Mietpreise für das Kultur & Bürgerhaus

Mietpreise des Kultur & Bürgerhaus Denzlingen Auswärtige Veranstalter Raum: Mietpreis Großer Saal mit Bühne und Künstlergarderoben, 770 € einschließlich Foyer, ohne Empore (505 qm, Kapazität: 566 Plätze Reihenbestuhlung) Großer Saal wie oben, jedoch mit Empore 890 € (610 qm, Kapazität: 657 Plätze Reihenbestuhlung) Kleiner Saal 265 € (142 qm, Kapazität: 150 Plätze Reihenbestuhlung) Konferenzraum 1 (incl. Teeküche) 110 € (Größe: 54 qm) Konferenzraum 2 155 € (Größe: 88 qm) Besondere Mietbedingungen: 1. Ermäßigung auf Raummieten von Montag bis Mittwoch 15%; ausgenommen sind Feiertage und die Abende davor. 2. Die aufgeführten Mietsätze gelten für eine Veranstaltungsdauer bis zu 10 Stunden, gerechnet ab Einlass bis zur Schließung der Räume. Bei einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Stunden wird für jede weitere angefangene Stunde ein Mietzuschlag in Höhe von 10% der Grundmiete erhoben. Für Proben, Auf‐ und Abbau, Dekoration etc. wird bis zu einer Dauer von 4 Stunden keine Miete erhoben. Für weitere Proben / längere Auf‐ bzw. Abbauzeiten sind je Stunde 5% der Grundmiete zu entrichten 3. Für Verkaufsveranstaltungen und Messen gelten besondere Preise und Konditionen. 4. Die Mietpreise verstehen sich incl. Energie, Grundbeleuchtung und normaler Endreinigung, zzgl. USt.. Im Mietpreis nicht eingeschlossen sind u.a.: -
Mietnebenkosten gemäß Preisliste „Nebenkosten“ Müllentsorgung des Veranstalters – Müllsäcke sind gegen Gebühr beim Hausmeister erhältlich Sonderreinigung (bei starker Verschmutzung, wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet) Technisches Personal zur Bedienung von Ton‐ und Lichttechnik nach Aufwand per Stundensatz. 6. Mietzahlung: Die Mietzahlung erfolgt grundsätzlich vor der Veranstaltung auf das Gemeindekonto. Dem Mieter geht eine Rechnung zu. Eventuelle Nachberechnungen (z.B. Mietnebenkosten oder längere Nutzungs‐ dauer) sowie die Cateringabrechnung erfolgen nach der Veranstaltung. 7. Bewirtung: Die Bewirtung aller Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich durch das Restaurant „delcanto“ im Kultur & Bürgerhaus. 8. Auswärtige kulturelle Vereine und Schulen erhalten auf Raummieten von Montag bis Donnerstag 30% Ermäßigung. Hiervon ausgenommen sind Feiertage und die Abende davor. Eine gleichzeitige Ermäßigung gemäß der Ziffer 1 ist ausgeschlossen. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. Stand: Januar 2016 Kultur & Bürgerhaus Denzlingen, Stuttgarter Str. 30, 79211 Denzlingen - www.kultur-und-buergerhaus.de
Büro: Tel. 07666 – 8810-0 * Restaurant/Catering: 07666-8810-20 * Telefax: 07666 – 881012
Mietpreise des Kultur & Bürgerhaus Denzlingen Denzlinger Firmen und ortsansässige Veranstalter Raum: Mietpreis Großer Saal mit Künstlergarderoben und Foyer, 540 € ohne Bühne, ohne Empore (505 qm, Kapazität: 566 Plätze Reihenbestuhlung) Großer Saal wie oben, jedoch mit Empore 620 € (610 qm, Kapazität: 657 Plätze Reihenbestuhlung) Bühne mit Nebenräumen (Technik) 65 € Kleiner Saal€ 250 € (142 qm, Kapazität: 150 Plätze Reihenbestuhlung) Konferenzraum 1 (incl. Teeküche) 105 € (Größe: 54 qm) Konferenzraum 2 145 € (Größe: 88 qm) Besondere Mietbedingungen: 1. Ermäßigung auf Raummieten von Montag bis Mittwoch 15%; ausgenommen sind Feiertage und die Abende davor. 2. Die aufgeführten Mietsätze gelten für eine Veranstaltungsdauer bis zu 10 Stunden, gerechnet ab Einlass bis zur Schließung der Räume. Bei einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Stunden, wird für jede weitere angefangene Stunde ein Zuschlag in Höhe von 10% der Grundmiete erhoben. Für Proben, Auf‐ und Abbau, Dekoration etc. wird bis zu einer Dauer von 4 Stunden keine Miete erhoben. Für weitere Proben / längere Auf‐ bzw. Abbauzeiten sind je Stunde 5% der Grundmiete zu entrichten. 