K.Ö.ST.V. KRISTALL ZU LEOBEN IM ÖCV Comment Wißmann und Caligula Wintersemester 2015/2016 Inhalt Prolog ...................................................................................................................................................... 6 Farbcomment .......................................................................................................................................... 7 Farbenstrophen ................................................................................................................................... 7 Burschenstrophe ............................................................................................................................. 7 Fuchsenstrophe ............................................................................................................................... 7 Band..................................................................................................................................................... 7 Burschenband.................................................................................................................................. 7 Fuchsenband ................................................................................................................................... 8 Weinband ........................................................................................................................................ 8 Sektband .......................................................................................................................................... 8 Amtsbänder ..................................................................................................................................... 8 Jubelbänder ..................................................................................................................................... 8 Pro Meritis - Band............................................................................................................................ 8 Dr. cer. Band .................................................................................................................................... 8 Kopfbedeckungen.................................................................................................................................... 9 Deckel .............................................................................................................................................. 9 Cerevis ................................................................................................................................................. 9 Paradecerevis .................................................................................................................................. 9 Straßencerevis ................................................................................................................................. 9 Biertonne ....................................................................................................................................... 10 Doctor Cerevis ............................................................................................................................... 10 Vollwichs............................................................................................................................................ 10 Paradecerevis ................................................................................................................................ 10 Biberstollen ................................................................................................................................... 10 Schärpe .......................................................................................................................................... 10 Band............................................................................................................................................... 10 Buchsen ......................................................................................................................................... 10 Kanonen......................................................................................................................................... 10 Schwarze Halbschuhe .................................................................................................................... 10 Handschuhe ................................................................................................................................... 11 Schläger ......................................................................................................................................... 11 2 Salonwichs ......................................................................................................................................... 11 Zipfe ................................................................................................................................................... 11 Bierzipf ........................................................................................................................................... 11 Weinzipf......................................................................................................................................... 11 Chargenzipf .................................................................................................................................... 12 Sektzipf .......................................................................................................................................... 12 Zweibänderzipf .............................................................................................................................. 12 Korporationsabzeichen ..................................................................................................................... 12 Verbindungswappen ......................................................................................................................... 12 Verbindungsfahne ............................................................................................................................. 12 Couleurrequisiten .............................................................................................................................. 12 Bandknopf ..................................................................................................................................... 12 Zipfhalter ....................................................................................................................................... 13 Gesellschaftscomment .......................................................................................................................... 14 Definition ....................................................................................................................................... 14 Blickwinkel ..................................................................................................................................... 14 Konsequenz ................................................................................................................................... 14 Du – Comment............................................................................................................................... 15 Anrede ........................................................................................................................................... 15 Couleurfähigkeit ............................................................................................................................ 15 Studentische Veranstaltungen .............................................................................................................. 19 Veranstaltungskategorien ............................................................................................................. 19 Kneipcomment ...................................................................................................................................... 21 Definition ....................................................................................................................................... 21 Motto............................................................................................................................................. 21 Kneipverständnis ........................................................................................................................... 21 Vorbereitung ................................................................................................................................. 22 Programm ...................................................................................................................................... 22 Zusammenarbeit ........................................................................................................................... 22 Kneiputensilien .............................................................................................................................. 22 Durchführung ................................................................................................................................ 22 Sitzordnung.................................................................................................................................... 23 Bierfuchs ........................................................................................................................................ 23 Kneipverhalten .............................................................................................................................. 23 Kneippersonen .............................................................................................................................. 23 3 Bierfamilie ..................................................................................................................................... 25 Kneiprechte ................................................................................................................................... 25 Bierskandal .................................................................................................................................... 28 Bierverschiss .................................................................................................................................. 29 Ritencomment ....................................................................................................................................... 32 Reception....................................................................................................................................... 32 Ledersprung................................................................................................................................... 33 Branderung .................................................................................................................................... 33 Burschung ...................................................................................................................................... 34 Philistrierung ................................................................................................................................. 35 Trauerkommers ............................................................................................................................. 37 Landesvater ................................................................................................................................... 38 Jubelbandverleihung ..................................................................................................................... 40 Ehrenbandverleihung .................................................................................................................... 40 Pro Meritis - Bandverleihung......................................................................................................... 41 Dankeszipf - Verleihung................................................................................................................. 41 Doctorpromotion........................................................................................................................... 41 Chargiercomment.................................................................................................................................. 48 Allgemeinde Begriffsbestimmung ................................................................................................. 48 Auftreten ....................................................................................................................................... 50 Bewegungen .................................................................................................................................. 51 Bierspiele ............................................................................................................................................... 58 Der Schweizer Comment ............................................................................................................... 58 Die Biermette ................................................................................................................................ 58 Der Gänsemarsch .......................................................................................................................... 59 Der Semester-Comment ................................................................................................................ 59 Fuchsenrummel ............................................................................................................................. 59 Der Stumpfsinn-Comment............................................................................................................. 59 Rundgesang ................................................................................................................................... 59 Der Liebes-Comment ..................................................................................................................... 60 Der holländische Salamander ........................................................................................................ 60 Der Hollender-Comment ............................................................................................................... 60 Bacchus-Comment ........................................................................................................................ 61 Lebe-Liebe-Comment .................................................................................................................... 61 Pappenheimer-Comment .............................................................................................................. 61 4 Chinesenmarsch ............................................................................................................................ 61 Geburtstags-Comment .................................................................................................................. 62 Hammerschmied-Comment .......................................................................................................... 62 5 Prolog Der Cumulativ-Convent der K.