße 12, A-‐1010 Wien, oder an die Faxnummer 0043-‐1-‐505 65 25-‐170 oder per Scan an [email protected] gesendet werden. Jedes Ensemble erhält einen eigenen Onlinebereich. Nach Eingang und Prüfung der unterfertigten AGB wird die Registrierung abgeschlossen und die Ensembles können ab diesem Zeitpunkt Daten wie Infos, Fotos und Videos hochladen und hochgeladene Daten verändern. 3. Einreichung des Beitrags Die teilnahmeberechtigten Ensembles sind aufgefordert, ihre eigene Version eines Werkes der Musik der Wiener Familie Strauß (Johann Strauß Vater/Sohn/Enkel, Eduard oder Josef) im Rahmen des Wettbewerbs einzureichen (nachfolgend „Ensembleversion“ genannt). Der musikalische Stil, Kürzungen innerhalb des Stückes und die Interpretation der Ensembleversion sind völlig frei gestellt. Die teilnehmenden Ensembles müssen darauf achten, dass nur Originalwerke der Wiener Familie Strauß eingereicht werden und keine Bearbeitungen (es sei denn, diese wurden vom teilnehmenden Ensemble selbst vorgenommenen), da an Bearbeitungen ansonsten möglicherweise Dritte noch Urheberrechte geltend machen können. Die Einreichung der Ensembleversion erfolgt mittels Upload einer Videoaufnahme der Darbietung ebendieser im Onlinebereich, die Ensembles können darüber hinaus auch Fotos und Infos zum Ensemble hochladen. Die Ensembleversion muss darin live und unverändert dargeboten sein und darf die Dauer von 4 Minuten nicht überschreiten. Die Videoeinreichfrist endet am 18. März 2016 um 23:59. Einreichungen nach diesem Zeitpunkt können nicht mehr beachtet werden. AGB BePhilharmonic – Strauß Music Contest 2016 Seite 2 von 4 4. Gewinne Unter allen teilnehmenden Ensembles werden Meet&Greets mit Mitgliedern der Wiener Philharmoniker und/oder Probenbesuche bei einer Probe der Wiener Philharmoniker verlost (begrenzte Stückzahl). Unter allen teilnehmenden Ensembles werden von der Fachjury – bestehend aus Mitgliedern der Wiener Philharmoniker, einem/einer Vertreter/in des ORFs und Fachpersonen aus dem Popmusik-‐Bereich – einige Ensembles ausgewählt, welche die Möglichkeit einer persönlichen musikalischen Betreuung durch Mitglieder der Wiener Philharmoniker oder Fachpersonen aus dem Popmusik-‐Bereich erhalten. Diese Betreuung wird voraussichtlich in den Monaten April und Mai stattfinden. Die ausgewählten Ensembles und/oder deren Ensembleversion werden im Rahmen einer Schlussveranstaltung des Wettbewerbs als Vorprogramm zum Sommernachtskonzert 2016 in Schönbrunn im Rahmen eines Konzertauftritts und/oder im Wege einer Videovorführung der Öffentlichkeit präsentiert. Diese Abschlussveranstaltung wird am 26. Mai 2016 in Wien stattfinden (bei Schlechtwetter 27. Mai 2016). 5. Rechtseinräumung an den hochgeladenen Videos, Fotos, etc (nachfolgend „Inhalte“ genannt): Mit Unterfertigung der AGB räumt das Ensemble den Wiener Philharmonikern das Recht ein, sämtliche hochgeladene Inhalte und die diesen Inhalten zugrundeliegenden Darbietungen/Mitwirkungen/Werke/Bearbeitungen, etc. sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkt, zur Nutzung im Rahmen des Wettbewerbs bzw. zur Verwertung im Rahmen von Produkten bzw. Produktionen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb stehen, sowie zur Bewerbung des Wettbewerbs, der Wiener Philharmoniker und deren Partner, zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie in jedem derzeitigen und zukünftigen technischen Verfahren sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkt beliebig oft durch Rundfunk (z.B. Hörfunk, Fernsehen, streaming, terrestrisch, Kabel, Satellit, pay-‐TV, free-‐TV, etc) zu senden, zur Verfügung zu stellen (z.B. über On-‐Demand-‐Dienste, als download, etc.), zu vervielfältigen und zu verbreiten (z.B. als DVD, BlueRay, etc.), sowie öffentlich vorzuführen und/oder wiederzugeben. an der Mitwirkung am Wettbewerb (nachfolgend „Mitwirkung“ genannt): Mit Unterfertigung der AGB räumt das Ensemble den Wiener Philharmonikern das Recht ein, die Darbietung des Ensembles durch die Wiener Philharmoniker oder deren Partner auf Bild-‐ und Bildtonträgern festzuhalten und sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkt, zur Nutzung im Rahmen des Wettbewerbs bzw. zur Verwertung im Rahmen von Produkten bzw. Produktionen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb stehen, sowie zur Bewerbung des Wettbewerbs, der Wiener Philharmoniker und deren Partner, zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie in jedem derzeitigen und zukünftigen technischen Verfahren sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkt beliebig oft durch Rundfunk (z.B. Hörfunk, Fernsehen, streaming, terrestrisch, Kabel, Satellit, pay-‐TV, free-‐TV, etc) zu