3. Für Verkaufsveranstaltungen und Messen gelten besondere Preise und Konditionen 4. Die Mietpreise verstehen sich incl. Energie, Grundbeleuchtung und normaler Endreinigung. 6. 7. Im Mietpreis nicht eingeschlossen sind u.a.: Mietnebenkosten gemäß Preisliste „Mietnebenkosten“ Müllentsorgung – Müllsäcke sind gegen Gebühr beim Hausmeister erhältlich Sonderreinigung (bei starker Verschmutzung wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet) Technisches Personal zur Bedienung von Ton‐ und Lichttechnik nach Aufwand per Stundensatz. Mietzahlung: Die Mietzahlung erfolgt grundsätzlich vor der Veranstaltung auf das Gemeindekonto. Dem Mieter geht eine Rechnung zu. Eventuelle Nachberechnungen (z.B. bei längerer Nutzungsdauer oder zusätzlicher Anmietung von Tagungstechnik) sowie die Cateringabrechnung erfolgen nach der Veranstaltung. Bewirtung: Die Bewirtung aller Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich durch das Restaurant „delcanto“ im Kultur & Bürgerhaus Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Stand: Januar 2016 Kultur & Bürgerhaus Denzlingen, Stuttgarter Str. 30, 79211 Denzlingen - www.kultur-und-buergerhaus.de
Büro: Tel. 07666 – 8810-0 * Restaurant/Catering: 07666-8810-20 * Telefax: 07666 – 881012
Mietpreise des Kultur & Bürgerhaus Denzlingen Denzlinger Vereine und Denzlinger Schulen Raum: Mietprei Großer Saal mit Bühne und Künstlergarderoben, 315 € einschließlich Foyer, ohne Empore (505 qm, Kapazität: 566 Plätze Reihenbestuhlung) Großer Saal wie oben, jedoch mit Empore 365 € (610 qm, Kapazität: 657 Plätze Reihenbestuhlung) Kleiner Saal incl. Teeküche 75 € (142 qm, Kapazität: 150 Plätze Reihenbestuhlung) Konferenzraum 1 (incl. Teeküche) 30 € (Größe: 54 qm) Konferenzraum 2 45 € (Größe: 88 qm) Vereinsküche + Kühlraum komplett 85 € Nur Kleininventar (Geschirr etc.) und Spülküche 45 € Besondere Mietbedingungen: 1. Ermäßigung auf Raummieten von Montag bis Mittwoch 20%; ausgenommen sind Feiertage und die Abende davor. 2. Die aufgeführten Mietsätze gelten für eine Veranstaltungsdauer bis zu 10 Stunden, gerechnet ab Einlass bis zur Schließung der Räume. Bei einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Stunden, wird für jede weitere angefangene Stunde ein Zuschlag in Höhe von 10% der Grundmiete erhoben. 3. Proben sind grundsätzlich kostenlos. Die Probentermine sind jedoch unter Berücksichtigung des Belegungsplans zeitnah festzulegen. Für langfristig fest gebuchte Probentage sowie ab der dritten Probenbelegung sind jeweils 25% der Grundmiete zu entrichten. Die Bestuhlung und Betischung ist gemeinsam mit dem Hausmeister vorzunehmen. Die Räume sind besenrein zurückzugeben. Ziffer 1 und 2 gelten nicht für Fasnachtsvereine und Zünfte. 4. Die Mietpreise verstehen sich incl. Energie, Grundbeleuchtung und normaler Endreinigung. Im Mietpreis nicht eingeschlossen sind u.a.: 6. 7. Mietnebenkosten gemäß Preisliste „Mietnebenkosten“ Müllentsorgung – Müllsäcke sind gegen Gebühr beim Hausmeister erhältlich Sonderreinigung (bei starker Verschmutzung wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet) Technisches Personal zur Bedienung von Ton‐ und Lichttechnik nach Aufwand per Stundensatz. Die Vereinsküche ist hygienisch sauber und voll inventarisiert zurückzugeben. Für Bruch und Verlust von Kleininventar haftet der jeweilige Veranstalter. Für den Ersatz des Schadens wird der aktuelle Wiederbeschaffungswert berechnet. Mietzahlung: Die Mietzahlung erfolgt grundsätzlich vor der Veranstaltung auf das Gemeindekonto. Dem Mieter geht eine Rechnung zu. Eventuelle Nachberechnungen (z.B. bei längerer Nutzungsdauer oder zusätzlicher Anmietung von Tagungstechnik) erfolgen nach der Veranstaltung. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Stand: Januar 2016 Kultur & Bürgerhaus Denzlingen, Stuttgarter Str. 30, 79211 Denzlingen - www.kultur-und-buergerhaus.de
Büro: Tel. 07666 – 8810-0 * Restaurant/Catering: 07666-8810-20 * Telefax: 07666 – 881012