Ö.St.V. Kristall zu Leoben hat beschlossen, all jenes althergebrachte+ Brauchtum, das Korporationen ständig gepflegt haben und das heute noch in unserer Verbindung weiterlebt, unter Berücksichtigung bergmännischer Tradition in folgendem Comment festzulegen. Der Comment gliedert sich in sieben Kapitel: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Farbcomment Gesellschaftscomment Studentische Veranstaltungen Kneipcomment Ritencomment Chargiercomment Bierspiele 6 Farbcomment Zu den ältesten Symbolen von Zusammengehörigkeit innerhalb einer Gemeinschaft gehören Farben, Fahnen, Schärpen, Wappen etc. Dies spiegelt sich natürlich auch im couleurstudentischen Leben wider. Schon im frühen 16. Jahrhundert zogen die verschiedenen Nationen mit unterschiedlich einfarbigen Fahnen bei Fronleichnamsprozessionen mit. Später kam eine zweite Farbe hinzu und mit der französischen Revolution eine dritte (Tricolore). Unsere Verbindungsfarben sind Schwarz – Silber- Enzianblau auf silbernem Grund im Burschenband, auf der Fahne, an Schärpen, Schlägern, Zipfen, am Cerevis, am Deckel, auf der Biertonne und bei allen möglichen sonstigen Couleurgegenständen. Farbenstrophen Burschenstrophe Wo die schwarze Kohle ruhet und der silbrige Kristall, wo zum Himmel Schlote ragen, und man hämmert blauen Stahl: Ist die Stadt, in der wir leben, jung und froh und fest geeint. Arbeit, Glaube, Freundestreue, |: ist’s was unser Dreifarb meint :| Fuchsenstrophe Silbern springt der Quell vom Berge, klar und leuchtend wie Kristall, und des Himmels blaue Wölbung spiegelt sich in seinem Fall. Und bin ich der Quell, der lustig seines weiten Weges ziehet, so bist du der blaue Himmel |: Liebchen, der sich drin besiehet! :|| Band In der Zeit der Klassik wurde von Goethe und Schiller die Freundschaft oftmals besungen, und auch oft mit einem Band verglichen. Daher war es nur ein kleiner Schritt, diese Metapher in die Realität+ umzusetzen. Es gibt innerhalb einer Verbindung viele Arten von Bändern, diese werden mit einer Ausnahme immer von rechts oben nach links unten getragen. Burschenband Das Burschenband unserer Kristall hat die Farben Schwarz – Silber – Enzianblau auf silbernem Grund und wird, wie zuvor schon erklärt, von der rechten Schulter diagonal zur linken Taille getragen. Das 7 Burschenband kann mit dem Couleurnamen des Trägers bestickt und die beiden Enden mit einem Bandknopf zusammengefügt werden. Beim Tragen des Bergkittels wird dasselbe unter dem Kittel getragen, jedoch über der Weste. Beim Tragen einer Lederhose kommt es darauf an, ob der Träger einen Halsabschluss trägt oder nicht. Wenn dem so ist, ist das Couleur über die Hosenträger bzw. die Weste zu tragen, wenn dem nicht so ist, kommt das Band unter die Hosenträger. Fuchsenband Das Fuchsenband unserer Kristall hat die Farben Silber – Enzianblau auf Enzianblau Silber Grund und wird auf dieselbe Art und Weise getragen wie das Burschenband. Weinband Ein Weinband hat die halbe Breite des Burschenbandes. Es wird grundsätzlich zum Smoking getragen, und das nahezu waagrecht über dem ersten Hemdknopf auf der Brust. Die rechte Seite ist etwas erhöht angebracht. Sektband Das Sektband hat ein Drittel der Breite des Burschenbandes und wird ausschließlich zum Frack getragen. Dieses Band gehört vollkommen waagrecht unter dem ersten Hemdbrustknopf angebracht. Amtsbänder Bei Kristall gibt es drei Personen, die ein sog. Amtsband tragen. Zum einen ist dies der Senior, der die Senioratsweste, bestehend aus dem Band unserer Mutterverbindung Glückauf und dem Band unserer Freundschaftsverbindung Traungau trägt. Desweiteren der Fuchsmajor mit dem Fuchsenband, und schließlich ist es der LCV-Präsident mit den Bändern der beiden LCVVerbindungen. Amtsbänder werden immer gekreuzt zum Burschenband getragen, das heißt von links oben nach rechts unten. Jubelbänder Langjährigen Mitgliedern wird ein Band mit der aufgestickten Semesteranzahl verliehen. Erstmals bekommt man selbiges nach 50 Semestern Mitgliedschaft, das nächste mit 75, ein weiteres mit 100 usw. Pro – Meritis Band Ein Pro Meritis-Band wird besonders verdienten Mitgliedern für ihre Verdienste um unsere Verbindung verliehen. Dr. cer. Band Die höchste Auszeichnung, die ein Bundesbruder erhalten kann, ist die Verleihung der Würde des Doctor cerevisiae et vini. Diese Ehrung können nur Alte Herren erhalten. 8 Kopfbedeckungen Deckel Schon mittelalterliche Studenten trugen eine eigene Tracht, diese bestand aus Kutte mit Kapuze, die Magister trugen statt Kapuze ein Barett, das auch heutzutage noch von diversen Verbindungen als Kopfbedeckung beim Chargieren getragen wird. Der heute bekannte Deckel fand seinen Einzug bei den Studenten in den napoleonischen Kriegen, diese Kopfbedeckung wurde dann von der Urburschenschaft vom Lützow’schen Freicorps übernommen. Heutzutage kennen wir viele verschiedene Deckelformate. Die Kristall hat eigentlich ein halbsteifes Deckelformat, jedoch hat sich dies in unserer Geschichte geändert. Mittlerweite tragen wir halbschlappe enzianblaue Deckel mit silbernem Durchbruch und+ Schwarz – Silber – Enzianblauer Perkussion. Cerevis Man unterscheidet das Paradecerevis, das Straßencerevis, die Biertonne und das Doctor Cerevis. Paradecerevis Das Paradecerevis wird auf der rechten Stirnseite getragen, und zwar so, dass der auf ihm befindliche Zirkel von vorne zu sehen ist. Um den Zirkel herum ist es mir Weinlaub bestickt. Der Rand ist zweifarbig in den Farben Schwarz und Enzianblau und in gleicher Weise verziert. Die Oberseite ist ebenfalls Enzianblau. Die Stickereien sind in der dritten Farbe Kristalls (Silber) gehalten. Der Rand ist versteift und mit einem Gummiband versehen. Am Cerevis des Fuchsmajors ist ein Fuchsschwanz befestigt. Es wird zur Voll- und Salonwichs getragen. Straßencerevis Das Straßencerevis ist leicht versteift und verfügt über kein Gummiband. Daher wird es auch am Hinterhaupt getragen, und zwar so, dass der Zirkel von hinten aufrecht zu sehen ist. Ein Straßencerevis darf nur von erfolgreich dechargierten Jubelchargen getragen werden. Anstatt es beim Gruß wie einen Deckel abzunehmen, salutiert man beim Grüßen. 9 Biertonne Die Biertonne entspricht im Aussehen einem Straßencerevis ohne Stickereien mit Ausnahme des Zirkels. Es wird auch auf dieselbe Art und Weise getragen. Die Biertonne ist Philistern und erfolgreich dechargierten Jubelchargen vorbehalten. Beim Gruß gelten dieselben Regelungen wie beim Straßencerevis. Doctor Cerevis Das Doctorcerevis sieht gleich aus wie ein Straßencervis, ist jedoch mit einem gestickten Winkel links oberhalb des Zirkels versehen. Wie der Name schon sagt, ist selbiges ausschließlich Doctores Cerevisiae et Vini vorbehalten. Beim Gruß gelten dieselben Regelungen wie beim Straßencerevis und der Biertonne. Vollwichs Die Chargierten sollten sich immer vor Augen halten, dass die Wichs weder Uniform noch Kostüm, sondern ein couleurstudentisches Festkleid darstellt. Dem sollten sie durch angemessenes Auftreten und ordentliche Haltung Rechnung tragen. Auf die Chargierten richtet sich besonders die Aufmerksamkeit – einerseits, weil ihr Platz immer an den Brennpunkten des Geschehens ist und andererseits, weil diese Tracht in der Öffentlichkeit immer auffällig ist. So geht das Chargieren in seiner Bedeutung weit über die Pflege von Brauchtum hinaus. Zu den Bestandteilen der Wichs gehören: Paradecerevis Wie schon erklärt, wird dies auf der rechten Seite der Stirn getragen. Biberstollen Der Biberstollen ist wie der Bergkittel eine Repräsentationsuniform der Bergleute. Das ausgeschmückte festliche Kleidungsstück durfte früher nur von Bergoffizieren und Ingenieuren getragen werden. Der Name stammt vom Ober-Biberstollen, einem Stollen des Bergwerks in Ober Ungarn, wo dieser als Tracht entstanden sein soll. Schärpe Die Schärpe in den Farben unserer Kristall wird von rechts oben nach links unten getragen. Band Das Band wird über der Schärpe getragen. Buchsen Hosen, die ursprünglich aus Bocksleder waren, daher der Name, sind weiß und sollen knapp anliegen. Kanonen sind geschlossene Stiefelschäfte aus schwarzem Leder. Schwarze Halbschuhe 10 Handschuhe Weiße Handschuhe mit Stulpe. Schläger mit Scheide und Gehänge Salonwichs Diese besteht aus Biberstollen, Cerevis am linken Arm, schwarzer Hose, schwarzen Lederschuhen und weißen Stoffhandschuhen. Die Salonwichs ist dem Frack äquivalent. Zipfe Der Zipf ist von einem mit den Verbindungsfarben geschmücktem Anhänger zum Herausziehen der Taschenuhr zu einem Gegenstand mit hohem Symbolgehalt geworden. Er versinnbildlicht die besondere Freundschaft und Wertschätzung, die Bundes-, Cartell- und Farbenbrüder füreinander empfinden. Der Sektzipf als Geschenk einer Einzelperson an eine Dame gilt als Ausdruck der Zuneigung. Manchmal wird auch ein Zipf von der Verbindung dem Verband oder dem Ortsverband als Zeichen der Anerkennung an Bundes- und Cartellbrüder verliehen. Daraus erklärt sich auch, dass ein Zipftausch ein Zeichen von Freundschaft und Anerkennung ist und nicht ein Stück purer Sammlerleidenschaft. Weiters wird ein Zipf auch in feierlichem Rahmen getauscht bzw. verliehen (mehr dazu im Abschnitt Ritencomment). Dem ursprünglichen Zweck des Zipfes entsprechend wird der Zipfbund als Verlängerung des Burschenbandes am linken Teil des Hosenbundes bzw. an der linken Schulterspange des Biberstollens getragen. Auf Kneipen ist es auch üblich, den Zipfbund am Bierglas zu befestigen. Die Metallteile eines Zipfes bestehen aus Zinn, Silber, Doublé oder Gold, können heraldisch oder glatt sein und werden meist mit einer Gravur versehen. Die Gravur beinhaltet immer den Namen des Schenkenden oben und den Namen des Beschenkten unten. Ebenso wird oft das Datum des Tausches eingraviert. Der erste Zipf auf dem Zipfbund eines Kristallers ist immer ein Bierzipf, der Burschungszipf, den er von seinem Leibburschen zur feierlichen Burschung erhält. Im Gegenzug beschenkt der Leibfuchs seinen Leibburschen mit einem Weinzipf als Zeichen seiner Freundschaft. Bierzipf Wird in der Regel nur zur Burschung getauscht und hat dieselbe Breite wie das Burschenband. Weinzipf Hat die Breite eines Weinbandes und ist der Zipf, der in der Regel unter Bundes-, Cartell- und Farbenbrüdern getauscht wird. 11 Chargenzipf ist ein Zipf mit höherer Anzahl an Spangen, in der Regel pro Charge eine. Dieser Zipf wird nach einem gemeinsamen Chargensemester im Chargenkabinett getauscht. Sektzipf Der Sektzipf hat die Breite des Sektbandes und wird meist als Zeichen der Zuneigung an eine Dame verschenkt. Eine Ausführung in Gold ist nur der eigenen Verlobten vorbehalten. Diese Art von Zipf kann auch in Form einer Brosche ausgeführt sein. Zweibänderzipf Dieser Zipf ist jene Art, die verschenkt wird, wenn zwei Cartell- oder Farbenbrüder miteinander tauschen. Daher auch der Name Zweibänderzipf, wobei das obere Band das des Schenkenden ist und das untere das des Beschenkten. Korporationsabzeichen Es wird als Biernadel, Fabennadel, Bierlaus oder Bierfloh bezeichnet. Dieses Abzeichen soll jederzeit von jedem Kristaller als Zeichen seines Bekenntnisses zu den Prinzipien unserer Kristall getragen werden. Es wird im Winkel des linken Rockaufschlages getragen. Verbindungswappen Da die ursprüngliche und eigentliche Funktion des Wappens als Erkennungszeichen durch die Farben, gewöhnlich durch Band und Deckel, im Verbindungsleben wahrgenommen wird, hat das Verbindungswappen eine untergeordnete Rolle. Es scheint als Dekorationsstück auf der Wand, auf Krügen, Fahnen und Urkunden auf. Trotz der vergleichsweise nachrangingen Bedeutung gehört das Wappen zum wesentlichen symbolischen und ideellen Inventar der Verbindung, wie Farben, Fahne, Wahlspruch etc. Verbindungsfahne Unsere Gründungsfahne ist eher schlicht gehalten, jedoch unsere Prunkfahne zieren das Vollwappen unserer Kristall, unser Name, unser Wahlspruch, unsere Farben und unser Zirkel. Auch das Datum+ der Fahnenweihe ist auf unserer Prunkfahne aufgestickt. Unsere Fahnen haben wahrscheinlich den höchsten ideellen Wert, denn jeder Kristaller hat seinen Burscheneid auf eine dieser beiden Fahnen abgelegt. Couleurrequisiten Es gibt eine Reihe von Gegenständen, die mit Zirkel, Wappen oder Farben versehen werden können. Zum Beispiel Bandknöpfe, Zipfhalter, Gläser, Bierkrüge, Festabzeichen, Couleurringe, Manschettenknöpfe, Couleurkarten, Schlüsselanhänger, Krawatten etc. Bandknopf Der Bandknopf dient zum Zusammenhalten der Enden des Burschenbandes. Er besteht aus Silber, zeigt das Dekorationswappen unserer Kristall und kann mit einer Widmung versehen sein. 12 Zipfhalter Der Zipfhalter zeigt in jedem Fall die Farben oder den Zirkel der Verbindung. Gestaltung und Material sind sehr variabel, besteht aber in der Regel aus versilbertem Zinn. 13 Gesellschaftscomment Das bekannteste Anstandsbuch ist wohl das 1788 von Freiherrn von Knigge geschriebene „Über den Umgang mit Menschen“. Kaum bekannt ist, dass sich darin ein Kapitel „Umgang mit geheimen Verbindungen und Mitgliedern derselben“ findet. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde der Gesellschaftscomment immer spitzfindiger ausgelegt und übertrieben. Erst nach dem Ersten Weltkrieg trat, nicht zuletzt als Folge der wirtschaftlichen Gegebenheiten, eine Verbürgerlichung des Studenten und damit auch seines Auftretens in der Gesellschaft ein. Aus heutiger Sicht beschreibt der Gesellschaftscomment einfach den sogenannten guten Ton, wobei natürlich auf couleurstudentische Besonderheiten wie Kopfbedeckungen etc. Bedacht genommen wird. Das Benehmen der Studenten gegenüber der holden Weiblichkeit war die längste Zeit – offen gesagt –eine Schande. Erstmals bei dem von der Urburschenschaft 1817 veranstalteten Wartburgfest war es den Bürgern möglich, mit ihren Gattinnen und Töchtern an einer studentischen Feier teilzunehmen. In Folge dessen traten Mädchen auch als Couleurdamen in näheren Kontakt mit Verbindungen und durften an verschiedenen Veranstaltungen teilnehmen. Defintition Unter Gesellschaftscomment versteht man die Verhaltensvorschriften bzw. –empfehlungen für den Farbenträger im Allgemeinen. Blickwinkel Die Ansprüche an den Couleurstudenten werden immer von den Erwartungen, die man von einem Menschen einer höheren Bildungsschicht hat, ausgehen. Das Tragen der Farben ruft unwillkürlich eine Aufmerksamkeit hervor, die beim „Farblosen“ untergeht. Der Couleurträger muss sich bei jedem Auftreten bewusst sein, dass die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, die besondere Äußerlichkeiten für sich in Anspruch nimmt, auch die Verpflichtung zu einem dem Abzeichen gerecht werdenden Verhalten nach sich zieht. Dies nicht nur deswegen, um von sich aus die eigenen Gesellschaftssymbole zu achten, sondern weil der einzelne nach außen die ganze Verbindung, ja das Farbstudententum überhaupt, repräsentiert. Konsequenz Galten bis vor einigen Jahrzehnten – zumindest theoretisch- Verhaltensregeln wie für einen Angehörigen eines feudalen preußischen Kavallerieregiments, so hat heute eine realistische Auffassung breit gemacht. Es wird nicht möglich sein, jede Frage des täglichen Lebens an dieser Stelle zu regeln. Wohl aber lässt sich der Gesichtspunkt angeben, unter dem das persönliche Verhalten an sich und erst recht in vollen Farben gesehen werden sollte. Zu verlangen ist sicherlich, dass das Auftreten des Farbstudenten wohl selbstbewusst, aber nicht überheblich, bestimmt, aber nicht kriecherisch sei! In allem ist die selbstverständliche Höflichkeit in den Vordergrund unserer Verhaltensweisen zu stellen, die sich fast zwangsläufig dann ergibt, wenn der Mensch sich bemüht, seinem Mitmenschen das Leben angenehmer zu gestalten und somit zur anzustrebenden Harmonie der menschlichen 14 Begegnung beiträgt. Es ist daher nicht altmodisch, wenn der Fuchsmajor bei seinen Füchsen zuerst auf gutes Benehmen achtet. Du – Comment Innerhalb der eigenen Verbindung und unter allen Verbindungen des ÖCV gilt grundsätzlich das brüderliche Du-Wort; weitestgehend ist dies auch im Kontakt mit allen anderen katholischen Verbindungen der Fall. Als Ausnahme von der verpflichtenden Verwendung des Du – Wortes kann nur ein besonderes Vorgestztenverhältnis oder eine verbindungsfremde Umgebung gelten. So ist es nicht Sinn dieses Prinzips, unseren Rektor grundsätzlich per Du anzusprechen, auch wenn dieser CVer ist. Der freimütige Umgang des Du – Wortes als primäre Anerkennung der Bundes- und Cartellbrüder darf aber nicht zur plumpen Vertraulichkeit, Distanzlosigkeit und Kumpelhaftigkeit herabgewürdigt werden. Grundsätzlich gilt immer der Du – Comment. Wenn man sich außerhalb eines Couleuranlasses trifft, überlässt man die Wahl im Zweifel dem Semesterälteren. Anrede Unter Mitgliedern unserer Kristall gilt die Anrede Bundesbruder, bei Mitgliedern anderer ÖCV Verbindungen gilt Cartellbruder als die richtige Anrede und unter Mitgliedern anderer Katholischer Korporationen Farbenbruder. Ein Beschluss des Europäischen Kartellverbandes, wonach die Anrede Kartellbruder für alle Mitgliedsverbände gilt, hat sich in der Praxis jedoch nicht durchgesetzt. Alte Herren einer Verbindung werden von den Aktiven immer mit „lieber Alter Herr“, die Inhaber studentischer Auszeichnungen (Dr. cer., pro meritis etc.) werden stets mit ihrem Titel angesprochen. Für Amtsträger gilt bei Hochchargen „Hoher Senior,..“, bei Niederchargen „Schriftführer,…“, der Vorortspräsident „Hoher Vorortspräsident“. Innerhalb der Verbindung wird meist nur der Couleurname verwendet. Auf Veranstaltungen, die unter dem Kneipcomment stehen, ist sogar deren alleinige Verwendung vorgeschrieben (Ausnahme: Kommersbegrüßungsliste). Couleurfähigkeit Die Würde der Farben bedingt eine entsprechende Kleidung. Couleur erfordert in der Öffentlichkeit: im mindesten Fall eine Stoffhose, Hemd mit Fliege oder Kawatte, Sakko und lederne Halbschuhe. Das Hemd Hier unterscheidet man das Smokinghemd mit Doppelmanschetten, das weiße Hemd und schließlich das farbige Tageshemd jeweils mit langen Ärmeln. Der Kragen hat in Couleur stets geschlossen zu sein, wobei dazu immer eine Fliege bzw. Krawatte zu tragen ist. Die Schuhe Für den Abend sind schwarze Halbschuhe passend. Ausgesprochene Lackschuhe passen nur zu festlicher Abendkleidung wie Smoking oder Frack, sowie zum Bergkittel. 