senden, zur Verfügung zu stellen (z.B. über On-‐Demand-‐ Dienste, als download, etc.), zu vervielfältigen und zu verbreiten (z.B. als DVD, BlueRay, etc.), sowie öffentlich vorzuführen und/oder wiederzugeben. Der Vertreter garantiert, dass alle in den Inhalten/bei der Mitwirkung abgebildeten Personen mit der vorgenannten Nutzung bzw. Verwertung einverstanden sind. Der Vertreter garantiert, dass durch die vereinbarungsgemäße Nutzung bzw. Verwertung der Inhalte/der Mitwirkung keine Persönlichkeitsrechte und/oder Urheberrechte Dritter verletzt werden. Die Wiener Philharmoniker behalten sich das Recht vor, die Inhalte/die Mitwirkung bei Bedarf unter Wahrung des (Urheber-‐) Persönlichkeitsrechtes zu bearbeiten, zu kürzen, zu teilen und ausschnittweise im oben genannten Rechteumfang zu nutzen. AGB BePhilharmonic – Strauß Music Contest 2016 Seite 3 von 4 Der Vertreter nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Wiener Philharmoniker berechtigt sind, aber nicht verpflichtet ist, die ihnen eingeräumten Rechte tatsächlich auszuüben. Die Wiener Philharmoniker sind berechtigt, alle im Rahmen der AGB eingeräumten Rechte an Dritte weiterzugeben. Der Vertreter garantiert, über sämtliche den Wiener Philharmonikern eingeräumten Rechte verfügungsberechtigt zu sein und wird diese gegenüber allfälligen Ansprüchen Dritter schad-‐ und klaglos halten. Das Ensemble muss darauf achten, dass keine Werke von Noten gespielt werden, die von einem Verlag gemietet sind. 6. Fotos etc. Das Ensemble ist damit einverstanden, dass der Name des Ensembles, die Namen der Ensemblemitglieder, sowie die hochgeladenen Inhalte im Zusammenhang mit dem Wettbewerb auch zur Bewerbung von den Wiener Philharmonikern und deren Vertragspartnern verwendet werden. 7. Datenschutz Die vom teilnehmenden Ensemble/von den einzelnen Teilnehmern zur Teilnahme am Wettbewerb mitgeteilten personenbezogenen Daten werden von den Wiener Philharmonikern sowie von den für die Durchführung beauftragten Dritten für die Dauer des Wettbewerbs erhoben, verarbeitet und elektronisch gespeichert. Das teilnehmenden Ensemble/der einzelne Teilnehmer erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Das teilnehmenden Ensemble/die einzelnen Teilnehmer ist berechtigt, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten gespeichert wurden und kann jederzeit die vorzeitige Löschung der Daten verlangen, außer jener Daten, die für die Abwicklung im Gewinnfall notwendig sind. Nach Abwicklung des Wettbewerbs werden jedenfalls die persönlichen Daten gelöscht. Die teilnehmenden Ensembles/die einzelnen Teilnehmer stimmen zu, dass sie im Rahmen des Wettbewerbs per E-‐Mail oder Telefon kontaktiert werden. 8. Schlussbestimmungen Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und freiwillig. Entscheide der Jury werden durch die Wettbewerbsleitung bekannt gegeben, sind endgültig und können nicht angefochten werden. Der Wettbewerb läuft unter Ausschluss des Rechtsweges, es besteht kein Rechtsanspruch auf etwaige Gewinne. Eine Ablöse etwaiger Gewinne in Bar ist ausgeschlossen. Gewinne sind nicht übertragbar. Die Wiener Philharmoniker behalten sich das Recht vor, den Ablauf und die Teilnahmebedingungen zu jedem Zeitpunkt zu ändern, sowie den Wettbewerb jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden bzw. zu unterbrechen und/oder auf die Durchführung grundsätzlich zu verzichten. Darüber hinaus behalten sich die Wiener Philharmoniker das Recht vor, Ensembles jederzeit vom Wettbewerb auszuschließen, insbesondere dann, wenn das Verhalten und Auftreten des Ensembles geeignet ist, dem Image und/oder Auftreten der Wiener Philharmoniker objektiv zu schaden. Die vorgenannten Entscheidungen liegen im freien Ermessen der Wiener Philharmoniker. Es gilt österreichisches Recht. AGB BePhilharmonic – Strauß Music Contest 2016 Seite 4 von 4 Mit Unterfertigung der AGB (auf jeder Seite!) bestätigt der Vertreter für das teilnehmende Ensemble und die Ensemblemitglieder (gegebenenfalls im Auftrag der gesetzlichen Vertreter) vertretungsbefugt zu sein und diese voll wirksam zu vertreten. Der Vertreter garantiert die vollständige Einhaltung der AGB und die Gültigkeit der gegenständlichen Rechtseinräumung. _______________, am ________________ __________________________________________________ Vertreter Daten des Vertreters (in BLOCKBUCHSTABEN): ______________________________________________ __________________________________________________ NAME ANSCHRIFT _____________________________________________ __________________________________________________ TELEFONNUMMER EMAIL-‐Adresse _____________________________________________ GEBURTSDATUM
© Copyright 2024 ExpyDoc