15 Der Bergkittel Zum Bergkittel trägt man ausschließlich schwarze Halbschuhe und ein weißes Hemd mit schwarzer Fliege. Dabei ist zu beachten, dass die obersten drei Knöpfe immer offen, die restlichen jedoch geschlossen zu tragen sind. Die Lederhose Zur langen sowie zur kurzen Lederhose trägt man Hemd, Stutzen und Rock. Ein Halsabschluss ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Bei besonders festlichen Veranstaltungen ist das Tragen von Lederhosen nur in Kombination mit Krawatte oder Fliege zulässig. Koffer, Pakete etc. Diese Gegenstände dürfen in Couleur nicht getragen werden. Couleurfähig ist einzig und allein die Aktentasche. Allgemeines Verhalten In Couleur geht man frei und ungezwungen, jedoch mit gesittetem Anstand. Gehen zwei miteinander, so geht der ältere oder höher Gestellte rechts, bei dreien in der Mitte. Mehr als drei Couleurstudenten gehen nie in einer Reihe. Geht ein Bundesbruder mit einer Dame, so geht diese grundsätzlich rechts. Geht ein Couleurstudent mit zwei Damen, so bleibt es diesen überlassen, ob sie ihn in die Mitte nehmen wollen. Kommt eine Person in Farben mit einer ohne Farben zu gehen, so geht, wenn es sich bei letzterer nicht um eine Respektsperson handelt, die in Couleur immer rechts. Mit zwei Spießern geht der Farbentragende in der Mitte. Das Rauchen auf der Straße in Couleur ist verboten. Betritt der Farbstudent in Begleitung einer Dame ein Lokal, so öffnet er die Tür und lässt der Dame den Vortritt, im Vorraum übernimmt jedoch der Herr wieder die Führung. Beim Essen wird die Mütze immer abgenommen. Die Toilette betritt man immer ohne Couleur. Im Hörsaal soll die Mütze immer auf die Bank gelegt werden. Auf keinen Fall hängt man sie auf einen Kleiderhaken. In Vorlesungspausen und in Gängen ist die Mütze stets auf dem Kopf zu behalten. Bei akademischen Feiern wird die Mütze abgenommen, wenn der Rektor spricht, während des Einund Auszuges des Professorenkollegiums und der Chargierten und der akademischen Strophe des „Gaudeamus“, ebenso bei den eigentlichen Zeremonien. Beim Halten einer Rede nimmt der Redner die Mütze ab. Ebenso wird die Mütze beim Zutrinken, beim Singen der Burschenstrophe sowie bei jeder festlichen Zeremonie abgenommen. 16 Verhalten im Straßenverkehr Als couleurfähiges Individualfahrzeug gilt einzig und allein das KFZ. Nicht so der Motorroller, Motoroder Fahrrad etc. In öffentlichen Verkehrsmitteln steht der Couleurträger möglichst am Ende des Wagens. Die Eisenbahn kann in Couleur nur in der ersten Klasse benutzt werden. Grüßen Das Grüßen ist gegenüber jedem Angehörigen des eigenen bzw. befreundeten Verbandes verbindlich, selbiges gilt für jeden katholischen Geistlichen, auch wenn dieser unbekannt ist. Zuerst grüßt der Jüngere. In Leoben gilt auch Grußpflicht gegenüber allen an der Montanuniversität akkreditierten Verbindungen. Hier grüßt immer die jüngere Verbindung die Ältere. Im Stehen grüßt man Damen und Respektspersonen durch eine Verbeugung, indem man gleichzeitig einen kleinen Schritt seitwärts macht. Ist man in Couleur, so wird die Mütze mit der rechten Hand am Schild erfasst, abgezogen und mit einer leichten Verneigung an die linke Brust gehalten. Anschließend wird sie wieder aufgesetzt. In Straßencerevis oder Biertonne wird beim Gruß mit lässiger Hand unter gleichzeitigem Kopfnicken salutiert. Chargierte grüßen durch Salutieren. Beim Handschlag wird die abgenommene Mütze der linken Hand übergeben, ebenso beim Handkuss. Höflicherweise wartet der Jüngere, bis ihm der Ältere die Hand reicht. Es erfolgt nach einem kleinen Schritt nach links eine knappe Verbeugung, jedoch ohne den Blick abzuwenden. Trägt man Tonne oder Straßencerevis, so wird sie während der Handreichung gegenüber Damen genauso abgenommen wie der Deckel, ebenso bei der Vorstellung. In einem öffentlichen Gastlokal grüßt man im Sitzen mit einer Verbeugung, nur bei geschlossenen Veranstaltungen erhebt man sich beim Erscheinen von Respektspersonen. Das Grüßen im Vorbeigehen erfolgt durch Abnehmen der Mütze mit der rechten Hand. Beim Betreten eines geschlossenen Raumes wird die Mütze zum Gruß abgenommen. In Gast- und Kaffeehäusern, in Kneiplokalen und bei geschlossenen Veranstaltungen wird die Mütze auf dem Kopf behalten. Nur im Theater, in der Kirche und bei Totenehrungen ist dies nicht der Fall. Vorstellen Das Vorstellen schafft die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und zur Eröffnung eines Gesprächs. Bei der Vorstellung nennt man zuerst Couleurname und Korporation, bei Gästen stellt man sich mit dem Familiennamen vor. Während der Vorstellung nehmen alle Beteiligten die Mütze ab. Es wird immer der Person vorgestellt, welche die geehrteste ist. Daher wird immer der Herr der Dame, der Jüngere dem Älteren, oder sonst im Rang höher Stehenden vorgestellt. Alter geht gewöhnlich vor Rang. In geschlossener Gesellschaft stellt man sich grundsätzlich nicht selbst vor, sondern lässt sich vorstellen. Dies gilt besonders bei prominenten Alten Herren und Gästen. Eine Handreichung kann nur von einer Person ausgehen, der man vorgestellt wird. Der Tanz Beim Tanzen ist stets zu beachten, dass die Mütze abgenommen wird, ebenso die Biertonne. Lediglich das Cerevis bleibt am Kopf. Bittet man eine Dame zum Tanz, so lässt man sie zum Tanzplatz 17 vorausgehen. Die Mütze wird nicht auf dem Platz zurückgelassen, sondern stets in der linken Hand behalten. Schriftverkehr Verbindungen aus dem katholischen Umfeld erhalten zusätzlich zu ihrem vollständigen Namen noch das Kürzel „e.v.“ (=eine verehrliche) vorangestellt. Um die Würde der ältesten zehn Verbindungen zum Ausdruck zu bringen, stellt man ihrem Namen ein „e.s.v.“ (=eine sehr verehrliche) voran. Bei Verbindungen in Leoben ist zu unterscheiden: 18 Studentische Veranstaltungen Es gibt zahlreiche Veranstaltungen und Ereignisse, die nicht regelmäßig im Verbindungsprogramm aufscheinen, die aber dennoch im Rahmen des studentischen Brauchtums ihren Platz finden. Einst erfreuten sich das Reiten, der geschlossene Theaterbesuch, Kaffeeschmäuse und Rauchabende ebenso wie der heute fast ebenfalls schon erloschene Couleurbummel großer Beliebtheit. Die Teilnahme an kirchlichen Feiern wie z.B. an der Fronleichnamsprozession oder am Begräbnis eines Kommilitonen war auch schon vor Jahrhunderten für die Studenten selbstverständlich. Aus den seinerzeit sehr beliebten Spritzfahrten wurden unsere Couleurausflüge und –wanderungen. Neu aufgekommen sind im vorigen Jahrhundert die sportliche Betätigung, der planmäßig geplante studentische Gesang, die Adventbesinnung und Couleurhochzeiten. Veranstaltungskategorien Veranstaltungen werden als • hochoffiziell (hoff.) • offiziell (off.) • empfohlen (empf.) festgesetzt. Praktisch obliegt es dem Chargenkabinett, das ja die Veranstaltungen festsetzt, die einzelnen Anlässe einer der drei Möglichkeiten zuzuordnen (z.B. werden Kommerse und Convente im allgemeinen hochoffiziell, Kneipen und wissenschaftliche Abende offiziell und Budenabende, Grillagen etc. empfohlen ausgeschrieben). Kneipe, Festkneipe, Kommers Traditionelle Studentische Feier (z.B. Semesterantrittskneipe) (siehe Kneipcomment) Couleurmesse Couleurmessen werden in der Regel am Beginn und Ende eines jeden Semesters, beim Stiftungsfest, beim Barbarakommers und an besonderen Gedenktagen veranstaltet. Der Gottesdienst beginnt mit dem Einzug der Chargierten, die die Plätze links und rechts des Altars einnehmen. Wird diese Messe von der Kristall ausgerichtet, so trägt unser Verbindungsseelsorger das verbindungseigene Messgewand. ++ Couleurhochzeit Es entspricht der couleurstudentischen Lebensform, dass ein Bundesbruder, wenn er heiratet, dies in Farben tut. Die Mitglieder der Korporation tragen volle Farben. An der kirchlichen Trauung nehmen auch mindestens zwei Chargierte teil, welche rechts und links vom Brautpaar Aufstellung nehmen. Näheres siehe Chargiertencomment Akademische Feier Wenn ein Bundesbruder an einer akademischen Feier teilnimmt, so hat er dies in vollen Farben zu tun. 19 Couleurbegräbnis Im Falle des Ablebens eines Mitglieds der Verbindung, nimmt dieselbe plenis coloribus (plen. col.) am Begräbnis teil. In der Verbindung herrscht Couleurtrauer, deren Dauer jeweils vom Chargenkabinett festzulegen ist und sich darin äußert, dass während derselben die Bundesbrüder Band und Mütze umflort tragen und Veranstaltungen heiteren, geselligen Charakters entfallen. Innerhalb der Trauerzeit findet in den Abendstunden für den Verstobenen ein Trauerkommers (siehe Ritencomment) statt. 20 Kneipcomment Kultische Trinkgelage gab es schon bei den alten Griechen, das sog. Symposium, und später in besonderen Formen geselligen Beisammenseins in den verschiedensten Kreisen und Bevölkerungsschichten. In studentischen Kreisen gab es aus den verschiedensten Anlässen gemeinsame Schmäuse, zunächst in der Burse und später auch außerhalb. Im 18. Jhdt. wurde das Hospiz in der Wohnung eines Studenten üblich. Degen und Stöcke wurden als Zeichen des Hausfriedens weggesperrt. Dann genoss man auf Kosten des Gastgebers Käse, Gebäck, Butter und Kaffee, anschließend wurde meist geraucht. Geleitet wurde es von einem gewählten Präsidium, meist dem Gastgeber, der zum Zeichen seiner Autorität einen Schlüssel, Stock oder Hieber hatte und die Lieder und sonstigen Programmpunkte kommandierte. Schon in den mittelalterlichen Bauhütten eröffnete der Baumeister mit seinem Hammerschalg die Sitzung und brachte damit zum Ausdruck, dass ab nun die Gebräuche der Bauhütte gelten. Bald fand das Hospiz auch im Gasthaus statt, ab ca. 1790 hat sich für diese Veranstaltung das Wort Kommers durchgesetzt. Schon 1793 ist das Wort Kneipe für eine Studentenwohnung gebräuchlich. Diese Bezeichnung übertrug sich bald auch auf eine gesellige Studentenrunde. Der Abend wurde formlos bei ernsten und heiteren Gesprächen und Spielen verbracht. Erst um 1870 griff ein zunehmender Formalismus um sich. Das gesellige und witzige Kneipleben erlahmte, der Senior trat nun in den Mittelpunkt und bestimmte den Ablauf des Abends. Der Kommers dagegen wurde – durchaus auch von einem gewissen Prestigedenken getragen – zu einer Veranstaltung, zu der man Gäste und Gastchargierte einlud. Definition Die Voraussetzung für das studentische Kneipen ist, dass man diese Form der Geselligkeit ernst nimmt, d.h. dass man für die Rituale Verständnis hat, sie beherrscht und sich ihrer auch bedient. Die Kneipe ist die klassische Form des studentischen Feierns. Streng genommen ist alles Kneipe, wenn mindestens drei bierehrlichen Seelen, davon zumindest ein Bursch, bei Stoff zusammen sitzen (tres facium collegium = drei bilden eine Gemeinschaft) geschieht. Eine Kneipe kann also jederzeit und an jedem Ort geschlagen werden und bedarf nicht unbedingt der Ankündigung oder der Wichs. Motto Bei uns ist es üblich, die Kneipe bereits als gehobene Form vorzubereiten und nach einem bestimmten Programm ablaufen zu lassen. Bei der Kristall steht nahezu jede Kneipe unter einem Motto (Semesterantritts-, -abschluss-, Oktoberfest-, Krambambuli-, Maibowlenkneipe etc.). Die Kneipe soll keine Pflichtübung , sondern – locker und flüssig durchgeführt – ein verbindendes Erlebnis sein. Kneipverständnis Jeder Kneipteilnehmer hat die Pflicht, sich aktiv am Kneipgeschehen zu beteiligen und seiner Begabung nach mitzukneipen – sei es als Präsidium, Bierfuchs, Kneipredner etc. – oder durch spontane Beiträge, die aus der Situation entstehen. Das ist eben das Wichtigste am Kneipen: dass man sich in die Situation hineinfallen lässt und sie mitgestaltet, anstatt sie an sich vorbeilaufen zu lassen. Unangemessen ist es aber für eine Kneipe, wenn Spontanität in Disziplinlosigkeit ausufert, wenn Zwischenrufe und –gesänge und wildes Durcheinander die Kneipe zerstören. Das hat mit 21 Comment nichts mehr zu tun. Kneipverständnis heißt, sich gemeinsamen Regeln im Sinne der Heiterkeit unterzuordnen. Vorbereitung Die Vorbereitung der Kneipe bzw. des Kommerses ist vom Consenior bzw. Budenwart zu organisieren und die Durchführung von ihm zu überwachen. Bei Kommersen größeren Ausmaßes können auch Berater zur Seite stehen. Bei Jubelstiftungsfesten ist es sinnvoll, ein Komitee einzurichten, das in Absprache mit dem Chargenkabinett dieses Fest umsetzt. Der Consenior soll sich persönlich um das Lokal kümmern, den Termin absprechen und andere Vereinbarungen wie Getränkepreise, Essen, Tischtücher, Saalmiete usw. mit dem Geschäftsführer abklären. Gastchargierte und Vertretungen sind rechtzeitig einzuladen. Die Einladung hat in der Regel immer schriftlich zu erfolgen. Redner sind rechtzeitig auszusuchen und bereits frühzeitig – nicht erst zu Beginn der Kneipe – zu verständigen. In der Ausschreibung der Veranstaltung sollen schon konkrete Hinweise auf Art und Abwicklung enthalten sein. Für Dekorationen im Kneipraum sowie Tischschmuck ist zu sorgen. Die Wichsen sind rechtzeitig in Stand zu setzen. Es empfiehlt sich, wenige Tage vor der Veranstaltung nochmals den Wirt aufzusuchen und alle Vereinbarungen zu überprüfen. Programm Das Programm ist mit den Chargen zu besprechen und festzulegen. Programm und Liedertexte sollen in ausreichender Form aufliegen. Als Instrumente kommen Kapelle oder Einzelinstrumente (v.a. Klavier = Kiste) in Frage. Zusammenarbeit Vor allem bei Kommersen ist die frühzeitige Einteilung der mithelfenden Bundesbrüder wichtig. Der Philistersenior soll die Gäste am Eingang begrüßen, ein Fuchs soll bei der Garderobe bereit stehen, andere sind zum Biermarkenverkauf einzuteilen, ein Bursch soll die Ehrengäste zur Tafel führen, ein erfahrener Bundesbruder die Begrüßungsliste erstellen, für die Betreuung der Chargierten mit Essen, Bier und ggf. Rauchwerk ist zu sorgen. Kneiputensilien Was die einzelnen Zeremonien erfordern, ist rechtzeitig zu besorgen und ins Veranstaltungslokal mitzunehmen. Wird bei festlichen Anlässen die Fahne mitgeführt, so ist zu bedenken, dass diese ein Dekorationsstück ist und nicht irgendwo im hintersten Winkel verstaut wird. Durchführung Vor Beginn der Veranstaltung sind alle eingeteilten Bundesbrüder nochmals zu informieren und einzuweisen. Der Bursch, der die meisten Semester zählt, leitet die Kneipe mit den Worten: „Silentium, omnes ad loca! Omnes surgite zum Einzug der Chargierten!“ ein. Der Consenior oder der Budenwart verfolgt den Ablauf ständig, soll auftretende Pannen rechtzeitig erkennen und sie beseitigen helfen. Sonderwünsche von Gästen oder Alten Herren sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Auch auf Kleinigkeiten, die gerne übersehen werden, hat er zu achten: 22 Durchgeben des Buden- bzw. Kommersbuches, Anzünden der Kerzen, Getränke für Zeremonien etc. Nicht mehr benötigte Kneiputensilien sollen unauffällig entfernt werden. Sitzordnung Die Corona teilt sich in Burschensalon und Fuchsenstall. Bei einer T- oder I-Tafel sitzt der Fuchsenstall am unteren Ende, bei einer U-Tafel am unteren Ende der linken Tafel vom Präsidium. Der Fuchsmajor bildet mit seiner Fuchsia eine Biersippe. Gäste (bei Kommersen und Philistrierungskneipen auch Damen) sitzen im Burschensalon und haben sich den Ordnungsprinzipien der Kneipe unterzuordnen. Der Burschensalon schließt an den Fuchsenstall an und umfasst die restliche Kneiptafel. Spefuchsen sitzen unmittelbar beim FM. Andere Gäste haben im Fuchsenstall nichts verloren. Bei Kommersen ist für eine Sitzordnung der Ehrengäste zu sorgen. Auch ist bei der Platzanweisung von Gästen zu achten, dass Bekannte nebeneinander sitzen können. Das Präsidium hat im Regelfall der Senior inne, am Contrarium chargiert der Fuchmajor. Neben dem Präsidium bzw. auf den anderen Contrarien haben Burschen oder Brandfuchsen zu chargieren. Der Bierbezirk der Contrarien beschränkt sich auf ihre Längstafel. Bierfuchs Zur Bedienung der Kneipanten werden bei der Kneipe je nach Umfang der Corona ein oder mehrere Füchse eingeteilt. Diese haben Sorge zu tragen, dass alle Kneipteilnehmer mit Stoff versorgt werden, die Chargiertenbiere rechtzeitig zu bringen und die Stöffer für die Zeremonien bereit zu stellen. Kneipverhalten Präsidium und Contrarien haben für die Ordnung in der Kneipcorona zu sorgen. Sie sollten darauf achten, dass die Kneipanten ihre Deckel am Kopf und nicht am Tisch haben, die Cantusprügel während der Colloquien geschlossen sind und dass sich Kneipteilnehmer beim Verlassen der Tafel abund wieder anmelden. Den Chargierten ist es in jedem Falle untersagt, auf Kommersen die Tafel zu verlassen. Es steht ihnen auch nicht zu zu essen. Zuspätkommende haben zuerst das Präsidium zu begrüßen, danach alle anderen. Während des Silentiums haben alle Kneipanten am Platz zu bleiben und das Silentium einzuhalten bzw. mitzusingen, nicht zu essen, das Trinken und das Rauchen einzustellen und den Programmpunkt in keinster Weise zu stören. Bei Zeremonien wie Burschung, Branderung, Reception etc. ist es üblich, den Deckel abzunehmen. Stoff besorgt man sich während des Colloquiums. Die Sitte des Zutrunks soll gepflegt werden, das hat aber in Ruhe vor sich zu gehen. Im Allgemeinen gilt als commentmäßiger Stoff das Bier, es können aber auch andere alkoholische Getränke nach Übereinkommen als commentmäßig erklärt werden. Kneippersonen Die Teilnehmer an einem studentischen Betrieb heißen Kneippersonen. Man unterscheidet zwischen ordentlichen (Burschen, Philister, Füchse) und außerordentlichen (Ehrenmitglieder, Ehrenphilister, Gäste) Kneippersonen. Alle ordentlichen Kneippersonen haben sich dem Comment zu fügen, während dies den außerordentlichen Kneippersonen mehr oder weniger freisteht. 23 Hinsichtlich des Bierranges teilen sich die Kneippersonen ein in: - das Präsidium (Senior oder dessen Vertreter) - die Contrarien (FM, XX oder deren Vertreter) - die Philister (Dr.cer., Ehrenburschen, AHAH) - die Burschen - die Brandfüchse - die Kraßfüchse Weiters unterscheidet man vollberechtigte und minderberechtigte Kneipanten. Zu den ersteren gehören die Burschen, Philister und Ehrenmitglieder. Minderberechtigte Kneipanten sind die Füchse wegen ihres mangelnden Bierverstandes, die Bierkranken und Bierimpotenten wegen ihres geschwächten Gesundheitszustandes, die Bierschießer infolge des Verlustes ihrer Bierehre. Die Leitung des Kneippersonals liegt in der Hand des Präsidiums und der Contrarien. Dem Präsidium obliegen die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Führung des gesamten Kneipbetriebes. Es hat auf der Kneipe unumschränkte Gewalt. Stoffmangel beschränkt seine Rechte nicht. Die besondere Gewalt des Präsidiums erstreckt sich auf folgendes: - Es eröffnet und beschließt die Kneipe. - Es steht selbst unter Comment, jedoch außerhalb der Biergerichtsbarkeit. - Es hat über alle Kneippersonen Bierstrafgewalt. - Es ist allein berechtigt, allgemeines Silentium und Tempus oder Verbum zu geben sowie alle feierlichen Akte zu vollziehen. - Es kann alle Bierhandlungen und Tätigkeiten unter den Tisch erklären und damit aufheben. Die Contrarien sind dem Präsidium untergeordnet, besitzen aber in ihrem Bereich die Bierstrafgewalt und das Recht, ein gewöhnliches Tempus zu erteilen. Das Verbum für sich oder ein Mitglied ihres Bereiches haben sie beim Präsidium mit den Worten: „Silentium rekommandiert!” Antwort: „Silentium diktiert oder nicht diktiert!” zu erbitten. Sie sind für gute Bierordnung und die Einhaltung des Comments in ihrem Bereich verantwortlich. Der FM führt die Aufsicht im Fuchsenstall. Er trägt am Cerevis den Fuchsschwanz als Zeichen seines Amtes. Er vollzieht die Aufnahme neuer Füchse sowie die Branderung. Am Anfang der Kneipe bestimmt er Bierfuchsen. Die Philister sitzen im Burschensalon, rangieren aber vor den Burschen. Sie sind wegen ihrer Erfahrung von allen Kneipanten mit besonderer Achtung zu behandeln. Die Burschen rangieren vor den Füchsen und sind von diesen mit Achtung zu behandeln. Ihr zuständiges Contrarium ist der Consenior. Die Füchse scharen sich um den FM. Sie sind als minderberechtigte Mitglieder der Kneiptafel bei biergerichtlichen Handlungen nicht zugelassen. Sie unterstehen dem Schutz des Fuchsmajors, der sie vertritt. 24 Bierfamilie Die Bierverwandtschaft ist in der Einrichtung des Leibburschentumes begründet. Jeder, der ordentlich recipiert wird, hat sich unter den Geburschten einen Leibburschen zu wählen, welcher dem Leibfuchs gegenüber zur brüderlichen Hilfe verpflichtet ist. Dies gilt wie im Leben auch an der Kneiptafel. Der Leibbursch mit allen seinen Bierverwandten in aufsteigender Linie (Biergroßvater, Bieronkel, Bierurgroßvater, etc.) und mit allen seinen Leibfüchsen in absteigender Linie (Bierneffen) bildet eine Bierfamilie. Der Zweck der Bierfamilie ist die ganz besondere Pflege von Freundschaft. Auf der Kneipe zeigt sich die Bierverwandtschaft besonders durch regen Bierverkehr (öfters zutrinken), durch Herauspauken von Bierverwandten aus dem Bierverschiss, dadurch, dass Füchse nie den FM oder ihren Leibburschen ankreiden, sondern sich lieber selbst in den Bierverschiss stecken lassen. Kneiprechte Der Bier-Comment tritt in Kraft, wenn sich drei bierehrliche Seelen (tres faciunt collegium = drei bilden eine Gemeinschaft), darunter mindestens ein Bursch, bei commentmäßigem Stoff zusammenfinden. Man nennt dies eine Kneipe. Das Vertilgen von Stoff zu zweit oder gar in geruhsamer Einsamkeit wird Sumpf genannt. Die Rechte der Kneippersonen bestehen aus dem Besitz der Bierehre und den Rechten, die sich für die Mitglieder der Biertafel gemäß ihrem Bierrang bei den Trinksitten wie in der Biergerichtsbarkeit ergeben. Das Präsidium Das Präsidium hat unumschränkte Biergewalt. Es gilt auf der Kneipe als ältestes Semester und kann nur vom Burschenconvent zur Rechenschaft gezogen werden. Führt der Senior nicht das Präsidium, so gilt er als zweitältestes Semester. Wenn es das Interesse der Verbindung erfordert, kann der Senior dem Präsidium gegenüber jederzeit seine Autorität geltend machen und auch selbst das Präsidium übernehmen. Dies geschieht mit den Worten: „Silentium, ich ergreife zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung das Präsidium!” Im Officium einer Kneipe haben Präsidium und Contrarien nicht das Recht, die Kneiptafel zu verlassen. Im Inofficium haben sie sich durch einen Burschen vertreten zu lassen. Der FM kann sich auch durch einen Brandfuchs vertreten lassen. Silentium Dies ist einzuhalten, wenn es das Präsidium gebietet, bei allen Kneipzeremonien, bei allen Reden und Liedern. Das Silentium wird durch ein „Colloquium“ oder „Silentium ex“ beendet. Feierliche Akte werden durch ein „Silentium stricte“ eingeleitet. „Silentium triste“ ist der Ausdruck der Trauer oder auch der Ausdruck des Bedauerns über die schwache Leistung der Kneipanten. 25 Verbum Das Präsidium ist allein berechtigt, jedem zur öffentlichen Rede das Wort zu erteilen. Die Kneipanten tragen ihren Wunsch zunächst dem zuständigen Contrarium vor, welches die Redeerlaubnis für den Petenten beim Präsidium erbittet: „Hohes Präsidium, Peto verbum pro NN zur Anfrage!” -„habeas!”- „Ich bitte um das Wort für meinen Burschen (Fuchsen) NN.” Das Präsidium kann jederzeit das Wort entziehen. Programmrednern erteilt das Präsidium von sich aus das Wort, z.B.: „Das Wort steht bei NN. zur Burschungsrede“. Tempus Es ist die Zeit, während welcher man die Erlaubnis hat, den Platz an der Tafel zu verlassen. Tempus zu erteilen, sind die Contrarien innerhalb ihres Bereiches berechtigt. Die Anfrage geschieht durch ein „peto tempus“, die Antwort ist „habeas“ oder „non habeas“. Während der Kneipe sind die Zeiten nach Bierminuten zu berechnen. Ein Tempus soll im Allgemeinen fünf Bierminuten nicht überschreiten. Fünf Bierminuten sind drei Zeitminuten. Allgemeines Tempus kann nur das Präsidium geben. Währenddessen ruht jeglicher Comment. Während eines Silentiums kann kein Tempus erteilt werden. Eine Unterbrechung der Bierzeit tritt durch das tempus utile ein. Das ist jene Zeit, in der man verhindert ist, seinen Bierverpflichtungen nachzukommen. Der Einwand tempus utile gilt während jedes allgemeinen oder speziellen Tempus, vom Präsidium kommandierte Silentia, Biergeschäftes und bei unverschuldetem Biermangel. Wer sich auf der Kneipe, ohne vom Präsidium oder den Contrarien Tempus petiert zu haben, von seinem Platz entfernt, verliert das Eigentum an Stoff und Sitz. Außerdem hat er zu seinem Nachbar zur Rechten oder zur Linken ‘tempus Stoff et sedes’ zu sagen. Andernfalls kann sein Stoff geschossen werden. Wenn jemand, der glücklicher Besitzer eines Deckelglases ist, den Deckel offen läßt, ohne das Glas in der Hand zu halten, so hat jeder das Recht, sein Glas auf das offene Deckelglas zustellen. Er tut dies mit den Worten: „Hansmichel, mach den Laden zu”. Der Hansmichel (Besitzer des Deckelglases) hat sohin für je drei aufgesetzte Gläser einen Liter Bier zu bezahlen. Gesang Allgemeine Lieder bestimmt das Präsidium. Nach Beendigung des Liedes müssen die Liederbücher (Cantusprügel) geschlossen werden. Jeder ist verpflichtet, bei Liedern nach bestem Können mitzusingen. Das Präsidium ist befugt, einen oder mehrere zu einem Sologesang zu verdonnern. Ansprache Jeder hat bei seiner Reception einen Couleurnamen zu wählen. So lange er unter Comment steht, darf er nur mit diesem angeredet werden. Eine Ausnahme ist nur bei der Begrüßung auf Kommersen geboten. 26 Trinken Unter Stoff im allgemeinen versteht man jede Art eines Getränkes. Commentmäßiger Kneipstoff ist streng genommen nur das Bier. Mit Erlaubnis des Präsidiums kann auch etwas anderes getrunken werden. Wein zählt mengenmäßig doppelt so viel als Bier. Der Stoff wird aus Kannen (Krügeln), Liesln und Humpen gezogen. Das Maß des Stoffes ist die „Ganze“ oder „Stange“; diese zerfällt in zwei Halbe oder Blume (beim Wein spricht man von der Perle, beim Schnaps vom Diamant). Ein Streifen oder Schluck bedeutet eine Stoffmenge von mindestens zwei Fingerbreiten, eine Diagonale die Kannenhälfte und der Ehrenrest mindestens das letzte Viertel. Bierkranke Kann jemand aus irgendeinem Grund keinen Stoff zu sich nehmen, so hat er sich bei seinem zuständigen Contrarium bierkrank zu melden und wird nach Einlangen der Dispens („Silentium! NN. ist bierkrank.”) vom Präsidium als krank erklärt: Er braucht nicht zu trinken, jedoch zählen bei ihm etwaige Bierstrafen doppelt. Bierimpotente Damit niemand über das erträgliche Maß trinken muss, kann er vom Präsidium für „bierimpotent“ erklärt werden. Dies erfolgt mit den Worten: „Silentium, NN. ist bierimpotent!”. Der Bierimpotente hat sein Glas zu bedecken und darf nicht trinken. Der Bierimpotente steht außerhalb des Comments. Zieht er sich aber Bierstrafen zu, so zählen sie bei ihm doppelt. Stangenabfassen Niemand darf seine Blume verrosten lassen, da ihm sonst die Stange abgefasst werden kann. Der Abfassende nimmt dabei die Stange und trinkt mit den Worten: „Abgefasste Stange des Studiosus N.” seinem Nachbar zu. Dieser macht es ebenso und so geht die Stange im Kreise herum. Der den Rest Trinkende fügt noch das Wort „...ex” hinzu. Wer Stoff verschüttet, hat sofort „ohne Stoff zu vergeuden“ zu rufen. Stärken Wenn jemand sich irgendwie an der Kneiptafel gegen den Comment vergeht, so hat jeder an Semestern Ältere das Recht, ihn in die Kanne steigen (stärken) zu lassen, indem er ihn beim Namen auffordert: „NN., steig in die Kanne” oder „NN., stärk Dich”, worauf der Betreffende so lange zu trinken hat, bis der in die Kanne Schickende „Satis“ oder „Geschenkt“ sagt. Es gibt auch die Möglichkeit, das zu trinkende Quantum gleich zu benennen. „Ad fundum“ bedeutet hierbei das ganze Glas und „ad diagonalem“ die Hälfte. Von der Verbindlichkeit zum Hineinsteigen kann durch Schenken das Präsidium jederzeit befreien, ein älteres Semester, als dasjenige, das steigen lässt, und die Contrarien in ihrem Bereich, indem sie einen Schluck tun. Jüngere oder gleichaltrige Semester können nur in der Form schenken, dass sie die Verbindlichkeit vollkommen auf sich nehmen. Eine Begründung für die Strafe kann erst nach dem Trinken verlangt, muss dann aber auch gegeben werden. Hat der, der in die Kanne steigen soll, keinen Stoff, so ist er verpflichtet, sich sofort einen neuen anzuschaffen. Auf die Aufforderung ‘Blume 27 melden’ hat der Betreffende einen neuen Stoff zu melden, ohne die Blume jemanden anderen bringen zu dürfen. Contrarien können nur durch das Präsidium verdonnert werden. Wer selbst keinen Stoff hat, kann weder jemanden in die Kanne schicken noch rekommandieren. Auf der Kneipe haben nur die Kneipnamen genannt zu werden. Wer die bürgerlichen Namen gebraucht, kann wegen „Spitzenverhunzung“ verdonnert werden. Es ist niemand verpflichtet, auf der Kneipe Alkohol zu sich zu nehmen. Wenn er keinen commentmäßigen Stoff genießt, ist er allerdings von allen Bierfunktionen ausgeschlossen und kann vom Präsidium mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn er gegen diesen Comment verstößt. Allgemeines Das Präsidium ist infallibel. Es obliegt ihm die Handhabung des Kneipcomments. Selbst der Senior ist diesem unterworfen, wenn er nicht das Präsidium innehat. Er kann aber jederzeit, wenn es ihm im Interesse der Verbindung liegt, das Präsidium an sich ziehen. Das Präsidium kann jederzeit Silentium gebieten. Außer ihm kann es nur derjenige, der vom Präsidium das Wort erhalten hat. Kein Präsidium oder Contrarium darf sich von seinem Platz entfernen, ohne vorerst einen Vertreter ernannt zu haben. Es ist ein Gebot der Höflichkeit, dass während des Colloquiums auf Kneipen und Kommersen, aber auch zu anderen Gelegenheiten, die Teilnehmer sich gegenseitig zutrinken. Dies geschieht so, dass man aufsteht, die Mütze abnimmt, das Glas erhebt und demjenigen, dem man zutrinken will, anruft und sagt: „Meine Blume”, „einen gewaltigen Schluck”, „einen speziellen Schluck” usw. Der Angesprochene hat die Pflicht, binnen 5 Bierminuten nachzukommen. Ist das Glas voll, dann trinkt man bei Bier die „Blume“, bei Wein die „Perle“ und bei Likör und Schnaps den „Diamanten“ zu. Bierskandal Ein Bierskandal (Biermensur, Bierjunge) kommt folgendermaßen zustande: A fühlt sich in seiner Bierehre durch B gekränkt oder beleidigt. Er brummt deshalb dem B mit den Worten: „B, Bierjunge (Bierschwein, Biersau)!” einen Bierskandal auf. B muss bei Strafe des Bierverschiesses den Bierjungen binnen 5 Bierminuten annehmen. Er tut dies mit dem Wort: „Sitzt!” Dadurch steht für beide die Verpflichtung, sich binnen weiterer 5 Bierminuten zur Biermensur zu stellen. Der Beleidigte A wählt sich einen Sekundanten mit den Worten: „Bbr. NN, tritt Studiosus B von wegen eines Bierjungen”. Der NN macht dies nun mit folgenden Worten: „Studiosus B, du bist getreten und getrampelt von wegen eines Bierjungen, hast binnen 5 Bierminuten gestiefelt und 28 gespornt auf der Biermensur zu erscheinen, einen Halben zu präparieren und einen Sekundanten zu wählen”. B wählt nun seinerseits einen Sekundanten. Die beiden Sekundanten wählen einen Unparteiischen und dieser erklärt: „Silentium in Bierangelegenheiten, es steigt ein Bierskandal zwischen den Kommilitonen A und B. Paukanten, Sekundanten, Stöffer ans Licht!”. Beide Parteien haben sich sofort einzufinden. Der Unparteiische läßt nun die beiden Sekundanten, welche die Gläser der Paukanten halten, nebeneinander Aufstellung nehmen. Er überprüft den Inhalt der Gläser und wenn er ihn für gleich befunden hat, erklärt er: „Arma sunt aequalia”. Die Paukanten stellen sich hierauf mit dem Rücken gegeneinander, die Sekundanten zu ihnen. Der Unparteiische kommandiert: „Paukanten, ergreift die Waffen! Mein Kommando wird lauten: Stoßt an, setzt an, 1, 2, 3 los! Das Losungswort lautet ...”. Hierauf ruft der Unparteiische: „Mein Kommando lautet...”. Vor „los” darf keiner trinken. Um dies zu kontrollieren, kann der Unparteiische sein Kommando unterbrechen und auch die Gläser vertauschen lassen. Wer nach dem Kommando „los” zuerst sein Glas ausgetrunken hat, ruft das Losungswort. Nach Beendigung der Biermensur erteilt der Unparteiische zuerst dem Sekundanten des Beleidigten und sodann dem zweiten Sekundanten das Wort zur Kritik der Biermensur. Keiner darf länger als 5 Bierminuten reden. Hierauf fällt der Unparteiische das Urteil. Hierbei hat er bei sonst gleichen Umständen im allgemeinen zu beachten: a. wer früher das Losungswort spricht, ist Sieger. b. bei gleichzeitigem Rufen ist die Biermensur unentschieden. c. wer mehr als 10 Tropfen geblutet hat, ist besiegt. d. wer den größeren Rest im Glas hat, ist unterlegen. e. wer sein Glas zerbricht oder fallen läßt, ist unterlegen. f. wer vor „los” trinkt, ist ipso jure unterlegen. Das Urteil wird vom Unparteiischen unter „Silentium” verkündet. Hierauf erklärt er: „Acta sunt clausa, Bierjunge ex!”. Das Urteil des Unparteiischen ist unanfechtbar. Beim Bierskandal können im Falle, falls es an Burschen mangelt, jeder, bei Biermensuren zwischen Füchsen als Sekundanten auch Füchse fungieren, nie aber können sie Unparteiische sein. Füchse können nur Fuchsen, nie aber Burschen einen Bierjungen brummen. Mehr als einen Bierjungen an einem Abend auszufechten, ist niemand verpflichtet. Das Präsidium hat jederzeit das Recht, einen Bierjungen als veraltet oder den Umständen nicht entsprechend unter den Tisch zu schlagen. Dasselbe Recht hat im Fuchsenstall der FM. Bierverschiss Der Bierverschiss ist die strafweise Verminderung der Rechtsfähigkeit sowohl bei Füchsen als auch bei Burschen usw. Er erzeugt beim Bierschießer außer der Verpflichtung, sich herauszupauken, die Aufhebung der Bierehre und damit den Ausschluss von allen Funktionen und Rechten. Es gibt drei Arten des BV, den einfachen (1.), den doppelten (2.) und den dritten oder Galgen, wobei zu bemerken ist, dass niemand in einen höheren BV fahren kann, bevor er nicht im vorangegangenen war. 29 Ist von einem bierehrlichen Burschen gegen ein Mitglied der Corona Bierverschiß unter den Worten: „Hohes Präsidium, Stud. N. ist rekommandiert in den BV.” beantragt, so hat dasselbe nach Prüfung der Sachlage das betreffende Mitglied in den BV zu stecken. Es spricht: „Silentium in Bierangelegenheiten, N. ist Bierschießer (im 2., im 3. BV), ein bierehrlicher Fuchs kreidet ihn an”, worauf ein bierehrlicher Fuchs den Namen an die Biertafel (schwarzes Brett) schreibt, mit dem Zusatz BV. Beim 2. BV hat der Fuchs den Namen des Bierschießers mit einem Kreis zu umgeben, beim 3. BV darüber noch einen Galgen zu zeichnen. Füchse kreiden den FM oder ihren Leibbursch nie an, sondern lassen sich lieber selbst bestrafen. Gründe zur Verhängung des BV sind: • Vergehen gegen die öffentliche Ordnung und Ruhe • Vergehen gegen die Bierehre • Vergehen gegen die Heiligkeit des Eigentums Vergehen gegen die öffentliche Ordnung und Ruhe begeht: • wer auf diesen Comment ulkt • wer sich als Fuchs spezielle Burschenrechte anmaßt • wer einen Fuchsen spezielle Burschenrechte zubilligt • wer sich auf dreimalige Aufforderung hin nicht stärkt • wer den Auftrag zum An- oder Auskreiden eines Bierschießers trotz dreimaliger Aufforderung nicht vollzieht • wer unrechtmäßigerweise Silentium gebietet • wer während einer Biermensur oder eines allgemeinen Comments Skandal macht • wer trotz dreimaliger Ermahnung Lieder verhunzt Vergehen gegen die Bierehre begeht: • wer jemanden zu Unrecht an die Biertafel ankreidet oder einen Angekreideten unrechtmäßig auskreidet • wer sich in irgend einen Verkehr mit einem Bierschießer einläßt, ohne zuvor die Worte zu gebrauchen: „Ohne mit dir kohlen zu wollen” • wer dann, wenn ihm zugetrunken wurde, trotz dreimaliger Aufforderung nicht nachkommt • wer einen Bierjungen trotz dreimaliger Aufforderung nicht annimmt • wer sich als Paukant, Sekundant oder Unparteiischer trotz dreimaliger Aufforderung nicht zur Biermensur stellt. Vergehen gegen die Heiligkeit des Eigentums begeht: wer jemandem seinen Stoff unrechtmäßig schießt wer Stoff vergeudet, ohne die Formel zu gebrauchen: „Ohne Stoff zu vergeuden”. In den doppelten oder 2. BV fährt: • wer als Bierschießer sagt, er sei bierehrlich • wer sich trotz dreimaliger Aufforderung nicht aus dem BV herauspaukt • wer sich als Bierschießer üppig macht • wer sich mit anderen Bierschießern bierehrlich verhält, um den nachteiligen Folgen des BV zu entgehen. 30 In den 3. BV kommt: wer sich nicht nach der vom Präsidium festgesetzten Zeit trotz dreimaliger Aufforderung aus dem 2. BV herauspaukt wer sich im 2. BV üppig macht wer diesen Bier-Comment nicht anerkennen will. Wer sich im 3. BV noch weiter üppig macht oder sich binnen 15 Bierminuten nicht herauspaukt, hat sich über Aufforderung des Präsidiums von der Kneipe zu entfernen. Wer sich im BV befindet, hat: • an einem vom Präsidium bestimmten, abgesonderten Platz ohne Mütze zu verweilen • alle Bierrechte, die sich aus diesem Comment ergeben, verloren, untersteht aber weiter dem Comment die Verpflichtung, sich wieder herauszupauken. Der Bierverschieß wird beendet: • durch Herauspauken • durch das Ende der Kneipe • durch die Verweisung von der Kneipe. Das Herauspauken aus dem BV geschieht durch einen bierehrlichen Burschen, den der Bierschießer wählt. Das Verfahren dabei ist folgendes: Der Bierschießer bittet ums Wort und ersucht einen bierehrlichen Burschen, ihn herauszupauken. Dieser erhebt sich mit Bierschießer und ruft nachdem er das Wort erhalten hat: „Silentium in Bierangelegenheiten. N. paukt sich aus dem BV heraus. Er hat sich einen Halben zu präparieren.” Nachdem letzteres geschehen ist, kommandiert er: „Stoß an, setz an, 1, 2, 3 los”. Beide trinken, der Herauspaukende nach Belieben, der Bierschießer das ihm bestimmte Quantum. Ist dies geschehen, dann fährt der Bursche fort: „Hohe Corona, was war Studiosus N.?” Corona: „Bierschießer” Bursch: „Hohe Corona, was ist Studiosus N. ?” Corona: „Bierehrlicher Bursch“ Bursch: „Ein bierehrlicher Fuchs kreide ihn aus!” Das Herauspauken aus einem höheren Grad des BV erfolgt in den nächst niederen. Der betreffende Herauspauker sagt in diesem Falle: „Silentium in Bierangelegenheiten, N. paukt sich aus dem 3. in den 2. BV oder aus dem 2. in den 1. BV” usw. 31 Ritencommet Reception Die Aufnahmen in eine schon bestehende festgefügte Gemeinschaft waren von jeher mit einem gewissen Ritus verbunden. Einerseits, um dem neuen Mitglied die Bedeutung dieses Schrittes für sein weiteres Leben bewusst zu machen, andererseits, um dieser Tatsache auch entsprechend öffentlich Kund zu machen und vor Zeugen zu vollziehen. Im studentischen Bereich war die Erstaufnahmezeremonie die schon in der Bursenzeit nachweisbare Deposition. Dabei mußte der ungehobelte und ungewaschene „Beanus“ (= Gelbschnabel) in einer nicht gerade sanften Prozedur seine früheren Lebensgewohnheiten symbolisch ablegen, um ein Student zu werden. Wegen ihrer Auswüchse wurde die Deposition zunehmend von den Behörden bekämpft und verschwand zwischen 1700 und 1750 schließlich allgemein. In Wien scheint sie nie üblich gewesen zu sein. Bald vermeinten aber manche Studenten, dass es nicht möglich sei, innerhalb weniger Stunden vom „Beanus“ zum echten Studenten zu werden. Da sei schon eine längere Lehr- und Probezeit erforderlich. So wurde etwa ab 1600 das Pennaljahr eingeführt. Der Neuling musste sich nun mindestens ein Jahr in jeder Weise von den alten Studenten ausnützen, unterdrücken und mißhandeln lassen, bis er endlich absolviert wurde und sich nun seinerseits an den nächsten Neulingen schadlos halten konnte. Dieser Brauch stieß auf den massiven Widerstand der Obrigkeit, sodass bis 1670 die zahlreichen Verbote endlich ihre Wirkung zeigten. Durch die Reception wird der Neuling oder Interessent zum Fuchsen. Bevor er Verbindungsmitglied wird, heißt er Spefuchs oder Fink. Ritus Nach dem Lied „Dir öffnet sich jetzt unsre Brust” steigt eine Receptionsrede. Nachdem sich das Präsidium beim Redner für seine Worte bedankt hat, fragt der FM an: „Hohes Präsidium, kann eine Reception steigen?” Das Präsidium antwortet: „Sie steige per sofort!” und gebietet Silentium für die Reception. Der FM ruft: „Füchse, auf zum Fuchsenritt!” Unter Absingen des Liedes „Was kommt dort von der Höh...” reitet der Fuchsenstall auf Stühlen, die Lehne voraus, zum Präsidium, zuerst der FM, dann die zu recipierenden Finken. Beim Präsidium angekommen, singt der FM allein die Strophe „Ihr Diener, meine Herren...”. Er wendet sich sodann der Reihe nach an jeden der zu recipierenden Finken und spricht: „Ego N.N. vulgo X., pro tempore Kristallis vulpium major, te Y. recipio in nomine conventus in civitatem amicitiae (reicht ihm die rechte Hand) et in locum fidelitatis (trinkt selbst aus dem Glas und reicht es dann dem Finken), ut sis vulpis in oboedientia (schlingt das Fuchsenband um seine Brust) et omnibus bursariis amicus et frater. Tabacum, cigarrosque semper tecum portans, burschibusque libenter offerens”. FM: „Nomen tuum sit?” Fink nennt seinen Kneipnamen; FM: „Dein Leibbursch sei?” Fink nennt diesen; FM: „Hohe Corona, ich frage an: Was war studiosus Y.?” Corona: „Fink!” FM: „Hohe Corona, was ist studiosus Y.?” Corona: „Kraßfuchs! Heil ihm!” Unter dem Singen der letzten Strophe „So wird der Fink ein Fuchs” reiten FM und Füchse in den Stall zurück. 32 Danach leitet das Präsidium mit den Worten: „Es steige der Cantus „Es hatten drei Gesellen“! Lieber Neofuchs X bedenke, dass dieses Lied nur zweimal für dich gesungen wird. Heute und anlässlich deines Todes!“ Ledersprung Nach dem Lied „Der Bergmannstand sei hoch verehret...” kommandiert das Präsidium: „Silentium für den Ledersprung!” An einem freien Platz im Saale, am besten in der Mitte, wurde vorher schon ein Faß aufgestellt. Der FM nimmt zum Faß gewendet Aufstellung, während die Chargierten den Raum zwischen Faß und FM flankieren. Neben dem Faß nehmen auch zwei hochgestellte Persönlichkeiten Aufstellung, die ein Arschleder so halten, daß man vom Faß darüber springen kann. Die Teilnehmer am Ledersprung steigen nun der Reihe nach auf das Faß, und der FM spricht: FM: Ein froh Glück Auf sei Dir zum Gruß, Dir neuem Montanisticus. Dieser: Glück Auf! FM: Dein Name? FM: Deine Heimat? FM: Dein Stand? Dieser: Berg- (Hütten-, Öl-)mann, Markscheider... FM: Dein Wahlspruch? Dieser: Arbeit, Glaube, Freundestreue! FM: So leere den Becher und spring in Deinen Stand und halt ihn hoch in Ehren! Nachdem alle durchgesprungen sind, erklärt das Präsidium mit „Ledersprung ex, es steigt das Leobner Lied!” den Ledersprung für beendet. Branderung 1749 ist für einen Fuchsen im zweiten Semester erstmals die Bezeichnung Brandfuchs nachweisbar. Vielleicht besteht ein Sinnzusammenhang mit dem chemischen Begriff des Brennens, dass heißt Destillieren oder Läutern. Nach einer anderen Version soll der Fuchs nunmehr wie ein Brandfuchs im Kampfe gegen die Philister sein, weil nach einer Stelle im Alten Testament Simon gegen die Felder und Gärten der Philister dreihundert Füchse aussandte, von denen je zwei eine Fackel zwischen ihren Schwänzen hatten. Der Begriff scheint um einiges älter zu sein als der dazugehörige Brauch der Branderung, die erst 1822 nachweisbar ist. Ursprünglich bestand der Brauch darin, dass den Füchsen das Haar mit brennenden Fidibussen angesengt wurde. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der schon früher erloschenen Deposition scheint nicht zu bestehen, auch wenn der tiefere Sinngehalt der Zeremonie der gleiche ist: Demütigung, Misshandlung, symbolische Tötung und Wiederbelebung. Bemerkenswerte Parallelen dazu finden sich im Bergmannsbrauchtum. Ritus Nach dem Lied „Ich war Brandfuchs noch an Jahren...” reitet der FM mit den Füchsen, die die Branderprüfung bestanden haben, wie bei der Reception zum Präsidium. Nachdem der FM die Strophe „Ihr Diener, meine Herren...” gesungen hat, spricht er: 33 „Hohe Corona, zum Branderexamen sind angetreten die Kraßfüchse NN. Ich fordere nun Bundesbruder X. auf, seinen Geist leuchten zu lassen.” Hierauf bringt der Kandidat einen heiteren Branderschwefel dar, den er allerdings vorher dem FM zur Genehmigung vorzulegen hat. Hierauf spricht der FM: „Gesang bestens verdankt, wir schreiten nun zum Bierexamen. Bundesbruder X., leere diesen Becher bis auf den Grund.” X. trinkt. Nach dem Leeren des Glases spricht der FM: „Bundesbruder N.N. vulgo X. hat das Branderexamen in allen seinen Teilen bestanden. Ego NN vlg. X pro tempore Kristallis vulpium major, te NN vlg. X vulpium grandissimum nomino (FM macht den ersten Strich mit Weinkorken), nominatum declaro (zweiter Strich), declaratum proclamo (dritter Strich)!“ FM: „Hohe Corona, was war Bundesbruder X.?” Corona: „Kraßfuchs!” FM: „Was ist Bundesbruder X.?” Corona: „Brandfuchs!” Beim Rückzug der Füchse und des FM in den Stall wird das Lied „So wird der Kraß ein Brand...” gesungen, und diese werden von der Corona mit Korken angeschwärzt. Burschung Die Bezeichnung Bursch entstand folgendermaßen: Bursa bedeutet auf Lateinisch Geldbeutel. 1257 wurde in Paris das erste Studentenwohnheim gestiftet. Es hieß zunächst noch Collegium bald aber schon Bursa, weil seine Bewohner quasi aus einem gemeinsamen Geldbeutel lebten. Diese Form der Wohn- und Lerngemeinschaft verbreitete sich sehr rasch in ganz Europa. Der einzelne Hausbewohner war der Bursarius oder Bursgesell. Daraus entwickelte sich die Bezeichnung die Bursch für die Gesamtheit der Bewohner, die Gemeinschaft, und daraus wurde der Bursch als Einzelperson. Bei der Burschung wird das Treuegelöbnis auf die gekreuzten Schläger abgelegt. Dieser Brauch entstand etwa um 1750 bei den 1804 erloschen Studentenorden der Amicisten und Unitisten, wobei auf die Bestrafung des Eidbruches und einseitigen Austrittes durch ebendiese blanken Waffen besonders hingewiesen wurde. Der Ritterschlag bei der Burschung wurde erstmals 1843 bei einer protestantischen Verbindung des Wingolf in Erlangen vorgenommen. Ritus Nachdem das Lied „Alles schweige, jeder neige...” (3 Strophen) verklungen ist und die Burschungsrede verdankt wurde, verkündet das Präsidium: „Silentium! für die feierliche Burschung. Zu Burschende und Contrarien ad me!” Der FM begibt sich mit den Neoburschen zum Präsidium, ebenso das Contrarium. Beide nehmen beim Präsidium Aufstellung, das Contrarium hält die Verbindungsfahne. Das Präsidium verkündet die Namen der Promoventen und nimmt ihnen sodann folgendes Gelöbnis ab: „Gelobst Du stets aufrecht und treu zu Kristall zu stehen, an den Grundsätzen der Verbindung unverbrüchlich festzuhalten, ihre Satzungen gewissenhaft zu befolgen, Freud und Leid mit ihr 34 zu teilen, ihre Interessen nach Kräften zu fördern und allen ihren Mitgliedern wahrhaft Freund und Bruder zu sein? So gelobe dies auf unsere Fahne!” Der Promovent legt seine Schwurfinger auf die Fahne und spricht: „Ich gelobe!” Hierauf nimmt ihm der FM das Fuchsenband ab und das Präsidium schlingt ihm Kristalls Burschenband mit folgenden Worten um die Brust: „So nimm denn hin diesen Dreifarb und bedenke, dass Dich dieses Band für immer an unseren Bund kettet! Arbeit, Glaube, Freundestreue sei dein Wahlspruch immerdar!” Schließlich ergreift das Präsidium den Schläger und spricht: „Ego N.N. vulgo N., pro tempore Kristallis Senior, ex auctoritate et dignitate conventus te, N.N. vulgo N. bursarium nomino (1), nominatum declaro (2), declaratum proclamo(3). (1, 2, 3 bedeuten ein kräftiges Schlagen des Schlägers auf die linke, rechte und wieder linke Schulter des Promoventen) Präsidium: „Hohe Corona, was war Bundesbruder N.?” Corona: „Fuchs!” Präsidium: „Hohe Corona, was ist Bundesbruder N.?” Corona: „Bursch!” Zum Abschluß der Burschung steigt das allgemeine Lied „Burschen heraus...”. Die beiden Contrarien haben sämtlichen Formeln der Burschungszeremonie zu salutieren. Die Corona hat sich dabei von den Sitzen erhoben. Philistrierung Bis ins 18. Jahrhundert erlosch mit dem Abgang von der Universität oder der Schule auch jegliche Bindung an die Gemeinschaft der Studienkollegen und Landsleute. Erst die unter dem Einfluss der Freimaurerei entstandenen Studentenorden führten das Prinzip der Lebensfreundschaft ein. Nach einer politischen These sollte auf diese Weise verhindert werden, dass der ausstudierte Revolutionär nach Eintritt in das Berufsleben resignierte oder korrumpierte. Zur Gründung eigentlicher Altherrenschaften kam es aber erst viel später, etwa ab 1850. Die Philister sind ein im Alten Testament erwähnter Volksstamm. Im 16. Jahrhundert war das die allgemein übliche Bezeichnung für Gegner des Wortes Gottes. Die Studenten, die sich auserwählt dünkten, belegten mit diesem Schimpfnamen auch ihre Feinde, insbesondere die Stadtwache. Beim Begräbnis eines 1689 in Jena erschlagenen Studenten zitierte der evangelische Pastor die alttestamentarische Stelle „Philister über dir Simson!“. Damit war der Bedeutungswandel vom Philister zum Nichstudenten, Bürger, Spießbürger angebahnt. Philisterium entstand um 1813 als humorvolle studentische Analogie zu Ministerium etc. Im Kreise der Verbindung war daher der Philister der Nichtmehr – Student. Etwa um 1860 kam daneben die Bezeichnung alter Herr auf, mit der man bewusst die Würde des Alters der ursprünglichen spießbürgerlichen – abwertenden Bedeutung von Philister entgegensetzte. 35 Ritus Die Philistrierung beginnt mit dem Lied „Bemooster Bursche, zieh ich aus...”. Nach der Philistrierungsrede erteilt das Präsidium ein allgemeines Tempus zum Fertigmachen für den Auszug. Nachdem sich die Corona mit Grubenlampen oder Fackeln versehen hat, zieht sie unter Vorantritt der Chargierten, denen die Neophilister auf einem Pferdewagen folgen, in Marschordnung zum Portal der Montanuniversität, wo die Chargierten auf den Stufen, die Neophilister beim Portal Aufstellung nehmen. Die Corona versammelt sich davor. Präsidium: Philistrant: Präsidium: „Silentium! Lieber Bundesbruder NN vlg. X, wieviele Semester zählst Du?“ „XX Semester!“ „Nimm diesen Becher, gefüllt mit edlem Gerstensaft und leere ihn auf das Wohl deiner Semester!” Der Philistrant nimmt den Becher (Bierglas), leert ihn und zerschmettert ihn auf dem Boden. Das Präsidium verliest nun mit lauter Stimme die Philistrierungsurkunde, die ihm von einem Fuchsen gereicht wird. Präsidium: „Tu, NN vlg. N., seniore NN vlg. N (Name des Phil-X) philistrorum et activitatis NN vlg. N. (Name des Aktivenseniors) studia tua finivisti. Ea causa et meritis tuis corporationis te philistrum nominamus optamusque semper subsidium Crystalli nostri fore.” Daraufhin spricht das Präsidium unter dreimaligem Degenschlag auf die Schulter des Philistranten: Präsidium: „Ego NN vlg. N., pro tempore Crystallis senior ex auctoritate et dignitate conventus, te NN vlg. N. philistrum nomino et trado te in eorum civitatem, optans, ut sis semper subsidium nostrae corporationis, usque ad tuum finem iuvenis vivens.” Präsidium: „Silentium dauert weiter an, es steigt der Semesterreigen! Lieber Bundesbruder NN vlg. X, wer sollen Deine Träger sein?“ Der Philistrant nennt seine Träger Präsidium: „Wer soll Dein Peiniger sein?“ Philistrant nennt seinen Peiniger, im Regelfall sein Leibbursch. Danach wird der Philistrant je nach Anzahl der Semester gegen das Portal geschlagen, die Corona zählt mit. Der Senior übergibt dem Philistranten die Philistrierungsurkunde und kommandiert Silentium für das ÖCV-Bundeslied. Nachdem dieses verklungen ist, formiert sich der Zug wieder und zieht zum Bergmannsbrunnen. 36 Dort angekommen kommandiert das Präsidium ein Silentium, und der Philistrant steigt auf den Bergmannsbrunnen. Präsidium: „Es steige die Philistrierungsrede. Lieber Bundesbruder NN vlg. X, das Wort steht bei Dir!“ Der Philistrant gibt dem Bergmann einen Abschiedskuss. Präsidium: „Silentium weiterhin! Es steige zu Ehren der Montanuniversität und des Neophilisters das Leobnerlied!“ Nach Absingen der Strophen formiert sich der Zug und marschiert zurück zum Kneiplokal. Trauerkommers Das Bekenntnis zur Lebensfreundschaft hat einen besonderen Totenkult, der bei uns noch durch religiöse Bindung unterstrichen wird, zur Folge. Eine Besonderheit bei uns ist dabei der nicht mehr im gesamten deutschsprachigen Raum übliche Trauersalamender. Ritus Der Trauerkommers nimmt folgenden Verlauf: Präsidium: „Silentium, commercium triste incipit!“ Der Platz rechts neben dem Präsidium wird freigehalten. Auf dem Tisch liegen dort Band und Mütze des Verstorbenen. Vor der Mütze stehen eine brennende Kerze und ein Bierglas. Es ist auch angezeigt, den Platz des Verstorbenen mit einem kleinen Kranz zu schmücken. Präsidium: „Es steigt die erste Strophe des Liedes ‘Alles schweige, jeder neige...’ (Anstatt der Worte ‘Hall es wieder froher Chor’ wird ‘Hall es wieder Trauerchor’ gesungen). Anschließend daran Begrüßung der Trauergäste und Verlesung allfälliger Beileidsschreiben. Colloquium. Während dieses Colloquiums ist eine laute Unterhaltung unzulässig. Nachruf (Trauerrede) Präsidium: „Silentium. Es steigt der Trauersalamander für unseren verstorbenen Bundesbruder NN. Sind die Stoffe präpariert?“ Corona: „Sunt!“ Mit gesenktem Schläger kommandiert das Präsidium Präsidium: „Ad exercitium salamandri funebris, omnes surgite!” „1...2...3“ (Es wird schweigend mit den Gläsern gerieben) „1...2...3“ (Es wird getrunken) „1...2...3“ (bei drei werden die Gläser ruhig auf den Tisch gestellt). „Salamander ex!” 37 Colloquium Präsidium: „Es steige der Cantus „Es hatten drei Gesellen...“. Darauf kurzes Colloquium. Präsidium: „Silentium! Kristaller surgite! Wir singen mit unserem Bundesbruder gemeinsam das letzte Mal die Burschenstrophe.“ Nach der Burschenstrophe ergreift das Präsidium das Bierglas des Verstorbenen und leert es. Präsidium: „Wie Dein Leib zerbrach, zerbreche dieses Glas” (Präsidium zerschlägt das Glas) „Wie Dein Leib erlosch, erlösche dieses Licht” (Präsidium löscht die Kerze aus) „Silentium triste” Alle Schweigen durch ca. eine Minute. „Fiducit!” Corona wiederholt: ”Fiducit!” „Commercium triste ex!“ Alle Kommersteilnehmer entfernen sich möglichst rasch und leise aus dem Kommerslokal. Auf dem Trauerkommers herrscht Rauchverbot! Bier wird nur zum Trauersalamander serviert. Landesvater Der Landesvater, heute eine Zeremonie der Bekräftigung und Erneuerung des Burscheneides, hat zwei historische Wurzeln: das Bruderschaftstrinken und das Ausbringen des Vivats. Schon 1744 heißt es in einer Beschreibung „Zum Zeichen ew’ger Treu‘ ward mancher Hut durchstochen“. Dementsprechend heißt es auch in der 10. Strophe des Landesvaterliedes „Es leb‘ auch dieser Bruder hoch!“. Das „Dutzbruderschaftstrinken war eine feierliche Angelegenheit, für die beispielsweise schon im Zechrecht von 1616 strenge Regeln festgelegt sind. In das Loch im Hut wurde vielfach eine Masche in den Farben der eigenen Landsmannschaft, die oft mit denen des Heimatlandes ident sind, gesteckt. Besonders ab dem Dreißigjährigen Krieg war es üblich, auf alles Mögliche und Unmögliche Vivats zu singen. So kam es natürlich auch zur Huldigung auf den Landesherrn. Beide Zeremonien verschmolzen bald und wurden fast auf jedem Hospiz aufgenommen, sodass ihr Ansehen sehr sank. 1782 revidierte August Niemann den Text und schuf daraus das „Weihelied bei entblößtem Haupt und Degen“, wie es heute noch üblich ist (= „Alles schweige“). Der Landesvater wurde bei der Kristall erstmals zum 60. Stiftungsfest gestochen. Er ist eine Erneuerung des Burscheneides und kann im Rahmen runder und halbrunder Stiftungsfeste abgehalten werden. 38 Ritus Vor Beginn der Zeremonie nehmen zwei Bundesbrüder, die den Landesvater miteinander stechen wollen, gegenüber auf der Kneiptafel Platz. Der Raum ist durch Kerzen beleuchtet. Präsidium: „Silentium für die feierliche Handlung des Landesvaters! Zur Feier des Landesvaters steige der Cantus „Alles schweige!““. Während der fünften Strophe erheben sich alle, und die Chargierten, die statt Cerevis Mütze tragen, begeben sich zum Präsidium. Während der sechsten Strophe „Seht ihn blinken in der Linken, diesen Schläger, nie entweih´n“, singen, schlagen sie im Takt des Gesanges die Klingen aneinander; während der Worte „Ich durchbohr‘ den Hut…“ durchbohren die Chargierten ihre Mützen mit ihren Schlägern und schieben sie hinunter bis zum Korb; während sie bei den Worten „…und schwöre, halten will ich stets auf Ehren…“ die Schwurfinger auf die gekreuzten Klingen legen. Indessen gehen die Chargierten zum nächsten rechts bzw. links des Präsidiums befindlichen Paar, steigen hinter den beiden auf die Sessel und singen die siebente Strophe, während sie den vor ihnen stehenden Bundesbrüdern deren Glas in die rechte Hand und den Schläger in die linke Hand geben. Bei den Worten „… und trinke auf des Vaterlandes Wohl“ trinken die vor den Chargierten Stehenden. Dann beginnen sie mit der sechsten Strophe , wobei sie sich so verhalten wie die Chargierten zuvor. Während die Corona den Refrain „…sie burchbohr´n den Hut…“ singt, nehmen die Chargierten die Schläger an der Klinge und treten hinter das nächste Paar. So wiederholt sich der Vorgang in der gleichen Weise, bis jeder anwesende Bursch den Landesvater gestochen hat. Präsidium: „Silentium stricte! Silentium strictissimum zum Binden der Klingen!“ Es werden vom Präsidium und vom FM mit ihren Burschenbändern die Schläger gebunden. Während das Präsidium die Strophe acht „Komm du blanker Weihedegen“ singt, werden die gebundenen Schläger von den Enden der Kneiptafel zum Präsidium weitergegeben. Inzwischen haben die Chargierten dieselbe Stellung wie zu Beginn der Zeremonie eingenommen. Während der nun folgenden Landesvaterrede bleiben die gebundenen Klingen beim Präsidium; die Corona steht. Danach wird von allen die Strophe 8b „Lasst uns festlich ihn entlasten“ gesungen. Während dieser Strophe wird das Burschenband von den Schlägern entfernt. Präsidium: „Silentium strictissimum ex! Silentium stricte ex! Silentium dauert an!“ Alle Chargierten nehmen den Schläger ihres Gegenübers und begeben sich, während die Corona die Strophe neun singt, hinter die Bundesbrüder, die als letzte den Landesvater gestochen haben. Die Chargierten beginnen nun mit der zehnten Strophe. Sie setzen den ihnen Gegenüberstehenden deren Mütze auf: „So nimm ihn hin, dein Haupt will ich bedecken…“ legen die Klingen auf die nun bedeckten Häupter, „… und drauf den Schläger strecken …“ und singen weiter, „…Es leb‘ auch dieser Bruder …“. Sie reichen dem gegenüberstehenden Bundesbruder dabei die rechte Hand. Das Paar reicht einander die Linke und singt, „… solange wir uns kennen…“. Während die Corona den Refrain wiederholt, gehen die Chargierten zum nächsten Paar weiter, bis als letzte die Chargierten selber ihre Mützen aufgesetzt bekommen haben. Am Ende wird die elfte Strophe „Ruhe von der Burschenfeier“ gesungen, die Chargierten kehren auf ihre ursprünglichen Plätze zurück. 39 Präsidium: „Landesvater ex! Es steige Kristalls Burschenstrophe!“ Jubelbandverleihung Ritus Nachdem das Lied „Schwört bei dieser blanken Wehre” (3 Strophen) verklungen ist und die Laudatio verdankt wurde, verkündet das Präsidium: „Silentium! Für die feierliche Jubelbandverleihung bitte ich die Jubilare ad me!” Das Präsidium verkündet die Namen der Jubilare und nimmt ihnen sodann folgendes Gelöbnis ab: „Gelobst du, stets aufrecht und treu zu Kristall zu stehen, an den Grundsätzen der Verbindung unverbrüchlich festzuhalten, ihre Satzungen gewissenhaft zu befolgen, Freud und Leid mit ihr zu teilen, ihre Interessen nach Kräften zu fördern und allen ihren Mitgliedern wahrhaft Freund und Bruder zu sein? So gelobe dies auf unsere Fahne!” Der Jubilar legt seine Schwurfinger auf die Fahne und spricht: „Ich gelobe!” Das Präsidium schlingt ihm Kristalls Jubelband mit folgenden Worten um die Brust: „So nimm denn hin diesen Dreifarb und bedenke, dass Dich dieses Band noch fester an unseren Bund kettet! Arbeit, Glaube, Freundestreue sei dein Wahlspruch immerdar!” Die beiden Contrarien haben sämtlichen Formeln der Jubelbandverleihung zu salutieren. Die Corona hat sich dabei von den Sitzen erhoben. Ehrenbandverleihung Ritus Nachdem das Lied „Schwört bei dieser blanken Wehre” (3 Strophen) verklungen ist und die Laudatio verdankt wurde, verkündet das Präsidium: „Silentium! Für die feierliche Ehrenbandverleihung bitte ich den Bandempfänger ad me!” Das Präsidium verkündet den Namen des Ehrenbandempfängers und nimmt ihm sodann folgendes Gelöbnis ab: „Gelobst du, stets aufrecht und treu zu Kristall zu stehen, an den Grundsätzen der Verbindung unverbrüchlich festzuhalten, ihre Satzungen gewissenhaft zu befolgen, Freud und Leid mit ihr zu teilen, ihre Interessen nach Kräften zu fördern und allen ihren Mitgliedern wahrhaft Freund und Bruder zu sein? So gelobe dies auf unsere Fahne!” Der Ehrenbandempfänger legt seine Schwurfinger auf die Fahne und spricht: „Ich gelobe!” Das Präsidium schlingt ihm Kristalls Jubelband mit folgenden Worten um die Brust: „So nimm denn hin diesen Dreifarb und bedenke, dass Dich dieses Band noch fester an unseren Bund kettet! Arbeit, Glaube, Freundestreue sei dein Wahlspruch immerdar!” Die beiden Contrarien haben sämtlichen Formeln der Ehrenbandverleihung zu salutieren. Die Corona hat sich dabei von den Sitzen erhoben. 40 Pro Meritis - Bandverleihung Ritus Nachdem das Lied „Schwört bei dieser blanken Wehre” (3 Strophen) verklungen ist und die Laudatio verdankt wurde, verkündet das Präsidium: „Silentium! Für die feierliche Pro Meritis - Bandverleihung bitte ich den Bandempfänger ad me!” Das Präsidium verkündet den Namen des Pro Meritis - Bandempfängers und nimmt ihm sodann folgendes Gelöbnis ab: „Gelobst du, stets aufrecht und treu zu Kristall zu stehen, an den Grundsätzen der Verbindung unverbrüchlich festzuhalten, ihre Satzungen gewissenhaft zu befolgen, Freud und Leid mit ihr zu teilen, ihre Interessen nach Kräften zu fördern und allen ihren Mitgliedern wahrhaft Freund und Bruder zu sein? So gelobe dies auf unsere Fahne!” Der Pro Meritis - Bandempfänger legt seine Schwurfinger auf die Fahne und spricht: „Ich gelobe!” Das Präsidium schlingt ihm Kristalls Jubelband mit folgenden Worten um die Brust: „So nimm denn hin diesen Dreifarb und bedenke, dass Dich dieses Band noch fester an unseren Bund kettet! Arbeit, Glaube, Freundestreue sei dein Wahlspruch immerdar!” Die beiden Contrarien haben sämtlichen Formeln der Pro Meritis - Bandverleihung zu salutieren. Die Corona hat sich dabei von den Sitzen erhoben. Dankeszipf - Verleihung Ritus Nachdem das Lied „Prost, Prost, Prösterchen” verklungen ist und die Laudatio verdankt wurde, verkündet das Präsidium: „Silentium! für die feierliche Dankeszipf - Verleihung bitte ich den Dankeszipfempfänger ad me!” Das Präsidium wirft den Dankeszipf in einen vollen Maßkrug, trinkt auf das Wohl des Dankeszipfempfängers und leert den Krug ad diagonalem. Danach reicht er dem Empfänger den Krug, der diesen leert. Zu Ehren des Dankeszipfempfängers steigt danach Leobner Lied. Doctorpromotion Die Promotion zum Doctor cerevisiae et vini (= Dr. des Bieres und des Weines) ist ein im 18. Jahrhundert entstandenes Bierspiel. Dabei trat eine eigene Bierfakultät trinkfester Studiosi bzw. schon promovierter Bierdoktoren zusammen. Der Anwärter musste in der Sitzung nach bestimmem Ritus eine große Menge trinken, bis er schließlich ebenfalls zum Doctor cerevisiae promoviert wurde. Neben und später anstelle des Saufexamens traten allerlei sonstige, dem akademischen Verfahren nachgebildete humorvolle Prüfungen, ein Colloquium fidelitatis, und die Pflicht zur Vorlage einer 41 Biergelehrten Arbeit. Etwa seit dem Ersten Weltkrieg ist nur mehr die Promotion zum Dr. cer. Honoris causa als die höchste und nur selten von der Verbindung zu vergebende Ehrung üblich. Ritus Pr (schlägt auf): »Silentium! Der K.ö.St.V. Kristall ist es eine besondere Ehre, Bundesbruder NN vlg. X heute die höchste Auszeichnung für Verdienste um unsere Verbindung zu verleihen. Die Würde des „Doctor cerevisiae et vini“. Ihm zu Ehre und uns zur Freude steige nun das Festgaudeamus. An der Kiste begrüße ich: Sänger: Pr: Die Getränke, die am heutigen Abend getrunken werden, werden von unserem Doctoranden gestiftet. Colloquium Begrüßung: Die Gedanken sind frei Colloquium Alles schweige, 1. und 2. Strophe Das Wort zur Promotionsrede hat Bbr. X!« Festrede auf den Doctorkandidaten Colloquium Pr: »Triplex Silentium stricte, strictissimum für die feierliche Promotion! Ich bitte den Candidatus und die Chargierten, sich aufzustellen! [Die Chargierten begeben sich ohne Schläger zum Präsidium. Dort umtanzen sie unter Vorantritt des Präsidiums 42 im Gänsemarsch den Doctoranden, während die Corona (nach der Melodie ‚Seht ihr drei Rosse‘) singt:] 2. Lasst festlich heut‘ die Humpen kreisen! Heil ihm, der uns ein Stolz stets war! I: Und lasst uns Ehren ihm erweisen, die nur der Bierstaat bietet dar! :l 3. Der unsern Bund stets tut regieren, Gambrinus, Rex … ae (Name der Verbindung) I: Soll ihn zum Doctor promovieren, zum Doctor cerevisiae. :l (die Contrarien stehen auf Stühlen hinter dem Kandidaten, der in der Mitte bleibt.) (Der Promovend verliest seine Dissertationsschrift, die nach einer alten Tradition mindestens 100 Zeilen in Versen oder in Prosa 1001 Worte enthalten soll.) Pr: »Silentium! Promotor, verlese den feierlichen Brief! Promotor (verliest die Doctorurkunde): »Nos, Senior et promotor, ex auctoritate et dignitate conventus bursarium societatis Kristallis nuncupate patefacimus his litteris ac sancimus Dominum NN vulgo X ad laudem virtutis suae summo honore pioque titulo Doctoris cerevisiae hodie ornatum esse. Hoc igitur testimonium generationibus futuris damus et impertimus manuque scribimus et nec non sigillo nostro confirmamus.« 43 Corona (erhebt sich und singt): Pr: »Promotor, nimm dem Doctor das Gelöbnis ab!« (Dignissimus, das ist der Doctor, hält gemeinsam mit dem Präsidium das Cerevis.) (Promotor ergreift das Doctorcerevis mit der Linken und reicht dem Doctor die Rechte.) Promotor: »Dignissime, gelobst Du auf dieses Cerevis, es für alle Zeit in Ehren zu halten?« Doctor: »Ich gelobe auf dieses Cerevis, es für alle Zeit in Ehren zu halten!« Promotor: »Gelobst Du auf dieses Cerevis Kristalls Ehre zu verteidigen, wo immer Du auch bist und allen Bundesbrüdern die Treue zu halten bis zum Ende Deines Lebens?« Doctor: »Ich gelobe es!« Chargierte: »Schmollis, Herr Doctor!« Corona (singt): »Steig auf, steig auf, Dignissime …« (Dignissimus setzt sich auf das Bierfass.) Pr (zeichnet mit dem Schläger den Doctorwinkel auf dem Cerevis nach und symbolisiert damit das Durchstechen des Doctorcerevis. Dann steckt er einen Lorbeerzweig (Lorbeerkranz) auf das Cerevis. -> während Strophen Winkel auf Cerevis mit Schläger 44 -> Aufsetzen des Cerevis, dann etwa kurz vor letzter Strophe Promotor setzt ihm ein mit Lorbeerzweigen geschmücktes Cerevis auf das Haupt, singt solo nach der Melodie ‚Vom hoh‘n Olymp herab‘): 1. I: Hoch halte den Sang, der rechten Lust behagt‘s nicht recht im Dunkel der Brust. :l 2. I: Und treu dem Wein, in seinem Gold erscheinen alle die Musen uns hold. :l 3. I: Ein rechter Bursch, ein ganzer Mann. Dich ficht kein Knecht und kein Schlechter an! :l (Die Refrains werden einzeln vom Chor wiederholt.) Promotor: »Heil Dir, Dignissime!« (Sämtliche Strophen werden von der Corona wiederholt. Nach der letzten Strophe setzt der Senior dem Doctor das bereits lorbeergeschmückte Cerevis auf.) (Die Corona wiederholt den Zuruf und singt dann nach der Melodie ,God save‘): 45 Die Corona steht auf; jeder einzelne Gast geht zum Neodoctor vor und stoßt mit ihm an; es beginnen der Senior und die Conchargierten, dann alle anwesenden Doctores cerevisiae , danach alle weiteren Gäste: „Ein Schmollis, Herr Doctor!“ Doctor antwortet:„Ein Schmollis, mein Bruder!“ Dann vom Präsid aus ein Festsalamander dem Promoventen. Pr: »Zu Ehren des Bbr. Dr. Borriquito steige ein donnernder Festsalamander. Sind die Stöffer präpariert?« Corona: »Sunt.« Pr (steigt auf den Stuhl und setzt den rechten Fuß auf die Kneiptafel, wobei es den Schläger streckt): Pr: „Ad exercitium salamandri in honorem neodoctoris!“ „Omnes surgite!“ Corona: Surreximus!“ Pr:. „Salamander incipit! Eins, zwei, drei BIBITE (Corona trinkt) Eins, zwei, drei, ex! Auf und ergreift… Corona: …froh das Schwert, froh das Schwert, Österreichs Freiheit ist es wert, ist es wert, reichet die Hände zum mutigen Kampfe, gegen die Feinde, gegen die Feinde, stürmet, stürmet! Pr:„Eins!“ 46 Corona: „Auf und ergreifet froh das Schwert!“ Pr:„Zwei!“ Corona: „Österreichs Freiheit ist es wert!“ Pr:„Drei!“ (Corona trommelt mit Gläsern am Tisch) Pr: „Eins-Zwei-Drei!“ (Corona erhebt still das Glas) Pr: „Eins-Zwei-Drei!“ (Bei drei werden die Gläser niedergestellt) Pr: „Salamander ex. Ein Heil unserem Geehrten!“ Corona: „Heil ihm!“ Pr: Omnes sedeatis! Feierliche Promotion ex! Silentium strictissime ex! Silentium stricte ex! Silentium ex! Colloquium! Letztes Allgemeine Zipftausch Wird ein Zipf als Geschenk übergeben, so geschieht das meist durch einen gemeinsamen Streifen mit dem entsprechenden Getränk. Die Tauschenden werfen den Zipf in das Glas, und trinken das gemäß mit verschlungenen Händen ad diagonalem, danach werden die Gläser getauscht und ad fundum getrunken. Danach wird der Tausch durch Handschlag und die Worte „Heil Dir lieber Zipfbruder“ bekräftigt. Bierschwefel Das Präsidium eines Inofficiums kann Kneipanten dazu verdonnern, binnen einer festgelegten Frist ein lustiges Referat zu präparieren. Dieses wird Bierschwefel genannt. 47 Chargiercomment Allgemeinde Begriffsbestimmung Abgelegte Klinge: Die Klinge ruht vor den Chargierten nach vorne zeigend auf dem Tisch. Die Korbfarben zeigen nach oben. Die Scheide baumelt lose am Ledergehänge. Abstechen: das Absenken der Schlägerspitze bei hochgestreckter Klinge nach den ersten zwei Zeilen einer Strophe zur Tischplatte. Bei fremden Farbenstrophen bzw. Landesverbandsstrophen ist das Abstechen erlaubt. Das Abstechen von Landeshymnen sowie der Bundeshymne sind von Chargierten der Kristall zu unterlassen. Abteilig (Abteilige Ausführung eines Kommandos): Beim Üben empfiehlt es sich, die Ausführungen der Kommandos in den einzelnen Tempi (siehe die Zahlenangabe bei den jeweiligen Ausführungen der Kommandos) abgeteilt zu lernen. Der Kommandant kündigt mit dem Wort „abteilig“ diese Übungsform an. Jedes Tempo wird von den Chargierten solange eingehalten, bis der Kommandant neuerlich ein Kommando gibt. Der Kommandant bessert die Haltung der Chargierten jeweils aus. Zur Erreichung eines rascheren Ausführungstaktes kann auch befohlen werden, die Tempi einer Kommandoausführung laut mitzuzählen. Vorschlag: „Kommando abteilig — (Kommando)“, also: „Kommando abteilig — Zum — Gruß!“ Anschlussmann: jener Chargierte, der (vom Korps aus gesehen) die vorderste, rechte Position einnimmt. Er ist der Erste, der bei der Vergatterung Aufstellung nimmt (etwa zwei Meter vor dem Kommandanten). Nach ihm hat sich das restliche Korps auszurichten. Aufdecken: Der Chargierte stellt sich im befohlenen Abstand genau hinter seinen Vordermann und neben seinen Nebenmann. Aufgefasster Schläger: die Endposition des Kommandos „Schläger f a s s t — auf!“. Blankgezogene Klinge: die Endposition des Kommandos „Klingen z i e h t — blank!“. Chargierter: der Farbstudent in der traditionellen Festtracht (Vollwichs). Einteilung: die befohlene Aufstellungsform (Front, Kolonne). Fahne: rechteckiges Abzeichen aus weichem Material mit Stickereien 48 (Fahnentuch), das an einer Tragstange mit Spitz oder Aufsatz befestigt ist. Fahnenchargierter: der Chargierte mit Fahne. Farbenträger: der Farbstudent in vollen Farben (Band und Mütze). Flügelchargierter: der Schlägerchargierte, der links beziehungsweise rechts vom Fahnen- bzw. Standartenchargierten postiert ist. Hochgestreckte Klinge: die Endposition der Kommandos „Klingen h e r — aus!“ und „Klingen h i n — auf!“. Klinge: Mit „Klinge“ wird im Folgenden bezeichnet: die Klinge an sich, der Griff und der Korb, der mit den Korporationsfarben versehen ist. Kommando / Kommandoarten: Um die Ordnung, Einheitlichkeit und Gleichzeitigkeit der Bewegungen im Chargiertenkorps zu sichern, sind Art und Form des Kommandos festgelegt. Man unterscheidet zwischen dem gesprochenen Kommando und dem akustischen Kommandozeichen. Das gesprochene Kommando besteht aus einem Ankündigungsteil (Anruf) und einem Ausführungssteil. Erst mit dem Ausführungsteil – der entsprechend zu betonen ist – erfolgt die Ausführung der Bewegung. Bei Anwendung von gesprochenen Kommandos hat der jeweilige Kommandant die Klinge stets blank gezogen zu führen. Der Ankündigungsteil ist gedehnt auszusprechen, der Ausführungsteil dagegen verhältnismäßig sehr kurz. Unter dem Punkt „Ausführung der Bewegungen – Kommandos“ sind die Befehle so hervorgehoben bzw. unterstrichen, dass Ankündigungs- und Ausführungsteil klar erkennbar sind. Nimmt man beispielsweise den Befehl „Zum — Gruß!“, so ist der Ankündigungsteil links vom Bindestrich, wobei der kursive, unterstrichene Teil stärker zu betonen und zu dehnen ist, der Ausführungsteil steht rechts vom Bindestrich. Der Kommandant hat die Lautstärke des Kommandos je nach der Größe des Korps sinnvoll zu wählen. Das akustische Kommandozeichen vollzieht der Chargiertenkommandant durch zweimaliges Aufschlagen mit der Schlägerscheide auf die Klinge (oder umgekehrt). Der Kommandant des Chargiertenkorps hat sich während des Kommandos stets den Angesprochenen zuzuwenden und dabei seinen Standort so zu wählen, dass er von allen Chargierten gesehen werden kann. Das akustische Kommando findet im Allgemeinen nur Anwendung: • in der Kirche, • bei Totenwachen, • zum Teil auch beim Kommers und Festakt. Schaft: Die Tragstange für Fahne und Standarte. Scheide: Die Scheide ist die Fassung (Hülse) für die Schlägerklinge. Die 49 Scheide ist immer am Ledergehänge befestigt. Schläger: Der Schläger ist Scheide und Klinge zusammen. Schlägerchargierter: der Chargierte mit Schläger. Schlägerstraße: Nur bei Couleurhochzeiten ist es statthaft, dass Schlägerchargierte jeweils zu zweit vis–a–vis Aufstellung (beispielsweise vor dem Kirchenportal) beziehen und die hochgestreckten Klingen so kreuzen, dass das Brautpaar darunter durchziehen kann. Seitenabstand: Abstand zwischen zwei nebeneinander stehenden Chargierten in der befohlenen Formation. Standarte: quadratisches Abzeichen aus weichem Material mit Stickereien (Standartenblatt), das an der Tragstange (Schaft) mit Krönchen und der Galerie (auch als Ausleger bekannt) befestigt ist. Standartenchargierter: der Chargierte mit Standarte. Tiefenabstand: Abstand eines Chargierten zum Vordermann in der befohlenen Formation. Versorgter Schläger: Die Klinge ruht in der Scheide. Auftreten Jedes Chargiertenkorps tritt grundsätzlich in der traditionellen studentischen Tracht (Vollwichs) auf. Eine Vollwichs besteht aus folgenden Teilen: dem Paradecerevis, das an der rechten vorderen Kopfseite getragen wird (alternativ kann ein Barett oder ein Stürmer getragen werden); dem Flaus, einem Rock aus Tuch oder Samt, meistens mit Verschnürungen in den Korporationsfarben; der Schärpe in den Korporationsfarben, die von rechts oben nach links unten über die Schulter geschlungen und in Hüfthöhe zusammengebunden oder durch einen Knopf befestigt wird; der Chargierhose (Buchse) aus weißem Material, die knapp anliegen soll; den Kanonen, das sind geschlossene, steife Stiefelschäfte aus schwarzem Leder oder Kunststoff; glatten schwarzen Lederschuhe mit glatten Sohlen; dem Bierband (wenn nach jeweiliger Korporationssitte üblich), parallel zur Schärpe getragen; den Stulpen (Manschetten) aus weißem Material, die über die Unterarme gestülpt werden, und weißen Handschuhen (Stulpen und Handschuhe können auch in einem Stück gefertigt sein, jedenfalls soll kein Zwischenraum zwischen Handschuhen und Stulpen zu sehen sein.); dem Farbenschläger mit Scheide und Ledergehänge (bzw. der Fahne oder Standarte). 50 Die Chargierten haben für Vollständigkeit und Sauberkeit ihrer Wichs zu sorgen. Im Kartellchargiertenkorps treten die individuellen Verschiedenheiten der Korporationen hinsichtlich Form, Haltung und Adjustierung zugunsten der Einordnung in das „notwendige Gemeinsame“ zurück. Nimmt ein Chargiertenkorps an öffentlichen Feiern teil, dürfen der Grundsatz der Geschlossenheit und die Vollzugsgewalt des Chargiertenkommandanten nicht beeinträchtigt werden. Ein Chargiertenkorps der Kristall darf nicht an Veranstaltungen teilnehmen, die Grundsätzen der Kristall und ihren Überlieferungen widersprechen. Ein Chargiertenkorps der Kristall kann nur geschlossen auftreten. Es darf in Wahrung der geforderten Geschlossenheit nicht als Spalier eingesetzt werden. In einem Chargiertenkorps der Kristall darf sich der Fahnenchargierte während des Einsatzes grundsätzlich nicht von seiner Fahne trennen (außer der gesundheitliche Zustand des Chargierten erlaubt es nicht anders). Die Fahnen dürfen niemals zu Dekorationszwecken verwendet werden. Bewegungen Grundstellung Der Chargierte steht aufrecht, absolut ruhig, gestrafft, nimmt den Kopf hoch und die Schultern nach hinten. Der Blick ist geradeaus gerichtet, die Fersen sind geschlossen, die Fußspitzen haben einen Zwischenabstand von etwa einer Schuhlänge. Der versorgte Schläger ist dabei so abgestellt, dass er senkrecht nach unten zeigt und das Schlägerende auf dem Mittelpunkt der gedachten Verbindungslinie der beiden Fußspitzen steht. Die Hände sind um den Schlägergriff gelegt, wobei es vorteilhaft ist, die Rechte über die Linke zu legen. In der Grundstellung darf sich niemand rühren und niemand sprechen, auch dann nicht, wenn ein Kommandant einen Chargierten anspricht oder seine Haltung berichtigt. Salutieren „Zum — Gruß!“ (1) Die Rechte schlägt an den rechten oberen Schlägerkorb. (2) Die Rechte wird rasch an den rechten unteren Cerevisrand geführt, wobei die Finger geschlossen und die Hand in einer Geraden mit dem Unterarm bleiben, dazu wird der Arm im Ellenbogen gebeugt, ohne dass dieser seitlich weggestreckt wird. Der Handrücken der rechten Hand weist nach rechts vorne. Der Blick bleibt stets geradeaus gerichtet. Die Ausführung des Kommandos darf nur aus der Grundstellung erfolgen. „Vom — Gruß!“ (1) Die Rechte schlägt an den rechten oberen Korbrand. (2) Die Rechte legt sich wieder um den Schlägergriff im Korb (Rückkehr in die Grundstellung). Die Ausführung dieses Kommandos darf nur aus der Salutierstellung erfolgen. 51 Schlägerführung „Schläger f a s s t — auf!“ (1) Die Rechte ergreift mit Anschlag den rechten oberen Schlägerkorbrand des abgestellten Schlägers. (2) Die Linke umfasst die Schlägerscheide knapp unterhalb des Korbes und hebt den Schläger an (Korb in Nabelhöhe). Der Oberkörper hat sich nicht zu bewegen. (3) Der Schläger wird in Hüfthöhe auf den linken Handballen aufgelegt, wobei die Hand die Scheide am oberen Rand (Ende) umfasst und den Schläger zur linken Seite führt; die Schlägerscheide ist leicht nach hinten geneigt und am Körper angelegt. (4) Die rechte Hand wird seitlich an den Oberschenkel angelegt. Die Ausführung des Kommandos darf nur aus der Grundstellung erfolgen. „Schläger s t e l l t — ab!“ (1) Die Rechte ergreift mit Anschlag den rechten oberen Korbrand. (2) Der Schläger wird in Körpermitte gebracht und bis knapp über den Boden gesenkt (Korb in Nabelhöhe). (3) Der Schläger wird hart aufgesetzt, wobei die Beschaffenheit des Untergrundes beachtet werden muss. (In der Kirche beispielsweise ist hartes Aufsetzen des Schlägers doppelt unvorteilhaft – einerseits aufgrund der Lärmentwicklung, andererseits könnte etwa ein Fliesenboden Schaden nehmen.) (4) Die linke Hand kommt in den Korb. (5) Die rechte Hand kommt in den Korb (Rückkehr in die Grundstellung). Die Ausführung des Kommandos darf nur bei aufgefasstem Schläger erfolgen. Blanke Klinge „Klingen z i e h t — blank!“ Die Rechte ergreift mit Anschlag den rechten oberen Korbrand. Die Linke erfasst die Schlägerscheide knapp unterhalb des Korbes und hebt den Schläger an. Die Rechte ergreift den Schlägergriff (während die Linke die Scheide in eine Schräglage bringt), zieht rasch die Klinge heraus, streckt sie hoch, sodass Arm und Klinge eine Linie bilden. Der gestreckte rechte Arm weist nach schräg rechts vorne in einem Winkel von 60 Grad zur Horizontalen, wobei die Korbfarben nach vorne weisen, während die Linke gleichzeitig die Schlägerscheide mit ihrer Spitze leicht nach vorne bringt. Die Rechte setzt den Korb an die Brustmitte, senkt die Klinge bis knapp oberhalb des Bodens. Klinge und Scheide haben parallel zu sein. Beide Spitzen befinden sich zirka zehn Zentimeter über dem Boden. Der linke Zeigefinger liegt auf der nach oben gerichteten Scheidenoberkante auf. Die durchgestreckten Arme liegen an den Körperseiten an; die Farben auf dem Schlägerkorb zeigen nach außen. Die Ausführung des Kommandos darf nur aus der Grundstellung erfolgen. 52 „Klingen s e t z t — an!“ Die Rechte hebt den Korb senkrecht hoch – die Korbfarben weisen nach vorne –, setzt die Klingenspitze an die mit der Linken vorgebrachten Schlägerscheide (wobei der linke Daumen die Klingenspitze an die Scheidenöffnung führt) und schiebt die Klinge dann (bis der Korb etwa eine Daumenlänge Abstand zur Scheidenöffnung erreicht) hinein. Der Korb befindet sich in Nabelhöhe. Die Schlägerscheide weist mit der Spitze auf den rechten Fuß des linken Nachbarn. Die Körperhaltung bleibt während der Ausführung des Kommandos weiterhin unverändert aufrecht und der Blick geradeaus gerichtet. Die Ausführung des Kommandos darf nur bei blank gezogener Klinge erfolgen. „Schläger s t e l l t — ab!“ (1) Die Klinge wird eingestoßen. (2) Die Rechte ergreift mit Anschlag den rechten oberen Korbrand, während die Linke den Schläger in die Senkrechte bringt. (3) Der Schläger wird hart aufgesetzt. (4) Die Linke kommt in den Korb. (5) Die Rechte kommt in den Korb (Rückkehr in die Grundstellung). Die Ausführung des Kommandos darf nur bei angesetzter Klinge erfolgen. „Klingen h i n — auf!“ (1) Der Schläger wird, von der Grundstellung mit blankgezogener Klinge, zur Brust geführt (die Klinge zeigt senkrecht nach oben) und dann (2) nach oben ausgestreckt, sodass Arm und Klinge eine Linie bilden. Der gestreckte rechte Arm weist nach schräg rechts vorne in einem Winkel von 60 Grad zur Horizontalen, wobei die Korbfarben nach vorne weisen. Der linke Arm ist durchgestreckt und liegt an der Körperseite an. Die Scheide zeigt nach vorne und ihre Spitze ist etwa 10 Zentimeter über dem Boden. Der linke Zeigefinger liegt auf der Schlägerscheide auf. Die Ausführung des Kommandos darf nur bei blankgezogener Klinge erfolgen. „Klingen h e r — ab!“ (1) Die Rechte bringt die Klinge von der ausgestreckten Position wieder zur Brust und (2) geht dann weiter wieder in die Grundhaltung mit blankgezogener Klinge. Die linke Hand bleibt unverändert. Die Ausführung des Kommandos darf nur bei hochgestrecktem Schläger erfolgen. Haltung der rechten Hand Die rechte Hand ist nach der Ausführung folgender Kommandos frei: (1) „Schläger f a s s t — auf!“ Die rechte Hand liegt an der Seite des rechten Oberschenkels. Die Hand ist durchgestreckt, und die Finger sind geschlossen, der Daumen ist angelegt. 53 (2) „Im Gleichs c h r i t t — marsch!“ Der rechte Arm schwingt im natürlichen Rhythmus mit (linkes Bein und rechte Hand bewegen sich gleichzeitig vor). Die Hand ist locker durchgestreckt, die Finger sind geschlossen, der Daumen ist angelegt. (3) „K o r p s — halt!“ Die rechte Hand liegt an der Seite des rechten Oberschenkels. Die Hand ist durchgestreckt, und die Finger sind geschlossen, der Daumen ist angelegt. Wenden „L i n k s — um!“ / „R e c h t s — um!“ (1) Der Chargierte leitet die Wendung nach der befohlenen Seite aus dem Oberkörper ein. Der Körper dreht sich um 90 Grad auf dem Absatz desjenigen Fußes, nach dessen Seite die Wendung vorgenommen wird. Zugleich unterstützt das andere Bein mit dem Fußballen bei angehobenem Absatz die Drehung. Das Standbein steht bereits richtig in der neuen Position, während das andere Bein, zum Beiziehen bereit, mit dem Ballen das Standbein abstützt, wobei die Ferse nach außenhin ausgedreht ist. (2) Das rückwärtige Bein wird kurz beigeschlossen. Die Ausführung des Kommandos erfolgt mit aufgefasstem Schläger. „K e h r t — euch!“ (1) Der Chargierte dreht sich auf der Ferse des linken Fußes um 180 Grad nach links und stellt zum Abfangen des Schwunges den rechten Fuß aus (Ausfallschritt). (2) Der rechte Fuß wird kurz beigeschlossen. Die Ausführung des Kommandos erfolgt mit aufgefasstem Schläger. Nach ausgeführter Wendung muss die Position der Füße der Grundstellung entsprechen. Hierbei müssen vor allem bei blankgezogenen Klingen sowie aufgefassten Fahnen die Seitenabstände beachtet werden. Chargieren mit Fahne Allgemeine Bestimmungen Der Fahnenchargierte trägt Vollwichs, jedoch ohne Schläger und Gehänge. In Grundstellung wird die Fahne so abgestellt wie der Schläger beim Schlägerchargierten. Die Rechte umfasst den Fahnenschaft in Nabelhöhe, die Linke knapp darüber. Kommandos beim Stehen (1) Bei Antreten, Abtreten, Richten und Ruhen erfolgen die Ausführungen der Kommandos wie bei den Schlägerchargierten. (2) Beim Kommando „Schläger f a s s t — auf!“ hebt der Fahnenchargierte die Fahne zirka 20 Zentimeter senkrecht an. Beim Kommando „Schläger s t e l l t — ab!“ erfolgt die Rückführung in die Grundstellung des Fahnenchargierten. 54 (3) Wendungen werden mit den Schlägerchargierten ausgeführt. Die Ausführung der Kommandos soll möglichst exakt erfolgen, wobei die durch die Fahnenführung gegebenen Schwierigkeiten (zum Beispiel Gewicht der Fahne, Wind) berücksichtigt werden. (4) Während der Ehrenbezeigungen „Zum — Gruß!“ und „Klingen h e r — aus!“ wird die Fahne durch Strecken des rechten Armes geneigt. Der linke Arm wird hinter den Rücken geführt und abgewinkelt. Der Fahnenschaft wird zwischen den geschlossenen Fersen abgestützt. Beim Kommando „Klingen z i e h t — blank!“ wird die Fahne angehoben, an die rechte Körperseite gebracht und leicht vorgeneigt, wobei die Rechte senkrecht nach unten durchgestreckt den Fahnenschaft stützt und die Linke in Brusthöhe den Schaft hält. Ausführung der Kommandos beim Marsch (1) Während des Gleichschrittes wird die Fahne über die rechte Schulter gelegt, ohne dass jedoch das Tuch den Boden berührt, und auf diese Weise getragen. Der rechte Arm ist durchgestreckt, die Hand greift von rechts über den Schaft, der von der rechtwinkelig gebeugten Linken ebenfalls gehalten wird. Diese Haltung wird bei Erreichung der Marschabstände eingenommen. (2) Während des Appellschrittes wird die Fahne an der rechten Körperseite leicht nach vorne geneigt getragen, wobei die Rechte nach unten durchgestreckt den Schaft stützt und die Linke den Fahnenschaft an die rechte Schulter drückt. (3) Das Kommando „K o r p s — halt!“ wird wie von den Schlägerchargierten ausgeführt. Unmittelbar nach der Ausführung des Kommandos wird die Fahne in Körpermitte in senkrechte Stellung gebracht und etwa 20 Zentimeter über dem Boden gehalten. Chargieren beim Gottesdienst (4) Die Aufstellung in der Kirche wird gewöhnlich im Mittelgang und in Kolonne bezogen. Der Fahnenzug kann vorgezogen werden. Der Chargiertenkommandant und die Kartellstandarte stehen nach Möglichkeit innerhalb des Presbyteriums. Die konkrete Aufstellung ist jedoch immer vom jeweiligen Platzangebot abhängig. (5) Der Einmarsch erfolgt leise, und zwar erst, nachdem die Farbenträger ihre Plätze eingenommen haben; sie empfangen die Chargierten stehend. (6) In der Kirche wird nur das akustische Kommandozeichen angewendet, bei Feldmessen das gesprochene Kommando. (7) Der Chargierte rechts der Fahne (Schlägerchargierte) leistet bei Gottesdiensten (8) die Ehrenbezeigung durch Ausführung der akustischen Befehle „Klingen h e r — aus!“ und „Zum — Gruß!“. (9) Ehrenbezeigungen werden geleistet: „Zum — Gruß!“ • zum Einzug des Priesters, • zum Evangelium, • zur Wandlung, • zum „Vater unser“, • zur Kommunion (einzeln), • zum Segen und • zum Auszug des Priesters; (10)„Klingen h e r — aus!“ 55 • zum Lied „Großer Gott, wir loben Dich“. (11)Wenn ein Chargierter die Heilige Kommunion empfangen möchte, so zeigt er dies dem Priester durch Salutieren an, doch bleibt er in der Einteilung stehen. Der Priester spendet die Heilige Kommunion in der Formation. (12)Der Auszug soll prinzipiell nach dem Abgang des Priesters und vor dem Abgang der Farbenträger erfolgen. (13)Das Mitfeiern der Heiligen Messe impliziert Gebet und Gesang. Der Chargierte betet daher das Glaubensbekenntnis, das „Vater unser“ etc. mit. (14)Der Hochaltar soll nach Möglichkeit durch das Korps beziehungsweise diejenigen Chargierten, die am Altar vorbeigehen, gegrüßt werden. (15)Das Abstellen des Schlägers hat in der Kirche leise zu erfolgen. Kommerschargieren Bei folgenden Liedern wird die abgelegte Klinge kurz zur Brust und dann in die Endposition „Klingen h e r — aus!“ geführt: • „Gaudeamus igitur“ (vierte und sechste Strophe) • „Burschen, heraus!“ (dritte Strophe) • „Schwört bei dieser blanken Wehre“ (vierte Strophe, nur beim letzten Vers) • „Wenn alle untreu werden“ (vierte Strophe, ebenfalls nur beim letzten Vers) • Bundeshymne eigene Landeshymne (bei fremden Landeshymnen wird nur salutiert). Das Kommerspräsidium kann zur Festrede „Chargiertenkorps sedeas!“ befehlen. Tempus und Essen während des Kommerses sind nicht gestattet. Rauchen und Zutrinken sind im Chargiertenkorps nur während eines Colloquiums möglich. Adjustierungserleichterungen dürfen nicht gewährt werden. Requiem und Trauerkommers Chargierte der Ur- und Bandkorporationen des Verstorbenen flankieren den Sarg. Vor dem Sarg reiht der Fahnenchargierte der Urkorporation. Das Chargiertenkorps nimmt möglichst auf dem Friedhof in Front zum Grab Aufstellung. Die flankierenden Chargierten sowie der Fahnenchargierte nehmen beim Grab selbst Aufstellung, ebenso die Insignienträger und die Kranzträger. Während der Trauerredner das Band und die Mütze in das Grab hinabwirft sowie während des Liedes „Ich hatt‘ einen Kameraden“, wird „Klingen z i e h t — blank!“ kommandiert. Mitgeführte Fahnen werden während des Absenkens des Sarges langsam gesenkt. 56 Das Chargiertenkorps tritt zur Totenwache, zum Trauerkondukt und zum Trauerkommers in Traueradjustierung an. Zu umfloren sind Cerevis, Schärpe und Schlägerkorb. An der Fahne bzw. Standarte ist eine Trauerschleife (Trauerband) anzubringen. Beim Trauerkommers (Traueroffizium) sind Ein- und Auszug nach Möglichkeit mit passender Musik zu begleiten. Die Korporationen des Verstorbenen sollen im Chargiertenkorps besonders hervorgehoben werden. Chargieren bei Couleurhochzeiten Beim Einzug haben die Chargierten die Klingen blank gezogen. Auf ihren Plätzen, die sie rechts und links neben dem Brautpaar einnehmen, versorgen sie den Schläger. Während der Trauung (Eheversprechen, Ringtausch, Umschlingen der Hände mit Stola) werden die Klingen blank gezogen und gekreuzt. Erforderlichenfalls treten die Chargierten hierfür näher an die Brautleute heran, nehmen aber danach ihre ursprüngliche Position wieder ein. Ansonsten gelten dieselben Ehrenbezeugungen wie bei der normalen Messe. Beim Auszug geleiten die Chargierten das Brautpaar bis zum Ausgang der Kirche, treten vor das Portal und bilden über den Häuptern der Brautleute das Schlägerdach, durch das das Brautpaar ins Freie tritt. 57 Bierspiele Neben Bierzeitung, Fuchsenulk und Bierschwefeln bieten die speziellen Comments auf der Kneipe mannigfache Abwechslung. Solche speziellen Comments sind: Der Schweizer Comment Das Präsidium singt, die Corona wiederholt folgende Zeilen: (: Jetzt geht’s los, jetzt geht’s los, holladiö :) (: Jetzt steht’s auf, jetzt steht’s auf, holladiö :) (: Linker Fuß am Stuhl, linker Fuß am Stuhl, holladiö :) (: Rechter Fuß am Stuhl, rechter Fuß am Stuhl, holladiö :) (: Den Rock ziehts aus, Rock ziehts aus, holladiö :) (: Die Ärmel umdrahn, Ärmel umdrahn, holladiö :) (: Den Rock ziehts an, Rock ziehts an, holladiö :) (: Rechte Hand ans Glas, rechte Hand ans Glas, holladiö :) (: Jetzt sauft´s aus, jetzt sauft´s aus, holladiö :) (: Linker Fuß am Boden, linker Fuß am Boden, holladiö :) (: Rechter Fuß am Boden, rechter Fuß am Boden, holladiö :) (: Arm am Sessel, Arm am Sessel, holladiö :) usw. (: Schön ist´s gewesen, schön ist´s gewesen, holladiö :) Die Biermette Ein vom Präsidium bestimmter Cantor singt Solo Cantor: Ei, guten Abend, meine Herren Konfratres! Chor: Ei guten Abend! Cantor: Ist es den Herren Konfratres vielleicht angenehm, mit mir eine Biermette anzustimmen? Chor: Ei, warum denn das nicht? Cantor: So belieben denn die Herren Konfratres zu bestimmen, in wievielen Zügen ich das Glas leeren soll. Chor: In den bekannten sieben Zügen! Cantor: Nun bemüht Euch, nachzuzählen! Chor: Eins, zwei, drei, vier! Cantor: Ei was, der Stoff mundet mir! Chor: Fünf, sechs und sieben! Cantor: Ist nicht auch eine Nagelprobe übriggeblieben? Chor: Bravo, Bravissimo! Cantor: Cremus, da nobis Bache semper bonam et optimam cerevisiam. Zum Zipfel, zum Zapfel, ins Kellerloch hinein, alles muß versoffen sein! Chor: Amen! 58 Der Gänsemarsch Mit dem Cantus (:„Der Graf von Luxemburg hat all sein Geld verjuxt:)(: Hat hunderttausend Taler in einer Nacht verjuxt!“:) oder einem anderen Cantus oder im tiefsten Silentium veranstaltet die ganze Corona unter dem Vorantritt des Präsidiums einen Gänsemarsch mit den Gläsern in der Hand. Der Semester-Comment Der Semester-Comment, Monats- oder Geburtstags-Comment findet folgendermaßen statt: Und wer im Jänner geboren ist, Steh auf! Steh auf! Steh auf! Er nehme sein Gläschen in die Hand und leer es aus bis an den Rand. (: Trink aus! Trink aus! Trink aus! :) Als Anhang folgt: Liesl drah di! Liesl drah di! Liesl Hopsassa, Liesl Trallala! (Bei Liesl drah di! reichen sich die nebeneinander sitzenden Personen die Hände und schwingen die Oberkörper nach links und rechts, auf Hopsassa stehen alle Einser auf und bei Trallala alle Zweier [vor Beginn des Comments abzuzählen]. Das Gleiche wird für alle übrigen Monate gesungen und jedesmal auch der Anhang beigefügt.) Fuchsenrummel Das Präsidium und die Kontrarien übergeben ihre Amtsgewalt an Füchse, und die Rechte der Burschen und Füchse sind für eine Zeit lang vertauscht. Der Stumpfsinn-Comment Jeder, der dazu bestimmt wird, muß einen Stumpfsinn-Vers singen (z.B. Zwei Knaben stiegen auf einen Turm ...). Zu Beginn und Ende eines jeden Verses singt die Corona: (: Stumpfsinn :) du mein Vergnügen! (: Stumpfsinn :) du meine Lust! Gäb´s keinen Stumpfsinn, gäb´s kein Vergnügen, Gäb´s keinen Stumpfsinn, gäb´s keine Lust! Rundgesang Rundgesänge dienen zur Hebung der Sangesfreudigkeit an der Kneiptafel. Das Präsidium leitet ein: „Es steigt ein Rundgesang!” Die Corona fällt mit einem Begleitcantus ein, der zu Beginn und am Ende gesungen wird (z.B. vor und nach dem Semesterkommers). Es geht ein Rundgesang an unserm Tisch herum, herum, dreimal drei ist neune, jeder singt das Seine, 59 Zwanzig ist gleich zweimal zehn, jeder singt das Seine. Der Liebes-Comment Der vom Präsidium bestimmte Solosänger hat frei, ein bestimmtes Lied zu singen, in welchem das Wort „Liebe” vorkommt. Findet er keines, während das Präsidium bis drei gezählt hat, so trinkt er sein Glas aus oder meldet eine Blume. Das Präsidium bestimmt den Sänger und den Buchstaben mit dem sein Lied zu beginnen hat. Weiß er kein Lied, so steigt er in die Kanne, doch kann er das Präsidium fragen. Weiß dieses auch kein Lied, erleidet es dieselbe Strafe, weiß es ein Lied, trifft den Frager die doppelte Strafe. Hier wird statt „Es geht ein Rundgesang ..” gesungen: „Es geht ein Stech-Comment ..”. Anschließend bestimmt das Präsidium einen Solocantor, der sich mit seiner Bierfibel bei seinem zuständigen Kontrarium zu melden hat, worauf dieses mit der Schlägerspitze eine Seite aufschlägt. Der Bestimmte hat einen dort verzeichneten Cantus zu singen, auch wenn es sich um´s Inhaltsverzeichnis handelt. Zur Kontrolle wird vom Kontrarium ein Nachbar bestimmt, der aufpassen muß, daß der Cantor nicht schwindelt. Der holländische Salamander Er wird vom Präsidium selbst oder von einem Kneipanten kommandiert. Er ist ein SprechComment, bei dem die Corona ausführt, was angesagt wird, und zwar sogleich. Die Kommandos sind: „Jökle stat up. - Jökle satzt sach” „Jökle stat up. - Jökle stat weter up” (Steigt am Sessel) „Hand an Glas - Hand van Glas - Glas an Mund - Glas van Mund . Jökle sup” (soff) Diese Kommandos werden in passender Reihenfolge beliebig oft wiederholt, von vorne begonnen oder nicht ganz angefangen wieder kommandiert. Das schließliche Leeren des Glases soll eine freudige Erholung bedeuten. Nach dem Leeren des Glases: „Holländischer Salamander ex!” Der Holländer-Comment Die Korona wiederholt jedes Kommando des Präsidiums und führt es dabei aus: Eene Herre bure van de sede standet up! (aufstehen) – Heen sattet! (hinsetzen) Eene Herre bure van de sede standet up! (aufstehen) – Hand an glassje! (Hand zum Glas) – Hand von glassje! (Hand vom Glas) – Heen sattet! (hinsetzen) – Eene Herre bure van de sede standet up! (aufstehen) – Glassje von de desk! (Glas vom Tisch nehmen) – Glassje on de desk! (Glas auf den Tisch stellen) – Glassje on de buk! (Glas an den Bauch halten) – Glassje von de buk! (Glas vom Bauch nehmen) – Glassje on de ax! (Glas an die Schulter halten) – Glassje von de ax! (Glas von der Schulter nehmen) – Glassje on de steiß! (Glas nach hinten halten) – Glassje von de steiß! (Glas von hinten nehmen) – Glassje on de kopp! (Glas an den Kopf halten) – Glassje von de kopp! (Glas vom Kopf nehmen) – Glassje on de lipps! (Glas zu den Lippen halten) – Glassje von de lipps! (Glas von den Lippen nehmen) – Zieht! 60 Bacchus-Comment Die Corona singt einleitend den Refrain des Comments „Vivat, vivat Bacchus, Bacchus lebe, Bacchus war ein braver Mann, der zuerst der goldnen Rebe süßen Nektar abgewann! Es leben die ..., die ..., die ..., sie leben alle hoch, sie leben alle hoch!“ Nunmehr erhebt sich die vom Präsidium bestimmte Anzahl der zur Rechten aufeinanderfolgenden Kneipanten mit dem Glase, wobei das Couleur aufbehalten wird, und singt: „Ob ich´s wag und ob ich´s tu, ob´s die Herren auch lassen zu!“ Während sie trinken, singt der Rest der Corona: „Hinunter mit dem Plunder, hinunter mit dem Plunder, hinunter mit ihm, hinunter mit ihm!“ Hierauf wieder die anderen: „Es ist geschehn, ihr alle habt´s gesehn.“ Corona: „Es ist geschehn, wir alle haben´s gesehn!“ Dann alle: „Vivat, vivat Bacchus...“ Hierauf singt die vom Präsidium bestimmte Anzahl der Nächstfolgenden. Lebe-Liebe-Comment Die Corona erhebt sich, wobei das Couleur aufbehalten wird, und singt: „Lebe, liebe, trink und schwärme und bekränze dich mit mir, härme dich, wenn ich mich härme, und sei wieder froh mit mir!“ Während des Singens wird im Takte der Reihe nach mit den Gläsern angestoßen und zwar so, daß das Präsidium beim ersten „lebe“ mit seinem Nachbarn rechts, dieser mit dem seinigen etc. anstoßt. Derjenige, mit dem beim Wort „mir“ angestoßen wird, hat sich zu löffeln und zu setzen. Jetzt beginnt sein Nachbar rechts das Lied von neuem. Stehen nur mehr zwei, so singen diese die letzte Strophe und trinken Bruderschaft. Pappenheimer-Comment Die vom Präsidium bestimmte Anzahl der zur Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder erhebt sich mit dem Glase und singt, wobei das Couleur aufbehalten wird: Wir trinken eine Halbe um die Welt, eine Halbe um die Welt.“ Während diese nun trinken, singen die übrigen: „Warum sollen sie nicht trinken eine Halbe um die Welt, warum sollen sie nicht trinken eine Halbe um die Welt, eine Halbe um die Welt?“ Dann singen die, die getrunken haben, nach rechts und links salutierend: „General Pappenheimer soll leben, General Pappenheimer lebe hoch, General Pappenheimer soll leben, General Pappenheimer lebe hoch! Bei Bier und bei Wein, lustige Pappenheimer wollen wir sein, bei Wein und bei Bier lustige Pappenheimer sind wir!“ Hierauf bestimmt das Präsid die Nächsten, die zu singen haben, bis alle dran waren. Diejenigen, die bereits gesungen haben, bleiben stehen und singen salutierend die Strophe „General Pappenheimer soll leben...“ mit. Chinesenmarsch Präsidium singt: Korona: „Meine Herren!“ „Meine Herren, meine Herren!“ 61 Präsidium: Korona: Korona: Präsidium: Korona: Präsidium: „Heut sind wir kreuzfidel! Wir haben´s zwar nicht nötig –“ „Doch machen wir uns erbötig, denn wir haben |: einander ja so lieb :|Die Korona schlingt die Arme ineinander und wiegt nach rechts und links. „Es lebe der Betrieb! Denn wir haben einander ja so lieb, es lebe |: der Betrieb! :| „|: Auf zum Chinesenmarsch!:|“ „1, 2, 3, 4, 5!“ (Händeklatschen). „1, 2, 3, 4, 5!“ (Trommeln auf den Tisch). „1, 2, 3, 4, 5!“ (Klatschen auf den Schenkel). „1, 2, 3, 4, 5!“(Stampfen mit dem Fuß). „1!“ (einmal Händeklatschen). „2!“ (einmal Tischklopfen). „3!“ (einmal Schenkelklatschen). „4!“ (einmal Fußstampfen) „5!“ (Hände gerade vorstrecken) „Hiiiiiiii!“ „Chinesenmarsch ex! Heil China!“ Geburtstags Comment Nacheinander werden alle Monate gesungen. Alle, die im genannten Monat geboren wurden, stehen auf, trinken AD FUNDUM und machen die Nagelprobe. Korona: „Und wer im Jänner geboren ist, steh’ auf, steh’ auf, steh’ auf! Er nehm’ sein Gläschen in die Hand und sauf’ es aus bis an den Rand, sauf aus, sauf aus, sauf aus und geh’ besoffen nach Haus!“ Dann folgt Februar etc. Hat jemand am Ende nicht getrunken, folgt als letzte Strophe „Und wer noch nicht geboren ist …“ Hammerschmied Comment Solo: Es ist kein Dörflein so klein, ein Hammerschmied muss drinnen sein. Korona: Zieh, zieh, Hammerschmied, lass es wacker laufen, so, so, soll es sein, wirst dich schon besaufen. 62
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